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5.07.2001 - 5
+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

 

 

"Schallende Ohrfeige" für Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn

NRW-Datenschutzbeauftragte: Hundeverordnung verfassungswidrig

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Düsseldorf/Köln (rpo). Nach Ansicht der Landesbeauftragten für

Datenschutz, Bettina Sokol, ist die vor einem Jahr in Kraft getretene

Hundeverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen verfassungswidrig.

Das geht aus einer 15-seitigen Stellungnahme hervor, die dem "Kölner

Stadt-Anzeiger" vorliegt. Die Verordnung verpflichte die Halter

bestimmter Hunderassen zur Vorlage eines polizeilichen

Führungszeugnisses. Für diesen nicht unbeträchtlichen Eingriff in das

Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung fehle der NRW-Verordnung

die gesetzliche Basis.

Die Stellungnahme sei eine "schallende Ohrfeige" für

Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn (Grüne) zitiert die Zeitung den

stellvertretenden FDP-Fraktionsvorsitzenden im Düsseldorfer Landtag,

Stefan Grüll, in ihrer Freitagsausgabe. Die Ministerin war am

Donnerstag für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar. Höhn ist

bis zum Wochenende auf dem Deutschen Bauerntag in Münster.

Unbeeindruckt von der neu entbrannten Debatte um die Hundeverordnung

beginnt am Freitag die Anzeigepflicht für größere Hunde. Darauf hat

die Stadt Köln hingewiesen. Hunde, die größer als 40 Zentimeter oder

schwerer als 20 Kilogramm sind, müssen beim zuständigen Bezirksamt

angezeigt werden. Alleine in Köln fallen rund 10 000 Hunde unter diese

Bestimmung. Am 2. Januar 2002 müsse dann eine Haftpflichtversicherung

für den Hund und ein Führungszeugnis des Halters nachgewiesen werden.

In NRW sind 42 Rassen seit Einführung der Hundeverordnung als

gefährlich eingestuft. Seit dem 6. Juli vergangenen Jahres müssen alle

größeren Hunde in bebauten Gebieten an die Leine. Für besonders

gefährliche Rassen gilt seitdem Maulkorbzwang. Auslöser für die

Verordnung waren tödliche Beiß-Attacken von Kampfhunden auf Menschen.

:-))

Nur Ohrfeige??? :-)) Übers Knie und Ordentlich den Arsch versohlt

wäre wohl angebrachter :-))

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Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz ist zum

VGH-Termin am 04.07.2001 in gewaltiger

Besetzung angetreten: Justizministerium,

Innenministerium, Umweltministerium und Vertreter

des Landtages. Flankiert von der extra eingeflogenen

bayerischen Sachverständigen Frau Dr. Falbesaner aus

Maisach und diversen Polizeihundeausbildern aus Trier.

Presse- und Rundfunkinterviews vorher, in der Pause

und hinterher. Der Sitzungssaal war brechend voll.

Die Phalanx von neun Richtern in roten Roben thronte

vor uns. (Hinweis: Wir befinden uns bereits in der

höchsten gerichtlichen Ebene und nicht beim OVG:

Beim OVG sind es drei Richter in Schwarz beim VGH

neun Richter in Rot.)

Im Verlauf der Verhandlung musste der Präsident mehrere

Unmutsäußerungen aus dem Publikum über die Exsudate der

"Sachververständigen" rügen , ansonsten verlief die

Verhandlung relativ locker und diszipliniert ab.

Folgende Punkte gegen die Rasseliste, wurden von uns

(vier Beschwerdeführer, unterstützt von zwei Anwälten)

ins Feld geführt:

-Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und der allgemeinen

Handlungsfreiheit, der Berufsfreiheit und der

Eigentumsgarantie

-Verstoß gegen das Willkürverbot, das Übermaßverbot und

den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

-Beißstatistiken

-Hinweise auf kynologische, ethologische und zoologische

Gutachten, die eine rassebezogene gesteigerte

Gefährlichkeit bei Hunden allesamt verneinen.

Wir haben es als Verletzung der "Waffengleichheit" gerügt,

dass die Gegenseite mit einer Vielzahl von "Sachverständigen"

angetreten ist, die als "Partei" getarnt waren, und die völlig

einseitig gegen unsere Hunde ausgesagt haben.

Wir waren von einer getrennten Beweisaufnahme der von beiden

Seiten benannten Gutachter ausgegangen und hatten daher

niemanden mitgebracht.

Wir fühlten uns überrumpelt und sahen uns gezwungen, Antrag

auf Beweiserhebung bei den von uns in einer Prioritätenliste

aufgeführten Sachverständigen zu stellen, falls bei dem

Hohen Gericht noch Zweifel verblieben sein sollten, dass es

keine gefährlichen Rassen gibt.

Das Urteil wird Anfang September gefällt und nach

schriftlicher Ankündigung schriftlich zugestellt.

Die Meinungsbildung beim 9-köpfigen Richtergremium ist

sicherlich noch nicht abgeschlossen. Es ist eminent wichtig,

dass in Rheinland-Pfalz keine schweren Beissvorfälle, die es

bislang auch nicht gegeben hat, passieren und dass sich der

in Schleswig-Holstein und Niedersachsen begonnene positive

Trend in anderen Bundesländern, vor allem in dem am 12. Juli

in Berlin erwarteten Urteil fortsetzt. Die beiden Urteile aus

Schleswig und Lüneburg lagen dem Gericht bereits vor und haben

ihre Spuren hinterlassen.

Evtl. wartet der VGH sogar noch die mündliche Verhandlung

in Hessen am 28. August ab, bevor das Urteil endgültig

postuliert wird.

Ganz wichtig dürfte die rechtzeitige Einreichung der

Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein.

Sie würde positive Signale setzen, da solcherart erkennbar

wird, dass auch das Bundesgesetz noch lange nicht in

trockenen Tüchern ist. Die Bundesgesetzgebung mit vier

inkriminierten Rassen liegt als möglicher Stolperstein

auf dem Weg zu einem positiven Urteil.

Interessengemeinschaft gegen die Hundeverordnungen

von Rheinland-Pfalz

I. A.

PDir a. D. Dipl.-Ing. Bernd Schwab und Dipl.-Ing. Roger Boch

 

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