- Newsletter - Archiv


Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

10.12.2001

REPLIK AUF EINEN UNFAIREN ANGRIFF

* am Mittwoch dem 12.12. 2001 soll über das geplante neue Hundegesetz diskutiert werden

* Auch das noch Ein boeser Brief an Wagner

* KOPP: Gefährlichkeit von Hunden im Hauptverfahren prüfen

* Sehr geehrter Herr Bürgermeister von Beust,


REPLIK AUF EINEN UNFAIREN ANGRIFF

TIERÄRZTIN Dr. DORIT FEDDERSEN-PETERSEN ZUR ÖFFENTLICHEN KRITIK EINES KOLLEGEN

------------------------------------------------------------------------

Zu den schärfsten Kritikern der Hundeverordnung gehört die Tierärzteschaft. Einer von ihnen ist Dirk Schrader, der durch seinen Hang zu öffentlichkeitswirksamen Auftritten und gelegentliche verbale Entgleisungen auffällt. Jetzt hat er sich wieder einmal öffentlich zu Wort gemeldet. In der Hamburger Morgenpost kritisiert er die Hundeverordnung und ihre Folgen und geht dabei hart mit den Tierärzten ins Gericht. Allerdings bleibt er bei seiner Kollegenschelte nicht bei der gebotenen Sachlichkeit, sondern “würzt³ seine Kritik mit herabwürdigenden Äußerungen. Diese sind auch gegen die bekannte Verhaltensforscherin Dr. Dorit Feddersen-Petersen gerichtet, die zusammen mit der Belegschaft des Tierheims Süderstraße den Aggressions- und Verhaltenstest entwickelt hat. Dies kann nicht unwidersprochen bleiben. Hier ihre Erwiderung auf diesen ungerechtfertigten und verletzenden Angriff. 

Dirk Schrader hätte das, was sich im Bauch an Zorn ansammelt ­ sehr pauschal und ungeordnet offenbar ­ prüfen sollen, bevor er damit an die Öffentlichkeit geht. Nach meiner Auffassung hat er dies nicht einmal annähern in ausreichendem Maße getan. Wer hat denn die Hundeverordnungen kreiert? DieTierärzte etwa? Und wer hätte mehr reagieren müssen? Letztere vielleicht, wenngleich etliche sehr aktiv gegen die Verordnungen arbeiten. Von Herrn Schrader allerdings hört man gar nichts, jedenfalls nichts Konstruktives.

Ich gehöre zu den nach seiner Auffassung willfährigen³ Tierärzten, die den “völlig idiotischen Wesenstest³ entwickelt haben. Gegen diese herabwürdigende Wertung wehre ich mich vehement. Dem Test für das niedersächsische Ministerium, der auch in Hamburg praktiziert wird, liegen wesentliche Passagen des “Verhaltenstests für Tierheimhunde zugrunde, den ich gemeinsam mit dem Vorstand, den Tierärzten und den Tierpflegern des HTV entwickelte, um den Hunden und den Menschen gleichermaßen zu helfen. Ich verwahre mich noch einmal strengstens dagegen, als “willfährig³ beschimpft und zum “Speichellecker³ degradiert zu werden. Ich kenne Dirk Schrader nicht persönlich, wohl weil er nie auf Sitzungen und Arbeitstagungen, auf denen sich mit den Hundeverordnungen und deren schlimmen Folgen befaßt wurde, zugegen war. Spät meldet er sich streng zu Wort ­ und beschimpft jene, die etwas taten, die halfen.

Der Tierheimtest hat unzähligen Hunden das Leben gerettet. Er ist unter den Tests, die ich kenne, der objektivste, der auch dann Vergleiche zuläßt, wenn verschiedene Tierärzte mit Zusatzausbildung ­ oder andere Spezialisten im richtig verstandenen Wortsinn - den Test durchführen. Die Hundeverordnung wird doch durch den Test nicht “geadelt³, sie ist und bleibt hochgradig tierschutzwidrig und menschenfeindlich. Und vor allem wurde sie nicht von den “willfährigen³ Tierärzten ersonnen. Im Gegenteil, ich kenne keinen Kollegen, der sie befürwortet. Aber ich kenne viele Kollegen, die geholfen haben, die Not der Hundehalter zu schmälern und der Qual der Tiere entgegenzuwirken. Natürlich sagt ein Testdurchgang noch nicht aus, was mit einem Hund in Wochen oder Monaten sein wird. Das muß ja auch nicht sein, das wäre utopisch. Er kann jedoch ein recht dichtes Bild über die momentane Verfassung eines Hundes liefern, über dessen Verhalten bei Konflikten, über dessen Lernverhalten und das Bewältigen typischer Alltagssituationen. Es ist wichtig, zu erheben, ob und wie in Auseinandersetzungen mit anderen Hunden kommuniziert wird. Es ist ebenfalls wichtig zu wissen, wie das Verhalten fremden Menschen gegenüber in bestimmten Situationen aussieht. Bei Tierheimhunden gibt der Test den Tierpflegern die Möglichkeit, etwas über Tiere ganz ohne bzw. mit sehr wenig Vorgeschichte zu erfahren, so daß wesentlich mehr Sicherheit im Umgang mit ihnen gewonnen wird. Zudem wird erreicht, daß die Tiere gezielter, beispielsweise an Familien oder Einzelpersonen, vermittelt werden können.

Und schließlich gab es den Tierheimtest schon lange, bevor die Hundeverordnung erlassen wurde. Er half dann in dieser drängenden Situation - ganz pragmatisch - als “Hilfe vor Ort³, die so bitter nötig war. Der Test wurde zwischenzeitlich verändert, und er wird auch weiter modifiziert werden. Und mag er auch “nicht wissenschaftlich³ sein, was Schrader indes wohl kaum zu beurteilen vermag, so erlaubt er doch kaum Willkür, hat feste Vorgaben und greift da, wo ein Tier unangemessen angriffsbereit geworden ist, so etwa ohne Drohung zum Angriff überzugehen pflegt.

Es ist schade, daß ein Berufsstand nicht zusammenarbeitet, denn dann könnte wirklich etwas erreicht werden. Schade und traurig auch, daß Selbstdarstellung und die Bekämpfung einzelner oder in Gruppen arbeitender (jedenfalls arbeitender) Kollegen vorherrschen. Diese Verleumdungen des Herrn Schrader werden nicht hingenommen. Es steht niemandem zu, Lügen über andere zu verbreiten.
 


Ingrid Telschow-Böcker

Graf-Adolf-Strasse 3

44866 Bochum-Wattenscheid

Tel. 02327/17650

Fax 02327/86125                                                                                                            den 09.12.2001

 

 

An die Mitglieder  des Ausschusses

für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz

im Landtag NRW

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am Mittwoch dem 12.12. 2001 soll über das geplante neue Hundegesetz diskutiert werden.

Gestatten Sie mir dazu noch einige Anmerkungen:

Mit Inkrafttreten der Landeshundeverordnung NRW vom 6.7.2001 ist die Welt für viele tausend Hundehalter eine andere geworden.

Ich hatte das Glück, in sehr tierlieben, gutbürgerlichen Verhältnissen (Vater Arzt) aufwachsen zu dürfen, in der auch Hunde selbstverständlich immer zur Familie gehörten. Das bedeutet für mich, daß ich seit nunmehr beinahe fünfzig Jahren mein Leben mit Hunden teile, derzeit ist es der achte Hund. Alle Tiere waren über vierzig cm hoch (nach der LHV also 20/40 = gefährlich) und es hat in der ganzen Zeit mit unseren Hunden nicht einen Zwischenfall, wie auch immer gegeben. Jetzt muß ich auf einmal (geschieden, eine Tochter, einer geregelten Erwerbstätigkeit nachgehend, nicht vorbestraft) mit einem sehr hohen bürokratischem Aufwand nachweisen, daß ich die nötige Zuverlässigkeit zur Haltung eines Hundes besitze.

Mein jetzt ca. achteinhalb Jahre alter Hütehundmischling wurde per Verordnung über Nacht zur „Bestie“ erklärt, was ich deutlich an den Reaktionen nicht - hundehaltender Mitbürger seit dem 8.7.2001 erleben mußte. Dieselben Kinder, die zwei Tage vor Inkrafttreten der Verordnung meinen Hund unbedingt streicheln wollten, liefen drei Tage später schreiend weg, wenn sie uns sahen. Andere Passanten pöbelten mich an und bedrohten mich massiv.

Durch das „Gesetz  zur Bekämpfung gefährlicher Hunde“ vom 21.04.2001 hat sich die Situation weiter verschärft. Artikel 13 GG gilt für mich als Hundehalterin nicht mehr. Durch die „Umkehr der Beweislast“ lebe ich ständig mit der Angst, denunziert zu werden, denn wenn mir jemand, aus welchem Grund auch immer, schaden will, braucht er nur noch zu behaupten, er fühle sich von meinem Hund bedroht und ich habe keine Chance, das Gegenteil zu beweisen.

Letzte Woche wurde in den Medien berichtet, daß alleine im Ruhrgebiet über tausend Kinder jeden Monat  Opfer von Autounfällen werden, mehr als zehn kommen dabei zu Tode. Für den Gebrauch meiner „tödlichen Waffen“ Auto und Motorrad benötigte ich seinerzeit nur den Nachweis, daß ich weiß, wie sie funktionieren und ich die Strassenverkehrsordnung kenne. Nun gibt es durchaus Statistiken, die belegen, daß mit einigen Autotypen mehr Unfälle passieren, als mit anderen. Trotzdem wird hier nicht das KFZ, also z.B. der BMW, sondern der Fahrer dafür verantwortlich gemacht. Und genauso sollte es sich mit unseren Hunden verhalten ! Es gibt nach Auskunft aller Experten keine gefährlichen Hunderassen, sondern es kann in jeder Rasse gefährliche Individuen geben, aber wie beim Auto der Fahrer, so ist beim Hund der Halter für den Umgang mit anderen Lebewesen verantwortlich.

Die Gefährlichkeit eines Hundes ist nicht von seiner Rasse abhängig, sondern von Faktoren wie Aufzucht, Erziehung, artgerechter Haltung und Sozialisation des Tieres. Warum werden wohl sonst die hier als so besonders aggressiv  verrufenen Bullterrier und Staffordshire Bullterrier in England auch „Nanny“ genannt? Weil sich gerade diese Rassen als besonders kinderfreundlich, menschenbezogen und geduldig hervorgetan haben. (Nicht umsonst hat die engliche Prinzessin Anne für ihre Kinder seinerzeit Bullterrier angeschafft) Und seriöse Züchter legen bei der Auswahl ihrer Zuchttiere gerade auf diese Eigenschaften ganz besonders großen  Wert.

Unerklärlich ist mir dabei, daß ausgerechnet der „Deutsche Schäferhund“, der schon im „Dritten Reich“ bei der Gestapo und in den Konzentrationslagern traurige Berühmtheit erlangt hat, als ungefährlich gilt, sind doch bei dieser Rasse bei der Auswahl der Zuchttiere Attribute wie „Triebstärke“ und „Angriffslust“ Voraussetzung, um überhaupt eine Zuchterlaubnis vom „Deutschen Schäferhundverein“ (DSV) zu bekommen.

Der „Deutsche Schäferhund“ macht etwa 10% des deutschen Hundebestandes aus. Diese 10% haben in den Jahren 1986 bis 2000 mehr Beißunfälle mit Todesfolge bei Menschen verursacht, als alle anderen 90% der Hunde zusammen !

Um nicht falsch verstanden zu werden, es liegt nicht primär an der Rasse „Deutscher Schäferhund“, sondern an den Auflagen, die ausschließlich  vom DSV für die Zucht und Haltung dieser Hunde gemacht werden. Es gibt durchaus auch Schäferhunde, die – als Familienhunde erzogen und gehalten – genauso nett und freundlich sind, wie Hunde anderer Rassen.

Die Landeshundeverordnung hat in den siebzehn Monaten, seit Inkrafttreten uns Steuerzahler sehr viel Geld gekostet und  die Ordnungs- und Veterinärämter hoffnungslos überfordert. Beide können ihren originären Aufgaben seit dem nur noch sehr unzureichend nachkommen.

Wie Sie sicherlich wissen, haben sowohl der „Verband für das Deutsche Hundewesen“, als auch zahlreiche Züchter Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die Rasselisten eingereicht. Die Urteile der Oberverwaltungsgerichte Schleswig, Lüneburg und Kassel besagen, nachdem sichdie Richter intensiv mit der Materie auseinandergesetzt haben, daß es keine gefährlichen Hunderassen gibt. Von daher sehen wir der Entscheidung des BverfG mit sehr viel Zuversicht entgegen. Sollte das geplante neue Hundegesetz also weiterhin Rasselisten enthalten, müßte dies nach einem, für uns positiven Urteil des BverfG wieder revidiert werden. Auch das würde den Bund und die Länder sehr viel Geld kosten, welches ja bekanntlich zur Zeit nicht vorhanden ist.

Die LHV hat die Zahl der Beißvorfälle nicht reduziert, sie hat aber sehr viel Leid über Familien gebracht, die sich nicht von ihrem geliebten Vierbeiner trennen wollten, u.a. in Form von Wohnungsverlust und sozialer Isolation.

Ich appelliere daher an Sie, stimmen Sie einer Gesetzesvorlage, die Rasselisten enthält, nicht zu!

Wir hatten in NRW eine hervorragende Gefahrenhundeverordnung, die, um einige Punkte ergänzt, wie z.B. Chippen des Hundes, Versicherungsnachweis und einen Sachkundenachweis für jeden Hundehalter (also auch für mich) , ein vieles mehr an Sicherheit bringen wird, als Rasselisten und Führungszeugnisse.

 Meine herzliche Bitte: Nutzen Sie Ihr Mandat um zu erreichen, daß ein Gesetz geschaffen wird, bei dessen Entstehung Fachleute und Experten zu Rate gezogen werden und durch welches nicht weiterhin unbescholtene Bürger diskriminiert und kriminalisiert werden.

 

Mit freundlichem Gruß !


http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_idX6293

Auch das noch Ein boeser Brief an Wagner

 Vom 10.12.2001  
rn. KIRN/KOBLENZ ­ “Ihre arrogante Ueberheblichkeit ist zum Kotzen³ ­ mit diesen recht unfreundlichen Worten eroeffnet Postdirektor a.D. Bernd Schwab aus Koblenz seinen offenen Brief an Kirns Buergermeister Fritz Wagner.
Der Diplom-Ingenieur, der Teile seiner Kindheit und Jugend in Kirn verbracht hat, reagiert damit auf die juengsten Ratsbeschluesse zu den so genannten Kampfhunden, die erheblich staerker besteuert werden als “normale³ Hunde (wi r berichteten).
Fuer Schwab ist das “Abzocke³, denn die Gefahrenabwehrverordnung des Landes regele den Umgang mit diesen Hunden bereits. Dass Wagner in der Sitzung in der “Wir³-Form gesprochen hat, kommentiert Schwab wie folgt:
“So schieben Sie diese Schandtat einem inkompetenten Gremium in die Schuhe, das ohne fachlichen Rat einzuholen in dumpfer Lethargie und beschaemender Gedankenlosigkeit alle Dinge abfrueh-stueckt, die ihm von der Verwaltung aufgetischt werden.³
Die Folge de r Steuer, so Schwab, werde ein ueberfuelltes Tierheim sein, “waehrend die Stadt Kirn sich die Taschen fuellt³.
Einige Formulierungen und Vergleiche in seinem Brief sind starker Tobak, um nicht zu sagen geschmacklos.
Vor einer Klage des Kirner Buergermeisters wegen Beleidigung hat Schwab aber keine Angst:
“Das soll er ruhig machen. Ich habe einen breiten Buckel. Ich nehme nur mein grundgesetzlich gewaehrtes Recht auf Meinungsfreiheit in Anspruch.³

Allerdings steht im Grundgesetz auch, dass die Meinungsfreiheit da endet, wo sie ehrabschneidend wird.
Fritz Wagner teilte gestern mit, er werde wohl einen Anwalt einschalten.

Zur Sache sagte er: “Fuer mich ist das Leben eines Kindes immer noch wichtiger als der Spass eines Hundehalters an einer bestimmten Rasse.³

Bernd Schwab hat seinen offenen Brief an Fritz Wagner auch im Internet veroeffentlicht.


Pressemitteilung vom 07.12.2001


KOPP: Gefährlichkeit von Hunden im Hauptverfahren prüfen

BERLIN. Zum vorläufigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum
Kampfhundegesetz erklärt die verbraucherpolitische Sprecherin der
FDP-Bundestagsfraktion, Gudrun KOPP:

Das vorläufige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach das
Bundeskampfhundegesetz zunächst in Kraft bleibt, ist zwar enttäuschend,
kommt aber nicht unerwartet. Das Gericht hat eine schnelle Entscheidung
lediglich zu den wirtschaftlichen Folgen, die das Gesetz für Züchter hat,
getroffen. Die unterstellte Gefährlichkeit von allen Hunden bestimmter
Rassen wurde jedoch nicht ausreichend geklärt.
Die Gefährlichkeit von Hunden lässt sich eben nicht einzelnen Rassen
zuordnen. Wer Menschen wirksam vor gefährlichen Hunden schützen will, muss
Individualprüfungen vornehmen. Alle namhaften Experten haben diese
wissenschaftliche Erkenntnis längst in diversen Gutachten niedergelegt.
Jetzt bleibt die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht im
Hauptverfahren genau diese Erkenntnisse gewichtet. Ich erwarte, dass das
Kampfhundegesetz angesichts der wissenschaftlichen Beweiskraft dabei endlich
fällt.

Susanne Bühler - Telefon 030/227-5 11 31 - pressestelle@fdp-bundestag.de


Sehr geehrter Herr Bürgermeister von Beust,
nachfolgend übersende ich Ihnen meinen Brief an den Leiter des Tierheims Süderstr.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister von Beust,
ich bin entsetzt, dass eine Ihrer ersten Amtshandlungen, die Beseitigung  der "Kampfhunde" aus der Harburger Halle ist.
Tierschutz in Hamburg gleich Tiermord?
Sicher hat die Vorgängerregierung für die Hamburger Hundeverordnung gesorgt, die nur Chaos und Leid in den Familien und extreme hohe Kosten in den Tierheimen verursacht hat.
Lockern Sie die Hundeverordnung!
Hören Sie auf Fachleute, die Ihnen mitteilen können, dass es keine "Kampfhunde" gibt! Dass aggressives Verhalten in jeder Rasse vorkommt!-
Beispiel: Totes Mädchen im August durch Schäferhund in Schleswig-Holstein- Das eine Fehlerziehung immer am Halter liegt und nicht am Hund!
Lockern Sie die Hamburger Hundeverordnung!
Geben Sie interessierten Haltern in Hamburg die Chance zur Haltung dieser Hunde!
Runter mit der Kampfhundesteuer!
Durch Lockerung und Vermittlung der Hunde aus der Harburger Halle und dem Tierheim können Sie schnell Kosten in Millionenhöhe einsparen!
In der Hoffnung auf eine bessere Lösung für die Hamburger "Kampfhunde", nicht durch die Spritze, denn das ist Mord an gesunden Tieren!
Verbleibe ich mit freundlichen Gruß,
Gudrun Tischler
o4323/2596

Sehr geehrter Herr Poggendorf,
Sehr geehrtes Tierheimteam Süderstr.,
im September "befreiten" wir den "Kampfhund" Dina aus dem Tierheimleben in der Süderstr.
Wir haben eine Super "Kampfhund" und Kumpel für unseren Ersthund erhalten!!!!!
Auf dem Bild ist Dina auf der Fahrt durchs Land zu sehen, unter ihr liegt der "Kampfhund" Paule.

Sehr geehrtes Tierheimteam, wir sind sehr bedrückt, wenn wir von der Kampfhundesituation in Hamburg lesen und das voraussichtlich alle Tiere aus der Harburger Halle nun durch die Spritze ihr "Hundeleben" aus Kostengründen lassen sollen.
Sehr geehrter Herr Poggendorf, in letzter Zeit setzen Sie sich nun verstärkt für die "Kampfhunde" ein, Sie möchten das die Hunde wieder ein liebevolles Zuhause erhalten. Das kann ich nur begrüßen und Unterstützen! Gesunde Tiere aus Kostengründen zu Töten ist nach dem Tierschutzgesetz und Gedanken, Mord! Oder?
Versuchen Sie die Hunde über NDR - Sendungen, wie "nach vier" oder "DAS" zu vermitteln.
Versuchen Sie mit allen Ihren Mitteln und Kenntnissen, die Politik davon zu überzeugen, dass Mord an unschuldigen Tieren der falsche Weg ist!
Durch die Hamburger Hundeverordnung ist die Situation im Tierheim natürlich zusätzlich belastet!
Durch die Flut der Hunde , die nicht mehr vermittelt werden können oder dürfen!
Die Politik sollte hier schnellstmöglich eine Lösung zur Lockerung der Hundeverordnung finden, damit Superhunde wieder ein liebevolles und nettes zuhause finden können! Weg mit den Rasselisten! Weg mit einem grundsätzlichen Verbot zur Haltung dieser Hunde!
Sehr geehrter Herr Poggendorf, ich denke, Sie mit Ihrem Wissen über die Hunde und mit Ihrer Macht des Tierschutzes müssen sich nun intensiv und schnellstmöglich unter der Mithilfe der Medien zur Vermittlung nach
Möglichkeit aller "Kampfhunde" beitragen! Aufzeigen, dass die Aggression nicht Rasseabhängig ist!!!
Ein Beispiel für eine Kampfhundesozialisierung, siehe Bild von unseren Hunden.
In großer Hoffnung für die Hunde, mit Grüßen Gudrun Tischler,
Trappenkamp 04323/2596

 

 

 

Zurück

on nicht Rasseabhängig ist!!!
Ein Beispiel für eine Kampfhundesozialisierung, siehe Bild von unseren Hunden.
In großer Hoffnung für die Hunde, mit Grüßen Gudrun Tischler,
Trappenkamp 04323/2596
 

 

 

Zurück