REPLIK
AUF EINEN UNFAIREN ANGRIFF
TIERÄRZTIN Dr. DORIT
FEDDERSEN-PETERSEN ZUR ÖFFENTLICHEN KRITIK EINES KOLLEGEN
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Zu den schärfsten Kritikern der
Hundeverordnung gehört die Tierärzteschaft. Einer von ihnen ist Dirk Schrader,
der durch seinen Hang zu öffentlichkeitswirksamen Auftritten und gelegentliche
verbale Entgleisungen auffällt. Jetzt hat er sich wieder einmal öffentlich zu
Wort gemeldet. In der Hamburger Morgenpost
kritisiert er die Hundeverordnung und ihre Folgen und geht dabei hart mit den
Tierärzten ins Gericht. Allerdings bleibt er bei seiner Kollegenschelte nicht
bei der gebotenen Sachlichkeit, sondern würzt³ seine Kritik mit
herabwürdigenden Äußerungen. Diese sind auch gegen die bekannte
Verhaltensforscherin Dr. Dorit Feddersen-Petersen gerichtet, die zusammen mit
der Belegschaft des Tierheims Süderstraße den Aggressions- und Verhaltenstest
entwickelt hat. Dies kann nicht unwidersprochen bleiben. Hier ihre Erwiderung
auf diesen ungerechtfertigten und verletzenden Angriff.
Dirk Schrader hätte das, was sich im Bauch
an Zorn ansammelt sehr pauschal und ungeordnet offenbar prüfen sollen,
bevor er damit an die Öffentlichkeit geht. Nach meiner Auffassung hat er dies
nicht einmal annähern in ausreichendem Maße getan. Wer hat denn die
Hundeverordnungen kreiert? DieTierärzte etwa? Und wer hätte mehr reagieren
müssen? Letztere vielleicht, wenngleich etliche sehr aktiv gegen die
Verordnungen arbeiten. Von Herrn Schrader allerdings hört man gar nichts,
jedenfalls nichts Konstruktives.
Ich gehöre zu den nach seiner Auffassung
willfährigen³ Tierärzten, die den völlig idiotischen Wesenstest³ entwickelt
haben. Gegen diese herabwürdigende Wertung wehre ich mich vehement. Dem Test
für das niedersächsische Ministerium, der auch in Hamburg praktiziert wird,
liegen wesentliche Passagen des Verhaltenstests für Tierheimhunde zugrunde,
den ich gemeinsam mit dem Vorstand, den Tierärzten und den Tierpflegern des
HTV entwickelte, um den Hunden und den Menschen gleichermaßen zu helfen. Ich
verwahre mich noch einmal strengstens dagegen, als willfährig³ beschimpft und
zum Speichellecker³ degradiert zu werden. Ich kenne Dirk Schrader nicht
persönlich, wohl weil er nie auf Sitzungen und Arbeitstagungen, auf denen sich
mit den Hundeverordnungen und deren schlimmen Folgen befaßt wurde, zugegen
war. Spät meldet er sich streng zu Wort und beschimpft jene, die etwas
taten, die halfen.
Der Tierheimtest hat unzähligen Hunden das
Leben gerettet. Er ist unter den Tests, die ich kenne, der objektivste, der
auch dann Vergleiche zuläßt, wenn verschiedene Tierärzte mit Zusatzausbildung
oder andere Spezialisten im richtig verstandenen Wortsinn - den Test
durchführen. Die Hundeverordnung wird doch durch den Test nicht geadelt³, sie
ist und bleibt hochgradig tierschutzwidrig und menschenfeindlich. Und vor
allem wurde sie nicht von den willfährigen³ Tierärzten ersonnen. Im
Gegenteil, ich kenne keinen Kollegen, der sie befürwortet. Aber ich kenne
viele Kollegen, die geholfen haben, die Not der Hundehalter zu schmälern und
der Qual der Tiere entgegenzuwirken. Natürlich sagt ein Testdurchgang noch
nicht aus, was mit einem Hund in Wochen oder Monaten sein wird. Das muß ja
auch nicht sein, das wäre utopisch. Er kann jedoch ein recht dichtes Bild über
die momentane Verfassung eines Hundes liefern, über dessen Verhalten bei
Konflikten, über dessen Lernverhalten und das Bewältigen typischer
Alltagssituationen. Es ist wichtig, zu erheben, ob und wie in
Auseinandersetzungen mit anderen Hunden kommuniziert wird. Es ist ebenfalls
wichtig zu wissen, wie das Verhalten fremden Menschen gegenüber in bestimmten
Situationen aussieht. Bei Tierheimhunden gibt der Test den Tierpflegern die
Möglichkeit, etwas über Tiere ganz ohne bzw. mit sehr wenig Vorgeschichte zu
erfahren, so daß wesentlich mehr Sicherheit im Umgang mit ihnen gewonnen wird.
Zudem wird erreicht, daß die Tiere gezielter, beispielsweise an Familien oder
Einzelpersonen, vermittelt werden können.
Und schließlich gab es den Tierheimtest
schon lange, bevor die Hundeverordnung erlassen wurde. Er half dann in dieser
drängenden Situation - ganz pragmatisch - als Hilfe vor Ort³, die so bitter
nötig war. Der Test wurde zwischenzeitlich verändert, und er wird auch weiter
modifiziert werden. Und mag er auch nicht wissenschaftlich³ sein, was
Schrader indes wohl kaum zu beurteilen vermag, so erlaubt er doch kaum
Willkür, hat feste Vorgaben und greift da, wo ein Tier unangemessen
angriffsbereit geworden ist, so etwa ohne Drohung zum Angriff überzugehen
pflegt.
Es ist schade, daß ein Berufsstand
nicht zusammenarbeitet, denn dann könnte wirklich etwas erreicht werden.
Schade und traurig auch, daß Selbstdarstellung und die Bekämpfung einzelner
oder in Gruppen arbeitender (jedenfalls arbeitender) Kollegen vorherrschen.
Diese Verleumdungen des Herrn Schrader werden nicht hingenommen. Es steht
niemandem zu, Lügen über andere zu verbreiten.
Ingrid Telschow-Böcker
Graf-Adolf-Strasse 3
44866 Bochum-Wattenscheid
Tel. 02327/17650
Fax
02327/86125
den 09.12.2001
An die
Mitglieder des Ausschusses
für Ernährung,
Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz
im Landtag NRW
Sehr geehrte
Damen und Herren,
am Mittwoch
dem 12.12. 2001 soll über das geplante neue Hundegesetz diskutiert werden.
Gestatten Sie
mir dazu noch einige Anmerkungen:
Mit
Inkrafttreten der Landeshundeverordnung NRW vom 6.7.2001 ist die Welt für
viele tausend Hundehalter eine andere geworden.
Ich hatte das
Glück, in sehr tierlieben, gutbürgerlichen Verhältnissen (Vater Arzt)
aufwachsen zu dürfen, in der auch Hunde selbstverständlich immer zur Familie
gehörten. Das bedeutet für mich, daß ich seit nunmehr beinahe fünfzig Jahren
mein Leben mit Hunden teile, derzeit ist es der achte Hund. Alle Tiere waren
über vierzig cm hoch (nach der LHV also 20/40 = gefährlich) und es hat in der
ganzen Zeit mit unseren Hunden nicht einen Zwischenfall, wie auch immer
gegeben. Jetzt muß ich auf einmal (geschieden, eine Tochter, einer geregelten
Erwerbstätigkeit nachgehend, nicht vorbestraft) mit einem sehr hohen
bürokratischem Aufwand nachweisen, daß ich die nötige Zuverlässigkeit zur
Haltung eines Hundes besitze.
Mein jetzt ca.
achteinhalb Jahre alter Hütehundmischling wurde per Verordnung über Nacht zur
Bestie erklärt, was ich deutlich an den Reaktionen nicht - hundehaltender
Mitbürger seit dem 8.7.2001 erleben mußte. Dieselben Kinder, die zwei Tage vor
Inkrafttreten der Verordnung meinen Hund unbedingt streicheln wollten, liefen
drei Tage später schreiend weg, wenn sie uns sahen. Andere Passanten pöbelten
mich an und bedrohten mich massiv.
Durch das
Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 21.04.2001 hat sich die
Situation weiter verschärft. Artikel 13 GG gilt für mich als Hundehalterin
nicht mehr. Durch die Umkehr der Beweislast lebe ich ständig mit der Angst,
denunziert zu werden, denn wenn mir jemand, aus welchem Grund auch immer,
schaden will, braucht er nur noch zu behaupten, er fühle sich von meinem Hund
bedroht und ich habe keine Chance, das Gegenteil zu beweisen.
Letzte Woche
wurde in den Medien berichtet, daß alleine im Ruhrgebiet über tausend Kinder
jeden Monat Opfer von Autounfällen werden, mehr als zehn kommen dabei zu
Tode. Für den Gebrauch meiner tödlichen Waffen Auto und Motorrad benötigte
ich seinerzeit nur den Nachweis, daß ich weiß, wie sie funktionieren und ich
die Strassenverkehrsordnung kenne. Nun gibt es durchaus Statistiken, die
belegen, daß mit einigen Autotypen mehr Unfälle passieren, als mit anderen.
Trotzdem wird hier nicht das KFZ, also z.B. der BMW, sondern der Fahrer dafür
verantwortlich gemacht. Und genauso sollte es sich mit unseren Hunden
verhalten ! Es gibt nach Auskunft aller Experten keine gefährlichen
Hunderassen, sondern es kann in jeder
Rasse gefährliche Individuen geben, aber wie beim Auto der Fahrer, so ist beim
Hund der Halter für den Umgang mit anderen Lebewesen verantwortlich.
Die Gefährlichkeit eines Hundes ist
nicht von seiner Rasse abhängig, sondern von Faktoren wie Aufzucht, Erziehung,
artgerechter Haltung und Sozialisation des Tieres. Warum werden wohl sonst die
hier als so besonders aggressiv verrufenen Bullterrier und Staffordshire
Bullterrier in England auch Nanny genannt? Weil sich gerade diese Rassen als
besonders kinderfreundlich, menschenbezogen und geduldig hervorgetan haben.
(Nicht umsonst hat die engliche Prinzessin Anne für ihre Kinder seinerzeit
Bullterrier angeschafft) Und seriöse Züchter legen bei der Auswahl ihrer
Zuchttiere gerade auf diese Eigenschaften ganz besonders großen Wert.
Unerklärlich ist mir dabei, daß
ausgerechnet der Deutsche Schäferhund, der schon im Dritten Reich bei der
Gestapo und in den Konzentrationslagern traurige Berühmtheit erlangt hat, als
ungefährlich gilt, sind doch bei dieser Rasse bei der Auswahl der Zuchttiere
Attribute wie Triebstärke und Angriffslust Voraussetzung, um überhaupt
eine Zuchterlaubnis vom Deutschen Schäferhundverein (DSV) zu bekommen.
Der Deutsche Schäferhund macht etwa
10% des deutschen Hundebestandes aus. Diese 10% haben in den Jahren 1986 bis
2000 mehr Beißunfälle mit Todesfolge bei Menschen verursacht, als alle anderen
90% der Hunde zusammen !
Um nicht falsch verstanden zu werden, es
liegt nicht primär an der Rasse Deutscher Schäferhund, sondern an den
Auflagen, die ausschließlich vom DSV für die Zucht und Haltung dieser Hunde
gemacht werden. Es gibt durchaus auch Schäferhunde, die als Familienhunde
erzogen und gehalten genauso nett und freundlich sind, wie Hunde anderer
Rassen.
Die Landeshundeverordnung hat in den
siebzehn Monaten, seit Inkrafttreten uns Steuerzahler sehr viel Geld gekostet
und die Ordnungs- und Veterinärämter hoffnungslos überfordert. Beide können
ihren originären Aufgaben seit dem nur noch sehr unzureichend nachkommen.
Wie Sie sicherlich wissen, haben sowohl
der Verband für das Deutsche Hundewesen, als auch zahlreiche Züchter Klage
beim Bundesverfassungsgericht gegen die Rasselisten eingereicht. Die Urteile
der Oberverwaltungsgerichte Schleswig, Lüneburg und Kassel besagen, nachdem
sichdie Richter intensiv mit der Materie auseinandergesetzt haben, daß es
keine gefährlichen Hunderassen gibt. Von daher sehen wir der Entscheidung des
BverfG mit sehr viel Zuversicht entgegen. Sollte das geplante neue Hundegesetz
also weiterhin Rasselisten enthalten, müßte dies nach einem, für uns positiven
Urteil des BverfG wieder revidiert werden. Auch das würde den Bund und die
Länder sehr viel Geld kosten, welches ja bekanntlich zur Zeit nicht vorhanden
ist.
Die LHV hat die Zahl der Beißvorfälle
nicht reduziert, sie hat aber sehr viel Leid über Familien gebracht, die sich
nicht von ihrem geliebten Vierbeiner trennen wollten, u.a. in Form von
Wohnungsverlust und sozialer Isolation.
Ich appelliere daher an Sie, stimmen Sie
einer Gesetzesvorlage, die Rasselisten enthält, nicht zu!
Wir hatten in NRW eine hervorragende
Gefahrenhundeverordnung, die, um einige Punkte ergänzt, wie z.B. Chippen des
Hundes, Versicherungsnachweis und einen Sachkundenachweis für jeden
Hundehalter (also auch für mich) , ein vieles mehr an Sicherheit bringen
wird, als Rasselisten und Führungszeugnisse.
Meine herzliche Bitte: Nutzen Sie Ihr
Mandat um zu erreichen, daß ein Gesetz geschaffen wird, bei dessen Entstehung
Fachleute und Experten zu Rate gezogen werden und durch welches nicht
weiterhin unbescholtene Bürger diskriminiert und kriminalisiert werden.
Mit freundlichem Gruß !
http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_idX6293
Auch das noch Ein boeser Brief an Wagner
Vom 10.12.2001
rn. KIRN/KOBLENZ Ihre arrogante Ueberheblichkeit ist zum Kotzen³ mit
diesen recht unfreundlichen Worten eroeffnet Postdirektor a.D. Bernd Schwab
aus Koblenz seinen offenen Brief an Kirns Buergermeister Fritz Wagner.
Der Diplom-Ingenieur, der Teile seiner Kindheit und Jugend in Kirn verbracht
hat, reagiert damit auf die juengsten Ratsbeschluesse zu den so genannten
Kampfhunden, die erheblich staerker besteuert werden als normale³ Hunde (wi r
berichteten).
Fuer Schwab ist das Abzocke³, denn die Gefahrenabwehrverordnung des Landes
regele den Umgang mit diesen Hunden bereits. Dass Wagner in der Sitzung in der
Wir³-Form gesprochen hat, kommentiert Schwab wie folgt:
So schieben Sie diese Schandtat einem inkompetenten Gremium in die Schuhe,
das ohne fachlichen Rat einzuholen in dumpfer Lethargie und beschaemender
Gedankenlosigkeit alle Dinge abfrueh-stueckt, die ihm von der Verwaltung
aufgetischt werden.³
Die Folge de r Steuer, so Schwab, werde ein ueberfuelltes Tierheim sein,
waehrend die Stadt Kirn sich die Taschen fuellt³.
Einige Formulierungen und Vergleiche in seinem Brief sind starker Tobak, um
nicht zu sagen geschmacklos.
Vor einer Klage des Kirner Buergermeisters wegen Beleidigung hat Schwab aber
keine Angst:
Das soll er ruhig machen. Ich habe einen breiten Buckel. Ich nehme nur mein
grundgesetzlich gewaehrtes Recht auf Meinungsfreiheit in Anspruch.³
Allerdings steht im Grundgesetz auch, dass die Meinungsfreiheit da endet, wo
sie ehrabschneidend wird.
Fritz Wagner teilte gestern mit, er werde wohl einen Anwalt einschalten.
Zur Sache sagte er: Fuer mich ist das Leben eines Kindes immer noch wichtiger
als der Spass eines Hundehalters an einer bestimmten Rasse.³
Bernd Schwab hat seinen offenen Brief an Fritz Wagner auch im Internet
veroeffentlicht.
Pressemitteilung vom 07.12.2001
KOPP: Gefährlichkeit von Hunden im Hauptverfahren prüfen
BERLIN. Zum vorläufigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum
Kampfhundegesetz erklärt die verbraucherpolitische Sprecherin der
FDP-Bundestagsfraktion, Gudrun KOPP:
Das vorläufige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach das
Bundeskampfhundegesetz zunächst in Kraft bleibt, ist zwar enttäuschend,
kommt aber nicht unerwartet. Das Gericht hat eine schnelle Entscheidung
lediglich zu den wirtschaftlichen Folgen, die das Gesetz für Züchter hat,
getroffen. Die unterstellte Gefährlichkeit von allen Hunden bestimmter
Rassen wurde jedoch nicht ausreichend geklärt.
Die Gefährlichkeit von Hunden lässt sich eben nicht einzelnen Rassen
zuordnen. Wer Menschen wirksam vor gefährlichen Hunden schützen will, muss
Individualprüfungen vornehmen. Alle namhaften Experten haben diese
wissenschaftliche Erkenntnis längst in diversen Gutachten niedergelegt.
Jetzt bleibt die Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht im
Hauptverfahren genau diese Erkenntnisse gewichtet. Ich erwarte, dass das
Kampfhundegesetz angesichts der wissenschaftlichen Beweiskraft dabei endlich
fällt.
Susanne Bühler - Telefon 030/227-5 11 31 - pressestelle@fdp-bundestag.de
Sehr geehrter Herr Bürgermeister von
Beust,
nachfolgend übersende ich Ihnen meinen Brief an den Leiter des Tierheims
Süderstr.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister von Beust,
ich bin entsetzt, dass eine Ihrer ersten Amtshandlungen, die Beseitigung
der "Kampfhunde" aus der Harburger Halle ist.
Tierschutz in Hamburg gleich Tiermord?
Sicher hat die Vorgängerregierung für die Hamburger Hundeverordnung gesorgt,
die nur Chaos und Leid in den Familien und extreme hohe Kosten in den
Tierheimen verursacht hat.
Lockern Sie die Hundeverordnung!
Hören Sie auf Fachleute, die Ihnen mitteilen können, dass es keine
"Kampfhunde" gibt! Dass aggressives Verhalten in jeder Rasse vorkommt!-
Beispiel: Totes Mädchen im August durch Schäferhund in Schleswig-Holstein- Das
eine Fehlerziehung immer am Halter liegt und nicht am Hund!
Lockern Sie die Hamburger Hundeverordnung!
Geben Sie interessierten Haltern in Hamburg die Chance zur Haltung dieser
Hunde!
Runter mit der Kampfhundesteuer!
Durch Lockerung und Vermittlung der Hunde aus der Harburger Halle und dem
Tierheim können Sie schnell Kosten in Millionenhöhe einsparen!
In der Hoffnung auf eine bessere Lösung für die Hamburger "Kampfhunde", nicht
durch die Spritze, denn das ist Mord an gesunden Tieren!
Verbleibe ich mit freundlichen Gruß,
Gudrun Tischler
o4323/2596
Sehr geehrter Herr Poggendorf,
Sehr geehrtes Tierheimteam Süderstr.,
im September "befreiten" wir den "Kampfhund" Dina aus dem Tierheimleben in der
Süderstr.
Wir haben eine Super "Kampfhund" und Kumpel für unseren Ersthund erhalten!!!!!
Auf dem Bild ist Dina auf der Fahrt durchs Land zu sehen, unter ihr liegt der
"Kampfhund" Paule.
Sehr geehrtes Tierheimteam, wir sind sehr bedrückt, wenn wir von der
Kampfhundesituation in Hamburg lesen und das voraussichtlich alle Tiere aus
der Harburger Halle nun durch die Spritze ihr "Hundeleben" aus Kostengründen
lassen sollen.
Sehr geehrter Herr Poggendorf, in letzter Zeit setzen Sie sich nun verstärkt
für die "Kampfhunde" ein, Sie möchten das die Hunde wieder ein liebevolles
Zuhause erhalten. Das kann ich nur begrüßen und Unterstützen! Gesunde Tiere
aus Kostengründen zu Töten ist nach dem Tierschutzgesetz und Gedanken, Mord!
Oder?
Versuchen Sie die Hunde über NDR - Sendungen, wie "nach vier" oder "DAS" zu
vermitteln.
Versuchen Sie mit allen Ihren Mitteln und Kenntnissen, die Politik davon zu
überzeugen, dass Mord an unschuldigen Tieren der falsche Weg ist!
Durch die Hamburger Hundeverordnung ist die Situation im Tierheim natürlich
zusätzlich belastet!
Durch die Flut der Hunde , die nicht mehr vermittelt werden können oder
dürfen!
Die Politik sollte hier schnellstmöglich eine Lösung zur Lockerung der
Hundeverordnung finden, damit Superhunde wieder ein liebevolles und nettes
zuhause finden können! Weg mit den Rasselisten! Weg mit einem grundsätzlichen
Verbot zur Haltung dieser Hunde!
Sehr geehrter Herr Poggendorf, ich denke, Sie mit Ihrem Wissen über die Hunde
und mit Ihrer Macht des Tierschutzes müssen sich nun intensiv und
schnellstmöglich unter der Mithilfe der Medien zur Vermittlung nach
Möglichkeit aller "Kampfhunde" beitragen! Aufzeigen, dass die Aggression nicht
Rasseabhängig ist!!!
Ein Beispiel für eine Kampfhundesozialisierung, siehe Bild von unseren Hunden.
In großer Hoffnung für die Hunde, mit Grüßen Gudrun Tischler,
Trappenkamp 04323/2596
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