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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
* Bundesinnenministerkonferenz

* Neuer Erlass zum Schächten räumt Tierschutz eine höhere Stellung ein

* Und nicht vergessen - es ist wieder lieferbar - das Ideale Geschenk zum Fest:

* Anscheinend braucht dieses Land seine Schmarotzer des Jahres!

 
Peter Böttcher
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28071 Bremen
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Bundesinnenministerkonferenz


Es ist wirklich erstaunlich, dass sich unsere Bundesinnenminister in der ehemals freien und Hansestadt Bremen mit dem Thema „Kampfhundepropaganda“ befassten.

Die ganze Welt brennt und unsere Amtsstubenelite urteilt über unschuldige Hunde ausländischer Rasse.

Diese Herren scheinen ihr kynologisches Wissen aus dem Kaffeesatz zu ziehen.

Ohne sich sachkundig zu machen, werden aus dem hohlen Bauch heraus einfach 4 Rassen als gefährlich abgestempelt.

Es scheint in diesem Land nicht mehr wichtig zu sein, bei Entscheidungen den Verstand einzuschalten.

Das Einzige, was diese hirnlose Entscheidung, diese als gefährlich eingestuften 4 Rassen, bescheinigt, ist, dass Ihnen Auschwitz näher liegt, als das nächste Weihnachtsfest.

Ebenfalls bescheinigen diese Herren durch Ihre Entscheidung, dass die Deutschen eine der gefährlichsten Rasse dieser Erde ist (siehe deutsche Geschichte und Holocaust).

Diese Personen, die diesen geistigen Müll verzapft haben, sollten ihre Posten an den Nagel hängen.

Was ich auch nicht begreife, ist, wie kann in einem demokratischen Land ein ehemaliger alter Terroristenanwalt Innenminister sein.

Ich hatte in Bremen einen sehr guten Arzt, der seine Praxis nicht mehr weiterführen durfte, da er das 70. Lebensjahr erreicht hatte.

Wie kann es angehen, dass ein über siebzig Jahre alter Terroristenanwalt immer noch im Amt ist.

Ich denke, dass die Gefahr, die von einem siebzigjährigen Arzt ausgehen kann, geringer ist als die abstrakte Gefahr, die von diesem greisen Bundesminister ausgehen kann.

Haben unsere so genannten Volksvertreter auch einen Sachkundenachweis erbracht?

Oder spielen sie nur die Rolle in einem Komödienstadel?

„Deutschland, Du bist so ein schönes Land, doch einige Deiner Köpfe machen Dich kaputt.“

Unser Kanzler klopft Sprüche, unser Innenminister hat Terroristen verteidigt und unser Außenminister hat Polizisten verprügelt.

Wir, die nur in Frieden leben wollen und gegen das Unrecht der ausländischen Hunde kämpfen, werden nur mit Tinte und Internet gegen diese primitive Mauer des Unrechts kämpfen.

Ich glaube an den alten Dylan-Song „God is on my side“.

Shalom
IN MEMORY OF EDDY, KILLED BY THE GERMAN GOVERNMENT


Peter Böttcher



Verteiler I
 

 
Düsseldorf, 09.12.2002

Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn: Neuer Erlass zum Schächten räumt Tierschutz eine höhere Stellung ein - Fachtagung am 18. Dezember 2002 in Herford

Als erstes Bundesland wird Nordrhein-Westfalen die Praxis der Schlachtung durch Schächten mit einem Erlass neu regeln, der Anfang des nächsten Jahres in Kraft treten wird. Danach muss in Zukunft genau nachgewiesen werden, warum es aus religiösen Gründen nicht möglich ist, dass Tier vor dem Schächten zu betäuben. Für den Schlachtvorgang selber gelten zudem strenge Vorschriften, die dem Tier unnötiges Leid ersparen sollen.

Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn: "Nachdem im Juli dieses Jahres der Tierschutz in das Grundgesetz aufgenommen wurde, stehen sich in der Frage des Schächtens nun Religionsfreiheit und Tierschutz als Verfassungsgüter gegenüber. Genau hier setzen wir mit unserem Erlass an. Antragsteller müssen in Zukunft ausführlich und eindeutig nachweisen, warum sie das Schächten ohne vorherige Betäubung des Tieres durchführen wollen. Denn im Koran findet sich kein Hinweis darauf, dass die Betäubung verboten ist, und in vielen Religionsgemeinschaften wird die Betäubung des Tieres durchaus akzeptiert. Unser Ziel ist es, Genehmigungen zum Schächten auf das unerlässliche Minimum zu begrenzen.

Der Erlass schreibt im einzelnen vor:

  • Prüfung der Unerlässlichkeit: Privatpersonen, Religionsgemeinschaften und Metzger, die Tiere schächten wollen, müssen nachweisen, dass sie selber bzw. ihre Kunden an zwingende Vorschriften gebunden sind, die den Verzehr von Fleisch betäubter Tiere verbieten
  • Sicherstellung der Vertriebswege: es muss sichergestellt werden, dass das geschächtete Fleisch tatsächlich nur von den Angehörigen einer Religionsgemeinschaft erworben wird, denen zwingende Vorschriften das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen
  • Überprüfung der Sachkunde: im Rahmen der Sachkundeprüfung muss nachgewiesen werden, dass Kenntnisse über Anatomie und Physiologie des Schlachttieres vorhanden sind, insbesondere auch Kenntnisse über die Dauer bis zum Verlust des Bewusstseins und die darauf einflussnehmenden Faktoren
  • Schächten von Rindern: da Rinder aufgrund ihrer Größe nur mit Hilfe mechanischer Fixiereinrichtungen geschächtet werden können, diese aber mit dem Tierschutz nicht zu vereinbaren sind, ist eine Schächtung von Rindern in NRW nicht gestattet
  • tierärztliche Überwachung: zur Wahrung der Belange des Tierschutzes müssen alle Schlachtungen, die ohne Betäubung durchgeführt werden, von einem Amtstierarztes beaufsichtigt werden

Beim Schächten wird dem lebenden Tier - zumeist handelt es sich dabei um Schafe - die Kehle durchgeschnitten, der Tod tritt durch verbluten ein. In der Regel tritt der Verlust des Bewusstseins nicht sofort nach dem Schächtschnitt ein, insbesondere wenn nicht beide Halsarterien durchtrennt werden, können die Tiere den Schächtvorgang noch einige Minuten bei vollem Bewusstsein erleben. Gerade der islamische Glauben verbietet aber das vorherige Betäuben des Tieres nicht ausdrücklich. Der Koran als oberste Rechtsquelle schreibt nur vor, dass das Tier zum Zeitpunkt der Schlachtung leben muss und das Blut ungehindert ausfließen kann. Da die Betäubung das Tier nicht tötet und nach wissenschaftlichen Untersuchungen kein Unterschied beim Ausbluten von betäubten und unbetäubten Tieren besteht, wird sie auch von führenden islamischen Rechtsgelehrten als erlaubt angesehen.


Hinweis für die Presse:

Am 18. Dezember 2002 findet in Herford eine Fachtagung zum Thema

"Tierschutz und Schächten"
im Kreishaus des Kreises Herford,
Amtshausstraße 2
in 32049 Herford

statt, zu der wir Sie herzlich einladen. Das Programm der Tagung im Überblick:

10:00 Uhr: Begrüßung
Hans-Georg Kluge, Landrat des Kreises Herford

10:15 Uhr: Eröffnung und Einführung ins Thema
Peter Knitsch, Leiter der Abteilung VI - Verbraucherschutz - im Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

10:30 Uhr: Erfahrungen mit dem Opferfest 2002 vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts - tierschutzrechtliche Aspekte des Schächtens
Dr. Heike Bierwirth-Wiest, Kreis Lippe

11:15 Uhr: Die Grundzüge der Scharia
Osama Badran, Institut für Arabistik und Islamwissenschaften der Universität Münster

12:15 - 13:00 Uhr: Mittagspause

13:00 Uhr: Die rechtliche Problematik des Schächtens im Lichte der Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz
Hans-Georg Kluge, Landrat des Kreises Herford

13:45 Uhr: Vorstellungen des neuen nordrhein-westfälischen Erlasses zum Schächten u.a. mit Regelungen für das Opferfest 2003
Dr. Heinrich Bottermann, Leiter des Referates Tierschutz und Tierarzneimittel im Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

14:30 - 15:00 Uhr: Abschlussdiskussion

15:00 Uhr: Pressekonferenz mit allen Beteiligten

Quelle: http://www.munlv.nrw.de/sites/presse/titel_homepage.htm
 

 

Und nicht vergessen - es ist wieder lieferbar - das Ideale Geschenk zum Fest:

Klaus Dieter Kammerer
Der Jahrtausendirrtum der Veterinärmedizin
Kompendium mit 165 Seiten, 20 Abbildungen, 2 Tabellen und
220 Literaturangaben,
2. Auflage, © 2002, ISBN 3-9807236-0-7, Euro 27,50

Kosten:

Nachnahme = 1,53Euro + 1.79Euro

Versandkosten = 1,53Euro

Bei Vorkasse sparen Sie sich die NN = immerhin: 3,32EURO

Bestellungen bitte hier: Buecher@maulkorbzwang.de

Bei der Bestellung bitte angeben ob NN oder Vorkasse! Danke

Mehr zu dem Buch - können Sie aus dieser Buchbesprechnung vom 15.03.2002 erfahren! http://www.maulkorbzwang.de/archive_news/03_02/150302_3.htm

 
Anscheinend braucht dieses Land seine Schmarotzer des Jahres!
  • Mal sind's die Ausländer,
  • mal die Asylanten,
  • die allein Erziehenden,
  • die Arbeitslosen,
  • mal die "Kampfhunde"-Besitzer,
  • ab und zu auch (mal wieder) die Juden
  • oder die Ossis. Jetzt sind halt die Rentner/Alten dran.
     
STERN 48/2002
 

Die Last mit den Alten
 

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Die Botschaft lautet: Ihr seid untragbar!

Das konnte
selbst der liebe Gott nicht ahnen. Würde er heute noch einmal seine Zehn Gebote auf Steinplatten verewigen, müsste er wohl eine kleine Veränderung vornehmen, aus aktuellem Anlass. Gebot Nummer 4 - Du sollst Vater und Mutter ehren - würde ersetzt durch: Du sollst deine Kinder nicht bestehlen! Wäre das die Regel, stünde es schlecht um euch, liebe Rentner, liebe Pensionäre, liebe Vorruheständler. Ihr hättet ein so pralles Sündenkonto, damit könntet ihr den Himmel jedenfalls vergessen. Für euch ging der große Fahrstuhl nur nach unten.

»Ich wehre
mich mit Händen und Füßen dagegen, diese modische Debatte um einen Generationskonflikt mitzumachen», sagt Sozialministerin Ulla Schmidt (SPD). Haben Politiker das nicht immer so gemacht, sich mit Händen und Füßen dagegen gewehrt, den offensichtlichen Konflikt wenigstens zur Kenntnis zu nehmen? Seit 25 Jahren schon. Aber, Pech gehabt, verehrte Frau Ministerin. Genau das werden wir jetzt machen, den Konflikt offen austragen. Denn das ist überfällig. Es geht um die entscheidende Auseinandersetzung der kommenden Jahre: Ihr gegen uns. Ihr, das sind vor allem die Jahrgänge von Helmut Kohl (1930) bis Gerhard Schröder (1944). Und wir, das sind die Babyboomer und ihre kleinen Geschwister, geboren zwischen Ende der 50er und Anfang der 70er Jahre. Ihr verabschiedet euch gerade in den Ruhestand. Wir sind dabei, den Laden zu übernehmen.
 

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http://www.stern.de

 

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