Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
Themen: * Was eine couragierte Bürgerin zu erwarten hat, * Hundesteuer-Ermäßigung gestrichen * Glückwünsche * meine Meinung über die dekadente politische Selbstbedienungskaste wird immer verheerender * Gebet zu den Feiertagen: * Kontaktadresse und Hilfe für Schweizer * Kampfhundesteuer: Dynamische Verweise unzulässig * Tierheim Olpe geht in 2. Instanz gegen LHG NRW * Der schlaue Politiker Schröder ist zu Gast bei der Queen in London. * Sehr geehrter Herr Dr. Frey, * Keine Strafe für den Hundebefreier * Schröder-Köpf wird von
Zoofachhändlern angeknurrt |
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor dem Amtsgericht Hamburg St.-Georg wurde heute Vormittag die Strafsache gegen Frau Rechtsanwältin Angela Wierig verhandelt. Als Mitglied der Initiative doggy-x (www.doggy-x.de) hatte Frau Wierig am 9. August 2004 eine Petitionseingabe betreffend die Anleinpflicht von Hunden beim Eingabenausschuss der Bürgerschaft der FHH eingereicht. Was eine couragierte Bürgerin zu erwarten hat, wenn sie sich kritisch mit der bestehenden und der zu erwartenden neuen Hundeverordnung sowie mit dem Städtischen Ordnungsdienst auseinandersetzt, lesen Sie in angehängter Pressemeldung. Für Fotoanforderungen sowie Interviewwünsche mit Frau Wierig wenden Sie sich bitte an mich. Mit hundefreundlichen Grüßen Jule Thumser Presseabteilung Hunde-Lobby Hamburg J. Thumser Nienkamp 34 D 22453 Hamburg Fon: +49 (0)40 551 88 50 Fax: +49 (0)40 55 00 58 39 Handy: 0173-208 33 55 www.hundelobby.de |
Hundehalter - die Testobjekte der
Nation - erst mal bei denen durchsetzen - und dann bei allen. Die DUMMEN Wähler
merken das ja eh nicht: Hundesteuer-Ermäßigung gestrichen Viele Sozialhilfeempfänger in Köln müssen künftig den vollen Steuersatz für ihre Hunde zahlen. Die Stadt streicht für alle, die nicht dauerhaft erwerbsunfähig oder älter als 65 Jahre sind, die Ermäßigungen. Zu zahlen sind vom nächsten Jahr an nicht mehr 60, sondern 156 Euro Hundesteuer. http://www.wdr.de/studio/koeln/nachrichten/index.jhtml#TP202319 |
Glückwünsche Wir
"bedanken" uns für das diskriminierende Rassengesetz (LHundG) und wünschen
Ihnen und insbesondere den Hetzern im Parlament Die Redaktion schließt sich hier an! |
Sehr geehrter Herr Weber,
meine Meinung über die dekadente politische Selbstbedienungskaste wird immer verheerender.
Im Tod sind alle gleich. Sollte man denken. Denn beim
Sterben wird ausnahmsweise mal keine Ausnahme gemacht zwischen uns und denen
da oben. Sollte man denken.
Denkste! Politiker sind selbst im Tode gleicher.
Während für den gesetzlich versicherten Normalbürger seit Januar 2004 das
Sterbegeld gestrichen ist, können sich die Angehörigen eines
Landtagsabgeordneten nach wie vor mit erklecklichen Summen über die Trauer
helfen. Mehr als 8.000 Euro können da pro Volksvertreter zusammenkommen.
Richtig gehört: 8.000 Euro. Renommierte Beerdigungsinstitute bieten daher für Volksvertreter sog. Diplomatensärge in schwerem Eichenholz mit vergoldeten Massivbeschlägen an, damit diese Burschen standesgemäß zur Hölle fahren können.
Bis Ende 2003 haben die gesetzlichen Krankenkassen
Sterbegeld an die Hinterbliebenen eines gesetzlich Versicherten gezahlt. Bei
Mitgliedern betrug das Sterbegeld 525 EUR, bei Familienversicherten 262,50
EUR.
Im Zuge der Gesundheitsreform wurde das Sterbegeld
ab 01. Januar 2004 als versicherungsfremde Leistung aus dem Leistungskatalog
der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen.
Zum 01. April 2003 sorgten die Volksvertreter des Sächsischen Landtages dafür, dass das Sterbegeld für Abgeordnete von 7.886 EUR auf 8.568 EUR angehoben wurde. Der Betrag entspricht der doppelten monatlichen Grundversorgung. Gleichzeitig erhöhten die Abgeordneten ihre Grunddiäten von 3.943 EUR auf 4.284 EUR im Monat.
Stirbt ein Abgeordneter, so heißt es im Thüringer
Abgeordnetengesetz, dann erhalten seine Hinterbliebenen Sterbegeld in Höhe
der zweifachen Grundentschädigung. Diese Grundentschädigung beträgt seit
Anfang 2004 4.413,34 EUR. Angehörige erhalten im Todesfall also 8.826,68 EUR.
Seit dem 01. August 2004 gibt es für Hinterbliebene von Abgeordneten in Sachsen-Anhalt kein "Sterbegeld" mehr. Damit es nicht so auffällt, erhalten die Angehörigen jetzt ein "Überbrückungsgeld". Dazu wurde in § 22 des Abgeordnetengesetzes das Wort "Sterbegeld" durch das Wort "Überbrückungsgeld" ersetzt. Der Höhe nach unterscheidet sich das neue "Überbrückungsgeld" nur unwesentlich vom alten "Sterbegeld". Das Überbrückungsgeld beträgt ab 01. Januar 2005 7.374 EUR.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Schwab
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Gebet zu den Feiertagen:
http://www.maulkorbzwang.de/images/gebet-zu-den-feiertagen.jpg |
Kontaktadresse und Hilfe für
Schweizer:
folgende E-mail erreichte das Tierheim Olpe am
09. Dezember:
----- Original Message -----
From: "Ruth Singer von Hundegesetz" To: Tierheim Olpe Sent: Thursday, December 09, 2004 6:59 PM Subject: Kampf gegen Rassenlisten auch in der Schweiz
Sehr geehrte Damen und Herren
vielleicht ist Ihnen nicht bekannt, dass auch in
der Schweiz drei Kantone Hunderassenlisten eingeführt haben. es sind dies
Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Wallis.
Unsere vor rund einem Jahr gegründete "IG gegen
die Diskriminierung von Hunden bestimmter Rassen" hat nach langem rechtlichem
Prozedere nun mit 21 Klägerinnen und Klägern - alles Halter/innen von
sogenannten gefährlichen (Rasse-)Hunden beim zuständigen Kantonsgericht im
Kanton Basel-Landschaft Klage eingereicht gegen die in der kantonalen
Verordnung enthaltenen Hunderassenliste.
Die Rasseliste Baselland nennt 8 Hunderassen als
potentiell gefährlich und hat für die Haltung dieser Hunde ein
kostenpflichtige Halterbewilligung aufgelegt. Es sind dies: American
Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier,
Bullterrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro.
Vielleicht ist Ihnen bekannt, dass die Schweizer
Gerichte sich mehrheitlich an analogen Gerichtsurteilen von Deutschland
orientieren. Es ist deshalb auch ganz klar, dass die Gegenseite (der
Regierungsrat, bzw. der Kantonstierarzt von Baselland) das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts und das Urteil des Bayerischen Gerichtshofes als
Parade-Beispiel zur Rechtfertigung der Rassenliste ins Feld führt.
Wir haben erst heute Ihre Webseite entdeckt und
sind ausserordentlich erfreut über die vielen Gerichtsurteile, welche in
verschiedenen Bundesländern die Rassenlisten wieder zum Kippen gebracht
haben. Wir hoffen natürlich, dass diese Urteile entsprechendes Gegengewicht
für unseren Kampf vor dem Verwaltungsgericht bewirken können.
Falls Ihnen noch weitere Urteile neueren Datums
bekannt sein sollten, wären wir Ihnen ausserordentlich dankbar für
entsprechende Mitteilungen. Schauen Sie auch in unserer Homepage
www.hundegesetz.info . Dort finden
Sie alles über die Auflagen der Hundeverordnung im Kanton Basel-Landschaft
und über unsere Aktivitäten.
Wir sind dankbar für jeden Hinweis und für
moralische Unterstützung! Auch wir haben gegen Dummheit, Dilettantismus und
Diskriminierung anzukämpfen!
Sollten Sie am Ausgang unserer Klage interessiert
sein, so lassen Sie es uns wissen.
Mit freundlichem Gruss
IG gegen die Diskriminierung von Hunden bestimmter Rassen Ruth Singer
Anmerkung der Redaktion:
Nun ist es schon bemerkenswert: da sagt man Jahrlang - die deutschen Poli"ticker" sollen sich ein Beispiel an den Schweizern nehmen - da die erstmal Erhebungen machen, Statistiken usw. und festgestellt haben das ein "Kampfhundeverbot" absoluter Schwachsinn ist - und was machen dann da einige besonders Intelligente Bananen? Wer hat soviel Einfluss, wer hat soviel Geld , wem liegt soviel daran das diese Wunderbaren Familienhunde verschwinden? GENAU! Fassungslos den Kopf schüttelnd Die Redaktion! |
Betrifft: Kampfhundesteuer, Urteil OVG NRW
"Kampfhunde"steuer: Dynamische Verweise in Hundesteuersatzungen auf Hundeverordnungen oder - gesetze sind als Verstoß gegen § 41 Abs. 1 S. 2 lit. f GO rechtswidrig. Siehe vollständiges Urteil: Urteil OVG NRW 25.11.2004 14 A 2973/02 (pdf): Hier! oder hier der Direkte Link: http://www.tierheim-olpe.de/down/12140005_ovg_nrw.pdf
Tierheim Olpe geht in 2. Instanz gegen
LHG NRW
Kurzmitteilung: Die Klage des Tierschutzvereins Olpe gegen das Landeshundegesetz NRW wurde am 14. Dezember vor dem VG Arnsberg verhandelt. Die Klage wurde erwartungsgemäß abgewiesen, die Berufung jedoch ausdrücklich zugelassen. Nach Zustellung des Urteils wird es hier veröffentlicht. Somit sind wir endlich eine Instanz weiter. Fröhliche Weihnachten allerseits!
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Der schlaue Politiker Schröder ist zu Gast bei der Queen in
London.
Nach ein bischen Small-Talk fragt er die Queen, was das
Geheimnis ihres großen Erfolges ist. Anmerkung der Redaktion: Es ist zwar lustig - aber es stimmt wohl auch..................... |
Peter Böttcher Postfach 10 71 03 28071 Bremen Tel.: 0172 53 43 63 5 Fax: 0421 339 83 47 DVU Bundesverband Herrn Dr. G. Frey Postfach 600 464 81204 München 16. Dezember 2004 089 – 834 15 34 info@dvu.de Hunde Sehr geehrter Herr Dr. Frey, durch die Regierungsparteien SPD/Grüne wird seit dem Jahr 2000 ein, wie nicht nur ich empfinde, Staatsterror gegen die 4 Hunderassen Bullterrier, Pitbull, American Staffordshire-Terrier und Staffordshire Bullterrier und deren Halter betrieben. Auch in Bayern wird durch die CSU und natürlich SPD diese Hetze besonders gefördert. Das „Bundesgesetz zur Ausrottung“ der o.g. Hunderassen wurde durch Rau, Schröder, Schily, Künast und Däubler-Gmelin, also SPD/Grüne unterzeichnet und am 20. April 2001 im Bundesgesetzblatt, Teil I Nr.: 16 veröffentlicht. In Höchberg (Bürgermeister Stichler, SPD) bei Würzburg wurde ein Rentnerehepaar per Gericht (VG, Würzburg und VGH, München) gezwungen, ihren 10 Jahre alten und kranken Hund, auf einem Auge blind, abzuliefern (November 2004). Der Hund hatte nichts getan, hatte einen Wesenstest und einen guten Charakter. Diese Volksverhetzung durch SPD, Grüne, CSU, teilweise CDU, dem Axel Springer Verlag, ARD, ZDF, RTL, Jauch etc. wurde installiert, da angeblich ein Kind in Hamburg durch einen Hund dieser Rassen getötet worden sein soll. Man hat diese Hunde pauschal als gefährlich abgehandelt. Seit dem Jahr 2000 wurde hunderten, wenn nicht sogar tausenden Familien mit diesen Hunden das soziale Leben in Deutschland zerstört. Es wurden hunderte dieser Hunde abgemetzelt und tausende wurden in Lager gebracht und bis heute vor der Öffentlichkeit versteckt. Eine Vermittlung wird meistens durch Ordnungsämter und anderen Behörden unmöglich gemacht. Es wurden diese Hunde sogar in der familiären Wohnung, vor den Augen der Kinder, ohne besonderen Grund von der Polizei abgeballert. Viele verloren ihre Wohnungen und ihren Glauben an dieses Land. Selbst das Grundgesetz, Artikel 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) wurde für Halter dieser Hunderassen geändert. Es kann eine Hausdurchsuchung ohne richterlichen Beschluss durchgeführt werden. Jeder Kinderschänder hat hierdurch mehr Rechte als Halter dieser Hunde. Ebenfalls werden die Halter und Hunde gezwungen, unsinnige und teure Tests abzulegen. Für jedes Formular, welches die Halter benötigen, sacken die Gemeinden wieder überhöhte Zwangsgelder ein. Ich hätte gerne gewusst, welche Einstellung Sie und Ihre Partei zu dieser, von der Politik und den Medien aufgeblasenen Problematik haben. Gerne stelle ich Ihnen Informationsmaterial zusammen. Ich freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen Peter Böttcher |
15. Dezember 2004: Keine Strafe für den Hundebefreier Bei dieser Gerichtsentscheidung klatschten die Zuschauer im Saal. Zwei drückten der Staatsanwältin die Hand. Der Hundebefreier muss nicht in den Knast! Dabei lautete die Anklage gegen Gerd Ruhland (55) auf "Diebstahl in besonders schwerem Fall". Um Hunde zu retten, war er viermal in die Zwinger des verurteilten Tierquälers Hans-Ulrich S. (59) eingebrochen, hatte 21 Tiere mitgenommen. Ruhland: "Die waren total unterernährt, wären in den unbeheizten Dreck-Buchten gestorben!" Mit ernster Miene stellte Oberstaatsanwältin Silvia Niemann fest: "Das sind 4 Straftaten. Für jede einzelne ist ein Strafmaß von 3 Monaten bis zu 10 Jahren Haft vorgesehen. Unrecht darf man nicht mit Unrecht vergelten." Dann dieser Vorschlag: "In Abwägung Ihrer guten Vorsätze kann das Verfahren eingestellt werden, wenn sie 250 Euro zahlen oder 80 Arbeitsstunden in einem gemeinnützigen Verein leisten." Der Richter war einverstanden. Ruhland: "Ich leiste die Stunden im Verein "Hilfe für Tiere in Not e.V." in Schwedt." Dort werden herrenlose "Kampfhunde" aufgenommen und vermittelt.
Quelle: BILD Magdeburg Das Wort „Kampfhund“ ist wohl Schwachsinn!!Es kam aber auch seitens der Zuschauer zum Ausdruck, dass eigentlich der Amtstierarzt wegen Untätigkeit vor den Richter gehört hätte. Die Staatsanwältin war übrigens selbst Hundebesitzerin. H. S. |
Schröder-Köpf wird von Zoofachhändlern angeknurrt HAMBURG - Pünktlich
zum Weihnachtsgeschäft ist bekanntlich Kanzler-Gattin Doris Schröder-Köpf auf
den Hund gekommen und hat zusammen mit der Drogeriemarktkette "Rossmann" eine
eigene Produkt-Linie für Hunde entworfen. |
Die Zeitungsberichte finden Sie auch im Forum - da können Sie
dann auch DAMPF ablassen!
Mit freundlichem Gruß Impressum: Achim Weber Brühlstrasse 6 66453 Gersheim Tel.: 0174 9884454 Redaktion, Technik, Layout: Achim Weber (verantwortlich) Copyright 1999 - 2004: Sie möchten den Letter nicht mehr empfangen? Abmelden können Sie sich auf der Homepage unter Newsletter! |