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5.07.2001 - 3
+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

Verstößt "Rasseliste" gegen die Verfassung?

Gerichtshof prüft Klage von Hundehaltern

 

Datum 5.7.2001

KOBLENZ (ahb).

Kann die Einstufung dreier so genannter Kampfhunderassen als

"grundsätzlich gefährlich" objektiv begründet werden?

Oder hat die rheinland pfälzische Landesregierung mit dieser

"Rasseliste" unverhältnismäßige Mittel ergriffen und damit gegen die

Verfassung verstoßen?

Mit dieser Frage hat sich gestern der Verfassungsgerichtshof in

Koblenz auseinandergesetzt. Mit einem Urteil ist in acht Wochen zu

rechnen.

 

Wie gestern berichtet, haben vier Hundehalter beziehungsweise

züchter aus dem Westerwald, der Region Koblenz und dem Raum

Ludwigshafen gegen die seit rund einem Jahr geltende verschärfte

Gefahrenabwehrverordnung des Landes gegen gefährliche Hunde mobil

gemacht. Stein des Anstoßes ist vor allem, dass die drei Rassen Pit

Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire

Bullterrier als grundsätzlich gefährlich eingestuft werden und damit

unabhängig von ihrem tatsächlichen Verhalten strengen Auflagen

unterliegen. Darin sehen die Beschwerdeführer einen Verstoß gegen die

Landesverfassung, insbesondere die Verletzung des Gleichheitssatzes.

Verletzt sehen sie aber auch den Tierschutzgedanken und zwar durch die

an das Merkmal "gefährlicher Hund" anknüpfenden Rechtsfolgen wie

Kennzeichnungspflicht, Maulkorb und Anleinzwang.

 

Bei der gestrigen mündlichen Verhandlung waren sich die gegnerischen

Seiten nur in einem einig: Dass grundsätzlich von jedem Hund eine

Gefahr ausgehen kann. Und dass es deshalb durchaus Sinn macht, per

Rechtsverordnung die Auflagen für Hunde, deren Gefährlichkeit

nachweisbar ist, zu verschärfen. Da die Landesregierung aber

gleichzeitig die Auffassung vertritt, dass das ohne Nachweis für alle

Vertreter der drei auf den Index gesetzten Rassen gilt, ging es

gestern vor allem darum, ob sich eine solche im Vergleich zu

anderen Rassen wie Schäferhund oder Rottweiler gesteigerte

Gefährlichkeit objektiv nachweisen lässt. Für und gegen diese Meinung

führten gestern beide Parteien wissenschaftliche Berichte, Statistiken

und Fachleute aus der Praxis ins Feld.

So machte die Landesregierung unter anderem geltend, dass in Hunden

der drei Rassen, auch wenn diese noch so friedlich seien, ein

genetisch bedingtes Gefahrenpotenzial liege, das in bestimmten

Situationen ausbrechen könne. Die Folgen seien wegen Statur und

Beißkraft dieser Tiere weitaus schlimmer als zum Beispiel beim

Schäferhund. Zudem sei die Akzeptanz der drei Rassen in der

Bevölkerung gering: Viele Menschen hätten Angst vor diesen Tieren.

 

Für die "Rasseliste" Gegner besteht das Problem hingegen

grundsätzlich am anderen Ende der Leine. Hundehalter, die ihren

verantwortungsvollen Umgang mit dem Tier nachgewiesen hätten, könne

daher nicht zugemutet werden, ihren Hund weiter mit dem Maulkorb zu

quälen oder aber hohe Kosten durch erhöhte Hundesteuer, Chip

Implantation und anderen Auflagen mehr auf sich zu nehmen. Ein

weiterer Punkt der gestrigen Verhandlung war die Frage, welche Tiere

die Verordnung als "Kampfhunde" Mischlinge einstuft, für die die

selben Auflagen gelten. Für die Landesregierung muss dabei die Rasse

noch erkennbar sein, da genetische Tests nicht weiterhelfen

 

 

 

 

Dazu ein Kommentar:

 

Willkür oder nicht?

Von Anke Herbert –

Eines muss klar sein: Es ist nicht die Aufgabe des

Verfassungsgerichtshofs Rheinland Pfalz, eine bessere Lösung zum

Schutz vor gefährlichen Hunden zu finden.

Die Verfassungsrichter müssen sich vielmehr damit auseinandersetzen,

ob es sich bei der pauschalen Einstufung dreier Hunderassen als

gefährlich um einen Willkür Akt handelt oder nicht. Und damit prüfen,

ob die Gefahrenabwehrverordnung des Landes den von der Verfassung

vorgegebenen Rahmen sprengt oder nicht. Der Blick in andere

Bundesländer hilft dabei wenig. Denn die Spanne ist breit: Während zum

Beispiel Thüringen keine Liste hat, stehen in Nordrhein Westfalen

gleich 42 Hunderassen auf dem Index. Auch Experten können offenbar

wenig Rat geben: Dort scheinen die Lager ebenso geteilt wie in der

Bevölkerung. Sicher ist nur, dass die Emotionen einmal mehr hochkochen

werden.

############################################################

 

 

Dr. Dorit Urd Feddersen Petersen ETHOLOGIN Fachtier

ärztin für Verhaltenskunde und Tierschutzkunde INSTITUT FÜR HAUSTIER

KUNDE CHRISTIAN ALBRECHTS UNIVERSITÄT ZU KIEL Biologiezentrum Ols

hausenstr. 40 Tel.:(0431) 880 1 Durch wahlen: 880 4506 ( 4530,

4527, 5139)FAX: (0431) 880 1389 E mail: dfeddersen@ifh.uni

kiel.de

Kiel, den 02.07.01

An den

Verfassungsgerichtshof Rheinland Pfalz

Deinhardplatz 4

56068 KOBLENZ 1

AZ: 1005 a 2 47

ETHOLOGISCHE STEL LUNG NAH ME ZUR KLAGEERWIDERUNG DES

MINISTERIUMS DER JUSTIZ RHEINLAND PFALZ VOM 15.06.2001

BETREFFEND DIE VERFASSUNGSBESCHWERDE VG B 8/01

Die in der Stellungnahme auf ge führ ten Argumente und die wenigen

Zitate (aus den Fachbereichen Zoologie, Ethologie,

Tier zucht) sind fast aus schließ lich als nicht schlüssig oder im

Grunde unverstanden bzw. fehl in ter pre tiert zu kennzeich nen,

aus dem Kon text ge nom men und sinn ent stellt be nutzt wor

den oder der Justizminister be dient sich Quel len recht zwei fel

haf ten "ky no lo gi schen" In haltes. Ad "willkürfreie

Begründung" des Rassekatalogs: Hunde der benannten Rassen

(einschließlich ihrer Kreuzungen!) bestechen durch eine große Varianz

"züchterischen Ursprungs", Herkunft, Verwendungszweck sowie damit

verbundenen Verhaltensbesonderheiten. Pit Bull Terrier sind keine

Rasse (nicht FCI , nicht VDH anerkannt). Der American Pit Bull

ist ja nicht gemeint und bekannterweise werden unter der Bezeichnung

"Pit Bull" die unterschiedlichsten Kreuzungen subsumiert. Diese sind

weder phänotypisch noch genetisch zuzuordnen, was verstärkt für

Kreuzungen mit diesen Kreuzungen zutrifft. American Staffordshire

Terrier und Staffordshire Bullterrier sind Rassen mit

außerordentlicher Divergenz bezüglich verschiedenster Parameter. Sagen

wir es einfach: Staffordshire Bullterrier sind nicht nur in England

als Begleithunde hochgeschätzt, haben eine Schulterhöhe von 40 cm und

bestechen durch ihr "menschenbezogenes" Sozialverhalten. Nicht allein

Engländer haben so ihre Probleme mit uns und unseren "Rasselisten" ...

Zitat:

" ...sowie Hunde, die von einer dieser Rassen abstammen, sind

gefährliche Hunde". Wie es mit der "Abstammung" von Hunden aussieht,

möge der beigefügte Artikel "Was ist eine Rasse?" verdeutlichen. Nicht

allein jeder Laienkynologe wird in dieses "weite Feld" sein intuitiv

gewonnenes Wissen einfließen lassen und dazu beitragen, die

bestehende Verwirrung weiter zu verstärken.

Dennoch soll dieses willkürlich zusammengestellte Spektrum von

Hunde"rassen" "aufgrund ihrer besonderen genetischen Ausstattung eine

erhöhte abstrakte Gefahr für Leib und Leben von Menschen und Tieren"

darstellen. "Zu dieser Einschätzung konnte der Verordnungsgeber ...

unter wertender Heranziehung wissenschaftlicher (?) und praktischer

(?) Erkenntnisse sowie statistischer (?) Befunde willkürfrei

gelangen".

Die jeweilige Wertung jedoch ist häufig so problematisch ... .

Ad "Bewertung der fachwissenschaftlichen Erkenntnisse":

Der Begriff "Kynologie" kennzeichnet heute eine "Laienkynologie". Es

gibt keinen Lehrstuhl für Kynologie, hingegen etliche Hunde

besitzende Experten, die populistische Self Made Experten bzw.

Funktionärs Kynologen oder Hundeausbilder unterschiedlichster Couleur

sind. Zwischen Kynologie und Ethologie (Zoologie) spannt sich ein

komplexes Geflecht aus persönlichen Vorbehalten, Idealismus,

Funktionärstum und Partikularismus, gekennzeichnet durch persönliche

Vorteilnahme und hohen Hang zur Zerstrittenheit (s. BRACH, 2001).

Hunde sind Lebewesen, die "Tür und Tor öffnen" für menschliche

Projektionen. Das ist ein zentrales Problem.

"Genetische Dispositionen":

Daß so gut wie jegliches Verhalten bei Angehörigen der Klasse der

Säugetiere durch ein feinverzahntes Zusammenspiel genetischer

Dispositionen und Erfahrungen, Lernprozesse, auf differenzierteste

Weise entsteht, lernen wir in der Schule. (s. LINDER, Biologie,

Metzeler Verlag). Wurde dieses versäumt, so werden im ersten Semester

der Biologie entsprechende Kenntnisse, die seit Jahrzehnten

Allgemeinwissen sind, verbreitet. "Obwohl noch vieles über die

proximaten Grundlagen der Entwicklungshomöostasis zu lernen bleibt,

gibt es kaum einen Zweifel daran, daß es sich um ein weit verbreitetes

Phänomen handelt, und daß in einem ultimaten, evolutionären Sinn

Individuen davon profitieren, den störenden Einflüssen bei der

Entwicklung ihres Verhaltens widerstehen zu können" (IMMELMANN (1986).

Die Entwicklung also jeglicher Merkmale ist ein interaktives Phänomen,

welches den Genotyp eines befruchteten Eies und die Umgebung des sich

entwickelnden Organismus einbezieht. Es gibt keinen

"Aggressionstrieb", der ab und zu "entladen" werden muß, auch wenn der

eine oder andere Hundesportler dieses als Argumentationshilfe für sein

Tun gerne hätte. Diese Ansichten sind obsolet. Der Hinweis auf

genetische Dispositionen und die obligatorischen Lernvorgänge bei

Säugetieren,kann schwerlich als Untermauerung der "Gefährlichkeit" von

Rassen herangezogen werden. Prädispositionen gibt es für den weit zu

fassenden Begriff des Sozialverhaltens, so auch das obligat als

Regulativ zu ihm gehörende Aggressionsverhaltens. Auch dieses ist

biologisches Basiswissen. Aggressionsverhalten, also Kompetition von

gruppenlebenden Säugetieren, ist unverzichtbar für ihr Zusammenleben.

Gefährlich sind Hundehalter, die ihren Tieren keinen sozialen Status

zuweisen können bzw. Hunde so aufwachsen lassen, daß diese

Deprivationserscheinungen (Fehlentwicklungen durch sozialen

Erfahrungsentzug) davontragen. So können Gefahrenmomente verstärkt

entstehen.

Tierschutzrelevanz und Gefährdungspotential gehen Hand in Hand

(FEDDERSEN PETERSEN, D. (1991): Aggressive Hunde ein

Tierschutzproblem.

Schutz des Tieres vor Mißbrauch durch den Menschen bedeutet

Menschenschutz). Diese ältere Publikation schrieb ich nach Anregung

und fruchtbarer Auseinandersetzung mit Herrn Dr. Goldhorn, dem

langjährigen 1. Vorsitzenden der Tierärztlichen Vereinigung für

Tierschutz (TVT). Weder EICHELBERG noch UNSHELM (2000) ("Kampfhunde"

Gefährliche Hunde")

untermauern die These der "gefährlichen Rassen", kommen viel mehr

zu folgenden Schlüssen: "Ich komme zu dem Schluß, daß es

wissenschaftlich unhaltbar ist, sämtliche Tiere einer Rasse

als "gefährlich" einzustufen ..." (EICHELBERG) bzw. "..Maß

nah men ge gen ge fähr li che Hun de un ab hän gig von der

Rassezugehörigkeit

aus ge hen" (UNSHELM). Das Zitat S. 5 zitiert beide für die

gegenteilige Auffassung.

Unerwähnt bleibt die Tatsache, daß die Mehrzahl aller Unfälle mit

Hunden zuhause geschieht, mit Hunden verschiedener Rassezugehörigkeit,

etwa 80% (HORNISBERGER, 2000).

Eigene Arbeiten zu "Pit Bull Terriern" (Kreuzungen, die ein Zuhälter

für den Hundekampf verpaarte und extrem restriktiv hielt, so daß

hochgestörte Individuen resultierten) werden einer (welcher?) Rasse

zugeschrieben, da die Negativauslese ohne Anführungsstriche

geschrieben wird. Gemeinsam mit dem Fakt, daß Pit Bulls in der

vorliegenden Rasseliste als Rasse dargestellt werden, kommt es so

rasch wieder zu der Verwechslung der beschriebenen Störungen bei

kämpfenden Hunden mit Hunden bestimmter Rassezugehörigkeit. Dieses sei

nicht als semantische Pedanterie aufgefaßt, vielmehr als ursächlich

für Mißverständnisse angesehen. Von Kampfhunden schrieb ich nie, wenn

es um Rassen ging, es gibt keine Kampfhunderassen, Zuchtziel für keine

Rasse ist der Sieg in der Pit. Dieser Begriff ist rein historisch.

"Pit Bulls", die ich untersuchte, waren kämpfende Hunde, Individuen

(Kreuzungen) mit schwersten Verhaltensstörungen.

Störungen im Bereich Muttertier Welpen, die für einige Zuchten (evtl.

Zuchtlinien) des Bullterriers / Am. Staff. Terriers beschrieben

wurden, dürfen nicht auf die Rassen extra poliert wer den, da andere

Zuchten (Zuchtlinien?) dieses Verhalten gar nicht zeigten und etliche

Rassen dies be züglich auch noch nie un ter sucht wur den. Bei re

duzierten Fürsorge verhalten, sind die Muttertie re nicht mehr zur

Zucht ein zu setzen, je doch nicht die Ras sen aus zu rot ten

... Diese Folgerung ist als völlig unverhältnismäßig zu werten.

Adsignifikante statistische Daten: Diese sind mir nicht bekannt. Die

vorliegenden Statistiken weisen Trends auf, die stets den Deutschen

Schäferhund oder Mischlinge an der Spitze der Unfälle verzeichnen.

Diese Statistiken sind jedoch nicht auf die Populationen umgerechnet,

was wohl auch gar nicht möglich ist. Ad Statement Feddersen Petersen

bzw. § 11b / Qualzuchtgutachten: Wer meine Arbeiten der letzten 17 /

18 Jahre liest, vermag ein "Verleugnen von Daten" nicht ansatzweise zu

erkennen. Schon in meinem ersten Buch "Hundepsychologie", in dem die

Dissertation SCHLEGER zitiert wurde, fehlt nicht der Hinweis, diese

Ergebnisse niemals auf die gesamte Rasse zu extrapolieren. Unsere

Arbeiten an Wölfen und Hunderassen sind Grundlagenforschungen, die

leider von etlichen Seiten m.o.w. bewußt fehlinterpretiert wurden.

Über Hunde weiß ein Jeder alles. Es gibt keine "semantische

Relativierung", wohl aber eine Zunahme der Erkenntnisse, was von einem

engagierten Wissenschaftler zu erwarten ist. Es ging mir stets um die

Defintion des "Normalverhalten" von Haustieren bestimmter

Rassezugehörigkeit und ich betonte zunehmend (dieses als

angewandtes Moment der Forschungen), auf das Verhalten als Kriterium

der Zuchtauswahl zu achten. Wir haben im Laufe der Jahre über 20

Rassen unter semi natürlichen Bedingungen mit Wölfen, die

vergleichbar leben, untersucht und dann die Umweltbedingungen für

die Haushunde sukzessive verändert.

Aggressionsverhalten ist eben kein Merkmal, sondern ein sehr komplexer

Bereich des Sozialverhaltens. Unterschiede, die rassekennzeichnend

sein könnten, zu erfassen, ist aufwendig und bedarf sehr vorsichtiger

Interpretation. Sog. Übersteigerungen im Aggressionsverhalten habe ich

früh für Zwergpudel beschrieben, die sicher deshalb nicht gefährlich

sind.

Auffallend unangepaßtes Verhalten (ein kreischender Hund wird in den

Ring gezogen und erhält ein V 1, darf weiterzüchten, weil sein Fell

und die mandelförmigen Augen dem Standard der Rasse entsprechen ...)

sollte zum Zuchtausschluß führen (s. § 11b). Es zeigten sich

Überforderungen unter bestimmten Haltungsbedingungen, die bei anderen

Rassen (Bullterrier, Fila Brasileiro z.B.) ausblieben. Wie andere

Wissenschaftler meine Arbeiten zitieren, steht nicht in meiner Macht

und Verantwortung. Außerdem kenne ich ausschließlich

wissenschaftliche Zitate im von mir gemeinten Sinne. Die

Vorgehensweise wurde somit verstanden. Wissenschaftler anderer

Fachrichtungen mögen zu anderen Schlüssen kommen, bei zu knapper

Auseinandersetzung mit der Methodik, der Fragestellung und Analyse

vielleicht. Natürlich war es mir wichtig, daß inadäquates (sog.

übersteigertes) Aggressionsverhalten in das Gutachten zur Auslegung

des § 11b aufgenommen wird. Und ich begrüße das neue Tierschutzgesetz,

welches Aggressionssteigerungen wie Aggressionszuchten verbietet. Ich

gehörte damals zum weiteren Kreis der Gutachter. Als ich las, daß Herr

Prof. Reetz neben einem alten Zitat von SCHENKEL über Wölfe und einer

amerikanischen Arbeit, die allein Hypothesen aufzählte (völlig

irrelevante Literatur für den angesprochenen Sachverhalt), meinen

Namen mit einer mündlichen Mitteilung versehen hatte, die ja jeder

Spekulation Tür und Tor öffnet, schrieb ich Herrn Dr. Baumgärtner und

bat um Aufnahme von Literatur von mir bzw. aus meiner Arbeitsgruppe

(s. Anlage).

Die Arbeiten über etliche Hunderassen enthalten keine

Zuchtlinienanalysen, wir sind keine Tierzüchter, es gibt jedoch für

diese und jene Rasse Hinweise, die ein Überdenken im Hinblick auf

Tierschutzrelevanz ermöglichen sollten. Zuchten mit Verhaltensweisen,

die dem Selbstaufbau der Welpen etwa entgegenstehen, sind zu

kennzeichnen und sollten dieses Verhalten nicht weitergeben dürfen.

Herr Dr. Baumgärtner wollte Herrn Reetz informieren, dennoch blieb es

bei der "mdl. Mitteilung", die eine differenzierte Auseinandersetzung

mit unseren Arbeiten verunmöglicht. Herr Dr. Reetz wollte Rassen mit

Defekten aufnehmen, ähnlich wie der von ihm vorgeschlagene Cocker

Spaniel, die konnte ich ihm nicht liefern. Die Kreuzungen mit dem

hochgradig gestörten Verhalten interessierten ihn nicht. Der

Tatbestand des Leidens ist allerdings gerade hierfür mich erfüllt, wo

Hunde für den Hundekampf"zerstört" werden. Aber es waren keine Rassen.

Herr Dr. Reetz ist Versuchstierkundler, er kommt aus der Tierzucht,

hat sich vorzugsweise mit dem Merle Faktor befaßt.

Heretabilitätsuntersuchungen an Rassen wurden bei uns nie betrieben,

sind bezüglich des Aggressionsverhaltens auch wenig aussichtsreich, da

die Umwelt zu sehr an der Entwicklung dieses Bereichs des hundlichen

Sozialverhaltens beteiligt ist. Aggression ist eben kein hundliches

Merkmal und Defektrassen bezüglich dieses "Merkmals" kenne ich nicht!

Der " Blick auf eine jüngere Exploration" ist so interessant nicht,

neu auch nicht. Die implizierte Unterstellung verweise ich in den

Bereich einer "unlogischen Absurdität". Im Buch "Ausdrucksverhalten"

sind eigene Forschungen über Deutsche Schäferhunde, die unter

Zwingerbedingungen aufwuchsen mit anderen, die in der Familie groß

wurden, verglichen worden.

Die Zwingerhunde entwickelten mit hoher Signifikanz

Verhaltensstörungen. Das jetzt angesprochene Projekt gehört zur

Analyse von Rassehunden unter Rudelbedingungen (s. Anlage,

Sonderdruck). Die seit fast 4 Jahren von uns beobachteten Deutschen

Schäferhunde entwickelten komplexe Strategien zur Konfliktlösung in

der Gruppe (ähnlich wie Malamutes, Bullterrier, Filas u.a Rassen).

Dieses ist ein Ergebnis. Wo ist da der Zusammenhang mit einer

vermeintlich vorhandenen "semantischen Relativierung" zu sehen? Ich

war nie an Vereine / Gruppierungen gebunden und von diesen abhängig.

Wohl auch deshalb erregten meine Arbeiten viele Gemüter .... FAZIT: In

ausgeprägt subjektiver und selbstgefällig anmutender Betrachtungsweise

wird hier eine VO schöngeredet. Dabei fehlt für mein Ermessen jegliche

ernsthafte Auseinandersetzung mit einem Thema, das uns alle so

dringlich fordert.

Kiel, den 2.07.01

 

Dr. Dorit Urd Feddersen Petersen

Anlagen:

1 Publikation (s.d. Literatur), 1 Brief an Herrn Dr. Baumgartner, 1

Abhandlung "Was ist eine Rasse?"

 

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AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit

Tierdrama: Zuchtrinder seit 14 Tagen auf Schiff

eingeschlossen (05.07.2001)

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(DTB) - Gemeinsam mit der Tierschutzorganisation Animals

Angels versucht

der Deutsche Tierschutzbund ein Tierdrama vor dem Hafen

Beirut zu beenden.

Am 14. Juni wurden 34 Zuchtrinder aus Deutschland im franzoesischen

Hafen Sète verladen und per Schiff nach Beirut transportiert. Die

libanesischen Behoerden verweigerten bei Ankunft am 22. Juni die

Entladung, da 25 der Rinder aelter als 24 Monate sind und nach

neuestem libanesischen Recht somit keine Importerlaubnis erteilt

werden koenne. Seitdem werden die Rinder, die z.T. hochtraechtig sind,

auf dem Schiff vorm Hafen Beiruts festgehalten. Der Reeder droht jetzt

damit, die Tiere an Bord des Schiffes zu schaechten und ueber Bord zu

werfen.

Nach Ansicht des Deutschen Tierschutzbundes haette dieser Transport

von den deutschen Behoerden auch auf Grundlage der deutschen

Tierschutz- Transportverordnung untersagt werden muessen. In dieser

heisst es im §3 (Abs. 2): (...): "Saeugetiere, die voraussichtlich

waehrend des Transportes gebaeren (...) duerfen nicht befoerdert

werden". Darueber hinaus wird im §4 Abs. 1 verlangt, dass fuer die

Uebernahme des Tieres am Bestimmungsort die erforderlichen

Vorkehrungen getroffen worden sind. Nach §4 Abs. 4 muessen die Tiere

am Bestimmungsort unverzueglich entladen werden. Die Behoerden sind

nach §34 verpflichtet, Transporte zu untersagen, wenn anzunehmen ist,

dass Verstoesse gegen die Anforderungen der Tierschutz-

Transportverordnung vorliegen.

"Libanon war und ist ein Symbol der Tierqual. Das haben wir schon oft

dokumentiert. Wir fordern Bundesministerin Kuenast und EU-Kommissar

Byrne auf, sofort auf die libanesischen Behoerden einzuwirken, damit

die Tiere an Land vernuenftig untergebracht und versorgt werden.

Dieses Tierdrama kann nur eine Konsequenz haben: Tiertransporte in die

EU- Drittlaender und besonders in den Libanon muessen sofort gestoppt

werden, um weitere Tierqual zu verhindern", erklaert Wolfgang Apel,

Praesident des Deutschen Tierschutzbundes. Sollte sich herausstellen,

dass die Tiere bereits verletzt sind oder dass die Entladung der Tiere

aus Tierschutz- gruenden unzumutbar waere, muesse eine

tierschutzgerechte Toetung der Tiere mit vorheriger Betaeubung

durchgefuehrt werden.

Der Deutsche Tierschutzbund prueft, inwieweit gegen die

Verantwortlichen Strafanzeige gestellt werden kann. Zudem muss

geklaert werden, seit wann die neue libanesische Verordnung, die eine

Importbeschraenkung auf Zuchtrinder nicht aelter als 24 Monate

enthaelt, den deutschen Behoerden und den an diesem Geschaeft

Beteiligten bekannt ist.

 

Deutscher Tierschutzbund e.V.

Baumschulallee 15

53115 Bonn - Germany

phone: ++49 - 0228 - 6049625

fax: ++49 - 0228 - 6049641

E-mail: presse@tierschutzbund.de

 

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(c) Copyright AHO Aktuell - Informationen zur

Tiergesundheit

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