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10.07.2001 - 2

++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

Der Weg zum Archiv unseres Newsletters:
http://www.maulkorbzwang.de/archive_news/archiv.htm




Hier die Themen:

* Warum ich keine Hundesteuer zahle
* Schäferhündin biss einen Yorkshire-Terrier tot
* Ideen Zur Demo am 22.09.2001
* Laender: Rasselisten und ihre Einreisebestimmungen
* Dieses Board wurde von Deutschland heute 5 mal gehackt!

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Ex-Prinz Franz
Warum ich keine Hundesteuer zahle

Von TIMUR VERMES


Franz Buchholz und seine neue, Steuern sparende Mitarbeiterin, Athena vom Kaiserstuhl. Foto: Zik 
Köln - Prinz Franz hat künftig gut lachen. Ihm und allen anderen Hundebesitzern unter Kölns Unternehmern winken herrliche Zeiten. Die Stadt Köln will ihre Hundesteuersatzung ändern. Und die neue Satzung garantiert ihnen die Befreiung von der Hundesteuer.

„Stimmt“, bestätigt Josef Rainer Frantzen, Leiter des Kassen- und Steueramts. „Wir mussten uns der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Münster anpassen. Die sagt: Von juristischen Personen dürfen wir keine Hundesteuer verlangen.“ Im Klartext: Wer seinen Hund auf eine GmbH oder eine AG zulässt, zahlt künftig keine Steuer mehr. Wie Prinz Franz. 

Dessen Firma vertreibt Elektroinstallations-Material für Haus- und Gebäudesystemtechnik und Lüftungsanlagen - und bekommt künftig eine neue Mitarbeiterin: Athena vom Kaiserstuhl, eine Berner Sennenhündin. 

Für die müsste Franz Buchholz 281 Mark (144 Euro) pro Jahr bezahlen, wenn die Satzung in Kraft tritt. Dieses Geld (auch die 340 Mark für den Zweithund) kann er sich künftig sparen - und jeder andere Unternehmer, der seinen Hund auf seine Firma zulässt. Vorausgesetzt, die Firma ist eine nicht-natürliche Person: eine GMBH, AG oder Kommanditgesellschaft auf Aktien.

Für Otto Normalkölner ist das freilich nicht möglich: Die Gründung einer GmbH erfordert rund 25.000 Mark Stammkapital - da ist es billiger, Hundesteuer zu zahlen. 

„Schade, dass das nur Unternehmern nützt - die könnten sichs ja eigentlich leisten“, bedauert auch Buchholz und zieht die Konsequenz: „Das gesparte Geld runde ich auf 500 Mark auf und spende es dem Tierheim Zollstock.“

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http://www.mittelhessen.de/00/0701/100701/100701_wt3.htm

09.07.01

Beide Hunde waren nicht angeleint


Eine Schäferhündin biss einen Yorkshire-Terrier tot

Von Andrea Weil 06471/93800 redaktoin.wt@mittelhessen.de
Mengerskirchen-Waldernbach (aw). 

Auf einem Feldweg außerhalb von Waldern-bach, einem Ortsteil der Großgemeinde Mengerskirchen im Kreis Limburg-Weilburg, hat eine Schäferhündin einen kleinen Yorkshire-Terrier angegriffen. Der kleine Hund starb an den Bissverletzungen.
Beide Hunde ware n nicht angeleint. Die Hundebesitzern waren zwar in der Nähe, konnten abe r nicht rechtzeitig eingreifen, weil ihnen durch hohes Gras am Wegrand der Blick auf die Tiere versperrt war. Die
siebenjährige Schäferh ündin galt bisher als harmlos, ihr Verhalten scheint unerklärlich. „Sie is t sehr auf die Kinder fixiert", so ihr Halter. Er fuhr seine beiden elf Monate alten Kinder spazieren. Nach Meinung von Rainer Schierer, Hundetrainer aus dem benachbarten Elsoff, empfand die Hündin den entgegenkommenden
Yorkshire möglicherweise als Bedrohung für die Zwillinge.Mit dem Trainer hat sich der Besitzer schon freiwillig in Verbindung gesetzt, um sein Tier auf Charakterfestigkeit prüfen zu lassen. Nach einer
Statistik des Wiesbadener Innenministeriums wurden in Hessen zwischen dem 24. August 2000 und dem 31. Mai diesen Jahres 86 Hunde von Artgenossen verletzt, 26 getötet. „Bei uns kommt so etwas nur alle
Schaltjahre mal vor", sagt Steffen Droß, Leiter der Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde Mengerskirchen.
Nach der hessischen Hunde-Gefahrenabwehrverordnung werde die Schäferhündin nun einem Wesenstest unterzogen. „Wenn ich d en geringsten Zweifel habe, werde ich die Konsequenzen ziehen und die Hündin einschläfern lassen", beteuert der Halter. Nach der Hundehaltersatzung von Mengerskirchen sind Hunde jeder Größe auf öffentlichen Wegen und Anlagen an der Leine zu führen. Um ihren Tieren den nötigen Auslauf zu verschaffen, lassen Besitzer ihre Hunde  jedoch oft frei, in diesem Fall mit tragischen Folgen. Bisher hatten sich Schäferhund- und Yorkshire-Besitzer immer rechtzeitig geseh en und ihre Schützlinge angebunden. Die Besitzer des kleinen Hundes trauern um den Verlust ihres Haustieres. Aber Hass gegenüber der Schäferhünd in und ihrem Halter empfänden sie nicht. Sie appellieren aber an die Besitzer großer Hunde, sich der Gefahren bewusst zu sein. „Es gibt immer Situationen , wo der Jagdtrieb durchkommt". Tierheimleiterin Adelheid Noble aus Limburg bestätigt, dass ein Hund aus diesem Grund aggressiv reagieren kann. Eine andere Möglichkeit wäre, dass ein Tier zu isoliert gehalten würde. „Deshalb empfehlen wir immer, Hundeschulen zu besuchen. Auf diese Weise haben die Hunde immer Kontakt zu Artgenossen und lernen ein vernünftiges Sozialverhalten."

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Hallo, Ihr Lieben,

jetzt isser wieder da - der Ted - und sorgt auch gleich wieder für Unruhe ;-)).

Also: am 22. 09. 2001 wird in enger Zusammenarbeit mit der BI Gelsenkirchen (Kalle Strohmeier) eine tatsächlich bundesweite Demo in Berlin stattfinden. Anmeldungen usw. werde ich übernehmen.
Ich habe schon konkrete Gedanken zu dieser Demo, die ich im Anhang vorstelle.
Ich denke, am Donnerstag sollten wir darüber reden. Und zwar sehr offen: evtl. anwesende Bremser, die lieber im Grunewald spazieren gehen werden von mir zur Demo eingeladen, an der Vorbereitung aber nicht beteiligt! Der Kampf, der uns bevorsteht in den kommenden Wochen und Monaten ist zu wichtig, als daß wir uns aufhalten lassen mit irgendwelchen nebensächlichen Diskussionen!

Lest Euch bitte meine Vorschläge durch und am Donnerstag diskutieren wir drüber.
Ich möchte dann am Freitag - spätestens am Montag - die Demo anmelden.

Viel Spaß beim Lesen!

Bei dieser Gelegenheit nochmals mein heißer Dank an alle, die die Demo in Berlin vorbereitet und unter den widrigen Umständen dann doch noch zum Gelingen geführt haben! Ich finde Ihr seit klasse!

Mit bissig kämpferischen Grüßen

Ted
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Es hat erst angefangen - wir werden immer mehr!


Ideen Zur Demo am 22.09.2001

Veranstalter: Ted Gretsch/Robindog/BI Gelsenkirchen

Ort: Vor dem Roten Rathaus

Termin: 22.09.2001

Beginn: 15:00 Uhr

Bewegte Demo: Beginn 13:00 Uhr Sammlung am Hermannplatz,
14:00 Uhr Abmarsch
Ziel: Rotes Rathaus


Autokorso: Sammlung 11:00 Uhr - Abfahrt 12:00 Uhr
Ziel: Rotes Rathaus

Rotes Rathaus: Beginn der Aufbauten gegen 10:00 Uhr
Musik beginnt live gegen 14:00 Uhr

Musik (kommt live aus NRW)

Stand: kommt aus NRW

Infostände:
Es werden 20 stände gemeldet.
(1. Andrea/Marion, 2. HU, 3. Robindog/Hundstage, 4. Tierärzte, 5. VDH, 6. Vereine der betr. Hunderassen, 7. Staffihilfe, 8. BIN, 9. Gnadenhof, 10. Vereinigung zur Verteidigung der Grundrechte (Sitz: Lichtenberg), 11. Ev. Kirche(?) 12. Getränke (Abgabe gegen Spenden), 13 Grillstand mit Salaten und Kuchen (Abgabe gegen Spenden) , 14 Videostand , 15. , 16., 17., 18., 19., 20.)
Getränke: Cola, Fanta, Kaffee, Tee, Kakao
Essen: Grillfleisch, Salate, Kuchen, Sandwiches

Autostellplätze auf dem Demogelände für 2 LKW und 10 PKW

Einladungen gehen an: 

a. Parteien

Gerhard Schröder, JoHannes Rau, Herr Strieder, Frau Schöttler, Herr Wowereit (SPD), Möllemann , Guido Westerwelle, Bannasch, Gudrun Kopp (FDP), Frau Haemmerling, Frau Künast (Grüne), Herr Klemm, Gregor Gysi (PDS), Herr Merz, Frau Merkel, Herr Steffel (CDU) 

b. Promis

Frau Dolly Buster
Frau Oetker
David Levy (British Kennel Club

Redner:

1. Frau Dolly Buster
2. Frau Oetker
3. Frau Kopp (FDP)
4. Frau Haemmerling (Grüne)
5. Herr Klemm (PDS)
6. Herr Steffel (CDU)
7. Herr Wowereit
8. Andrea

Ablauf:

12:00 Uhr: Beginn des Autokorso
14:00 Uhr: Beginn der bewegten Demo am Hermannplatz
14:00 Uhr: Beginn des Musik (live) Programms auf dem Platz vor dem
Roten
Rathaus
15:00 Uhr: Eintreffen der bewegten Demonstration und des Autokorso
15:00 Uhr: Kurze Begrüßung durch Ted Gretsch und Kalle Stohmeier
15:15 - 15:30 Uhr: Musikprogramm
15:30 - 16:00 Uhr 2 Reden
16:00 - 16:30 Uhr Musikprogramm
16:30 - 17:00 Uhr 2 Reden
17:00 - 17:30 Uhr Musikprogramm
17:30 - 18:00 Uhr 2 Reden
18:00 - 18:30 Uhr Musikprogramm
18:30 - 19:00 Uhr 2 Reden
19:00 - 19:30 Uhr Musikprogramm
19:30 - 20:00 Uhr Reden
20:00 - open end Musikprogramm
ständiges Programm: Verlosung

Beiprogramm: Kinderbemalung
Kind und Hund (Vorführung)
Rettungsstaffel
Vorführung des geplanten Hundeführerscheins
(Wesenstest - Sachkundenachweis)

*
* Es fehlt noch ein gei..... Motto !!!!!
· Es gibt ein klitzekleines Prob: 
Der offizielle Autokorso, für den schon Flyer  draußen sind - sollte am 15.09.2001  stattfinden!!! (Britta - Hiiiilfeeee!!)

Bis Donnerstag - Ihr seht, ich bin wieder da!

Mit kämpferischem und bissigem Gruß

Ted

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Hunde in Not: Hunde in Not: Laender mit Rasselisten und ihre
Einreisebestimmungen
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Von Christine am Montag, den 09. Juli, 2001 - 18:34:

http://www.4pfoten-2beine.de/i1.html

Laender mit Rasselisten

Daenemark
Deutschland
Frankreich
Grossbritannien
Niederlande
Norwegen
Schweden
Spanien
Ungarn

Vorschriften der hier und in der Rubrik Laender ohne Rasselisten nicht aufgefuehrten Urlaubsziele koennen beim ADAC und den jeweiligen Konsulaten erfragt werden. Fuer ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewaehr uebernommen werden! 
Quelle: Intervet Deutschland GmbH


Einreisebestimmungen (Stand April 2001)


Daenemark:
tieraerztliches Tollwutimpfzeugnis, Eintragung im internationalen Impfpass, Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und hoechstens 12 Monate alt. Sind zwischen Impfung und Einreise weniger als 30 Tage vergangen oder ist das Tier juenger als 3 Monate, ist eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich.
Die Einfuhr von Pit Bull Terrier und Tosa Inu (sowie Kreuzungen mit diesen) ist verboten 

Weitere Informationen: Daenische Botschaft Berlin, Tel.: 030/50502000, Fax: 030/50502050, email: berlin@daenemark.org

Deutschland:
Gesundheitszeugnis und gueltige Tollwutschutzimpfung, Impfung vor mindestens 30 Tage und hoechstens 12 Monate alt Die Einfuhr von Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Pitbull Terrier und American Staffordshire Terrier ist verboten! Bitte beachten Sie hierzu unbedingt diesen Link! Ausnahmen: Hunde der oben genannten Rassen, die vor oder zum Zeitpunkt des Inkrafttretens genannten Gesetzes bereits in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und aufgrund einer Auslandsreise an einen Ort ausserhalb der
Bundesrepublik verbracht wurden duerfen mit ihrem Besitzer wieder einreisen, WENN bei den Zollstellen die
erforderlichen Papiere (wie z. B: Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesensbescheinigung und sonstige Bescheinigungen des Ordnungsamtes) vorgewiesen werden. Auch auslaendische Touristen duerfen ihre Hunde, die o. g. Rassen zugehoeren bis zu 4 Wochen in die Bundesrepublik Deutschland verbringen!

Frankreich:
gueltige Tollwutimpfung, mindestens 30 Tage hoechstens 12 Monate alt, bei Einreise von mehr als 3 Tieren - die juenger als 3 Monate sind - ist eine Sondergenehmigung des Ministère de l´Agriculture, Paris erforderlich. Die Tiere muessen durch Mikrochip oder Taetowierung identifizierbar sein!
Die Einfuhr von American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Mastiff, Tosa Inu und Kreuzungen mit diesen ist verboten! Nicht betroffen sind: Boxer, Bulldog, Bull Mastiff, Bull Terrier, Cane Corso, Dobermann, Deutsche Dogge, Dogo Argentino, Bordeaux-Dogge, Fila Brasileiro, Fila de Sao Miguel, Mastino Napoletano, Presa Canario, Staffordshire Bull Terrier

 Weitere Informationen: Franzoesische Botschaft Berlin, Tel.: 030/20639177, Fax: 030/20639111, homepage: http://www.botschaft-frankreich.de email:
info@botschaft-frankreich.de

Einreisebestimmungen
(Stand April 2001)


Grossbritannien/Nordirland/Irland:
amtstieraerztliche Gesundheitsbescheinigung im PETS-Zertifikat ueber die erfuellten Anforderungen (Mikrochip, Impfungen, Bluttest), tieraerztliche Bescheinigung ueber die Behandlung gegen Parasiten, Erklaerung des Besitzers wonach das Tier in den letzten 6 Monaten vor der Einreise nicht in
einem Land ausserhalb der EU/EFTA-Staaten gewesen ist. 
PET Travel Scheme: 
Markierung mit Mikrochip nach ISO-Norm. Falls der Chip dieser nicht entspricht, muss ein Lesegeraet vom Tierhalter zur Verfuegung gestellt werden. ERST chippen, DANN impfen!
Tollwutimpfung Pruefen des Impferfolges gegen Tollwut durch Titerbestimmung*, Mindesthoehe 0,5 IU/ml Serum. Zwischen Impfung und Titerbestimmung wird ein Abstand von 4 Wochen empfohlen
Mit dem Tag der Blutentnahme beginnt eine Wartezeit von mindestens 6 Monaten bis zur moeglichen Einreise Eine entsprechende amtliche PETS-Tollwutantikoerpertiterbescheinigung muss vom
Amtstierarzt ausgestellt werden In den letzten 24-48 Stunden vor der Abreise muss das Tier gegen Bandwuermer und Zecken behandelt werden, dies ist durch eine PETS-Bescheinigung (offizielles Formular) vom Tierarzt zu bestaetigen
Vor der Einreise in das Vereinigte Koenigreich ist eine Erklaerung zu unterzeichnen, dass das Tier in den letzten 6 Monaten nicht an einem Ort ausserhalb der EU/EFTA-Staaten gehalten wurde. Wird das Tier jaehrlich gegen Tollwut geimpft, bleibt das Zertifikat gueltig, d. h. eine weitere Titerbestimmung ist nicht noetig. Eine Bandwurm- und Zeckenbehandlung muss jedoch vor jeder Einreise stattfinden.
Aktuelle Informationen hierzu erhalten Sie unter:
http://www.britischebotschaft.de/static/Agriculture/Going/pets_conditions_ger.

htm oder http://www.maff.gov.uk/animalh/quarantine/PETS/index.shtml
*Zugelassene Labors:
Institut fuer Virologie, Frankfurter Strasse 107, D-35392 Giessen, Tel.: 0049/(0)641/9938350, Fax:
0049/(0)641/9938359, email: viro@vetmed.uni-giessen.de oder heinz-juergen.thiel@vetmed.uni-giessen.de
Eurovir Hygiene Institut, Biotechnologiepark, D-14943 Luckenwalde, Tel./Fax: 0049/(0)3371/681269, email:
Eurovir@biogate.com oder thraenhart@biogate.com Landesuntersuchungsamt fuer das Gesundheitswesen Suedbayern, Veterinaerstrasse 2, D-85764 Oberschleissheim, Tel.:
0049/(0)89/31560321, Fax: 0049/(0)89/31560459, email: vet24@luas.bayern.de

Die Einfuhr von Pit Bull Terrier, Tosa Inu, Akita Inu, Dogo Argentino und Fila Brasileiro ist verboten!
Weitere Informationen zu den Rasselisten und zur Einreise:
Informationsdienst Britische Botschaft Berlin, Tel.: 030/20457272, Fax: 030/20457594, email:
info@britischebotschaft.de
Pets-Helpline, Tel.: 0044/8702411710, Fax: 0044/2079046834,
email: pets@ahrg.maff.gsi-dov.uk

Einreisebestimmungen
(Stand April 2001)


Niederlande:
internationaler Impfpass mit gueltiger Tollwutimpfung, Impfung mindestens 30 Tage und hoechstens 12 Monate alt, wenn die Tiere nach Vollendung des dritten Lebensmonats geimpft wurden. Fuer Tiere, die vorher geimpft wurden, betraegt die Gueltigkeit nur 3 Monate!
Die Einreise mit Hunden vom Typ Pit Bull Terrier ist verboten! Mit aehnlich aussehenden Bullterrier-Rassen (wie z. B. American Staffordshire Terrier oder Staffordshire Bullterrier) ist die Einreise jedoch erlaubt. Bei diesen Rassen empfiehlt sich die Mitnahme der Ahnentafel. Aufgrund der Tatsache, dass American Staffordshire Terrier und Pit Bull Terrier sich haeufig sehr aehnlich sehen, werden American Staffordshire Terrier nur nach Vorlage eines Stammbaumes, welcher von eoner FCI-anerkannten Organisation ausgestellt
sein muss, nicht als Pit Bull Terrier betrachtet. Diese Regelung gilt auch fuer Fila Brasileiro, Dogo Argentino und Mastino Napoletano!
Weitere Informationen: Niederlaendische Botschaft Berlin, Tel.: 030/209560, Fax: 030/20956441


Einreisebestimmungen
(Stand April 2001)


Norwegen:
Ein Hund muss bei der Einreise mindestens 7 Monate, eine Katze mindestens 16 Monate alt sein.
Der Besitzer muss erklaeren, dass sein Tier in den letzten 6 Monaten vor Einreise nicht an einem Ort ausserhalb der EU/EFTA-Staaten gehalten wurde.
Die Tiere muessen bei der Einreise von einer tieraerztlichen Bescheinigung mit Unterschrift eines praktischen Tierarztes begleitet sein. Diese besteht aus der Gesundheitsbescheinigung (Teil I) und der Impfbescheinigung (Teil II): Die Gesundheitsbescheinigung ist maximal 10 Tage fuer die Einreise gueltig und muss von einem Tierarzt unterschrieben sein. Die Bescheinigung dient zum Nachweis darueber, dass das Tier keine ansteckenden Krankheiten hat und dass eine Behandlung gegen Bandwuermer (Echinococcus
multilocularis) durchgefuehrt worden ist. Im Laufe der ersten 7 Tage nach Ankunft in Norwegen muss das Tier nochmals von einem Tierarzt gegen Bandwuermer behandelt werden. Die Impfbescheinigung wird aufgrund der originalen Impf- und Blutprobendokumente ausgeschrieben und soll von einem Tierarzt vollstaendig ausgefuellt und unterschrieben sein. Die Impfbescheinigung ist genauso lange gueltig, wie die
Impfungen bzw. die Ergebnisse der Blutuntersuchungen. Tollwut: Hunde muessen bei der ersten Impfung mindestens 3Monate alt sein, Katzen mindestens 12 Monate. Die Blutprobe zur Kontrolle der Tollwutantikoerpertiter kann fruehestens 120 Tage und spaetestens 365 Tage nach der zuletzt durchgefuehrten Tollwutimpfung vorgenommen werden. Die Blutentnahme muss durch einen Tierarzt erfolgen und von einem anerkannten Labor* ausgewertet werden. Die Probe muss mindestens einen Antikoerpertiter von 0,5 IU/ml Serum zeigen. Falls das Tier diesen Antikoerpertiter nicht erreicht, muss die Tollwutimpfung nochmals durchgefuehrt werden. Eine zweite Blutentnahme kann dann allerdings wieder erst 120 Tage nach
erfolgter Impfung vorgenommen werden! In seltenen Faellen kann es vorkommen, dass bei jungen Hunden die erforderliche Titerhoehe nicht erreicht wird. Eine zweimalige Impfung im Abstand von 4 Wochen ist daher bei jungen Hunden, die nach Skandinavien reisen sollen, empfehlenswert.
Leptospirose: Hunde muessen innerhalb von 365 Tagen vor der Einfuhr nach Norwegen gegen Leptospirose geimpft worden sein (oder es ist eine Blutprobe zu untersuchen). Die Impfung muss bei Einfuhr mindestens 30 Tage zurueckliegen.
Staupe: Hunde muessen innerhalb von 730 Tagen vor der Einfuhr nach Norwegen gegen Staupe geimpft worden sein. Die Impfung muss bei Einfuhr mindestens 30 Tage zurueckliegen. 
Identifikation: durch eine lesbare Taetowierung oder durch einen Mikrochip. Die Identitaetsnummer muss in saemtlichen Impfbescheinigungen und in dem Blutprobenergebnis des untersuchenden Labors angegeben sein! Der Mikrochip sollte ISO-Standard besitzen, ansonsten muss das Lesegeraet vom Besitzer zur Verfuegung gestellt werden!
*Zugelassene Labors fuer die Titerbestimmung:
Institut fuer Virologie, Frankfurter Strasse 107, D-35392 Giessen, Tel.: 0049/(0)641/9938350, Fax:
0049/(0)641/9938359, email: viro@vetmed.uni-giessen.de oder heinz-juergen.thiel@vetmed.uni-giessen.de
Eurovir Hygiene Institut, Biotechnolkogiepark, D-14943 Luckenwalde, Tel./Fax: 0049/(0)3371/681269, email:
Eurovir@biogate.com oder thraenhart@biogate.com Landesuntersuchungsamt fuer das Gesundheitswesen Suedbayern, Veterinaerstrasse 2, D-85764 Oberschleissheim, Tel.: 0049/(0)89/31560321, Fax: 0049/(0)89/31560459, email: vet24@luas.bayern.de

Die Einfuhr von Pit Bull Terrier, Fila Brasileiro, Tosa Inu, Dogo Argentino und Kreuzungen mit diesen ist verboten. Bei Hunderassen, die mit den angegebenen verwechselt werden koennen (z. B. American Staffordshire Terrier), muss durch die Ahnentafel nachgewiesen werden, dass das Tier nicht von
einer der genannten Rassen abstammt.
Weitere Informationen zu der Rasseliste und den Einfuhrbestimmungen: http://www.norwegen.org/Reisen/Hund-und-Katz.htm

Einreisebestimmungen
(Stand April 2001)


Schweden:
Das Tier benoetigt eine Einfuhrerlaubnis, die beim Schwedischen Zentrallandwirtschaftsamt (Animal Disease
Control Division, Swedish Board of Agriculture, SE-551 82 Joenkoeping) zu beantragen ist. Der Zahlungsbetrag ueber 400 SEK wird zusammen mit Name, Adresse, Identifikation des
Tieres, Ausgangsland und  dem Datum der voraussichtlichen Ankunft in Schweden an die genannte Adresse gesandt. Mit diesem Beleg koennen bis zu 10 Hunde und Katzeninnerhalb eines Jahres eingefuehrt werden.
Die Tiere muessen bei der Einreise von einer tieraerztlichen Bescheinigung mit Unterschrift eines praktischen Tierarztes begleitet sein. Diese besteht aus der Gesundheitsbescheinigung (Teil I) und der Impfbescheinigung (Teil II): Die Gesundheitsbescheinigung ist maximal 10 Tage fuer die Einreise gueltig und muss von einem Tierarzt unterschrieben sein. Die Bescheinigung dient zum Nachweis darueber, dass das Tier keine ansteckenden Krankheiten hat und dass eine Behandlung gegen Bandwuermer (Echinococcus
multilocularis) durchgefuehrt worden ist. Im Laufe der ersten 7 Tage nach Ankunft in Schweden muss das Tier nochmals von einem Tierarzt gegen Bandwuermer behandelt werden. Die Impfbescheinigung wird aufgrund der originalen Impf- und Blutprobendokumente ausgeschrieben und soll von einem Tierarzt vollstaendig ausgefuellt und unterschrieben sein. Die Impfbescheinigung ist genauso lange gueltig, wie die
Impfungen bzw. die Ergebnisse der Blutuntersuchungen. Die Tiere muessen VOR der Impfung gechippt werden. Entspricht der Chip nicht der ISO-Norm, so ist das Lesegeraet vom Tierhalter zur Verfuegung zu stellen! 

Tollwut: Die Impfung muss mindestens 45 Tage und hoechstens 12 Monate alt sein! Bei Tieren die bei der Impfung nicht  mindestens 3 Monate alt waren gilt die Impfung NICHT! Die Blutprobe zur Kontrolle der Tollwutantikoerpertiter kann fruehestens 120 Tage und spaetestens 365 Tage nach der zuletzt
durchgefuehrten Tollwutimpfung vorgenommen werden. Die Blutentnahme muss durch einen Tierarzt erfolgen und von einem anerkannten Labor* ausgewertet werden. Die Probe muss mindestens einen Antikoerpertiter von 0,5 IU/ml Serum zeigen. 
Falls das Tier diesen Antikoerpertiter nicht erreicht, muss die Tollwutimpfung nochmals durchgefuehrt werden. Eine zweite Blutentnahme kann dann allerdings wieder erst 120 Tage nach erfolgter Impfung vorgenommen werden! In seltenen Faellen kann es vorkommen, dass bei jungen Hunden die erforderliche
Titerhoehe nicht erreicht wird. Eine zweimaige Impfung im Abstand von 4 Wochen ist daher bei jungen Hunden, die nach Skandinavien reisen sollen, empfehlenswert.
Leptospirose: Die Impfung muss bei der Einreise nach Schweden mindestens 45 Tage alt und darf nicht aelter als 12 Monate sein.


Staupe: Die Impfung muss bei der Einreise nach Schweden mindestens 45 Tage alt und darf nicht aelter als 24 Monate sein.
*Zugelassene Labors fuer die Titerbestimmung:
Institut fuer Virologie, Frankfurter Strasse 107, D-35392 Giessen, Tel.: 0049/(0)641/9938350, Fax:
0049/(0)641/9938359, email: viro@vetmed.uni-giessen.de oder heinz-juergen.thiel@vetmed.uni-giessen.de
Eurovir Hygiene Institut, Biotechnolkogiepark, D-14943 Luckenwalde, Tel./Fax: 0049/(0)3371/681269, email:
Eurovir@biogate.com oder thraenhart@biogate.com Landesuntersuchungsamt fuer das Gesundheitswesen Suedbayern, Veterinaerstrasse 2, D-85764 Oberschleissheim, Tel.: 0049/(0)89/31560321, Fax: 0049/(0)89/31560459, email: vet24@luas.bayern.de

Die Einfuhr von Pit Bull Terrier und Shar Pei ist strengstens untersagt!
Weitere Informationen zu der Rasseliste und den Einreisebestimmungen:
Schwedisches Landwirtschaftsamt in Joenkoepin, Tel.: 0046/36/155533,

Publikumsverkehr von Montag bis Freitag: 9:30 Uhr bis 11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Helpline Tel.: 0046/36/156100, 

homepage: http://www.sjv.se/english/dogsandcats/default.htm

Einreisebestimmungen
(Stand April 2001)


Spanien:
amtstieraerztliches Gesundheitszeugnis (Gueltigkeit 10 Tage) im internationalem Impfpass mit Herkunftsbescheinigung, Tollwutimpfung mindestens 30 Tage und hoechstens 12 Monate alt, bei Tieren unter 3 Monaten besteht keine Impfpflicht.
Die Einfuhr aller Hunderassen ist grundsaetzlich erlaubt.
Allerdings entscheiden die einzelnen Autonomien (Bezirke), welcher "Kampfhund" eingefuehrt werden darf. Madrid hat zum Beispiel eine Rasseliste auf der u.a. auch Husky, Deutscher Schaeferhund und Rottweiler zu finden sind. Aus diesem Grund ist es ratsam, vor der Anreise beim zustaendigen Buergermeisteramt in Spanien naehere Auskuenfte einzuholen.


Weitere Informationen: Presse- und Informationsdienst der Botschaft von Spanien, Tel.: 030/923004484, Fax: 030/923004485

Ungarn:
amtstieraerztliches Gesundheitszeugnis (Gueltigkeit 8 Tage) im internationalem Impfpass mit Eintragung der Tollwut- und Staupeimpfung (PFLICHT!), Impfungen mindestens 30 Tage und hoechstens 12 Monate alt. Die Tollwutimpfung darf bei der Wiedereinreise nach Deutschland nicht aelter als maximal ein
Jahr sein! 
Die Einfuhr aller sogenannten "Kampfhunde" ist verboten.
Laut Gesetz gilt dies jedoch ausschliesslich fuer Staffordshire Terrier. In jedem Fall sollten vor der Anreise
beim zustaendigen Buergermeisteramt des Reisebezirkes in Ungarn naehere Auskuenfte eingeholt werden, da das Gesetz von Bezirk zu Bezirk variabel gehandhabt werden kann.
Weitere Informationen: Ungarische Zollinformationsstelle,
Tel.: 0036/1/4704121, email: vam.info@vpop.hu oder 
Ungarische Botschaft Berlin, Tel.: 030/230100, Fax: 030/2291314, email: info@ungarische-botschaft.de

http://www.4pfoten-2beine.de/i2.html

Laender ohne Rasselisten

Australien/Neuseeland
Belgien
Bosnien-Herzegowina
Bulgarien
Estland
Finnland
Griechenland
Italien
Jugoslawien
Kroatien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Oesterreich
Polen
Portugal
Rumaenien
Russische Foederation
Schweiz
Slowakische Republik
Slowenien
Tschechische Republik
Tuerkei
USA

Vorschriften der hier und in der Rubrik Laender mit Rasselisten nicht aufgefuehrten Reiseziele koennen beim ADAC und den jeweiligen Konsulaten erfragt werden. Fuer ihre Richtigkeit kann jedoch keine Gewaehr uebernommen werden!  


Quelle: Intervet Deutschland GmbH

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Hunde in Not: Hunde in Not: Dieses Board wurde von
Deutschland heute 5 mal gehackt!
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Von Jose Ramirez (Fighter) am Montag, den 09. Juli, 2001 -
23:20:

Wir werden keinen weiteren Angiffe auf dieses Board dulden.
Alle weitern Versuche werden von uns zur Anzeige gebracht.
Webseiten bei uns sind durch Internationales Recht geschuetzt! Wir haben ein Programm eingesetzt welches alle Angriffe bis zur IP des Hackers verfolgt. Leider sind aus diesem Grund im Moment keine Eintraege ueber Anonyme Proxys moeglich!

Danke fuer ihr Verstaendnis!

Alle von uns gespeicherten Daten werden jeden Tag geloescht!!!


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im Moment keine Eintraege ueber Anonyme Proxys moeglich!

Danke fuer ihr Verstaendnis!

Alle von uns gespeicherten Daten werden jeden Tag geloescht!!!


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