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28.06.2001 - 4
+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

 

Wir bedanken uns allseits für`s Daumen- und Pfotendrücken. Zum Feiern

ist es noch etwas früh - aber nie zu spät. Bis zum 12.07.01 wird ein

Jahrgang kaltgestellt, der älter sein wird als jede Hunderasseliste in

Deutschland!

Damit hier niemand auf die Schundmedien angewiesen ist, anbei die

Stellungnahme der Kanzlei Stahl.

Aufgrund der sehr guten Prozeßführung speziell der RAin Annett Löwe

sind wir noch weitere 2 Wochen guter Hoffnung...

Stellvertretend für alle Berliner, die nicht aufgeben werden

Marion Bobka

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Berlin, den 28.06.2001

Hoffnung in Berlin !!!

Vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof fand heute die mündliche

Verhandlung über die Verfassungsbeschwerden von 35 Haltern gelisteter

Hunde gegen die rasseabhängigen Bestimmungen der Berliner

Hundeverordnung statt.

Besondere Bedeutung kam der Frage zu, ob die Beschwerdeführer

Rechtsschutz nicht zunächst bei den Verwaltungsgerichten hätten suchen

müssen.

Ansonsten wurde ausgiebig (auch im Hinblick auf die aktuellen Urteile

aus Schleswig-Holstein und Niedersachsen) darüber gesprochen, ob die

Rasse eines Hundes ein sachliches Differenzierungskriterium ist oder

nicht. Gegenstand der Debatte war weiterhin die Verhältnismäßigkeit

der rasseabhängigen Restriktionen (Leinen -und Maulkorbzwang,

Führungszeugnis, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Zuchtverbot) sowie die

Frage, ob die Verordnung nicht weitere Ausnahmen hätte zulassen

müssen.

Das Land Berlin bezog sich in seinen Begründungen immer wieder auf das

Urteil des Bayrischen Verfassungsgerichtshofes, die bundesweiten

Regelungen über vier angeblich gefährliche Rassen und Rasselisten im

europäischen Ausland.

Die Verhandlungsatmosphäre kann als außerordentlich sachlich

bezeichnet werden. Die Fragen des Gerichts ließen keine

Voreingenommenheit zugunsten der einen oder anderen Seite erkennen -

aber wir hatten die deutlich besseren Argumente!

Eine Entscheidung wird am 12. Juli 2001 um 9.00 Uhr im Plenarsaal des

Kammergerichts, Elßholzstr. 30-33 verkündet.

Wir haben berechtigte Hoffnungen, daß die Rasseliste als Ganzes fällt!

Alles andere wäre nur ein Teilerfolg, der die unberechtigte

Ungleichbehandlung nicht beseitigen würde. Wir gehen nicht davon aus,

daß die Beschwerdeführer nach dieser Verhandlung durch den Gerichtshof

auf den Verwaltungsrechtsweg verwiesen werden.

In der kommenden Woche wird in Rheinland-Pfalz verhandelt. Wir

wünschen viel Erfolg und verbleiben

Mit besten Grüßen

Anwaltskanzlei Albrecht Stahl,

Berlin

 

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Saarbrücker Zeitung Politik 27.6.Klare Linie bei Kampfhunden

 

Klare Linie bei Kampfhunden

Hecken sieht keinen Bedarf zur Änderung der Hundeverordnung -

Demnächst Auffangstation

In Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben die Gerichte die

Hundeverordnungen aufgehoben, weil sie die Gefährlichkeit nach Rassen

definieren. Auch im Saarland geht es um Rassen. Doch hier sieht man

keinen Handlungsbedarf.

Saarbrücken (gf). Der saarländische Sozial-Staatssekretär Josef Hecken

hat es abgelehnt, vor dem Hintergrund der Gerichtsurteile in

Niedersachsen und Schleswig-Holstein noch einmal über die

saarländische Hundeverordnung nachzudenken. Gegenüber unserer Zeitung

meinte Hecken: "Es gibt überhaupt keine Veranlassung, unsere

Verordnung über das Halten gefährlicher Hunde im Augenblick zu

novellieren oder gar aufzuheben. An der Gefährlichkeit von manchen

Hunden und insbesondere von so genannten Kampfhunden hat sich in einem

Jahr überhaupt nichts geändert."

Er habe, so Hecken weiter, immer noch "das Bild des kleinen Volkan vor

Augen", der in Hamburg von einem Kampfhund getötet worden war. "Dieses

schreckliche Ereignis ist noch nicht einmal ein Jahr her." Nur weil es

in der Zwischenzeit keine besonders schlimmen Angriffe von Kampfhunden

mehr gegeben habe, so Hecken weiter, dürfe man doch jetzt nicht

leichtsinnig werden und alle vernünftigen Vorsichtsmaßnahmen über Bord

werfen. Trotz der Urteile der Oberverwaltungsgerichte in anderen

Bundesländern gelte die saarländische Verordnung nach wie vor. Der

Staatssekretär: "Ich bin guten Mutes, dass unser

Oberverwaltungsgericht die Hundeverordnung nicht aufhebt, weil sie

anders ist, als die niedersächsische und die schleswig-holsteinische.

Unsere Verordnung schüttet das Kind nicht mit dem Bade aus wie die

nordrhein-westfälische, die 42 Rassen betrifft. Gerade wegen ihrer

Ausgewogenheit hat unsere saarländische Regelung ja bundesweite

Anerkennung und Beachtung gefunden."

Deshalb solle die Verordnung auch nicht geändert oder gelockert

werden. Denn sie sei ein "wohlabgewogener Kompromiss" zwischen den

Interessen der Hundehalter und denen der Allgemeinheit "auf Schutz vor

von verantwortungslosen Haltern scharfgemachten Bestien, die alles

beißen, was sich bewegt". Dies müssten auch die Tierschützer zur

Kenntnis nehmen. Im Saarland werde verlangt, dass Halter gefährlicher

Hunde einen Lehrgang absolvieren und ihre Zuverlässigkeit beweisen.

Hecken: "Zusätzlich untersuchen wir die Hunde und testen, ob sie

besonders aggressiv sind oder nicht." Egal an welchem Ende der Leine

die Gefahr größer sei - hier müsse man auf jeden Fall "rigoros

durchgreifen".

Seit dem Inkrafttreten der Verordnung habe das Sozialministerium eine

Veranstaltung finanziert, in der Sachverständige geschult wurden, die

die Lehrgänge nach der Polizeiverordnung durchführen. Eine Vielzahl

solcher Lehrgänge für Halter und Hunde hätten bereits stattgefunden.

Bei acht Prüfungsterminen hätten 84 Halter ihre Theorietests bereits

absolviert. Ferner seien 47 praktische Tests durchgeführt worden. Ein

Problem gebe es jedoch noch bei der Unterbringung von Hunden, die die

Prüfung nicht bestanden hätten oder deren Halter nicht zuverlässig

seien. Hecken: "Obwohl die Landesregierung hier 200 000 Mark

bereitgestellt hat, um den für die Unterbringung zuständigen

Ortspolizeibehörden zu helfen, hat sich bisher kein Tierheim zur

Unterbringung bereitgefunden." Das werde sich aber in den nächsten

Wochen ändern, weil noch im Sommer eine entsprechende Einrichtung

("kynologisches Zentrum") mit Unterstützung des Landes in Betrieb

gehen werde, die solche Tiere aufnehme. Dieses Zentrum soll aus zwei

Teilen bestehen, einer Tierpension für etwa 80 Hunde und einer

Aufnahme- und Betreuungsstation für gefährliche Hunde mit 80 Plätzen.

Positiv steht Hecken den Bemühungen um ein bundeseinheitliches

Heimtiergesetz gegenüber: "Es wäre gut, wenn es anstelle der 16

unterschiedlichen Länderregelungen einheitliche Standards in ganz

Deutschland gäbe." Doch hierüber werde wohl noch lange diskutiert

werden: "Bis ein solches Gesetz irgendwann einmal im Gesetzblatt

steht, wird noch viel Wasser die Saar herunterlaufen. Und so lange

brauchen wir unsere Landesverordnung."

Unterdessen hat Hecken den Völklinger Oberbürgermeister Hans Netzer

darauf hingewiesen, dass die Unterbringung oder der sonstige Umgang

mit gefährlichen Hunden keine Aufgabe des Landes sei. Eventuelle

Versäumnisse oder gar Beißvorfälle, zu denen es dadurch kommen könnte,

dass gefährliche Hunde nicht eingezogen worden seien, obwohl sie

aggressiv sind und dem Halter die Zuverlässigkeit nicht attestiert

werden kann, fallen, so Hecken, "in den originären

Zuständigkeitsbereich der Ortspolizeibehörden". Doch stehe die

Landesregierung zu ihrer Zusage für geeignete

Unterbringungsmöglichkeiten.

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http://www.westfaelische-rundschau.de/free/wr.artikel-

lokal-000.html?id26936

27.06.2001

Rosenduenger toedliche Gefahr fuer Hunde

Herdecke. "Da kauft man ex-tra was Biologisches, um seinen Hund zu

schuetze n - und dann das." Waltraud Heer ist wuetend. Wuetend und

traurig ueber den T od von "Mona".

Am 10. Juni fand die Herdeckerin den acht Jahre alten Rauhaardackel

verendet in seinem Koerbchen. Zwei Tage zuvor hatte sich "Mona" an dem

frisch ausgebrachten Rosenduenger der Firma Oscorna guetlich getan.

"Ich habe sie sofort weggezogen, aber offensichtlich zu spaet", ist

sich Frauchen heute sicher, dass der Tod auf Kosten des Duengers gehe.

Oscorna-Rosenduenger enthaelt naemlich, wie viele andere Duengemittel

au ch, Rizinus- schrot - ein stickstoffhaltiges Abfallprodukt der

Rizinusoelherstellung. Und dieses Schrot enthaelt, wenn er nicht

ordentlic h verarbeitet wird, das auch fuer Menschen giftige Rizin.

Bereits in einem anderen Oscorna-Produkt wollen Forscher der

Tieraerztliche n Hochschule Hannover das Gift Rizin als Todesursache

in drei Faellen im Raum Hannover ausgemacht haben: Obwohl das

Rizinusschrot bei der Produktion erhitzt werde, sei der hochgiftige

Wirkstoff offenbar nur unzureichend zerstoert worden, hatte Veterinaer

Uwe Kersten der Nachrichtenagentur AP a m 15. Juni bestaetigt und vor

dem Produkt gewarnt. Als Waltraud Heer in der WR davon las, schreckte

sie auf: Hatte Dackel "Mona " nicht am Tag, nachdem sie den Duenger

gefressen hatte, mehrfach erbrochen? Und hatte das Erbrochene nicht

wie der Duenger gerochen?

An etwas anderem, da ist auch Tochter Daniela (15) ueberzeugt, kann

sich ih r kleiner Liebling, den sie mit sieben Jahren vom eigenen

Taschengeld bezahlt hat, nicht vergiftet haben: "Sie war danach nicht

ohne Aufsicht ausserhalb vom Grundstueck." Dass Rizinanteile in seinen

Produkten am Tod von Mona und drei weiteren Hunden schuld sein sollen,

kann sich Thomas Mayer, Geschaeftsfuehrer der Oscorna-Duenger GmbH,

nicht vorstellen. Man beziehe das Rizinusschrot seit 20 Jahren vom

selben Zulieferer, der Krefelder Firma Alberdink Boley. Bei desse n

Herstellungsverfahren sei ausgeschlossen, dass das Schrot Rizin

enthalte. Allerdings fuehre man keine eigenen Tests mehr durch.

Man erhitze das Schrot schon deshalb auf ueber 100 Grad, um Hexan, das

bei der Gewinnung des Rizinusoeles gebraucht werde, aus dem "Kuchen"

zu entfernen. Dabei werde auch das Eiweiss Rizin unschaedlich gemacht.

"Wenn wir das nic ht ordentlich machen, stinkt das Schrot nach

Benzin", so Dr. Gerhard Leinz, Gesamtlaborleiter bei Alberdink Boley.

Zudem sei das Verfahren vom TUeV begutachtet. Beide Firmen wollen nun

die Ergebnisse der Tieraerztlichen Hochschule abwarten. Sie weisen

aber darauf hin, dass Duenger kein Futtermittel sei.

Entsprechende Warnungen wuerden auch auf die Verpackungen gedruckt.

"Da steht ,Von Tieren fernhalten´, aber nichts von giftig", kontert

Waltra ud Heer. "Toxische Stoffe werden im Landhandel unter Verschluss

gehalten. Da erkennt man die Gefahr sofort. Und wenn bei biologischen

Duengern auch eine Gefahr sogar fuer Menschen besteht, muessen die

halt auch in den Giftschra nk.

Ganz einfach."

Von Volkmar Kah

 

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Auszug aus dem Forum der fdpliberale.de:

 

Datum: 28.06.2001 um 13:34:59

E-Mail: karl@fdpliberale.de

Betreff: HERMES wird bedroht und beläßtigt

Name: Karl der Liberale

Inhalt der Mitteilung:

Eben habe ich die Rubrik "Aktuell" in www.fdpliberale.de besucht und bin erschüttert.

Waren meine Befürchtungen wegen Düsseldorf nun richtig oder nicht?

Werner Klinger wird nicht nur mit Zivilklagen und Verleumdungen bei der FDP bedroht, nein, man greift auch zur primitiven Bedrohung mit persönlicher Nötigung.

Was werden die zuständigen Minister dazu sagen?

Bekommt Werner Klinger Polizeischutz, wie er jedem Innenminister zusteht?

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28.06.2001 um 16:42:37

E-Mail: Eurohorse@allesklar.de

Betreff: HERMES wird bedroht und beläßtigt

Name: Redaktion Eurohorse.org

Inhalt der Mitteilung:

"Einer der Düsseldorfer Organisatoren ...." lesen wir in Rubrik Aktuell bei www.fdpliberale.de und erlauben uns die Frage: Hat der auch einen Namen? 2 sollen es gewesen sein und beide haben versagt.

Bis zum 19.6.2001 wollte der halbe Bundestag von uns wissen, wer für Düsseldorf der Ansprechpartner ist.

Wir waren überfragt und nun können wir noch nicht mal bei Werner Klinger Namen sehen.

Was soll das?

Wird Berlin am 7.7.2001 ein ähnliches Chaos?

Dann schon heute unser aufrichtiges Beileid allen angereisten Demonstranten!

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Ich sage da nun nichts mehr zu - das bedarf keines Kommentares mehr

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