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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
* Ergebnis Plenarsitzung 78 Landtag NRW Landeshundegesetz

* Bartels offener Brief bei Antwort zitieren:

* Nachspiel: Bärbel und der Schäferhund
* Schreiben an das MUNLV vom 13.12.2002
* Leserbrief an die Westfalenpost Lokalredaktion Siegen vom 13.12.2002
* Strafanzeige gegen Schutzhundehalter wegen fahrlässiger Körperverletzung vom 13.12.2002

* Ach noch was - wo wir schon von Amöben sprechen:

* Etwas fröhliches...................

 
Ergebnis Plenarsitzung 78 Landtag NRW Landeshundegesetz

Wer mit welchen Stimmen was abgelehnt oder verabschiedet hat, können wir uns schenken, da keine Partei gewagt hat, das Wort "Deutscher Schäferhund" in den Mund zu nehmen oder den Mut hatte, auf Rasselisten zu verzichten.
Die Fraktionen standen allesamt mit beiden Quadratlatschen auf Artikel 3 des Grundgesetzes.
Das vorausgegangene Rumgelabere kann auch vernachlässigt werden.

Ergebnis (in einfachen, bürgernahen Worten):

1. Die Beschlußempfehlung des Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft Forsten und Naturschutz (oder wie auch immer) in Drucksache 3306 einschließlich der Berichtigung in Drucksache 3361, nämlich den Gesetzentwurf von SPD/Grünen in Drucksache 2387 anzunehmen, wurde mehrheitlich angenommen, damit der Gesetzentwurf in 2. Lesung verabschiedet.

2. Die Empfehlung des Ältestenrates, den Gesetzentwurf der CDU in Drucksache 3246 an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft usw. sowie an den Ausschuss für innere Verwaltung und Verwaltungsstrukturreform zu überweisen, wurde in der Abstimmung abgelehnt.

3. Der Gesetzentwurf der CDU selbst in Drucksache 3246 wurde mehrheitlich abgelehnt.

4. Die CDU hatte für diesen Fall ordnungsgemäß (Drucksache 3306) beantragt, den Entwurf einer 2. Lesung zuzuführen. Diese Lesung ist auf den 18.12.2002 terminiert.

Vermutlich wird dann morgens der Quatsch von der CDU mit der Vierer-Rasseliste gelesen, und abends kommt die Pressemitteilung vom Bundesverwaltungsgericht.

Frohes Fest - und hier geht es weiter............

 
Bartels offener Brief bei Antwort zitieren:

von Landwirtschaftsminister Uwe Bartels an die CDU-Abgeordnete Ilse Hansen

Sehr geehrte Frau Hansen,

offensichtlich kennen Sie die Zuchtziele der meist illegal agierenden Züchter von so genannten Kampfhunden nicht, die da lauten "Hohe Aggressivität, geringe Schmerzempfindlichkeit, fehlende Angst".

Und offensichtlich ist Ihnen auch das in den meisten Sendeanstalten vorhandene Filmmaterial über die Resultate dieses "Aggressionszucht- und Aggressionsausbildungsproduktes" unbekannt.

Dieses Material über Ausbildung, Hundekämpfe oder Angriffe auf Polizisten sollten Sie sich einmal ansehen. Dann würden Sie sicherlich das in Pitbulls, American Staffordshires und Kreuzungen vorhandene bzw. nicht auszuschließende Gefahrenpotential für die Bürgerinnen und Bürger und für die menschliche Gesundheit anders beurteilen, als Sie es mit Ihrer heutigen Pressemitteilung Nr. 384 zum Ausdruck bringen.

Vielleicht fragen Sie auch einmal bei der CDU-Landtagsfraktion in NRW nach, denn die hat bestimmt nicht zufällig die "Hundeposition" der niedersächsischen SPD-Landtagsfraktion übernommen und als CDU-Antrag in den NRW-Landtag eingebracht.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Bartels

Quelle:

http://www.ml.niedersachsen.de/home/

Anmerkung: Ich sage diesmal nichts - hilft nicht Amöben und anderes Ungeziefer kann das sowieso nicht begreifen was man ihnen sagt.......... allerdings sind die wirklich schmerzunempfindlich..........solange es denen nicht an die Geldbörse geht.......

Hier nochmals :

Niedersächsisches Hundegesetz beschlossen
  Bartels lobt hohes Schutzniveau  
 

HANNOVER. Landwirtschaftsminister Uwe Bartels lobte heute das vom Landtag beschlossene neue "Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden". Damit werde das bereits durch die Gefahrtier-Verordnung erreichte hohe Schutzniveau beibehalten. "Der erste Biss eines Hundes wird nicht abgewartet. Wir wollen vorher handeln", betonte Bartels. Als "dickes Plus" hinzu komme die dadurch erreichte Kompatibilität mit bereits geltendem Bundesrecht ("Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz" sowie "Tierschutz-Hundeverordnung").

Kernpunkte des neuen niedersächsischen Gesetzes: Erlaubnispflicht für Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie des Typs Pit Bull Terrier und für Kreuzungen mit einer dieser Rassen bzw. dieses Typs. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Halterin/der Halter das 18. Lebensjahr vollendet hat und die zum Halten gefährlicher Hunde erforderliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde besitzt. Der Wesenstest ist Pflicht, ebenso der Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Hinzu kommt die Anleinpflicht außerhalb ausbruchssicherer Privatgrundstücke. Jeder durch gesteigerte Aggressivität auffallende Hund einer anderen Rasse/eines anderen Typs soll mit denselben Auflagen versehen werden.

Terminhinweis: Am 17. Dezember von 13.00 bis 14.00 Uhr steht Minister Uwe Bartels am Bürgertelefon für Nachfragen zum neuen Hundegesetz zur Verfügung. CallNiedersachsen - Bürgerservice, Tel.: 01803-314 314 (9 Cent/Minute).

 

Noch ein Hinweis zu der Sc habe.

Uwe Bartels wurde am 17. Mai 1946 in Quakenbrück geboren, ist verheiratet, hat zwei Kinder und einen vierbeinigen "kleinen Münsterländer" namens Birko.  

Vielleicht sollte man dem mal die Bilder von der Frau aus Osnabrück zeigen der von IHREM Münsterländer beide Arme so zerfleischt wurden das sie amputiert werden mußten.....

Hier z.B.: Frau noch immer in Klinik, http://www.maulkorbzwang.de/tb3/cgi-bin/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic&f=98&t=000183&p=

oder hier: Münsterländer verletzte seine Halterin schwerst  = http://www.maulkorbzwang.de/tb3/ultimatebb.php?ubb=get_topic;f=98;t=000125

Oder auch dies:

2. August 1985 (Peulendorf b. Bamberg): Jagdhund biß dreijähriges Mädchen tot.  Vgl. Bieseke 11, 50

 

 

Bärbel und der Schäferhund:

Lügen haben schlechte Frisuren



Schreiben an das MUNLV

Silke Groos
Zum Eiskeller 2
57072 Siegen

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW
z.H. Herrn Hülsenbusch
40190 Düsseldorf
- per Einschreiben mit Rückschein -

13.12.2002

Az: VI-7-78.01.33.02.97
Landeshundeverordnung NRW (LHV NRW) Beißunfall Schutz-Schäferhund 16.09.2002 Siegen
Meine Schreiben vom 20.08., 04.09.2002
Ihre Zwischenmitteilung / Schreiben vom 06.09., 02.12.2002

Sehr geehrter Herr Hülsenbusch,

in Ihrem Schreiben vom 02.12.2002 ist Ihnen ein bedauerlicher Irrtum unterlaufen.
Sie schreiben wörtlich:

" Auf entsprechende Rückfrage hat mir die zuständige Behörde, das Ordnungsamt der Stadt Siegen, berichtet, dass der in den Beißvorfall verwickelte Deutsche Schäferhund noch am selben Tag eingeschläfert worden ist. Eine Sektion führte zu dem Ergebnis, dass der Hund an einem Gehirntumor litt, auf den die Beißattacke letztendlich zurückzuführen war."

Diese Ihre schriftlich fixierte Aussage ist falsch und nachweislich unwahr.

Auf entsprechende Nachfragen hin erklärten sowohl Pressestelle als auch zuständige Mitarbeiter des Ordnungsamts Siegen (u.a. Herr Sauerland) ausdrücklich, dem Ordnungsamt Siegen sei weder eine Obduktion des Hundes, noch ein Obduktionsergebnis bekannt. Das Ordnungsamt Siegen erklärt, es habe keine solche Information an das MUNLV gegeben.
Der zuständige Kreisveterinär, Herr Dr. Mönig, erklärte auf Anfrage ausdrücklich, ihm sei der Vorfall überhaupt nicht bekannt, ebensowenig eine Obduktion oder ein Obduktionsergebnis.
Beide behördlichen Stellen stellen nun eigene Nachforschungen an.

Im Rahmen der gesetzlich verankerten Auskunfts- und Informationspflicht Ihrer Behörde fordere ich Sie auf

mit Fristsetzung bis zum 21.12.2002


zum einen darzulegen, wie es zu dieser von Ihnen verbreiteten Falschinformation des MUNLV kam.
Zum anderen fordere ich Sie mit gleicher Fristsetzung auf, die beiden folgenden Fragen zu beantworten:

1. Liegt dem MUNLV ein amtliches Obduktionsergebnis eines anerkannten und zulässigen pathologischen Institutes über den betreffenden Schäferhund vor?
2. Wenn wider Erwarten ja, um welches pathologische Institut handelt es sich?

Sollte seitens des MUNLV der Versuch unternommen worden sein, den Beißvorfall mit dem Schäferhund durch Falschinformationen zu vertuschen, so beschämt es mich, wie wenig Ihnen das Opfer, eine schwerverletzte und bejahrte Bürgerin des Landes NRW, bedeutet.
Die Schmerzen der alten Dame werden nicht dadurch gemindert, dass es sich bei Rasse des angreifenden Hundes um eine solche gehandelt hat, die nach Ansicht des MUNLV hohe Akzeptanz und Tradition in der Bevölkerung genießt.

Mit freundlichen Grüßen


Silke Groos
 
 

Leserbrief an die WP

Silke Groos
Zum Eiskeller 2
57072 Siegen

Westfalenpost
Lokalredaktion Siegen
z.H. des Chefredakteurs

- per Fax 0271 2323736 -


WP 13.12.2002 " Gehirntumor Ursache für Schäferhund-Biss" (müthi)
Gegendarstellung gemäß Medienstaatsvertrag § 10 / Leserbrief

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die dem Ordnungsamt Siegen seitens des MUNLV und Ihrer Redaktion im o.a. Artikel zugeschriebenen Aussagen sind falsch und nachweislich unwahr.
Auf entsprechende Nachfragen hin erklärten sowohl Pressestelle als auch zuständige Mitarbeiter des Ordnungsamts Siegen (u.a. Herr Sauerland) ausdrücklich, dem Ordnungsamt Siegen sei weder eine Obduktion des Hundes, noch ein Obduktionsergebnis bekannt. Das Ordnungsamt Siegen erklärt, es habe keine solche Information an das MUNLV gegeben.
Der zuständige Kreisveterinär, Herr Dr. Mönig, erklärte auf Anfrage ausdrücklich, ihm sei der Vorfall überhaupt nicht bekannt, ebensowenig eine Obduktion oder ein Obduktionsergebnis.
Beide behördlichen Stellen stellen nun eigene Nachforschungen an.
Diesbezüglich habe ich vom MUNLV schriftliche Auskunft  angefordert.
Bitte veranlassen Sie eine entsprechende Gegendarstellung bzw. eine Richtigstellung im Lokalteil Siegen der WP.

Mit freundlichen Grüßen


Silke Groos

Anlage: Schreiben an MUNLV vom 13.12.2002


 

Strafanzeige gegen den Schutzhundehalter


Achim Weber
Brühlstr. 6
66453 Gersheim



Staatsanwaltschaft Siegen
bei dem Landgericht Siegen
Berliner Str. 22
57072 Siegen

(Fax: 0271 3373437)


Strafanzeige wegen des Verdachtes auf fahrlässige Körperverletzung gegen Unbekannt

Sehr geehrte Damen und Herren,

mittels dieses Schreibens stelle ich aus allen rechtlichen Gründen, insbesondere wegen des verdachtes auf fahrlässige Körperverletzung, Strafanzeige gegen Unbekannt, und zwar gegen einen mir unbekannten Halter eines Deutschen Schäferhundes, welcher eine alte Dame schwerst verletzte.

Sachverhalt / Begründung:

Artikel der Siegener Zeitung vom 20.08.2002 (Zitat):
"
Waltraud S. (72) war am Freitagmorgen (7.20 Uhr) gerade auf dem Brüderweg unterwegs in Richtung Stadt, als ihr der Mann mit dem kräftigen Tier (Rüde, vier Jahre alt) an der Leine entgegenkam. Als sich ihre Wege kreuzten, sprang der Schäferhund die alte Dame an, biss ihr erst in den Unterarm, dann in die rechte Brust. Der schockierte Besitzer (46) konnte seinen Hund nicht festhalten, erst nach den beiden Bissen gelang es ihm, den wilden Schäferhund von der Frau zu trennen.
Der Mann wollte der vor Schmerz schreienden Frau helfen, band seinen Hund an einem Jägerzaun fest. Von dort riss sich der Hund los, sprang die alte Frau erneut an. Die 72-Jährige fiel zu Boden, schlug auf der Fahrbahn auf. Hier attackierte der Schäferhund die Frau ein weiteres Mal, biss ihr gewaltsam den Oberarm auf. Als die schwer blutende Frau versuchte, vom Boden aufzustehen, biss der Hund wieder zu – ein drittes Mal in den schwer verwundeten Arm.
Jetzt kamen Autofahrer der alten Frau zu Hilfe. Zusammen mit dem Besitzer gelang es ihnen, die am Boden liegende 72-Jährige vom Schäferhund zu befreien.
Den Polizisten, die vor Ort den Vorfall aufnahmen, gestand der Besitzer des Tieres, dass sein Hund eine Schutzhundausbildung absolviert habe. Uwe Weinhold von der Pressestelle der Polizei: »Der schockierte Besitzer war überraschend einsichtig. Meinen Kollegen hat er angekündigt, das Tier einschläfern zu lassen.« Das Ordnungsamt der Stadt Siegen ist von der Polizei informiert worden, wird kontrollieren. Das Herrchen muss mit einer Anzeige rechnen.
Waltraud S. liegt mit schweren Bissverletzungen noch immer im Krankenhaus, und muss noch über einen längeren Zeitraum behandelt werden. "

Name und Daten des Hundehalters sind mir unbekannt, jedoch über das Ordnungsamt Siegen (welches ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet hat) sowie die Polizei Siegen für Sie leicht zu ermitteln, ebenso wie Name und Daten des Opfers.

Nach schriftlich fixierter Aussage des Umweltministeriums (MUNLV) NRW, Herr Hülsenbusch, resultierte nach Angaben des Ordnungsamtes Siegen gegenüber dem MUNLV die Beißattacke des Hundes aus einem Hirntumor.
(Vgl.: Internet
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/fakten/baerbel_121202.htm )

Wie mir heute bekannt wurde, ist diese Aussage des MUNLV falsch und nachweislich unwahr.

Auf entsprechende Nachfragen hin erklärten sowohl Pressestelle als auch zuständige Mitarbeiter des Ordnungsamts Siegen (u.a. Herr Sauerland) mir gegenüber ausdrücklich, dem Ordnungsamt Siegen sei weder eine Obduktion des Hundes, noch ein Obduktionsergebnis bekannt. Das Ordnungsamt Siegen erklärt, es habe keine solche Information an das MUNLV gegeben.
Der zuständige Kreisveterinär, Herr Dr. Mönig, erklärte auf Anfrage ausdrücklich, ihm sei der Vorfall überhaupt nicht bekannt, ebensowenig eine Obduktion oder ein Obduktionsergebnis.
Beide behördlichen Stellen stellen nun eigene Nachforschungen an.


Da es sich nach Auskunft des Hundehalters um einen Schutzhund handelte, hätte der Hund gemäß LHV NRW einen Maulkorb tragen müssen.

Laut § 2 LHV NRW sind Hunde, die eine Ausbildung zum Schutzhund abgeschlossen haben, gefährliche Hunde im Sinne der LHV. Entsprechend gelten für diese Hunde die Bestimmungen der §§ 3,4,5,6 und 7 der LHV NRW, u.a. also Maulkorb- und Leinenpflicht.

Dies hat der betreffende Hundehalter ebenso wie die behördliche Anmeldung seines Hundes nach LHV NRW versäumt, und damit meines Erachtens fahrlässig gehandelt, so dass es zu der schweren Körperverletzung von Waltraud S. kam.
Ich bitte Sie, in dieser Angelegenheit Ermittlungen aufzunehmen und insbesondere zu prüfen, ob der betreffende Hund seitens seines Halters gemäß §2 LHV NRW eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe im Sinne der LHV NRW § 2 a unterzogen wurde.

Bitte teilen Sie mir das vergebene Aktenzeichen mit und halten Sie mich über den Stand Ihrer Ermittlungen auf dem laufenden.

 


Mit freundlichen Grüßen
 


Achim Weber
 

 
Ach noch was - wo wir schon von Amöben sprechen:

08.12.2002 Wie sich doch die Bilder gleichen...............

http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/fakten/boettcher/doris.htm

 
Etwas fröhliches...................

1. Dezember

 AN: ALLE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER

 Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, daß unsere Firmen-Weihnachtsfeier am 20.12. im Argentina-Steakhouse stattfinden wird. Es wird eine nette Dekoration geben und eine kleine Musikband wird heimelige Weihnachtslieder spielen. Entspannen Sie sich und genießen Sie den Abend... Freuen Sie sich auf unseren Geschäftsführer, der als Weihnachtsmann verkleidet die Christbaumbeleuchtung einschalten  wird! Sie können sich untereinander gern Geschenke machen, wobei kein Geschenk einen Wert von 20 EUR übersteigen sollte.

 Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche Adventszeit.

 Tina Bartsch-Levin

 Leiterin Personalabteilung

  

2. Dezember 

AN: ALLE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER

 Auf gar keinen Fall sollte die gestrige Mitteilung unsere Türkischen Kollegen isolieren. Es ist uns bewußt, daß Ihre Feiertage mit den unsrigen nicht ganz konform gehen: Wir werden unser Zusammentreffen daher ab sofort "Jahresendfeier" nennen. Es wird weder einen Weihnachtsbaum oder Weihnachtslieder geben. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien eine schöne Zeit.

 Tina Bartsch-Levin

 Leiterin Personalabteilung

  

3. Dezember 

AN: ALLE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER

 Ich nehme Bezug auf einen diskreten Hinweis eines Mitglieds der Anonymen Alkoholiker, welcher einen "trockenen" Tisch einfordert. Ich freue mich, diesem Wunsch entsprechen zu können, weise jedoch darauf hin, daß dann die Anonymität nicht mehr gewährleistet sein wird...Ferner teile ich Ihnen mit, daß der Austausch von Geschenken durch die Intervention des Betriebsrats nicht gestattet sein wird: 20 EUR sei zuviel Geld.

 Tina Bartsch-Levin

 Leiterin Personalforschung

  

7. Dezember 

AN: ALLE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER

 Es ist mir gelungen, für alle Mitglieder der "Weight-Watchers" einen Tisch weit entfernt vom Buffet und für alle Schwangeren einen Tisch ganz nah an den Toiletten reservieren zu können. Schwule dürfen miteinander sitzen. Lesben müssen nicht mit Schwulen sitzen, sondern haben einen Tisch für sich alleine. Na klar, die Schwulen erhalten ein Blumenarrangement für ihren Tisch.

 Endlich zufrieden?

 Tina Bartsch-Levin

 Leiterin Klappsmühle

 

9. Dezember

 AN: ALLE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER

 Selbstverständlich werden wir die Nichtraucher vor den Rauchern schützen und einen schweren Vorhang benutzen, der den Festraum trennen kann, bzw. die Raucher vor dem Restaurant in einem Zelt platzieren.

 Tina Bartsch-Levin

 Leiterin Personalvergewaltigung

  

10. Dezember

 AN: ALLE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER Vegetarier! Auf Euch habe ich gewartet!

Es ist mir scheißegal, ob´sEuch nun paßt oder nicht: Wir gehen ins Steakhaus!!! Ihr könnt ja, wenn Ihr wollt, bis auf den Mond fliegen, um am 20.12. möglichst weit entfernt vom "Todesgrill", wie Ihr es nennt, sitzen zu können. Labt Euch an der Salatbar und freßt rohe Tomaten!

Übrigens: Tomaten haben auch Gefühle, sie schreien wenn man sie aufschneidet, ich habe sie schon schreien hören, ätsch ätschätsch!

 Ich wünsch Euch allen beschissene Weihnachten, besauft Euch

und krepiert !!!!!

 Die Schlampe aus der dritten Etage.

  

13. Dezember 

AN: ALLE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER

 Ich kann sicher sagen, daß ich im Namen von uns allen spreche, was die baldigen Genesungswünsche für Frau Bartsch-Levin angeht.

Bitte unterstützen Sie mich und schicken Sie reichlich Karten mit Wünschen zur guten Besserung ins Sanatorium.

Die Direktion hat inzwischen die Absage unserer Feier am 20.12. beschlossen.

Wir geben Ihnen an diesem Nachmittag bezahlte Freizeit.

 Josef Benninger

 Interimsleiter Personalabteilung

 
 

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