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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
* Niedersächsisches Hundegesetz beschlossen

* erinnerst Du Dich noch an den Artikel >Wer einen Hund der besonderen Art

* Ältere Stilblüten der Saarland FDP (1,8% Partei) immer wieder lesenswert.

* An den Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Boppard

* Unterschied zwischen Lappen und Waschlappen

 
Niedersächsisches Hundegesetz beschlossen
  Bartels lobt hohes Schutzniveau  
 

HANNOVER. Landwirtschaftsminister Uwe Bartels lobte heute das vom Landtag beschlossene neue "Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden". Damit werde das bereits durch die Gefahrtier-Verordnung erreichte hohe Schutzniveau beibehalten. "Der erste Biss eines Hundes wird nicht abgewartet. Wir wollen vorher handeln", betonte Bartels. Als "dickes Plus" hinzu komme die dadurch erreichte Kompatibilität mit bereits geltendem Bundesrecht ("Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz" sowie "Tierschutz-Hundeverordnung").

Kernpunkte des neuen niedersächsischen Gesetzes: Erlaubnispflicht für Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie des Typs Pit Bull Terrier und für Kreuzungen mit einer dieser Rassen bzw. dieses Typs. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Halterin/der Halter das 18. Lebensjahr vollendet hat und die zum Halten gefährlicher Hunde erforderliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde besitzt. Der Wesenstest ist Pflicht, ebenso der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Hinzu kommt die Anleinpflicht außerhalb ausbruchssicherer Privatgrundstücke. Jeder durch gesteigerte Aggressivität auffallende Hund einer anderen Rasse/eines anderen Typs soll mit denselben Auflagen versehen werden.

Terminhinweis: Am 17. Dezember von 13.00 bis 14.00 Uhr steht Minister Uwe Bartels am Bürgertelefon für Nachfragen zum neuen Hundegesetz zur Verfügung. CallNiedersachsen - Bürgerservice, Tel.: 01803-314 314 (9 Cent/Minute).

 

 
 
 

Der verabschiedete Gesetzentwurf findet sich hier als pdf:
Drucksache 14/3715 des niedersächsischen Landtags
 

 

 

Hallo Achim,

erinnerst Du Dich noch an den Artikel >Wer einen Hund der besonderen Art hat braucht keine Wohnung mehr???<

In der gestrigen HNA Kassel fand ich dann folgende Anzeige:

Ich , Tequilla, suche für meine 2 Menschen eine 3 - 4 Zi/KÜ/Bad Wohnung, mit Balkon in Kassel bzw. angrenzender Gemeinde/Stadt. Zu uns gehört noch ein Kätzchen "Angel" und 2 Wellensittiche "Miky und Pam". Wir sind alle stubenrein und pflegeleicht. Aber mich will keiner, denn ich bin ein American Pitbull Terrier, habe alle Prüfungen - meine Menschen auch, bin versichert und beiße garantiert nicht. Meine Menschen und ich sind Opfer von einigen wenigen, die ihre Verantwortung nicht kannten und ihre Hunde missbrauchten. Ich liebe meine Menschen und sie mich. Wer hat ein Herz und eine Wohnung für uns!! Diese Anzeige gibt eine Patin für uns auf, die uns liebt aber kein eigenes Haus besitzt. Ein kleines Häuschen wäre auch angenehm oder eines für 2 Familien. Damit nur seriöse Angebote eingehen erfolgt diese Anzeige unter Chiffre 0079 HNA Kassel. Wir melden uns bei Ihnen. Tequilla.

Vielleicht kannst Du das mal durch den Letter und die HP veröffentlichen???

Kontakt auch möglich über meine mail-adresse kuvasz@t-online.de Erlaubnis des Hundehalters liegt mir vor.

Viele Grüße

Manuela

 

 
Ältere Stilblüten der Saarland FDP (1,8% Partei) immer wieder lesenswert.

27. Juni 2000

Regelung für Kampfhunde gefordert!

Nach den sehr tragischen Vorfällen mit Kampfhunden in Hamburg und Köln ist es nach Ansicht der F.D.P. Saarbrücken - Stadt höchste Zeit, dass die Landesregierung unverzüglich handelt, denn solche Vorfälle können sich jederzeit auch im Saarland ereignen. Daher fordern die Saarbrücker Liberalen die Landesregierung auf, durch umgehenden Erlass einer Verordnung dafür zu sorgen, dass

1. gefährliche Hunde, speziell sogenannte Kampfhunde - dazu zählen Pitbull, amerikanische Staffordterrier, Mastinos und Tosa-Hunde - sterilisiert werden,

2. die genannten Rassen bei Städten und Gemeinden registriert werden müssen, wobei gleichzeitig der Nachweis über eine Tollwutschutzimpfung sowie eine bestehende Haftpflichtversicherung zu erbringen ist,

3. für Hundearten, die aus besonderem Interesse gezüchtet werden, offizielle Bescheinigungen der Zuchtziele beim zuständige Ministerium ausgestellt werden,

4. im Falle der Unterlassung der Sterilisation binnen einer festzusetzenden Frist von 2 Wochen eine hohe Geldstrafe ersatzweise Gefängnis festzusetzen ist,

5. die eingeführten ausländischen Hunde der genannten Rassen ab einem festzusetzenden Stichtag ebenfalls sterilisiert werden und ständig einen Maulkorb tragend angeleint sein müssen,

6. auch Wach- und Schutzhunde sowie bestimmte Rottweilerarten mit zu den gefährlichen Hunderassen zählen,

7. Hundehalter zum Führen aller gefährlichen Hunderassen ihre Eignung und Zuverlässigkeit nachweisen müssen.

Nach Auffassung des F.D.P. Kreisverbandes Saarbrücken - Stadt, so ihr Vorsitzender Siegfried Neuschwander, sollte es Ziel sein, ähnlich wie seit 6. Januar 2000 in Frankreich geltende Regelungen auch im Saarland durchzusetzen.

Mittelfristig sei eine einheitliche europaweite Regelung anzustreben.

Quelle: http://www.libero-saar.de/presse.html

 
An den Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Boppard
 
Sehr geehrter Herr Bock,
 
die Bopparder Asozialensteuer in Höhe des Zehnfachen
der normalen Besteuerung finde ich einfach Klasse!
Wo kämen wir hin, wenn alle Bopparder Bürger sich
solch schöne Hunde leisten könnten? Ich kann nur
hoffen, dass kein Betroffener auf Erdrosselung klagt
und solcherart das Bopparder Meisterwerk zu Fall bringt.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat vor einiger Zeit dem
unverschämten Ansinnen eines Bürgers der Stadt Bendorf
leider schon entsprochen.
 
Die Selektion der Hundehalter in leistungsstarke
und leistungsschwache Haushalte sollte zum
bundesweiten Vorbild für alle Gemeinden werden. 
 
Diese Tiere gehören in die Hände von zuverlässigen
und potenten Haltern wie unsereins, die Rassensteuern
dieser Größenordnung auch bezahlen können. Zur Zeit
eruiert mein Makler mehrere Bopparder Anwesen, die
mir und meinen Hunden den nötigen freien Auslauf
bieten können.
 
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitteilen würden,
welche Anforderungen das Bopparder Ordnungsamt an die
Absicherung solcherart privat genutzter Grundstücke
stellt und welche Beschilderung zulässig ist.
 
Die Hunde sollen sich auf dem Grund frei bewegen können;
große Schilder mit der Aufschrift:"Vorsicht Hunde!
Betreten für Hausierer, Asoziale und Politiker verboten!"
würde meinen Vorstellungen entsprechen.
 
In der Hoffnung auf eine kurzfristige Antwort
verbleibe ich 
 
mit freundlichen Grüßen
PDir a. D. B. Schwab, Koblenz   
 
Unterschied zwischen Lappen und Waschlappen

Mit der Kälte ist das...alles eine Frage der Einstellung...

10°C

Die Bewohner von Mietwohnungen in Helsinki drehen die Heizung ab. Die Lappen (Bewohner Lapplands) pflanzen Blumen.

5°C

Die Lappen nehmen ein Sonnenbad, falls die Sonne noch über den Horizont steigt.

2°C

Italienische Autos springen nicht mehr an.

0°C

Destilliertes Wasser gefriert.

-1°C

Der Atem wird sichtbar. Zeit, einen Mittelmeerurlaub zu planen. Die Lappen essen Eis und trinken kaltes Bier.

-4°C

Der Hund will mit ins Bett.

-10°C

Zeit, einen Afrikaurlaub zu planen.

Die Lappen gehen zum Schwimmen.

-12°C

Zu kalt zum Schneien.

-15°C

Amerikanische Autos springen nicht mehr an.

-18°C

Die Helsinkier Hausbesitzer drehen die Heizung auf.

-20°C

Der Atem wird hörbar.

-22°C

Französische Autos springen nicht mehr an.

Zu kalt zum Schlittschuhlaufen.

-23°C

Politiker beginnen, die Obdachlosen zu bemitleiden.

-24°C

Deutsche Autos springen nicht mehr an.

-26°C

Aus dem Atem kann Baumaterial für Iglus geschnitten werden.

-29°C

Der Hund will unter den Schlafanzug.

-30°C

Kein richtiges Auto springt mehr an.

Der Lappe flucht, tritt gegen den Reifen und startet seinen Lada.

-31°C

Zu kalt zum Küssen, die Lippen frieren zusammen.

Lapplands Fußballmannschaft beginnt mit dem Training für den Frühling.

-35°C

Zeit, ein zweiwöchiges heißes Bad zu planen.

Die Lappen schaufeln den Schnee vom Dach.

-39°C

Quecksilber gefriert. Zu kalt zum Denken.

Die Lappen schließen den obersten Hemdknopf.

-40°C

Das Auto will mit ins Bett.

Die Lappen ziehen einen Pullover an.

-44°C

Mein finnischer Kollege überlegt, evtl. das Bürofenster zu schließen.

-45°C

Die Lappen schließen das Klofenster.

-50°C

Die Seelöwen verlassen Grönland.

Die Lappen tauschen die Fingerhandschuhe gegen Fäustlinge.

-70°C

Die Eisbären verlassen den Nordpol.

An der Universität Rovaniemi (Lappland) wird ein Langlaufausflug organisiert.

-75°C

Der Weihnachtsmann verlässt den Polarkreis.

Die Lappen klappen die Ohrenklappen der Mütze runter.

-120°C

Alkohol gefriert. Folge davon:

Lappe ist sauer.

-268°C

Helium wird flüssig.

-270°C

Die Hölle friert.

-273,15°C

Absoluter Nullpunkt. Keine Bewegung der Elementarteilchen.

Die Lappen geben zu: "Ja, es ist etwas kühl, gib' mir noch einen Schnaps zum Lutschen"

Das ist der Unterschied zwischen Lappen und Waschlappen !!!

 

 
 

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