Sehr geehrter Herr Weber,ich bewundere schon seit
einigen Monaten Ihre Arbeit, denn es ist nicht immer leicht den Mut und
Kampfgeist nicht zu verlieren. Wir kämpfen gegen Windmühlen, denn zu wenig
Menschen versuchen sich zu wehren, sondern nehmen wie immer alles hin und
lassen dann Unschuldige leiden.
Nun zu meinem Problem. Ich habe 2 Dobermänner in der Vermittlung
denen die Einschläferung droht. Leider bin ich nicht in der Lage diese
Tiere bei mir aufzunehmen, da mein Haus voll ist mit Dobi´s. Ein Rüde ist
im Tierheim und der andere muß bis Januar untergebracht sein. Ich suche
Leute die keine Kinder haben und den Umgang mit Dobermännern kennen.
Beide Hunde kennen nicht viel und sind fast nicht erzogen, jedoch sehr
lernfähig und willig. Einer der Beiden könnte zu einer Hündin, der Andere
kann nur als Einzelhund gehalten werden(er lebte in einem Rudel, wo der
ältere Rüde in ständige zusammenbebissen hat).
Selbstverständlich weiß ich, wieviele Hunde der sogen. Anlage 1 in den
Tierheimen sitzen und unsere Hilfe brauchen, doch ich muß jede kleine
Chance der Veröffentlichung nutzen um bundesweit vielleicht jemanden zu
finden, der einen solchen Hund aufnehmen kann. Ich wäre Ihnen wirklich
sehr dankbar, wenn Sie meine Mail in Ihre Seiten aufnehmen würden.
Mit freundlichen Grüßen -- Emke
Tel.:0170-2152373
http://213.138.32.50/rheinmainnet/framekeeper.php?desk=/sixcms/detail.php%3
Ftemplate%3Drmn_news_article%26_id%3D184741
18.12.2001
Klagenflut kann erwartet werden
Bei einer Einführung der Pferdesteuer wird eine Flut von Klagen auf die
Stadt Usingen zukommen. Als Betroffener habe ich mir die letzten Tage
einige Gedanken über die geplante Pferdesteuer in Usingen gemacht. Welche
Pferde werden besteuert? Die Pferde von Usinger Bürgern oder die Pferde in
Usingen?
Die meisten Pferde hält der Besitzer nicht zu Hause, sie sind in einem
Pensionsstall untergebracht. Dieser Pensionsstall muss nicht am Wohnort
des Pferdebesitzers liegen. In unserem Fall haben 50 Prozent der
Einsteller ihren Wohnsitz nicht in Usingen und nur 17 Prozent wohnen im
gleichen Stadtteil, das heißt, werden Pferde von Usinger Bürgern
besteuert, fallen 50 Prozent meiner Hinsteller nicht unter die Steuer.
Bei einer Zählung werden die Pferde von Usingern, die außerhalb von
Usingen stehen, nicht erfasst und damit nicht zu Steuer herangezogen.
Einsteller, die ihren Wohnsitz in Usingen haben, werden also meinen
Betrieb verlassen und einen Pensionsstall außerhalb von Usingen, in einer
Gemeinde ohne Pferdesteuer oder mit einem geringeren Steuersatz, suchen.
Werden alle Pferde in Usingen besteuert, so werden alle Einsteller diesen
Weg gehen. In beiden Fällen kann ich meinen Betrieb nicht mehr auslasten.
Der Betrieb verliert erheblich an Wert, ich kann ihn wegen der
pferdespezifischen Einrichtung nur schwer anders nutzen und wegen der
fehlenden Auslastung als Pferdebetrieb kaum ohne einen erheblichen
Preisnachlass verkaufen.
Ich bin gezwungen, die Stadt Usingen zu verklagen, da sie den Wettbewerb
behindert. Ich habe durch meinen Standort Usingen plötzlich erhebliche
wirtschaftliche Nachteile gegenüber Betrieben in Nachbargemeinden.
Nutztiere (=Zuchttiere?) sind von der Steuer befreit? Unsere erwachsenen
Pferde, Stuten und Hengste sind in die Zuchtbücher eines
Pferdezuchtverbandes eingetragen und gelten daher als Zuchttiere, sie
wären damit von der Steuer befreit. Auch andere Bürger, die eine Stute mit
Abstammungsnachweis besitzen, haben die Möglichkeit, ihre Stute beim
jeweiligen Zuchtverband eintragen zu lassen.
Die Jahresgebühr beträgt je nach Verband 60 bis 80 Mark für die Person und
10 bis 20 Mark pro Stute. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Pferd
wirklich zur Zucht eingesetzt wird. Der Bürger, der eine Stute ohne
Abstammungsnachweis, einen Wallach oder einen nicht zur Zucht zugelassenen
Hengst besitzt, hat diese Möglichkeit nicht, obwohl er nichts anderes mit
seinen Pferden macht. Eine Klage gegen die Stadt Usingen wegen fehlender
Steuergerechtigkeit liegt nahe.
Werden die Nutztiere besteuert, so werden meine Kosten für die Zucht eines
Pferdes in die Höhe getrieben. Diese Mehrkosten kann ich bei einem
späteren Verkauf des Pferdes nicht ausgleichen. Ich habe durch meinen
Standort plötzlich wieder erhebliche Nachteile gegenüber Betrieben in
Nachbargemeinden und wäre wiederum gezwungen, die Stadt Usingen zu
verklagen, da sie den Wettbewerb behindert.
Und was ist in diesem Zusammenhang mit Jungtieren, das sind Pferde bis zu
einem Alter von drei bis vier Jahren? Bei einer Besteuerung habe ich
wieder erhebliche Nachteile gegenüber Betrieben in Nachbargemeinden. Ich
wäre also schon wieder gezwungen, die Stadt Usingen zu verklagen, da sie
den Wettbewerb behindert. In der Diskussion über die geplante Steuer sind
mir weiterhin folgende Punkte besonders aufgefallen: Usinger Pferde müssen
riesige Umweltverschmutzer sein.
Kosten für die Schäden an den Waldwegen werden durch die
Jagdgenossenschaften beglichen, Mitglieder in den Jagdgenossenschaften
sind die Eigentümer der Grundstücke in der jeweiligen Gemarkung. In der
Regel also auch die Pferdepensionsbetriebe. Der Stadt Usingen entstehen
keine Kosten.
Die Bundesregierung versucht, über die Kfz-Steuer den Schadstoffausstoß
der Autos zu senken. Bei dem von der Stadt Usingen angestrebten Steuersatz
in Höhe von 40 Euro haben 80 Prozent der Pkw in Deutschland einen
geringeren Steuersatz als ein Pferd in Usingen.
Usinger Pferde müssen gefährliche Tiere sein. Vergleicht man die
Pferdesteuer mit der Hundesteuer, so kann man feststellen, dass der
Steuersatz für ein Pferd demjenigen für einen Kampfhund in Usingen
entspricht!
H. J. BraumUsingen
sehr geehrter herr ordnungsamts-abteilungsleiter kraemer,
sehr geehrter herr amtsveterinär van straaten,
sehr geehrte damen und herren und mitstreiter,
mit horror und schrecken haben wir den artikel in der bild zeitung
gelesen, daß sie den 10 monate alten
am.staff.welpen "tyson" nun töten wollen.
wir bitten und fordern sie auf, dem hund, der noch ein
kind ist, eine chance zu geben. diese kann er nur erhalten, wenn er an
einen sachkundigen halter gegeben wird.
unsere sprecherin würde ihn sofort nehmen, aber leider gibt es in lünen
die sog. kampfhundesteuer und sie ist rentnerin. sie hat inzwischen für 16
tiere zu sorgen.
bitte töten sie ihn nicht und geben sie ihm eine
chance bei einem richtigen sachkundigen halter dieser rasse.
mit freundlichen grüßen für unsere kampfschmuser
marita redemann, sprecherin der ig zu schutz und rettung
bedrohter hunderassen
Bundestag erleichtert Internet-Kontakte
Internet-Nutzer haben es jetzt einfacher, die Gremien und
Organisationseinheiten des Deutschen Bundestages per e-Mail
beziehungsweise elektronischem Briefkasten zu erreichen. Die Einrichtung
eines Bereichs "Kontakt" auf der Homepage des Bundestages
(www.bundestag.de) macht's möglich.
So ist unter "Kontakt" der allgemeine elektronische Briefkasten, dessen
Eingänge von der Fernschreibstelle an die betreffenden Adressaten im
Bundestag weitergeleitet werden, der elektronische Briefkasten der
Kinderkommission speziell für die Belange von Kindern und Jugendlichen
sowie ein Online-Formular vereint, über das Internet-Nutzer Petitionen
beim Petitionsausschuss des Bundestages einreichen können. Zu erreichen
ist von hier aus direkt per e-Mail auch der Wehrbeauftragte des Deutschen
Bundestages.
http://www.nwz-online.de/regionales/interview/index.html?showid=311432
19. Dezember 2001
Käfig abschaffen Verbot Unsinn
Neue Legehennen-Verordnung: Was Geflügelzüchter
und Tierschützer davon halten Schlechter für den Tierschutz³ Nun einen
Schritt weiter³
Die Geflügelzüchter sagen: Die Tiere leiden
im Freien mehr als im Käfig. Die Tierschützer halten dagegen: Erfahrungen
in der Schweiz sprechen gegen dieses Argument.
Von Horst Suermann
Gut gemanagte Bodenhaltung³ oder Kleingruppenhaltung? Die
Meinungen von Gegnern und Befürwortern der neuen Legehennen-Verordnung
gehen weit auseinander. Bilder: Schmidt/ArchivDötlingen/Bremen.
Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast (Grüne) will einen Versuch
über die Legehennenhaltung im ausgestalteten Käfig die so genannte
Hennen-WG³ gar nicht erst abwarten und hat mit ihrer neuen
Legehennen-Verordnung auch solche Haltungsformen untersagt. Die NWZ hat in
der Sonnabend-Ausgabe unterschiedliche Haltungsformen vorgestellt und gibt
nun im zweiten Teil Befürwortern und Gegnern der Verordnung das Wort.
Wilhelm Hoffrogge aus Dötlingen ist Vorsitzender der Niedersächsischen
Geflügelwirtschaft.
NWZ : Insider sagen, erst habe die Geflügelwirtschaft eine Lösung des
Käfighennen-Problems verhindert, jetzt klage sie, dass Frau Künast ihre
Entscheidung ohne sie getroffen hat. Haben Sie hoch gepokert und verloren?
Hoffrogge: Nein. Als Herr Funke noch Minister war, haben wir uns an
der Suche nach einer praktikablen Lösung beteiligt, und wir waren auch
kurz vor dem Ziel. Dann kam der Wechsel im Amt des Ministers. Wir wussten,
dass Frau Künast gegen Käfighaltung war, haben uns aber auch dann noch mit
ihr und den Bundesländern intensiv um eine Lösung bemüht.
NWZ : Was stört Sie mehr: dass Hennenhaltung auf der Fläche eines
DIN-A-4-Blattes verboten wird oder dass Deutschland der EU fünf Jahre
vorausgeht?
Hoffrogge: Uns stört nicht, dass die konventionelle Käfighaltung
verboten wird. Uns stört die verkürzte Übergangsfrist, die eine Umstellung
auf andere Haltungsformen praktisch unmöglich macht. Und zudem stört uns,
dass die von uns favorisierte Kleingruppen-Haltung nicht in die Verordnung
übernommen worden ist. Diese Haltungsform hat sich in vielen
Pilotversuchen in Deutschland als sehr vielversprechend erweisen. Sie zu
verbieten ist Unsinn.
NWZ : Viele Betriebe werden aufgeben müssen, weil sie gar nicht den Platz
haben für Freilandhaltung. Welche Folgen wird das haben?
Hoffrogge: Von zurzeit 14 Millionen Legehennen in Niedersachsen
werden voraussichtlich nur drei Millionen übrig bleiben. Das gilt
entsprechend für den Wese-Ems-Raum, wo von den 14 Millionen Hühnern etwa
12 Millionen stehen. Diese Verordnung wird viele Existenzen vernichten und
damit auch eine hohe Zahl von Arbeitsplätzen, in Niedersachsen vermutlich
etwa 8000 von zurzeit 12 000.
NWZ : Stimmt denn ab 2011 Ihre Welt wieder, wenn die ganze EU unter
gleichen Bedingungen produziert?
Hoffrogge: Nein, weil bis dahin eine wirtschaftlich bedeutende
Hühnerhaltung abgewandert sein wird und zwar in Länder wie Polen, Ungarn
und Tschechien, wo die wirtschaftlichen Bedingungen besser und die
Bedingungen für den Tierschutz schlechter sein werden.
Wolfgang Apel aus Bremen ist der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes
(Sitz Bonn).
NWZ : War der Jubel über das Ende der Käfige voreilig, wenn Sie die
offenbar positiven Ergebnisse mit ausgestalteten Käfigen bedenken?
Apel: Es war ein langer Kampf, von der Käfighaltung mit der Fläche
eines knappen DIN-A-4-Blattes pro Henne wegzukommen und nach 30 Jahren
intensiver Bemühungen sind wir nun einen Schritt weiter. Richtig ist, dass
man sich darüber unterhalten muss, wie man künftig die Hennenhaltung
gestaltet. Wir haben fünf Jahre Zeit, und sehr viele Forscher sind damit
beschäftigt. Deswegen erwarte ich, dass wir zu vernünftigen Lösungen
kommen.
NWZ : Könnten ausgestaltete Käfige die Lösung sein?
Apel: Nein, auch wenn die Geflügelwirtschaft dafür noch so schöne
Begriffe findet. Wir wollen Käfige insgesamt abschaffen, auch wenn damit
allein der Legehenne noch nicht gedient ist. Wenn wir schon
Freilandhaltung nicht voll durchsetzen können, brauchen wir die gut
gemanagte Bodenhaltung mit nicht zu hoher Besatzdichte.
NWZ : Nach Angaben von Praktikern liegt die Todesrate in solcher Haltung
bei 25 Prozent, trotz Medikamenteneinsatz. Kann es das sein?
Apel: Ich will das Problem nicht wegdiskutieren, aber auf Beispiele
aus der Schweiz verweisen, wo der Kannibalismus nicht vorhanden ist. Wir
müssen auch solche Beispiele in die Diskussion einfließen lassen und
natürlich über die Besatzdichte reden. Da liegt das Problem. Obergrenze
6000³, sagt ja auch Niedersachsens Landwirtschaftsminister.
NWZ : Verlagert sich das Tierschutzproblem ins Ausland, wenn deutsche
Betriebe aufgeben?
Apel: Da müssen wir in der Tat aufpassen. Wir müssen der Kommission
in Brüssel sagen und das habe ich gerade getan , dass die EU dem
Beispiel Deutschlands endlich folgen sollte. Und ich sehe große Resonanz
bei den Nachbarstaaten. Außerdem ist der Verbraucher gefragt; wenn er
ausländische Eier verschmäht, gibt es kein Verlagerungsproblem.
NWZ : Fazit: Das Gelbe vom Ei ist sie noch nicht, die
Legehennen-Verordnung . . .
Apel: . . . nein aber vor allen deshalb nicht, weil weiterhin 140
bis 150 Millionen Legehennen in viel zu kleinen Käfigen eingepfercht
bleiben.
http://213.138.32.50/rheinmainnet/framekeeper.php?desk=/sixcms/
detail.php%3Ftemplate%3Drmn_news_article%26_id%3D187896
19.12.2001
Kampfhunde weiter besteuert
Schmitten. Weiterhin müssen für so genannte Kampfhunde³ in der
Feldberggemeinde 500Mark Steuer gezahlt werden, so wie bereits seit 1999,
als eine entsprechende Verordnung in Kraft trat. Dies beschlossen die
Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses auf ihrer Sitzung. (sgb)
http://www.nordkurier.de/cgi-bin/fm.pl?location=http://www.nordkurier.de/lokal/teterow/hunde/hunde.html
Mittwoch, 19. Dezember 2001
Plädoyer für mehr Augenmaß bei der Hundesteuer
Bülower Bürgermeisterin Margrit Taufmann verweist auf Konsequenzen in
Ausnahmefällen
Teterow (EB/ecr). Mit der Anpassung kommunaler Satzungen an den Euro
nutzen viele Gemeinden die Gelegenheit, die sich aus der Notwendigkeit
einer Beschlussfassung ergibt, hier und da eine Aktualisierung
vorzunehmen. So sind vielerorts die Steuern für so genannte gefährliche
Hunde auf 500 Euro und mehr festgesetzt worden. Ein Umstand, der Margrit
Taufmann, Bürgermeisterin von Bülow, veranlasst, auf Konsequenzen
aufmerksam zu machen, die viele bei der rigorosen Besteuerung zumeist
nicht berücksichtigen. Unter die so genannten gefährlichen Hunde fallen
nämlich nicht nur die in der neuen Hundeverordnung als solche aufgeführten
Rassen.
"Wenn ein Schäferhund mal von einem Grundstück entweicht und Kinder
anspringt oder hinter einem Radfahrer herjagt, kann das Tier bei der
allgemeinen Hysterie sehr schnell in die Kategorie ,gefährlich¹ eingestuft
werden", zeigt die Bürgermeisterin ein praktisches Beispiel auf. Die
Folgen für den Halter sind beachtlich. Das Tier muss nicht nur eine
amtliche Prüfung absolvieren und unterliegt strikten Vorschriften der
Haltung. Auch der Halter muss seine Sachkunde im Umgang mit einem
gefährlichen Hund nachweisen. Das alles kostet. "Die Erlaubnisgebühr
beträgt 80 Mark, für die Sachkunde sind bis zu 250 Mark locker zu machen,
die Haftpflicht-Versicherung kassiert Beiträge über alle Maßen. Und nun
setzen die Gemeinden mit ihren Steuern noch eins drauf", argumentiert Frau
Taufmann.
Bedenken sollte man von Vorn- herein, wie die Gemeinde verfahren will,
wenn ein betreffender Bürger seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.
Im äußersten Fall müsste die Gemeinde das Tier einziehen. "Doch wohin dann
mit ihm?", lässt die Bürgermeisterin die Frage im Raum stehen.
Stellungnahme des Bundesrates 17.05.2000
Unfälle mit bissigen Hunden sind tragisch, insbesondere dann, wenn sie
schwere Verletzungen oder sogar den Tod des angegriffenen Menschen zur
Folge haben. In verschiedenen Ländern Europas wurde aufgrund solcher
Ereignisse die Haltung von so genannten Kampfhunden verboten. Die schweren
Beissunfälle gingen jedoch nicht zurück. Die
Statistik zeigt, dass auf der Liste der Hunde, welche die schweren
Beissunfälle verursacht haben, auch Mischlingshunde stehen,
die verständlicherweise nicht generell verboten oder mit einer
Bewilligungspflicht belegt werden können. Auch unter den reinrassigen
Hunden kann nur aufgrund der Rasse nicht zwischen beissfreudigem,
kämpferischem Hund und freundlichem Hund unterschieden werden. Was im
Sinne dieser Motion als Kampfhund zu bezeichnen ist, ist sehr schwierig zu
umschreiben, da jeder Hund, Rassenhund oder Mischling, zu einem
aggressiven Hund abgerichtet werden kann. Deshalb ist der Bundesrat der
Meinung, dass eine Prüfung verschiedener Massnahmen nötig ist, um
abzuklären, mit welchen Mitteln solche Unfälle wirksam reduziert werden
können.
Bereits strafbar sind gemäss Tierschutzgesetz Hundekämpfe. Eine Ergänzung
dieser Regelung durch ein Halte- und Einfuhrverbot von speziell auf
Hundekämpfe abgerichteten Hunden könnte in Erwägung gezogen werden. Solche
Vorschriften sind aber nur sinnvoll, wenn sie auch effizient kontrolliert
werden.
Weiterlesen unter:
http://www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/2000/d_gesch_20003018.htm