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2.07.2001 |
+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++
VERFOLGT - VERLEUMDET - VERURTEILT Sind Sie es leid, daß ihr Hund, der von der Regierung Sachsen-Anhalts als Kampfhund eingestuft ist, sein restliches Leben lang Maulkorb tragen soll? Sind Sie es leid, daß Sie durch die Landes-Hundeverordnung der Willkür der Behörden ausgeliefert sind? Wollen Sie dieser Ungerechtigkeit ein Ende bereiten? Wir suchen interessierte Menschen und Besitzer von American Staffordshire Terriern, American Pit Bull Terriern und Staffordshire Bull Terriern die mit uns gegen die auf keinerlei kynologischen Grundlagen basierende und Sicherheit vortäuschende Landeshundeverordnung Sachsen-Anhalts klagen. Bitte melden Sie sich unter: Tel: 0170-2329610 Tel: 0175-1541629 0345-8070749 Email: Askeger@aol.com JackAttack170599@aol.com Sie finden uns auch im Internet unter: www.elses-rudel.purespace.de www.bull-and-terrier.com
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Hallo Ihr Lieben! Dieses Mail von W. Albrecht habt Ihr vielleicht auch erhalten. Es wurde mir nicht so ganz klar, was hier eigentlich läuft! Inzwischen habe ich es wohl kapiert! Während für 3 Großdemos in Hamburg, Berlin und Düsseldorf mit Masseneintritten in die FDP geworben wird, hat hier ein Herr W. Albrecht einen Text mit Bild in einem Hochglanzjournal in Hamburg gefunden, das für die FDP wirbt. Ich kann den Wahrheitsgehalt dieses Mails nicht bestätigen oder anzweifeln, aber ich möchte wirtklich gerne wissen, wie die FDP nun zur "Kampfhunde-Problematik" steht. Wer kann mir nun eine vernünftige Antwort geben??? Stimmt es, dass die FDP dieses Bild mit Text (im Anhang) offiziell verteilt und auch voll hinter diesem Text steht???? Bitte Infos an: Iris Strassmann und WUFF-Solidaritäts-Kampfhund ERIC Hundemagazin WUFF Deutschland-Redaktion strassmann@wuff.at ******************************* Hier der Mailtext von Herrn Albrecht: und darunter die ursprüngliche Nachricht von Herrn Eckert: Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, im City Journal, Ausg. 1, Juni 2001, fand ich auf der 1. Seite den angehängten Artikel. Dieses Journal wirbt für die Hamburger FDP und wird in hoher Aufl. und auf Hochglanz kostenlos in Hamburg-Mitte verteilt. Nach unseren Gesprächen mit Vertretern der FDP hatte ich eindeutig andere, nämlich gegenteilige Botschaften erwartet - darauf beruht ja wohl auch die geplante Veranstaltung am 7. Juli. Unter diesen Umständen steht die Unterstützung der FDP doch wohl mindestens in Frage. Was wird dort eigentlich gespielt? MfG W. Albrecht
Bild und mehr hier: 02.07.2001 Hamburg: Masseneintritt in die FDP?? Was wird hier gespielt?? +++ HIER MEHR! +++ auf der HP ######################################################### Mal was älteres - aber sehr Interessant: Pressemitteilung Nr. 027.00 / 27.01.2000 ______________________________________________________________________ ________
Sperrfrist: Redebeginn Es gilt das gesprochene Wort!
Zu TOP 10, Gefahrhunde-Verordnung, erklärt Detlef Matthiessen, Tierarzt und Mitglied der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Hauptursache ist die Unfähigkeit, mit aggressvien Tieren vernünftig umzugehen
Dass ausgerechnet die Freie Demokratische Partei Deutschlands, Landtagsfraktion Schleswig-Holstein einen Antrag vorlegt, das Problem mit gefährlichen Hunden zu regeln, - nebenbei gesagt hinken Sie mit diesem Antrag mal wieder der Entwicklung hinterher, denn der Innenminister hat bereits die Initiative ergriffen, und die Fraktionen von SPD und Grünen haben dazu im Rahmen der Selbstbefassung des Innenausschusses aufgefordert - dass also die FDP solch einen Antrag vorlegt, das ist schon starker Tobak. Man braucht nur draußen im Lande ein paar Kilometer fahren und von den grellblauen Plakaten geifert einen ein Köter entgegen, der einen hochaggressiven Eindruck vermittelt. Manche FDP-Plakate heutzutage sind wahrlich ein Angriff auf den guten Geschmack.
Es ist Ihnen nicht entgangen, dass die Koalitionsfraktionen ebenfalls einen Antrag zur Problematik gefährlicher Hunde vorgelegt haben. Dabei will ich Ihnen zugestehen, Frau Kollegin Happach-Kasan, dass in Ihrem Antrag nicht viel Verkehrtes drinsteht, er greift jedoch zu kurz. Damit meine ich nicht den Punkt eins des Antrages, der einen Bericht einfordert, den der Innenminister auch heute gegeben hat. Ich meine auch nicht so sehr Punkt drei, in dem die Selbstverständlichkeit gefordert wird, dass Regelungen gleich welcher Art auf solider Tatsachenerkenntnis zu beruhen haben, sondern vor allem den Punkt zwei. Dort schränkt die FDP den Kreis der bei einer landesgesetzlichen Regelung zu Beteiligenden auf drei ein. Wir gehen davon aus, dass mehr zu beteiligen sind. Jedenfalls wollen wir niemanden von der Diskussion ausschließen.
Der Hauptwiderspruch, den ich zum FDP-Antrag allerdings habe, ist die Zentrierung der Betrachtung auf den genetischen Aspekt der Rassedisposition. Bei gefährlichen Hunden, meine Damen und Herren, da mag die Vererbung eine mehr oder weniger große Rolle spielen. Sie haben ja auch registriert, dass der Innenminister in seinem Bericht darin lediglich einen Teilaspekt der Problemlage sieht, nämlich in Kategorie eins. Und ich will an dieser Stelle auch deutlich sagen, wenn die Theorie einer rassebedingte Neigung zu unkontrollierbarer Aggression erhärtbar ist, bin auch ich für einen Ausschluss solcher Tiere aus der Zucht und Vermehrung. Der kulturelle Verlust wäre zu verkraften.
Diese Betrachtungsweise wird ja durch das jüngste Urteil zur Hundesteuerdifferenzierung gestützt. Welche Rassen von solchen Maßnahmen betroffen wären - das hat ja der Minister ausgeführt - bedarf noch einer genauen und wissenschaftlich abgesicherten Prüfung.
Das Hauptproblem liegt aus meiner Sicht nicht so sehr bei den Tieren, sondern bei deren Menschen. Nach meinen Erfahrungen sind es zwar vorwiegend bestimmte Rassen, die zur Aggressionsproblemen neigen, Hauptursache aber ist die Unfähigkeit der Menschen mit diesen Tieren vernünftig umzugehen. Wir werden es jedenfalls weder von der Sache her noch politisch durchstehen, neben den klassischen Kampfhunden auch auffällige Rassen wie Dobermann, deutscher Schäferhund oder roter Cocker Spaniel ins Visier zu nehmen. Es kann nicht Ziel sein, bei allen genetischen Dispositionen das Problem der gefährlichen Hunde mit Sterilisation, Kastration, Ausschluss von der Zucht - mit einem Wort - mit Ausrottung zu lösen.
Vielmehr werden dem aufmerksamen Leser des Antrages von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN Begriffe wie "Erlaubnisvorbehalt", "Haltungsverbot", "Verpflichtung zur Sachkundeprüfung" ins Auge gefallen sein.
Wir begrüßen die Initiative des Innenministers, wir fordern ihn auf, die Eingriffsschwelle für Maßnahmen der genannten Art niedrig zu halten, denn es ist ja so - und das werden die meisten von Ihnen ebenfalls aus eigener Erfahrung bestätigen - ein Kind wurde gebissen, und der Kommentar des Hundehalters lautet: "Sonst ist er so lieb" oder "Zu dicht vorbei gegangen" oder "Das Kind wird ihn wohl am Schwanz gezogen haben". In den seltensten Fällen wird nach solchen Ereignissen der Hundehalter äußern: "Was habe ich da für eine aggressive Misttöle" oder "Leider gehorcht er mir nie" oder "Meine Wohnung im vierten Stock ist zu klein und Zeit habe ich auch nicht - bitte haben Sie Verständnis". Solche Zitate werden leider in den seltensten Fällen bekannt.
Nun hat sich voller Kritik die Arbeitsgemeinschaft gegen Hundesrassendiskriminierung im Verband für das deutsche Hundewesen (VDH) in einem Flugblatt geäußert. Überschrift: "Hundehalter zeigen Wienholtz die Zähne"
Eine Wortwahl, die vor dem Hintergrund der hier diskutierten Aggressionsproblematik, für sich selber spricht: "Schleswig-Holsteins Hundehalter sind empört!" Ich bin auch ein Schleswig-Holsteinischer Hundehalter, ich bin nicht empört...
Sie schreiben: "Der Verband für das deutsche Hundeswesen vertrete 650.000 Hundehalter aller Rassen in unserem Land." Das erinnert mich an solche dubiosen Aussagen, wie wir es zum Beispiel vom Verband Eigentum und Naturschutz kennen, der vorgibt, im Namen aller Hausbesitzer, Sportler, Bauern usw. hier im Lande zu sprechen. Also, liebe Arbeitsgruppe im VDH, bleiben Sie auf dem Teppich, wir diskutieren mit Ihnen auch gerne, wenn Sie sich weniger martialisch geben, oder auch wenn Sie ein ganz klitzekleiner Verein wären.
Aber noch ein letztes Wort zum Tierschutz. Zur Hauptsache geht es uns natürlich um den Schutz den Menschen, aber es werden auch und viel häufiger Tiere Opfer aggressiver Hunde, auch an die sollten wir denken.
______________________________________________________________ Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Schleswig-Holsteinischen Landtag Pressesprecherin Claudia Jacob Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Tel.: 0431 / 988 - 1503 Fax: 0431 / 988 - 1501 Mobil: 0172 / 541 83 53 E-mail: presse@gruene.ltsh.de #################################################################### http://www.welt.de/daten/2001/06/30/0630ir264268.htx Sonntag, 01.Juli 2001 Tierhalter muessen vorher ihren Vermieter fragen Steht im Mietvertrag "das Halten von Hunden und Katzen ist verboten", so ist dies quasi ein Evangelium - Mietrecht Kaum eine Streitfrage zwischen Vermietern und Mietern spricht neben rechtlichen Problemen die Emotionen so stark an wie die der Tierhaltung. So erstaunt es auch nicht, dass sich die Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof immer wieder mit diesem Thema befassen muessen. Doch trotz einer Fuelle vo n Entscheidungen: Die Unsicherheit unter den Beteiligten ist gross; die "Umstaende des Einzelfalls" spielen eine grosse Rolle. Normalerweise wird dem Vermieter das Recht zugestanden, die Tierhaltung durc h seine Mieter fuer zulaessig zu erklaeren - oder nicht. Ausnahme: Kleintie re wie Wellensittiche, Hamster, Meerschweinchen und Kanarienvoegel duerfen in die Wohnung, ohne dass jemand gefragt werden muesste - und unabhaengig davon, was dazu im Mietvertrag steht. Der Bundesgerichtshof hat denn auch die Klausel "Das Halten von Haustieren ist verboten" verworfen. (AZ: VIII ZR 10/92) Unte r dieses Verbot wuerden naemlich auch Kleintiere fallen. Das Schicksal von Hund oder Katze hingegen haengt von der Billigung des Vermieters ab. Wer einen Vierbeiner halten will, der sollte in den Mietvertrag schauen. Steht dort "Das Halten von Hunden und Katzen ist verboten", so ist dies quasi ein Evangelium. Stellt der Vermieter fest, dass ein Mieter Hund oder Katze hat, obwohl dies gegen den Mietvertrag verstoesst, so muss er das baldmoeglichst beanstand en. Vermieter naemlich, die es laengere Zeit dulden, dass ein Mieter ein solch es Tier haelt, koennen dann nicht mehr fordern, dass Waldi oder Miezi abgesch afft werden. Viele Mietvertraege sind aber nicht ganz so rigoros. Sie sprechen nicht ein absolutes Verbot aus. Es heisst vielmehr: "Die Tierhaltung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters". Hier kann also "gehandelt" werden . Aber auch wenn die Tierhaltungsklausel unwirksam ist oder wenn der Vertrag ueberhaupt keine Regelung enthaelt, darf der Mieter nicht einfach ein Tier anschaffen. Der Vermieter muss gefragt werden; er hat das letzte Wort. Der Vermieter darf aber seine Zustimmung nicht grundlos verweigern. Beispiel : Eine Familie kauft einen Hund, ohne ausdruecklich die Erlaubnis des Vermiet ers einzuholen. Grund: Die Nachbarn haben schon seit drei Jahren einen Pudel, ei n Ehepaar eine Etage hoeher seit einem Jahr einen Spitz. Hier wuerde der Vermieter unwirksam handeln, wenn er ohne besondere Begruendung von den dritten Mietern verlangen wuerde, ihr Tier aus dem Haus zu schaffen. Es ist nicht selten, dass der Vermieter eine frueher erteilte Erlaubnis widerruft. Ob dies rechtlich moeglich ist, haengt vom Einzelfall ab. Zumin dest muss der Vermieter einen triftigen Grund haben. Auch darf er die Erlaubnis nicht als Druckmittel einsetzen - zum Beispiel mit einer Mieterhoehung. Sol lte aber ein "erlaubter" Vierbeiner fuer die Mitbewohner untragbar werden, etwa weil er ihnen Angst einfloesst, dann muss er wieder aus dem Haus. bue
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