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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

09.12.2001 - 2

EU will 50 Millionen Tiere vergiften

* Mal wieder was zum Thema SOLIDARITÄT unter Hundehaltern...

* bei der Recherche nach den Hundezahlen in Europa bin ich auf Ihre Seite gestoßen.

* und mal wieder ein Witz.............. wenn es auch nicht viel zu lachen gibt!


 Pressemitteilung

EU will 50 Millionen Tiere vergiften
Studie ueber das Ausmass des geplanten Testprogramms vorgelegt

Mindestens 50 Millionen (!) Tiere sollen fuer ein geplantes Chemikalien-Testprogramm der EU qualvoll sterben. Diese schockierende Zahl enthuellt jetzt eine vom britischen Umweltministeriumin Auftrag gegebene Studie. Der "Bundesverband der Tierversuchsgegner - Menschen fuer Tierrechte e.V." prangert dieses umfangreichste Tierversuchsvorhaben in der Geschichte Europas als "Skandal ohne gleichen" an, denn Tierversuche koennten nicht zur Risikoabschaetzung dieser Stoffe beitragen und effektive tierversuchsfreie Methoden wuerden ignoriert.

Die EU will 30.000 Chemikalien, die seit ueber 20 Jahren auf dem Markt sind, in grausamen Tierversuchen auf ihre Giftigkeit hin testen lassen. Die kuerzlich erschienene Studie aus Grossbritannien zur Durchfuehrbarkeit geht von mindestens 12,8 Millionen benoetigter Tiere aus. Hinzu kommen die Nachkommen von Reproduktionsversuchen, so dass sich die Gesamtzahl auf rund 50 Millionen erhoeht. Die Studie errechnet zudem einen Kostenrahmen von 8,68 Milliarden Euro, womit die von der EU- Kommission kalkulierten 2,1 Milliarden Euro um das Vierfache ueberschritten wuerden.

Bei den geplanten Tierversuchen werden Substanzen des taeglichen Bedarfs, wie Holzschutzmittel, Wandfarbe oder Schmierstoffe den Affen, Hunden, Meerschweinchen, Kaninchen, Ratten und Maeusen in den Magen gepumpt, in die Augen oder auf die geschorene Haut gerieben. Die Tiere sterben einen qualvollen Gifttod oder werden nach Ablauf einer Frist getoetet. In weiteren Versuchen werden die Stoffe traechtigen Tieren verabreicht. Ihre Jungen werden ge-
toetet und auf Missbildungen hin untersucht.

"Fuer das geplante Chemikalien-Programm der EU sollen Millionen fuehlender, leidensfaehiger Mitgeschoepfe geopfert und Milliarden Steuergelder verschwendet werden", empoert sich Dr. Corina Gericke, Fachreferentin beim Bundesverband der Tierversuchsgegner - Menschen fuer Tierrechte. Tierversuche seien zudem voellig ungeeignet, die Sicherheit der Verbraucher vor schaedlichen Chemikalien zu gewaehrleisten, da die Ergebnisse aus solchen Experimenten nicht auf den Menschen uebertragbar seien. "Die Giftigkeit von Chemikalien kann mit Hilfe tierversuchsfreier Methoden wesentlich besser, schneller, billiger und mit fuer den Menschen relevanten Ergebnissen festgestellt werden", sagt Gericke. Eine ebenfalls in Grossbritannien veroeffentlichte Studie beweist, dass ein voll-
staendiger Ersatz aller Giftigkeits-Tierversuche innerhalb kuerzester Zeit moeglich waere.

Der Bundesverband der Tierversuchsgegner - Menschen fuer Tierrechte fordert den Einsatz tierversuchsfreier Testfahren und hat eine Unterschriften-Kampagne gegen die geplanten Tierversuche gestartet.

P.S.
Auf Anfrage nach der Richtigkeit der Meldung, kam folgende Antwort:

In einer eMail vom 07.12.01 19:23:38 Westeuropaeische Normalzeit schreibt corigeri@t-online.de:

<< Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx,

der Plan ist tatsaechlich schon ueber ein Jahr alt, auch unsere Unterschriftenliste laeuft schon seit einem Jahr.
Inzwischen hat das so genannte "Weissbuch" der EU-Komission, in dem die Plaene detailliert erlaeutert werden, verschiedene Gremien durchlaufen. Im Verlauf des Procederes muss nu n eine Richtlinie erlassen werden. Bis die in Kraft tritt werden noch ein paar Jahre vergehen.
Die Tierversuche sind also noch nicht durchgefuehrt worden. Die Versuche werden vermutlich nicht vor 2003 oder 2004 anfangen.
Die Muehlen der EU mahlen langsam.
Das gibt uns Zeit weiter aktiv zu sein. Am 24. April 2002 wollen wir die europaweit gesammelten Unterschriften in Bruessel der EU-Kommission uebergeben. Wir wuerden uns freuen, wenn Sie sich auch daran beteiligen wuerden.

Vielen Dank und mit herzlichen Gruessen,
Dr. Corina Gericke
 

Mal wider was zum Thema SOLIDARITÄT unter Hundehaltern...
(die ja wohl auch von oben zumindest in NRW möglichst unterbunden werden soll....)

Schäferhunde unterscheiden sich wesentlich von Kampfhunden

Gossau/Schweiz, 06.12.01

Am nächsten Samstag gilt es für die Schäferhunde ernst. Die Ortsgruppe Gossau des Schweizerischen Schäferhundeclubs führt eine Prüfung durch.

Getestet werden Gebrauchs- und Sporthunde, wie es in einer Mitteilung heisst. Die Ortsgruppe Gossau des Schweizerischen Schäferhundeclubs organisiert am nächsten Samstag eine Prüfung für Hunde, welche durch gezieltes Arbeiten für besondere Aufgaben geeignet sind.

Keine Kampfhunde

Es sei dabei sicher interessant festzustellen, dass sich diese Tiere von den so genannten «Kampfhunden»wesentlich unterscheiden, schreiben die Organisatoren weiter. Mit fleissigem Training erreichen die Hundeführer mit ihren Vierbeinern ganz erstaunliche Leistungen.

40 Teilnehmende

Die 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, welche sich in Gossau den gestrengen Richterinnen und Richtern stellen werden, beginnen ihre Arbeiten bei der Clubhütte beim Unterwerk. Auf diesem Areal werden vor allem die Disziplinen Unterordnung und Schutzdienst absolviert. Fährten und Revieren (Nasenarbeit) wird im Raume Degenau/altes Schützenhaus an der Flawilerstrasse geprüft. Die Teilnehmer rekrutieren sich aus den Klassen Begleithund, Schutzhund und International. Am Nachmittag erfolgt im Clubhaus die Bekanntgabe der erreichten Resultate.

http://www.tagblatt.ch/sgt/online/o_detail.cfm?pass_id=591682&bereich=o&suche=18

->KEIN KOMMENTAR - nur Kopfschütteln...


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Weiterer Kommentar zu Karlsruhe: Gefahr durch Kampfhunde weiterhin groß

7.12.01

Die Gefahr durch Kampfhunde ist weiterhin groß. Dagegen müssen die Interessen von Züchtern, Händlern und Besitzern von Hunden zurückstehen, entschieden die Verfassungsrichter. Der Schutz von Kindern, Fußgängern, Radfahrern oder Skatern geht vor. Zu Recht.
Angesichts von Terror und Krieg sind die grausamen Vorfälle mit Kampfhunden beinah in Vergessenheit geraten. Die Betroffenen werden sie jedoch nie vergessen. Die Eltern des sechsjährigen Volkan nicht, der im Juni 2000 von zwei frei laufenden Kampfhunden getötet wurde. Ebenso wenig die Frauen, Männer und Kinder, die teilweise schwere Verletzungen und Narben davon trugen: Eine 13-Jährige in Delmenhorst, die am Fuß gepackt wurde; ein Fünfjähriger in der Nähe von Erfurt, dem ein Rottweiler-Mastino das Gesicht zerbiss; oder die Schwangere in Aumund, die von einem Kampfhund angesprungen wurde. Alles Vorfälle, die sich in diesem Jahr, nach Verschärfung der Gesetze, ereigneten.
Die Diskussion um Maulkorbzwang, Wesenstest und Zuchtverbot wird weitergehen, in der Hauptsache muss Karlsruhe noch entscheiden. Vorerst hat das Bundesverfassungsgericht nur eine einstweilige Anordnung abgelehnt, mit der Züchter und Händler die Einfuhr- und Zuchtverbote stoppen wollten. Aus wirtschaftlichem Interesse.
Hundeliebhaber und Tierschützer argumentieren natürlich anders: Auch Schäferhunde beispielsweise können gefährlich sein, nicht nur die als Kampfhunde eingestuften Rassen. Man müsse Tier und Mensch gerecht werden, den Einzelfall betrachten.
Den Menschen gerecht zu werden ist ganz einfach: Jeder Hundebesitzer leint sein Tier in der Öffentlichkeit an und stellt sicher, dass von seinem Bello keine Gefahr für andere ausgeht, dass das Tier niemanden verfolgt, anspringt oder gar beißt (Hundehaufen wegmachen gehört auch dazu).
Den Tieren gerecht zu werden, ist da viel schwieriger. Leben sie artgerecht in einer kleinen Stadtwohnung? In Lärm und Gedränge, die auch manche Menschen an den Rand der Verzweiflung bringen? Bekommen sie genug Auslauf, Zuwendung, Beschäftigung? Sind sie gut erzogen? Dafür ist der Hundehalter verantwortlich.
Da man verantwortungslose Herrchen und Frauchen nicht verbieten kann, trifft es im Zweifelsfall den Hund oder eine ganze Rasse. Der Weisheit letzter Schluss ist das sicherlich nicht, aber der einzig gangbare Weg – zum Schutz der Menschen. Damit nicht wieder, wie im vergangenen Jahr, der „Kampfhund“ auf der Liste mit den Worten des Jahres landet.

http://www.weser-kurier.de/politik/fs_wk_politik.html?id=250268


Sent: Friday, December 07, 2001 11:46 AM
Subject: Hundezahlen in Europa

 
Sehr geehrte IG-Hund,
bei der Recherche nach den Hundezahlen in Europa bin ich auf Ihre Seite gestoßen.
Sie geben an, dass Deutschland im europäischen Vergleich in Sachen Hundehaltung zusammen mit Norwegen an drittletzter Stelle steht und damit rel. wenig Hunde aufzuweisen hat.
Liegen Ihnen über die Hundezahlen in Europa Statistiken vor, die Sie mir gegebenenfalls zugänglich machen können?
Ich bin Biologin an der Universität des Saarlandes und befasse mich mit dem Thema Hund und Tierschutz.
In freudiger Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,
dKiefer

Antwort:

Sehr geehrte Frau Kiefer,
 
vielen Dank für Ihre Anfrage in o.g. Angelegenheit.
Ich entnahm die Statistik "Hundezahlen in Europa" aus verschiedenen Hundefachzeitschriften. Diese Exemplare habe ich nicht mehr im Besitz so, daß ich Ihnen leider über die Zahlenstatistik keine Unterlagen zukommen lassen kann. Ich würde Sie aber bitten, diese Zahlenstatistik beim IVH (Industrieverband für Heimtierbedarf) in Düsseldorf anzufragen, bzw. dort  anzufordern. Der IVH hat hierfür das Gutachten einer zahlenmäßigen Hundehaltung in Europa in Auftrag gegeben. 
 
Tatsache ist: Deutschland liegt in der Hundehaltung (pro Kopf) am Schlußlicht in ganz Europa.
Dennoch wird die ethisch nicht haltbare und sittlich verwerfliche Hundesteuer mit einer sogenannten Lenkungsfunktion (Hundeplage, Eindämmung durch Steuer) begründet. Hierbei interessant ist, daß gerade in den Ländern mit einem weitaus größeren Hundeaufkommen die Hundesteuer längst abgeschafft wurde.
Zum anderen wird die Hundesteuer auch mit Aufwandsteuer" (Luxussteuer) begründet; wer finanziellen Aufwand einer Hundehaltung betreibt, kann auch Steuern für Hundehaltung zahlen.
Nun wissen wir ja längst, daß Politiker unseres Landes zur Durchsetzung ihrer (finanz)politischen Interessen sich allerhand Ausreden einfallen lassen um ihre finanzpolitischen Ziele einer Einnahmeerzielungsabsicht bei der Bevölkerung auch durchzusetzen. Man bezeichnet diese als reine Zweck- u. Alibiargumente zur Rechtfertigung politischer Vorhaben bzw. Einnahmeerzielungsabsichten für noch mehr Steuereinnahmen.
Was es die Bezeichnung "Aufwandsteuer" bei der Hundehaltung betrifft, ist hierbei anzumerken:
Kein Mensch schafft sich einen Hund an weil er reich ist oder eine Hundehaltung sich finanziell leisten könnte, sondern, weil er als Hundefreund auf die für ihn deutlich verbesserte Lebensqualität durch Hundehaltung einfach nicht verzichten möchte; dies wird ihm verfassungsrechtlich zugestanden durch Art.2 GG. 
 
Die positiven therapeutischen Eigenschaften durch Hundehaltung, insbesondere für Psyche und Lebensqualität für den hundeliebenden Menschen, ist durch zahlreiche wissenschaftliche Gutachten aus dem In- u. Ausland längst erwiesen.
 
Ein Tier oder eine mitgeschöpfliche Beziehung zu besteuern ist zutiefst ungerecht und unsozial und steht auch nicht im Einklang mit dem Tierschutzgedanken.
 
Die tief emotionale mitgeschöpfliche Mensch-Hund-Beziehung, die Liebe und somit tief emfundene moralische Abhängigkeit des Bürgers zu seinem Hund, für finanzpolitische Interessen durch politischen Amts- u. Machtmißbrauch der steuerlichen Gesetzgebungskompetenzen und zum Zwecke reiner Einnahmeerzielungsabsicht zur Sanierung des angespannten Finanzhaushaltes öffentlicher Kassen von Kommunen und Gemeinden zu mißbrauchen,  dies ist ein fiinanzpolitischer Skandal und sollte die deutschen Politiker zutiefst beschämen.
 
Gerade die Besteuerung für Hundehaltung in Deutschland beweist am deutlichsten die Skrupellosigkeit deutscher Politiker, wenn es darum geht, eine hundeliebende Minderheit ohne Lobby in unserer Gesellschaft gnadenlos abzuzocken.
 
Verehrte Frau Kiefer, für ihre biologisch wissenschaftlichen Studien an der Universität bitte ich Sie, den oben aufgezeigten traurigen Sachverhalt der Besteuerung für Hundehaltung in Deutschland schwerpunktmäßig zu berücksichtigen und dies in Ihren Arbeiten hervorzuheben.
Rechts- u. Finanzwissenschaftler fordern schon seit langem die Abschaffung der Hundesteuer in Deutschland, wobei diese besonders hervorheben, daß die Hundesteuer in Deutschland, in unserem modernen Steuer- u. Sozialstaat und der heutigen hochtechnisierten Zeit mit zunehmender Urbanisierung und Naturentfremdung des Menschen, keinerlei Daseinsberechtigung mehr hat; die Hundesteuer sei schon daher ein Anachronismus und muß, wie in den meisten europäischen Ländern schon geschehen, auch in Deutschland endlich abgeschafft werden. 
 
Hunde sind ein Stück Natur, sie geben Nähe zu etwas Lebendigem, sie entspannen, wirken dem Alltagsstreß entgegen und sorgen somit für unser körperliches und seelisches Wohlbefinden.
Was dem Menschen gut tut und somit die Krankenkassen deutlich entlastet, darf nicht besteuert werden!
 
Eine sehr wertvolle Hilfe für unsere Bürgerinitiative gegen die Hundesteuer in Deutschland wäre eine Öffentlichkeitsstudie Ihrerseits, bzw. eine Öffentlichkeitsarbeit.
 
Gerne stehe ich Ihnen für weitere Anfragen in der leidigen Hundesteuer jederzeit zur Verfügung. Sie können mich auch telephonisch erreichen unter der Telefonnummer: (0711) 299 81 59 (Stuttgart), am bestens in den Abendstunden weil berufstätig, und auch an den Wochenenden.
 
Über Ihre freundliche Anfrage habe ich mich gefreut und hoffe, Ihnen hiermit gedient zu haben, und verbleibe vorerst,
 
 
mit hundefreundlichen Grüßen
 
Jörg-Peter Schweizer

Anlage:

Redaktion:D e r  H u n d“  (Heft-1 / 2000  -Januar-)

Deutscher Bauernverlag:  B E R L I N

 

I n t e r v i e w    z u r    H u n d e s t e u e r

 10 Hundesteuer Irrtümer und ihre Entkräftung

 

Der Hund:   Die Hundesteuer ist ein Instrument moderner Kommunalpolitik und erst wenige Jahrzehnte alt.

 

SchweizerIn Deutschland gibt es die Hundesteuer nunmehr seit knapp 200 Jahren.

Die Hundesteuer -ursprünglich aus England stammend- wurde zu Beginn des 19.Jahrhunderts (Oktober 1810) erstmals in Preußen als „L u x u s s t e u e r“ eingeführt. Damals zahlte man auch für das Halten von Katzen, Pferden, Enten und Stubenvögel, für den Besitz ei-nes Klaviers und Pferdeschlittens, sowie für das Halten von Dienstbooten solche Luxussteuern.

Von diesen Steuerarten aus der Kuriositätenkiste vergangener Tage konnte sich als einzige die Hundesteuer bis heute erhalten.

 

Der Hund: Die Hundesteuer existiert außer in Deutschland auch in allen anderen europäischen Staaten.     

 

Schweizer:  Nur in wenigen europäischen Ländern, darunter Deutschland, gibt es noch die Hundesteuer als alte überkommene Luxussteuer; heute unter der Bezeichnung „Aufwandsteuer“, weil der Begriff Luxus-steuer (wie auch die Hundesteuer selbst) nicht mehr zeitgemäß ist.

Viele europäische Länder haben den Sinn und die Notwendigkeit des Hundesteuerwegfalles klar erkannt und dementsprechend auch gehandelt, indem sie die Hundesteuer wegen ethisch, moralischer und verfassungsrechtlicher Bedenken sinnvollerweise abgeschafft haben.

Die meisten europäischen Ländern haben keine Hunde-steuer mehr. Frankreich mit dreimal mehr Hunden hat sie 1979 abgeschafft. England, die Hundehochburg Eu-ropas mit viermal mehr Hunden, im Frühjahr 1990. In Dänemark 1972, und in Schweden wurde sie 1995 abge-schafft. Dazu zählen noch Belgien, Spanien, Italien, Griechenland, Ungarn und Kroatien.

Im Gegenzug hält man in Deutschland jedoch an einer solch grob sittenwidrigen Tierhaltesteuer nicht nur stur und beharrlich fest, mit der Absicht der „Einnahmeer-zielung“, sondern erhöht sie ständig in Zeitabständen.

 

Der Hund:   Die Höhe der Hundesteuer wird bundesweit einheitlich geregelt, eine „Selbstbedienung“  der Kommunen und Gemeinden durch übertrieben hohe Sätze ist unmöglich.

Schweizer:  Durch den Wegfall der Hundesteuer als Ländergesetz der Bundesländer, mit für Kommunen auf-gezeigten Höchstgrenzen, wird eine Selbstbedienung für die Gemeinden durch übertrieben hohe Hundesteuersätze überhaupt erst möglich. Bei der Höhe der Hundesteuer gibt es in Deutschland keine einheitliche Regel. Die Steuersätze werden von den Kommunen in freier und willkürlicher Selbstentscheidung festgesetzt, wie dies bei keiner anderen Steuerart möglich wäre. Dies erklärt auch die erheblich unterschiedlichen Hundesteuersätze in  ganz Deutschland.

Durch den seit vielen Jahren andauernden Druck kommunaler Spitzenverbände und des Städte- u. Gemeindebundes haben die Länder durch eine umfassende Novellierung des Kommunalabgabengesetzes die Hundesteuer als Landesgesetz aufgehoben und voll in die Steueho-heit und Steuererhebungskompetenz von Kommunen und Gemeinden übertragen. Seither erheben Städte und Gemeinden die Hundesteuer nach dem Kommunalabgabengesetz (§ 6 Abs.3 KAG) als sogenannte örtliche Aufwandsteuer unter Berufung auf Art.105 Abs.2a GG., wonach die konkrete Ausgestaltung ihnen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich obliegt. Den Kommunen sind somit durch ein Landesgesetz keine Höchstgrenzen für die gemeindlichen Hundesteuersätze mehr festgelegt und somit folgerichtig der „kommunalen Willkür“ zu noch mehr Steuereinnahmen durch Hundehaltung Tür und Tor weit geöffnet.

Die Kommunen genießen hinsichtlich der Gestaltung von Höhe und Struktur der Hundesteuersätze grundsätzlich einen sehr weit gedehnten Ermessensspielraum.

 

Da Steuereinnahmen keinerlei Zweckbindung unterliegen (Bundessteuerrecht), z.B. Hundekotbeseitigung und Unterstützung von Tierheimen usw., ist die Hundesteuer für den Hundefreund absolut verlorenes Geld. Aus den Hundesteuereinnahmen erhält der Hundehalter keinerlei Gegenleistung.

 

„Hundehalter gehören jedoch nicht gerade zu den Großverdienern der Nation; sie finanziell bluten zu lassen weil sie ein Herz für Tiere haben und Hunde lieben ist ein finanzpolitischer Skandal und sollte die Politiker unseres Landes zutiefst beschämen“

 

Der Hund:  Die Hundesteuer ist sozial gerecht und berücksichtigt die Finanzkraft der Hundehalter.

Ein Arbeitsloser zahlt weniger Hundesteuer als ein Millionär.

 

Schweizer: Alle Hundehalter zahlen denselben Steuersatz in ihrer Gemeinde. Es gibt keine steuergerechte Differenzierung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Hundehalters im Sinne von Gerechtigkeit, was bei allen anderen Steuerarten aber selbstverständlich ist.

Das eigentliche Kernproblem der Hundesteuer ist ihre grobe Ungerechtigkeit, ihre unsoziale Natur. Die Hunde-steuer ist eine ungerechte Luxussteuer; ungerecht, weil sie für den Mischlingsfindling aus dem Tierheim genauso hoch ist wie für den teuren Rassehund, weil sie den so-zial Schwachen genauso viel Geld abnimmt wie den Spitzenverdienern.

Das hat allerdings nichts mit einer Vereinfachung der Steuer zu tun, sondern dient ausschließlich finanzpolitischem Interesse (Fiskalzweck).

Eine steuergerechte Differenzierung nach der persönlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Hundehalters wird Hundefreunden in Deutschland aus fiskalischen Gründen vehement verweigert. Dabei spielt es für die Politiker keine Rolle ob es sich um eine alte Frau mit kleiner Rente handelt, die aus Mitleid und gegen Vereinsamung ein bedauernswertes Geschöpf vom Tierheim zu sich holt, oder um einen reichen Industriellen Großverdiener mit wertvollem Rassehund, und die Hunde-steuer schon deshalb nach dem Verfassungsgebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit kei-nerlei Rechnung trägt.

Eine Aufwandsteuer wie die Hundesteuer paßt nach Meinung von Finanz- u. Rechtswissenschaftlern nicht mehr in unser heutiges sozialstaatliches Steuersystem weil sie erhoben wird, ohne auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des einzelnen Hundehalters Rücksicht zu nehmen und daher dem Gebot einer gerechten Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit widerspricht. Die Maßstäbe die üblicherweise zur Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, wie z.B. Höhe des Einkommens etc.,  bleiben aus Gründen finanzpolitischer Interessen bei der Hundesteuer unberücksichtigt. 

 

 Der Hund: Durch die Hundesteuer wird die Reinigung von öffentlichen Plätzen und Gehwegen von Hundekot finanziert.  

 

Schweizer: Wie schon erwähnt dürfen Steuereinnahmen keiner Zweckverwendung zugeführt werden. Im Fall der Hundesteuer wird diese nicht zur Reinigung von Hundekot verwendet. Diese Reinigungskosten sind durch andere Steuermittel bereits schon abgegolten. Hieraus erklärt sich auch, daß die Hundesteuer nicht mit Hundekot zu rechtfertigen ist; beides steht in keinem Zu-sammenhang. Sonst bekäme die Hundesteuer den Cha-rakter einer Strafsteuer. Eine solche jedoch ist im Bundessteuerrecht nicht vorgesehen. Geeignete Mittel hierfür sind vielmehr

bußgeldbelehrte ordnungsbehördliche Verordnungen wie die Straßen oder Grünflächenordnung, die eine Verschmutzung durch Hundekot untersagen. Hiermit lassen sich Zuwiderhandlungen im Einzelfall hinreichend sanktionieren. Unsere „Bürgerinitiative gegen die Hundesteuer“ hält es für äußerst bedenklich Lebenssachverhalte die bereits durch Bußgeldtatbestände geregelt sind (Bundesdurchschnitt 300 DM), über die Sanktionsnormen hinaus noch zusätzlich mit Steuern zu belegen, wie dies mittels der Hundesteuer geschieht. Es ist auch nicht einzusehen, weshalb die Beseitigung des Hundekots den Kommunen zusätzliche Reinigungskos-ten verursachen soll die eine Hundesteuer als Ausgleichsabgabe rechtfertigen könnte. Den Kommunen ob-liegt nach dem Straßenreinigungsgesetz der Länder oh-nehin die Reinigung der öffentlichen Straßen. Insoweit entstehen aber nur fixe Kosten, da es der Kehrmaschine egal ist ob sie neben dem hauptsächlich aufkommenden Schmutz durch die Bevölkerung hin und da auch Hundehaufen mit wegfegt.

Wegen Hundekot alleine wird keine Stadt in Deutschland den städtischen Reinigungsdienst bemühen.

 

Der Hund: Züchter bezahlen durch die sogenannte Zwingersteuer weniger Hundesteuer und können so auch ihre geschätzten alten Tiere problemlos fi-nanzieren.

 

Schweizer:  Die Steuerermäßigung für seriöse Lieb-haberzüchter in den Hundeverbänden, in Form von Zwin-gersteuer, soll der Förderung der Rassehundezucht die-nen. Diese Förderung der Rassehundezucht führt zu einer steuerlichen Besserstellung der betroffenen Hunde-züchter gegenüber anderen Hundehaltern.

Zielsetzung hierbei ist es dem Gedanken des Tierschutzes Rechnung zu tragen, wobei dem tierschutzwidrigen und unkontrollierten Hundehandel skrupelloser, krimineller und geldgieriger Hundehändler mit Gewinnsucht auf Kosten und Ausbeutung unseres Mitgeschöpfes entgegengewirkt werden soll. Außerdem ist dem seriösen Liebhaberzüchter die Möglichkeit gegeben dem Tierschutzgedanken gerecht zu werden und seine älteren Tiere im Familienrudel für einen wohlverdienten Lebensabend zu belassen.

Dies unterscheidet den Liebhaberzüchter als wirklichen Hundefreund vom gewerblichen Züchter (Hundehändler), der keine gefühlsmäßige Beziehung zu Hunden hat und auch kein Tier bei sich behält, sondern alle zu Geld ver-äußert aus reiner Geldgier, Profit- und Gewinnsucht.

 

Mit dem Wegfall der Hundesteuer als Ländergesetz und der vollen Übertragung in die kommunale Steuererhebungskompetenz haben die Städte- u. Gemeindetage der Länder (Verband der kreisfreien und kreisangehörigen Städte) eilig eine Mustersatzung erarbeitet (neue Hundesteuersatzung). Nach Beschluß der Arbeitsgemeinschaft der Steueramtsleiter wurde in den vorgenannten Verbänden Arbeitgruppen gebildet in

der ein Satzungsmuster ausgearbeitet wurde. Ein solches Satzungsmuster wurde den Mitgliedsverwaltungen (Kommunen und Gemeinden) als Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt mit der Empfehlung zur Übernahme und Einbindung in die Hundesteuersatzung für mehr Finanzeinnah-men durch Hundehaltung. Von der bisherigen (Landesgesetz) Praxis einer ermäßigten Zwingersteuer für Züchter wird abgewichen.

Die bisherige Steuervergünstigung für Hundezüchter ent-fällt. Damit wurde auch ein gegebenenfalls eintretender gewisser Steuerausfall für die Kommunen mit in die Überlegungen einbezogen. Hieraus resultiert, daß sehr viele Kommunen in ihrer neuen Hundesteuersatzung ei-ne Steuerermäßigung für Züchter nicht mehr vorsehen. Aus fiskalischen Gründen werden daher in den kommen-den Jahren sich immer mehr Gemeinden dieser Empfehlung des Städte- u. Gemeindebundes anschließen. Ziel-richtung kommunaler Spitzenverbände ist es auch, die Hundesteuersätze aller Kommunen weitgehendst anzugleichen und eine progressive Doppelbesteuerung ab dem zweiten und jeden weiteren Hund für alle Kommunen anzuwenden.

Viele andere steuerlichen Begünstigungen aus der alten Praxis wurden ebenfalls ersatzlos gestrichen. Die neuen Hundesteuersatzungen sind in allen Bundesländern gleichlautend. Jede Stadtverwaltung schreibt von den vorgegebenen und empfohlenen Mustersatzungen  ab.

 

Der Hund:   Egal ob einer oder mehrere Hunde in einem Haushalt: Für alle Vierbeiner eines Besitzers wird der Steuersatz in gleicher Höhe fällig.

 

Schweizer:  Nirgendwo in ganz Deutschland werden für mehr Hunde im selben Haushalt der gleiche Steuersatz erhoben. In wenigen Gemeinden wird gestaffelt, der zweite Hund kostet mehr als der Erste und der Dritte mehr als der Zweite. Jedoch in fast allen Kommunen wird ab dem zweiten und für jeden weiteren Hund progressiv doppelt besteuert. Zum Beispiel Stuttgart: Der Ersthund 210 DM, der zweite und jeder weitere 420 DM. Bei drei Hunden muß der Hundehalter in Stuttgart eine Hundesteuer von 1.050 DM an das Steueramt zahlen. „Das allerdings gibt es bei keiner anderen Steuerart in Deutschland und ist auf der ganzen Welt einmalig

Auch eine Möglichkeit auf diese Art und Weise Tierliebe zu erschweren bzw. zu bestrafen.

Ich meine: eine eindeutige Mißachtung des Verfassungs-gebotes einer steuergerechten Gleichbehandlung nach Art.3 GG  im Bezug auf alle anderen Steuerarten.

 

Der Hund:   Die sogenannte „Kampfhundesteuer“ die weit über dem normalen Satz liegt, wird nur für auffällig gewordene, erwiesenermaßen gefährliche Hunde erhoben. 

 

Schweizer:  Um es gleich vorweg zu nehmen: den „Kampfhund“ gibt es nicht. Hierbei handelt es sich um einen von der Politik willkürlich und aus Unkenntnis ge

prägten Begriff mit fiskalischem Hintergedanken zu mehr Finanzeinnahmen durch „(Kampf)Hundesteuer“. Politiker waren in der Findung von Argumenten zur Rechtfertigung ihrer Interessen schon immer recht erfinderisch wenn es darum ging, eine hundeliebende Minderheit oh-ne Lobby und den Rückhalt der übrigen Bevölkerung in unserer Gesellschaft kräftig zu schröpfen. Es wird in Deutschland ständig gegen Hund und Halter gehetzt, auf medienwirksam populistische Art unsachlich polemisiert mit hochgespielter Skandalberichterstattung und blutrünstig reißerischer Aufmachung zur Erhöhung von Einschaltquoten. Aber auch um Hundefreunde von der übri-gen Bevölkerung als schutzlose Minderheit zu isolieren. Dazu wird in unverantwortlicher und besorgniserregender Weise bei der Bevölkerung bewußt Ängste geschürt zur Rechtfertigung von „Kampfhundesteuern“.

Dies beweist, daß für alle Hunde einer zum Kampfhund diskriminierten Rasse kräftig zur Kasse gebeten wird. Auch solche Hunde, welche niemals negativ oder als gefährlich auffielen.

Eine artbiologische Rasseunterteilung „Kampfhund“ ist absoluter Schwachsinn. Grundsätzlich trägt die Verantwortung der am anderen Ende der Leine, nämlich der Mensch. Aus jedem Hund kann ein gefährlicher Hund gemacht werden. Im übrigen fällt auf, daß in der Liste der 14 aufgeführten Rassen als Kampfhunde nur auslän-dische jedoch keine Deutschen Rassen aufgelistet sind; zumal in der Beißstatistik des Deutschen Städtetages Köln der Deutsche Schäferhund ganz oben steht mit den häufigsten Beißvorkommnissen, gefolgt von Mischlingsrassen. Die als Kampfhund diffamierten Rassen finden sich erst im untersten Drittel und in sehr geringer Anzahl. Zudem wissen die Politiker bestens, daß mit einer Kampfhundesteuer Beißvorfälle einzelner Hunde unterschiedlichster -aber nicht bestimmter Rassen- keinesfalls zu verhindern sind. Lediglich die Stadtkämmerer können sich über noch mehr Steuereinnahmen durch (Kampf) Hundesteuer freuen. Eine solche tier- u. bürgerverachtende Scheinheiligkeit ist jedoch bei Politikern wirklich nichts neues wenn es um Steuerfindung zur Sanierung der angespannten Finanzsituation von Kommunen und Gemeinden geht.

Für Beißvorfälle einzelner Hunde, weil in den falschen Händen und größtenteils brutal gequält, gilt ausschließlich unser Strafrecht und die Haftpflicht des Hundehalters aber nicht die Hundesteuer. Das wissen die Politiker nur zu genau.

In welchem Land leben wir denn überhaupt ? !

Das leider seit vielen Jahren andauernde unerträgliche tier- u. menschenfeindliche Kesseltreiben von unbelehrbaren und profilsüchtigen Politikern mit Profilierungsneurose, welche sich für besonders wichtig halten, kann und darf nicht Aufgabe bundesdeutscher Politik sein. Es gibt in unserer Republik für die Politiker weitaus gewichtigere Aufgaben die es gilt anzugehen. Zum Beispiel die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Auch wenn dies für fi-nanzpolitische Interessen keinen Nutzen bringt, so wie bei der Hundehaltung.

 

Der Hund:   Wer einem Hund aus dem Tierheim ein neues Zuhause gibt, wird automatisch von der Hundesteuerpflicht befreit.

 

Schweizer:  Seit vielen Jahren bemühen Tierschutz-vereine-, Organisationen-, Verbände, der Deutsche Tier-schutzbund und der Bund gegen den Mißbrauch der Tie re sich darum, ein aus dem Tierheim geholten Hund von der Hundesteuer zu befreien.

Nun wurde, allerdings bei sehr wenigen Kommunen, als sogenannter Kompromiß erreicht, daß lediglich für einen befristeten Zeitraum von nur einem Jahr die Hundesteuerzahlung für einen Hund aus dem Tierheim ausgesetzt werden kann. Die zeitliche Befristung einer Steuerbefreiung wird jedoch von unserer Bürgerinitiative gegen die Hundesteuer als grober Unfug abgewiesen. Es zeigt sich hier sehr deutlich, daß die Politiker einfach nicht  bereit sind auf lukrative Einnahmen durch Hundesteuern zu verzichten. Soll etwa nach Ablauf der Frist der Hund wieder ins Tierheim gebracht werden? Solchen Unsinn ist man allerdings von Politikern leider gewöhnt.

Wir plädieren und fordern zu Recht daß als erster Schritt für Hunde aus dem Tierheim die Hundesteuer voll und unbegrenzt für die gesamte Lebensdauer des Tieres ent-fallen muß. Als zweiter Schritt wäre dann die Abschaffung der Hundesteuer für alle Hunde in ganz Deutschland nach dem tier- und bürgerfreundlichen Vorbild der meisten europäischen Länder welche die Hundesteuer für ihr Land sinnvollerweise generell abgeschafft haben.

 

„Wir appellieren an die Vernunft und den Anstand der Politiker, an ihr sittliches, ethisches und moralisches Empfinden: Schafft endlich die ungerechteste und rechtlich höchst umstrittenste aller Steuern, die Hundesteuer, ab. Mißbraucht nicht die Liebe des Bürgers zu seinem Hund mit der Absicht der Einnahmeerzielung für finanzpolitischen Eigennutz“

 

Der Hund: Bei der Steuereinstufung wird die Grö-ße des Hundes berücksichtigt: Für einen Chihuahua (kleinste Hunderasse der Welt) wird weniger Steuer ab-verlangt als für einen Irish Wolfshound (größte Hunderasse).

 

Schweizer:  Eine solche steuergerechte Differenzierung, wie bei allen anderen Steuerarten selbstverständlich, z.B. KFZ nach Hubraum oder Lohn und Einkommen nach Verdiensthöhe usw., gibt es bei der Hundesteuer nicht. Aus Gründen einer „Einnahmeerzielung“ wird ei-ne steuergerechte Differenzierung nach Größe, Mischling oder wertvolle Rasse, und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Hundehalters z.B. nach Einkommen, stur und beharrlich verweigert.

„Eine Zweiklassengesellschaft und steuerliche Ungleichbehandlung der Hundehalter gegenüber allen anderen Steuerarten in der BRD ist hiermit eindeutig erwiesen“

 

Interviewbeitrag für die Redaktion:

 „Der Hund

vom Deutschen Bauernverlag Berlin.

 

Für die Januarheft-Ausgabe: 1 / 2000.

(Bezugstermin ab 22.Dezember 1999)

 

von:  Jörg-Peter Schweizer

Vorsitzender der Bürgerinitiative & Interessegemeinschaft  Deutscher  Hundefreunde  gegen die  Hundesteuer

 

Geschäftsstelle:  70174 Stuttgart,  Jägerstraße 55,

               Telefon & FAX  (0711)  299 81 59

Ein Deutscher sitzt gerade beim Frühstück, bei Kaffee, Crossant, Butter und Marmelade, als sich unaufgefordert ein Kaugummi-Kauender Holländer neben ihn setzt.

Dieser fragt:'Esst ihr Deutschen eigentlich das ganze Brot?

Der Deutsche fühlt sich gestört und antwortet: Ja natürlich.

Der Holländer macht eine Riesenblase mit seinem Kaugummi und antwortet: Wir nicht! Bei uns in Holland essen wir nur das Innere des Brotes. Die Rinden werden in Containern gesammelt, aufbereitet, zu Crossaint geformt und nach Deutschland verkauft.

Der Deutsche hört schweigend zu und sagt gar nichts.

Der Holländer lächelt verschmitzt und fragt: Esst Ihr Marmelade zum Brot?

Der Deutsche antwortet: Ja natürlich!

Der Holländer schiebt weiter seinen Kaugummi zwischen den Zähnen hin und her und meint: Wir nicht! Bei uns in den Niederlanden essen wir nur frisches Obst zum Frühstück. Die Schalen, Samen und Überreste werden in Containern gesammelt, aufbereitet, zu Marmelade verarbeitet und nach Deutschland verkauft.

Der Deutsche hat nun auch eine Frage:

Habt ihr auch Sex in Holland? der Holländer lacht und sagt: Ja natürlich haben wir Sex in Holland.

Der Deutsche fragt dann: Und was macht ihr mit den benutzten Kondomen?

Die werfen wir weg meint der Holländer.

Jetzt fängt der Deutsche an zu lächeln: Wir nicht. In Deutschland werden alle Kondome in Containern gesammelt, aufbereitet, geschmolzen zu Kaugummi verarbeitet und nach Holland verkauft!!!

 

Zurück

t zum Frühstück. Die Schalen, Samen und Überreste werden in Containern gesammelt, aufbereitet, zu Marmelade verarbeitet und nach Deutschland verkauft.

Der Deutsche hat nun auch eine Frage:

Habt ihr auch Sex in Holland? der Holländer lacht und sagt: Ja natürlich haben wir Sex in Holland.

Der Deutsche fragt dann: Und was macht ihr mit den benutzten Kondomen?

Die werfen wir weg meint der Holländer.

Jetzt fängt der Deutsche an zu lächeln: Wir nicht. In Deutschland werden alle Kondome in Containern gesammelt, aufbereitet, geschmolzen zu Kaugummi verarbeitet und nach Holland verkauft!!!

 

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