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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

12.12.2001

* Neue Prüfungsordnung für Begleithunde ab 1. Januar 2002

* Über die Umsetzung der Hundeverordnung in Hamburg:

* Tellereisen: Kaufen können Sie diese Produkte z.B. hier

* Kein Schill-Kill

* Das Hundeleben im Gesetzesdschungel

* die sendung auf wdr um 17.15 uhr "brisant"

* Bundesanwalt wollte haertere Strafe


Neue Prüfungsordnung für Begleithunde ab 1. Januar 2002

Ab dem 1. Januar gilt für die Begleithundprüfung BH / BH-A eine neue Ordnung. Wesentliche Änderungen sind

- der Name. Künftig heißt es "Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest und Sachkundenachweis für den Hundehalter. (BH/VT, BH-A/VT)

- ein Sachkundenachweis, der Zulassungsvoraussetzung für die BH / BH-A ist. Dieser Nachweis muß auf einer termingeschützten Veranstaltung des VDH erbracht worden sein (z.B. VDH Hundeführerschein) oder durch eine Behörde erteilt worden sein. Hundeführer, die diesen Nachweis nicht haben, können ihn vor dem praktischen Teil der Prüfung gegenüber dem amtierenden Leistungsrichter schriftlich ablegen.

- das Zulassungsalter der Hunde zur Prüfung beträgt 15 Monate

- eine BH/VT BH-A/VT mit Sachkundenachweis besteht aus drei Abteilungen, ohne Sachkundenachweis weiterhin aus 2 Abteilungen. Ein Leistungsrichter darf an einem Tag max. 30 Abteilungen prüfen.

- ein Kettenhalsband ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Erlaubt sind handelsübliche Halsbänder und auch Brustgeschirre. Verboten sind natürlich weiterhin Halsbänder mit Stacheln, Krallen oder Haken und solche, an denen Elektroreizgeräte oder deren Atrappen angebracht sind bzw. Brustgeschirre mit zusätzlichen Schnallungen. Weiterhin dürfen die Halsbänder bei der Vorführung nicht auf Zug gestellt sein.

- die Kehrtwendung kann auf zwei Arten gezeigt werden, in jedem Fall aber als Linkskehrtwendung. Der Hund kann entweder hinter dem HF herum gehen oder als "doppelt-links" ständig an der linken Seite des HF bleiben.

- im praktischen Teil kann der Hund bei Begegnungen mit z.B. Joggern, Inlineskatern oder anderen Hunden in die Sitz- oder Platzposition gebracht werden.
 
 
Ist doch toll, der VDH kann zwangsweise seinen Hundeführerschein verkaufen und die wirklich Sachverständigen brauchen sich keine Gedanken mehr zu machen, wie sie den Leuten den richtigen Umgang mit Hunden nahebringen.
Erinnert mich ein bisschen an die Telekom, nur in einer anderen Branche.
 
Tierische Grüße
Andreas Hofmann

 

Über die Umsetzung der Hundeverordnung in Hamburg: Das Alltagsleben von Kampfhunden nach Erlass der Hundeverordnung findet Ihr unter http://www.heute.t-online.de/ZDFheute dann auf mediathek. Ziemlich weit unten rechts.

Lief heute (11.12.2001) morgen im Morgenmagazin.

Tellereisen: Kaufen können Sie diese Produkte z.B. hier:

http://www.kieferle.com

Postanschrift: Kieferle GmbH, Kronenstr. 12, 78244 Gottmadingen-Randegg

Telefon: 07734-97203 und 07734-97200

Man freut sich sicherlich ueber eine anstaendige Resonanz.

Übrigens: Benutzung ist - meine ich : STRAFBAR - nicht das verkaufen

Hier nochmal der Bericht:

http://www.spiegel.de/wissenschaft/0,1518,172032,00.html

10. Dezember 2001

Katzen verenden in Tellereisen

Auch der Hauskatze stellen deutsche Trapper nach - sie ist als Pelzlieferan t und Koeder begehrt. Zum Fang nutzen Fallensteller noch immer Tellereisen, obwohl deren Einsatz verboten ist.

DPAHauskatze: "Nach dem Abstreifen ueber einem Feuer braten"Zur bevorstehenden Pelzsaison haelt der Bundesverband Deutscher Berufsjaeger fuer Fallensteller einen makabren Rat parat: Das als Rheumadecke begehrte Fell von Hauskatzen werde "Anfang Dezember gut", verraet das Fachbuch "Fangjagd 2000". Gefangene Katzen koennten jedoch nicht nur "als Fell-Lieferant dienen"; sie eigneten sich auch "als Lockmittel fuer den Fuchs": Man muesse sich dazu nur "die Muehe machen, die Katze nach dem Abstreifen ueber einem offenen Feuer zu braten" - das schaetze Reineke besonders.

Spezielles Fanggeraet mitsamt Koeder kann der deutsche Trapper im Versandhandel erwerben. Ein Baldrianpraeparat, so wirbt etwa die Firma Kieferle aus dem badenwuerttembergischen Randegg, "lockt jede Katze zum Fangplatz oder in die Kastenfalle". Lockmittel fuer Hunde sind ebenfalls zu haben. Zudem verkauft Kieferle Tellereisen, auch wenn deren Einsatz laengst verboten ist. Die Tellereisen, erlaeutert die Firma, seien "ideal auch fuer Lehrzwecke bei der Jungjaegerausbildung". Fallenhersteller Kieferle verweist zwar darauf, dass die Verwendung ein Verstoss gegen das Tierschutz- und das Bundesjagdgesetz sei. Manch Kaeufer scheint sich daran jedoch nicht zu halten: Noch immer werden Hunde und Katzen mit Tellereisen getoetet.


http://www.taz.de/pt/2001/12/11/a0258.nf/text

Kein Schill-Kill
Plaene zur Massentoetung von Kampfhunden auf Eis gelegt

Schon wieder hat sich ein Schill-Partei-Senator des Rechtsblocks zu weit au s dem Fenster gehaengt. Die Ankuendigung von Gesundheits- und Umweltsenator Peter Rehaag in der Welt am Sonntag, aus Kostengruenden ueber 200 im Harburge r Hundelager untergebrachte Kampfhunde zu killen, ist gestern zurueckgenommen worden. Behoerdensprechecher Michael Mrozek betonte, es werde wie bisher uebe r jeden Kampfhund im Einzelfall entschieden.

Der Hundeknast war im Juni vorigen Jahres nach der ad hoc-Verabschiedung de r Hundeverordnung durch rot-gruen nach den Pittbullbissen, die den sechsjaehrigen Volkan toetlich verletzten, fuer fast drei Millionen Mark eingerichtet worden. In ihr sind derzeit 215 beschlagnahmte Kampfhunde untergebracht. Monatlich sind 38.000 Mark Miete sowie 150.000 Mark an den privaten Betreiber fuer Personal und Pflege faellig. Landestierarzt Peter Brehm weist darauf hin, dass das Tierschutzgesetz das Toeten von Tieren ohne triftigen Grund verbietet. Damit widerspricht er Rehaag, der die Toetung von 122 Hunden fuer "theoretisch sofort" moeglich haelt. Eine Massentoetung aus Kostengruenden ist auch fuer Tiervereinschef Wolfgang Poggendorf "natuerlich Unsinn" und reine "Panikmache". Auch wenn es bei vielen Kampfhunden Problem e gebe, sei die Unvermittelbarkeit der Tiere keineswegs bewiesen. "Das Proble m gibt es in anderen Staedten nicht", sagte Poggendorf und kritisierte einen "uebermaessigen Aktionismus" Hamburger Behoerden bei der Bekaempfung von Kampfhunden. 97 Hunde haetten in einem Wesenstest zwar ihre Ungefaehrlichkeit bestaetigt, warteten aber noch auf eine Vermittlung. ms


http://www.weser-kurier.de/regionales/fs_wk_reg_nor.html?id 2689

Das Hundeleben im Gesetzesdschungel

Faltblatt der Polizei informiert Hundehalter

Von unserem Redakteur
Hans-Hermann Boeken

Bremen-Nord.
Hunde haben "Grundrechte" - unter anderem auf ausreichend
Auslauf, jederzeit frisches Wasser, regelmaessige Pflege, ausreichende Frischluft und angemessene Temperaturen bei Aufenthalt in unbeaufsichtigten Fahrzeugen.
Es gibt eine generelle und eine "spezielle" Anleinpflicht. Auf Kinderspielplaetze und Jahrmaerkte duerfen Hunde nicht mit genommen werden.
Auf gekennzeichnete Spiel- und Liegewiesen duerfen sie nur in der Zeit vom 1.Oktober bis 31. Maerz.
Wer sich fuer einen Hund entscheidet oder schon entschieden hat, kann im Paragraphen-Dschungel der Gesetzgebung schnell auf den Hund kommen. Initiiert vom Vegesacker Kontaktpolizisten Bernd Lange und der Polizeiinspektion Nord wird die Polizei daher ein Faltblatt herausgeben, da s Hundebesitzern sagt, was sie mit ihren Hunden duerfen und was nicht. Und da bei Heinz Maegerleins "Haetten Sie´s gewusst?" mit Sicherheit nicht mal gestandene Polizeibeamte alle Ver-und Gebote gewusst haetten, gibt´s fuer die Beamten ein Einlegeblatt dazu: Auf ihm sind alle Paragrafen und Absaetze von Paragrafen all der verschiedenen Gesetze und Verordnungen aufgelistet, die die Rechtsgrundlage fuer polizeiliches Einschreiten darstellen.
Hundesteuergesetz, Tierschutzgesetz und Tierschutz-Hundeverordnung, Ortsgesetz ueber die oeffentliche Ordnung, Gesetz ueber das Halten von Hunden, Befoerderungsbedingungen des oeffentlichen Personennahverkehrs, Feldordnungsgesetz, Naturschutzgebietsverordnung, Tollwutverordnung, Marktordnung fuer die Jahrmaerkte der Stadt Bremen, Kreislandwirtschafts- und Abfallgesetz, Strassenverkehrsordnung, Landesstrassengesetz - alles Gesetze und Verordnungen, die - unter anderem - auch die Zielgruppe "Hund,Hundehaltung, Hundehalter" betreffen.
Eine generelle Anleinpflicht besteht fuer Hunde in Fussgaengerzonen, oeffentlichen Park-, Garten- und Gruenanlagen, in oeffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschaeften und Einkaufszentren, bei Veranstaltungen mit Menschenansammlungen und fuer laeufige Huendinnen. Ausnahmslos sind Hunde zude m waehrend der Brut-und Setzzeit vom 15. Maerz bis 15. Juli in der sogenannten freien Landschaft - Aecker, Wiesen, Weiden, Heide, Moor- und Oedflaechen, Flaechen mit groesseren Baumbestaenden, Aussendeichsbereiche und Naturschutzgebiete sind damit gemeint - anzuleinen. Eine "spezielle" Anleinpflicht besteht, wenn Hunde aelter als drei Monate sind und kein Halsband mit Steuermarke oder Anschrift des Hundehalters tragen. Ausdruecklicher Hinweis der Polizei zur Anleinpflicht: "Sie ist nicht von de r Groesse des Hundes abhaengig!"
Wer mit einem Hund unterwegs ist, hat - so die gesetzliche Forderung - zu verhindern, dass von dem Hund andere Personen oder Tiere ausdauernd angebellt, angesprungen, angefallen oder "sonst nicht unerheblich beunruhigt" werden. Zudem duerfen Hunde nur von geeigneten Personen gefuehrt werden: Kleine Kinder und stark Betrunkene gehoeren laut Gesetz nicht dazu. Und natuerlich duerfen Hunde auch beim Gassi gehen oeffentliche Gehwege und oeffentliche Gruenflaechen weder verunreinigen noch beschaedigen. "Verunreinigungen sind unverzueglich zu beseitigen. Die dafuer erforderlichen Vorrichtungen sind stets mit zu fuehren", fordert der Gesetzgeber. Maulkorb- und Leinenzwang (Ausnahmen nur nach Ablegen eines Wesenstest moeglich) besteht im gesamten bremischen Stadtgebiet fuer gefaehrliche, bissige Hunde und "Kampfhunde". Als "Kampfhundrassen" gelten in Bremen: Pitt-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und deren Kreuzungen sowie Kreuzungen mit anderen Rassen. Alle diese Hunde muessen mit einem Mikrochip markiert sein. Ausserdem ist fuer sie eine Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben..


die sendung auf wdr um 17.15 uhr "brisant"

sehr geehrte damen und herren,

in der heutigen sendung brachten sie einen beitrag über den tod des kleinen volkan und die berufung der kläger und beklagten.
hierzu ist zu sagen, daß der tod des kleinen jungen traurig und furchtbar war. aber es war ein eindeutiges verschulden der damaligen hamburger behörden, die grob geschlampt haben.

zum ende des beitrages kam dann wieder der satz, daß sog. kampfhunde ein kleinkind schwer ins gesicht gebissen hätten.
nochmals: es gibt keine kampfhunde!!!!

und im übrigen: warum berichten sie nicht von dem dackel, der ein 6-jähriges kind schwer biss und das wochenlang im krankenhaus lag?
warum berichten sie nicht von den vielen schäferhunden und ihren opfern, auch t o d e s -
o p f e r n?
weil die schäferhunde eine so große lobby haben?
das kann es nicht sein!!! und wir werden dieses nicht weiter hinnehmen.

die medien haben mit ihrer panikmache und hysterie genug angerichtet. man hat sich auf eine personengruppe und ihren hunden eingeschossen.

alle anderen hunde haben einen f r e i  f a h r t s c h e i n!!!
anders ist das verschweigen der vielen, vielen beissattacken nicht zu begründen!!!!

wir wollen garnicht geliebt werden. aber wir v e r l  a n g e n  eine objektive und unvoreingenommene berichterstattung.
 

marita redemann, sprecherin der ig zu schutz und rettung bedrohter hunderassen, 44532 lünen, lilienweg 16


http://regionales.t-online.de/Regi/aktu/ci/CP/ci__aktuell2.html

Bundesanwalt wollte haertere Strafe

Keine Neuverhandlung im Pitbull-Prozess

Hamburg. Eineinhalb Jahre nach dem Tod des kleinen Volkan durch Bisse zweie r Kampfhunde in Hamburg sind die Strafen gegen den Hundebesitzer und seine Freundin rechtskraeftig. Der Bundesgerichtshof in Leipzig verwarf am Diensta g die Revisionsantraege von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Hamburg - keine Massentoetung von Kampfhunden Besitzer bekam dreieinhalb Jahre Haft


Das Hamburger Landgericht hatte den 25-Jaehrigen im vergangenen Januar wegen fahrlaessiger Toetung zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Seine mitangeklagte, damals 19 Jahre alte Freundin erhielt ein Jahr Jugendstrafe auf Bewaehrung. BGH-Richterin: "Ausserordentlich milde Strafe" Die Vorsitzende Richterin sagte in ihrer Urteilsbegruendung, die Hamburger Richter haetten eine ausserordentlich milde Strafe verhaengt. Dies muesse aber vom Revisionsgericht hingenommen werden, da die Entscheidung in sich widerspruchsfrei sei und keine Rechtsfehler erkennen lasse. Verurteilung wegen Koerperverletzung gefordert In der Revisionsverhandlung ging es um die Frage, ob den Angeklagten nur Fahrlaessigkeit oder doch ein bedingter Vorsatz vorzuwerfen ist.

Die Bundesanwaltschaft beantragte, das Urteil aufzuheben und den Fall zur Neuverhandlung an das Hamburger Landgericht zurueckzuverweisen. Nach ihrer Ansicht haetten die beiden Angeklagten wegen Koerperverletzung mit Todesfolge bestraft werden muessen. Dies haette eine haertere Strafe zur Folge gehabt. Verteidiger beantragt Freispruch Auch der Verteidiger des 25-Jaehrigen beantragte eine Neuverhandlung - allerdings mit dem Ziel eines Freispruchs. Der Anwalt Michael Wulff argumentierte, fuer seinen Mandanten waere es seinerzeit nicht vorhersehbar gewesen, dass die Hunde mit toedlichen Folgen ueber einen Menschen herfallen wuerden. Halter hatte versucht, den Jungen zu retten
Die BGH-Richterin bewertete das Verhalten der Angeklagten als schwierig abzuwaegenden Grenzfall. Das Hamburger Landgericht haette auch anders entscheiden koennen. Die verzweifelten Versuche des 25-jaehrigen auf dem Schulhof, Volkan noch zu retten, und die Erschuetterung des Paares ueber den Tod des Sechsjaehrigen haetten gezeigt, dass ihnen der Junge nicht gleichgueltig gewesen sei.

Pitbull Zeus war nicht angeleint

Der Pitbull-Mischling "Zeus" des 25-Jaehrigen hatte den Jungen am 26. Juni 2000 gemeinsam mit dem Kampfhund "Gypsi" seiner Freundin auf einem Schulhof im Stadtteil Wilhelmsburg zerfleischt. Der Angeklagte hatte die Hunde trotz Leinenzwangs im Hof frei laufen lassen.

Die Tiere waren ueber eine Mauer auf den Schulhof gesprungen, wo Volkan und andere Kinder Ball spielten. Gesetze gegen Hunde wurden verschaerft Der Fall hatte bundesweit Entsetzen ausgeloest. Hamburg und viele weitere Bundeslaender verschaerften in der Folge ihre Regelung zur Zucht und Haltung bestimmter Hunderassen. Ausserdem entstand ein Bundesgesetz gegen gefaehrlich e Hunde.

Das Bundesverfassungsgericht hatte es erst in der vergangenen Woche abgelehnt, Teile davon auszusetzen. Die Entscheidung in der Hauptsache steht hier noch aus.

Wieder: Kampfhund attackiert Kind Erst am Montagabend hatte in Essen erneut ein Kampfhund ein dreijaehriges Maedchen angefallen und es an Stirn und Auge verletzt. Wie die Polizei mitteilte, musste die Kleine im Krankenhaus behandelt werden. Zu dem Vorfal l kam es, als eine 24 Jahre alte Frau ihre drei Kampfhunde unangeleint aus de m Auto liess.

 

 

 

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Kleine im Krankenhaus behandelt werden. Zu dem Vorfal l kam es, als eine 24 Jahre alte Frau ihre drei Kampfhunde unangeleint aus de m Auto liess.

   

 

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