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27.06.2001 - 2
+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

 

Verordnungsentwurf (Stand: 13.06.2001)

(pdf, 28 KB)

Kernpunkte der Neuregelung

Das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr

gefährlicher Hunde in das Inland, das am 21. April 2001 in Kraft

getreten ist, sieht in § 2 Abs. 1 vor, dass Hunde der Rassen Pitbull-

Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier,

Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen

Hunden nicht in das Inland verbracht oder eingeführt werden dürfen.

Ebenso dürfen Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen

untereinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften

des Landes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine

Gefährlichkeit vermutet wird, aus dem Ausland nicht in dieses Land

eingeführt oder verbracht werden.

Damit sich durch dieses Verbot nicht übermäßige Beschwernisse - z.B.

des Reiseverkehrs - ergeben, ermächtigt § 2 Abs. 2 des Gesetzes die

Bundesregierung, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates

Ausnahmen zuzulassen.

Die Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von

gefährlichen Hunden in das Inland, die die Bundesregierung am 13. Juni

2001 beschlossen hat, enthält diese notwendigen Ausnahmetatbestände

und regelt das bei ihrer Anwendung einzuhaltende Verfahren. Sie sieht

in folgenden Fällen für gefährliche Hunde Ausnahmen vom Verbringungs-

und Einfuhrverbot des Gesetzes vor:

Diensthunde,

Blindenhunde, Behindertenbegleithunde sowie Hunde des Katastrophen-

und Rettungsschutzes,

gefährliche Hunde, die von Personen mitgeführt werden, welche sich

nicht länger als einen Monat in der Bundesrepublik Deutschland

aufhalten (z.B. im Rahmen des Reiseverkehrs),

gefährliche Hunde, aus dem in Deutschland z. Zt. vorhandenen Bestand,

die ins Ausland verbracht und dann wieder eingeführt werden sollen,

gefährliche Hunde, die berechtigt in einem Land gehalten werden dürfen

oder für die die Berechtigung zum ständigen Halten erlangt werden

soll.

Der Halter ist verpflichtet, die Nämlichkeit (Identität) des Hundes

durch entsprechende Belege nachzuweisen.

Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates

 

Weiteres auf der HP

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Angeschlossen dem Zusammenschluß Deutscher Rassehunde e.V. (ZDR e.V.)

und den Verbänden

des IGRZV e.V. Deutschland im Ausland Federation Union Cynologie

International e.V. (UCI e.V.)

 

 

 

 

Ein toter Hund der VDH – Schauen besucht hat ist mehr wert !

 

Zur Vorgeschichte :

 

 

Ein 1 ½ jähriger Yorkshire Terrier Rüde wurde von einem Nachbarhund

tot gebissen.

Xander sollte einmal als Deckrüde eingesetzt werden.

 

Xanders Besitzer trauert um seinen Hund, aber dennoch wollte er die

Sache nicht auf sich beruhen lassen , sondern forderte Schadensersatz

für Xander.

 

Der „Schaden „ wurde der Victoria Versicherung gemeldet und nun sollte

ein Gutachten klären , was Xander wert war.

 

Alle Unterlagen von Xander , Kaufvertrag, Abstammungsnachweis und die

vorhandenen Schaubewertungen wurden dem Sachverständigenbüro für Hunde

und Katzen BIO CONSULT in Burgdorf vorgelegt um ein Gutachten über

Xanders Wert erstellen zu lassen.

 

Wir gehen davon aus , dass ein Sachverständigenbüro unparteiisch und

unabhängig ein Gutachten erstellen soll.

 

Doch die Firma BIO CONSULT erweist sich nach den uns hier vorliegenden

Gutachten als alles andere als unparteiisch, obwohl sie auf ihren

Internetseiten angibt , dass sie in enger Kooperation mit Züchtern,

Zuchtverbänden und öffentlichen Einrichtungen ihre Gutachten für diese

Luxustiere erstellt.

 

Mit welchem Verein der Geschäftsführer Ulrich Günther wohl am meisten

kooperiert kann man dann anhand dieses uns vorliegenden Gutachten

ersehen.

 

 

Auszug aus dem Gutachten :

 

Der Abstammungsnachweis des Hundes wurde nicht von einem VDH- Verein

ausgestellt, sondern einem konkurrierenden Zuchtverein, ebenso hat der

Rüde niemals an Shows eines VDH- assoziierten Verein teilgenommen.

Der Wert der errungenen Auszeichnungen muss daher sehr vorsichtig

beurteilt werden , auf keinen Fall kann dieser Rüde im Preisniveau

eines VDH- Hundes gesehen werden.

Hier wurde allerdings übersehen , dass der Rüde Xander vom KTZV

abstammt, der soweit uns bekannt ist , allerdings dem VDH

angeschlossen ist.

 

Macht ja nichts , genauso wenig wie die Feststellung , dass Xander

kein Attest auf HD- Freiheit besaß.

Für Yorkshire Terrier ist dies meines Wissens nach nicht erforderlich

–auch nicht beim VDH.

 

Xanders Herrchen besuchte mit ihm Zuchtschauen bei nicht VDH

angeschlossenen Vereinen und hier erhielt Xandern Bewertungen von VV

und VI .

 

Wir kommen also zu der Erkenntnis, dass Hunde die nicht einem VDH-

Verein angehören deshalb weniger wert sind. Das Zuchtbewertungen nicht

VDH angeschlossener Vereine viel weniger Wert sind .

Warum ? Sind die Richter hier nicht Fachkundig ?

Dies kann man dieser Behauptung jedenfalls entnehmen.

 

So etwas von einem Sachverständigenbüro ?

Mit welchem Recht wird diese Behauptung von der BIO CONSULT

aufgestellt ?

 

Wir fragen hier, warum Xander Leben weniger wert gewesen sein soll –

nur weil er keinen VDH- Abstammungsnachweis besaß ?

 

Für mich ist die Firma BIO CONSULT hier nicht objektiv und

dementsprechend diesem Gutachten zufolge auch nicht unparteiisch und

es ist jedem Hundehalter , der keine VDH- Abstammungsnachweise seines

Hundes besitzt, nur zu empfehlen ein Gutachten nicht bei diesem

Sachverständigenbüro erstellen zu lassen.

Eine weitere Empfehlung geht an den Geschäftsführer der BIO CONSULT

Herrn Ulrich Günther.

 

Solange er nicht klar belegen kann , dass Hunde eines Zuchtverbandes

der nicht dem VDH angehört, körperlich, geistig, gentechnisch in einem

schlechterem Zustand sind, sich doch mit Gutachten dieser Art zurück

zuhalten.

 

Ersichtlich ist jedenfalls auch , wie sehr der VDH seine Finger

ausgestreckt hat , um seine Monopolstellung zu festigen.

 

Doch solange es noch Hundehalter und Vereine gibt, die sich nicht

diesem Wettbewerbs – und Vereinswidrigen Verhalten unterwerfen ,

solange können wir noch darauf hoffen im Handeln und Denken frei zu

sein- dies heißt : Ich hole mir meinen Hund von dem Verein , dem ich

vertraue und wenn ich will , dann züchte ich auch bei einem Verein

meiner Wahl oder bilde dort meinen Hund aus und mir kann niemand und

nichts aufzwingen , dass dies der VDH sein muss.

 

 

Iris Leupold- Schäfer

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Iris Leupold- Schäfer

34471 Volkmarsen

Vorsitzende der

IGRZV e.V. Deutschland Landesgruppe Nordhessen e.V.

Igrzvnordhessen1@aol.com

 

 

 

Reiben sich unsere Innenminister so langsam die Hände ?

 

 

Vor einem Jahr kam die neue Landeshundeverordnung und alle Hundehalter

des Landes die betroffen waren zogen an einem Strang um die Leben

Ihrer Hunde zu retten.

 

Heute nach einem Jahr hat man eher das Gefühl , dass die Hundehalter

sich nun selbst durch eine Hundehalterverordnung bekriegen.

Vorwürfe , Anschuldigungen , Verleumdungen und persönliche Angriffe

sind derzeit das , was uns als Newsletter auf den PC flattert.

 

Das kann es doch nicht sein.

Bouffier, Höhn und alle anderen Innenminister der Ländern brauchen

scheinbar nur noch gelassen abzuwarten , bis sich die Aktivisten

selbst zerfleischt haben .

 

Ich frage mich langsam ob da wirklich noch an die Hunde gedacht wird

oder wollen da nur noch einige ihre Profilneurosen darstellen ?

 

Es kommt mir so vor wie das VDH – Schema.

Ich stelle mich hin und sage , ich bin gegen die LHVO aber schicke so

wie in Hessen meine VDH Richter als Gutachter vor um das Ganze auch

schön zu kontrollieren.

 

Nee Leute , so geht das doch nicht !

 

Meint ihr , dass es meinem Hund interessiert , ob und gegebenenfalls

welches Parteibuch ich besitze ? Interessiert es meinen Hund ob er VDH

Papiere hat oder ob ich einem anderen Verein angehöre ?

 

EIN KLARES NEIN !!!!

 

Meinem Hund interessiert nur eines : Ein sorgenfreies, friedliches

unbeschwertes Leben bei mir und meiner Familie , Futter , Auslauf ,

Spiel und viel Streicheleinheiten und das Recht von mir so erzogen zu

werden , dass er nicht aggressiv wird.

Damit sein Leben nicht in Gefahr gerät durch unsere

Landeshundeverordnungen.

 

Ich habe keinen sogenannten Kampfhund, aber habe mich dennoch vor

einem Jahr stark gemacht im Kampf gegen die LHVO der Länder. Ich sah

die Ungerechtigkeit gegenüber Rassen und vor allem auch die

Ungerechtigkeit die Vereinen und Hundeschulen droht , wenn der VDH

eine Monopolstellung in Deutschland durchsetzt.

 

Auch den Aufrufen mich einer bestimmten Partei anzuschließen, weil ich

nur wenn ich meinen Hund liebe diese Partei wählen kann, folgte ich

nicht.

Die Hundehalter , die mir sagten das sie den VDH unterstützen, weil

man so das Blutbad durch die Kontrolle der eigenen Richter kleiner

halten könne, veranlassten mich zu einem Kopfschütteln.

 

Ist es nicht vielmehr so , dass ich darüber nachdenken muss , dass

diese eine Partei auch noch andere – nicht die Hundehaltung oder LHVO

betreffende Entscheidungen treffen wird , die mein Leben beeinflussen

?

 

Ist es nicht so , wenn der VDH rigoros die Stellung seiner Richter für

Wesensteste abgelehnt hätte , dass es dann den Ländern wie Hessen

schwer gefallen wäre Wesensteste durchführen zu können ?

 

Jeder versucht hier seine Schäfchen ins trockene zu bringen und dies

mit den Fadenscheinigsten Begründungen.

 

Wäre es nicht angebracht , dass sich die Kämpfer gegen die LHVO

besser absprechen um nicht zwei Demos an einem Tag stattfinden zu

lassen. ?

 

Miteinander für unsere Hunde und nicht gegeneinander für das Ego !

 

Egal bei welchen Veranstaltungen, egal bei welchen Verein – dort wo

Hundehalter sind und Informationen benötigen , dort sollten sie im

Interesse der Sache auch erfolgen.

 

Was suchen da Kritiken am Aussehen oder der Kleidung von Hundehalter ?

 

Viel wichtiger ist doch die Feststellung , dass sich der Kreis de

Demonstranten verkleinert hat und es doch eher die Frage ist , wie

bekommen wir die Hundehalter dazu sich wieder mehr zu engagieren und

zahlreich auf Demos zu erscheinen.

 

Vergessen die , die nun ihre Haltererlaubnis in der Tasche haben und

sich deshalb vielleicht zurück gezogen haben , dass sie in zwei

Jahren wieder 100 von Euro für die Haltung Ihres Hundes bezahlen

müssen.

Der Hundehalter ist neben dem Autofahrer schlecht hin die Melkuh der

Nation.

 

Hundeschulen und Hundevereine müssen weiterhin Angst um ihre Existenz

haben , solange nicht dem VDH die Zähne gezeigt werden um eine

Monopolstellung dieses Vereins zu unterbinden.

 

Besinnt euch endlich wieder auf das , für das wir kämpfen wollen –

Freiheit für unsere Hunde und für die Hundehalter , Vereine und

Hundeschulen.

 

Ich will nicht dastehen und mir überlegen müssen ob ich für den

Kommentar eines Kämpfers Applaus geben kann oder besser dann doch

nicht , weil andere ihn nicht akzeptieren können.

 

Wir alle haben ein Ziel – dies sollten und können wir nur gemeinsam

erreichen indem wir zusammenhalten und gemeinsam und nicht

gegeneinander kämpfen.

 

Was würde werden, wenn auch noch wir Hundehalter uns in mehrere Lager spalten würden.

Wir sehen doch am VDH und an den freien Vereinen , wie sehr es die Situation erschwert.

 

Hätten wir von Anfang an als Vereine gemeinsam gekämpft- wäre es vielleicht auch nicht so schlimm geworden.

Doch hier will nur einer der größte sein und über alle anderen herrschen und bestimmen und das hat es den Ministerien leicht gemacht , die Hundehalter untereinander auszuspielen.

 

Ohne Einigkeit in den Vereinen haben die Innenminister ein leichtes Spiel.

 

So wird es den Hundekämpfern auch ergehen, wenn sie anfangen sich gegeneinander zu richten.

 

Also, im Interesse unserer Hunde , lasst uns uns wieder auf das

Wesendliche konzentrieren, egal welchem Verein oder Partei wir

angehören oder auch nicht angehören.

 

Egal welchen Hund, egal welcher Rasse wir besitzen – wir haben ein Ziel

 

FREIHEIT UND EIN RUHIGES, FRIEDLICHES LEBEN MIT UNSEREN HUNDEN

!!!!!!!!!!

 

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!!!!!!!!!!

 

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