"Bestand am liebsten
eliminieren"
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BAD DÜRKHEIM: Ab nächstem Jahr
Sondersteuer für gefährliche Hunde
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Im Dürkheimer Stadtgebiet sind
derzeit 33 Hunde gemeldet, die nach den neuesten einschlägigen
Verordnungen als gefährlich eingestuft werden. Für diese allgemein als
Kampfhunde bezeichneten Tiere müssen ihre Besitzer ab dem kommenden
Jahr erstmals eine erhöhte Hundesteuer von 612 Euro zahlen (wir
berichteten bereits kurz am Mittwoch).
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Die so genannte Kampfhunde-Steuer
wurde in die Neufassung der entsprechenden städtischen Satzung
aufgenommen, die vom Stadtrat bei zwei Gegenstimmen und einer
Enthaltung, allesamt aus Reihen der CDU, verabschiedet wurde. Sie
entspricht weitestgehend einer Mustersatzung, die der Gemeinde- und
Städtebund erst Mitte Oktober herausgegeben hat und in die nach den
Worten von Bürgermeister Wolfgang Lutz die neueste Rechtssprechung zu
"gefährlichen Hunden" eingeflossen sei. Lutz machte dabei kein Hehl
aus der Zielsetzung dieser Satzung, die den Intentionen der Stadt
entspricht: "Den Bestand an gefährlichen Hunden zu reduzieren, am
liebsten zu eliminieren". Die Satzung listet insgesamt elf Hunderassen
auf, für die der erhöhte Beitrag von 612 Euro zu bezahlen ist. Er kann
auf die Hälfte gekürzt werden, wenn der Hundebesitzer per
tierärztlichem Gutachten nachweisen kann, dass von seinem Tier keine
Gefahr ausgeht.
Diese Ermäßigung erschien Gerd Ester und Klaus Mesel zu wenig, wenn
ein Tier laut Gutachten nicht gefährlich (und womöglich noch
kastriert) sei. Auch von einem Rottweiler oder Schäferhund gehe ein
gewisses Gefahrenpotential aus, so Mesel. Sollten andere Hunde als die
der genannten Rassen als gefährlich eingestuft werden, machte der
Bürgermeister deutlich, sei auch für die höhere Steuer zu zahlen. Lutz
sprach von einer "klassischen Steuerungsfunktion", die die
Mustersatzung verfolge.
Auf die Auflagen der einschlägigen Landesverordnung, die für Hunde
bestimmter Rassen unter anderem Maulkorbzwang vorsieht, hat ein
Gutachten keine Auswirkung, so stellte Lutz auf Anfrage von Jürgen
Ries (Grüne) klar. Laut Gesetzgeber seien bestimmte Rassen per se
gefährlich und müssten Maulkorb tragen. "Bei uns geht es nur um die
Besteuerung; hier sind Ausnahmen beziehungsweise Ermäßigung möglich".
Christl Bastian monierte, dass in der neuen Ortssatzung die Ermäßigung
für Jagd- sowie für Melde- und Schutzhunde wegfalle. Laut
Sitzungsvorlage betrifft dies 39 Hunde (3,6 Prozent) innerhalb der
Stadt. Ein meist kostspieliges Hobby solle nicht steuerbegünstigt
werden, hieß es darin zu Jagdhunden. Wachhunde würden oft zu anderen
Zwecken gehalten, warf Lutz ein, räumte aber ein, dass sie bei ganz
speziellem Verwendungszweck weiter privilegiert werden könnten.
CDU-Fraktionschef Reinhard Stölzel sah in der Satzung drei
Zielrichtungen vereinigt: das Recht des Bürgers auf Hundebesitz, eine
gewisse Ordnung in der Stadt durch Regulation sowie den Schutz der
Bevölkerung. Und mit den Mustersatzungen des Gemeinde- und
Städtebundes sei man in der Vergangenheit immer gut gefahren,
unterstrich sein SPD-Kollege Dieter Raudszus. (psp)
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RON - RHEINPFALZ ONLINE, Freitag,
21. Dez , 03:45 Uhr
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AW-Kommentar: Na die freuen sich über
Post - ohne Ende speziell vielleicht sogar noch zum Fest!
Rathaus:
Stadtverwaltung |
Anschrift |
Bürgermeister Wolfgang Lutz (CDU) |
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1. Beigeordneter Theo Hoffmann(CDU) |
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2. Beigeordnete Heidi Langensiepen
(F.D.P) |
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3. Beigeordnete Karola
Zwar(BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN) |
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Ortsvorsteher
|
Hardenburg - Exner, Werner (SPD) |
Tel.: 8210 |
Leistadt - Rieder, Rudi (SPD) |
Tel.: 4934 |
Ungstein - Wolf, Walter (CDU) |
Tel.: 8425 |
Grethen-Hausen - Cecco, Heinrich (SPD) |
Tel.:5545 |
Seebach - Steiniger, Reinhard (CDU) |
Tel.: 67259 |
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e-mail: buergerbuero@bad-duerkheim.de
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der
Stadt Bad Dürkheim:
Petra Wurm
Rathaus
Mannheimer Straße 24
67098 Bad Dürkheim
Tel.: 06322 / 935 - 101
Fax: 06322 / 935 - 104
e-mail :
presse@bad-duerkheim.de
Und ein Kontaktformular haben die auch -
für direkte anschreiben:
http://212.172.247.167/main.phtml?TOPIC=15&SUBTOPIC=1&LANGUAGE=german
http://www.rp-online.de/news/lokales/erkelenz/2001-1220/er00000010_35101.html
Polizeiliches Führungszeugnis für Halter großer Hunde
Stadt nutzt Ermessensspielraum
HÜCKELHOVEN (RP). Zukünftig kann das Ordnungsamt der Stadt
darauf verzichten, von Haltern großer, schwerer Hunde (40
Zentimeter/20 Kilogramm) ein polizeiliches Führungszeugnis zu
verlangen. Die Stadt Hückelhoven wird von ihrem Ermessen
Gebrauch machen und nur in besonderen Fällen die Vorlage des
Zeugnisses mit besonderem Schreiben bei Haltern eines nur
anzeigepflichtigen Hundes verlangen.
Für die Halter dieser Hunde gilt ferner: Die
Sachkundezeugnisse können als Vordruck zukünftig auch auf der
Internetseite der Stadt Hückelhoven unter
www.hueckelhoven.de abgerufen werden.
Mikrochip-Kennzeichnungen (Chip-Nummern) sollten spätestens
bis Ende Februar 2002 beim Ordnungsamt eingereicht werden. Für
die übrigen Hundehalter bleibt es bei der alten Regelung der
Landeshundeverordnung NRW. |
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