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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
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Peter Böttcher
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Bundesinnenministerkonferenz
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Düsseldorf, 09.12.2002 Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn: Neuer Erlass zum Schächten räumt Tierschutz eine höhere Stellung ein - Fachtagung am 18. Dezember 2002 in Herford Als erstes Bundesland wird Nordrhein-Westfalen die Praxis der Schlachtung durch Schächten mit einem Erlass neu regeln, der Anfang des nächsten Jahres in Kraft treten wird. Danach muss in Zukunft genau nachgewiesen werden, warum es aus religiösen Gründen nicht möglich ist, dass Tier vor dem Schächten zu betäuben. Für den Schlachtvorgang selber gelten zudem strenge Vorschriften, die dem Tier unnötiges Leid ersparen sollen. Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn: "Nachdem im Juli dieses Jahres der Tierschutz in das Grundgesetz aufgenommen wurde, stehen sich in der Frage des Schächtens nun Religionsfreiheit und Tierschutz als Verfassungsgüter gegenüber. Genau hier setzen wir mit unserem Erlass an. Antragsteller müssen in Zukunft ausführlich und eindeutig nachweisen, warum sie das Schächten ohne vorherige Betäubung des Tieres durchführen wollen. Denn im Koran findet sich kein Hinweis darauf, dass die Betäubung verboten ist, und in vielen Religionsgemeinschaften wird die Betäubung des Tieres durchaus akzeptiert. Unser Ziel ist es, Genehmigungen zum Schächten auf das unerlässliche Minimum zu begrenzen. Der Erlass schreibt im einzelnen vor:
Beim Schächten wird dem lebenden Tier - zumeist handelt es sich dabei um Schafe - die Kehle durchgeschnitten, der Tod tritt durch verbluten ein. In der Regel tritt der Verlust des Bewusstseins nicht sofort nach dem Schächtschnitt ein, insbesondere wenn nicht beide Halsarterien durchtrennt werden, können die Tiere den Schächtvorgang noch einige Minuten bei vollem Bewusstsein erleben. Gerade der islamische Glauben verbietet aber das vorherige Betäuben des Tieres nicht ausdrücklich. Der Koran als oberste Rechtsquelle schreibt nur vor, dass das Tier zum Zeitpunkt der Schlachtung leben muss und das Blut ungehindert ausfließen kann. Da die Betäubung das Tier nicht tötet und nach wissenschaftlichen Untersuchungen kein Unterschied beim Ausbluten von betäubten und unbetäubten Tieren besteht, wird sie auch von führenden islamischen Rechtsgelehrten als erlaubt angesehen.
"Tierschutz und Schächten" statt, zu der wir Sie herzlich einladen. Das Programm der Tagung im Überblick: 10:00 Uhr: Begrüßung 10:15 Uhr: Eröffnung und Einführung ins Thema 10:30 Uhr: Erfahrungen mit dem Opferfest 2002 vor dem Hintergrund des
Urteils des Bundesverfassungsgerichts - tierschutzrechtliche Aspekte des
Schächtens 11:15 Uhr: Die Grundzüge der Scharia 12:15 - 13:00 Uhr: Mittagspause 13:00 Uhr: Die rechtliche Problematik des Schächtens im Lichte der
Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz 13:45 Uhr: Vorstellungen des neuen nordrhein-westfälischen Erlasses zum
Schächten u.a. mit Regelungen für das Opferfest 2003 14:30 - 15:00 Uhr: Abschlussdiskussion 15:00 Uhr: Pressekonferenz mit allen Beteiligten |
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Klaus
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