Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels

 

Themen:

* Einige sind gleicher .... in dieser Bananen-Republik

* Hessen dehnt Polizeibefugnisse deutlich aus

* Die Bundesregierung benutzt Hartz IV, um klammheimlich die Sozialhilfe zu senken

* HALLO ... > BILD-Redakteure < ... aufwachen !!!

* Hundesteuer bringt Blut der Politiker in Wallung

* Neues Gesetz für Halter gefährlicher Hunde

* Berlin - Mischlinge und Deutsche Schäferhunde beißen besonders gern zu

* Rede von Gerhard - Wendehals - Schroeder!

* Tierschutz in Schleswig-Holstein/Tierschutzbericht
 

 
Einige sind gleicher .... in dieser Bananen-Republik
 
[...] Bundestagsabgeordnete erhalten zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006
in Deutschland offenbar ein exklusives Vorkaufsrecht auf die begehrten Eintrittskarten.
Wie die „Saarbrücker Zeitung“ am Freitag berichtete, räumt das Organisationskomitee
auf Bitten des Sportausschusses jedem Parlamentarier die Gelegenheit ein,
bis Mitte Januar zwei Kaufkarten für die Vorrundenspiele zu erwerben.
Das gehe aus einem Schreiben der Sportausschussvorsitzenden Peter Rauen (CDU)
und Peter Danckert (SPD) an die Abgeordneten hervor.[...] 

[...] Die meisten werden enttäuscht

Andere Fußballfans müssen sich hingegen gedulden: Für sie beginnt am 1. Februar 2005
die erste Verkaufsphase der Eintrittskarten zur Fußball-WM über das Internet. [...] 
[...] Laut Organisationskomitee müssen jedoch die meisten Fans beim Run auf die zwischen
35 und 600 Euro teuren Tickets anders als die Abgeordneten mit Enttäuschungen rechnen,
denn nur ein Bruchteil der Wünsche könne erfüllt werden, berichtete die Zeitung. [...]
 
 
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Hessen dehnt Polizeibefugnisse deutlich aus

 
In Hessen darf die Polizei künftig Autokennzeichen elektronisch erfassen und automatisiert
mit Daten in Fahndungscomputern vergleichen. Grundlage bildet das neue Polizeigesetz,
das am gestrigen Dienstag gegen die Stimmen von SPD und Grünen sowie bei Enthaltung
der FDP vom hessischen Landtag verabschiedet wurde.
Innenminister Volker Bouffier begründete die Gesetzesänderung unter anderem damit,
dass gestohlene Fahrzeuge oft zu weiteren Straftaten eingesetzt würden. Wegen der steigenden
Zahl der zur Fahndung ausgeschriebenen Kennzeichen sei eine automatische Kennzeichenkontrolle
sinnvoll.
Autokennzeichen sollen in flüchtige Speicher von mobilen und stationären Erfassungsgeräten
eingelesen und anschließend mit einer im Gerät hinterlegten Fahndungsdatei abgeglichen
werden.
Die Gefahr eines Missbrauchs -- etwa die Erstellung von Bewegungsprofilen -- bestehe nicht,
sagte der Innenminister, da die neue Regelung festschreibe, dass Kennzeichen, die sich nicht
im Fahndungsbestand befinden, unverzüglich zu löschen seien. SPD und FDP kritisierten,
durch das neue Gesetz würden Autofahrer einer dauerhaften polizeilichen Beobachtung ausgesetzt.
 Die Grünen sprachen von "Gesetzgebungsaktionismus".
Mit dem neuen Polizeigesetz wurden auch die Befugnisse zur Telefon- und Videoüberwachung ausgeweitet.
So müssen Telekommunikationsfirmen künftig auf Weisung der hessischen Polizei Daten von
Telefonteilnehmern herausgeben.
 
Ohne richterlichen Beschluss kann die Polizei, wenn es um die Abwehr
einer akuten Gefahr geht, den Standort eines Telefonteilnehmers erfahren,
Gespräche mithören und Nachrichten mitlesen.
Nutzen soll die hessische Polizei künftig zudem die umstrittenen IMSI-Catcher,
mit denen Handys bis auf etwa 50 Meter genau lokalisiert werden können.
Das neue Gesetz erlaubt es der Polizei zudem, auch strafunmündigen Kindern genetisches Material
zu entnehmen, wenn der Verdacht auf schwere Straftaten besteht. Die Entnahme von DNA-Material
bei Kindern unter 14 Jahren soll der Vorbeugung von Straftaten dienen. Bouffier verwies darauf, dass es
bereits jetzt erlaubt sei, die Mitglieder von Kinderbanden zu fotografieren oder ihnen Fingerabdrücke zu
nehmen. Die Befugnisse der Polizei würden nun um die DNA-Analyse erweitert.
 
[ Quelle ]
 

Wie aus mehr weniger wird

Die Bundesregierung benutzt Hartz IV, um klammheimlich die Sozialhilfe zu senken

Eigentlich müsste Herr P. sich auf das neue Jahr freuen. Denn wenn er am 1. Januar aufwacht, wird aus ihm, dem Sozialhilfeempfänger, ein Kunde der Bundesagentur für Arbeit geworden sein – mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Das heißt, er bekommt mehr Geld: Statt bisher 475,25 Euro stehen ihm und seiner 13-jährigen Tochter dann monatlich 530 Euro zu. Aufs Jahr gerechnet, ist das ein Plus von 657 Euro, viel Geld für jemanden, der mit jedem Cent rechnen muss.Der Gang zum SOZIALAMT, wie hier in München, kann im nächsten Jahr böse Überraschungen bringen© Falk Heller / argum BILD

Erstaunlich nur: Herr P. freut sich kein bisschen. Akribisch, wie er ist, hat er alles sorgfältig durchgerechnet. Und dabei festgestellt, dass ihm und seiner Tochter im nächsten Jahr nicht 657 Euro mehr, sondern rund 1232 Euro weniger zum Leben bleiben.

Die Berechnung schien Guido Kläser, dem Leiter des Erfurter Amtes für Sozial- und Wohnungswesen, das Herrn P. betreut, ziemlich absurd. Deshalb wies er einen Mitarbeiter an, die Angaben Punkt für Punkt zu überprüfen. Das Ergebnis hat Kläser total überrascht: »Alles, was Herr P. berechnet hat, stimmt.«

Dass selbst ein Experte wie Kläser die finanziellen Folgen von Hartz IV für die Betroffenen nicht überschaut, ist allerdings nicht so erstaunlich. Bislang wird die Sozialhilfe nämlich in laufende und einmalige Leistungen zum Lebensunterhalt unterteilt. Die laufenden Leistungen beispielsweise für Essen, Trinken oder Haushaltsführung werden durch den so genannten Regelsatz abgedeckt (Wohnungs- und Heizkosten werden bei der Sozialhilfe wie auch beim ArbeitslosengeldII zusätzlich übernommen). Die einmaligen Leistungen hingegen müssen individuell beantragt werden. Dazu gehört Geld für Kleidung, Schulbücher oder Ranzen, für Haushaltsgeräte, Fahrräder oder die Reparatur von Elektrogeräten. Extraunterstützung gibt es zudem für Weihnachten und besondere Ereignisse wie Beerdigungen oder Taufen. Wie viel Unterstützung Sozialhilfeempfänger zusätzlich zum Regelsatz von derzeit durchschnittlich 291 Euro erhalten, hängt demnach vom individuellen Bedarf ab. Wer beispielsweise keine Kinder hat, die in die Schule gehen, muss auch keinen Ranzen kaufen. Und wer gerade einen Herd bekommen hat, wird voraussichtlich auch so schnell keinen neuen brauchen.

Doch mit dieser, am Einzelfall orientierten Hilfe ist im neuen Jahr Schluss. Von Anfang Januar an gibt es nur noch einen so genannten pauschalierten Regelsatz. Der ist für Arbeitslosengeld-II- und Sozialhilfeempfänger gleich hoch und muss für alle Ausgaben reichen. Nur für wenige Fälle gibt es noch Sonderleistungen: etwa bei Schwangerschaft, der Ersteinrichtung einer Wohnung oder bei längeren Klassenfahrten. Diese Neuregelung verbessere, so verkündete das zuständige Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMSG) in einer Pressemitteilung, »die Situation der betroffenen Menschen«. Schließlich, so das Argument, seien alle wesentlichen einmaligen Leistungen bei der Neuberechnung pauschal berücksichtigt. Entsprechend größer sei zukünftig auch die Freiheit der Empfänger, selbst über die Verwendung des Geldes zu bestimmen. Vergleicht man die alten und neuen Regelsätze, erscheint dieses Argument auf den ersten Blick durchaus plausibel. Immerhin wird der Regelsatz von derzeit durchschnittlich 295 auf 345 Euro (West) beziehungsweise von 285 auf 331 Euro (Ost) erhöht.

»Die Infamie des Verfahrens wird nur dem deutlich, der tagelang rechnet«

Es klingt paradox. Aber tatsächlich bedeutet das Mehr für viele ein deutliches Weniger, wie nicht nur die Fleißarbeit des Erfurter Sozialhilfeempfängers belegt. Rot-Grün habe die Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe dazu genutzt, den »Regelsatz ganz gezielt runterzurechnen«, kritisiert Matthias Frommann, Rechtsprofessor an der Fachhochschule Frankfurt. Im Klartext: Sozialhilfeempfänger werden keineswegs generell besser, sondern viele Arbeitslosengeld-II-Bezieher werden sogar schlechter gestellt sein, als sie es bisher mit der Sozialhilfe waren – »ohne dass ihnen das auch nur angekündigt wird«, empört sich Helga Spindler, Jura-Professorin an der Universität Essen. Die Festsetzung des Existenzminimums sei, das räumt die Sozialhilfeexpertin ein, letztlich eine sozialpolitische Entscheidung. Aber wer es kürzen wolle, solle das offen ausweisen und zur Diskussion stellen, fordert sie.

Genau das aber macht Rot-Grün nicht. Denn obwohl der Regelsatz de facto das Mindesteinkommen definiert, das für ein menschenwürdiges Leben nötig ist und seine Festlegung, so Spindler, »das Fundament des sozialen Rechtsstaates berührt«, setzte die Regierung ihn unter Ausschluss der Öffentlichkeit fest. Nicht einmal Parlamentarier der Regierungsfraktion waren beteiligt. »Das lief in einem eher klandestinen Verfahren ab«, sagt Markus Kurth, sozialpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion.

Dabei sind die Kürzungen so drastisch, dass Ralf Rothkegel, Richter am Bundesverwaltungsgericht, Bedenken hat, ob der Staat noch seiner Verfassungsaufgabe gerecht wird, »die Mindestvoraussetzung für ein menschenwürdiges Dasein seiner Bürger zu sichern«. Es gebe, warnt Rothkegel in einem Fachaufsatz, »verschiedene Gründe, daran zu zweifeln, dass die neuen Regelsätze dem Verfassungsgebot einer ausreichenden Existenzsicherung genügen werden«.

Dass dies bislang nur eine Hand voll Sozialhilfeexperten überhaupt gemerkt hat, ist kein Zufall: Konkrete Angaben beispielsweise, wie die bisherigen einmaligen Leistungen in die neuen Sätze eingerechnet sind, hält die Regierung unter Verschluss. »Die Infamie des Verfahrens wird nur dem deutlich, der sich zwei, drei Tage hinsetzt und alles durchrechnet«, kritisiert Matthias Frommann die Vernebelungstaktik.

Die Mühe hat der Frankfurter Professor jedoch nicht gescheut und ist dabei auf haarsträubende Ungereimtheiten gestoßen: Laut Gesetz muss der Regelsatz so bemessen werden, dass er ausreicht, um den »notwendigen Lebensunterhalt«, das heißt Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat sowie »in vertretbarem Umfang« auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben zu ermöglichen. Bei Kindern gehört dazu auch der durch »ihre Entwicklung und ihr Heranwachsen« bedingte Bedarf.

Als Maßstab für die Ermittlung dieser Bedarfe dienen die Konsumausgaben jener 20 Prozent bundesdeutscher Haushalte mit den niedrigsten Einkommen, die das Statistische Bundesamt alle fünf Jahre in der Einkommens-und Verbrauchsstichprobe ermittelt. So jedenfalls steht es im Gesetz. Tatsächlich aber hat die Regierung nicht diese Ausgaben zugrunde gelegt, sondern nur die von Einpersonenhaushalten. Mit gravierenden Folgen, wie die Berechnungen von Matthias Frommann zeigen. Denn die Ausgaben pro Kopf der Einpersonenhaushalte sind deutlich niedriger als die der Haushalte mit geringem Einkommen insgesamt. Bei Bekleidung und Schuhen beispielsweise beträgt die Differenz rund 57 Prozent, bei den Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren immerhin noch 28 Prozent.

Leisten sich Geringverdiener wirklich Boote und Segelflugzeuge?

Doch selbst diese niedrigeren Werte hat die Regierung kräftig gestutzt – und zwar dadurch, dass die Ministerialen die erhobenen Ausgaben nach eigenem Gusto als »regelsatzrelevant« anerkennen oder eben auch nicht. Dass diese Einschätzung rein subjektiv geschieht, räumt das zuständige BMSG offen ein: »Ein objektives, allgemein anerkanntes Raster steht hierfür nicht zur Verfügung, sodass Einschätzungen und Bewertungen erforderlich sind«, heißt es in der Begründung der Regelsatzverordnung.

So kommt es, dass beispielsweise der Posten Bekleidung von den Bürokraten lediglich mit 89 Prozent in den Regelsatz einfließt. Die erstaunliche Begründung in der Verordnung: Bei dieser Position seien ja auch Ausgaben für Maßkleidung und Pelze enthalten. Ähnlich skurril: Den Posten Freizeit, Unterhaltung und Kultur rechnen die Experten von 86 Euro auf 36 Euro herunter, weil sie dort unter anderem Ausgaben für Sportboote und Segelflugzeuge vermuten. Die 36 Euro müssen etwa für Zeitschriften und Bücher, Rundfunk- und Kabelgebühren oder auch Schreibwaren und Musikinstrumente reichen. Selbst Haustiere gelten den Beamten als Luxus, der Sozialhilfeempfängern nicht zusteht: Den Posten (4 Euro) haben sie gestrichen. Warum aber »ein Wellensittich, Hamster, Hund oder eine Hauskatze« nicht zu einer Lebensführung gehören soll, die, laut Rechtsprechung, »der eines Nicht-Bedürftigen in einer unteren Einkommensgruppe ähnlich ist«, ist für Matthias Frommann »unerfindlich«. Nach seiner Rechnung müsste der Regelsatz, wenn man nur die nachweisbar nicht regelsatzrelevanten Ausgaben abziehen würde, 30 Prozent höher sein: Statt 345 Euro wären es 448 Euro.

Auch für Ralf Rothkegel sind die Kürzungen wenig überzeugend. »Die Forderung: Kein Platz im Regelsatz – Segelflugzeuge müssen draußen bleiben« sei gewiss konsensfähig, spottet der Richter über die ministeriale Rechnerei. Doch was »ist das für statistisches Material, das bei Geringverdienern einen signifikanten Konsum von Luxusgütern belegt?«, wundert er sich.

Dass mit den neuen Sätzen kaum »gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen« geschaffen werden, wie dies das Sozialgesetzbuch in Paragraf I als Ziel formuliert, dürfte auch den Experten im Ministerium klar gewesen sein. Doch die hatten eine klare Vorgabe: Am Ende musste ihre Rechnerei 345 Euro für den Sozialhilferegelsatz ergeben. Denn so viel sieht Hartz IV als Regelleistung für das Arbeitslosengeld II vor. Das Gesetz allerdings war schon Monate vor der Neuberechnung der Sozialhilfesätze verabschiedet worden. Höher als das »ALG II« durften die in keinem Fall sein, schließlich definieren sie das Existenzminimum.

[ Quelle ]

 
HALLO ... > BILD-Redakteure < ... aufwachen !!!
 
Das waren doch bestimmt Kampfhunde .... da geht doch noch was ...
 
Zerstückelungs-Theorie auf Prüfstand
 
Wahrheitssuche in Neuburg an der Donau: Hat der Angeklagte wirklich einen 52-jährigen Bauern erschlagen, die Leiche zerstückelt und anschließend die Teile an die Hofhunde verfüttert.
Diese Aussage soll jetzt ein Rechtsmediziner vor dem Ingolstädter Landgericht beurteilen: Bei dem später
widerrufenen Geständnis hatte der 21-jährige Mann, der mit einer der Bauerstöchter verlobt ist,
detaillierte Angaben zum Zerteilen der Leiche gemacht.
 
Keine Spur von der Leiche
Der Mediziner hatte bereits vergangene Woche angemerkt, dass die Beschreibung teilweise "unpräzise" sei.
In dem Prozess ist das Geständnis das wichtigste Indiz der Staatsanwaltschaft, denn von der Leiche des seit drei Jahren verschollenen Mannes fehlt jede Spur. Weder auf dem Hofgelände noch in dem Kellerraum, in dem  der Angeklagte den Körper des Toten seinen früheren Angaben zufolge zerteilt haben will, wurden entsprechende  DNA-Spuren gefunden.

 

Leiche zerstückelt, Kopf gekocht
Die Anklage geht davon aus, dass die Familie dem Landwirt in der Nacht zum 13. Oktober 2001 auflauerte, als der betrunken nach Hause kam. Unter Schmährufen der drei Frauen soll der 21-jährige Angeklagte den Bauern  mit einem Holzprügel erschlagen haben. Tags darauf zerstückelte die Familie die Leiche, kochte den Kopf und  verfütterte alles an die Hunde, so die Anklage.
 

Arbeitsscheu und massiv verschuldet
Der 52-Jährige galt als Trinker, in der Familie arbeitete niemand. Ihr Einkommen bezogen sie aus dem Verkauf der Felder. Daneben türmten sich hohe Schulden. Als "sozial nicht normgerecht" beschreibt der Oberstaatsanwalt Helmut Walter die Lebensumstände. Den Verlobten der Tochter wollte der Landwirt auf dem Hof nicht länger dulden,  was das ohnehin angespannte Verhältnis der Familienmitglieder zusätzlich belastete.

 
[ Quelle ]
 
P.S.: Man lese ... > Arbeitsscheu <  ... so hat vor vielen Jahren "Der Stürmer" auch gehetzt !
 
Schon wieder hat die Christlich Dekadente Union (CDU) zugeschlagen.
Meine Empfehlung an diese geballte Unfähigkeit: Wenn man keine Ahnung hat und nur nachplappern kann, was BILD & Co. einem vorsetzt, dann ist es für das Wohl des Bürgers besser, die Fresse zu halten!

MfG B. Schwab


Donnerstag, 16.12.2004

Hundesteuer bringt Blut der Politiker in Wallung


Balve. (R.E.) Die Neufassung der Hundesteuersatzung löste eine sehr emotionale und kontroverse Diskussion im Stadtrat aus, die darin  gipfelte, dass UWG-Ratsherr Stüeken die CDU fragte: "Sollen die Bürger ihre Familiemitglieder erschießen?"

Ursache für diese Frage ist die enorme Erhöhung der Steuer für "gefährliche" Hunde, die bei einem Hund 480 Euro und bei zwei oder mehr je Hund 720 Euro beträgt. Im Vergleich zu diesen Zahlen nehmen
sich 60 Euro für einen "normalen" Hund geradezu bescheiden aus.

Stüeken warf der CDU vor, sie versuche, auf dem Rücken von 12 Einwohnern, mehr kommen für die erhöhte Hundesteuersatzung nicht in Frage, den maroden städtischen Haushalt sanieren zu wollen. "Das ist
ein Skandal. Jeder Bürger besitzt Bestandsschuss. Ein Hund gehört zur Familie. Sollen die Bürger die Familienmitglieder erschießen", fragte der UWG-Ratsherr die Christdemokraten vor dem Hintergrund, dass nicht alle Balver in der Lage sind, die hohen Steuern an die Stadt Balve zu entrichten. "Wenn wir diesen 12 Hundebesitzern die hohen Steuern aufdrücken, kriminalisieren wir sie", argumentierte Stüeken mit
hochrotem Kopf.

Auch Cay Schmidt (SPD) kritisierte die in seinen Augen zu drastische Anhebung der Steuer. Er sah die Erhöhung als Mittel zum Zweck. Nach seiner Einschätzung soll sie die Haltung von Kampfhunden erschweren. "Warum müssen wir in Balve im Gegensatz zu anderen Städten immer bis an die Grenze gehen. Warum geht es nicht auch bei uns etwas moderater?"

Heinz Rapp (CDU) ließ die Einwände nicht gelten. Es gehe bei den betroffenen 12 Hundebesitzern doch nicht darum, mit erhöhten Einnahmen den Haushalt zu sanieren, sondern um die Gefahr, die von Kampfhunden ausgehe. "Diese Tiere haben in anderen Städten genügend Unheil angerichtet. Wollen wir Balver dies auch. Nein, das Gefahrenpotenzial ist einfach zu groß", betonte Rapp, der auch keinen Anstoß an der drastischen Erhöhung nahm.

Wie die Mehrheit des Rates über die Neufassung der Hundesteuersatzung denkt, spiegelte das Abstimmungsergebnis deutlich wider: Von 29 Ratsmitgliedern votierten 21 für die Erhöhung der Hundesteuer ab 1. April 2005.

16.12.2004

Copyright: Westfalenpost
 

Dazu: Sehr geehrter Herr Schwab,

das burschikose Auftreten der Parteifuntionäre genießt die Protektion höchstrichterlicher Rechtsprechung.

Die Halter der Bullrassen werden wohl auf ewige Zeiten an der Kampfhundesteuer kleben bleiben, weil auch das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 10.10.2001 die Rechtsauffassung vertritt, der kommunale Satzungsgeber dürfe sich bei der Aufstellung der Rassenliste am Bundesgesetz über das Einfuhrverbot orientieren.

(Bundesverwaltungsgericht - Beschluß vom 10.10.2001 - - 9 BN 2.01 - )

Hinsichtlich der Molosser besteht aber auf der Grundlage der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.01.2000 - - 11 C 8.99 - angeordneten Nachbesserungspflicht die Möglichkeit der Streichung aus der Rassenliste.

Die bloße Vorlage kynologischer Schriften und wissenschaftlicher Stellungnahmen im Prozeßverfahren
reicht nicht aus, weil Verwaltungsgericht und Oberverwaltungs- gericht im Rahmen ihrer freien Beweiswürdigung nach § 108 VwGO zu einer eigenen (falschen) Bewertung des Materials gelangen können.

Eine solche Bewertung ist kein Verfahrensfehler im Sinne der §§ 86 und 108 VwGO und stellt daher keinen Revisionsgrund dar.

Es ist daher erforderlich, daß die Kläger im Verwaltungs- und Prozeßverfahren von vornherein einen förmlichen Beweisantrag auf Anhörung von sachverständigen Personen zu ganz bestimmten Beweisfragen stellen.

Es herrscht ein verfassungsrechtliches Verbot der Erfindung von Ablehnungsgründen.

Die Ablehnung von Beweisanträgen verstößt gegen das rechtliche Gehör nach Art. 103 I GG sowie gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht gem. § 86 VwGO und ist damit  revisionspflichtig.

Den vorgenannten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts habe ich beigefügt. Weiter unten zu lesen!

Mit freundlichen Grüßen
M.Korinth

 

11. Erhöhter Steuersatz für sog. Kampfhunde

 
  Art. 3, 105 GG; §§ 108, 132 VwGO
 

Es liegt kein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz vor, wenn das OVG unter Berücksichtigung der aktuell vorhandenen kynologischen Literatur ohne weitere Beweisaufnahme zu der Auffassung gelangt, die Verwendung einer Hunderassenliste in der Hundesteuersatzung, die für ›Kampfhunde‹ einen erhöhten Steuersatz festlegt, sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (im Anschluss an BVerwGE 110, 265).

 
  BVerwG, Beschluss vom 10. 10. 2001 — 9 BN 2.01 —
  (OVG Lüneburg vom 20. 12. 2000 — 13 K 4047/97 —[su ])
   
 

Der Ast. wendet sich gegen die Gültigkeit der Hundesteuersatzung — HStS — der Ag. Er ist seit 1995 Halter eines American Staffordshire Terriers. Nach der mehrfach geänderten Satzung gehört dieses Tier zu einer Liste von Hunderassen, für die unwiderleglich die sog. Kampfhundeeigenschaft vermutet wird. Für einen solchen Hund beträgt die Jahressteuer 1000 DM gegenüber 60 DM für Hunde, die keine Kampfhunde i. S. der Satzung sind.

Der Ast. macht vor allem geltend, die Verwendung einer Hunderassenliste in der Satzung sei mit höherrangigem Recht nicht zu vereinbaren. Das OVG lehnte seinen Antrag ab. Die Beschwerde blieb erfolglos.

   
  Aus den Gründen
   
 

1.  Die Beschwerde macht als Verfahrensmangel geltend, das OVG habe seine Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO verletzt, weil es zu der Frage der abstrakten Gefährlichkeit der in der HStS der Ag. aufgeführten Hunderassen keine weitere Sachaufklärung betrieben, insbesondere keinen Sachverständigenbeweis erhoben habe. Diese Rüge greift nicht durch.

Die Aufklärungsrüge stellt im Grundsatz kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Prozessbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. BVerwG, B. v. 6. 3. 1995 — 6 B 81.94 —, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265). Indessen kann dahinstehen, ob der bezeichnete Verfahrensfehler aus diesem Grunde schon deshalb nicht vorliegt, weil der Ast. in der mündlichen Verhandlung vor dem OVG keinen Beweisantrag in Bezug auf die von ihm für notwendig erachtete Sachaufklärung gestellt hat.

Entscheidend ist vielmehr, dass sich dem OVG die von der Beschwerde bezeichneten Ermittlungen nicht aufdrängen mussten (vgl. zu diesem Maßstab: BVerwG, B. v. 19. 8. 1997 — B 261.97 —, Buchholz 310 § 133 n. F. VwGO Nr. 26 S. 15). Maßgeblich für diese Sichtweise ist im Ausgangspunkt die vom OVG eingenommene materiellrechtliche Position; denn ob ein Gericht die für seine Verfahrensweise in Bezug auf die Sachaufklärung geltenden Grundsätze verletzt, kann nur auf der Basis seiner eigenen materiellrechtlichen Überzeugung überprüft werden.

Danach ergibt sich, dass das angef. Urteil in Übereinstimmung mit dem Urteil des BVerwG vom 19. 1. 2000 — 11 C 8.99 — (BVerwGE 110, 265 [= DVBl. 2000, 918]; vgl. dazu: Gössl, BWGZ 2000, 535; Hamann, NVwZ 2000, 894; Kolb, NJ 2000, 385; Seitz, JZ 2000, 949) die Auffassung vertritt, es sei vom Gestaltungsspielraum der steuererhebenden Gemeinde als Satzungsgeberin umfasst, bestimmte Hunderassen — und dabei insbesondere den vom Ast. gehaltenen American Staffordshire Terrier — in einer Liste gefährlicher Hunde aufzuführen und sodann das Halten solcher Hunde wegen einer gesteigerten abstrakten Gefährlichkeit mit einem erhöhten Steuersatz zu belegen (ebenso zum Hundesteuerrecht: OVG Koblenz, U. v. 19. 9. 2000 — 6 A 10789/00 —, NVwZ 2001, 228; VGH Kassel, B. v. 29. 5. 2001 — 5 N 92/00 —; vgl. im Übrigen zum Polizei- und Ordnungsrecht: LVerfGH Bln, U. v. 12. 7. 2001 — VerfGH 152/00 —, DVBl. 2001, m. w. N.; zum Meinungsstand insgesamt: Hölscheidt, Nds.VBl. 2000, 1; Caspar, DVBl. 2000, 1580; Schnupp, DÖD 2001, 189).

Das OVG kann nur dahin verstanden werden, dass es diese Rechtsansicht in Auswertung der von den Beteiligten in das Verfahren eingebrachten Unterlagen, insbesondere also auch der vom Ast. vorgelegten kynologischen Veröffentlichungen und Stellungnahmen gebildet hat. Ob diese Überzeugungsbildung ihrerseits verfahrensfehlerfrei war, ist gesondert zu prüfen (dazu unter 2.); selbst wenn sie es nicht wäre, ergäbe sich daraus keine Verletzung der Aufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO. Vielmehr konnte sich das OVG durchaus auf den Standpunkt stellen, auch eine — unterstellte — Bestätigung der in einer Reihe von Veröffentlichungen zum Ausdruck gebrachten Vorbehalte gegen die Verwendung sog. Rassenlisten würde nicht zur Folge haben können, eine Überschreitung des Normsetzungsspielraums der Ag. festzustellen (vgl. ebenso LVerfGH Bln, aaO). Danach mussten sich dem OVG weder die Durchführung einer Beweisaufnahme durch Einholung von Sachverständigengutachten noch andere Aufklärungsmaßnahmen aufdrängen.

2.  Auch die von der Beschwerde gerügte Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes liegt nicht vor. Gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. Die Einhaltung der daraus entstehenden verfahrensmäßigen Verpflichtung ist nicht schon dann in Frage gestellt, wenn ein Beteiligter wie hier der Ast. eine aus seiner Sicht fehlerhafte Verwertung des vorliegenden Tatsachenmaterials rügt, aus dem er andere Schlüsse ziehen will als das angef. Urteil. Denn damit wird ein — angeblicher — Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung angesprochen. Solche Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel i. S. von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO grundsätzlich nicht begründen (vgl. etwa BVerwG, B. v. 2. 11. 1995 — 9 B 710.94 —, DVBl. 1996, 108).

Der hier in Betracht kommende Ausnahmefall einer aktenwidrigen Feststellung des Sachverhalts durch das Gericht liegt nicht vor. Er setzt einen zweifelsfreien, also ohne weitere Beweiserhebung offensichtlichen Widerspruch zwischen den Feststellungen des OVG und dem Akteninhalt voraus (vgl. BVerwG, B. v. 19. 11. 1997 — 4 B 182.97 —, Buchholz 406.11 § 153 BauGB Nr. 1 m. w. N.). Ein solcher Widerspruch ist nicht gegeben.

Dies kann exemplarisch an der Kontroverse um die rechtliche Würdigung von Stellungnahmen und Äußerungen der kynologischen Sachverständigen Dr. Eichelberg dargestellt werden. Das angef. Urteil nimmt Bezug auf das Urteil des BVerwG vom 19. 1. 2000 (aaO), in dem Dr. Eichelberg mit der Äußerung zitiert wird, es sei ›unbestritten, dass die aufgelisteten Hundegruppen ein Potenzial zur Erzeugung des gefährlichen Hundes darstellen, die einen wegen ihrer Masse, die anderen ihres Mutes wegen‹ (vgl. Eichelberg in der Broschüre des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e. V. ›Kampfhunde? Gefährliche Hunde?‹, 5. Aufl., S. 7). In ihrem, dem OVG in der mündlichen Verhandlung in Kopie überreichten Schreiben an den Präsidenten des BVerwG vom 8. 11. 2000 kritisiert Dr. Eichelberg diese Zitierweise und macht geltend, das Zitat sei aus dem Zusammenhang genommen und erwecke den Anschein, als befürworte sie die Auflistung von Rassen, die insgesamt und a priori ein Gefahrenpotenzial dar[su ]stellten. Genau das Gegenteil sei der Fall. Aus zoologischer Sichtweise sei nochmals darauf hinzuweisen, dass allein die Rassezugehörigkeit eines Hundes eine Aussage über seine individuelle Gefährlichkeit nicht zulasse.

Eine solche Aussage haben allerdings weder das BVerwG noch der OVG in dem angef. Urteil gemacht. Damit wird deutlich, dass der Ast. mit seinem Beschwerdevorbringen den vom BVerwG und OVG verwendeten Begriff der abstrakten Gefährlichkeit verkennt. Anknüpfungspunkt für die erhöhte Hundesteuer bei den in der Hunderassenliste aufgeführten Tieren ist nicht eine festgestellte oder vermutete individuelle Gefährlichkeit des einzelnen Hundes, sondern ein genetisches Potential, welches bei dem Hinzutreten weiterer Umstände die aufgelisteten Hunde zu einer Gefahr werden lassen kann. Ob dieser Gesichtspunkt in einer HStS aufgegriffen und in Übereinstimmung mit Art. 3 Abs. 1 GG als Differenzierungsmerkmal verwendet werden darf, ist danach eine — reine — Rechtsfrage, deren Beantwortung vorliegend nicht von einer aktenwidrigen Sachverhaltsfeststellung beeinflusst ist.

Folglich ist festzuhalten, dass die kynologische Sachverständige Dr. Eichelberg wie auch andere Kynologen, Zoologen und Tiermediziner der Verwendung von Rassenlisten widersprechen, dies allerdings mit der Begründung, die vorhandenen Unterschiede in genetischer Disposition und historischen Zuchtbedingungen berechtigten nicht zu einer Differenzierung, weil die individuelle Gefährlichkeit wesentlich oder sogar hauptsächlich durch andere Umstände verursacht werde. Diesen ›Grundtenor‹ der vom Ast. beigebrachten Stellungnahmen verkennt das OVG nicht, gelangt jedoch auf dieser Basis zu einer rechtlichen Bewertung, die der Ast. für falsch hält. Darin liegt kein Verfahrensfehler in der Form eines Verstoßes gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO.

Soweit die Beschwerde darüber hinaus geltend macht, das OVG habe die vom BVerwG in seinem Urteil vom 19. 1. 2000 (aaO) hervorgehobene Pflicht des Normgebers außer Acht gelassen, eine in gewisser Hinsicht experimentell erlassene Regelung unter Kontrolle zu halten und ggf. nachzubessern, wird damit bereits im Ansatz kein Verfahrensfehler, sondern eine fehlerhafte Anwendung des materiellen Rechts angesprochen. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der vom Ast. gehaltene American Staffordshire Terrier nunmehr auch in Art. 1 § 1 des (Bundes-)Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12. 4. 2001 (BGBl. I S. 530) als gefährlicher Hund bezeichnet wird (vgl. ebenso jetzt: § 1 Abs. 1 Satz 1 und § 8 Satz 3 des [sächs.] G zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden vom 24. 8. 2000, GVBl. S. 358, i. V. mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der VO des Sächs. MI zur Durchführung des G zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden vom 1. 11. 2000, GVBl. S. 467; vgl. schließlich zur aktuellen Diskussion: Antwort des Bayerischen StMI vom 20. 6. 2001 auf die schriftl. Anfrage eines Abg. des BL, LT-Drucks. 14/6960). Auch inhaltlich kann folglich angesichts dieser Rechtsentwicklung nicht vertreten werden, die Ag. habe mit der beibehaltenen Auflistung des genannten Hundes in der Anlage zu ihrer HStS ihre Überprüfungspflicht verletzt.

 
Neues Gesetz für Halter gefährlicher Hunde

Mainz

Die Halter gefährlicher Hunde müssen spätestens ab 31. März 2005 eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Der rheinland-pfälzische Landtag verabschiedete ein entsprechendes Gesetz, das zu Jahresbeginn in Kraft tritt.

Kampfhund (Quelle: SWR)

Die Deckungssummen müssen für Personenschäden mindestens 500.000 Euro und für sonstige Schäden 250.000 Euro betragen. Das neue Gesetz war nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes nötig geworden. Dieses hatte die Rasseliste der bisherigen Landeshundeverordnung für nichtig erklärt und ein Gesetz als notwendige Grundlage gefordert.

Mit dem neuen Gesetz werde dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden wieder angemessen Rechnung getragen, lobte Innenstaatssekretär Karl Peter Bruch (SPD). Danach gelten Hunde wie bisher als gefährlich, die sich als bissig erwiesen haben, Wild oder Vieh hetzen oder Menschen angegriffen haben. Zudem werden künftig auch Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie des Typs Pit Bull Terrier und davon abstammende Tiere als gefährlich eingestuft. Halter dieser Tiere brauchen eine Erlaubnis, die bei der örtlichen Ordnungsbehörde zu beantragen ist.


15.12.2004
http://www.swr.de

Anmerkung der Redaktion: Wenn Dummheit Quietschen  würde - würden die Amöben den ganzen Tag mit einer Ölkanne rumlaufen!

 
Artikel URL: http://de.news.yahoo.com/041210/336/4bzw3.html


Freitag 10. Dezember 2004, 11:47 Uhr
Mischlinge und Schäferhunde beißen am häufigsten

Berlin (ddp). Mischlinge und Deutsche Schäferhunde beißen besonders gern zu. Nach einer am Freitag von der Verbraucherzeitschrift «Guter Rat» vorab veröffentlichten Statistik haben Mischlinge im vergangenen Jahr in Deutschland 2376 Mal Menschen durch Bisse verletzt. Auf Rang zwei folgen Schäferhunde mit 1956 Angriffen.

Die als besonders kampflustig geltenden Kampfhunde-Arten hingegen haben den Angaben zufolge viel seltener zugeschnappt. Pitbulls bissen 320 Mal, Bullterrier und Staffordshire-Bullterrier 169 Mal. Am Ende der «Beiß-Statistik» rangieren Boxer (96 Mal), Collins (73) und Riesenschnauzer (65). Angaben zum Verbreitungsgrad der verschiedenen Hunderassen wurden allerdings nicht gemacht.
 
 
 

Rede von Gerhard - Wendehals - Schroeder!

Auszug einer Rede von Gerhard Schröder, Ministerpräsident des Landes Niedersachsen - Bandabschrift 1998 in Leipzig - Parteitag

Untertitel: Der wiederauferstandene Münchhausen! Oder - was interessiert mich mein Geschwätz von gestern!

Auszüge aus einer ursprünglich 12 Seiten langen Rede

Liebe Genossinnen! Liebe Genossen! Liebe Freundinnen! Liebe Freunde!

Und vor allen Dingen, lieber Helmut Schmidt!

Wir wenden uns an die Bürgerinnen und Bürger und sagen ihnen: Wir, die deutschen Sozialdemokraten, sind bereit, die Verantwortung für Deutschland und die Verantwortung für Deutschland in Europa zu übernehmen.

Wir Sozialdemokraten treten an, die Regierung des Stillstandes abzulösen. Wir treten an, die notwendige Modernisierung menschlich zu gestalten. Wir treten an, Innovation und Gerechtigkeit zusammenzuhalten und nicht auseinander treiben zu lassen. Wir laden alle dazu ein, dieses Werk mit uns in Angriff zu nehmen - auch und ausdrücklich diejenigen, die nicht schon aus Tradition bei uns sind.

Wir bündeln die Kraft des Neuen.

Helmut Kohl - das wollen wir einräumen - soll seinen Platz in den Geschichtsbüchern haben. Ich werde seine Verdienste, wo es sie gibt, im Wahlkampf nicht schmälern. Aber ich sage ganz offen und deutlich: Seine Zeit im Amt ist abgelaufen.

Nach seinen eigenen Maßstäben ist Helmut Kohl der Kanzler der Arbeitslosigkeit. Er ist der Kanzler der leeren Kassen und der drückenden Schulden, der Kanzler der ungerechten Verteilung, jener, der die soziale Marktwirtschaft zerrissen und das Soziale verdrängt hat. Helmut Kohl, das ist wahr, ist der Kanzler, der die staatliche Einheit vollziehen durfte, aber der die Gesellschaft gespalten hat.

Die Union, seine Partei, kuscht vor diesem Kanzler, aber sie folgt ihm nicht. Wohin auch und wie denn? Dem Stillstand kann man schließlich nicht folgen.

Was diese Regierung, liebe Genossinnen und Genossen, uns als Stabilität verkaufen will, ist nichts weiter als Erstarrung, als Stagnation und als lähmender Pessimismus. Ich will einen Wahlkampf führen, der die Menschen mitreißt, mitreißt zu einem Aufstand gegen die Alternativlosigkeit.

Ich will mit euch zusammen eine Politik machen, die in Deutschland wieder Hoffnung weckt. Deutschland will Anschluß gewinnen an den Aufschwung, einen Aufschwung, der Europa erfaßt, weil unsere Freunde und Nachbarn neue Kraft aus neuen Konzepten gewonnen haben. Das ist in England so, in Frankreich, in den anderen europäischen Staaten, und das wollen wir auch für Deutschland bewerkstelligen.

Diese neuen Konzepte, die Hoffnung geben, wollen auch die Menschen in Deutschland, und sie wollen sie von uns, den deutschen Sozialdemokraten. Wir spüren, wieviel Hoffnung und wieviel Zutrauen wieder in die SPD, unsere SPD, gesetzt werden. Schon das, liebe Genossinnen und Genossen, löst Blockaden auf, setzt neue Ideen frei und spornt an. Deshalb sage ich: Der nächste Aufschwung, der kommen wird, das wird schon unser Aufschwung sein.

Wir setzten auf den Optimismus der Menschen, nicht auf ihre Ängste. Auf Angst zu setzen, das ist das Rezept des Wahlkampfpfarrers der CDU.

Uns, liebe Freundinnen und Freunde, beirrt das nicht. Unser Volk - das wissen wir - wünscht den Regierungswechsel. Seit März - das weisen alle Daten aus - glauben die Menschen in Deutschland auch, daß er kommt.

Das ist der Grund, warum Schäuble und andere jetzt, wo sie nur können, Ängste vor viel zuviel Wandel schüren. Sie kalkulieren kalt: Die Folgen der Globalisierung, das Tempo der technologischen Veränderungen, die Vereinigung, die Ablösung der D-Mark durch den Euro - das alles hat durchaus Unsicherheit unter die Menschen gebracht. Das möchte Schäuble, das möchte die Union politisch ausbeuten

..

Aber, liebe Genossinnen und Genossen, es ist nicht Veränderung, vor der Deutschland Angst haben muß. Nein, Angst haben muß man in Deutschland vor einer unfähigen politischen Führung in Bonn, einer politischen Führung, die die Menschen im Stich gelassen hat und weiter im Stich läßt. Wenn wir unserer Nation die Sorge nehmen wollen, dann müssen wir Ursache und Wirkung korrekt benennen. Die wichtigste Ursache der Krise in Deutschland, liebe Genossinnen und Genossen, das ist die Bonner Regierung, das ist diese Koalition.

Was immer sie an Details in der Politik falsch gemacht hat - da gibt es eine ganze Menge, was ihr vorzuwerfen ist -, mein zentraler Vorwurf an Kohl und seine Leute lautet: Ihr seid nicht in der Lage, die schöpferischen Kräfte, die es in Deutschland gibt, zu bündeln und in das nächste Jahrhundert, das zugleich das nächste Jahrtausend ist, zu führen. Das ist der Vorwurf, den wir euch machen. Deshalb müßt ihr abgelöst werden.

Weil das immer mehr und mehr Menschen in Deutschland spüren, gibt es den untauglichen Versuch der Bonner Koalition, Beschlüsse bei den Grünen, die mit uns Sozialdemokraten nun wirklich nicht zu machen sind, zu einer absurden Drohung mit Rotgrün aufzublasen. Ich sage sehr deutlich: Eine von mir geführte Bundesregierung wird ohne Wenn und Aber zu den Verpflichtungen der NATO stehen.

Eine von mir geführte Bundesregierung wird sich an den Friedensmissionen der UNO beteiligen.

Gewiß, wir werden das Dreiliterauto fördern und fordern. Aber wir werden nicht den Benzinpreis zur Ursache neuer sozialer Ungerechtigkeit machen.

Ich komme, wie ihr wißt, liebe Genossinnen und Genossen, aus einem Flächenland, in dem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 50 Kilometer und mehr - eine Strecke, wohlgemerkt - zur Arbeit fahren müssen und öffentliche Personennahverkehrssysteme nicht vorzuhalten sind.

Diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sage ich: Ihr könnt euch auf uns verlassen. Wir wissen, daß bei der Belastung der durchschnittlich verdienenden Menschen Ende der Fahnenstange ist. Wir werden euch nichts Zusätzliches zumuten. ..........

Wir haben - und das ist notwendig - den großen Kassensturz angekündigt. Die Regierung - das ist bereits jetzt sichtbar - hinterläßt Schulden, riesige Schattenhaushalte und eine Abgabenhöhe in nie gekanntem Ausmaß. Die öffentlichen Haushalte - das wissen die Kolleginnen und Kollegen in den Ländern, in den Gemeinden ebenso - sind kaum noch seriös zu kalkulieren.

In unserem Wahlprogramm, liebe Genossinnen und Genossen, haben wir deshalb einen Vorbehalt formuliert. Wir haben ihn "Finanzierungsvorbehalt" genannt. Das zu machen, gebietet die Ehrlichkeit. Aber keine Mißverständnisse: Was wir im Wahlprogramm versprochen haben, das ist realistisch und das ist durchgerechnet.

Aber laßt mich hier eines ankündigen: Ich habe an das Regierungshandeln der Zukunft einen ganz besonderen Vorbehalt - einen Vorbehalt, an dem ich mich messen lassen möchte und messen lassen werde, an dem wir uns im übrigen alle werden messen lassen müssen. Ich nenne ihn den "Beschäftigungsvorbehalt". Meine Prüffrage - anders ausgedrückt - ist die Frage nach der Beschäftigungswirksamkeit aller Politik.

Auf diesen Vorbehalt möchte ich, liebe Genossinnen und Genossen, fünf Grundsätze beziehen, fünf Grundsätze, die unsere Politik bestimmen werden.

Wir werden jede Maßnahme und jedes Instrument unserer Politik auf den Prüfstand stellen, ob es vorhandene Arbeit sichert oder neue Arbeit schafft.. Politik kann - das wissen wir - und soll dem Ziel dienen, zu mehr Eigenverantwortung und Initiative zu befähigen. Die Menschen - das ist unsere Auffassung - wollen den Staat nicht vor der Nase haben. Nein, sie wollen ihn an ihrer Seite wissen. Bürokratischen Übermut und obrigkeitsstaatliches Denken haben sie satt - und wir auch.

Hier gilt es in Deutschland wieder anzusetzen: beim Leistungswillen und bei der schöpferischen Kraft unserer Menschen. Die muß der Staat ermutigen, die darf er nicht behindern.

Aber eines wissen wir auch, liebe Genossinnen und Genossen: Politik ist keine Glücksverheißung. Unser privates Glück - das werdet ihr vielleicht gerade mir glauben - müssen wir schon selber in die Hand nehmen.

Aber daß falsche Politik die Menschen ins Unglück treiben kann, das haben wir in den letzten Jahren zur Genüge erlebt.

Der zweite Grundsatz: Realismus und Tatkraft sind uns wichtiger als Ideologie. Wir wollen politische Handlungsfähigkeit zurückgewinnen. Wir werden deshalb nicht alles anders machen, aber wir werden es wirklich besser machen.

 

Das schaffen wir mit Realitätssinn und Lebensnähe; zum Beispiel durch eine moderne Arbeitszeitpolitik, etwa für mehr Teilzeit; durch eine Bildungs- und Qualifizierungsoffensive, die unserer Befähigung zum lebenslangen Lernen wirklich dient; durch eine Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft, die es gerade den Frauen ermöglicht, kontinuierlich am Erwerbsleben teilzunehmen, wenn sie das denn wollen; durch eine Steuerreform, die Existenzgründer in den Anfangsjahren von der Unternehmensbesteuerung befreit..

 

Der dritte Grundsatz ist: Wir werden nicht in den Risiken der Globalisierung befangen sein, sondern wir wollen und wir müssen deren Chancen entwickeln. Ja, es ist wahr: Wir können von anderen Ländern lernen. Aber wir können und wir dürfen nichts kopieren. Wir werden in unseren eigenen Strukturen unsere eigenen Antworten finden müssen. Aber wir werden nicht Opfer der Globalisierung werden, sondern mit neuer Politik ihre Chancen nutzen..

In diesem Zusammenhang, lieber Helmut Schmidt, möchte ich sagen: Mit dir ist bis heute die gute Erinnerung an eine Politik verknüpft, die den Ehrentitel tragen durfte: Das Modell Deutschland. Daran wollen wir anknüpfen, das wollen wir beleben, das wollen wir erneuern.

Damals haben sich die Sozialdemokraten darangemacht, Modernität und soziale Verantwortung wirksam werden zu lassen. Das gleiche Problem beschäftigt uns heute mit einem lobenswerten Unterschied: Das Modell Deutschland wird diesmal das ganze Deutschland erfassen. Wir werden - wie damals deine Regierung, lieber Helmut - verläßliche Partner für ein starkes und soziales Europa sein.

Der vierte Grundsatz wird sein: Wir suchen bei jedem Problem, das auf uns zukommt, den Konsens und die Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlichen Gruppen. Das tun wir unabhängig vom Parteibuch und von formaler Zuständigkeit, auf Zeit, wenn nötig, und auf konkrete Problemlösungen orientiert.

......

Ich habe, liebe Genossinnen und Genossen, die Erfahrung gemacht: Es gibt in unserer Bevölkerung unendlich viel Sachverstand, der nur darauf wartet, genutzt zu werden. Das verstehen wir unter einer neu gedachten konzertierten Aktion.

Schließlich fünftens: Wenn die Menschen am 27. September die Regierungsverantwortung in unsere Hände legen, dann haben sie ein Recht auf Transparenz und auf Überprüfbarkeit unseres politischen Handelns.

Ich will dafür ein Beispiel geben. Ich habe in Niedersachsen gute Erfahrungen damit gemacht, daß nicht alle Gesetze gleich für die Ewigkeit gedacht und gemacht werden. Es ist nur vernünftig, auch Gesetze auf ihre Wirksamkeit und ihre tatsächlichen Auswirkungen zu überprüfen. Ich werde in meiner Regierungserklärung deshalb anregen, neue Gesetze da, wo es eben geht, mit einer Überprüfungsfrist zu versehen.

Das Parlament soll ein Gesetz nach einem vernünftigen Zeitraum erneut zur Vorlage erhalten - entweder um es zu bestätigen, oder um es zu korrigieren oder gar zu verwerfen. Dieser öffentliche, dieser kritische Umgang mit Gesetzen kann meines Erachtens ein starkes Instrument bürgerschaftlicher Partizipation werden, für die wir uns alle einsetzen müssen, liebe Genossinnen und Genossen.

Liebe Freundinnen, liebe Freunde, nie seit den Gründungsjahren der sozialen Marktwirtschaft war die deutsche Arbeitsgesellschaft so zerrissen wie heute: gespalten in Arbeitsplatzbesitzer und Arbeitslose, gespalten in die, die Überstunden kloppen, und die, die auf ungesicherte Gelegenheitsjobs angewiesen sind, vor allen Dingen aber gespalten zwischen denen, die sich ökonomisch sicher fühlen, weil ihre Arbeitsplätze ungefährdet sind und denen, die Angst um die eigene materielle Zukunft und die ihrer Familien haben.

In den letzten Jahren ist die Zahl der Empfänger von Sozialhilfe um 700 000 gestiegen, liebe Genossinnen und Genossen - auch ein Ergebnis Kohlscher Politik in Bonn.

Noch nie in der Nachkriegsgeschichte gab es in Deutschland so viele Langzeitarbeitslose: Es sind über 1,6 Millionen. Alles in allem fehlen in diesem Land 7,6 Millionen wettbewerbsfähige Arbeitsplätze. Die Kosten der Arbeitslosigkeit belaufen sich dieses Jahr auf 180 Milliarden DM. Ist es da nicht hundertmal sinnvoller, endlich ranzugehen und Arbeit anstatt Arbeitslosigkeit zu finanzieren?

............

In der Sozialen Marktwirtschaft müssen sich die Unternehmen fragen lassen, was denn das Soziale an ihrem unternehmerischen Handeln ist. Aber die Regierung muß sich fragen lassen, wie es ihr gelingt, ein Gesamtkonzept für Arbeit und Wachstum zu schaffen. Ein Stückwerk von einzelnen Maßnahmen, das alles hat in der Vergangenheit nichts gebracht, liebe Genossinnen und Genossen. Ich will es deutlich sagen: Die Erleichterung des Kündigungsschutzes für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten brachte bislang ebensowenig neue Arbeit wie die Veränderung der Ladenschlußzeiten oder die gesetzliche Regelung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Laßt mich zum letzten eines aus sehr persönlicher Erfahrung sagen - denn gerade weil ich weiß, wo ich herkomme, weiß ich, wo ich hingehöre -: Ich habe noch nicht gehört, liebe Genossinnen und Genossen, daß diejenige Arbeitnehmerin und derjenige Arbeitnehmer, der krank ist, seine Miete auf 80 Prozent kürzen kann.

Ich habe noch nicht gehört, daß die- oder derjenige, der krank ist, beim Lebensmittelhändler 20 Prozent Rabatt bekommt. Davon, liebe Genossinnen und Genossen, habe ich noch nichts gehört. Wahrscheinlich liegt das nicht an mir, sondern vermutlich an den Tatsachen.

Wenn das aber so ist, dann bringt Krankheit nicht weniger an Belastungen mit sich, sondern eher mehr. Dann gilt der Satz, den alle Gewerkschaften unterschrieben haben, nämlich daß derjenige, der krank ist, nicht mehr verdienen soll als derjenige, der arbeitet. Aber diejenigen, die krank sind, mit dem Entzug dringend notwendigen Geldes zu bestrafen, dies, liebe Genossinnen und Genossen, halte ich persönlich für unanständig.

Daß es auch anders geht, ist in diesem Land bewiesen worden. Es waren doch sozialverantwortlich denkende Unternehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften, die in den meisten Fällen durch ihre Vereinbarungen sehr viel bessere und sehr viel wirksamere Lösungen gefunden haben. Programme für die Gesundheitsvorsorge, abgesprochen zwischen den Unternehmensleitungen und den Betriebsräten, waren zum Teil so erfolgreich, liebe Genossinnen und Genossen, daß sich in vielen Betrieben der Krankenstand nahezu halbiert hat. Es geht auf der Basis der Freiwilligkeit. Man muß die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht ständig drücken, wie die anderen das vorhaben. Wir wollen diesen Unsinn, den die jetzige Bundesregierung beschlossen hat, korrigieren. Wie alle neuen Maßnahmen werden wir die Rücknahmen und die Korrekturen in der Konsensrunde des neuen "Bündnisses für Arbeit" abgleichen. Wir werden ein Gesamtkonzept mit den Kolleginnen und Kollegen in den Gewerkschaften, mit den Arbeitgebern, aber auch zusammen mit der Wissenschaft schmieden, ein Konzept, das Sozialpolitik und Arbeitsmarktpolitik, Steuerpolitik und Wirtschaftspolitik miteinander verzahnt und auf diese Weise ein gesellschaftliches Klima des Vertrauens schafft, in dem wirtschaftlicher Aufschwung nicht nur als Chance, sondern als Realität wieder möglich wird.

Liebe Freunde, Innovation und Gerechtigkeit - viele meinen ja, das gehe nicht zusammen. Sie wollen in Lagern denken, weil es dann so einfach ist, die Menschen gegeneinander auszuspielen. Die einen, das sind dann die Technokraten und kalten Modernisierer. Die anderen, das sind dann die Traditionalisten und die Verteidiger des bewährten Systems. Die einen, so wird gesagt, verwalten das Wachstum und die anderen die Gerechtigkeit.

Das ist keine Politik für eine moderne Industriegesellschaft, liebe Genossinnen und Genossen. Das ist spalterische Politik, die wir nicht wollen und nicht zulassen dürfen. Innovation und Gerechtigkeit, das sind keine Gegensätze. Das bedingt einander. Dies werden wir in Deutschland deutlich machen.

Wir werden klarmachen, daß für uns eine Innovation erst dann wirklich taugt, wenn sie Arbeit sicher macht oder neue schafft, und daß eine Reform vor allen Dingen nur dann eine ist, wenn sie das Leben nicht erschwert, sondern wenn sie es leichter macht. Das war der Reformbegriff von Willy Brandt und Helmut Schmidt. Das ist unser Reformbegriff, liebe Genossinnen und Genossen.

................

Liebe Genossinnen und Genossen, ich bitte euch sehr um eure Unterstützung, wenn ich hier und heute der Union den Kampf um ihre sicher geglaubten Bastionen im Handwerk und im Mittelstand ansage.

In diesem Bereich des Wirtschaftslebens gibt es sehr viele, die wir durch unsere Politik für uns gewinnen können. Es sind dies die vielen - laßt mich das noch einmal sagen -, die dir, Helmut Schmidt, in besonderer Weise vertraut haben und das noch heute tun. Es sind die vielen, von denen wir manche auf Grund objektiver Bedingungen - das ist wohl wahr -, aber auch wegen eigener Fehler verloren haben. Um das Vertrauen dieser Menschen zu kämpfen, lohnt sich für uns keineswegs nur aus wahltaktischen Überlegungen heraus, liebe Genossinnen und Genossen, sondern weil sie der Kern, das Rückgrat unserer Wirtschaft sind, von dem wir alle leben und an dem wir alle interessiert sein müssen.

Auch diesen Menschen können wir unsere traditionellen Grundsätze vermitteln. Wir können das, wenn wir uns Mühe geben. Was bedeutet "gesellschaftliche Solidarität" für den Existenzgründer, der mit seinem Kreditwunsch von Bank zu Bank läuft und keine Chance erhält, es sei denn, er schiebt das Grundstück von Mutter, Schwiegermutter und Oma nach? Die Tendenz der großen Kapitalsammelstellen, mit Wagniskapital zurückhaltend zu sein oder sich in jedem Fall zu übersichern, wenn es um Wagnis geht, ist schlecht. Sie muß politisch gebrochen werden, liebe Genossinnen und Genossen.

Was bedeutet "Gerechtigkeit" für den Handwerksgesellen, der sage und schreibe fünf Stunden lang arbeiten muß, um sich auch nur eine einzige seiner eigenen Arbeitsstunden leisten zu können? Was bedeutet "soziale Sicherheit" für den Selbständigen, der bei der ersten Liquiditätspanne riskieren muß, nie wieder auf die Beine zu kommen, weil er mehr als seine ganze Existenz verloren hat?

 

 

Wie in einem Brennglas, liebe Freundinnen und Freunde, verdichten sich hier die wirtschaftlichen und sozialen Blockaden der letzten 16 Jahre, Blockaden, für die die Bonner Koalition verantwortlich ist und die sie jetzt in dreist formulierten Programmen meint, aus der Welt schaffen zu können. Was sind das für Leute, die 16 Jahre lang in diesem Land Verantwortung tragen und jetzt, nach 16 Jahren, den Anspruch erheben, in der Steuerpolitik, bei der Verteilungsgerechtigkeit, bei der Reform des Staates den Ton angeben zu können. Nach 16 Jahren Versagen nenne ich es eine Dreistigkeit, wenn diese Menschen meinen, sie könnten dieses Land weiter führen.

............

Die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen macht heute 2 bis 4 Prozent aller Subventionen aus. Man muß wissen, daß auch durch Prämien für Existenzgründungen im Handwerk mit nur 6 500 DM ein neuer Arbeitsplatz zu schaffen ist. In der Industrie kostet der gleiche Arbeitsplatz 250 000 DM. Das ist der Grund, warum wir uns viel mehr als in der Vergangenheit um diese Betriebe, um ihre Leistungsfähigkeit werden kümmern müssen. Wir brauchen nicht mehr Geld für Programme, sondern wir brauchen mehr Transparenz in den Programmen und mehr Ehrlichkeit. Es hat doch keinen Zweck, über Vergünstigungen das an die Unternehmen zurückzugeben, was wir ihnen vorher durch Bürokratie und ihre Belastungen genommen haben.

Das gilt im übrigen auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, liebe Genossinnen und Genossen. Die wichtigsten Leistungsträger unserer Gesellschaft, die Facharbeiter, die Angestellten und ihre Familien, eben die Empfänger mittlerer Einkommen, drohen zu verarmen. Über Steuern und Abgaben werden ihnen bei uns direkt und indirekt rund zwei Drittel des Bruttoeinkommens entzogen. Die Schere zwischen dem, was ihre Arbeit kostet, und dem, was die Menschen in der Tasche behalten, ist in den letzten 16 Jahren immer größer geworden. Diese Schere zu schließen, liebe Genossinnen und Genossen, das ist eine ureigenste Aufgabe der deutschen Sozialdemokratie.

Eines ist dabei klar: Eigenvorsorge, die notwendig ist, kann nur erwarten, wer gleichzeitig den Arbeitnehmern die finanziellen Spielräume dafür eröffnet. Das wollen die Herren in Bonn nicht einsehen - noch ein Grund, sie abzulösen.

Jetzt reden sie vom Investivlohn - nicht falsch, aber für jemanden, liebe Genossinnen und Genossen, der mit 2 000 DM im Monat sich selbst und seine Familie durchbringen muß, hätte das tatsächlich die Wirkung von Zwangssparen.

Was sie auch anfassen mit ihren Vorschlägen, die soziale Wirklichkeit erfassen sie niemals Diese Leute haben in Bonn das Steuersystem wirklich in die Krise geführt. Von Steuergerechtigkeit zu reden, weckt blanken Hohn, und das ist nachvollziehbar. Die nominalen und die realen Steuersätze klaffen weit auseinander. Das ist der Kern der Ungerechtigkeit nicht nur zwischen Lohn- und Einkommensteuerzahlern, sondern auch zwischen verschiedenen Unternehmen.

Wer in diesem Land die ausgebufftesten Steueranwälte unter Vertrag hat, der profitiert in diesem Steuerdschungel am meisten. Das, liebe Genossinnen und Genossen, ist falsch.

Ich weiß: Die Menschen in Deutschland haben nichts dagegen, Steuern für Erziehung, für Gesundheit und für die Polizei zu zahlen. Aber sie haben keine Lust, weiter Steuern für politisches Versagen in Bonn zu zahlen - und das kann ich gut verstehen.

Die Ausgaben aus unserem Volkseinkommen für Arbeitslosigkeit und Armut sind in den letzten 16 Jahrren explodiert, die für Bildung und Forschung sind geschrumpft. Das werden, das müssen wir ändern!

Ich halte es für richtig, daß wir bei den Steuersätzen in unserem Wahlprogramm klare Marken gesetzt haben. Aber klar ist: Je deutlicher wir Steuervergünstigungen abbauen, desto stärker können wir an die Steuersätze heran. So herum geht das und nicht andersherum, liebe Genossinnen und Genossen.

Wenn wir wollen - und das wollen wir -, daß hier investiert wird, dann darf der Staat eben nicht die Hälfte des Einkommens kassieren - übrigens auch dann nicht, wenn es hoch ist. Wir müssen aufpassen, daß wir nicht mit Zahlen an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbeidiskutieren. Wer kann schon exakt seinen persönlichen Steuersatz ausrechnen?

Das Prinzip "steuern durch Steuern" schaufelt oft nur den Abschreibungskünstlern Geld in die Tasche. Das schafft Fehlinvestitionen und setzt falsche Anreize, oben wie unten. Am unteren Ende der Einkommensskala lohnt sich die Arbeit nicht mehr, am oberen Ende wird nicht richtig investiert. Das ist das Ergebnis Kohlscher Steuerpolitik.

Wir sagen: Notwendig ist besonders die Senkung der unteren Steuersätze. Das, liebe Genossinnen und Genossen, ist nicht nur sozial gerecht, nein, es ist auch ökonomisch vernünftig; denn das schafft Kaufkraft in Deutschland, und Schwarzarbeit wird dadurch weniger lukrativ.

Wir wollen also eine deutliche Entlastung aller, und der Weg dahin geht nur über eine deutliche Vereinfachung. Das dadurch Gewonnene kann und muß man gerecht verteilen.

.................

Liebe Freundinnen und Freunde, wenn sich die Welt ändert, wenn sich die Menschen ändern und mit ihnen die Wirtschaft, die Unternehmen und die Arbeitsplätze, dann bieten alte Systeme häufig nicht mehr Sicherheiten, sondern weniger. Deshalb haben wir in unserem Wahlprogramm festgelegt: lieber Lohnnebenkosten subventionieren als Vollzeitarbeitslosigkeit bezahlen. Damit werden, wie die Erfahrungen in den Nachbarländern zeigen, schnell neue Jobs für die weniger Qualifizierten entstehen. Das wäre endlich mal wieder eine Reform.

Durch Abbau, Streichung und Kürzung allein wird keines der Probleme wirklich angepackt. Die Arbeitsgesellschaft - das wissen wir - wandelt sich in rasantem Tempo; die Lebenswirklichkeit der Menschen verändert sich und damit auch die Formen des Zusammenlebens. Ganze Biographien werden durcheinandergewirbelt. Doch auf keine dieser Herausforderungen ist wirklich eine Antwort gefunden worden. Statt dessen fressen sich die Probleme, die mit diesem Strukturwandel einhergehen, immer tiefer in unsere Gesellschaft hinein.

Die Systeme der sozialen Sicherung zukunftstauglich zu machen und damit neue Brücken in den Arbeitsmarkt zu bauen, das ist die Aufgabe, der wir uns stellen müssen. Dabei kommt es auf Konzepte an, liebe Genossinnen und Genossen. Mit punktuellen Kürzungen ist es nicht getan. Hier liegt der Grund, warum wir die Kürzung der Renten zurücknehmen werden.

Ich sage das mit Bedacht auch und gerade den Kritikern dieser Ankündigung: Es geht hierbei nicht um Tausende von Mark oder gar um fünfstellige Summen, sondern es geht dabei, liebe Genossinnen und Genossen, um Durchschnittsrenten, die zwischen 900 und 1300 DM liegen - im Monat wohlgemerkt. Personen mit solch einer Rente sind betroffen. Um diese geht es bei den Maßnahmen, die die Union jetzt auf den Weg gebracht hat. Die ganz einfache Frage, die ich nicht nur an euch, sondern vor allen Dingen an diejenigen habe, denen es besser geht, lautet: Wie würden Sie, die Sie selbst ein ausreichendes, ein gutes oder - ich bin zum Neid völlig unfähig - ein hohes Gehalt haben, reagieren, wenn Sie von 900 oder meinethalben von 1300 DM im Monat leben, ihre Miete bezahlen, den Lebensunterhalt bestreiten und all das, was man so braucht, bezahlen müßten; wenn dann jemand käme und sagte: Da gehen wir jetzt ran; da ist eine Möglichkeit zum Kürzen; darauf konzentrieren wir uns, weil das ja die Masse ist, die es ja bekanntlich bringt? Wie würden diejenigen, die in der Gesellschaft Gott sei Dank stärker sind, wohl reagieren?

Ich vertraue darauf, daß es in diesem Land immer noch eine Mehrheit gibt, der es Gott sei Dank gut geht und die dann sagen wird: Wir sehen ein, daß die deutschen Sozialdemokraten Rentenkürzungen dieser Art, die vor allen Dingen diejenigen betreffen, die als Witwen ihr Leben fast hinter sich haben, nicht gestatten können und dieses für schlicht unanständig halten.

Ich bin davon überzeugt, daß wir immer noch in einem Land leben, in dem die Stärkeren wissen, daß ihre Stärke ihnen nur Freude machen kann, wenn sie auch für die Schwachen eintreten, in dem die Gesunden wissen, daß sie eine Verpflichtung haben, den Kranken zu helfen, und in dem vor allen Dingen die Jüngeren wissen, daß sie die verdammte Pflicht haben, denen, die vor ihnen waren, in ihrem Lebensabend zu helfen und sie nicht bedrängen dürfen.

Wenn das klar ist, liebe Genossinnen und Genossen, dann kann und muß man allen sagen: Unser Mehr-Säulen-Modell, also die Kombination aus einer beitragsfinanzierten Grundsicherung - ich nenne das Garantierente - mit stärkerer Eigenvorsorge, mit betrieblicher Altersversorgung und der Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Produktivvermögen, wird das Konzept für eine langfristige Sicherung der Altersvorsorge sein. Wir werden diejenigen sein, die es installieren werden und müssen. Wer aber Eigenvorsorge will, wer will, daß die Menschen mehr für sich selber sorgen, der darf doch nicht hergehen und die kleine Lebensversicherung, die sie sich zusammengespart haben, dann auch noch wegsteuern.

.............

Aber nicht nur der Quotenproporz zeichnet eine gute Politik für Frauen und Männer aus. Das wäre zuwenig. Wir haben in Deutschland die elternfeindlichste, vor allem aber die frauenfeindlichste Schulwirklichkeit Europas.

Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt sie Frauen nicht einmal ausreichend Gewißheit, daß ihre Kinder in festen Zeiten in der Schule zuverlässig betreut werden. Dies zu ändern, ist unsere Verpflichtung, und die Sozialdemokraten in den Ländern sind dabei.

Wir brauchen mehr Ganztagsschulen und Betreuung für jüngere Kinder. Ich vermag nicht einzusehen, weshalb das in vielen Staaten Europas klappt und nur bei uns nicht möglich sein sollte.

 

Anmerkung der Redaktion: Da steht soviel Scheisse drin - wenn wir das alles Markieren müßten - wäre alles GROSS FETT und ROT!

 
Liebe Tierfreundinnen, liebe Tierfreunde,

ich wünsche Ihnen besinnliche Feiertage und ein gutes Neues Jahr!

Bevor ich mich in meinen Weihnachtsurlaub begebe, möchte ich Sie noch über
folgendes informieren:

1. Die FDP Landtagsfraktion wird am Montag, den 8. Februar 2005 eine
Fachtagung Tierschutz im Hörsaalgebäude der Fachhochschule Kiel
veranstalten. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich diesen Termin bereits
vormerken würden.

2. Der Tierschutzbericht der Landesregierung wurde heute im Plenum
debattiert. Ich habe Ihnen die Presseerklärung des stellvertretenden
Vorsitzenden der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr.
Heiner Garg, zur Kenntnis beigefügt.

Mit verbleibt, mich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zu bedanken und
wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Dominik Völk
wiss. Referent der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Bildung und Kultur
Landeshaus, 24171 Kiel
Tel.: 0431/988-1489, Fax: 0431/988-1543
dominik.voelk@fdp.ltsh.de

P.S.: Bis zum 3. Januar 2005 werde ich nicht im Büro zu ereichen sein.


Presseerklärung:

Es gilt das gesprochene Wort!

Tierschutz in Schleswig-Holstein/Tierschutzbericht

Heiner Garg zum Tierschutz

In seinem Redebeitrag zu TOP 44 (Tierschutz in Schleswig-Holstein) sagte der
stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen
Landtag, Dr. Heiner Garg, u.a.:

"Die FDP-Landtagsfraktion hat sich in Schleswig-Holstein von Anfang an für
einen besseren Tierschutz eingesetzt. Dank vieler Initiativen der
FDP-Landtagsfraktion hat der Tierschutz einen höheren Stellenwert in der
Politik erhalten, als in den Jahren zuvor.

Dennoch besteht immer noch Handlungsbedarf. Das zeigt der vorgelegte
Bericht. Wenig ist von den vielen angekündigten Initiativen umgesetzt
worden:

· "Beim Tierschutz spitze"? Bündnis90/Die Grünen melden in ihren
Informationsbroschüren, dass sie auch weiterhin bei den
Haushaltsverhandlungen auf eine ausreichende finanzielle Ausstattung der
Tierheime dringen werden.

Tatsache ist: von den Grünen wurde in dieser Legislaturperiode nicht ein
einziger Haushaltsantrag zur Verbesserung des Tierschutzes und zur
Unterstützung der Tierheime eingebracht.
Im Gegenteil: Entsprechende Änderungsanträge der FDP-Landtagsfraktion wurden
immer abgelehnt. Die Haushaltsansätze in den Jahren 2002 und 2003 wurden
gegen Null heruntergefahren.

Tierschutz darf aber kein Lippenbekenntnis bleiben, sondern muss in
konkreter Umsetzung auch finanziell unterstützt werden. Allein mit der
Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz ist es jedenfalls nicht getan.

Die Folgen des Vollzuges der "Landesverordnung zur Abwehr der von Hunden
ausgehenden Gefahren (Gefahrhundeverordnung) vom 28.06.2000 sind im
wesentlichen auf die Tierheime verlagert worden. Sog. "Listenhunde" wurden
nach Inkrafttreten der Gefahrhundeverordnung ausgesetzt, abgegeben bzw.
eingezogen.

Die Kosten für die Pflege und Versorgung dieser Tiere verblieben bei den
Tierheimen und Kommunen, die diese Zusatzbelastung oftmals finanziell nicht
mehr tragen können. Es kann nicht angehen, dass sich die Landesregierung auf
den Standpunkt zurückzieht, die örtlichen Ordnungsbehörden müssten
zuständigkeitshalber auch die Kosten übernehmen (Bericht der Landesregierung
über den bisherigen Vollzug der Gefahrhundeverordnung, Drs. 15/1958, S. 10),
zumal nur ein kleiner Teil der Tiere im Wege des Vollzuges an die Tierheime
übergeben werden.

· Ein Haltungsverbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben?
Anträge der FDP-Landtagsfraktion zu Haltungsverboten von Wildtieren in
Zirkussen wurden sowohl im November 2002 als auch im Februar 2003 im Landtag
von rot-grün abgelehnt. Um so mehr hat es uns natürlich gefreut, dass der
grüne Umweltminister die Auffassung der FDP-Landtagsfraktion im September
2003 unterstützt und einem Antrag der FDP gefolgt worden ist.

Das Ziel wurde bisher noch nicht erreicht, weil die rot-grüne
Bundesregierung der Auffassung ist, dass hierzu eine Änderung des
Tierschutzgesetzes erforderlich sei. Eine entsprechende Änderung des
Gesetzes ist bisher nicht erfolgt.

· Lebendschlachtviehtransporte?

Der fraktionsübergreifende gemeinsame Antrag von FDP, SPD, Grünen und SSW
vom Mai 2001 für eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Subventionen,
dem Aufbau von örtlichen Schlachtkapazitäten sowie den Aufbau von
Kühlketten, findet im vorgelegten Bericht keine Beachtung. Besteht dazu in
Schleswig-Holstein kein Bedarf mehr?

· Erfassung und Dokumentierung von Tiertransporten?

Die Landesregierung hat ein Konzept zur Erfassung und Dokumentation der
Ergebnisse von Tiertransportkontrollen bereits im Mai 2001 in der Antwort
auf die Große Anfrage der FDP zu Tiertransporten (Drs.: 15/1252, S. 19)
angekündigt. Ist dieses Konzept wieder in den Schubladen verschwunden?
Bisher ist noch nichts dazu geschehen. Es darf nicht nur bei der
Absichtserklärung bleiben. Verstärkten Kontrollen auf der einen Seite müssen
auch eine entsprechende Erfassung und Auswertung auf der anderen Seite
gegenüber stehen.

· Verkürzung von Tiertransportzeiten?
Die Grünen wollen für eine Verkürzung der Tiertransporte auf maximal 4
Stunden in der nächsten Legislaturperiode eintreten? Sehr lobenswert! Da
scheint aber einiges in Vergessenheit geraten zu sein: Eine solche
Bundesratsinitiative haben wir bereits gemeinsam im Mai 2001 verabschiedet.
Viel ist hier noch nicht passiert. Es wird im vorgelegten Tierschutzbericht
der Landesregierung nicht einmal über Ansätze einer versuchten Umsetzung
berichtet.

· Regelungen zur Qualzucht (§ 11 b Tierschutzgesetz)?
Die Bemühungen der Landesregierung im Bundesrat zur Verhinderung von
Qualzuchten werden durch das grüne Bundesministerium für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft ausgebremst.

Ein Konkretisierung der Regelung wird aber immer dringlicher. Erst kürzlich
wurde im sh:z (15.12.04) berichtet, dass eine US-Firma bis 2007 eine
gentechnisch veränderte Katze züchten will, die keine Allergien mehr
auslösen soll.

Darüber hinaus sind die für den Vollzug des § 11 b Tierschutzgesetz
(Qualzucht) zuständigen Bundesländer weitgehend untätig geblieben. Deshalb
können Züchter die Produkte ihrer fehlgeleiteten Liebhaberei nicht nur
ständig nachzüchten, sondern auch auf Rasseschauen ausstellen. In den
Fällen, wo Züchter und Verbände nach wie vor nicht bereit sind, auf
entsprechende Züchtungen zu verzichten und eindeutige Gesetzesverstöße
vorliegen, muss endlich die zuständige Behörde tätig werden können - und
zwar dann, wenn es im übrigen Notwendig ist: am Wochenende, wenn Zucht- und
Rasseschauen stattfinden.


· Heimtierzuchtgesetz?
Die Bundesratsinitiative der FDP-Landtagsfraktion auf Erlass eines
Heimtierzuchtgesetzes dümpelt seit Oktober 2000 im zuständigen Innen- und
Rechtsausschuss vor sich hin.
Hier geht es nicht nur um die in Hinterhöfen gezüchteten Hunde, sondern auch
um die unter teilweise unsäglichen Bedingung produzierten Kleintiere für den
Heimtiermarkt. Es darf sich nicht nur Gutachten und Leitlinien zur Haltung
und Zucht von Zierfischen, Kleinvögeln, Papageien und Reptilien gestützt
werden - hier muss durch ein Gesetz entsprechende Rahmenbedingungen
geschaffen werden.

· Haltung von Nutztieren?
Die Haltung von Nutztieren die nicht in der
Bundes-Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 25.10.2001 (zuletzt durch
die Legehennenverordnung geändert am 28.02.2002) aufgeführt sind, muss
weiter verbessert werden. Dies ist schon allein deshalb notwendig, da
aufgrund der diversen Lebensmittelskandale die Verbraucher auf bisher nicht
nachgefragte Tiere ausweichen. Es kann nicht sein, dass wir zwar durch
Verordnungen die Produktion von Eiern und Geflügelfleisch reglementieren,
die starke Nachfrage nach Kaninchenfleisch aber in Bezug auf die Tierhaltung
keine Konsequenzen nach sich zieht. Kaninchen sind hier als reguläre
Nutztiere zu betrachten und nicht als das "puschelige Haustier" zum
streicheln. Wer die Haltung von Kaninchen zur Fleischproduktion hier nicht
mit berücksichtigt, vernachlässigt einen tierschutzrelevanten Bereich und
schafft eine rechtliche Grauzone. Eine entsprechende Aussage hierzu vermisse
ich im Tierschutzbericht."
 
 
Die Zeitungsberichte finden Sie auch im Forum - da können Sie dann auch DAMPF ablassen!

Mit freundlichem Gruß

Achim Weber

Für Hunde und gegen Rasselisten und gegen die weitere Einschränkung unserer Grundrechte.

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