Schwanengesang auf Franz Breitsamer - Warnung vor dem
"Phänomen Breitsamer"
Martina Gerlach von der Tierschutzpartei hat Franz Breitsamer die Leviten
gelesen (siehe unten).
Im Gegenzug droht dieser eingeschnappt an, er werde sich "aus
Altersgründen zurückziehen".
Herr Breitsamer - was soll denn das nun wieder heißen?
Wir rätseln immer noch über das "a.D." in "Polizeihauptkommissar a.D."
("Ich habe rechtzeitig den Dienst quittiert, um einem Disziplinarverfahren
zuvor zu kommen."? oder "Ich wurde unehrenhaft aus dem Polizeidienst
entlassen."?).
Was soll denn jetzt "aus Altersgründen zurückziehen" bedeuten?
Ist es ein Euphemismus für "Kein Hund (oder Politiker) nimmt auch nur mehr
einen Knochen von mir"?
Oder ist es ein Synonym für "Ich habe meine Schäfchen ins Trockene (bzw.
mein zweites Privatflugzeug in den Hangar) gebracht"?
Was soll`s.
Charaktere wie Breitsamer hat es immer gegeben, und wird es immer geben.
Seine Motivationsstruktur steckt in unterschiedlichen Abstufungen in jedem
menschlichen Wesen.
Viel interessanter als die Person Breitsamer ist das "Phänomen
Breitsamer".
Auf wessen Schössen hat er gesessen?
Wessen Rücken hat er als Pseudoexperte gedeckt?
Welchen Lobbyisten hat er zur Zielerreichung gedient?
Welche Politiker und Lobbyisten haben ihn, trotz seiner zweifelhaften
Vergangenheit, zum Alibiexperten aufgebaut, um sich vor der Konfrontation
mit wisenschaftlichen Tatsachen und echten Sachverständigen zu drücken?
Schon in den achtziger Jahren gab es eine medienweite Diskussion über
gefährliche Hunde. Nur standen damals Deutscher Schäferhund, Deutsche
Dogge und ähnliche Rassen berechtigterweise ebenso im Kreuzfeuer.
Schauen Sie es Sich bei www.maulkorbzwang.de an - wie
gleichen sich doch die Bilder und Zeitungsartikel, die inkompetenten
Aussagen der Politiker, sogar der Käse vom Kinderschutzbund ist derselbe -
ein Déjà vu in Reinkultur.
http://www.maulkorbzwang.de/1990/anfang.html
10 Jahre haben Lobbyisten hinter den Kulissen, mit Seilschaften und
Verfilzungen, erfolgreich daran gearbeitet, ihre "Goldesel" und die
Schutzhundeausbildung (wozu muß eigentlich einem beliebigen Hund das
Beißen in den Hetzarm beigebracht werden?) aus der gesellschaftlichen und
politischen Schußlinie zu bringen.
Sie erfanden den "Kampfhund" als Sündenbock für ihre eigenes
züchterisches, ausbildungsmäßiges und hundehalterisches Langzeitversagen.
Und sie erschufen "Franz Breitsamer, den Mustersachverständigen" in dem
deutschen Bundesland, daß für dergleichen Amigospiele am geeignetesten war
und ist: in Bayern.
Mittels bayerischen Filzes schufen sie dann als Präzedenzfall das
bayerische Kampfhundegesetz.
Wer führte die Klage gegen dieses Gesetz?
Anwälte der Lobby.
Hochgelobte, angeblich hochkompetente, für einen Verwaltungsrechtsprozeß
prädestinierte Anwälte der Lobby.
Und diese Koryphäen scheiterten vor dem bayerischen Gericht - leiderleider
- an einem simplen FORMFEHLER.
Was hat der Formfehler auf der Honorarrechnung für die Lobby extra
gekostet?
War das Einbauen des rettenden Formfehlers, der das bayerische
Kampfhundegesetz und damit den Sündenbock "Kampfhund" zementierte,
womöglich teurer als der ganze Rest der anwaltlichen Tätigkeit?
Damals hat es geklappt.
Bayern wurde zum Muster, und nachdem lange genug darauf hin gearbeitet
worden war, suchten die anderen Bundesländer nur noch nach dem rettenden
Auslöser (Volkan), um dem bayerischen Beispiel zur großen Freude der Lobby
zu folgen.
Wer spricht noch von Kristina, die in diesem Jahr durch den Deutschen
Schäferhund ihres Vaters qualvoll starb?
Breitsamer ist nur ein Symptom.
Die Krankheit ist das "Phänomen Breitsamer".
Gesetze und Verordnungen werden dekadenlang von Filz, Korruption,
Seilschaften und Lobbyisten zur Sicherung der eigenen Pfründen
ausgebrütet, um dann zu einem geeigneten Zeitpunkt mit massivem
Medientamtam ausgerechnet unter dem Deckmäntelchen der Gefahrenabwehr
verabschiedet zu werden.
Das mag damals in Bayern geklappt haben.
Ob es noch einmal bundesweit klappt, oder ob private Zivilcourage (und
deutsche Justiz) Lobbyisten austricksen und weitere Amigospiele mit den
Hunden verhindern können, werden wir sehen.
Viel blamabler übrigens, als selber Franz Breitsamer zu sein, ist es
jedoch, mit ihm an einem Seil hängend erwischt zu werden.
Nicht wahr, Herr Meyer? Frau Höfgen? Meine Herren Innenminister und
Staatsveterinäre? Insbesondere Sie, Herr Beckstein? Diverse Herren
Richter?
Politik und Geldgier machen seltsame Bettgenossen.
Bye-Bye Bärbel - und nimm den Müll (LHV) mit runter,
wenn Du gehst...
Mit der intellektuellen Grazie eines Teletubbies gelang es Dir, liebe
Bärbel, im Juli 2000 die Grundrechte von Bürgern quer durch alle sozialen
Schichten NRWs zu beschädigen.
Jetzt ist das von Dir geschaffene Bürokratiemonstrum so gut wie tot -
liebe Bärbel, geh mit Gott, und nimm die LHV und Deine mehrbändigen
Verwaltungsvorschriften gleich mit.
Verwahr sie gut auf - dieses ordnungspolitische Artefakt kann immer noch
als Übungsfutter für kopfschüttelnde Rechtsreferendare oder als probates
Beispiel dafür, wie man es nicht machen sollte, dienen. Ein Lehrstück
insbesondere für alle Verwaltungsakademien, denn der Zweck der Verwaltung
ist die Selbstverwaltung.
Falls Du mal vor dem Einschlafen was halbwegs gut Durchdachtes lesen
möchtest, dann nimm Dir einfach die NRW-Gefahrhundeverordnung 1994 vor -
natürlich die Fassung, in der das
Urteil von 1997 berücksichtigt wurde, gegen welches Du in Deinem
verzweifelten Bemühen, durch Privilegienvergaben den Widerstand gegen
Deine VO zu spalten, gleich dutzendfach verstoßen hast.
Dein Rücktritt, den wir am
03.07.2000 gefordert haben, ist jetzt gar nicht mehr nötig.
Du bist politisch tot (und wir haben überlebt - ätsch!), genau wie wir Dir
und den Deinen schon im
August 2000 prophezeit haben.
Jede weitere Mahnwache in Oberhausen wäre Leichenschändung.
Winkewinke, wir werden Dich nicht vermissen.
Das Landeshundegesetz kriegen wir auch noch klein.
;-)
Übrigens: Höhn öffnete jetzt nach nur 15 Monaten endlich
beide Ohren (und den Raum dazwischen) für die Stellungnahmen der
Datenschutzbeauftragten vom Oktober 2000:
Kein polizeiliches Führungszeugnis für
20/40-Hunde nötig
zur Erinnerung:
1. Stellungnahmen der
Landesdatenschutzbeauftragten NRW und der
Bundesdatenschutzbeauftragten vom Oktober 2000
2.
Musterschreiben und Informationen zur Anmeldung von
20/40-Hunden
3.
Warum und wie Halter von Hunden der Kategorien 1 und 2 ihr polizeiliches
Führungszeugnis umgehend zurückfordern sollen (prozeßleitende
Entscheidung des OVG Münster)
http://www.ngz-online.de/ngz/news/neuss/2001-1218/hunde.html
Erlass ändert
Landeshundeverordnung
Gebühr der Schnellen dahin
Den Letzten beißen die Hunde. Wer
an diesen Satz glaubt, dem liefert die Landeshundeverordnung (LHV) die
Ausnahme, ohne die bekanntlich keine Regel Bestand hat.
Diese LHV nämlich wurde von
Landesumweltministerin Bärbel Höhn in einem wichtigen Punkt geändert:
ein polizeiliches Führungszeugnis ist
nicht mehr in jedem Fall vorgeschrieben.
Glück für alle Hundehalter, die einen
solchen Auszug aus dem Strafregister noch nicht beantragt haben. Sie
sparen 20 Mark Gebühr. Pech haben dagegen alle, die schneller und damit
zu schnell waren. Ihre Gebühr ist unwiederbringlich dahin.
Als Grund für diese Neuerung vermutet
Uwe Neumann einerseits, dass die Ministerin auf Erfahrungen mit dieser
Verordnung reagiert hat. Außerdem ist die Landesinnenministerkonferenz
nach Angaben des Sachgebietsleiters im Ordnungsamt dabei, die Rechtslage
in diesem Thema zu harmonisieren.
"Damit man nicht in jedem Bundesland mit
einer anderen Broschüre losziehen muss, in der steht, wie man seinen
Hund führen soll", erklärt Neumann.
Im Zuge dieser Vereinheitlichung hat das
Höhn-Ministerium für kommendes Jahr ein Landeshundegesetz angekündigt,
das die Landeshundeverordnung ersetzen wird. In dieser Verordnung, die
mit Datum vom Nikolaustag per Erlass geändert wurde, sind für alle
Besitzer von Kampfhunden, die in zwei Anlagen zur Verordnung aufgeführt
sind, klare Vorgaben definiert. Die galten bislang auch für die Besitzer
von Hunden, die größer als 40 Zentimeter und/oder schwerer als 20 Kilo
sind.
Bis 31. Dezember diesen Jahres, so die
Fristsetzung der Verordnung, müssen diese Tiere mit Chips markiert sein,
muss der Nachweis einer Versicherung der Tiere vorgelegt werden, muss
der Halter einen Sachkundenachweis und eben ein polizeiliches
Führungszeugnis beibringen. Für die Besitzer der so genannten
Anlage-Hunde werden diese Vorgaben aufrecht erhalten. Das trifft in
Neuss nach Neumanns Darstellung etwa 300 Hundehalter. Besitzer von
40/20-Hunden - davon haben sich bis dato 2300 in der Stadtverwaltung
gemeldet - können in der Regel auf das gebührenpflichtige
Führungszeugnis verzichten.
Das wird nur noch eingefordert,
erläutert der NRW-Städtetag den ministeriellen Erlass, wenn "Zweifel an
der Zuverlässigkeit eines Hundehalters bestehen." Darüber entscheidet
das Ordnungsamt, "wenn uns entsprechende Hinweise vorliegen", erklärt
Neumann. Die meisten Hundehalter hätten indes ihr Führungszeugnis gleich
mit der Anmeldung des Hundes auf den Weg gebracht, hat er beobachtet.
Neumann: "Die waren froh, alles auf einmal erledigen zu können." Ob
diese Freude noch ungetrübt ist?
-nau
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.
Wer nicht
Widerspruch gegen Gebühren einlegt - verliert sein Geld.
Wer sich den von oben verpaßten Schuh nicht nur anzieht, sondern ihn
auch noch im vorauseilenden Gehorsam über den Kopf zieht - der verdient
es auch nicht anders.
Rechte hat nur der, der diese verteidigt.
Das gilt auch für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Es gilt ebenso für das Recht auf Hundehaltung.
http://www.espace.ch/region/artikel/17956/artikel.html
Initiative für Jagdverbot
Die Luchsfrevel brachten das Fass zum Überlaufen: Im Kanton Bern wollen
Tierschützer die Jagd via Volksinitiative abschaffen. Ihr Kronzeuge ist
der Kanton Genf, der Gleiches 1974 tat. Schon vor Zustandekommen sind
hitzige Gefechte absehbar.
«Armi Sieche» seien die Jäger. Vor der Jagd glichen sie
«Drogenkranken auf Entzug». Nach dem ersten Abschuss, wenn sie dem toten
Tier den «grünen Bruch» ins Maul gestopft und ihre Tat «mit ihrer
verlogenen Folklore verbrämt» hätten, sei ihre «Mordlust» für kurze Zeit
gestillt».
Solcherart an den Karren fährt den 2'700 Berner Jägern der 68- jährige
Ernst Tschanz, Ex-Redaktor der Schweizerischen Gewerbezeitung. Er
sammelt seit Dezember Unterschriften mit Privatpersonen und kleineren,
teils mit militanten Aktionen bekanntgewordenen Tierschutzorganisationen
wie Animal Peace. Ziel: Die Abschaffung der «Hobbyjagd» im Kanton Bern.
SVP-Mann als Jagd-Abschaffer
In Rage brachten Tschanz die mindestens fünf illegalen
Luchstötungen, die im Bernbiet seit 1999 noch immer ungesühnt sind: «Mit
ihrem Verhalten gegenüber dem Luchs haben die Jäger das Fass zum
Überlaufen gebracht». Noch immer koche das Volk vor Wut, die
Unterschriftensammlung laufe «wie geschmiert».
Pikantes Detail: Tschanz ist als Berner mit Wohnsitz im «SVP- Kanton»
Bern Mitglied der Zürcher SVP. Als solches lässt er an der obersten
Berner Jägerin, SVP-Regierungsrätin Elisabeth Zölch, keinen guten Faden.
Zölch in der Schusslinie
Zölch habe «Angst vor den Jägern» und tue «alles, damit diese nichts
zu befürchten haben». Gleiches gelte für die übrigen politisch
Verantwortlichen und für die Berner Justiz, welche die Luchs-Verfahren
verschleppe.
Für die Abschaffung der Berner Patentjagd führt Tschanz Genf als
Kronzeugen an. Dort ist die Jagd seit 1974 verboten, und wie in Genf
möchten die Initianten den Berner Wildbestand mit staatlichen Wildhütern
kontrollieren, wenn nötig unter Mithilfe ausgesuchter Milizjäger.
Pro Natura und WWF abseits
Die Genfer Bilanz zum vom WWF mitinitiierten Jagdverbot ist positiv;
hervorgehoben wird etwa, dass der Kanton mit der Abschaffung zu einem
Paradies für Wasservögel geworden sei.
Trotzdem wollen im Kanton Bern die Regierung und auch die grossen
Naturschutzorganisationen nichts von einer Jagd-Abschaffung wissen. Genf
könne nicht eins zu eins auf den Gebirgskanton Bern übertragen werden,
lautet der Tenor.
Pro Natura-Kantonalpräsident Peter Bieri verweist auf ein
Grundsatzpapier seiner Organisation, das eine nachhaltige Bejagung als
richtig erachtet und etwa eine wirksame Bekämpfung der Wilderei fordert.
Pro Natura setze auf eine Partnerschaft mit den Jägern, auch wenn diese
zeitweise ins Zwielicht geraten seien.
Regierungsrätin Zölch betont, die Initiative bedeute «ein Mehrfaches an
Kosten» und sei schon deshalb für den finanzschwachen Kanton Bern nicht
realisierbar. «Jeglicher sachlichen Grundlage» entbehre die Kritik an
ihrer angeblichen Protektion der Jägerschaft.
Nervöse Jägerschaft
Bei den Jägern hat indessen schon früh Nervosität um sich gegriffen.
Entweder werde von allen Jägern das Gesetz befolgt, oder man risikere
«das Ende der Berner Jagd», heisst es zum Thema Luchs und Jagdverbot
sinngemäss in einem intern publizierten Artikel des kantonalen Jagd- und
Wildtierschutzverbands.
Präsident Werner Liebi will von Nervosität nichts wissen und betont, der
Aufruf sei «kein Schuldeingeständnis». Bisher sei «noch kein Jäger
veruteilt worden» sagt Liebi und geht zur Offensive über: Er glaube
nicht, dass das «tiefe Niveau» der Jagdabschaffer im Volk ankomme.
Schmähbriefe und durchstochene Pneus
Initiant Tschanz kontert mit durchstochenen Pneus seines Autos,
nächtlichem Telefonterror durch Jäger und «Schmähbriefen mit den ärgsten
Schlämperligen», die er erhalte. Dies sei der Beweis der Nervosität in
der Jägerschaft, die merke, dass die angebliche Legitimation für ihr
Hobby zunehmend kritisch hinterfragt werde.
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