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3.07.2001 - 3
+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

 

 

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Laut und aggressiv

ST. JULIAN: Festnahme gegen Mitternacht

In der Nacht zum Montag gegen Mitternacht nahm die Polizei in einer

Wohnung in St.Julian einen 33-jaehrigen Mann und seine 36-jaehrige

Freundin fest, nachdem das Paerchen den ganzen Tag ueber die

Nachbarschaft mit lauter Mus ik nervte, einer ersten polizeilichen

Aufforderung zur Ruhe nicht gefolgt war und beim zweiten Erscheinen

der Polizei Widerstand geleistet hatte.

Beim zweiten Einsatz gegen 24 Uhr wurde eine Streife der

Diensthundestaffel Kaiserslautern herangezogen, da mit Widerstand des

amtsbekannten 33-Jaehrig en gerechnet werden musste und sich in der

Wohnung sein aggressiver Kampfhund aufhielt. Erst nach laengerem

Klopfen oeffnete die 36-jaehrige Bewohnerin in Beglei tung des Hundes

die Tuer, verweigerte das Abschalten der Musik und versuchte wie der

zu schliessen. Sie wurde allerdings nach aussen gezogen und trotz

heftiger Gegenwehr festgenommen.

Nun kam ihr Freund hinzu, drohte den Beamten mit den Worten: "Wer

zuerst hereinkommt, faellt." Er hetzte den Hund los, der - so die

Polizei gestern - mit Reizgas gestoppt werden musste. Der Mann rannte

unterdessen in der Wohnung umher, schnappte sich Pfeil und Bogen und

schoss einen Pfeil aus dem Fenster. Dazu rief der 33-Jaehrige: "Wo

dieser Pfeil liegen bleibt, moecht e ich begraben werden." Der Pfeil

blieb in der Spitze eines Baumes stecken. Als der Mann kurzzeitig von

seinem Hund getrennt war, nutzten die Beamten di e Gelegenheit, ihn zu

ueberwaeltigen und festzunehmen, wobei auch er erhebli chen Widerstand

leistete. Er und seine Freundin wurden mit zur Wache genommen, ih r

Hund ins Tierheim gebracht. (rhp)

RON - RHEINPFALZ ONLINE, Dienstag, 3. Jul , 03:45 Uhr

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AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit

Rizin-Vergiftungen: Pressemitteilung des

Rizinusschrot-Herstellers (03.07.2001)

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Pressemitteilung der Alberdingk Boley GmbH aus Krefeld

In der juengsten Zeit treten vermehrt Vergiftungen von Hunden durch

"Oscorna Animalin"-Duenger auf. In diesem Zusammenhang wird vermutet,

dass das im Rizinusschrot eventuell enthaltene Rizin dafuer

verantwortlich sei. Dies ist definitiv ausgeschlossen.

Alberdingk Boley GmbH, Krefeld ist der einzige Hersteller von

Rizinusschrot in Europa. Die zur Produktion notwendigen

Verfahrensschritte und zum Einsatz kommenden technischen Anlagen sind

genehmigungspflichtig. Die Genehmigungen liegen vor.

Das Verfahren, welches in einem kontinuierlichen Prozess ablaeuft,

stellt durch Waermebehandlung sicher, dass das vorhandene Rizin

vollstaendig zerstoert wird. Rizin ist ein Eiweiss. Beim Eierkochen

wird ab einer Temperatur von 60° C das Eiweiss denaturiert und das Ei

wird hart. Auch Rizin, der Giftstoff in der Rizinusbohne ist ein

Eiweiss und wird deswegen bereits bei Temperaturen ab 60° C

zerstoert. In unserem Werk wird sogar auf etwa 100° C erhitzt.

Der Prozess wird permanent ueberwacht und der Schrot taeglich in

unserem Labor auf entsprechende Spezifikationen analysiert. Ein von

uns in Auftrag gegebenes TUeV-Gutachten vom 20. Juni 2001 bestaetigt,

dass unser Rizinus- schrot ausschliesslich waermebehandelt den

Produktionsprozess verlaesst. Tierversuche mit unserem Schrot, die

regelmaessig von unabhaengigen Instituten durchgefuehrt wurden, haben

bewiesen, dass unser Schrot gemaess der Gefahrstoffverordnung und des

europaeischen Chemikaliengesetzes weder giftig noch

gesundheitsschaedlich ist. Dies wurde stets auch durch Forscher in

grossangelegten Fuetterungsversuchen in verschiedenen Laendern

bewiesen.

Krefeld, 27.06.2001

Alberdingk Boley GmbH

Duesseldorfer Str. 53

47829 Krefeld

Tel. 02151/528-0

Fax 02151/573643

 

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Tiergesundheit

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ate=ttextl&ausgabeu98&redaktion=artikel2948502

Dienstag, der 3. Juli 2001

Jungen Hund ueber Zaun geworfen

(ms). Ueber den zwei Meter hohen Zaun des Freilaufgelaendes im

Tierheim ha ben unbekannte Taeter in der Nacht zu Montag einen jungen

Schaeferhund geworfe n. Das sieben bis acht Monate alte Tier ist

voellig verstoert - und hatte noc h Glueck, dass es nicht zu einer

Beisserei mit einem anderen Hund kam, der s ich zu dieser Zeit auf dem

Gelaende befand. Guenter Grund, 1. Vorsitzender des Tierschutzvereins,

ist wuetend: "Vielleicht koennen wir den Besitzer ermit teln - den

werden wir dann anzeigen."

Eine Beschreibung des Tieres und weitere Infos gibt Tierheimleiter

Axel Werbeck:  64 25 2 (10 bis 12 Uhr und 15 bis 17 Uhr).

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Polizisten sollen ohne richterliche Genehmigung Computer durchsuchen dürfen

Die vom Bundesvorstand der CDU präsentierten "Leitlinien zur inneren

Sicherheit" setzen auf Härte – das betrifft unter anderem auch die

Verfolgung von computerbezogener Kriminalität.

Das Leitlinienpapier verlangt zunächst allgemein härtere Strafen und

strenges staatliches Vorgehen. Die enthaltenen Forderungen betreffen

etwa die Verschärfung des Ausländerstrafrechts, den Ausbau der

Videoüberwachung von öffentlichen Räumen und die Schließung der

"Strafbarkeitslücke" zwischen Jugendarrest und Jugendstrafe. Auch von

Einschränkungen des Versammlungsrechts versprechen sich die

Unionspolitiker offenbar eine Verbesserung der inneren Sicherheit.

Gentests sollen nicht nur im Zusammenhang mit schweren Straftaten

durchgeführt werden, sondern auf breiter Basis zum Einsatz kommen.

DNA-Proben sollen länger als bisher gespeichert werden.

Auch für die sogenannte Hochtechnologie-Kriminalität hat die CDU

einige Vorschläge, die zeigen, dass man nicht auf das umstrittene

Cybercrime-Abkommen des Europäischen Rats oder auf die im Rahmen von

Enfopol gedeihenden Pläne warten will. Zur "wirksamen Strafverfolgung

von Softwarepiraterie oder erfolgten Hacking-Attacken" sollen die

Strafverfolgungsbehörden das "nötige Handlungsinstrumentarium"

erhalten.

Nach den Vorstellungen des CDU-Bundesvorstands müssen Netzbetreiber

zur Zusammenarbeit mit der Polizei verpflichtet werden, um sofort

Telefonüberwachung "rund um die Uhr" zu ermöglichen oder

Verbindungsdaten vollständig zu übermitteln. Für die "wirksame

Strafverfolgung und Gefahrenabwehr" wird überdies gefordert, dass

Computer "ohne Hinzuziehung von Staatsanwälten oder Richtern"

durchsucht werden können, was auch auf weitere Computer in einem

Netzwerk erweitert werden soll. Angesichts solch weitreichender

gewünschter Eingriffe hält man jedoch weder eine detaillierte

Begründung noch die Erwähnung von Daten- oder Privatsphärenschutz für

notwendig, wenn etwa "Mindestfristen bei der Speicherung von Daten"

verlangt werden.

[ www.heise.de/newsticker/data/fr-30.06.01-001/ ]

 

DAGEGEN IST "1984" DAS REINE PARADIES !

 

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