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29.06.2001 - 4
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+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

 

Sie leben in NRW?

Ihr Hund ist mindestens 20 kg schwer und/ oder hat eine Schulterhöhe

von mindestens 40 cm?

Dann müssen Sie die Haltung dieses Hundes bis zum 06.07.2001 bei Ihrer

Ordnungsbehörde anzeigen, und bis zum 01.01.2002 bestimmte Auflagen

erfüllen.

 

!GEHEN SIE HIN - BEVOR DAS DER "NETTE" NACHBAR ÜBERNIMMT !

 

 

Jetzt können Sie SOLIDARITÄT mit den unbescholtenen Bürgern zeigen,

die einen Hund der >42< in NRW gelisteten Hunderassen* halten!

Setzen Sie Sich für eine echte Gefahrenabwehr ein ...

denn Rasselisten verstellen den Blick auf tatsächlich gefährliche

Individuen!

Näheres hier:

www.tierheim-olpe.de/thnews.htm#2040

[ * exklusive des gelisteten Goralenhundes >>>

www.tierheim-olpe.de/news/ddemo.htm#gori

denn der ist ja bekanntermaßen ausgestorben]

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Stadt Siegen

Ordnungsamt

Markt 2

57072 Siegen

- per Einschreiben mit Rückschein -

29.06.2001

Anzeige der Haltung eines Hundes nach §1 Abs.1 Satz 1 LHV NRW,

vermutlich Kategorie 20/40

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

obwohl die LHV NRW aufgrund gravierender Mängel durch das

Landesparlament zur Überarbeitung in die Ausschüsse verwiesen wurde,

obwohl die Verwaltungsvorschriften zur LHV NRW (VV LHV NRW) als

norminterpretierende Verwaltungsvorschriften keinerlei rechtliche

Außenwirkung entfalten, trotz der Vielzahl anhängiger und von uns

geförderter Einzelklagen gegen die LHV NRW und trotz der vielfältigen

durch Rechtsgutachten belegten Rechts- und Verfassungsverstöße, die

der LHV NRW immanent sind, teilen wir Ihnen mit heutigem Datum

kulanzweise die Haltung eines unter die rechtswidrige LHV NRW

fallenden Hundes mit, da dies alles ja nicht Ihre persönliche Schuld

ist.

Wir halten einen Hund, der ca. 55 cm Widerristhöhe und ca. 27

Kilogramm Gewicht aufweist.

Über Rasse oder Kreuzung des Hundes können wir keine Auskunft geben,

da die Elterntiere nicht bekannt sind. Auf der ganzen Welt kann

niemand die Rasse oder Kreuzung des Hundes justiziabel belegbar

bestimmen, da nach persönlicher Auskunft von Herrn Prof. O. Distl,

Institut für Tierzucht und Genetik der TiHo Hannover, kein

molekulargenetischer Test zur Bestimmung der Rassenherkunft eines

Hundes existiert und phänotypische Merkmale dem subjektiven Einfluß

des Beurteilers unterliegen. Darüber hinaus hat das

Oberverwaltungsgericht Schleswig Holstein in seinem Urteil vom

30.05.2001 ausdrücklich erklärt, daß es wissenschaftlich unhaltbar

ist, "alle Individuen einer Rasse aufgrund verallgemeinernder

Beurteilung als gefährlich einzustufen".

Die Identität des Hundes ist seit Jahren mittels eines Mikrochip -

Transponders mit der Nummer ... gekennzeichnet.

Wir sind laut LHV NRW sachkundig, da wir seit über drei Jahren

unbeanstandet einen "größeren Hund" halten.

Anbei finden Sie den Nachweis über das Bestehen einer

Haftpflichtversicherung für den Hund. Auf Kenntnis der

Versicherungsnummer oder des Schadensverlaufes haben Sie keinen

rechtlichen Anspruch. (Natürlich verlief diese Versicherung

schadensfrei - aber eine derartige Auskunft würde unserem Recht auf

informationelle Selbstbestimmung zuwider laufen.)

Wir sind auch zuverlässig, da unsere polizeilichen Führungszeugnisse

einwandfrei sind.

Allerdings werden Sie diese nicht erhalten.

Ersatzweise fügen wir Ihnen die Stellungnahmen der Bundes- und

Landesdatenschutzbeauftragten bei.

Demnach verstößt die Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses

nicht nur einerseits gegen den Datenschutz und das Recht auf

informationelle Selbstbestimmung, sondern ist andererseits für die

Hunde der Kategorie 20/40 auch überhaupt nicht erforderlich, da an die

Anzeigepflicht der LHV NRW für Hunde der Kategorie 20/40 kein

Erlaubnisvorbehalt geknüpft ist.

Mit der Überprüfung von polizeilichen Führungszeugnissen,

Haftpflichtversicherungen etc. werden also lediglich Steuergelder und

personelle Ressourcen der Behörden verschwendet, die dazu dienen

sollten, im Rahmen einer echten Gefahrenabwehr tatsächlich auffällige

und gefährliche Individuen zu überprüfen.

Unerfreulicherweise geschieht letzteres trotz vieler tragischer

Vorfälle bis heute nicht.

Wie es um die Ernsthaftigkeit der angeblich beabsichtigten

"Gefahrenabwehr" der LHV NRW steht, ist bereits daran deutlich zu

erkennen, daß Hunde der Kategorie 20/40 zwar als "wegen ihrer Größe

oder ihres Gewichts" als potentiell gefährlich eingestuft werden

(Putativgefahr, nicht konkrete Gefahr), die Anzeige dieser Hunde aber

mit Frist von einem Jahr, der Nachweis über Haftpflichtversicherung,

Chip, Zuverlässigkeit (polizeiliches Führungszeugnis) und Sachkunde

sogar mit Frist bis zum 01.01.2002 verlangt wird.

Eine "Gefahrenabwehr", die mit derartig langen Fristen einhergeht,

entlarvt sich selbst als Potemkinsches Dorf und ihre Initiatoren als

inkompetente und verantwortungslose Populisten.

Bitte bestätigen Sie uns Eingang und Ordnungsmäßigkeit unserer Anzeige

mit Frist bis zum 06.07.2001 schriftlich.

Falls die Ihnen zugesandten Informationen und Unterlagen Ihrer Ansicht

nach der LHV NRW nicht genügen, so teilen Sie uns dies bitte

schriftlich mit, vorzugsweise in Form eines Verwaltungsaktes.

Falls Sie weitere Fragen zur LHV NRW oder zu den VV LHV NRW haben,

stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

 

Silke Groos Bernd Groos

 

Anlagen:

1. Kopie der Auskunft der Versicherungsgesellschaft

2. Stellungnahme von Herrn Prof. Dr. O. Distl, Institute of Animal

Breeding and Genetics Hannover School of Veterinary Medicine,

Buenteweg 17 p, D-30559 Hannover

3. Stellungnahme der Bundesbeauftragten für Datenschutz zur LHV NRW

4. Stellungnahme der Landesbeauftragten NRW für Datenschutz zur LHV

NRW

5. Presseinformation zum Urteil des OVG Schleswig Holstein vom

30.05.2001

6. Statistik über tödliche Beißunfälle in Deutschland der Jahre 1968 -

2001

 

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