Newsletter von Maulkorbzwang und den Dogangels
Themen: * Gruss zu Weihnachten und zum neuen Jahr! * Weihnachtslied - Hartz IV bereinigt * die Nichtzulassungsbeschwerden gegen das Urteil des VGH Kassel v. 27.01.2004 - 11 N 520/03 - leider zurückgewiesen, |
Hallo liebe Hundefreunde - Hallo an alle Mitstreiter! Wir wünschen euch allen ein ruhiges Weihnachtsfest mit euren Hunden - und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Wir möchten das Jahr mit einigen Sätzen beenden - an dem man die Geisteshaltung unserer Idioten im Amt gut ermessen kann: z.B.: Innenminister Thomas de Maizière (CDU) Nach dem SEK Einsatz mit 2 Toten Hunden: 1.) „Sage mir, mit wem du umgehst, und ich sage dir, wer du bist.“ * Die beiden sind selbst schuld, wenn sie gemeinsam mit einem gesuchten Verdächtigen unter einem Dach leben. In einem solchen Fall muss man halt damit rechnen, nächtens von einer Elite-Truppe der Polizei festgesetzt zu werden. 2.) Der Einsatz ist insgesamt doch nicht schlimm verlaufen - es sind ja nur 2 Hunde erschossen worden!
Anmerkungen: * Sippenhaft ist wieder stark im kommen! ** Nur 2 Hunde? Alle Berichte dazu finden Sie hier: http://forum.maulkorbzwang.de/cgi-bin/ultimatebb.cgi/forum/165.html? FAZIT: Hundehalter sind Freiwild! Es gibt viel zu tun - und es betrifft JEDEN! Die Poli"TICKER" wollen Ihren Kopf durchsetzen - egal wie und egal welche und wie viele Opfer es fordert. Sie wollen wenigstens mal gegen die Hundehalter gewinnen! Wunsch: Wir wünschen uns das die Gegner der HVO's sich langsam mal besinnen und zusammenarbeiten. Laßt uns diesem Pack endlich in den Arsch treten! Frohe Weihnachten! :-( |
Weihnachtslied
- Hartz IV bereinigt
Morgen, Kinder, wird's nichts geben! Nur wer hat, kriegt noch geschenkt. Mutter schenkte Euch das Leben. Das genügt, wenn man's bedenkt. Einmal kommt auch Eure Zeit. Morgen ist's noch nicht so weit. Doch ihr dürft nicht traurig werden. Reiche haben Armut gern. Gänsebraten macht Beschwerden. Puppen sind nicht mehr modern. Morgen kommt der Weihnachtsmann. Allerdings nur nebenan. Lauft ein bißchen durch die Straßen! Dort gibt's Weihnachtsfest genug. Christentum, vom Turm geblasen,macht die kleinsten Kinder klug. Kopf gut schütteln vor Gebrauch! Ohne Christbaum geht es auch. Tannengrün mit Osrambirnen -lernt drauf pfeifen! Werdet stolz! Reißt die Bretter von den Stirnen, denn im Ofen fehlt's an Holz! Stille Nacht und heil'ge Nacht -Weint, wenn's geht, nicht! Sondern lacht! Morgen, Kinder, wird's nichts geben! Wer nichts kriegt, der kriegt Geduld! Morgen, Kinder, lernt für's Leben! Gott ist nicht allein dran schuld. Gottes Güte reicht so weit . . . . Ach, du liebe Weihnachtszeit!
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Liebe Hundefreunde/innen, das BVerwG hat mit Beschluss v. 10.11.2004 - 6 BN 3.04 - die Nichtzulassungsbeschwerden gegen das Urteil des VGH Kassel v. 27.01.2004 - 11 N 520/03 - leider zurückgewiesen, womit die Hess. HundeVO v. 22.01.2003 rechtlichen Bestand hat. Den Beschluss haben die Bevollmächtigten am 18.12.2004 erhalten und an die Beteiligten verteilt. Heute, genau am 24.12.2004, hat der VGH Kassel seine Presseerklärung dazu verbreitet mit der Tendenz "KampfhundeVO rechtmäßig". Die Medien haben dies dankbar aufgegriffen, wie wir soeben in den 13.00 Nachrichten (der längste Beitrag wohlgemerkt) von HR 4 hören auf Hessentext S. 180 lesen konnten. Was wird die Hessenschau daraus heute um 19.30 Uhr wohl machen ? Diesen Zeitpunkt hat der VGH für seine "Weihnachtsbotschaft" bewusst gewählt. Einer weiteren Kommentierung bedarf es hier nicht - jeder möge sich seine eigenen Gedanken machen. Wir und Chico lassen uns jedenfalls das Weihnachtsfest dadurch nicht vermiesen. Mehr als bisher wird deutlich, dass es nötig ist, dieser Politik, Verwaltung und Justiz die Stirn zu bieten, wo man kann. Nur wer kämpft, kann verlieren - wer nicht kämpft hat bereits verloren ! Frohe Weihnachten und ein gutes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2005 allen standhaften Mitstreitern und Hundefreunden/innen ! Herzlichste Grüße aus Wehretal von Weihnachts-Staffbull Chico
Hier die Pressemeldung: Hessische Kampfhunde-Verordnung in letzter Instanz bestätigt Wiesbaden/Kassel (ddp-hes). Das jahrelange juristische Tauziehen um die hessische Kampfhunde-Verordnung ist mit einer letztinstanzlichen Entscheidung zugunsten der Verordnung zu Ende gegangen. Wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am Freitag mitteilte, bestätigte das Bundesverwaltungsgericht ein entsprechendes VGH-Urteil vom Januar dieses Jahres und ließ die dagegen gerichtete Revision von Hundebesitzern nicht zu. Damit sei der Rechtsweg erschöpft, wenngleich theoretisch der Weg vor das Bundesverfassungsgericht noch offen stehe, sagte ein VGH-Sprecher auf ddp-Anfrage. Der Weg nach Karlsruhe sei grundsätzlich nur nach dem Ausschöpfen des regulären Rechtsweges möglich, fügte er hinzu. Vor dem Verfassungsgericht müssten eventuell klagende Kampfhunde-Besitzer beweisen, dass der Maulkorb für ihr Tier ihre eigenen Grundrechte verletzt. Anmerkung: Guten Rutsch - speziell dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof ...... möge er sich das G........ |
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