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6.07.2001 - 2
+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

 

Erklärung zur Berufung von Frau Bärbel Höhn als Schirmherrin der Deutschen Meisterschaft für Hovawart Hunde 2001 in Xanten

In den letzten 10 Tagen gab es zur Berufung von Frau Bärbel Höhn zur

Schirmherrin an dieser Stelle eine lebhafte Diskussion. Die

Landesgruppe Rheinland, als Ausrichter der Veranstaltung, hatte Frau

Höhn nach mehreren Gesprächen dafür gewinnen können. Ziel dieser

Einladung war, die Diskussion über die Hundehaltung im Allgemeinen und

über den Gebrauchshundesport im Besonderen zu versachlichen. Auf

keinen Fall sollte dieses Vorgehen einen Affront gegen alle anderen

Hundehalter, aber vor allem gegen alle Vereine und Halter der

sogenannten "Listenhunde" darstellen. Es tut uns leid, wenn dieser

Eindruck entstanden sein sollte.

Nach eingehender Diskussion und nach Abwägen aller Argumente, die

sowohl von Mitgliedern des Rassezuchtverein für HOVAWART-Hunde e.V.,

als auch von anderen Hundehaltern und -verbänden geäußert wurden, habe

ich mich als Präsident des Rassezuchtverein für HOVAWART-Hunde e.V.

dazu entschieden, die Schirmherrschaft von Ministerin Bärbel Höhn für

die Deutsche Meisterschaft des RZV (VPG) zurückzugeben.

Gisbert Langheim

Präsident des Rassezuchtverein für HOVAWART-Hunde e.V.

 

http://www.hovawart.org/Gaestebuch/erklaerung.htm

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http://www.swol.de/link/go/swol/zw/owa/pnews3.einzeln?menuepfad

53/1655/&Seq86372&Uplink=

/owa/pnews3.ticker%3fRegionB1%26sparte=%26sportart=%2

6Ort=%26Cnt%26Offset=26menuepfad53/1655/%26kat=6welt

=5%26aufhaenger=5%26event=%26portal=Forw

 

OB macht sich fuer den "Rottweiler" stark

 

Schreiben an den bayrischen Innenminister/Einstufung als Kampfhund

nochmals bedenken

Rottweil (sb). Die Entscheidung, den "Rottweiler" als gefaehrlichen

Kampfhu nd einzustufen, sollte nochmals ueberdacht werden. Diese Bitte

aeussert Oberbuergermeister Thomas J. Engeser in einem Schreiben an

den bayrischen Innenminister Guenther Beckstein.

 

Wie berichtet, will Bayern den "Rottweiler" als Kampfhund einstufen,

eventuell sogar in die Kategorie I. Dies wuerde ein Haltungs- und

Zuchtverb ot bedeuten. Eine Ueberlegung, die schon Karl Mahler, der

Vorsitzende des Tierschutzvereins, energisch zurueckgewiesen hat.

Thomas Engeser, der als O B auch Schirmherr des Allgemeinen Deutschen

Rottweiler Klubs ist, schildert in seinem Brief an das bayrische

Innenminister den Rottweiler, "wenn er konsequent und artgerecht

gefuehrt wird", als freundlich und von friedliche r Grundstimmung,

kinderlieb, sehr anhaenglich, gehorsam und nervenfest. "Speziell der

Einfluss von Erziehung und Fuehrung machen wohl, wie die Forschung

belegt, einen Hund aggressiv oder eben gerade nicht aggressiv. Es

kommt damit eindeutig auf den Halter an, um festzustellen, was aus

einem Hun d wird. Notwendige gesetzliche Massnahmen muessten daher

konsequenterweise konkret auf den Halter und nicht abstrakt auf eine

spezielle Hunderasse zielen."

In diesem Zusammenhang weist Engeser darauf hin, dass Rottweiler Hunde

von vielen bedeutenden Persoenlichkeiten problemlos gefuehrt wurden.

"So sagte schon Konrad Adenauer ueber seinen Hund: »Mein Rottweiler

ist ein treuer Waechter und ein angenehmer Begleiter.«"

Die Einordnung des Rottweilers als "Kampfhund" in Gruppe I waere ein

Stuec k "Kulturverlust". "Die Rottweiler gehoert - wie auch der

Schaeferhund - zu den Trieb- und Hirtenhunden, deren Herkunft auf die

alten stockhaarigen Roemerhunde zurueckgefuehrt werden kann. Als

ehemals roemische Stadt hat deshalb Rottweil als aelteste Stadt in

Baden-Wuerttemberg ein besonderes Interesse am vorurteilsfreien Erhalt

des Rottweilers. Auch in der historischen Entwicklun g ist der

Rottweiler als Hund der Metzger und Viehhaendler bereits ab dem

Mittelalter in Rottweil festzustellen und nachzuweisen."

 

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http://www.rundschau-online.de/politik/1839073.html

NRW-Verordnung

Hunde: Streit um Datenschutz

Duesseldorf. Die NRW-Hundeverordnung haelt die Landesbeauftragte fuer

den Datenschutz, Bettina Sokol, fuer verfassungswidrig.

Das geht aus einem Papier hervor, das nun oeffentlich wurde. Sokol ist

der Auffassung, dass es eines Gesetzes - nicht nur einer Verordnung -

bedarf, um Hundehalter zu verpflichten, ein Fuehrungszeugnis

vorzulegen.

Ein Sprecher des Umweltministeriums sagte dazu der Rundschau, Sokol

und die betroffenen Ministerien fuer Umwelt, Inneres sowie Justiz

haetten unterschiedliche rechtliche Auffassungen. Eine Einigung solle

bald gefunden werden.

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http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/artikel.php?id162

Jetzt kommt auch Herrchen an die Leine

Ab Freitag muessen 20/40-Hunde angemeldet werden - Stadtverwaltung

geht von

circa betroffenen 5 000 Hundehaltern in Bonn aus

Von Marianne Antwerpen

Bonn. Dackel-, Yorkshire, und Minipudel-Besitzer sind fein 'raus. Ihre

Hunde sind nur steuer- aber nicht anzeigepflichtig. Fuer die Halter so

genannter 20/40-Hunde - mindestens 20 Kilo Gewicht und/oder eine

Widerristhoehe von mindestens 40 Zentimetern - wird es ab Freitag

ernst: Sie muessen ihren Schuetzling beim Ordnungsamt anmelden. Die

Stadtverwaltung geht von circa 5 000 Hundehaltern in Bonn aus, die

einen Vierbeiner besitzen, der in diese Kategorie 3 der

Landeshundeverordnung faellt und damit anzeigepflichtig ist .

Fuer die Anmeldung ist der Nachweis einer bestehenden

Tierhalterhaftpflichtversicherung ebenso erforderlich wie der

Nachweis, dass der Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet ist.

Ausserdem verlangt die Ordnungsbehoerde ein Fuehrungszeugnis des

Hundehalters und einen Sachkundenachweis.

20/40-Hundebesitzer haben bis Ende des Jahres Zeit, die entsprechenden

Formulare in den Buergeraemtern zu beantragen. Die Anmeldung selbst

ist kostenlos. Ab 1. Januar 2002 muessen Halter von bis dahin nicht

angezeigten 20/40-Hunden bei Stichproben mit einem Bussgeld von bis zu

2 000 Mark rechn en. Ob der Hundehalter kuenftig bei jedem Gassigehen

die entsprechenden Bescheinigung mitfuehren muss, ist noch nicht

verbindlich geklaert. Die St adt weist darauf hin, dass der

Hundehalter persoenlich im Einwohnermeldeamt unt er Vorlage des

Personalausweises ein polizeiliches Fuehrungszeugnis (Kosten 20

Mark) beantragen muss.

Nach Auffassung der Landesbeauftragten fuer Datenschutz gibt es fuer

die Vorlage eines Fuehrungszeugnisses in diesem Zusammenhang keine

Rechtsgrundlage. Wie es in einer Stellungnahme weiter heisst, sei ein

Fuehrungszeugnis auch nicht erforderlich, weil in der

Landeshundeverordnung keine Sanktionen fuer den Fall vorgesehen seien,

wenn das Fuehrungszeugnis Eintragungen enthalte.

Die Kommunen werden darauf bestehen muessen. Laut Guenter Dick,

zustaendi ger Sachgebietsleiter im Bonner Ordnungsamt, muessen

Hundehalter, die strafrechtlich auffaellig wurden - relevant sind u.a.

Straftaten wie ein vorsaetzlicher Angriff auf das Leben eines

Menschen, Verstoesse gegen Tierschutz- oder Waffengesetz - sogar damit

rechnen, vom Ordnungsamt im Zuge von Massnahmen der Gefahrenabwehr

genau unter die Lupe genommen zu werden. Man werde das allerdings "mit

Augenmass tun".

In letzter Konsequenz koennte die Hundehaltung untersagt werden. Mit

entsprechenden Folgen fuer das Tier. Wie

der Sachkundenachweis aussieht, steht nach Angaben Dicks noch nicht

fest. Be i denjenigen, die bereits seit mehr als drei Jahren einen

Hund haben, wird ein e ausreichende Sachkunde behoerdlicherseits

angenommen. Fuer den Sachkundenachweis von frischgebackenen

Hundebesitzern werden voraussichtlich von der Tieraerztekammer

autorisierte Tieraerzte zustaendig sein, die die Beurteilung ueber

Kenntnisse und Faehigkeiten uebernehmen sollen. Nach we lchen

Kriterien, ist noch nicht geklaert.

Eine gueltige Steuermarke ist kein Ersatz fuer die Anzeigepflicht. Das

Steueramt darf seine Unterlagen nicht dem Ordnungsamt zur Verfuegung

stellen.

Auch hier gilt das Steuergeheimnis.

FDP-Landtagsabgeordneter Stefan Gruell sieht neben den grossen

finanzielle n und personellen Aufwand - die Stadt Koeln geht von einer

Million Mark im Jahr a us, in Bonn gibt es noch keine Berechnungen -

auch weitere Konsequenzen fuer di e Tierheime, die ohnehin voll seien.

Die jetzt bestehende Hundeverordnung ist in seinen Augen absurd und

bedarf dringend der Korrektur. Im September werde im Duesseldorfer

Landtag erneut darueber beraten. Ziel ist eine bundeseinheitliche

Regelung mit dem Verzicht auf die Liste 2 und Reduzierung der Liste 1

von bislang 19 auf maximal vier Rassen. Aber das, sagt Gruell, kann

dauern.

Vordrucke gibt es in den Buergeraemtern im Stadthaus, den

Bezirksverwaltungsstellen der Stadtbezirke sowie beim Ordnungs- und

Strassenverkehrsamt. Hotline unter (02 28) 77 30 56.

 

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