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27.06.2001
+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

 

 

Ein Jahr Landeshundeverordnung:

Opposition fordert Korrekturen

Ein Jahr nach Inkrafttreten der Landeshundeverordnung (LHVO) hat der

Landtag auf Antrag von CDU (Drs. 13/1278) und der FDP (Drs. 13/1308)

über die Wirksamkeit der Verordnung debattiert, die beide

Oppositionsfraktionen entweder als handwerklich und fachlich

unzulänglich sowie durch ein Landesgesetz zu ersetzen ansehen.

 

Clemens Pick (CDU) forderte die Landesregierung auf, ihre Verordnung

zu überarbeiten:

Durch diese LHVO würden die Halter bestimmter Hunderassen

diskriminiert, ohne dass es dafür einen wissenschaftlich

begründeten Anhalt gebe; in der Praxis sei sie nach Ansicht der Städte

und Gemeinden undurchführbar, weil die angedrohten Ordnungsmaßnahmen

unzureichend seien und die Kostenbelastungen für die Kommunen durch

zwangsweise Unterbringungen von nicht vermittelbaren Hunden in

Tierheimen unerträglich sei. Das alles habe die Umweltministerin durch

ihre LHVO verursacht. Seine Fraktion wolle das Thema im Ausschuss

diskutieren und beantrage darum die längst überfällige Anhörung von

Experten.

 

 

Dr. Stefan Grüll (FDP) fand die LHVO handwerklich so schlecht, dass

sie nicht zu überarbeiten sei.

Darum seine Forderung an den Innenminister, seinen vorbereiteten

Entwurf zu einem Landeshundegesetz

vorzulegen; der könnte dann die geeignete Grundlage für eine von allen

gewollte bundeseinheitliche Regelung sein. Die der Verordnung

beigefügte Rasseliste sei wissenschaftlich nicht haltbar. Die Kommunen

übten Kritik wegen mangelnder Umsetzbarkeit und steigender

Kostenbelastung. Gerichte und Verfassungsrechtler hätten Bedenken und

die Landesbeauftragte für den Datenschutz sei der Meinung, die LHVO

sei datenschutzrechtlich nicht haltbar. An die Landesregierung ging

seine Aufforderung: "Ziehen Sie die Konsequenz aus der einhelligen

Ablehnung der Verordnung".

 

 

Irmgard Schmid (SPD) betonte, nach wie vor gehe Menschenschutz vor

Hunderecht. Die SPD-Fraktion sei für eine Vereinheitlichung der LHVO

auf Länderebene, wenn dies nicht gelinge, setze man sich für ein

Landeshundegesetz ein. Die Polemik, die der CDU-Antrag in sich berge,

führe in der Diskussion nicht weiter, gab sie zu bedenken.

 

 

Reiner Priggen (GRÜNE) warf der Opposition vor, sie drücke sich durch

ihre Forderung nach einem neuen Gesetz um die Vorlage eigener

konkreter Änderungsvorschläge und entwerfe ein Szenario, "als ob die

Welt unterginge". Es sei erklärtes Ziel der bundesweiten und der

Bestrebungen im Lande, zu einer Vereinheitlichung zu kommen - und im

Rahmen dieser Vereinheitlichung werde auch die nordrhein-westfälische

Liste überarbeitet. Aber in jedem werde gesagt werden müssen, welche

Rasse auf der Liste stehen solle: "Darum kommen Sie nicht herum". Wenn

die Opposition hier ausweiche und draußen im Lande populistisch

Stimmung mache, dann bleibe es an der Ministerin und an der

Landesregierung hängen.

 

 

Umweltministerin Bärbel Höhn (GRÜNE PFANNE)

bezeichnete es als Erfolg der

LHVO, dass sie inzwischen weitgehend akzeptiert sei und dass es im

letzten Jahr keinen tödlichen und auch keine schweren Beißunfälle mehr

gegeben habe.

Das wirke bundesweit, "denn mittlerweile gehen Hundebesitzer mit ihren

Hunden erheblich sachkundiger um als früher".

 

Der Versuch, vor Gericht die LHVO zu kippen, sei gescheitert, führte

sie aus, darum würden auch in der Diskussion hierzulande stets

Entscheidungen aus anderen Bundesländern zitiert.

Nach wie vor sei sie der Meinung, dass es in jedem Bundesland eine

andere Verordnung gebe, darum arbeite eine Gruppe auf Bundesebene an

der Vereinheitlichung und nähere sich dabei der nordrhein-

westfälischen Lösung, weil der Ansatz durchdacht sei. Bis Herbst, so

hoffe sie, werde das zu erreichen sein; dann werde auch in NRW die

LHVO entsprechend überarbeitet.

 

 

Reinhold Sendker (CDU) verlangte in Hinblick auf die Listen den

wissenschaftlichen Nachweis über die Gefährlichkeit der aufgeführten

Rassen. Von einer weitgehenden Akzeptanz könne so lange keine Rede

sein, wie die Fachwissenschaft die LHVO massiv kritisiere. Darum lege

seine Fraktion größten Wert darauf, "bei der dringend notwendigen

Überprüfung der Landeshundeverordnung die Wissenschaft, die Verbände

und vor allem auch die Kommunen wirklich anzuhören und zu erhören".

 

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http://www.haz.de/hannover/nachrichten/101060.html

Wer ließ die Hunde frei?Kind übersteht Rottweiler-Angriff / Stadt:

Neue

Verordnung erfolgreich

Gegen den Halter der beiden Rottweiler, die am Montagabend in Völksen

( Stadt Springe) einen elfjährigen Jungen schwer verletzt haben, wird

wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.

Die Hunde des 46-Jäh rigen hatten ihr Opfer auf einem Spielplatz

angefallen und in Arme, Beine sowie in den R ücken gebissen. Das Kind

musste im Krankenhaus behandelt werden, ist aber mittlerweile wieder

zu Hause. Die Rottweiler waren aus bisher ungeklärt er Ursache aus

ihrem Zwinger entkommen. Weil sich die Metalltür nur nach i nnen

öffnen lässt, schließt die Polizei nicht aus, dass sie vors ätzlich

geöffnet wurde.

Der Halter der Tiere, der bis Mai noch in Hannover gewohnt hat, ist

bei der Polizei bereits bekannt. Er hatte seine Hunde ohne Leine oder

Maulkorb herumlaufen lassen und verstieß damit gegen die

Gefahrtierverordnung. Vorfälle wie der in Völksen sind nach Einführung

des Maulkorb - und Leinenzwangs vor fast einem Jahr allerdings

merklich zurückgegangen. „Wir verzeichnen deutlich weniger

Beißvorfälle“, sagt Christian e Mehl, Leiterin der städtischen

Gewerbe- und Veterinärabteilung.

Rund 500 Hunde, d ie nach der Gefahrtierverordnung in die erste

Kategorie fallen, sind bei der Stadt registriert. Sie haben den

Wesenstest bestanden, ihre Halter haben beim Ordnungsamt ein

polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt. Nach Einschätzung von Mehl

leben im Stadtgebiet jedoch bis zu 100 gef ährliche Hunde, die gar

nicht registriert sind. Hinzu kommen noch rund 70 namentlich bekannte

Hundehalter, die trotz mehrfacher Aufforderung ihr Tier noch nicht zum

Wesenstest angemeldet haben.

Ein Problem, das seit kurzem auch die Staatsanwaltschaft beschäftigt.

D enn wer einen als gefährlich eingestuften Hund ohne Erlaubnis hält,

ma cht sich seit dem 21. April strafbar. „Allein vergangene Woche

haben wir 30 V erfahren gegen Besitzer dieser Hunde eingeleitet. Und

das ist erst die Spitze des Eisbergs“, sagt Staatsanwältin Jutta

Rosendahl. Den Hundehalter n drohe eine Strafe von bis zu zwei Jahren

Haft. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium fühlt sich durch

d en Vorfall in Völksen bestätigt. „

Wir wollen die Gefahrtierverordnung bis zum Jahresende weiter

verschärfen“, sagt Ministeriumssprecher Hanns-Dieter Ros inke. Künftig

sollen auch Schäferhunde, Doggen und Boxer als gefährliche Hunde e

ingestuft werden. Außerdem überlege man, einen jährlichen Wesenstest f

ür Pitbulls, American-Staffordshire-Terrier und Bullterrier

einzuführen. Nach Meinung von Professor Hansjoachim Hackbarth, dem

Tierschutzbeauftragten an der Tierärztlichen Hochschule, ist das

„alles Quatsch

“. Nicht das Tier müsse getestet werden, sondern der Mensch. Wer sich

einen Hund anschaff en wolle, müsse eine Art Hundeführerschein machen,

fordert Hackbarth. „Ein bestandener Wesenstest kann nicht

ausschließen, dass ein Hund aggressiv wird.“

san/zi

 

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