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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
* Hallo ,

* 18.12.2002 Daumen drücken

* Neues vom Bverfg:

* Wo bleibt die Solidarität?

 
Hallo ,

bis zu dem zeitpunkt: "franziska" war ich ein völlig unpolitischer mensch.

nur das stupide "benehmen" unseres ordnungsamtes (das einhalten von verordnungen ist denen wichtiger als sich mit fakten beschäftigen, die ein bürger ihrer eigenen stadt anbringt), brachte mich auf die politische ebene.

das damalige verhalten von hn. klinger und fdp-protestaktionen in nrw gab mir die bestätigung :

für die fdp bedeutet liberal nicht nur ein lippenbekenntnis, sondern die meinen es wirklich ernst. zu dieser partei muss ich hin und wenn mein berufliches leben zu ende geht, betätige ich mich auf ehrenamtlicher basis in dieser partei. ich traue mir durchaus zu auf der "strasse" jemanden von der fdp und dem liberalen grundgedanken zu überzeugen. (denn noch sind es nur die kampfhunde !!!)

doch nach ihrer email steht für mich fest :

ich werde nach meinem jetzigen lehrgang der hess. fdp ein email schreiben (absichtlich email, mal sehen ob die diesmal antworten - in anderen bundesländern geht das viel besser !)

falls die hess. fdp die verordnungen des hn. bouffier weiter unterstützt werde ich aus der partei austreten.

die begründung geht dann auch in kopie an die übergeordnete parteizentrale in berlin.

meine feste überzeugung ist :

ein fall "möllemann" ist von der fdp zu verkraften und wird sogar, mittel- und langfristig gesehen, eine stärkung der partei bedeuten. dies ist in dem kontext zu sehen :

"krankheit als chance".

wie sagte mal einer so schön über eine deutsche autofirma, nachdem die 1 mrd. dm durch finanztransaktionen in den sand gesetzt haben :

"vw kann ruhig mal ein wenig geld verlieren, doch wenn sie den ruf verlieren, dass ihr auto läuft und läuft und läuft, dann sind sie am ende ".

hoffen wir also, das eine "giessener-jura-studienfreundschaft" der hess. fdp nicht wichtiger ist als ihre ideale.

denn dann haben sie kein alleinstellungsmerkmal mehr und sind eine partei unter vielen.

mfg. h.heldt

 

18.12.2002
Daumen drücken

18.12.2002 – 10.00 h

BVerwG 6 CN 1.02 (OVG Schleswig 4 K 8/00)

1. B., 2. M., 3. …, 4. V.-T., 5. G., 6. W., 7. R. – RA´in Oberender, Glückstadt –, 8. B., 9. K., 10. M., 11. L. – RA Kubicki & Partner, Kiel –, 12. R. – RA Hanske & Partner, Hannover – ./. Land Schleswig-Holstein – Prof.Dr. von Mutius, Kiel –

Das Normenkontrollverfahren betrifft die Schleswig-Holsteinische Landesverordnung zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundeverordnung). Die Antragsteller halten jeweils einen oder mehrere Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie andere Hunde, die nach der Schleswig-Holsteinischen Gefahrhundeverordnung als gefährlich gelten. Ihr Normenkontrollantrag führte zu einer Feststellung der teilweisen Nichtigkeit der Schleswig-Holsteinischen Gefahrhundeverordnung durch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht; davon betroffen waren Regelungen über die Auflistung bestimmter Hunderassen sowie Kreuzungen solcher Hunde und rassespezifische Merkmale; außerdem Regelungen über Maulkorb- und Anleinzwang. Im Übrigen ist der Antrag ohne Erfolg geblieben. Nach Zulassung durch das Bundesverwaltungsgericht hat daraufhin das Land Schleswig-Holstein als Antragsgegner Revision eingelegt und strebt die Aufhebung des Urteils an.

18.12.2002 – 10.00 h

BVerwG 6 CN 3.01 (OVG Greifswald 4 K 32/00)

BVerwG 6 CN 4.01 (OVG Greifswald 4 K 29/00)

R. – RA Paar & Partner, Schneidewing – ./. Land Mecklenburg-Vorpommern

1. Sch., 2. Sch. – RA Böhm & Partner, Schwerin –, 3. V. – RA´in Oberender, Glückstadt – ./. Land Mecklenburg-Vorpommern

Die Normenkontrollverfahren betreffen die Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung) des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Antragsteller sind Züchter von Hunden, die in der sog. Rasseliste der Hundehalterverordnung verzeichnet sind. Ihr Normenkontrollantrag führte zu einer Feststellung der teilweisen Nichtigkeit der Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern durch das Oberverwaltungsgericht. Von der Feststellung der Nichtigkeit betroffen waren Regelungen über die Kennzeichnung gefährlicher Hunde, die Verpflichtung des Halters, eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme nachzuweisen, sowie die Bestimmung, dass die Ablegung der Jägerprüfung einen ausreichenden Nachweis der Sachkunde des Hundehalters darstelle. Im Übrigen ist der Antrag ohne Erfolg geblieben. Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts haben die Antragsteller die – im Urteil zugelassenen – Revisionen eingelegt und streben damit eine weitergehende Nichtigkeit der Hundehalterverordnung an.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht
http://www.bverwg.de/presse/termine/term0212.htm
 



Neues vom Bverfg:

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -

Pressemitteilung Nr. 103/2002 vom 29. November 2002


Mündliche Verhandlung zum Zeugnisverweigerungsrecht
und Beschlagnahmeprivileg bei Abgeordneten


Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird in dem
Verfassungsbeschwerdeverfahren über die Verfassungsmäßigkeit der
Beschlagnahme von Gegenständen, die in Zusammenhang mit der Tätigkeit
eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses stehen, und in dem
Organstreitverfahren, in dem es um die Zustimmung des Präsidenten des
Deutschen Bundestags zur Durchsuchung und Beschlagnahme in den Räumen
des Deutschen Bundestags geht, am


D i e n s t a g, 14. Januar 2003
um 10.00 Uhr
im Sitzungssaal des BVerfG,
Schlossbezirk 3, Karlsruhe



eine mündliche Verhandlung durchführen.

Weitere Informationen zum Hintergrund des Verfahrens und
Akkreditierungshinweise für Pressevertreter werden im Verlauf der
nächsten zwei Wochen bekanntgegeben.


Az. 2 BvR 508/01 und 2 BvE 1/01


Karlsruhe, den 29. November 2002

 

 

Wo bleibt die Solidarität?

 

Betr.:Thema Hundesteuer in der Gemeinderatssitzung von St.Leon-Rot in der RNZ vom 26.11.02

 

Hundesteuer.

Vor Gott sind alle gleich. So steht es in der Bibel, auch die weltlichen Gesetze würdigen dieses Gleichheitsprinzip.

Wieso haben das unsere Kommunalpolitiker, wie hier in der CDU-Hochburg St.Leon-Rot,

immer noch nicht begriffen?

Die Steuer für Pferde, Schweine, Katzen, Vögel usw. sind längst abgeschafft, die Hundesteuer gibt es in den meisten europäischen Länder nicht mehr.

Wieso gibt es dann in Deutschland  diese ungerechte Hundesteuer immer noch?

Nach dem Gleichheitsprinzip ist das gegen das Grundgesetz und besonders verwerflich, wenn

Die Politiker glauben, immer höhere Hundesteuern erheben zu müssen, um ihre leere Kassen zu füllen.

Wie lange lassen sich die Hundefreunde das noch gefallen? In ca.70% der Haushalte werden

Hunde gehalten. Bei den nächsten Wahlen sollten die Hundefreunde daran denken und zusammenhalten! Denn eins muss klar sein:

Der Hund bleibt uns im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Wind!

Hundefreund Emil Burger

 

Lieber Herr Burger,

 

haben  Sie recht herzlichen Dank für Ihr Schreiben und Ihren Leserbrief an die Redaktion der "Rhein-Neckar-Zeitung".

 

Sie haben es in der Tat auf den Punkt getroffen; die Hundefreunde Deutschlands zeigen keinerlei Willen und Bereitschaft zur unabdingbaren Solidarität gegen Politikerwillkür in Deutschland und Mißbrauch politischen Amtes und Macht der Gesetzgebung, steuer- u. (finanz)politische Interessen politisch durchzusetzen und zu erzwingen, auf Kosten einer mitgeschöpflichen Mensch-Hund-Beziehung und der Liebe des Bürgers zu seinem Hund, zum Zwecke einer Einnahmeerzielung für mehr Steuereinnahmen, zu Gunsten öffentlicher und kommunaler Kassen.

Das ist zutiefst unsozial, ungerecht und vor allem machtmißbräuchlich.  

 

Lieber Herr Burger, mein wirkliches Problem ist nicht der Kampf gegen korrupten und skrupellosen Machtmißbrauch Deutscher Politiker, insbesondere gegen Hundefreunde in unserem Lande, um politische Interessen zu verwirklichen, sondern die Verweigerung der Hundefreunde, mit solidarischer Geschlossenheit unsere Bürgerinitiative gegen Hundesteuer zu unterstützen und vor allen Dingen politisch massiv anzugehen.

Darin liegt mein wirklich großes Problem.

 

Wenn die Hundefreunde Deutschlands auch für die Zukunft hierzu keinerlei solidarische Bereitschaft zeigen, ist unsere Bürgerinitiative in der Tat ein "ZAHNLOSER TIEGER" und unsere Aktivitäten bleiben wirkungslos und wird, wegen mangelnder Solidarbereitschaft, von den Politikern nur belächelt.

 

Ich kann daher nur immer wieder und unermüdlich die hundeliebende Öffentlichkeit zur unabdingbaren Solidarbereitschaft, gemeinsam mit unserer Bürgerinitiative gegen Hundesteuer, mit dem nötigen Nachdruck auffordern und deren unerläßlichen Notwendigkeit in aller Öffentlichkeit deutlich anmahnen. 

 

Im April 1993 wurde unsere Bürgerinitiative gegen Hundesteuer geboren. Im kommenden April 2003 (in 4 1/2 Monaten) gibt es die Bürgerinitiative gegen Hundesteuer 10 Jahre. In dieser Zeit ist es uns, zu meinem tiefsten Bedauern, nicht gelungen, ein Volksbegehren gegen die sittenwidrige Tierhaltesteuer zu ermöglichen und hierbei einer steuergierigen und machtmißbräuchlichen Politik die Grenzen aufzuzeigen.

 

Sehen Sie, das ist mein größtes Problem.

 

Auch hierbei betone ich nochmals: mit einer längst fälligen Abschaffung der sittenwidrigen Hundesteuer in Deutschland, wie in den meisten europäischen Ländern so der Fall, gibt es auch keine "KAMPFHUNDESTEUER" mehr.

 

Ordnungswidriges Verhalten einzelner Hundehalter fällt nach polizeilicher Verordnung unter kommunales Ordnungsrecht, was als Ordnungswidrigkeit im individuellen Einzelfall mit Geldstrafen bzw. Bußgeldern sich hinreichend sanktionieren läßt; es ist jedoch niemals Aufgabe einer Steuer, die ohnehin nur das eine Ziel verfolgt, nämlich steuer- u. finanzpolitische Interessen kommunaler Kassen politisch zu erzwingen, durch Mißbrauch  von gesetzgeberischer Machtpositionen.

 

Nochmals besonders herzlichen Dank für Ihre liebenswerte Solidar- u. Hilfsbereitschaft für unsere Bürgerinitiative, lieber Herr Burger. Die Hundefreunde in unserem Land sollten sich hier ein Beispiel nehmen.

 

Wir -unsere Bürgerinitiative- alleine bekommen die sittenwidrige Hundesteuer nicht weg; jedoch wir alle Hundefreunde zusammen sehr wohl.

 

 

mit dankbaren und hundefreundlichen Grüßen

 

Ihr  Jörg Schweizer

(Bürgerinitiative gegen die Hundesteuer)

 

 
 

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