Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 

Themen:

* Was eine couragierte Bürgerin zu erwarten hat,

* Hundesteuer-Ermäßigung gestrichen

* Glückwünsche

* meine Meinung über die dekadente politische Selbstbedienungskaste wird immer verheerender

* Gebet zu den Feiertagen:

* Kontaktadresse und Hilfe für Schweizer

* Kampfhundesteuer: Dynamische Verweise unzulässig

* Tierheim Olpe geht in 2. Instanz gegen LHG NRW

* Der schlaue Politiker Schröder ist zu Gast bei der Queen in London.

* Sehr geehrter Herr Dr. Frey,

* Keine Strafe für den Hundebefreier

* Schröder-Köpf wird von Zoofachhändlern angeknurrt
 

 
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vor dem Amtsgericht Hamburg St.-Georg wurde heute Vormittag die Strafsache gegen Frau Rechtsanwältin Angela Wierig verhandelt. Als Mitglied der Initiative doggy-x (www.doggy-x.de) hatte Frau Wierig am 9. August 2004 eine Petitionseingabe betreffend die Anleinpflicht von Hunden beim Eingabenausschuss der Bürgerschaft der FHH eingereicht.

Was eine couragierte Bürgerin zu erwarten hat, wenn sie sich kritisch mit der bestehenden und der zu erwartenden neuen Hundeverordnung sowie mit dem Städtischen Ordnungsdienst auseinandersetzt, lesen Sie in angehängter Pressemeldung.

Für Fotoanforderungen sowie Interviewwünsche mit Frau Wierig wenden Sie sich bitte an mich.

Mit hundefreundlichen Grüßen

Jule Thumser
Presseabteilung
Hunde-Lobby Hamburg

J. Thumser
Nienkamp 34
D 22453 Hamburg
Fon: +49 (0)40 551 88 50
Fax: +49 (0)40 55 00 58 39
Handy: 0173-208 33 55
www.hundelobby.de
 
 
Hundehalter - die Testobjekte der Nation - erst mal bei denen durchsetzen - und dann bei allen. Die DUMMEN Wähler merken das ja eh nicht:

Hundesteuer-Ermäßigung gestrichen

Viele Sozialhilfeempfänger in Köln müssen künftig den vollen Steuersatz für ihre Hunde zahlen. Die Stadt streicht für alle, die nicht dauerhaft erwerbsunfähig oder älter als 65 Jahre sind, die Ermäßigungen. Zu zahlen sind vom nächsten Jahr an nicht mehr 60, sondern 156 Euro Hundesteuer.

http://www.wdr.de/studio/koeln/nachrichten/index.jhtml#TP202319

 
Glückwünsche

Wir "bedanken" uns für das diskriminierende Rassengesetz (LHundG) und wünschen Ihnen und insbesondere den Hetzern im Parlament

- kein schönes Weihnachtsfest und
- keinen guten Rutsch ins Neue Jahr.

Die meisten von Ihnen wissen wahrscheinlich noch nicht einmal, über was sie abgestimmt haben, geschweige denn, dass sie den Gesetzentwurf gelesen hätten. Sie wissen somit auch nicht, was sie angerichtet haben, denn sie sind, wie üblich, ihren Vorbetern schweigend hintergelaufen, wie die Lemminge.

Manchmal gehen ja Wünsche einer Vielzahl von Menschen nachhaltig in Erfüllung!

Mit großen diesbezüglichen Erwartungen verbleiben wir

Bernd Schwab, Koblenz
Ingrid Zindt, Penndorf
Volker Vogelmann, Darmstadt
Manfred Korinth, Aerzen
Roger Boch, Altleiningen
Jürgen Beißwenger, Bendorf
Peter Böttcher, Bremen, Tierschutzbeauftragter der FDP
etc.pp. (Das sind die Vielen, die vor Volksvertretern Angst haben.)

 

Die Redaktion schließt sich hier an!

 
Sehr geehrter Herr Weber,

meine Meinung über die dekadente politische Selbstbedienungskaste wird immer verheerender.
 
Im Tod sind alle gleich. Sollte man denken. Denn beim Sterben wird ausnahmsweise mal keine Ausnahme gemacht zwischen uns und denen da oben. Sollte man denken.
 
Denkste! Politiker sind selbst im Tode gleicher. Während für den gesetzlich versicherten Normalbürger seit Januar 2004 das Sterbegeld gestrichen ist, können sich die Angehörigen eines Landtagsabgeordneten nach wie vor mit erklecklichen Summen über die Trauer helfen. Mehr als 8.000 Euro können da pro Volksvertreter zusammenkommen.
 
Richtig gehört: 8.000 Euro. Renommierte Beerdigungsinstitute bieten daher für Volksvertreter sog. Diplomatensärge in schwerem Eichenholz mit vergoldeten Massivbeschlägen an, damit diese Burschen standesgemäß zur Hölle fahren können. 
 
Bis Ende 2003 haben die gesetzlichen Krankenkassen Sterbegeld an die Hinterbliebenen eines gesetzlich Versicherten gezahlt. Bei Mitgliedern betrug das Sterbegeld 525 EUR, bei Familienversicherten 262,50 EUR.
 
Im Zuge der Gesundheitsreform wurde das Sterbegeld ab 01. Januar 2004 als versicherungsfremde Leistung aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. 
  
Zum 01. April 2003 sorgten die Volksvertreter des Sächsischen Landtages dafür, dass das Sterbegeld für Abgeordnete von 7.886 EUR auf 8.568 EUR angehoben wurde. Der Betrag entspricht der doppelten monatlichen Grundversorgung. Gleichzeitig erhöhten die Abgeordneten ihre Grunddiäten von 3.943 EUR auf 4.284 EUR im Monat.
 
Stirbt ein Abgeordneter, so heißt es im Thüringer Abgeordnetengesetz, dann erhalten seine Hinterbliebenen Sterbegeld in Höhe der zweifachen Grundentschädigung. Diese Grundentschädigung beträgt seit Anfang 2004 4.413,34 EUR. Angehörige erhalten im Todesfall also 8.826,68 EUR. 
 
Seit dem 01. August 2004 gibt es für Hinterbliebene von Abgeordneten in Sachsen-Anhalt kein "Sterbegeld" mehr. Damit es nicht so auffällt, erhalten die Angehörigen jetzt ein "Überbrückungsgeld". Dazu wurde in § 22 des Abgeordnetengesetzes das Wort "Sterbegeld" durch das Wort "Überbrückungsgeld" ersetzt. Der Höhe nach unterscheidet sich das neue "Überbrückungsgeld" nur unwesentlich vom alten "Sterbegeld". Das Überbrückungsgeld beträgt ab 01. Januar 2005  7.374 EUR.
 
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Schwab  

 

 
Gebet zu den Feiertagen:

http://www.maulkorbzwang.de/images/gebet-zu-den-feiertagen.jpg

 
Kontaktadresse und Hilfe für Schweizer:
 
folgende E-mail erreichte das Tierheim Olpe am 09. Dezember:
 
----- Original Message -----
From: "Ruth Singer von Hundegesetz"
To: Tierheim Olpe
Sent: Thursday, December 09, 2004 6:59 PM
Subject: Kampf gegen Rassenlisten auch in der Schweiz
 
Sehr geehrte Damen und Herren
 
vielleicht ist Ihnen nicht bekannt, dass auch in der Schweiz drei Kantone Hunderassenlisten eingeführt haben. es sind dies Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Wallis.
 
Unsere vor rund einem Jahr gegründete "IG gegen die Diskriminierung von Hunden bestimmter Rassen" hat nach langem rechtlichem Prozedere nun mit 21 Klägerinnen und Klägern - alles Halter/innen von sogenannten gefährlichen (Rasse-)Hunden beim zuständigen Kantonsgericht im Kanton Basel-Landschaft Klage eingereicht gegen die in der kantonalen Verordnung enthaltenen Hunderassenliste.
 
Die Rasseliste Baselland nennt 8 Hunderassen als potentiell gefährlich und hat für die Haltung dieser Hunde ein kostenpflichtige Halterbewilligung aufgelegt. Es sind dies: American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro.
 
Vielleicht ist Ihnen bekannt, dass die Schweizer Gerichte sich mehrheitlich an analogen Gerichtsurteilen von Deutschland orientieren. Es ist deshalb auch ganz klar, dass die Gegenseite (der Regierungsrat, bzw. der Kantonstierarzt von Baselland) das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und das Urteil des Bayerischen Gerichtshofes als Parade-Beispiel zur Rechtfertigung der Rassenliste ins Feld führt.
 
Wir haben erst heute Ihre Webseite entdeckt und sind ausserordentlich erfreut über die vielen Gerichtsurteile, welche in verschiedenen Bundesländern die Rassenlisten wieder zum Kippen gebracht haben. Wir hoffen natürlich, dass diese Urteile entsprechendes Gegengewicht für unseren Kampf vor dem Verwaltungsgericht bewirken können.
 
Falls Ihnen noch weitere Urteile neueren Datums bekannt sein sollten, wären wir Ihnen ausserordentlich dankbar für entsprechende Mitteilungen. Schauen Sie auch in unserer Homepage www.hundegesetz.info . Dort finden Sie alles über die Auflagen der Hundeverordnung im Kanton Basel-Landschaft und über unsere Aktivitäten.
 
Wir sind dankbar für jeden Hinweis und für moralische Unterstützung! Auch wir haben gegen Dummheit, Dilettantismus und Diskriminierung anzukämpfen!
 
Sollten Sie am Ausgang unserer Klage interessiert sein, so lassen Sie es uns wissen.
 
Mit freundlichem Gruss
IG gegen die Diskriminierung von Hunden bestimmter Rassen
Ruth Singer
 
Anmerkung der Redaktion:

Nun ist es schon bemerkenswert: da sagt man Jahrlang - die deutschen Poli"ticker" sollen sich ein Beispiel an den Schweizern nehmen - da die erstmal Erhebungen machen, Statistiken usw. und festgestellt haben das ein "Kampfhundeverbot" absoluter Schwachsinn ist - und was machen dann da einige besonders Intelligente Bananen?

Wer hat soviel Einfluss, wer hat soviel Geld , wem liegt soviel daran das diese Wunderbaren Familienhunde verschwinden? GENAU!

Fassungslos den Kopf schüttelnd

Die Redaktion!

 
Betrifft: Kampfhundesteuer, Urteil OVG NRW

"Kampfhunde"steuer:
Dynamische Verweise in Hundesteuersatzungen auf Hundeverordnungen oder - gesetze sind als Verstoß gegen § 41 Abs. 1 S. 2 lit. f GO rechtswidrig.



Siehe vollständiges Urteil:
Urteil OVG NRW 25.11.2004 14 A 2973/02 (pdf):
Hier! oder hier der Direkte Link:
http://www.tierheim-olpe.de/down/12140005_ovg_nrw.pdf

Tierheim Olpe geht in 2. Instanz gegen LHG NRW
 


Kurzmitteilung:
Die Klage des Tierschutzvereins Olpe gegen das Landeshundegesetz NRW wurde am 14. Dezember vor dem VG Arnsberg verhandelt. Die Klage wurde erwartungsgemäß abgewiesen, die Berufung jedoch ausdrücklich zugelassen. Nach Zustellung des Urteils wird es hier veröffentlicht.
Somit sind wir endlich eine Instanz weiter.
 


Fröhliche Weihnachten allerseits!

 

 
Der schlaue Politiker Schröder ist zu Gast bei der Queen in London.

Nach ein bischen Small-Talk fragt er die Queen, was das Geheimnis ihres großen Erfolges ist.
Die Queen meint, man müsse nur viele intelligente Leute um sich herum haben.

"Wie wissen Sie so schnell, ob wer intelligent ist?", fragt Schröder.

"Lassen Sie es mich demonstrieren", antwortet die Queen.

Sie greift zum Telefon, ruft Toni Blair an und stellt ihm eine Frage:
"Mr. Premier Minister. Es ist der Sohn ihres Vaters, ist aber nicht ihr Bruder.
Wer ist es?"
Ohne zu zögern antwortet Toni Blair:
"Ganz einfach, das bin ich!"

"Sehen Sie," sagt die Queen, "so teste ich die Intelligenz der Leute,  die um mich herum sind."

Begeistert fliegt Schröder zurück nach Deutschland. Zu Hause angekommen, ruft er sofort Fischer an, um ihm dieselbe Frage zu stellen:

"Es ist der Sohn deines Vaters, ist aber nicht dein Bruder. Wer ist es?"
Nach langem hin und her! sagt Fischer:
"Ich habe keine Ahnung, ich werde aber versuchen, die Antwort bis morgen herauszufinden!"

Fischer kommt nicht und nicht drauf und ruft letztendlich bei Stoiber an:
"Es ist der Sohn deines Vaters, ist aber nicht dein Bruder. 'Wer ist es?'", fragt er Stoiber.
"Ganz leicht, das bin ich!"

Glücklich die Antwort gefunden zu haben, ruft Fischer bei Schröder an und jubelt:
"Ich hab die Antwort, es ist der Stoiber!"

Schröder brüllt ihn total entsetzt an:
"Nein, Du Trottel, es ist Toni Blair!"

Anmerkung der Redaktion: Es ist zwar lustig - aber es stimmt wohl auch.....................

 
Peter Böttcher
Postfach 10 71 03
28071 Bremen
Tel.: 0172 53 43 63 5
Fax: 0421 339 83 47

DVU Bundesverband
Herrn Dr. G. Frey
Postfach 600 464
81204 München
                                                 16. Dezember 2004

089 – 834 15 34

info@dvu.de

Hunde

Sehr geehrter Herr Dr. Frey,

durch die Regierungsparteien SPD/Grüne wird seit dem Jahr 2000 ein, wie nicht nur ich empfinde, Staatsterror gegen die 4 Hunderassen Bullterrier, Pitbull,  American Staffordshire-Terrier und Staffordshire Bullterrier und deren Halter betrieben.

Auch in Bayern wird durch die CSU und natürlich SPD diese Hetze besonders gefördert.

Das „Bundesgesetz zur Ausrottung“ der o.g. Hunderassen wurde durch Rau, Schröder, Schily, Künast und Däubler-Gmelin, also SPD/Grüne unterzeichnet und am 20. April 2001 im Bundesgesetzblatt, Teil I Nr.: 16 veröffentlicht.

In Höchberg (Bürgermeister Stichler, SPD) bei Würzburg wurde ein Rentnerehepaar per Gericht (VG, Würzburg und VGH, München) gezwungen, ihren 10 Jahre alten und kranken Hund, auf einem Auge blind, abzuliefern (November 2004).

Der Hund hatte nichts getan, hatte einen Wesenstest und einen guten Charakter.

Diese Volksverhetzung durch SPD, Grüne, CSU, teilweise CDU, dem Axel Springer Verlag, ARD, ZDF, RTL, Jauch etc. wurde installiert, da angeblich ein Kind in Hamburg durch einen Hund dieser Rassen getötet worden sein soll.

Man hat diese Hunde pauschal als gefährlich abgehandelt.

Seit dem Jahr 2000 wurde hunderten, wenn nicht sogar tausenden Familien mit diesen Hunden das soziale Leben in Deutschland zerstört.

Es wurden hunderte dieser Hunde abgemetzelt und tausende wurden in Lager gebracht und bis heute vor der Öffentlichkeit versteckt.

Eine Vermittlung wird meistens durch Ordnungsämter und anderen Behörden unmöglich gemacht.

Es wurden diese Hunde sogar in der familiären Wohnung, vor den Augen der Kinder, ohne besonderen Grund von der Polizei abgeballert.

Viele verloren ihre Wohnungen und ihren Glauben an dieses Land.

Selbst das Grundgesetz, Artikel 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) wurde für Halter dieser Hunderassen geändert. Es kann eine Hausdurchsuchung ohne richterlichen Beschluss durchgeführt werden.

Jeder Kinderschänder hat hierdurch mehr Rechte als Halter dieser Hunde.

Ebenfalls werden die Halter und Hunde gezwungen, unsinnige und teure Tests abzulegen. Für jedes Formular, welches die Halter benötigen, sacken die Gemeinden wieder überhöhte Zwangsgelder ein.

Ich hätte gerne gewusst, welche Einstellung Sie und Ihre Partei zu dieser, von der Politik und den Medien aufgeblasenen Problematik haben.

Gerne stelle ich Ihnen Informationsmaterial zusammen.

Ich freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Peter Böttcher
 

15. Dezember 2004:

 Keine Strafe für den Hundebefreier

 Bei dieser Gerichtsentscheidung klatschten die Zuschauer im Saal. Zwei drückten der Staatsanwältin die Hand. Der Hundebefreier muss nicht in den Knast!

Dabei lautete die Anklage gegen Gerd Ruhland (55) auf "Diebstahl in besonders schwerem Fall". Um Hunde zu retten, war er

viermal in die Zwinger des verurteilten Tierquälers Hans-Ulrich S. (59) eingebrochen, hatte 21 Tiere mitgenommen. Ruhland: "Die waren total unterernährt, wären in den unbeheizten Dreck-Buchten gestorben!" Mit ernster Miene stellte Oberstaatsanwältin Silvia Niemann fest: "Das sind 4 Straftaten. Für jede einzelne ist ein Strafmaß von 3 Monaten bis zu 10 Jahren Haft vorgesehen.

Unrecht darf man nicht mit Unrecht vergelten." Dann dieser Vorschlag: "In Abwägung Ihrer guten Vorsätze kann das Verfahren eingestellt werden, wenn sie 250 Euro zahlen oder 80 Arbeitsstunden in einem gemeinnützigen Verein leisten."

Der Richter war einverstanden. Ruhland: "Ich leiste die Stunden im Verein "Hilfe für Tiere in Not e.V." in Schwedt." Dort werden herrenlose "Kampfhunde" aufgenommen und vermittelt.

 

Quelle: BILD Magdeburg

Das Wort „Kampfhund“ ist wohl Schwachsinn!!

Es kam aber auch seitens der Zuschauer zum Ausdruck, dass eigentlich der Amtstierarzt wegen Untätigkeit vor den Richter gehört hätte. Die Staatsanwältin war übrigens selbst Hundebesitzerin.

 H. S.

 
Schröder-Köpf wird von Zoofachhändlern angeknurrt

HAMBURG - Pünktlich zum Weihnachtsgeschäft ist bekanntlich Kanzler-Gattin Doris Schröder-Köpf auf den Hund gekommen und hat zusammen mit der Drogeriemarktkette "Rossmann" eine eigene Produkt-Linie für Hunde entworfen.

Jetzt knurren die Zoofachhändler aber harsche Kritik an "Winston Holly Line".

In einem Interview mit der Zeitschrift "Tier Bild" übte der Präsident des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) harte Kritik an Doris Schröder Köpf. Mit ihrer Idee einer eigenen Produktlinie für Hunde hätte sie sich an die Spezialisten wenden und somit den Fachhandel unterstützen sollen. Dadurch, dass "Winston Holly Line" nun aber in einer Billig-Drogeriemarkt-Kette vertrieben werden, beleidige die Kanzler-Gattin den Zoofachhandel und gefährde zudem auch noch Arbeitsplätze.

Doris Schröder-Köpf hat sich bislang noch nicht zu der Kritik geäußert. Sie hatte zusammen mit "Rossmann" eine Produktlinie für Hunde ausgearbeitet, von deren Netto-Erlös ein Teil Tierschutzorganisationen zugute kommt. Auf den Produkten - darunter auch ein Adventskalender für die Vierbeiner - ist als charakteristisches Merkmal der Kopf des Schröderschen Familienhundes Holly zu sehen.

13.12.2004
http://www.seite.com/news28795.html
 

 
Die Zeitungsberichte finden Sie auch im Forum - da können Sie dann auch DAMPF ablassen!

Mit freundlichem Gruß

Achim Weber

Für Hunde und gegen Rasselisten und gegen die weitere Einschränkung unserer Grundrechte.

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