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6.07.2001 - 2 |
+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++
Erklärung zur Berufung von Frau Bärbel Höhn als Schirmherrin der Deutschen Meisterschaft für Hovawart Hunde 2001 in Xanten In den letzten 10 Tagen gab es zur Berufung von Frau Bärbel Höhn zur Schirmherrin an dieser Stelle eine lebhafte Diskussion. Die Landesgruppe Rheinland, als Ausrichter der Veranstaltung, hatte Frau Höhn nach mehreren Gesprächen dafür gewinnen können. Ziel dieser Einladung war, die Diskussion über die Hundehaltung im Allgemeinen und über den Gebrauchshundesport im Besonderen zu versachlichen. Auf keinen Fall sollte dieses Vorgehen einen Affront gegen alle anderen Hundehalter, aber vor allem gegen alle Vereine und Halter der sogenannten "Listenhunde" darstellen. Es tut uns leid, wenn dieser Eindruck entstanden sein sollte. Nach eingehender Diskussion und nach Abwägen aller Argumente, die sowohl von Mitgliedern des Rassezuchtverein für HOVAWART-Hunde e.V., als auch von anderen Hundehaltern und -verbänden geäußert wurden, habe ich mich als Präsident des Rassezuchtverein für HOVAWART-Hunde e.V. dazu entschieden, die Schirmherrschaft von Ministerin Bärbel Höhn für die Deutsche Meisterschaft des RZV (VPG) zurückzugeben. Gisbert Langheim Präsident des Rassezuchtverein für HOVAWART-Hunde e.V.
http://www.hovawart.org/Gaestebuch/erklaerung.htm ############################################################ http://www.swol.de/link/go/swol/zw/owa/pnews3.einzeln?menuepfad 53/1655/&Seq86372&Uplink= /owa/pnews3.ticker%3fRegionB1%26sparte=%26sportart=%2 6Ort=%26Cnt%26Offset=26menuepfad53/1655/%26kat=6welt =5%26aufhaenger=5%26event=%26portal=Forw
OB macht sich fuer den "Rottweiler" stark
Schreiben an den bayrischen Innenminister/Einstufung als Kampfhund nochmals bedenken Rottweil (sb). Die Entscheidung, den "Rottweiler" als gefaehrlichen Kampfhu nd einzustufen, sollte nochmals ueberdacht werden. Diese Bitte aeussert Oberbuergermeister Thomas J. Engeser in einem Schreiben an den bayrischen Innenminister Guenther Beckstein.
Wie berichtet, will Bayern den "Rottweiler" als Kampfhund einstufen, eventuell sogar in die Kategorie I. Dies wuerde ein Haltungs- und Zuchtverb ot bedeuten. Eine Ueberlegung, die schon Karl Mahler, der Vorsitzende des Tierschutzvereins, energisch zurueckgewiesen hat. Thomas Engeser, der als O B auch Schirmherr des Allgemeinen Deutschen Rottweiler Klubs ist, schildert in seinem Brief an das bayrische Innenminister den Rottweiler, "wenn er konsequent und artgerecht gefuehrt wird", als freundlich und von friedliche r Grundstimmung, kinderlieb, sehr anhaenglich, gehorsam und nervenfest. "Speziell der Einfluss von Erziehung und Fuehrung machen wohl, wie die Forschung belegt, einen Hund aggressiv oder eben gerade nicht aggressiv. Es kommt damit eindeutig auf den Halter an, um festzustellen, was aus einem Hun d wird. Notwendige gesetzliche Massnahmen muessten daher konsequenterweise konkret auf den Halter und nicht abstrakt auf eine spezielle Hunderasse zielen." In diesem Zusammenhang weist Engeser darauf hin, dass Rottweiler Hunde von vielen bedeutenden Persoenlichkeiten problemlos gefuehrt wurden. "So sagte schon Konrad Adenauer ueber seinen Hund: »Mein Rottweiler ist ein treuer Waechter und ein angenehmer Begleiter.«" Die Einordnung des Rottweilers als "Kampfhund" in Gruppe I waere ein Stuec k "Kulturverlust". "Die Rottweiler gehoert - wie auch der Schaeferhund - zu den Trieb- und Hirtenhunden, deren Herkunft auf die alten stockhaarigen Roemerhunde zurueckgefuehrt werden kann. Als ehemals roemische Stadt hat deshalb Rottweil als aelteste Stadt in Baden-Wuerttemberg ein besonderes Interesse am vorurteilsfreien Erhalt des Rottweilers. Auch in der historischen Entwicklun g ist der Rottweiler als Hund der Metzger und Viehhaendler bereits ab dem Mittelalter in Rottweil festzustellen und nachzuweisen."
############################################################## http://www.rundschau-online.de/politik/1839073.html NRW-Verordnung Hunde: Streit um Datenschutz Duesseldorf. Die NRW-Hundeverordnung haelt die Landesbeauftragte fuer den Datenschutz, Bettina Sokol, fuer verfassungswidrig. Das geht aus einem Papier hervor, das nun oeffentlich wurde. Sokol ist der Auffassung, dass es eines Gesetzes - nicht nur einer Verordnung - bedarf, um Hundehalter zu verpflichten, ein Fuehrungszeugnis vorzulegen. Ein Sprecher des Umweltministeriums sagte dazu der Rundschau, Sokol und die betroffenen Ministerien fuer Umwelt, Inneres sowie Justiz haetten unterschiedliche rechtliche Auffassungen. Eine Einigung solle bald gefunden werden. ############################################################## http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/artikel.php?id162 Jetzt kommt auch Herrchen an die Leine Ab Freitag muessen 20/40-Hunde angemeldet werden - Stadtverwaltung geht von circa betroffenen 5 000 Hundehaltern in Bonn aus Von Marianne Antwerpen Bonn. Dackel-, Yorkshire, und Minipudel-Besitzer sind fein 'raus. Ihre Hunde sind nur steuer- aber nicht anzeigepflichtig. Fuer die Halter so genannter 20/40-Hunde - mindestens 20 Kilo Gewicht und/oder eine Widerristhoehe von mindestens 40 Zentimetern - wird es ab Freitag ernst: Sie muessen ihren Schuetzling beim Ordnungsamt anmelden. Die Stadtverwaltung geht von circa 5 000 Hundehaltern in Bonn aus, die einen Vierbeiner besitzen, der in diese Kategorie 3 der Landeshundeverordnung faellt und damit anzeigepflichtig ist . Fuer die Anmeldung ist der Nachweis einer bestehenden Tierhalterhaftpflichtversicherung ebenso erforderlich wie der Nachweis, dass der Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet ist. Ausserdem verlangt die Ordnungsbehoerde ein Fuehrungszeugnis des Hundehalters und einen Sachkundenachweis. 20/40-Hundebesitzer haben bis Ende des Jahres Zeit, die entsprechenden Formulare in den Buergeraemtern zu beantragen. Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Ab 1. Januar 2002 muessen Halter von bis dahin nicht angezeigten 20/40-Hunden bei Stichproben mit einem Bussgeld von bis zu 2 000 Mark rechn en. Ob der Hundehalter kuenftig bei jedem Gassigehen die entsprechenden Bescheinigung mitfuehren muss, ist noch nicht verbindlich geklaert. Die St adt weist darauf hin, dass der Hundehalter persoenlich im Einwohnermeldeamt unt er Vorlage des Personalausweises ein polizeiliches Fuehrungszeugnis (Kosten 20 Mark) beantragen muss. Nach Auffassung der Landesbeauftragten fuer Datenschutz gibt es fuer die Vorlage eines Fuehrungszeugnisses in diesem Zusammenhang keine Rechtsgrundlage. Wie es in einer Stellungnahme weiter heisst, sei ein Fuehrungszeugnis auch nicht erforderlich, weil in der Landeshundeverordnung keine Sanktionen fuer den Fall vorgesehen seien, wenn das Fuehrungszeugnis Eintragungen enthalte. Die Kommunen werden darauf bestehen muessen. Laut Guenter Dick, zustaendi ger Sachgebietsleiter im Bonner Ordnungsamt, muessen Hundehalter, die strafrechtlich auffaellig wurden - relevant sind u.a. Straftaten wie ein vorsaetzlicher Angriff auf das Leben eines Menschen, Verstoesse gegen Tierschutz- oder Waffengesetz - sogar damit rechnen, vom Ordnungsamt im Zuge von Massnahmen der Gefahrenabwehr genau unter die Lupe genommen zu werden. Man werde das allerdings "mit Augenmass tun". In letzter Konsequenz koennte die Hundehaltung untersagt werden. Mit entsprechenden Folgen fuer das Tier. Wie der Sachkundenachweis aussieht, steht nach Angaben Dicks noch nicht fest. Be i denjenigen, die bereits seit mehr als drei Jahren einen Hund haben, wird ein e ausreichende Sachkunde behoerdlicherseits angenommen. Fuer den Sachkundenachweis von frischgebackenen Hundebesitzern werden voraussichtlich von der Tieraerztekammer autorisierte Tieraerzte zustaendig sein, die die Beurteilung ueber Kenntnisse und Faehigkeiten uebernehmen sollen. Nach we lchen Kriterien, ist noch nicht geklaert. Eine gueltige Steuermarke ist kein Ersatz fuer die Anzeigepflicht. Das Steueramt darf seine Unterlagen nicht dem Ordnungsamt zur Verfuegung stellen. Auch hier gilt das Steuergeheimnis. FDP-Landtagsabgeordneter Stefan Gruell sieht neben den grossen finanzielle n und personellen Aufwand - die Stadt Koeln geht von einer Million Mark im Jahr a us, in Bonn gibt es noch keine Berechnungen - auch weitere Konsequenzen fuer di e Tierheime, die ohnehin voll seien. Die jetzt bestehende Hundeverordnung ist in seinen Augen absurd und bedarf dringend der Korrektur. Im September werde im Duesseldorfer Landtag erneut darueber beraten. Ziel ist eine bundeseinheitliche Regelung mit dem Verzicht auf die Liste 2 und Reduzierung der Liste 1 von bislang 19 auf maximal vier Rassen. Aber das, sagt Gruell, kann dauern. Vordrucke gibt es in den Buergeraemtern im Stadthaus, den Bezirksverwaltungsstellen der Stadtbezirke sowie beim Ordnungs- und Strassenverkehrsamt. Hotline unter (02 28) 77 30 56.
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