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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

21.12.2001 - 3

Gefunden auf: www.tierheim-olpe.de

Schwanengesang auf Franz Breitsamer

*  Bye-Bye Bärbel - und nimm den Müll (LHV) mit runter, wenn Du gehst...

*  Initiative für Jagdverbot


Schwanengesang auf Franz Breitsamer - Warnung vor dem "Phänomen Breitsamer"

Martina Gerlach von der Tierschutzpartei hat Franz Breitsamer die Leviten gelesen (siehe unten).
Im Gegenzug droht dieser eingeschnappt an, er werde sich "aus Altersgründen zurückziehen".

Herr Breitsamer - was soll denn das nun wieder heißen?
Wir rätseln immer noch über das "a.D." in "Polizeihauptkommissar a.D." ("Ich habe rechtzeitig den Dienst quittiert, um einem Disziplinarverfahren zuvor zu kommen."? oder "Ich wurde unehrenhaft aus dem Polizeidienst entlassen."?).

Was soll denn jetzt "aus Altersgründen zurückziehen" bedeuten?
Ist es ein Euphemismus für "Kein Hund (oder Politiker) nimmt auch nur mehr einen Knochen von mir"?
Oder ist es ein Synonym für "Ich habe meine Schäfchen ins Trockene (bzw. mein zweites Privatflugzeug in den Hangar) gebracht"?

Was soll`s.
Charaktere wie Breitsamer hat es immer gegeben, und wird es immer geben. Seine Motivationsstruktur steckt in unterschiedlichen Abstufungen in jedem menschlichen Wesen.

Viel interessanter als die Person Breitsamer ist das "Phänomen Breitsamer".
Auf wessen Schössen hat er gesessen?
Wessen Rücken hat er als Pseudoexperte gedeckt?
Welchen Lobbyisten hat er zur Zielerreichung gedient?
Welche Politiker und Lobbyisten haben ihn, trotz seiner zweifelhaften Vergangenheit, zum Alibiexperten aufgebaut, um sich vor der Konfrontation mit wisenschaftlichen Tatsachen und echten Sachverständigen zu drücken?

Schon in den achtziger Jahren gab es eine medienweite Diskussion über gefährliche Hunde. Nur standen damals Deutscher Schäferhund, Deutsche Dogge und ähnliche Rassen berechtigterweise ebenso im Kreuzfeuer.
Schauen Sie es Sich bei www.maulkorbzwang.de an - wie gleichen sich doch die Bilder und Zeitungsartikel, die inkompetenten Aussagen der Politiker, sogar der Käse vom Kinderschutzbund ist derselbe - ein Déjà vu in Reinkultur.
 

http://www.maulkorbzwang.de/1990/anfang.html


10 Jahre haben Lobbyisten hinter den Kulissen, mit Seilschaften und Verfilzungen, erfolgreich daran gearbeitet, ihre "Goldesel" und die Schutzhundeausbildung (wozu muß eigentlich einem beliebigen Hund das Beißen in den Hetzarm beigebracht werden?) aus der gesellschaftlichen und politischen Schußlinie zu bringen.

Sie erfanden den "Kampfhund" als Sündenbock für ihre eigenes züchterisches, ausbildungsmäßiges und hundehalterisches Langzeitversagen.

Und sie erschufen "Franz Breitsamer, den Mustersachverständigen" in dem deutschen Bundesland, daß für dergleichen Amigospiele am geeignetesten war und ist: in Bayern.

Mittels bayerischen Filzes schufen sie dann als Präzedenzfall das bayerische Kampfhundegesetz.
Wer führte die Klage gegen dieses Gesetz?
Anwälte der Lobby.
Hochgelobte, angeblich hochkompetente, für einen Verwaltungsrechtsprozeß prädestinierte Anwälte der Lobby.
Und diese Koryphäen scheiterten vor dem bayerischen Gericht - leiderleider - an einem simplen FORMFEHLER.

Was hat der Formfehler auf der Honorarrechnung für die Lobby extra gekostet?
War das Einbauen des rettenden Formfehlers, der das bayerische Kampfhundegesetz und damit den Sündenbock "Kampfhund" zementierte, womöglich teurer als der ganze Rest der anwaltlichen Tätigkeit?

Damals hat es geklappt.
Bayern wurde zum Muster, und nachdem lange genug darauf hin gearbeitet worden war, suchten die anderen Bundesländer nur noch nach dem rettenden Auslöser (Volkan), um dem bayerischen Beispiel zur großen Freude der Lobby zu folgen.
Wer spricht noch von Kristina, die in diesem Jahr durch den Deutschen Schäferhund ihres Vaters qualvoll starb?

Breitsamer ist nur ein Symptom.
Die Krankheit ist das "Phänomen Breitsamer".
Gesetze und Verordnungen werden dekadenlang von Filz, Korruption, Seilschaften und Lobbyisten zur Sicherung der eigenen Pfründen ausgebrütet, um dann zu einem geeigneten Zeitpunkt mit massivem Medientamtam ausgerechnet unter dem Deckmäntelchen der Gefahrenabwehr verabschiedet zu werden.

Das mag damals in Bayern geklappt haben.
Ob es noch einmal bundesweit klappt, oder ob private Zivilcourage (und deutsche Justiz) Lobbyisten austricksen und weitere Amigospiele mit den Hunden verhindern können, werden wir sehen.

Viel blamabler übrigens, als selber Franz Breitsamer zu sein, ist es jedoch, mit ihm an einem Seil hängend erwischt zu werden.

Nicht wahr, Herr Meyer? Frau Höfgen? Meine Herren Innenminister und Staatsveterinäre? Insbesondere Sie, Herr Beckstein? Diverse Herren Richter?
Politik und Geldgier machen seltsame Bettgenossen.


Bye-Bye Bärbel - und nimm den Müll (LHV) mit runter, wenn Du gehst...

Mit der intellektuellen Grazie eines Teletubbies gelang es Dir, liebe Bärbel, im Juli 2000 die Grundrechte von Bürgern quer durch alle sozialen Schichten NRWs zu beschädigen.

Jetzt ist das von Dir geschaffene Bürokratiemonstrum so gut wie tot - liebe Bärbel, geh mit Gott, und nimm die LHV und Deine mehrbändigen Verwaltungsvorschriften gleich mit.

Verwahr sie gut auf - dieses ordnungspolitische Artefakt kann immer noch als Übungsfutter für kopfschüttelnde Rechtsreferendare oder als probates Beispiel dafür, wie man es nicht machen sollte, dienen. Ein Lehrstück insbesondere für alle Verwaltungsakademien, denn der Zweck der Verwaltung ist die Selbstverwaltung.

Falls Du mal vor dem Einschlafen was halbwegs gut Durchdachtes lesen möchtest, dann nimm Dir einfach die NRW-Gefahrhundeverordnung 1994 vor - natürlich die Fassung, in der das Urteil von 1997 berücksichtigt wurde, gegen welches Du in Deinem verzweifelten Bemühen, durch Privilegienvergaben den Widerstand gegen Deine VO zu spalten, gleich dutzendfach verstoßen hast.
 

Dein Rücktritt, den wir am 03.07.2000 gefordert haben, ist jetzt gar nicht mehr nötig.
Du bist politisch tot (und wir haben überlebt - ätsch!), genau wie wir Dir und den Deinen schon im August 2000 prophezeit haben.
Jede weitere Mahnwache in Oberhausen wäre Leichenschändung.
 

Winkewinke, wir werden Dich nicht vermissen.
Das Landeshundegesetz kriegen wir auch noch klein.
;-)
 

Übrigens: Höhn öffnete jetzt nach nur 15 Monaten endlich beide Ohren (und den Raum dazwischen) für die Stellungnahmen der Datenschutzbeauftragten vom Oktober 2000:

Kein polizeiliches Führungszeugnis für 20/40-Hunde nötig

zur Erinnerung:

1. Stellungnahmen der Landesdatenschutzbeauftragten NRW und der Bundesdatenschutzbeauftragten vom Oktober 2000

2.
Musterschreiben und Informationen zur Anmeldung von 20/40-Hunden

3. Warum und wie Halter von Hunden der Kategorien 1 und 2 ihr polizeiliches Führungszeugnis umgehend zurückfordern sollen (prozeßleitende Entscheidung des OVG Münster)

http://www.ngz-online.de/ngz/news/neuss/2001-1218/hunde.html

Erlass ändert Landeshundeverordnung

Gebühr der Schnellen dahin
 

Den Letzten beißen die Hunde. Wer an diesen Satz glaubt, dem liefert die Landeshundeverordnung (LHV) die Ausnahme, ohne die bekanntlich keine Regel Bestand hat.
 

Diese LHV nämlich wurde von Landesumweltministerin Bärbel Höhn in einem wichtigen Punkt geändert:
 

ein polizeiliches Führungszeugnis ist nicht mehr in jedem Fall vorgeschrieben.
 

Glück für alle Hundehalter, die einen solchen Auszug aus dem Strafregister noch nicht beantragt haben. Sie sparen 20 Mark Gebühr. Pech haben dagegen alle, die schneller und damit zu schnell waren. Ihre Gebühr ist unwiederbringlich dahin.
 

Als Grund für diese Neuerung vermutet Uwe Neumann einerseits, dass die Ministerin auf Erfahrungen mit dieser Verordnung reagiert hat. Außerdem ist die Landesinnenministerkonferenz nach Angaben des Sachgebietsleiters im Ordnungsamt dabei, die Rechtslage in diesem Thema zu harmonisieren.

 

"Damit man nicht in jedem Bundesland mit einer anderen Broschüre losziehen muss, in der steht, wie man seinen Hund führen soll", erklärt Neumann.
 

Im Zuge dieser Vereinheitlichung hat das Höhn-Ministerium für kommendes Jahr ein Landeshundegesetz angekündigt, das die Landeshundeverordnung ersetzen wird. In dieser Verordnung, die mit Datum vom Nikolaustag per Erlass geändert wurde, sind für alle Besitzer von Kampfhunden, die in zwei Anlagen zur Verordnung aufgeführt sind, klare Vorgaben definiert. Die galten bislang auch für die Besitzer von Hunden, die größer als 40 Zentimeter und/oder schwerer als 20 Kilo sind.

 

Bis 31. Dezember diesen Jahres, so die Fristsetzung der Verordnung, müssen diese Tiere mit Chips markiert sein, muss der Nachweis einer Versicherung der Tiere vorgelegt werden, muss der Halter einen Sachkundenachweis und eben ein polizeiliches Führungszeugnis beibringen. Für die Besitzer der so genannten Anlage-Hunde werden diese Vorgaben aufrecht erhalten. Das trifft in Neuss nach Neumanns Darstellung etwa 300 Hundehalter. Besitzer von 40/20-Hunden - davon haben sich bis dato 2300 in der Stadtverwaltung gemeldet - können in der Regel auf das gebührenpflichtige Führungszeugnis verzichten.

 

Das wird nur noch eingefordert, erläutert der NRW-Städtetag den ministeriellen Erlass, wenn "Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Hundehalters bestehen." Darüber entscheidet das Ordnungsamt, "wenn uns entsprechende Hinweise vorliegen", erklärt Neumann. Die meisten Hundehalter hätten indes ihr Führungszeugnis gleich mit der Anmeldung des Hundes auf den Weg gebracht, hat er beobachtet. Neumann: "Die waren froh, alles auf einmal erledigen zu können." Ob diese Freude noch ungetrübt ist?
 

-nau

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.

Wer nicht Widerspruch gegen Gebühren einlegt - verliert sein Geld.
Wer sich den von oben verpaßten Schuh nicht nur anzieht, sondern ihn auch noch im vorauseilenden Gehorsam über den Kopf zieht - der verdient es auch nicht anders.

Rechte hat nur der, der diese verteidigt.
Das gilt auch für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Es gilt ebenso für das Recht auf Hundehaltung.
 


http://www.espace.ch/region/artikel/17956/artikel.html

Initiative für Jagdverbot

Die Luchsfrevel brachten das Fass zum Überlaufen: Im Kanton Bern wollen Tierschützer die Jagd via Volksinitiative abschaffen. Ihr Kronzeuge ist der Kanton Genf, der Gleiches 1974 tat. Schon vor Zustandekommen sind hitzige Gefechte absehbar.
«Armi Sieche» seien die Jäger. Vor der Jagd glichen sie «Drogenkranken auf Entzug». Nach dem ersten Abschuss, wenn sie dem toten Tier den «grünen Bruch» ins Maul gestopft und ihre Tat «mit ihrer verlogenen Folklore verbrämt» hätten, sei ihre «Mordlust» für kurze Zeit gestillt».

Solcherart an den Karren fährt den 2'700 Berner Jägern der 68- jährige Ernst Tschanz, Ex-Redaktor der Schweizerischen Gewerbezeitung. Er sammelt seit Dezember Unterschriften mit Privatpersonen und kleineren, teils mit militanten Aktionen bekanntgewordenen Tierschutzorganisationen wie Animal Peace. Ziel: Die Abschaffung der «Hobbyjagd» im Kanton Bern.

SVP-Mann als Jagd-Abschaffer

In Rage brachten Tschanz die mindestens fünf illegalen Luchstötungen, die im Bernbiet seit 1999 noch immer ungesühnt sind: «Mit ihrem Verhalten gegenüber dem Luchs haben die Jäger das Fass zum Überlaufen gebracht». Noch immer koche das Volk vor Wut, die Unterschriftensammlung laufe «wie geschmiert».

Pikantes Detail: Tschanz ist als Berner mit Wohnsitz im «SVP- Kanton» Bern Mitglied der Zürcher SVP. Als solches lässt er an der obersten Berner Jägerin, SVP-Regierungsrätin Elisabeth Zölch, keinen guten Faden.

Zölch in der Schusslinie

Zölch habe «Angst vor den Jägern» und tue «alles, damit diese nichts zu befürchten haben». Gleiches gelte für die übrigen politisch Verantwortlichen und für die Berner Justiz, welche die Luchs-Verfahren verschleppe.

Für die Abschaffung der Berner Patentjagd führt Tschanz Genf als Kronzeugen an. Dort ist die Jagd seit 1974 verboten, und wie in Genf möchten die Initianten den Berner Wildbestand mit staatlichen Wildhütern kontrollieren, wenn nötig unter Mithilfe ausgesuchter Milizjäger.

Pro Natura und WWF abseits

Die Genfer Bilanz zum vom WWF mitinitiierten Jagdverbot ist positiv; hervorgehoben wird etwa, dass der Kanton mit der Abschaffung zu einem Paradies für Wasservögel geworden sei.

Trotzdem wollen im Kanton Bern die Regierung und auch die grossen Naturschutzorganisationen nichts von einer Jagd-Abschaffung wissen. Genf könne nicht eins zu eins auf den Gebirgskanton Bern übertragen werden, lautet der Tenor.

Pro Natura-Kantonalpräsident Peter Bieri verweist auf ein Grundsatzpapier seiner Organisation, das eine nachhaltige Bejagung als richtig erachtet und etwa eine wirksame Bekämpfung der Wilderei fordert. Pro Natura setze auf eine Partnerschaft mit den Jägern, auch wenn diese zeitweise ins Zwielicht geraten seien.

Regierungsrätin Zölch betont, die Initiative bedeute «ein Mehrfaches an Kosten» und sei schon deshalb für den finanzschwachen Kanton Bern nicht realisierbar. «Jeglicher sachlichen Grundlage» entbehre die Kritik an ihrer angeblichen Protektion der Jägerschaft.

Nervöse Jägerschaft

Bei den Jägern hat indessen schon früh Nervosität um sich gegriffen. Entweder werde von allen Jägern das Gesetz befolgt, oder man risikere «das Ende der Berner Jagd», heisst es zum Thema Luchs und Jagdverbot sinngemäss in einem intern publizierten Artikel des kantonalen Jagd- und Wildtierschutzverbands.

Präsident Werner Liebi will von Nervosität nichts wissen und betont, der Aufruf sei «kein Schuldeingeständnis». Bisher sei «noch kein Jäger veruteilt worden» sagt Liebi und geht zur Offensive über: Er glaube nicht, dass das «tiefe Niveau» der Jagdabschaffer im Volk ankomme.

Schmähbriefe und durchstochene Pneus

Initiant Tschanz kontert mit durchstochenen Pneus seines Autos, nächtlichem Telefonterror durch Jäger und «Schmähbriefen mit den ärgsten Schlämperligen», die er erhalte. Dies sei der Beweis der Nervosität in der Jägerschaft, die merke, dass die angebliche Legitimation für ihr Hobby zunehmend kritisch hinterfragt werde.
 

 

 

 

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briefen mit den ärgsten Schlämperligen», die er erhalte. Dies sei der Beweis der Nervosität in der Jägerschaft, die merke, dass die angebliche Legitimation für ihr Hobby zunehmend kritisch hinterfragt werde.
 

   

 

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