http://www.fraenkischer-tag.de/cgi-bin/load_nortext?lokales/erl/042-c1-c3421.txt
Lesermeinung
Odyssee nach Mitternacht
Ich bin Hundebesitzer und wohne in Herzogenaurach.
Wie jeden Abend fuehrte ich meinen Hund auch in der Nacht von Montag
(10.12.) auf Dienstag aus, wo mir ein kleiner fremder Hund zulief. Ich
ging also nun mit zwei Hunden nach Hause und informierte die
Polizeiinspektion Herzogenaurach und fragte, was ich tun sollte.
Nachdem der diensthabende Beamte vergeblich versucht hatte, den Tierschutz
oder aehnliches zu erreichen, einigten wir uns darauf, dass ich den Hund,
sofern er sich mit dem meinigen vertragen wuerde, bei mir zu Hause
behalten wuerde, ansonsten wuerde ich ihn bei der Polizei abgeben.
Die beiden Tiere vertrugen sich natuerlich nicht.
Also machte ich mich auf den Weg zur PI Herzogenaurach, als mich von dort
unterwegs ein Anruf erreichte. Der Beamte sagte mir, dass ich den Hund
nicht bringen koenne, er mir auch nicht mehr weiterhelfen koenne und ich
den Hund in letzter Instanz eben einfach wieder aussetzten solle.
Nach abermaligen erfolglosen telefonischen Bemuehungen, den kleinen,
todmueden Hund fuer ein paar Stunden auf das Revier bringen zu koennen,
gab ich gegen 4.30 Uhr morgens frustiert auf und sperrte den Hund in
meinen Garten, wo er spaeter des nachts wohl wieder ausbuechste. Ich
aergere mich darueber, dass ich meinen eigenen Hund per Gesetz in manchen
Gebieten der Stadt an die Leine nehmen muss, um mich nicht strafbar zu
machen, um dann von jenem Amt, welches fuer Recht und Ordnung
mitverantwortlich ist, so etwas gesagt zu bekommen.
Haette ich den Hund direkt an der Polizei angebunden, haette man sich
seiner vermutlich - oder besser hoffentlich - wohl oder uebel angenommen.
Oder haette man ihn dort einfach losgebunden, als wenn nix gewesen waere.
Ich haette mir in der Situation etwas mehr Engagement gewuenscht, aber es
war ja schon spaet oder eher noch frueh in Herzi?! Ob man nun Hunde mag
oder nicht, Tierschutz geht uns alle etwas an...
Darueber kann der Eine oder Andere ja einmal nachdenken . Auch seitens der
Stadt koennte vielleicht eine Moeglichkeit geschaffen werden , um in
solchen Faellen konkret und sinnvoll handeln zu koennen.
Abschliessend moechte ich noch sagen, dass, wie ich herausfinden konnte,
das Huendchen einem tierlieben Menschen zugelaufen ist und bis auf
weiteres privat untergebracht ist. Nils Luehrmann Goethestrasse 8
Herzogenaurach
http://www.oon.at/nachrichten/Innenpolitik.asp?ressort=nenpolitik&id$7734
14. Dezember 2001 07:57
Hunde sind Expertensache
Der Entwurf zum Hundehaltegesetz wird von einer Expertenrunde,
voraussichtlich im Jaenner, beraten, einigten sich die Parteien im
Landtags-Unterausschuss gestern. Alle seien sich einig, dass es sich bei
de r Frage der Hundehaltung um ein "besonders emotionelles Thema handelt,
an das mit groesster Sachlichkeit herangegangen werden muss", meinte der
zustaendige Landesrat Josef Ackerl (SP). Im Entwurf, den Ackerl vorgelegt
hat, ist die Einfuehrung eines "Hundefuehrerscheins" fuer die Halter
potenziell gefaehrliche r Hunde vorgesehen. Im Ortsgebiet soll auch
Leinenpflicht gelten. Fuer Hunde soll eine verpflichtende
Haftpflichtversicherung eingefuehrt werden, alle Tiere sollen laut Entwurf
mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.
OOeN vom 14.12.01
(c) 2001 Medienhaus Wimmer
http://www.dolomiten.it/dolomiten/2001/12/14/a1412b01f.html
14.12.2001
Aktion gegen Hund- und Katzenfelle
Bozen - Die Liga gegen Tierversuche (LAV) hat laut eigenen Angaben das
schlimmste Geheimnis der Pelzindustrie aufgedeckt:
Zwei Millionen Hunde und Katzen werden jaehrlich getoetet "und koennten
auch Teil ihrer Garderobe sein" , heisst es in einer Aussendung von LAV.
Dagegen veranstaltet LAV am Samstag und Sonntag eine Unterschriftenaktion.
Die Petition richtet sich an die italienische Regierung mit der Forderung,
ein Importverbot fuer diese Felle zu erlassen und eine wahrheitsgetreue
Etikettierung aller Felle festzuschreiben.
Die Unterschriftenaktion findet in Bozen am Samstag und Sonntag jeweils
von 9.30 bis 18 Uhr am Kornplatz statt. "D"
http://www.fr-aktuell.de/fr/0407/t0407017.htm
GERICHTSREPORT
"Ganz Lieber" als Beisser
Von Norbert Leppert
FRANKFURT A.M. / HATTERSHEIM.
Die Bisswunde am Po ist laengst verheilt, doch seither hat David (10)
Angst vor Hunden. Und auch in der Schule verhaelt er sich auffaellig scheu
gegenueber seinen Kameraden.
Den Tierhalter, einen Frisoer aus Hattersheim im Main-Taunus-Kreis,
scheint es nicht sonderlich zu scheren. Bis zuletzt versuchte er am
Donnerstag vor dem Amtsgericht Hoechst glauben zu machen, dass Maxl, sein
ungezuegelter Beisser, im Grunde doch "ein ganz Lieber" sei. Dass der
Schaeferhund Macken hat, konnte freilich dem 57 Jahre alten Figaro nicht
entgangen sein.
Schon in der Welpenschule erwies Maxl sich als stoerrisch und lernte nicht
so recht. Vor drei Jahren dann passierte es zum ersten Mal: Der Hund hatte
zugeschnappt und eine Frau gebissen, was dem Angeklagten die erste Strafe
wegen Koerperverletzung einbrachte.
Treu an der Seite seines Hundes aber sah der Meister die Schuld weniger
beim Beisser als bei der Gebissenen. Weshalb er auch die Auflagen der
Ordnungsbehoerde - Leinenzwang, Zwingerhaltung - nicht ernst nahm. Vor
diese m Hintergrund kommt es am 5. Maerz dieses Jahres zum Angriff auf
David, der gerade in die Schule will.
Obgleich die Verletzung erheblich ist und blutet , meint der
Haarkuenstler: "Ist doch nichts passiert." Davids Mutter hingegen, die im
Haus des Angeklagten zur Miete wohnt, macht sich Sorgen. Sie ruft nach der
Polizei, worauf des FigarosGattin, eine gelernte Kosmetikerin, herbeieilt
und der Mieterin ordentlich den Kopf waschen will.
"Wenn Sie mir und meinem Hund Probleme machen, fliegen Sie sofort hinaus."
Eine Noetigung, fuer die sich die Frau im Gegensatz zu ihrem Mann im
Gerichtssaal immerhin entschuldigt - nachdem David und seine Mutter
inzwischen ausgezogen sind. Acht Wochen nach dem Kampf David gegen Maxl
hat der "liebe" Hund wieder zugebissen.
Diesmal erwischt es einen Mopedfahrer, dem er seine Zaehne in de n
Oberschenkel haut. Wie der Junge reagiert auch er traumatisch. Sein Arzt,
bei dem er in Therapie ist, bescheinigt ihm "erhoehte psychoreaktive
Stoerungen". Zum Prozess kann der Zeuge, derzeit in Kur, nicht erscheinen.
Statt sich einsichtig zu zeigen, verharmlost der Angeklagte die Vorfaelle.
Erst als ihm klar wird, dass er wegen Maxl wieder vor Gericht muss, ringt
e r sich durch und gibt den ungezogenen Beisser zum Nachsitzen in die
Hundeschule. Seit fuenf Wochen nun werden ihm Manieren beigebracht, in der
Hoffnung, dass die schweren Verhaltensstoerungen, die der Halter dunkel
"Maxls ungeklaerter Herkunft" zuschreibt, doch noch behoben werden. Ausser
Strafe fuer den Hund auch Strafe fuer den Herrn.
Wegen fahrlaessiger Koerperverletzung in zwei Faellen verhaengt das
Amtsgericht 3600 Mark Geldbusse. Das sind 90 Tagessaetze zu je 40 Mark,
umgerechnet rund 90 Mal Haarschneiden fuer Herrchen aus laute r
Liebe zu Maxl.
[ document info ]
Copyright © Frankfurter Rundschau 2001
Dokument erstellt am 13.12.2001 um 23:59:18 Uhr
Erscheinungsdatum 14.12.2001
http://213.138.32.50/rheinmainnet/framekeeper.php?desk=ixcms/detail.php%3F
template%3Drmn_news_article%26_id%3D178450
14.12.2001
Schaeferhund biss zu: Jetzt muss Herrchen zahlen
Von Michelle Spillner
Hattersheim. Ein Schaeferhund hat sein Herrchen zum wiederholten Male in
Schwierigkeiten gebracht dieses Mal endete der Aerger vor Gericht.
Gestern musste sich ein 57 Jahre alter Okrifteler vor dem Hoechster
Amtsgericht verantworten, weil sein Hund zwei Mitbuerger gebissen hat. Der
Vorwurf: fahrlaessige Koerperverletzung. Und es war nicht das erste Mal,
dass Hund und Herrchen aktenkundig wurden. Im Jahr 1999 hatte der Hund
schon einmal zugebissen, damals musste der Halter eine Geldstrafe in Hoehe
von 500 Mark zahlen. Dieses Mal fiel die Strafe deutlich hoeher aus: 90
Tagessaetze à 40 Mark. Damals wurde auch ein Leinenzwang (1,20 bis 1,50
Meter Laenge maximal) verhaengt, und das Ordnungsamt verlangte, dass der
Hund sich nicht frei auf dem Grundstueck bewegen durfte.
Die beiden neuen Faelle ereigneten sich im Fruehjahr dieses Jahres, der
erste am 5. Maerz. Der zehn Jahre alte Nachbarsjunge befand sich auf dem
Schulweg, er stoppte an einer Muelltonne, um etwas wegzuwerfen. Wenige
Meter entfernt buerstete der Hundebesitzer nach dem morgendlichen
Spaziergang seinen Schuetzling. Da riss sich der Hund los. Der Junge
rannte in Panik davon, der Hund holte ihn ein, biss zu und hinterliess
eine vier Mal zwei Zentimeter grosse Wunde, die erst nach drei Monaten
verheilt war. Bleibend sind die psychischen Verletzungen, die der Junge
erlitt. Seit dem Vorfall habe er Angst vor Hunden, erzaehlte der
Zehnjaehrige. Seine Mutter hat beobachtet, dass er sich insgesamt mehr
zurueckgezogen habe.
Angst vor dem Angreiferhund muss der Zehnjaehrige nicht mehr haben, ihm
wird er kaum mehr begegnen. Die geschaedigte Familie ist mittlerweile aus
Okriftel weggezogen. Ungeklaert blieb dabei, ob der Vorfall mit dem Umzug
zu tun hat, das tue auch nichts zur Sache, so Richter Quirmbach. Es ist
aber zu vermuten, dass die Familie sich nach dem Vorfall dort nicht mehr
wohl gefuehlt hat. Der Hundehalter war naemlich zugleich ihr Vermieter.
Waehrend de r angab, sich direkt nach dem Unfall nach dem Befinden des
Kindes erkundigt z u haben, wertete die Mutter dessen Besuch und Aussage
Es ist ja gar nichts passiert³ eher als Versuch, sie davon abzuhalten,
die Polizei einzuschalten .
Die Gattin des Halters soll gar mit der Kuendigung des Mietvertrags
gedroht haben, wenn es Aerger mit der Polizei gaebe. Ich habe nur gesagt,
dass sie dann die laengste Zeit hier gewohnt haben³, versuchte diese in
der Vernehmun g den Vorwurf zu mildern.
Vier Wochen spaeter biss der Schaeferhund erneut zu, dieses Mal einen
Mann, der sich auf dem Buergersteig stehend mit einem anderen unterhielt.
Neben einer kleinen Wunde wurden auch hier psychische Schaeden attestiert.
Beiden habe er Schmerzensgeld bezahlt, gab der Beklagte an, es tue ihm
leid .
Keinerlei Eindruck hinterliess beim Richter der Hinweis seines Anwalts,
der Hund habe eine Welpenschule besucht und nun werde seit fuenf Wochen in
einer Hundeschule erzogen. Diese Erziehungsmassnahme waere nach Ansicht
Quirmbachs schon nach dem ersten Vorfall faellig gewesen und nicht erst
fuenf Wochen vor der Hauptverhandlung. Der Richter vermisst beim
Hundehalter vielmehr eine Einsichtsfaehigkeit und wertet dessen Verhalten
als grob fahrlaessig. Der Hundebesitzer habe in beiden Faellen versucht,
die Sache herunterzuspielen. Das zweite Opfer hatte der 57-Jaehrige laut
Zeugenaussage mit dem Hinweis darauf, dass sie ja Schulkameraden gewesen
seien, von einer Anzeige abbringen wollen. Ueberdies suche der Beklagte
die Schuld fuer das Fehlverhalten des Hundes bei anderen, befand die
Staatsanwaeltin. Der Beschuldigte hatte angegeben, der Hund habe im ersten
Fall ja nur zugebissen, weil die geschaedigte Frau ihm in den Bauch
getreten habe allerdings nach dem Hund bereits geknabbt³ hatte. Und im
Fall des kleinen Jungen haette der Hund vielleicht nicht zugebissen, wenn
der Junge nicht davon gerannt waere, das wecke schliesslich den
Jagdinstinkt, sinnierte der Anwalt des Beschuldigten.
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Ein frohes Fest und guten Rutsch ins neue Jahr,
wünscht
http://www.gehetzter-hund.org
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