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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
* Untersuchung des Verhaltens von 5 Hunderassen und einem Hundetypus

* Historische Untersuchungen und Funde belegen, daß bereits im Altertum

 
 
 
Mittmann, Angela: Untersuchung des Verhaltens von 5 Hunderassen und einem Hundetypus im Wesenstest nach den Richtlinien der Niedersächsischen Gefahrtierverordnung vom 05.07.2000

Zusammenfassung

Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wurden die Wesenstests von 415 Hunden der Kategorie 1 (American Staffordshire Terrier und Bullterrier sowie Hunde vom Pitbull-Typus) und Kategorie 2 (Rottweiler, Dobermann und Staffordshire Bullterrier) ausgewertet. In diesen Tests wurde auf Grund der Niedersächsischen Gefahrtier-Verordnung (GefTVO) im Zeitraum von August 2000 bis Mai 2001 das Verhalten der Hunde im Hund-Mensch- und Hund-Umwelt-Kontakt überprüft. Es wurde untersucht, ob es einen signifikanten Unterschied im Verhalten zwischen den Tieren der Kategorie 1 und 2 gibt, der eine Aufteilung der Hunde in zwei Kategorien und die daraus resultierende, unterschiedliche Behandlung in rechtlicher Hinsicht rechtfertigte. Ferner wurde untersucht, ob es Hinweise auf eine Rassedisposition für gestört oder inadäquat aggressives Verhalten bei den getesteten Rassen und Hunden vom Pitbull-Typus gab.

Das Verhalten der Hunde wurde Kategorien (Skalierungen) zugeordnet. Dabei steht die Skalierung 1 für jedes Verhalten, bei dem keinerlei aggressive Signale beobachtet werden konnten. Die Skalierungen 2-7 stehen für aggressives Verhalten verschiedener Eskalationsstufen. Das Verhalten der Hunde wurde in 35 unterschiedlichen Situationen erfasst.

158 der 415 Hunde zeigten im Wesenstest in keiner der 35 Testsituation aggressives Verhalten (höchste erreichte Skalierung 1). Weitere 201 Hunde drohten in einer oder mehreren Situationen optisch und/oder akustisch (höchste erreichte Skalierung 2). Nur wenige Tiere zeigten als höchten Wert 3 (Schnappen mit stationärem Körper; zwölf Hunde) und 4 (Schnappen mit unvollständiger Annäherung; sechs Hunde). 37 Hunde reagierten mit der höchsten Skalierung 5 (Beißen oder Angreifen mit vorangegangenem Drohverhalten). Ein Tier reagierte mit der Skalierung 6 (Beißen ohne vorangegangenes Drohverhalten) und kein Tier mit der Skalierung 7 (Beruhigung nach Eskalation erst nach über 10 Minuten).

395 der getesteten Hunde reagierten nach dem Bewertungssystem den Situationen angemessen. Für diese 95 % der 415 getesteten Tiere gab es demzufolge keine Hinweise für gestört oder inadäquat aggressives Verhalten. 19 Tiere wurden als inadäquat aggressiv und ein Hund als gestört aggressiv beurteilt (zusammen 5 %). Die Situationen, in denen diese 20 Hunde vermehrt gestört oder inadäquat aggressives Verhalten zeigten, waren gekennzeichnet durch ungewöhnliche, schnelle oder abrupte Bewegungen.

Im Vergleich der einzelnen Rassen sowie der Hunde vom Pitbull-Typus ergab diese Untersuchung keinen signifikanten Unterschied hinsichtlich des gezeigten aggressiven Verhaltens der Skalierungen 3, 4, 5 und 6. Die Aufteilung der Hunde in zwei Kategorien und die daraus folgende unterschiedliche Behandlung ist infolgedessen nicht gerechtfertigt.

Aufgrund dieser Ergebnisse ist der Wesenstest nach der GefTVO als Pflicht für alle Hunde der fünf getesteten Rassen und der Hunde vom Pitbull-Typus nicht zu rechtfertigen. Ungeachtet dessen ist der Wesenstest geeignet, um inadäquat und/oder gestört aggressive Hunde zu selektieren, und damit ein Werkzeug, um das Verhalten auffällig gewordener Hunde gleich welcher Rasse zu überprüfen. Darüber hinaus sind eine verantwortliche Hundezucht, eine gute Sozialisation der Welpen und eine sachkundige und verantwortungsbewusste Haltung aller Hunde unverzichtbar, um der Entstehung inadäquat und gestört aggressiven Verhaltens vorzubeugen und ein entspanntes Zusammenleben von Mensch und Hund zu gewährleisten.

 

 

 
Passend dazu hier nochmals:

Fighting dogs“ – history, mission, problems in keeping of „Bull – species” – study of literature

publication

Hannover, Tierärztliche Hochschule, Dissertation, 2002

text

http://elib.tiho-hannover.de/dissertations/steinfeldta_2002.pdf

abstract (orig.)

Historische Untersuchungen und Funde belegen, daß bereits im Altertum große, schwere Hunde zu Jagd-, Wach- und Kriegszwecken verwendet wurden. Die frühen "Kriegshundpopulationen" waren jedoch in erster Linie von den Regeln der Gebrauchsauslese bestimmt. Mächtige doggenartige Hunde wurden schon rund 2000 Jahre v. Chr. von Babyloniern und Assyrern in den Kriegen um Vorderasien eingesetzt. Unter Xerxes gelangte 480 v. Chr. eine große Anzahl sog. "Molosser" nach Europa, von denen viele Tiere als Beutegut in die Hände der Römer fielen. Diese nutzten sie zur Bewachung der Lager und Reichsgrenzen, schätzten sie als Jagd- und Meldehunde und hetzten sie in den Arenen auf (Wild-)Tiere und Menschen. Die Tierkämpfe, die über viele Jahrhunderte als Volksbelustigung fortgeführt wurden, hatten im England des 17. und 18. Jahrhunderts ihre Blütezeit. Gesetzlich gefördert, führten v.a. die Bullenkämpfe zur Zucht speziell gebauter Hunde (English Bulldogs), die den Grundstein für die Heranbildung der uns heute bekannten sogenannten "Kampfhundrassen" legten.

 

Im Jahr 1835 wurden in England durch Parlamentarischen Beschluß alle Arten von Tierkämpfen verboten. Nun wandte sich das Interesse den leicht im Dunkel der Hinterhöfe durchzuführenden Hundekämpfen zu, die ursprünglich den sozial schwächeren Schichten vorbehalten waren. Die hierfür gezüchteten Terrier waren leichter und wendiger (Bull Terrier und Staffordshire Bull Terrier). Sie besaßen ein ansprechenderes Aussehen, so daß Liebhaber begannen, einheitliche Rassekriterien festzulegen und organisiert auf äußere Merkmale zu züchten. Als die englische Regierung rigoros gegen die weiterhin durchgeführten illegalen Hundekämpfe vorging, konnten sich die neu gezüchteten Rassen mehr und mehr als Ausstellungshunde etablieren.

 

Mitte des 19. Jahrhunderts brachten viele Einwanderer aus den industriellen Ballungszentren Englands ihre Hunde nach Amerika, mit denen sie - vor allem im Nordosten des Landes - Hundekämpfe abhielten. Gegen Ende des Zweiten Weltkrieges spalteten sich auch hier die Interessen der Hundehalter- und Züchter auf. Die Liebhaber des Hundekampfes orientierten ihre Zucht streng nach den Regeln der "Leistungsfähigkeit" (American Pit Bull Terrier), während die Verfechter des Ausstellungshundes (American Staffordshire Terrier) sich eindeutig vom Hundekampf distanzierten. Seit dem Jahr 1936 werden beide Rassen daher in zwei unabhängigen Zuchtbüchern geführt. Bis in die heutige Zeit werden Hundekämpfe illegal abgehalten und - gemessen an der Gesamthundepopulation - einige wenige Vertreter verschiedenster Hunderassen für diese Zwecke mißbraucht. Die Ausbildung der Hunde an lebenden Tieren, in der Regel an Hähnen oder Katzen, verursacht meist starke und irreversible Störungen im Sozialverhalten und stellt in jeder Hinsicht einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar.

 

Die Bezeichnung "Kampfhund" als Überbegriff für alle Angehörigen bestimmter Rassen bleibt aber aus vielen Gründen abzulehnen. Formen von übersteigertem Angriffs- oder Aggressionsverhalten können bei Hunden durch verschiedene endogene und exogene Faktoren entstehen, wobei die Rassezugehörigkeit keine Rolle spielt. Aus veterinärmedizinischer Sicht sollte die Gefährlichkeit von Hunden ausschließlich anhand ihres Individualverhaltens beurteilt werden. Dabei muß der Begriff "Kampfhund" unbedingt vermieden werden, weil er historischen Ursprungs ist und sich auf Hundepopulationen bezog, die leistungsorientiert für Kämpfe gezüchtet wurden und die in dieser Form heute nicht mehr existieren.

 

 

 
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