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Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 
* Nebenbestimmungen nach LHV sind nichtig

* Denkt Euch ich habe das Christkind gesehen,

* Papier erwartet Beschwerden gegen Reformgesetze in Karlsruhe

* Nur getrennt "Gassigehen"
 

 
Olpe, den 09. Dezember 2003

 

P.S.:
Wir haben jetzt auch eine Klage gegen das Landeshundegesetz NRW für den Kreis Siegen - Wittgenstein beim Verwaltungsgericht Arnsberg liegen.
Den Hund dafür haben wir aus der Harburger Halle in Hamburg geholt - der Kläger und Besitzer ist ehrenamtlicher Mitarbeiter und Mitglied des Tierschutzvereins Olpe.
Olpe ist ansteckend.
Ätsch!


VG Düsseldorf teilt Rechtsauffassung des VG Köln nicht - Nebenbestimmungen nach LHV sind nichtig

Rechtzeitig zu Weihnachten ereilte uns die frohe Botschaft, dass das VG Düsseldorf die Rechtsauffassung des VG Köln überhaupt nicht teilt.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Kläger, dessen Hund zu einer Rasse gehört, die ursprünglich in der LHV NRW in Liste 2 erfasst war und jetzt im LHG NRW in § 10 erfasst ist.
Nichtsdestotrotz erklärt das VG Düsseldorf die von der Kommune erteilten Nebenbestimmungen für NICHTIG.

Man vergleiche dazu die äusserst originelle, aber stark abweichende Rechtsauffassung des VG Köln.

Wir zitieren aus unserem Weihnachtsgeschenk (siehe in toto unten, hic facit gloria hundi: Dr. Jürgen Küttner, Kanzlei Wolf & Partner):

"Dem entspricht es, die Kosten dem Beklagten (Anmerkung der Redaktion: das war die unglückselige Kommune, die meinte, Nebenbestimmungen erlassen zu müssen) aufzuerlegen, weil der Kläger mit seiner Klage gegen die Nebenbestimmungen in den Erlaubnisbescheiden vom 18. und 22. Januar 2001 aller Voraussicht nach Erfolg gehabt hätte."

Klartext:
Im Gegensatz zum VG Köln ist das VG Düsseldorf der Auffassung, dass ein Gericht durchaus Nebenbestimmungen aufheben kann, ohne dass der Hauptverwaltungsakt (Halteerlaubnis) seine Bestandskraft verliert.


"Es dürfte nämlich bereits an einer Grundlage für derartige belastende Regelungen gefehlt haben, da die LHV NRW nichtig gewesen sein dürfte..."

Im Gegensatz zum VG Köln ist das VG Düsseldorf der Auffassung, dass auch das in Kraft treten des LHG NRW die Nichtigkeit der LHV NRW nicht nachträglich heilt, auch nicht durch § 4 Abs. 4 LHundG NRW, auch nicht, wenn Frau Höhn das hofft.

"Hinzu kommt die fehlende einzelfallbezogene Begründung bzw. die fehlende oder fehlerhafte Ermessensausübung in den beiden Erlaubnisbescheiden, die auch durch die ganz überwiegend nur unzureichenden Ausführungen der Widerspruchsbehörde nicht geheilt worden sind, wie der Prozessbevollmächtigte des Klägers...überzeugend dargestellt hat...
Soweit die Auflagen Anordnungen betreffen, die sich bereits aus der LHV NRW selbst ergeben haben (z.B. Alter und Konstitution einer etwaigen Aufsichtsperson), fehlte es schließlich unabhängig von der Unwirksamkeit der LHV NRW an einer rechtlichen Grundlage für derartige (selbstständig vollziehbare) Nebenbestimmungen.""

Im Gegensatz zum VG Köln ist das VG Düsseldorf der Auffassung, dass sogar ohne Bezug zur Nichtigkeit der LHV Nebenbestimmungen so dilettantisch und rechtswidrig von Kommunen erlassen werden können, dass sie allein deshalb schon aufzuheben sind, auch wenn die zuständige Widerspruchsbehörde bzw. Bezirksregierung nicht in der Lage ist, den Dilettantismus zu bemerken.
Etwas sehr peinlich, wenn man beim Wolkenkratzerbauen schon im ersten Stock den Mörtel vergißt.
Ein liebevoller Rat an alle Kommunalbeamten:
Es ist ein Irrtum, dass man sich mit besonders kreativ gehäkelten Nebenbestimmungen als Amtsschimmel profilieren kann. Sobald solche Nebenbestimmungen auf ein kompetentes Gericht treffen, knickt das die eigene Karriere und kostet den Arbeitgeber ordentlich (Steuer-)Geld:


"1. Der Beklagte trägt die Kosten des in der Hauptsache erledigten Verfahrens.
2. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Verfahren wird für notwendig erklärt.
3. Der Streitwert wird auf 4.090,34 Euro (nachrichtlich: 8.000,00 DM) festgesetzt."
Herzlichen Glückwunsch!

Wir möchten an dieser Stelle keinesfalls den alten Streit zwischen Köln und Düsseldorf wiederbeleben.
Wir fragen uns aber doch, wie die Qualität der Trinkwasserversorgung in zwei so nahe beieinander liegenden Städten so unterschiedlich sein kann?

Den zuständigen Richtern vom VG Düsseldorf wünschen wir Fröhliche Weihnachten.
Den zuständigen Richtern vom VG Köln wünschen wir, dass es um die Bedienungsanleitungen und die Funktionstüchtigkeit ihrer Weihnachtsgeschenke ähnlich bestellt ist wie um ihr Urteil.

Und auch Frau Bärbel Höhn, vor deren Haustür in Düsseldorf ihre geliebten Popanze namens LHV und LHG zu Staub zerbröseln, wünschen wir ein angemessenes Neues Jahr.
Wie sieht es eigentlich mit der Trinkwasserversorgung im NRW-Umweltministerium aus? Ist das die gleiche Leitung wie in den NRW-Landtag?
 
 
Denkt Euch ich habe das Christkind gesehen,
es war beim Finanzamt zu betteln und fleh´n.
Denn das Finanzamt ist gerecht und teuer,
verlangt vom Christkind die Einkommensteuer.

Das Amt will noch wissen, ob es angehen kann,
dass das Christkind so viel verschenken kann.
Das Finanzamt hat so nicht kapiert,
wo von das Christkind dies finanziert.

Das Christkind rief: "Die Zwerge stellen die Geschenke her",
da wollte das Finanzamt wissen, wo die Lohnsteuer wär.
Für den Wareneinkauf müsste es Quittungen geben,
und die Erlöse wären anzugeben.

"Ich verschenke das Spielzeug an Kinder " wollte das Christkind sich
wehren,
dann wäre die Frage der Finanzierung zu klären.
Sollte das Christkind vielleicht Kapitalvermögen haben,
wäre dieses jetzt besser zu sagen.

"Meine Zwerge besorgen die Teile,
und basteln die vielen Geschenke in Eile"
Das Finanzamt fragte wie verwandelt,
ob es sich um innergemeinschaftliche Erwerbe handelt.

Oder kämen die Gelder, das wäre ein besonderer Reiz,
von einem illegalen Spendenkonto aus der Schweiz.
"Ich bin doch das Christkind, ich brauche kein Geld",
Ich beschenke doch die Kinder in der ganzen Welt."

"Aus allen Ländern kommen die Sachen",
mit den wir die Kinder glücklich machen."
Dieses wäre ja wohl nicht geheuer,
denn da fehle ja die Einfuhrumsatzsteuer.

Das Finanzamt von diesen Sachen keine Ahnung,
meinte dies wäre ein Fall für die Steuerfahndung.
Mit diesen Sachen, welch ein Graus,
fällt Weihnachten dieses Jahr wohl aus.
Denn das Finanzamt sieht es so nicht ein,
und entzieht dem Christkind den Gewerbeschein.
 
Donnerstag 11. Dezember 2003, 19:49 Uhr

Papier erwartet Beschwerden gegen Reformgesetze in Karlsruhe

Berlin (AP) Die jetzt im Vermittlungsausschuss verhandelten Reformen werden nach Erwartung von Verfassungsgerichts-Präsident Hans-Jürgen Papier demnächst das oberste Gericht in Karlsruhe beschäftigen. «Ich vermute sehr nachdrücklich, dass ein Großteil der jetzt verhandelten Gesetze auf den Prüfstand des Bundesverfassungsgericht kommen», sagte Papier am Donnerstag dem Fernsehsender n-tv. «Bei gravierenden Änderungen von Steuer- und Sozialnormen bin ich sicher, dass wir uns damit befassen müssen.» Der Staat greife stark in bisherige Leistungsgesetze ein.

Papier sprach sich nach Angaben des Senders für eine Reform des Föderalismus aus. «Wir brauchen eine Entflechtung und eine größere Eigenständigkeit der Länder», sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts. «Der Bürger kann die Zusammenhänge und Verantwortlichkeiten beim besten Willen nicht mehr verstehen.»

Quelle:http://de.news.yahoo.com/031211/12/3st56.html

...fragen Sie da mal die Hundehalter, Herr Papier...

 

 
Verwaltungsgericht Trier

Pressemitteilung Nr. 28/2003

Nur getrennt "Gassigehen"

Auch der Halter eines als nicht gefährlich i.S.d. „Gefahrenabwehrverordnung Gefährliche Hunde" eingestuften Hundes unterliegt der Polizeipflicht, wenn der Hund durch einen Beißvorfall auffällig geworden ist. Dies ist einem Urteil der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier vom 25. November 2003 (2 K 1151/03.TR) zu entnehmen.

Der Entscheidung lag die Klage einer Halterin von zwei Airedale-Terriern zugrunde. Sie hatte sich gegen eine polizeiliche Verfügung zur Wehr gesetzt, mit der ihr aufgegeben worden war, ihre Hunde nur getrennt voneinander sowie angeleint auszuführen. Der jüngere Hund sollte zudem einen Maulkorb tragen. Auslöser der Verfügung war ein Zwischenfall, bei dem die - zu diesem Zeitpunkt nicht angeleinten Hunde der Klägerin - bei einem Spaziergang einen anderen - angeleinten - Hund angegriffen und durch einen Biss verletzt hatten. Die Halterin des angegriffenen Hundes wurde ebenfalls verletzt, als sie die streitenden Tiere trennen wollte.

Eine von der Beklagten veranlasste Begutachtung des Verhaltens der Hunde durch einen Polizeikommissar der Diensthundestaffel ergab, dass nicht in erster Linie die Charaktereigenschaften der Hunde, sondern das Fehlverhalten der Hundehalterin ursächlich für das Geschehene gewesen sei. Diese sei nämlich nicht in der Lage, dem ausgeprägten Rudelverhalten ihrer Hunde mit konsequenten Maßnahmen entgegenzutreten, weshalb vor allem das getrennte Ausführen als Gegenmaßnahme angezeigt sei.

Dieser Einschätzung des Hundeexperten schlossen sich die Richter der 2. Kammer an. Der Sachverständige habe nachvollziehbar dargelegt, dass der Umgang mit Airedale-Terriern eine konsequente Erziehung sowie Führung verlange, was bei der Führung von zwei Tieren auch den Willen zu Sanktionen voraussetze. Die Klägerin, die dazu neige ihre Hunde zu vermenschlichen, erfülle diese Voraussetzungen nicht. Dies sei durch das von ihr in der mündlichen Verhandlung an den Tag gelegte Verhalten belegt worden, das überwiegend davon geprägt gewesen sei, das Verhalten insbesondere ihres jüngeren, temperamentvolleren Hundes zu rechtfertigen und zu relativieren. Der Klägerin müsse vor allem zum Vorwurf gemacht werden, dass ihr die notwendige Einsicht in die Gefahr, die aus ihrer Art der Hundehaltung erwachse, fehle.

Gegen die Entscheidung können die Beteiligten innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

VG Trier, Urteil vom 25 November 2003, Az,: 2 K 1151/03.TR

Die Entscheidung kann unter der E-Mail-Adresse angefordert werden: (poststelle@vgtr.jm.rlp.de)

Verwaltungsgericht Trier

 
Mit freundlichem Gruß

Achim Weber

Für Hunde und gegen Rasselisten und gegen die weitere Einschränkung unserer Grundrechte.

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*Alle sagten: „Das geht nicht!“ - Dann kam einer, der wußte das nicht und hat's gemacht. (unbekannt)*