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- Newsletter - Archiv |
| 27.06.2001 |
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+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++
Ein Jahr Landeshundeverordnung: Opposition fordert Korrekturen Ein Jahr nach Inkrafttreten der Landeshundeverordnung (LHVO) hat der Landtag auf Antrag von CDU (Drs. 13/1278) und der FDP (Drs. 13/1308) über die Wirksamkeit der Verordnung debattiert, die beide Oppositionsfraktionen entweder als handwerklich und fachlich unzulänglich sowie durch ein Landesgesetz zu ersetzen ansehen.
Clemens Pick (CDU) forderte die Landesregierung auf, ihre Verordnung zu überarbeiten: Durch diese LHVO würden die Halter bestimmter Hunderassen diskriminiert, ohne dass es dafür einen wissenschaftlich begründeten Anhalt gebe; in der Praxis sei sie nach Ansicht der Städte und Gemeinden undurchführbar, weil die angedrohten Ordnungsmaßnahmen unzureichend seien und die Kostenbelastungen für die Kommunen durch zwangsweise Unterbringungen von nicht vermittelbaren Hunden in Tierheimen unerträglich sei. Das alles habe die Umweltministerin durch ihre LHVO verursacht. Seine Fraktion wolle das Thema im Ausschuss diskutieren und beantrage darum die längst überfällige Anhörung von Experten.
Dr. Stefan Grüll (FDP) fand die LHVO handwerklich so schlecht, dass sie nicht zu überarbeiten sei. Darum seine Forderung an den Innenminister, seinen vorbereiteten Entwurf zu einem Landeshundegesetz vorzulegen; der könnte dann die geeignete Grundlage für eine von allen gewollte bundeseinheitliche Regelung sein. Die der Verordnung beigefügte Rasseliste sei wissenschaftlich nicht haltbar. Die Kommunen übten Kritik wegen mangelnder Umsetzbarkeit und steigender Kostenbelastung. Gerichte und Verfassungsrechtler hätten Bedenken und die Landesbeauftragte für den Datenschutz sei der Meinung, die LHVO sei datenschutzrechtlich nicht haltbar. An die Landesregierung ging seine Aufforderung: "Ziehen Sie die Konsequenz aus der einhelligen Ablehnung der Verordnung".
Irmgard Schmid (SPD) betonte, nach wie vor gehe Menschenschutz vor Hunderecht. Die SPD-Fraktion sei für eine Vereinheitlichung der LHVO auf Länderebene, wenn dies nicht gelinge, setze man sich für ein Landeshundegesetz ein. Die Polemik, die der CDU-Antrag in sich berge, führe in der Diskussion nicht weiter, gab sie zu bedenken.
Reiner Priggen (GRÜNE) warf der Opposition vor, sie drücke sich durch ihre Forderung nach einem neuen Gesetz um die Vorlage eigener konkreter Änderungsvorschläge und entwerfe ein Szenario, "als ob die Welt unterginge". Es sei erklärtes Ziel der bundesweiten und der Bestrebungen im Lande, zu einer Vereinheitlichung zu kommen - und im Rahmen dieser Vereinheitlichung werde auch die nordrhein-westfälische Liste überarbeitet. Aber in jedem werde gesagt werden müssen, welche Rasse auf der Liste stehen solle: "Darum kommen Sie nicht herum". Wenn die Opposition hier ausweiche und draußen im Lande populistisch Stimmung mache, dann bleibe es an der Ministerin und an der Landesregierung hängen.
Umweltministerin Bärbel Höhn (GRÜNE PFANNE) bezeichnete es als Erfolg der LHVO, dass sie inzwischen weitgehend akzeptiert sei und dass es im letzten Jahr keinen tödlichen und auch keine schweren Beißunfälle mehr gegeben habe. Das wirke bundesweit, "denn mittlerweile gehen Hundebesitzer mit ihren Hunden erheblich sachkundiger um als früher".
Der Versuch, vor Gericht die LHVO zu kippen, sei gescheitert, führte sie aus, darum würden auch in der Diskussion hierzulande stets Entscheidungen aus anderen Bundesländern zitiert. Nach wie vor sei sie der Meinung, dass es in jedem Bundesland eine andere Verordnung gebe, darum arbeite eine Gruppe auf Bundesebene an der Vereinheitlichung und nähere sich dabei der nordrhein- westfälischen Lösung, weil der Ansatz durchdacht sei. Bis Herbst, so hoffe sie, werde das zu erreichen sein; dann werde auch in NRW die LHVO entsprechend überarbeitet.
Reinhold Sendker (CDU) verlangte in Hinblick auf die Listen den wissenschaftlichen Nachweis über die Gefährlichkeit der aufgeführten Rassen. Von einer weitgehenden Akzeptanz könne so lange keine Rede sein, wie die Fachwissenschaft die LHVO massiv kritisiere. Darum lege seine Fraktion größten Wert darauf, "bei der dringend notwendigen Überprüfung der Landeshundeverordnung die Wissenschaft, die Verbände und vor allem auch die Kommunen wirklich anzuhören und zu erhören".
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http://www.haz.de/hannover/nachrichten/101060.html Wer ließ die Hunde frei?Kind übersteht Rottweiler-Angriff / Stadt: Neue Verordnung erfolgreich Gegen den Halter der beiden Rottweiler, die am Montagabend in Völksen ( Stadt Springe) einen elfjährigen Jungen schwer verletzt haben, wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Die Hunde des 46-Jäh rigen hatten ihr Opfer auf einem Spielplatz angefallen und in Arme, Beine sowie in den R ücken gebissen. Das Kind musste im Krankenhaus behandelt werden, ist aber mittlerweile wieder zu Hause. Die Rottweiler waren aus bisher ungeklärt er Ursache aus ihrem Zwinger entkommen. Weil sich die Metalltür nur nach i nnen öffnen lässt, schließt die Polizei nicht aus, dass sie vors ätzlich geöffnet wurde. Der Halter der Tiere, der bis Mai noch in Hannover gewohnt hat, ist bei der Polizei bereits bekannt. Er hatte seine Hunde ohne Leine oder Maulkorb herumlaufen lassen und verstieß damit gegen die Gefahrtierverordnung. Vorfälle wie der in Völksen sind nach Einführung des Maulkorb - und Leinenzwangs vor fast einem Jahr allerdings merklich zurückgegangen. Wir verzeichnen deutlich weniger Beißvorfälle, sagt Christian e Mehl, Leiterin der städtischen Gewerbe- und Veterinärabteilung. Rund 500 Hunde, d ie nach der Gefahrtierverordnung in die erste Kategorie fallen, sind bei der Stadt registriert. Sie haben den Wesenstest bestanden, ihre Halter haben beim Ordnungsamt ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt. Nach Einschätzung von Mehl leben im Stadtgebiet jedoch bis zu 100 gef ährliche Hunde, die gar nicht registriert sind. Hinzu kommen noch rund 70 namentlich bekannte Hundehalter, die trotz mehrfacher Aufforderung ihr Tier noch nicht zum Wesenstest angemeldet haben. Ein Problem, das seit kurzem auch die Staatsanwaltschaft beschäftigt. D enn wer einen als gefährlich eingestuften Hund ohne Erlaubnis hält, ma cht sich seit dem 21. April strafbar. Allein vergangene Woche haben wir 30 V erfahren gegen Besitzer dieser Hunde eingeleitet. Und das ist erst die Spitze des Eisbergs, sagt Staatsanwältin Jutta Rosendahl. Den Hundehalter n drohe eine Strafe von bis zu zwei Jahren Haft. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium fühlt sich durch d en Vorfall in Völksen bestätigt. Wir wollen die Gefahrtierverordnung bis zum Jahresende weiter verschärfen, sagt Ministeriumssprecher Hanns-Dieter Ros inke. Künftig sollen auch Schäferhunde, Doggen und Boxer als gefährliche Hunde e ingestuft werden. Außerdem überlege man, einen jährlichen Wesenstest f ür Pitbulls, American-Staffordshire-Terrier und Bullterrier einzuführen. Nach Meinung von Professor Hansjoachim Hackbarth, dem Tierschutzbeauftragten an der Tierärztlichen Hochschule, ist das alles Quatsch . Nicht das Tier müsse getestet werden, sondern der Mensch. Wer sich einen Hund anschaff en wolle, müsse eine Art Hundeführerschein machen, fordert Hackbarth. Ein bestandener Wesenstest kann nicht ausschließen, dass ein Hund aggressiv wird. san/zi
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