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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

19.12.2001

 

* Ich habe 2 Dobermänner in der Vermittlung denen die Einschläferung droht.

* Bei einer Einführung der Pferdesteuer wird eine Flut von Klagen

* 10 monate alten am.staff.welpen "tyson" nun töten wollen.

* Bundestag erleichtert Internet-Kontakte

* Käfig abschaffen ­ Verbot Unsinn

* Kampfhunde weiter besteuert

* Plädoyer für mehr Augenmaß bei der Hundesteuer

* Stellungnahme des Bundesrates 17.05.2000
 


Sehr geehrter Herr Weber,

ich bewundere schon seit einigen Monaten Ihre Arbeit, denn es ist nicht immer leicht den Mut und Kampfgeist nicht zu verlieren. Wir kämpfen gegen Windmühlen, denn zu wenig Menschen versuchen sich zu wehren, sondern nehmen wie immer alles hin und lassen dann Unschuldige leiden.

Nun zu meinem Problem. Ich habe 2 Dobermänner in der Vermittlung denen die Einschläferung droht. Leider bin ich nicht in der Lage diese Tiere bei mir aufzunehmen, da mein Haus voll ist mit Dobi´s. Ein Rüde ist im Tierheim und der andere muß bis Januar untergebracht sein. Ich suche Leute die keine Kinder haben und den Umgang mit Dobermännern kennen.

Beide Hunde kennen nicht viel und sind fast nicht erzogen, jedoch sehr lernfähig und willig. Einer der Beiden könnte zu einer Hündin, der Andere kann nur als Einzelhund gehalten werden(er lebte in einem Rudel, wo der ältere Rüde in ständige zusammenbebissen hat).

Selbstverständlich weiß ich, wieviele Hunde der sogen. Anlage 1 in den Tierheimen sitzen und unsere Hilfe brauchen, doch ich muß jede kleine Chance der Veröffentlichung nutzen um bundesweit vielleicht jemanden zu finden, der einen solchen Hund aufnehmen kann. Ich wäre Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie meine Mail in Ihre Seiten aufnehmen würden.

Mit freundlichen Grüßen -- Emke

Tel.:0170-2152373


http://213.138.32.50/rheinmainnet/framekeeper.php?desk=/sixcms/detail.php%3

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18.12.2001


Klagenflut kann erwartet werden

Bei einer Einführung der Pferdesteuer wird eine Flut von Klagen auf die Stadt Usingen zukommen. Als Betroffener habe ich mir die letzten Tage einige Gedanken über die geplante Pferdesteuer in Usingen gemacht. Welche Pferde werden besteuert? Die Pferde von Usinger Bürgern oder die Pferde in Usingen?

Die meisten Pferde hält der Besitzer nicht zu Hause, sie sind in einem Pensionsstall untergebracht. Dieser Pensionsstall muss nicht am Wohnort des Pferdebesitzers liegen. In unserem Fall haben 50 Prozent der Einsteller ihren Wohnsitz nicht in Usingen und nur 17 Prozent wohnen im gleichen Stadtteil, das heißt, werden Pferde von Usinger Bürgern besteuert, fallen 50 Prozent meiner Hinsteller nicht unter die Steuer.

Bei einer Zählung werden die Pferde von Usingern, die außerhalb von Usingen stehen, nicht erfasst und damit nicht zu Steuer herangezogen. Einsteller, die ihren Wohnsitz in Usingen haben, werden also meinen Betrieb verlassen und einen Pensionsstall außerhalb von Usingen, in einer Gemeinde ohne Pferdesteuer oder mit einem geringeren Steuersatz, suchen.

Werden alle Pferde in Usingen besteuert, so werden alle Einsteller diesen Weg gehen. In beiden Fällen kann ich meinen Betrieb nicht mehr auslasten. Der Betrieb verliert erheblich an Wert, ich kann ihn wegen der pferdespezifischen Einrichtung nur schwer anders nutzen und wegen der fehlenden Auslastung als Pferdebetrieb kaum ohne einen erheblichen Preisnachlass verkaufen.

Ich bin gezwungen, die Stadt Usingen zu verklagen, da sie den Wettbewerb behindert. Ich habe durch meinen Standort Usingen plötzlich erhebliche wirtschaftliche Nachteile gegenüber Betrieben in Nachbargemeinden.

Nutztiere (=Zuchttiere?) sind von der Steuer befreit? Unsere erwachsenen Pferde, Stuten und Hengste sind in die Zuchtbücher eines Pferdezuchtverbandes eingetragen und gelten daher als Zuchttiere, sie wären damit von der Steuer befreit. Auch andere Bürger, die eine Stute mit Abstammungsnachweis besitzen, haben die Möglichkeit, ihre Stute beim jeweiligen Zuchtverband eintragen zu lassen.

Die Jahresgebühr beträgt je nach Verband 60 bis 80 Mark für die Person und 10 bis 20 Mark pro Stute. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Pferd wirklich zur Zucht eingesetzt wird. Der Bürger, der eine Stute ohne Abstammungsnachweis, einen Wallach oder einen nicht zur Zucht zugelassenen Hengst besitzt, hat diese Möglichkeit nicht, obwohl er nichts anderes mit seinen Pferden macht. Eine Klage gegen die Stadt Usingen wegen fehlender Steuergerechtigkeit liegt nahe.

Werden die Nutztiere besteuert, so werden meine Kosten für die Zucht eines Pferdes in die Höhe getrieben. Diese Mehrkosten kann ich bei einem späteren Verkauf des Pferdes nicht ausgleichen. Ich habe durch meinen Standort plötzlich wieder erhebliche Nachteile gegenüber Betrieben in Nachbargemeinden und wäre wiederum gezwungen, die Stadt Usingen zu verklagen, da sie den Wettbewerb behindert.

Und was ist in diesem Zusammenhang mit Jungtieren, das sind Pferde bis zu einem Alter von drei bis vier Jahren? Bei einer Besteuerung habe ich wieder erhebliche Nachteile gegenüber Betrieben in Nachbargemeinden. Ich wäre also schon wieder gezwungen, die Stadt Usingen zu verklagen, da sie den Wettbewerb behindert. In der Diskussion über die geplante Steuer sind mir weiterhin folgende Punkte besonders aufgefallen: Usinger Pferde müssen riesige Umweltverschmutzer sein.

Kosten für die Schäden an den Waldwegen werden durch die Jagdgenossenschaften beglichen, Mitglieder in den Jagdgenossenschaften sind die Eigentümer der Grundstücke in der jeweiligen Gemarkung. In der Regel also auch die Pferdepensionsbetriebe. Der Stadt Usingen entstehen keine Kosten.

Die Bundesregierung versucht, über die Kfz-Steuer den Schadstoffausstoß der Autos zu senken. Bei dem von der Stadt Usingen angestrebten Steuersatz in Höhe von 40 Euro haben 80 Prozent der Pkw in Deutschland einen geringeren Steuersatz als ein Pferd in Usingen.

Usinger Pferde müssen gefährliche Tiere sein. Vergleicht man die Pferdesteuer mit der Hundesteuer, so kann man feststellen, dass der Steuersatz für ein Pferd demjenigen für einen Kampfhund in Usingen entspricht!
H. J. BraumUsingen


 
sehr geehrter herr ordnungsamts-abteilungsleiter kraemer,
sehr geehrter herr amtsveterinär van straaten,
sehr geehrte damen und herren und mitstreiter,

mit horror und schrecken haben wir den artikel in der bild zeitung gelesen, daß sie den 10 monate alten
am.staff.welpen "tyson" nun töten wollen.

wir bitten und fordern sie auf, dem hund, der noch ein kind ist, eine chance zu geben. diese kann er nur erhalten, wenn er an einen sachkundigen halter gegeben wird.

unsere sprecherin würde ihn sofort nehmen, aber leider gibt es in lünen die sog. kampfhundesteuer und sie ist rentnerin. sie hat inzwischen für 16 tiere zu sorgen.

bitte töten sie ihn  nicht und geben sie ihm eine chance bei einem richtigen sachkundigen halter dieser rasse.

mit freundlichen grüßen für unsere kampfschmuser
marita redemann, sprecherin der ig zu schutz und rettung bedrohter hunderassen


Bundestag erleichtert Internet-Kontakte

Internet-Nutzer haben es jetzt einfacher, die Gremien und Organisationseinheiten des Deutschen Bundestages per e-Mail beziehungsweise elektronischem Briefkasten zu erreichen. Die Einrichtung eines Bereichs "Kontakt" auf der Homepage des Bundestages (www.bundestag.de) macht's möglich.

So ist unter "Kontakt" der allgemeine elektronische Briefkasten, dessen Eingänge von der Fernschreibstelle an die betreffenden Adressaten im Bundestag weitergeleitet werden, der elektronische Briefkasten der Kinderkommission speziell für die Belange von Kindern und Jugendlichen sowie ein Online-Formular vereint, über das Internet-Nutzer Petitionen beim Petitionsausschuss des Bundestages einreichen können. Zu erreichen ist von hier aus direkt per e-Mail auch der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages.


http://www.nwz-online.de/regionales/interview/index.html?showid=311432


19. Dezember 2001

Käfig abschaffen ­ Verbot Unsinn

Neue Legehennen-Verordnung: Was Geflügelzüchter und Tierschützer davon halten “Schlechter für den Tierschutz³ “Nun einen Schritt weiter³

Die Geflügelzüchter sagen: Die Tiere leiden im Freien mehr als im Käfig. Die Tierschützer halten dagegen: Erfahrungen in der Schweiz sprechen gegen dieses Argument.

Von Horst Suermann
“Gut gemanagte Bodenhaltung³ oder Kleingruppenhaltung? Die Meinungen von Gegnern und Befürwortern der neuen Legehennen-Verordnung gehen weit auseinander.   Bilder: Schmidt/ArchivDötlingen/Bremen. Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast (Grüne) will einen Versuch über die Legehennenhaltung im ausgestalteten Käfig ­ die so genannte “Hennen-WG³ ­ gar nicht erst abwarten und hat mit ihrer neuen Legehennen-Verordnung auch solche Haltungsformen untersagt. Die NWZ hat in der Sonnabend-Ausgabe unterschiedliche Haltungsformen vorgestellt und gibt nun im zweiten Teil Befürwortern und Gegnern der Verordnung das Wort.

Wilhelm Hoffrogge aus Dötlingen ist Vorsitzender der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft.

NWZ : Insider sagen, erst habe die Geflügelwirtschaft eine Lösung des Käfighennen-Problems verhindert, jetzt klage sie, dass Frau Künast ihre Entscheidung ohne sie getroffen hat. Haben Sie hoch gepokert und verloren?

Hoffrogge: Nein. Als Herr Funke noch Minister war, haben wir uns an der Suche nach einer praktikablen Lösung beteiligt, und wir waren auch kurz vor dem Ziel. Dann kam der Wechsel im Amt des Ministers. Wir wussten, dass Frau Künast gegen Käfighaltung war, haben uns aber auch dann noch mit ihr und den Bundesländern intensiv um eine Lösung bemüht.

NWZ : Was stört Sie mehr: dass Hennenhaltung auf der Fläche eines DIN-A-4-Blattes verboten wird oder dass Deutschland der EU fünf Jahre vorausgeht?

Hoffrogge: Uns stört nicht, dass die konventionelle Käfighaltung verboten wird. Uns stört die verkürzte Übergangsfrist, die eine Umstellung auf andere Haltungsformen praktisch unmöglich macht. Und zudem stört uns, dass die von uns favorisierte Kleingruppen-Haltung nicht in die Verordnung übernommen worden ist. Diese Haltungsform hat sich in vielen Pilotversuchen in Deutschland als sehr vielversprechend erweisen. Sie zu verbieten ist Unsinn.

NWZ : Viele Betriebe werden aufgeben müssen, weil sie gar nicht den Platz haben für Freilandhaltung. Welche Folgen wird das haben?

Hoffrogge: Von zurzeit 14 Millionen Legehennen in Niedersachsen werden voraussichtlich nur drei Millionen übrig bleiben. Das gilt entsprechend für den Wese-Ems-Raum, wo von den 14 Millionen Hühnern etwa 12 Millionen stehen. Diese Verordnung wird viele Existenzen vernichten und damit auch eine hohe Zahl von Arbeitsplätzen, in Niedersachsen vermutlich etwa 8000 von zurzeit 12 000.

NWZ : Stimmt denn ab 2011 Ihre Welt wieder, wenn die ganze EU unter gleichen Bedingungen produziert?

Hoffrogge: Nein, weil bis dahin eine wirtschaftlich bedeutende Hühnerhaltung abgewandert sein wird ­ und zwar in Länder wie Polen, Ungarn und Tschechien, wo die wirtschaftlichen Bedingungen besser und die Bedingungen für den Tierschutz schlechter sein werden.

Wolfgang Apel aus Bremen ist der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes (Sitz Bonn).

NWZ : War der Jubel über das Ende der Käfige voreilig, wenn Sie die offenbar positiven Ergebnisse mit ausgestalteten Käfigen bedenken?

Apel: Es war ein langer Kampf, von der Käfighaltung mit der Fläche eines knappen DIN-A-4-Blattes pro Henne wegzukommen ­ und nach 30 Jahren intensiver Bemühungen sind wir nun einen Schritt weiter. Richtig ist, dass man sich darüber unterhalten muss, wie man künftig die Hennenhaltung gestaltet. Wir haben fünf Jahre Zeit, und sehr viele Forscher sind damit beschäftigt. Deswegen erwarte ich, dass wir zu vernünftigen Lösungen kommen.

NWZ : Könnten ausgestaltete Käfige die Lösung sein?

Apel: Nein, auch wenn die Geflügelwirtschaft dafür noch so schöne Begriffe findet. Wir wollen Käfige insgesamt abschaffen, auch wenn damit allein der Legehenne noch nicht gedient ist. Wenn wir schon Freilandhaltung nicht voll durchsetzen können, brauchen wir die gut gemanagte Bodenhaltung mit nicht zu hoher Besatzdichte.

NWZ : Nach Angaben von Praktikern liegt die Todesrate in solcher Haltung bei 25 Prozent, trotz Medikamenteneinsatz. Kann es das sein?

Apel: Ich will das Problem nicht wegdiskutieren, aber auf Beispiele aus der Schweiz verweisen, wo der Kannibalismus nicht vorhanden ist. Wir müssen auch solche Beispiele in die Diskussion einfließen lassen ­ und natürlich über die Besatzdichte reden. Da liegt das Problem. “Obergrenze 6000³, sagt ja auch Niedersachsens Landwirtschaftsminister.

NWZ : Verlagert sich das Tierschutzproblem ins Ausland, wenn deutsche Betriebe aufgeben?

Apel: Da müssen wir in der Tat aufpassen. Wir müssen der Kommission in Brüssel sagen ­ und das habe ich gerade getan ­ , dass die EU dem Beispiel Deutschlands endlich folgen sollte. Und ich sehe große Resonanz bei den Nachbarstaaten. Außerdem ist der Verbraucher gefragt; wenn er ausländische Eier verschmäht, gibt es kein Verlagerungsproblem.

NWZ : Fazit: Das Gelbe vom Ei ist sie noch nicht, die Legehennen-Verordnung . . .

Apel:
. . . nein ­ aber vor allen deshalb nicht, weil weiterhin 140 bis 150 Millionen Legehennen in viel zu kleinen Käfigen eingepfercht bleiben.


http://213.138.32.50/rheinmainnet/framekeeper.php?desk=/sixcms/

detail.php%3Ftemplate%3Drmn_news_article%26_id%3D187896

19.12.2001


Kampfhunde weiter besteuert

Schmitten.
Weiterhin müssen für so genannte “Kampfhunde³ in der Feldberggemeinde 500Mark Steuer gezahlt werden, so wie bereits seit 1999, als eine entsprechende Verordnung in Kraft trat. Dies beschlossen die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses auf ihrer Sitzung. (sgb)
 


http://www.nordkurier.de/cgi-bin/fm.pl?location=http://www.nordkurier.de/lokal/teterow/hunde/hunde.html

Mittwoch, 19. Dezember 2001

Plädoyer für mehr Augenmaß bei der Hundesteuer

Bülower Bürgermeisterin Margrit Taufmann verweist auf Konsequenzen in Ausnahmefällen
Teterow
(EB/ecr). Mit der Anpassung kommunaler Satzungen an den Euro nutzen viele Gemeinden die Gelegenheit, die sich aus der Notwendigkeit einer Beschlussfassung ergibt, hier und da eine Aktualisierung vorzunehmen. So sind vielerorts die Steuern für so genannte gefährliche Hunde auf 500 Euro und mehr festgesetzt worden. Ein Umstand, der Margrit Taufmann, Bürgermeisterin von Bülow, veranlasst, auf Konsequenzen aufmerksam zu machen, die viele bei der rigorosen Besteuerung zumeist nicht berücksichtigen. Unter die so genannten gefährlichen Hunde fallen nämlich nicht nur die in der neuen Hundeverordnung als solche aufgeführten Rassen.
"Wenn ein Schäferhund mal von einem Grundstück entweicht und Kinder anspringt oder hinter einem Radfahrer herjagt, kann das Tier bei der allgemeinen Hysterie sehr schnell in die Kategorie ,gefährlich¹ eingestuft werden", zeigt die Bürgermeisterin ein praktisches Beispiel auf. Die Folgen für den Halter sind beachtlich. Das Tier muss nicht nur eine amtliche Prüfung absolvieren und unterliegt strikten Vorschriften der Haltung. Auch der Halter muss seine Sachkunde im Umgang mit einem gefährlichen Hund nachweisen. Das alles kostet. "Die Erlaubnisgebühr beträgt 80 Mark, für die Sachkunde sind bis zu 250 Mark locker zu machen, die Haftpflicht-Versicherung kassiert Beiträge über alle Maßen. Und nun setzen die Gemeinden mit ihren Steuern noch eins drauf", argumentiert Frau Taufmann.
Bedenken sollte man von Vorn- herein, wie die Gemeinde verfahren will, wenn ein betreffender Bürger seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.
Im äußersten Fall müsste die Gemeinde das Tier einziehen. "Doch wohin dann mit ihm?", lässt die Bürgermeisterin die Frage im Raum stehen.


Stellungnahme des Bundesrates 17.05.2000

Unfälle mit bissigen Hunden sind tragisch, insbesondere dann, wenn sie schwere Verletzungen oder sogar den Tod des angegriffenen Menschen zur Folge haben. In verschiedenen Ländern Europas wurde aufgrund solcher Ereignisse die Haltung von so genannten Kampfhunden verboten. Die schweren Beissunfälle gingen jedoch nicht zurück. Die Statistik zeigt, dass auf der Liste der Hunde, welche die schweren Beissunfälle verursacht haben, auch Mischlingshunde stehen, die verständlicherweise nicht generell verboten oder mit einer Bewilligungspflicht belegt werden können. Auch unter den reinrassigen Hunden kann nur aufgrund der Rasse nicht zwischen beissfreudigem, kämpferischem Hund und freundlichem Hund unterschieden werden. Was im Sinne dieser Motion als Kampfhund zu bezeichnen ist, ist sehr schwierig zu umschreiben, da jeder Hund, Rassenhund oder Mischling, zu einem aggressiven Hund abgerichtet werden kann. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, dass eine Prüfung verschiedener Massnahmen nötig ist, um abzuklären, mit welchen Mitteln solche Unfälle wirksam reduziert werden können.
Bereits strafbar sind gemäss Tierschutzgesetz Hundekämpfe. Eine Ergänzung dieser Regelung durch ein Halte- und Einfuhrverbot von speziell auf Hundekämpfe abgerichteten Hunden könnte in Erwägung gezogen werden. Solche Vorschriften sind aber nur sinnvoll, wenn sie auch effizient kontrolliert werden.

Weiterlesen unter: http://www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/2000/d_gesch_20003018.htm
 


 

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iterlesen unter: http://www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/2000/d_gesch_20003018.htm
 


 

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