Lief heute (11.12.2001) morgen im
Morgenmagazin.
Tellereisen: Kaufen können Sie
diese Produkte z.B. hier:
http://www.kieferle.com
Postanschrift: Kieferle GmbH, Kronenstr. 12, 78244
Gottmadingen-Randegg
Telefon: 07734-97203 und 07734-97200
Man freut sich sicherlich ueber eine anstaendige Resonanz.
Übrigens: Benutzung ist - meine ich :
STRAFBAR - nicht das verkaufen
Hier nochmal der Bericht:
http://www.spiegel.de/wissenschaft/0,1518,172032,00.html
10. Dezember 2001
Katzen verenden in Tellereisen
Auch der Hauskatze stellen deutsche Trapper nach - sie ist als
Pelzlieferan t und Koeder begehrt. Zum Fang nutzen Fallensteller noch
immer Tellereisen, obwohl deren Einsatz verboten ist.
DPAHauskatze: "Nach dem Abstreifen ueber einem Feuer braten"Zur
bevorstehenden Pelzsaison haelt der Bundesverband Deutscher Berufsjaeger
fuer Fallensteller einen makabren Rat parat: Das als Rheumadecke
begehrte Fell von Hauskatzen werde "Anfang Dezember gut", verraet das
Fachbuch "Fangjagd 2000". Gefangene Katzen koennten jedoch nicht nur
"als Fell-Lieferant dienen"; sie eigneten sich auch "als Lockmittel fuer
den Fuchs": Man muesse sich dazu nur "die Muehe machen, die Katze nach
dem Abstreifen ueber einem offenen Feuer zu braten" - das schaetze
Reineke besonders.
Spezielles Fanggeraet mitsamt Koeder kann der deutsche Trapper im
Versandhandel erwerben. Ein Baldrianpraeparat, so wirbt etwa die Firma
Kieferle aus dem badenwuerttembergischen Randegg, "lockt jede Katze zum
Fangplatz oder in die Kastenfalle". Lockmittel fuer Hunde sind ebenfalls
zu haben. Zudem verkauft Kieferle Tellereisen, auch wenn deren Einsatz
laengst verboten ist. Die Tellereisen, erlaeutert die Firma, seien
"ideal auch fuer Lehrzwecke bei der Jungjaegerausbildung".
Fallenhersteller Kieferle verweist zwar darauf, dass die Verwendung ein
Verstoss gegen das Tierschutz- und das Bundesjagdgesetz sei. Manch
Kaeufer scheint sich daran jedoch nicht zu halten: Noch immer werden
Hunde und Katzen mit Tellereisen getoetet.
http://www.taz.de/pt/2001/12/11/a0258.nf/text
Kein Schill-Kill
Plaene zur Massentoetung von Kampfhunden auf Eis gelegt
Schon wieder hat sich ein Schill-Partei-Senator des Rechtsblocks zu weit
au s dem Fenster gehaengt. Die Ankuendigung von Gesundheits- und
Umweltsenator Peter Rehaag in der Welt am Sonntag, aus Kostengruenden
ueber 200 im Harburge r Hundelager untergebrachte Kampfhunde zu killen,
ist gestern zurueckgenommen worden. Behoerdensprechecher Michael Mrozek
betonte, es werde wie bisher uebe r jeden Kampfhund im Einzelfall
entschieden.
Der Hundeknast war im Juni vorigen Jahres nach der ad hoc-Verabschiedung
de r Hundeverordnung durch rot-gruen nach den Pittbullbissen, die den
sechsjaehrigen Volkan toetlich verletzten, fuer fast drei Millionen Mark
eingerichtet worden. In ihr sind derzeit 215 beschlagnahmte Kampfhunde
untergebracht. Monatlich sind 38.000 Mark Miete sowie 150.000 Mark an
den privaten Betreiber fuer Personal und Pflege faellig. Landestierarzt
Peter Brehm weist darauf hin, dass das Tierschutzgesetz das Toeten von
Tieren ohne triftigen Grund verbietet. Damit widerspricht er Rehaag, der
die Toetung von 122 Hunden fuer "theoretisch sofort" moeglich haelt.
Eine Massentoetung aus Kostengruenden ist auch fuer Tiervereinschef
Wolfgang Poggendorf "natuerlich Unsinn" und reine "Panikmache". Auch
wenn es bei vielen Kampfhunden Problem e gebe, sei die
Unvermittelbarkeit der Tiere keineswegs bewiesen. "Das Proble m gibt es
in anderen Staedten nicht", sagte Poggendorf und kritisierte einen
"uebermaessigen Aktionismus" Hamburger Behoerden bei der Bekaempfung von
Kampfhunden. 97 Hunde haetten in einem Wesenstest zwar ihre
Ungefaehrlichkeit bestaetigt, warteten aber noch auf eine Vermittlung.
ms
http://www.weser-kurier.de/regionales/fs_wk_reg_nor.html?id 2689
Das Hundeleben im Gesetzesdschungel
Faltblatt der Polizei informiert Hundehalter
Von unserem Redakteur
Hans-Hermann Boeken
Bremen-Nord.
Hunde haben "Grundrechte" - unter anderem auf ausreichend
Auslauf, jederzeit frisches Wasser, regelmaessige Pflege, ausreichende
Frischluft und angemessene Temperaturen bei Aufenthalt in
unbeaufsichtigten Fahrzeugen.
Es gibt eine generelle und eine "spezielle" Anleinpflicht. Auf
Kinderspielplaetze und Jahrmaerkte duerfen Hunde nicht mit genommen
werden.
Auf gekennzeichnete Spiel- und Liegewiesen duerfen sie nur in der Zeit
vom 1.Oktober bis 31. Maerz.
Wer sich fuer einen Hund entscheidet oder schon entschieden hat, kann im
Paragraphen-Dschungel der Gesetzgebung schnell auf den Hund kommen.
Initiiert vom Vegesacker Kontaktpolizisten Bernd Lange und der
Polizeiinspektion Nord wird die Polizei daher ein Faltblatt herausgeben,
da s Hundebesitzern sagt, was sie mit ihren Hunden duerfen und was
nicht. Und da bei Heinz Maegerleins "Haetten Sie´s gewusst?" mit
Sicherheit nicht mal gestandene Polizeibeamte alle Ver-und Gebote
gewusst haetten, gibt´s fuer die Beamten ein Einlegeblatt dazu: Auf ihm
sind alle Paragrafen und Absaetze von Paragrafen all der verschiedenen
Gesetze und Verordnungen aufgelistet, die die Rechtsgrundlage fuer
polizeiliches Einschreiten darstellen.
Hundesteuergesetz, Tierschutzgesetz und Tierschutz-Hundeverordnung,
Ortsgesetz ueber die oeffentliche Ordnung, Gesetz ueber das Halten von
Hunden, Befoerderungsbedingungen des oeffentlichen Personennahverkehrs,
Feldordnungsgesetz, Naturschutzgebietsverordnung, Tollwutverordnung,
Marktordnung fuer die Jahrmaerkte der Stadt Bremen,
Kreislandwirtschafts- und Abfallgesetz, Strassenverkehrsordnung,
Landesstrassengesetz - alles Gesetze und Verordnungen, die - unter
anderem - auch die Zielgruppe "Hund,Hundehaltung, Hundehalter"
betreffen.
Eine generelle Anleinpflicht besteht fuer Hunde in Fussgaengerzonen,
oeffentlichen Park-, Garten- und Gruenanlagen, in oeffentlichen
Verkehrsmitteln, in Geschaeften und Einkaufszentren, bei Veranstaltungen
mit Menschenansammlungen und fuer laeufige Huendinnen. Ausnahmslos sind
Hunde zude m waehrend der Brut-und Setzzeit vom 15. Maerz bis 15. Juli
in der sogenannten freien Landschaft - Aecker, Wiesen, Weiden, Heide,
Moor- und Oedflaechen, Flaechen mit groesseren Baumbestaenden,
Aussendeichsbereiche und Naturschutzgebiete sind damit gemeint -
anzuleinen. Eine "spezielle" Anleinpflicht besteht, wenn Hunde aelter
als drei Monate sind und kein Halsband mit Steuermarke oder Anschrift
des Hundehalters tragen. Ausdruecklicher Hinweis der Polizei zur
Anleinpflicht: "Sie ist nicht von de r Groesse des Hundes abhaengig!"
Wer mit einem Hund unterwegs ist, hat - so die gesetzliche Forderung -
zu verhindern, dass von dem Hund andere Personen oder Tiere ausdauernd
angebellt, angesprungen, angefallen oder "sonst nicht unerheblich
beunruhigt" werden. Zudem duerfen Hunde nur von geeigneten Personen
gefuehrt werden: Kleine Kinder und stark Betrunkene gehoeren laut Gesetz
nicht dazu. Und natuerlich duerfen Hunde auch beim Gassi gehen
oeffentliche Gehwege und oeffentliche Gruenflaechen weder verunreinigen
noch beschaedigen. "Verunreinigungen sind unverzueglich zu beseitigen.
Die dafuer erforderlichen Vorrichtungen sind stets mit zu fuehren",
fordert der Gesetzgeber. Maulkorb- und Leinenzwang (Ausnahmen nur nach
Ablegen eines Wesenstest moeglich) besteht im gesamten bremischen
Stadtgebiet fuer gefaehrliche, bissige Hunde und "Kampfhunde". Als
"Kampfhundrassen" gelten in Bremen: Pitt-Bull-Terrier, Bullterrier,
American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und deren
Kreuzungen sowie Kreuzungen mit anderen Rassen. Alle diese Hunde muessen
mit einem Mikrochip markiert sein. Ausserdem ist fuer sie eine
Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben..
die sendung auf wdr um 17.15 uhr "brisant"
sehr geehrte damen und herren,
in der heutigen sendung brachten sie einen beitrag über den tod des
kleinen volkan und die berufung der kläger und beklagten.
hierzu ist zu sagen, daß der tod des kleinen jungen
traurig und furchtbar war. aber es war ein eindeutiges verschulden der
damaligen hamburger behörden, die grob geschlampt haben.
zum ende des beitrages kam dann wieder der satz, daß sog. kampfhunde
ein kleinkind schwer ins gesicht gebissen hätten.
nochmals: es gibt keine kampfhunde!!!!
und im übrigen: warum berichten sie nicht von dem
dackel, der ein 6-jähriges kind schwer biss und das wochenlang im
krankenhaus lag?
warum berichten sie nicht von den vielen schäferhunden
und ihren opfern, auch t o d e s -
o p f e r n?
weil die schäferhunde eine so große lobby haben?
das kann es nicht sein!!! und wir werden dieses nicht
weiter hinnehmen.
die medien haben mit ihrer panikmache und hysterie
genug angerichtet. man hat sich auf eine personengruppe und ihren hunden
eingeschossen.
alle anderen hunde haben einen f r e i f a h r t s c
h e i n!!!
anders ist das verschweigen der vielen, vielen
beissattacken nicht zu begründen!!!!
wir wollen garnicht geliebt werden. aber wir v e r l
a n g e n eine objektive und unvoreingenommene berichterstattung.
marita redemann, sprecherin der ig zu schutz und
rettung bedrohter hunderassen, 44532 lünen, lilienweg 16
http://regionales.t-online.de/Regi/aktu/ci/CP/ci__aktuell2.html
Bundesanwalt wollte haertere Strafe
Keine Neuverhandlung im Pitbull-Prozess
Hamburg. Eineinhalb Jahre nach dem Tod des kleinen Volkan durch Bisse
zweie r Kampfhunde in Hamburg sind die Strafen gegen den Hundebesitzer
und seine Freundin rechtskraeftig. Der Bundesgerichtshof in Leipzig
verwarf am Diensta g die Revisionsantraege von Staatsanwaltschaft und
Verteidigung. Hamburg - keine Massentoetung von Kampfhunden Besitzer
bekam dreieinhalb Jahre Haft
Das Hamburger Landgericht hatte den 25-Jaehrigen im vergangenen Januar
wegen fahrlaessiger Toetung zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren
verurteilt. Seine mitangeklagte, damals 19 Jahre alte Freundin erhielt
ein Jahr Jugendstrafe auf Bewaehrung. BGH-Richterin: "Ausserordentlich
milde Strafe" Die Vorsitzende Richterin sagte in ihrer
Urteilsbegruendung, die Hamburger Richter haetten eine ausserordentlich
milde Strafe verhaengt. Dies muesse aber vom Revisionsgericht
hingenommen werden, da die Entscheidung in sich widerspruchsfrei sei und
keine Rechtsfehler erkennen lasse. Verurteilung wegen Koerperverletzung
gefordert In der Revisionsverhandlung ging es um die Frage, ob den
Angeklagten nur Fahrlaessigkeit oder doch ein bedingter Vorsatz
vorzuwerfen ist.
Die Bundesanwaltschaft beantragte, das Urteil
aufzuheben und den Fall zur Neuverhandlung an das Hamburger Landgericht
zurueckzuverweisen. Nach ihrer Ansicht haetten die beiden Angeklagten
wegen Koerperverletzung mit Todesfolge bestraft werden muessen. Dies
haette eine haertere Strafe zur Folge gehabt. Verteidiger beantragt
Freispruch Auch der Verteidiger des 25-Jaehrigen beantragte eine
Neuverhandlung - allerdings mit dem Ziel eines Freispruchs. Der Anwalt
Michael Wulff argumentierte, fuer seinen Mandanten waere es seinerzeit
nicht vorhersehbar gewesen, dass die Hunde mit toedlichen Folgen ueber
einen Menschen herfallen wuerden. Halter hatte versucht, den Jungen zu
retten
Die BGH-Richterin bewertete das Verhalten der Angeklagten als schwierig
abzuwaegenden Grenzfall. Das Hamburger Landgericht haette auch anders
entscheiden koennen. Die verzweifelten Versuche des 25-jaehrigen auf dem
Schulhof, Volkan noch zu retten, und die Erschuetterung des Paares ueber
den Tod des Sechsjaehrigen haetten gezeigt, dass ihnen der Junge nicht
gleichgueltig gewesen sei.
Pitbull Zeus war nicht angeleint
Der Pitbull-Mischling "Zeus" des 25-Jaehrigen hatte
den Jungen am 26. Juni 2000 gemeinsam mit dem Kampfhund "Gypsi" seiner
Freundin auf einem Schulhof im Stadtteil Wilhelmsburg zerfleischt. Der
Angeklagte hatte die Hunde trotz Leinenzwangs im Hof frei laufen lassen.
Die Tiere waren ueber eine Mauer auf den Schulhof
gesprungen, wo Volkan und andere Kinder Ball spielten. Gesetze gegen
Hunde wurden verschaerft Der Fall hatte bundesweit Entsetzen ausgeloest.
Hamburg und viele weitere Bundeslaender verschaerften in der Folge ihre
Regelung zur Zucht und Haltung bestimmter Hunderassen. Ausserdem
entstand ein Bundesgesetz gegen gefaehrlich e Hunde.
Das Bundesverfassungsgericht hatte es erst in der
vergangenen Woche abgelehnt, Teile davon auszusetzen. Die Entscheidung
in der Hauptsache steht hier noch aus.
Wieder: Kampfhund attackiert Kind Erst am Montagabend
hatte in Essen erneut ein Kampfhund ein dreijaehriges Maedchen
angefallen und es an Stirn und Auge verletzt. Wie die Polizei
mitteilte, musste die Kleine im Krankenhaus behandelt werden. Zu dem
Vorfal l kam es, als eine 24 Jahre alte Frau ihre drei Kampfhunde
unangeleint aus de m Auto liess.