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BGH prueft Hunde-Urteil
Volkan: Staatsanwalt und Verteidiger in Berufung
Der Fall des sechsjaehrigen Volkan, der im Juni 2000 auf einem
Wilhelmsburger Schulhof von Kampfhunden getoetet wurde, beschaeftigt morgen
den Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung
hatten gegen das Urteil des Hamburger Landgerichts Rechtsmittel eingelegt.
Der 25 Jahre alte Besitzer des einen Hundes war im
Januar zu einer Gefaengnisstrafe von dreieinhalb Jahren, seine damals 19 Jahre
alte Freundin zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewaehrung verurteilt
worden.
Volkans Tod hatte in vielen Bundeslaendern zu
verschaerften Regelungen bezueglich der Zucht und Haltung bestimmter
Hunderassen gefuehrt. Ob diese Bestand haben, wird derzeit jedoch noch vom
Verfassungsgericht geprueft.
In Hamburg forderte Tierheimchef Wolfgan
Poggendorf am Wochenende die Einstellung des staedtischen
Hundekontrolldienstes im kommenden Jahr sowie die Schliessung der Hundehalle,
in der jetzt 215 Tiere untergebracht sind, im Jahr 2003.
"Um die Halle ueberfluessig zu machen, muss allerdings
die Vermittlung der wesengetesteten Hunde erleichtert werden", sagte
Poggendorf, der dem Kontrolldienst mangelnden Sachverstand vorwirft. Zu oft
seien Hunde zu Unrecht "kassiert" worden.
Einen Mitstreiter hat der Tierheimchef in dem
Buergerschaftsabgeordneten Frank-Michael Bauer (Schill-Partei) gefunden. Der
moechte kuenftig vor allem die Sachkunde der Polizeihundefuehrer fuer die
Ausbildung von Behoerdenmitarbeitern und den Einsatz auf der Strasse nutzen.
Gleichzeitig muesse das Thema Tierschutz in den Lehrplan aufgenommen werden.
"Hunde, die den Wesentest nicht bestehen, sollten jedoch schnell
eingeschlaefert werden.
Das wuerde sie erloesen, weil sie ohnehin nicht vermittelt werden duerfen",
sagte Bauer. (kab)
Wer hat eigentlich schon mitgemacht und denen mal gesagt wo der
Hammer hängt??
http://perspektive-deutschland.de/0201/pd_home_mit_link.html
Beatrix Trogand
Reuterstraße 85
12053 Berlin
Email: beatrixt@debitel.net
Berlin, den 10.12.2001
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich heute an Sie, um Ihre Aufmerksamkeit auf die möglicherweise
bevorstehende Tötung von mindestens 30 Hunden in der Tiersammelstelle
Hamburg-Harburg zu lenken und um Ihre Unterstützung zu bitten:
Die 'Welt am Sonntag' meldete am 09.12.200:
"Die Hamburger Kampfhunde-Verordnung vom Juli vergangenen Jahres wird nach
Informationen von WELT am SONNTAG überarbeitet, um die hohen Kosten zu senken.
In der Schill-Partei mehren sich kritische Stimmen, die ein Einschläfern der
Kampfhunde fordern."
Rund 2,7 Millionen Mark jährlich sollen in den staatlichen Kampfhunde-Zwinger
in Harburg fliessen, in dem derzeit 215 herrenlose und von der
Staatsanwaltschaft wegen ihrer Gefährlichkeit eingezogene Vierbeiner
untergebracht sind. "Das ist ein erheblicher Kostenblock. In der Stadt fehlt
das Geld an allen Ecken und Enden. Deshalb besteht großer Handlungsbedarf. Wir
werden die rechtlichen Gegebenheiten überprüfen", bestätigt der zuständige
Gesundheitssenator Peter Rehaag (Schill-Partei) auf Anfrage. (Zitat: Welt am
Sonntag)
Die angefallenen Kosten für den Umbau der einstigen Lagerhalle und die
monatlichen Unterhaltskosten für die Tiere sowie die Miete an den Eigentümer
stellten eine erhebliche Belastung für den Hamburger Haushalt dar. Ausserdem
seien "Mindestens 30 Hunde psychisch gestört und laufen im Kreis", eine
artgerechte Haltung ser Tiere sei nicht mehr möglich, die Tiere würden leiden,
so Tierheimchef Wolfgang Poggendorf.
Ich ersuche Sie, sich gegen die mögliche Tötung von Hunden in Hamburg -
Harburg und anderswo einzusetzen.
Ganz offensichtlich hat die Landeshundeverordnung das Ziel, die Bürger vor
Beissangriffen zu schützen, nicht erreicht. Statt dessen wurden Hunde allein
aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit eingezogen und unter tierschutzrechtlich
mehr als bedenklichen Bedingungen in acht Quadratmeter grossen Zellen in
Dauerisolation eingesperrt, bis sie Verhaltensauffälligkeitenn zeigten.
Daraufhin sollen sie nun getötet werden.
Die Tötung eines gesunden Tieres ohne Begründung stellt einen Straftatbestand
dar.
Es ist eine tiefgreifende Aufweichung des Tierschutzgesetzes zu befürchten,
wenn die Unvermittelbarkeit eines Hundes, infolge von Wesensveränderungen
aufgrund einer nicht artgerechten Unterbringung und Haltung im Tierheim, als
Tötungsgrund heran gezogen werden darf.
Der sogenannte Wesentest, wesentlicher Bestandteil der Hundeverordnung, spielt
hierbei eine nicht unerhebliche Rolle: 80 Hunde, die den zweistündigen
Wesentest nicht bestanden, wurden seit Bestehen der Verordnung bereits
getötet.
" Die Hundeverordnung wird doch durch den Test nicht geadelt, sie ist und
bleibt hochgradig tierschutzwidrig und menschenfeindlich", so Frau Dr. Dorit
Fedderson-Petersen zu dem Wesenstest, den sie entscheidend mit geprägt und
entwickelt hat.
Es ist also an der Zeit, die Verordnungen auf die angesprochene
Tierschutzwidrigkeit zu überprüfen und mögliche "Folgeerscheinungen" wie
Massentötungen eingezogener Hunde schon im Vorfeld zu verhindern.
Durchführbare und politisch wie tierschutzrechtlich tragbare Vorschläge hat es
in den vergangenen 17 Monaten zur Genüge gegeben, etwa die Einführung eines
generellen "Hundeführerscheins/ Hundepasses" für alle Hundehalter und -rassen,
ein sinnvolles Heimtierzuchtgesetz, dass eine Zuchtkontrolle und
Importkontrolle durch die Züchterverbände und die Tierärzteschaft ermöglicht,
anstatt für bestimmte Hunderassen generelle Zucht- und Importverbote zu
verhängen. Eine Haftpflichtversicherung und Chippung aller Hunde, sowie die
Schulung der Beamten in den Wirtschafts- und Ordnungsbehörden im Umgang mit
Hunden würden ebenfalls eine wünschenswerte Ergänzung darstellen.
Die Hundekontrolldienste müssen in ihrer Arbeit überwacht werden:
" Erbost ist Wolfgang Poggendorf besonders darüber, dass der achtköpfige
Hundekontrolldienst des Bezirksamtes Mitte häufig harmlose Mischlinge und
Hunde trotz behördlicher Erlaubniserteilung und Hundemarke in den Zwinger
transportiert. "Die sind auf Quoten angewiesen, um zu existieren, und nehmen
alles mit, was sie auf der Straße finden", kritisiert Poggendorf und fordert
eine Abschaffung des Hundekontrolldienstes. Spätestens zum 31. August 2002,
wenn die Verträge der Mitarbeiter auslaufen. Der für die Bezirke zuständige
Justizsenator Roger Kusch will die Vorwürfe jetzt prüfen." (Zitat Welt am
Sonntag)
Ich bitte Sie, mitzuhelfen, Willkür und Tierquälerei, Rassenvorurteilen und
Polemik Einhalt zu gebieten und endlich Lösungen zu finden, die auch für uns
Halter von Listenhunden der Kategorie I, (STaffordshire Bull Terrier, American
Staffordshire Bull Terrier, Bull Terrier), (der sog. Pit Bull Terrier ist
keine gezüchtete, anerkannte Hunderasse!), akzeptabel und lebbar sind. Wir
sind es leid, wegen unserer friedlichen Familienhunde diskriminiert zu werden
und durch die Maschen des Grundgesetzes zu fallen. Wir wollen und müssen ein
Recht auf artgerechte Haltung unserer Hunde haben und unsere Tiere genauso
geschützt wissen, wie es jeder Halter eines Deutschen Schäferhundes oder
Golden Retrievers auch ist.
"Hunderassen stehen "hoch im Kurs", "freundliche" Rassen einerseits, deren
Angehörige pauschal "sozial verträglich" sein sollen sowie
"Listen-Hunderassen" andererseits, denen a priori eine "gesteigerte
Gefährlichkeit zugeschrieben wird, und schließlich Rassen, die mit anderen
menschlichen Projektionen leben und leiden müssen. Eine Rasse ein
Verhalten, so wird suggeriert. Auf dieser Basis entstehen Verordnungen. Nicht
zuletzt durch die fortwährende wie fortschreitende politische Einflußnahme in
Sachen "Kampfhunde" sei gefragt, ob es grundsätzlich gerechtfertigt ist, die
zoologische Kategorie der Rasse zu reglementieren, unter Berufung auf
Verhaltensmerkmale oder wesenskennzeichnende Kriterien. Wie also werden Rassen
abgegrenzt? Gemeint ist nicht das Äußere, welches nun gar nicht zur hundlichen
Verhaltenseinschätzung taugt. Die Selektionsinstanz aller Hundezucht ist der
Mensch, sind Hundezüchter mit sehr heterogenen Zielen und Vorstellungen. Eine
übergeordnete Instanz, die tierethische Verantwortlichkeit prüft, gibt es bis
dato nicht. Kommerz und Unkenntnis gibt es in der gewerblichen wie in der
Hobbyzucht.
Und Rassen wird nur allzu gern unterstellt, was sie eben nicht sind. "
" Wir haben ein Tierschutzgesetz, das uns anweist, Tiere direkt zu schützen.
Indirekter Tierschutz jedoch ist nach wie vor selten. Immer wieder handeln wir
anthropozentrisch - anthrop kommt aus dem Griechischen und bedeutet Mensch als
solcher, Mann, Frau sehen also den Menschen als zentralen Grund, wenn wir
Tiere aus ureigenem menschlichen Interesse gut behandeln, nicht etwa, weil wir
Mitgeschöpfe in ihnen sehen, die wir schützen wollen. Und dies gilt auch und
gerade für die Hundezucht und den fehlverstandenen Umgang damit von
politischer Seite".
(Zitate: Dr. Dorit Feddersen-Petersen:
WAS IST EINE RASSE? WISSENSCHAFTLICHE UNTERSUCHUNGZUR "UNIFORMITÄT"VON
HUNDERASSEN).
Mit freundlichen Grüssen,
Beatrix Trogand, Berlin
PDir a. D. Bernd Schwab 10.12.2001
Bruno-Hirschfeld-Str. 1
56076 Koblenz
Kirner Zeitung
Redaktion
Steinweg 10
55606 Kirn
per E-Mail
Leserbrief zu Auch das noch, Ein böser Brief an Wagner vom 10.12.2001:
Das populistische Argument von Bürgermeister Fritz Wagner zur Rechtfertigung
seiner Sondersteuer für Hunde
Für mich ist das Leben eines Kindes immer noch wichtiger als der Spaß eines
Hundehalters an einer bestimmten Rasse belegt in erschreckender Deutlichkeit,
dass Wagner sich mit der Materie überhaupt nicht befasst hat.
Es gibt keine a priori gefährlichen Rassen, weder beim Hund noch beim
Menschen, sondern nur gefährliche Individuen, sowohl beim Hund als auch beim
Menschen. Das ist die gesicherte Meinung in der kynologischen Fachwelt. Mit
dieser Angelegenheit beschäftigt sich zur Zeit auch das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Die von Wagner aufgezeigte Alternative Erhöhte Steuern versus Leben eines
Kindes ist ungeheuerlich. In ganz Rheinland-Pfalz hat es noch nie einen
schweren Unfall, geschweige denn einen Todesfall, mit einem Hund gegeben.
Die Halter dieser Hunde müssen nachweislich zuverlässig sein, sie haben eine
Sachkundeprüfung abgelegt, sie müssen den Hund an der Leine führen und ihm
einen Maulkorb anziehen.
Und wenn jemand den Maulkorb weglässt, dann ändert eine Sondersteuer daran
auch nichts. Dafür gibt es ordnungsrechtliche Maßnahmen, die in Verantwortung
der Kommune jederzeit wirkungsvoll eingesetzt werden können.
Neuzugänge bedürfen laut Gefahrenabwehrverordnung einer äußerst restriktiv zu
handhabenden Genehmigung des Ordnungsamtes. Damit kann einer Hundeschwemme
wirkungsvoll begegnet werden.
Die Lenkungswirkung der Sondersteuer und damit deren Existenzberechtigung ist
gleich Null, wenn nicht asoziale Ziele verfolgt werden:
Abzocke und Abschiebung von Lebewesen ins Tierheim als Folge einer
finanziellen Erdrosselung der Halter.
Bernd Schwab, Koblenz
Der Stress mit den Hunden
Na endlich, das wurde auch mal Zeit.
Schliesslich sprach man damals von einer Zeit von ca. 2 Jahren-
Wofür, ach Entschuldigung, für die artgerechte" Unterbringung der
Killerbestien im schönen Harburg.
Damals, so hiess es, werde man wohl diese Halle für zwei Jahre brauchen,
aber hier agiert die Politik unverhältnismässig schnell.
Zu hohe Kosten, heisst es, die Hunde seien im Verhalten gestört, sie müssen
weg,der arme Steuerzahler usw.
Dieses gar so plötzliche Ergebnis stand doch schon vor 1,5 Jahren fest, als
die ach so neue deutsche Erfindung, diesmal für Hunde, in Erscheinung trat.
Wie schon gesagt, nach 1.5 Jahren Einzelhaft und völliger Isolation vom
Rudelleben, ohne Auslauf, aber im Dauerstress, muss nun auch der letzte Hund
kapitulieren.
Was bleibt ist, die komplette Vernichtung der Monster, schnell, gründlich,
deutsch, in alter Manie sozusagen, zum Wohle des Volkes und zum Schutz der
öffentlichen Ordnung.
Ja, das haben wir schon sooo oft gehört, aber wohl immer noch nicht
verstanden...
Verfasser unbekannt
Gruss von der Jutta