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2.07.2001
+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

 

VERFOLGT - VERLEUMDET - VERURTEILT

Sind Sie es leid, daß ihr Hund, der von der Regierung Sachsen-Anhalts als Kampfhund eingestuft ist, sein restliches Leben lang Maulkorb tragen soll?

Sind Sie es leid, daß Sie durch die Landes-Hundeverordnung der Willkür der Behörden ausgeliefert sind?

Wollen Sie dieser Ungerechtigkeit ein Ende bereiten?

Wir suchen interessierte Menschen und Besitzer von American Staffordshire Terriern, American Pit Bull  Terriern und Staffordshire Bull Terriern die mit uns gegen die auf keinerlei kynologischen Grundlagen basierende und Sicherheit vortäuschende Landeshundeverordnung Sachsen-Anhalts klagen.

Bitte melden Sie sich unter:

Tel: 0170-2329610

Tel: 0175-1541629

0345-8070749

Email:

Askeger@aol.com

JackAttack170599@aol.com

Sie finden uns auch im Internet unter:

www.elses-rudel.purespace.de

www.bull-and-terrier.com

 

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Hallo Ihr Lieben!

Dieses Mail von W. Albrecht habt Ihr vielleicht auch erhalten.

Es wurde mir nicht so ganz klar, was hier eigentlich läuft!

Inzwischen habe ich es wohl kapiert!

Während für 3 Großdemos in Hamburg, Berlin und Düsseldorf mit

Masseneintritten in die FDP geworben wird, hat hier ein Herr W.

Albrecht einen Text mit Bild in einem Hochglanzjournal in Hamburg

gefunden, das für die FDP wirbt.

Ich kann den Wahrheitsgehalt dieses Mails nicht bestätigen oder

anzweifeln, aber ich möchte wirtklich gerne wissen, wie die FDP nun

zur "Kampfhunde-Problematik" steht.

Wer kann mir nun eine vernünftige Antwort geben???

Stimmt es, dass die FDP dieses Bild mit Text (im Anhang) offiziell

verteilt und auch voll hinter diesem Text steht????

Bitte Infos an:

Iris Strassmann und WUFF-Solidaritäts-Kampfhund ERIC

Hundemagazin WUFF Deutschland-Redaktion

strassmann@wuff.at

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Hier der Mailtext von Herrn Albrecht: und darunter die ursprüngliche

Nachricht von Herrn Eckert:

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

im City Journal, Ausg. 1, Juni 2001, fand ich auf der 1. Seite den

angehängten Artikel. Dieses Journal wirbt für die Hamburger FDP und

wird in hoher Aufl. und auf Hochglanz kostenlos in Hamburg-Mitte

verteilt.

Nach unseren Gesprächen mit Vertretern der FDP hatte ich eindeutig

andere, nämlich gegenteilige Botschaften erwartet - darauf beruht ja

wohl auch die geplante Veranstaltung am 7. Juli. Unter diesen

Umständen steht die Unterstützung der FDP doch wohl mindestens in

Frage.

Was wird dort eigentlich gespielt?

MfG W. Albrecht

 

Bild und mehr hier:

02.07.2001 Hamburg: Masseneintritt in die FDP?? Was wird hier

gespielt?? +++ HIER MEHR! +++ auf der HP

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Mal was älteres - aber sehr Interessant:

Pressemitteilung

Nr. 027.00 / 27.01.2000

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Sperrfrist: Redebeginn

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Zu TOP 10, Gefahrhunde-Verordnung,

erklärt Detlef Matthiessen, Tierarzt und Mitglied der Fraktion BÜNDNIS

90/DIE GRÜNEN:

 

 

 

 

 

Hauptursache ist die Unfähigkeit, mit aggressvien Tieren

vernünftig umzugehen

 

 

 

Dass ausgerechnet die Freie Demokratische Partei Deutschlands,

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein einen Antrag vorlegt, das Problem

mit gefährlichen Hunden zu regeln,

- nebenbei gesagt hinken Sie mit diesem Antrag mal wieder der

Entwicklung hinterher, denn der Innenminister hat bereits die

Initiative ergriffen, und die Fraktionen von SPD und Grünen haben dazu

im Rahmen der Selbstbefassung des Innenausschusses aufgefordert -

dass also die FDP solch einen Antrag vorlegt, das ist schon starker

Tobak. Man braucht nur draußen im Lande ein paar Kilometer fahren und

von den grellblauen Plakaten geifert einen ein Köter entgegen, der

einen hochaggressiven Eindruck vermittelt. Manche FDP-Plakate

heutzutage sind wahrlich ein Angriff auf den guten Geschmack.

 

Es ist Ihnen nicht entgangen, dass die Koalitionsfraktionen ebenfalls

einen Antrag zur Problematik gefährlicher Hunde vorgelegt haben. Dabei

will ich Ihnen zugestehen, Frau Kollegin Happach-Kasan, dass in Ihrem

Antrag nicht viel Verkehrtes drinsteht, er greift jedoch zu kurz.

Damit meine ich nicht den Punkt eins des Antrages, der einen Bericht

einfordert, den der Innenminister auch heute gegeben hat. Ich meine

auch nicht so sehr Punkt drei, in dem die Selbstverständlichkeit

gefordert wird, dass Regelungen gleich welcher Art auf solider

Tatsachenerkenntnis zu beruhen haben, sondern vor allem den Punkt

zwei. Dort schränkt die FDP den Kreis der bei einer landesgesetzlichen

Regelung zu Beteiligenden auf drei ein. Wir gehen davon aus, dass mehr

zu beteiligen sind. Jedenfalls wollen wir niemanden von der Diskussion

ausschließen.

 

Der Hauptwiderspruch, den ich zum FDP-Antrag allerdings habe, ist die

Zentrierung der Betrachtung auf den genetischen Aspekt der

Rassedisposition. Bei gefährlichen Hunden, meine Damen und Herren, da

mag die Vererbung eine mehr oder weniger große Rolle spielen. Sie

haben ja auch registriert, dass der Innenminister in seinem Bericht

darin lediglich einen Teilaspekt der Problemlage sieht, nämlich in

Kategorie eins. Und ich will an dieser Stelle auch deutlich sagen,

wenn die Theorie einer rassebedingte Neigung zu unkontrollierbarer

Aggression erhärtbar ist, bin auch ich für einen Ausschluss solcher

Tiere aus der Zucht und Vermehrung. Der kulturelle Verlust wäre zu

verkraften.

 

Diese Betrachtungsweise wird ja durch das jüngste Urteil zur

Hundesteuerdifferenzierung gestützt. Welche Rassen von solchen

Maßnahmen betroffen wären - das hat ja der Minister ausgeführt -

bedarf noch einer genauen und wissenschaftlich abgesicherten Prüfung.

 

Das Hauptproblem liegt aus meiner Sicht nicht so sehr bei den Tieren,

sondern bei deren Menschen. Nach meinen Erfahrungen sind es zwar

vorwiegend bestimmte Rassen, die zur Aggressionsproblemen neigen,

Hauptursache aber ist die Unfähigkeit der Menschen mit diesen Tieren

vernünftig umzugehen. Wir werden es jedenfalls weder von der Sache her

noch politisch durchstehen, neben den klassischen Kampfhunden auch

auffällige Rassen wie Dobermann, deutscher Schäferhund oder roter

Cocker Spaniel ins Visier zu nehmen. Es kann nicht Ziel sein, bei

allen genetischen Dispositionen das Problem der gefährlichen Hunde mit

Sterilisation, Kastration, Ausschluss von der Zucht - mit einem Wort -

mit Ausrottung zu lösen.

 

Vielmehr werden dem aufmerksamen Leser des Antrages von SPD und

Bündnis 90/DIE GRÜNEN Begriffe wie "Erlaubnisvorbehalt",

"Haltungsverbot", "Verpflichtung zur Sachkundeprüfung" ins Auge

gefallen sein.

 

Wir begrüßen die Initiative des Innenministers, wir fordern ihn auf,

die Eingriffsschwelle für Maßnahmen der genannten Art niedrig zu

halten, denn es ist ja so - und das werden die meisten von Ihnen

ebenfalls aus eigener Erfahrung bestätigen - ein Kind wurde gebissen,

und der Kommentar des Hundehalters lautet: "Sonst ist er so lieb" oder

"Zu dicht vorbei gegangen" oder "Das Kind wird ihn wohl am Schwanz

gezogen haben". In den seltensten Fällen wird nach solchen Ereignissen

der Hundehalter äußern: "Was habe ich da für eine aggressive Misttöle"

oder "Leider gehorcht er mir nie" oder "Meine Wohnung im vierten Stock

ist zu klein und Zeit habe ich auch nicht - bitte haben Sie

Verständnis". Solche Zitate werden leider in den seltensten Fällen

bekannt.

 

Nun hat sich voller Kritik die Arbeitsgemeinschaft gegen

Hundesrassendiskriminierung im Verband für das deutsche Hundewesen

(VDH) in einem Flugblatt geäußert. Überschrift: "Hundehalter zeigen

Wienholtz die Zähne"

 

Eine Wortwahl, die vor dem Hintergrund der hier diskutierten

Aggressionsproblematik, für sich selber spricht: "Schleswig-Holsteins

Hundehalter sind empört!" Ich bin auch ein Schleswig-Holsteinischer

Hundehalter, ich bin nicht empört...

 

Sie schreiben: "Der Verband für das deutsche Hundeswesen vertrete

650.000 Hundehalter aller Rassen in unserem Land." Das erinnert mich

an solche dubiosen Aussagen, wie wir es zum Beispiel vom Verband

Eigentum und Naturschutz kennen, der vorgibt, im Namen aller

Hausbesitzer, Sportler, Bauern usw. hier im Lande zu sprechen. Also,

liebe Arbeitsgruppe im VDH, bleiben Sie auf dem Teppich, wir

diskutieren mit Ihnen auch gerne, wenn Sie sich weniger martialisch

geben, oder auch wenn Sie ein ganz klitzekleiner Verein wären.

 

Aber noch ein letztes Wort zum Tierschutz. Zur Hauptsache geht es uns

natürlich um den Schutz den Menschen, aber es werden auch und viel

häufiger Tiere Opfer aggressiver Hunde, auch an die sollten wir

denken.

 

______________________________________________________________

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

im Schleswig-Holsteinischen Landtag

Pressesprecherin

Claudia Jacob

Düsternbrooker Weg 70

24105 Kiel

Tel.: 0431 / 988 - 1503

Fax: 0431 / 988 - 1501

Mobil: 0172 / 541 83 53

E-mail: presse@gruene.ltsh.de

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http://www.welt.de/daten/2001/06/30/0630ir264268.htx

Sonntag, 01.Juli 2001

Tierhalter muessen vorher ihren Vermieter fragen

Steht im Mietvertrag "das Halten von Hunden und Katzen ist verboten",

so ist dies quasi ein Evangelium - Mietrecht

Kaum eine Streitfrage zwischen Vermietern und Mietern spricht neben

rechtlichen Problemen die Emotionen so stark an wie die der

Tierhaltung. So erstaunt es auch nicht, dass sich die Gerichte bis hin

zum Bundesgerichtshof immer wieder mit diesem Thema befassen muessen.

Doch trotz einer Fuelle vo n Entscheidungen: Die Unsicherheit unter

den Beteiligten ist gross; die "Umstaende des Einzelfalls" spielen

eine grosse Rolle. Normalerweise wird dem Vermieter das Recht

zugestanden, die Tierhaltung durc h seine Mieter fuer zulaessig zu

erklaeren - oder nicht. Ausnahme: Kleintie re wie Wellensittiche,

Hamster, Meerschweinchen und Kanarienvoegel duerfen in die Wohnung,

ohne dass jemand gefragt werden muesste - und unabhaengig davon, was

dazu im Mietvertrag steht. Der Bundesgerichtshof hat denn auch die

Klausel

"Das Halten von Haustieren ist verboten" verworfen. (AZ: VIII ZR

10/92) Unte r dieses Verbot wuerden naemlich auch Kleintiere fallen.

Das Schicksal von Hund oder Katze hingegen haengt von der Billigung

des Vermieters ab. Wer einen Vierbeiner halten will, der sollte in den

Mietvertrag schauen. Steht dort "Das Halten von Hunden und Katzen ist

verboten", so ist dies quasi ein Evangelium. Stellt der Vermieter

fest, dass ein Mieter Hund oder Katze hat, obwohl dies gegen den

Mietvertrag verstoesst, so muss er das baldmoeglichst beanstand en.

Vermieter naemlich, die es laengere Zeit dulden, dass ein Mieter ein

solch es Tier haelt, koennen dann nicht mehr fordern, dass Waldi oder

Miezi abgesch afft werden. Viele Mietvertraege sind aber nicht ganz so

rigoros. Sie sprechen nicht ein absolutes Verbot aus. Es heisst

vielmehr: "Die Tierhaltung bedarf der vorherigen Zustimmung des

Vermieters". Hier kann also "gehandelt" werden . Aber auch wenn die

Tierhaltungsklausel unwirksam ist oder wenn der Vertrag ueberhaupt

keine Regelung enthaelt, darf der Mieter nicht einfach ein Tier

anschaffen. Der Vermieter muss gefragt werden; er hat das letzte Wort.

Der Vermieter darf aber seine Zustimmung nicht grundlos verweigern.

Beispiel :

Eine Familie kauft einen Hund, ohne ausdruecklich die Erlaubnis des

Vermiet ers einzuholen. Grund: Die Nachbarn haben schon seit drei

Jahren einen Pudel, ei n Ehepaar eine Etage hoeher seit einem Jahr

einen Spitz. Hier wuerde der Vermieter unwirksam handeln, wenn er ohne

besondere Begruendung von den dritten Mietern verlangen wuerde, ihr

Tier aus dem Haus zu schaffen. Es ist nicht selten, dass der Vermieter

eine frueher erteilte Erlaubnis widerruft. Ob dies rechtlich moeglich

ist, haengt vom Einzelfall ab. Zumin dest muss der Vermieter einen

triftigen Grund haben. Auch darf er die Erlaubnis nicht als

Druckmittel einsetzen - zum Beispiel mit einer Mieterhoehung. Sol lte

aber ein "erlaubter" Vierbeiner fuer die Mitbewohner untragbar werden,

etwa weil er ihnen Angst einfloesst, dann muss er wieder aus dem Haus.

bue

 

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