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10.07.2001 -3
+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

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http://www.maulkorbzwang.de/archive_news/archiv.htm




Hier die Themen:

* Hinter den Kulissen: Gewohnheit
* Sie fahren in Urlaub und schmeißen uns weg
* AUF EIN WORT - Schluss mit Hunde-Rassismus
* Hund mit Steinen beschwert und in der Ruhr ertränkt
* Streit um Welpen eskalierte


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Hinter den Kulissen:   Gewohnheit
Von Rainer Funke 
 
 
Über Jahre gab es ritualisierte Stimmgewohnheiten im Abgeordnetenhaus. CDU votierte mit SPD und umgekehrt, solange die Koalition hielt. PDS und Grüne taten es ihnen meist gleich, als sie gemeinsam die Oppositionsbank drückten. Wenn es mal anders kam, wunderte man sich. Als Regierung mit der Opposition zu stimmen, als Opposition mit der Regierung, das gehört sich einfach nicht. Auch wenn man gar nicht so weit auseinander liegt.
Die allgemeine parteipolitische Sorge um den Hund und vor allem den Wähler Hundebesitzer stellte gestern im Innenausschuss die ungeschriebene Regel auf den Kopf. Natürlich soll das im Gesetz als Kampfhund beschriebene Tier Bus und Bahn benutzen dürfen, ganz entgegen den Vorschriften im öffentlichen Nahverkehr. Und so stimmte auch die CDU dem Antrag von SPD und Grünen zu, dass solche Hunde wieder für mitfahrtauglich erklärt werden sollen, sofern man sie an der Leine führt und sie einen Maulkorb tragen.
Doch hatten die neuen Regierungsparteien SPD und Grüne samt der in duldender Position befindlichen PDS wohl nicht an die Sache mit den Stimmritualen gedacht. Oder sie allzu sehr verinnerlicht, je nach Partei. Denn als die CDU-Vertreter ihre Hände zum Ja hoben, regte sich die Macht der Gewohnheit. Weshalb die der anderen Parteien unten blieben. Sie reckten sich vielmehr entschlossen beim Nein. Und so kam es, dass SPD und Grüne gegen ihren eigenen Antrag stimmten. Und die PDS machte es ihnen nach.
Gut, dass der Ausschuss-Vorsitzende ein zweites Votum zuließ. Das lautete zur neuerlichen allgemeinen Verblüffung »einstimmig«. Vermutlich braucht es nach dem Regierungswechsel eine Weile, bis gute alte und vertraute Gewohnheiten wieder einkehren. Oder haben wir es – oh Graus – mit neuem Politikstil zu tun? (ND 10.07.01)

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Mit den Ferien beginnt die schlimme Zeit für Hunde
Sie fahren in Urlaub und schmeißen uns weg

Von TANJA BEHNKE

Bonn – Gabriele Hohn vom Tierheim Hennef ahnte schon Schlimmes, als sie morgens den Pappkarton im Hof liegen sah. Darin kauerten drei verängstigte Mischlingswelpen. Jemand hatte sie in der Nacht über den Zaun geworfen.

Jeden Sommer das gleiche Trauerspiel: Vor einer Woche ging sie los, die Leidenszeit für Haustiere. Herrchen will in den Süden, Bello ist im Weg und wird kurzerhand entsorgt. Jedes Jahr machen sich unzählige Hundehalter einfach aus dem Staub und lassen ihr Tier zurück. Ausgesetzt auf der Autobahnraststätte. Angebunden an der Leitplanke oder am Tierheim-Zaun. Wer ist bloß so gemein?

„Wir hoffen, dass wir die kleinen Racker schnell vermitteln können“, sorgt sich Gabriele Hohn in Hennef um die drei acht Wochen alten Findelkinder. Denn: Sechs weitere Hunde sind alleine in der Woche vor den Ferien angekommen. Das Tierheim ist überfüllt. „Uns droht wieder ein harter Sommer.“

Auch Iris Burg vom Troisdorfer Tierheim stöhnt. „Seit zwei Wochen gehen bei uns unzählige Fundtiere ein. Vom Rottweiler bis zum Dackelmischling.“ Teilweise sind die Hunde in erbärmlichem Zustand. Ein Schäferhund muss tierärztlich versorgt werden, um wieder auf die Beine zu kommen.

Manche Hundebesitzer greifen zu ganz miesen Methoden, setzten gutherzige Tierschützer unter Druck. Einer drohte gar, sein Tier zu erschießen, falls das Tierheim die Aufnahme ablehnt. Selbst Siegrid Schneider vom Hundehotel Droemont hat schlechte Erfahrungen gemacht. „Manche Herrchen holen ihr Tier nach den Ferien einfach nicht mehr ab. Hauptsache, das Problem ist weg.“

Gerade Spontan- und Weihnachtsgeschenke werden abgestoßen. Die Tierschützer kämpfen ums Überleben der wehrlosen Geschöpfe. Doch ihnen fehlt es an Geld und an Helfern, die mit den Bellos spazieren gehen. „Unser Jahresbeitrag kostet nur 18 Mark, nach einer Schulung dürfen schon 14-Jährige die Tiere ausführen“, sagt Iris Burg. In Hennef dürfen sich Jugendliche ab 16 um die Hunde kümmern.

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AUF EIN WORT
Schluss mit Hunde-Rassismus
Von Jürgen Müller

In der Gemeinde Röderau-Bobersen wird es keine Kampfhunde-Steuer geben. Der Gemeinderat lehnte eine solche Strafsteuer jetzt mehrheitlich ab. Damit hat sich die Vernunft durchgesetzt, ließ man sich vom hektischen Aktionismus, vom Hunde-Rassismus anderer Gemeinden nicht anstecken, die wohl glauben, mit einer solchen Strafsteuer auf wundersame Weise alle Probleme zu lösen. Denn das genaue Gegenteil dürfte eintreten: "Kampfhunde" würden nicht (mehr) angemeldet, oder schlimmer noch, einfach ausgesetzt oder am Tierheim angebunden. Und es würden mit einer solchen Steuer die Ehrlichen bestraft. Diejenigen, die ihre Hunde ordnungsgemäß melden, diejenigen auch, die die "Kampfhunde" ordentlich erziehen.
Möglich, das die Gemeinderäte in ihrem Entschluss bestätigt wurden durch die Tatsache, das in ihrer Gemeinde ein Kind wohnt, welches von einem Schäferhund regelrecht skalpiert wurde, einem Tier also, das nicht als "Kampfhund" eingestuft wird. Und dass es ohnehin nur zwei Hundehalter in der Gemeinde gibt, deren Vierbeiner unter diese Kategorie fallen würden.
Bestraft würden mit einer solchen Steuer jedenfalls nicht in erster Linie die Hundebesitzer, sondern die Tiere selbst, die wehrlose Kreatur also. Insofern kann man nur hoffen, dass sich die Röderauer Vernunft auch in anderen Gemeinden durchsetzt, man ein bisschen weiter denkt. Denn die Pitbulls oder Stafford Terrier - man muss sie nicht schön finden und auch nicht unbedingt mögen - können nichts dafür, dass sie als eine Rasse geboren wurden, die unglücklicherweise von "klugen" Zweibeinern als "Kampfhunde" eingestuft und damit pauschal diskriminiert werden, unabhängig von Erziehung, Verhalten, Ausbildung, Mentalität.

http://www.sz-online.de/news/artikel.asp?id=79581

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Hund mit Steinen beschwert und in der Ruhr ertränkt


Auf widerliche Art und Weise hat sich ein Hundehalter seines Vierbeiners entledigt: Er hat dem Tier einen Rucksack mit Steinen umgehängt und es anschließend in der Ruhr ertränkt.

Wie die Polizei erst jetzt berichtete, hatte ein Kanufahrer den toten Hund am Freitagabend im Bereich der Schleuse und Bootrutsche in Bergerhausen entdeckt. Seine Hinterbeine ragten aus dem Wasser heraus.

Die Feuerwehr zog den Tierkadaver aus der Ruhr. Dem Rottweiler-Mischling hatte man einen roten Leinenrucksack um den Hals gebunden, in dem sich mehrere 20 x 10 cm große Pflastersteine befanden.

Noch ist unklar, ob die Tat mit der seit einem Jahr gültigen neuen Landeshundeverordnung im Zusammenhang steht. In den letzten Monaten waren viele sogenannte Kampfhunde einfach vor die Tür gesetzt oder irgendwo angebunden worden, da ihre Herrchen offenbar nicht bereit waren, die Gebühren für den geforderten Verhaltenstest zu bezahlen.

Einen ähnlichen Fall von Tierquälerei hat es nach Angaben der Polizei allerdings noch nicht gegeben. Auch im Tierheim an der Grillostraße zeigte man sich schockiert: "Wir haben mittlerweile 90 Kampfunde aufgenommen, die mehrheitlich ausgesetzt wurden", so Tierheim-Mitarbeiterin Dagmar Baltruschat, "aber sowas habe ich noch nicht gehört."

Die Polizei sucht nun Zeugen, die beim Spaziergang oder Radfahren an der Ruhr etwas gesehen haben oder aber den Hundehalter kennen. Hinweise: Tel: 82 90. Kömi

http://www.waz.de/free/waz.staedte.set-000.html

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Gerichtsverhandlung
Streit um Welpen eskalierte


ann Rheinbach.Bei dem Gegenstand, den der 37-Jährige im November 2000 entwendet haben sollte, handelte es sich um den Hund Antonio.

Ihn hatten der Angeklagte und dessen damalige Lebensgefährtin als Welpe im Juni 1999 aus einem Bonner Tierheim geholt.

Erst soll er einen Welpen entführt und dann auch noch seine Freundin bedroht haben wegen Diebstahls und Nötigung musste sich in diesen Tagen ein 37-jähriger Unternehmer aus Rheinbach vor dem Amtsgericht verantworten.

Am Ende stellte das Gericht das Verfahren Hintergrund war ein Streit zwsichen dem Angeklagten und seiner Ex-Lebenspartnerin jedoch ein.

Des weiteren soll am 01. Dezember 2000, also wenige Tage später, der Angeklagte die Geschädigte bedroht haben.

Bereits bei einem Zivilverfahren im Mai war dem Angeklagten durch einen Vergleich der Hund zugesprochen worden, nachdem er sich bereit erklärt hatte, an seine ehemalige Partnerin 2850 Mark an Pflegekosten zu zahlen. Eine schöne Entschädigung, die sie da bekommen haben, so der Richter zu der ehemaligen Lebensgefährtin.

Nach der Trennung habe er, so der Angeklagte vor Gericht, mit der 41-jährigen vereinbart, dass er den Hund zu sich nehmen würde, sobald er eine Übertagbetreuung gefunden hätte. Als es so weit war, habe er das Tier abgeholt. Zu der Zeit sei nicht seine Ex-Freundin, sondern nur eine Bedienstete da gewesen.

Vollkommener Käse, was er behauptet, erklärte dagegen die Ex-Freundin. Sie sagte, sie habe seinerzeit den Übergabevertrag unterschrieben und auch die Schutzgebühr von 250 Mark gezahlt. Dem widersprach wiederum der Angeklagte. Er sei zudem für alle anderen Kosten wie Versicherung, Steuer und Tierarztkosten aufgekommen.

Harte Drohung oder nur eine Bitte?

Die Nötigung der zweite Vorwurf sollte sich ereignet haben, nachdem die Frau Anzeige erstattet hatte und der 37-Jährige mit ihr darüber reden wollte. In normalem, eindringlichem Ton habe er gesagt: Meinst Du nicht, dass wir schon genug schmutzige Wäsche gewaschen haben?

Versuch Dir bitte vorzustellen, wenn man Dir das wegnimmt, was Dir am liebsten ist. Wenige Tage später erhielt er zu seiner Verwunderung eine Strafanzeige wegen Nötigung.

Die Ex-Freundin hatte die Situation anders in Erinnerung: Er ging mich an, und zwar sehr massiv, sagte sie dem Vorsitzenden. Sie habe zwei Wochen ihre Kinder eingesperrt, nachdem er zu ihr gesagt habe: Wenn Du nicht die Anzeige zurücknimmst, werde ich Dir das wegnehmen, was Dir am liebsten ist.

Das Ergebnis der Verhandlung: Weil der Angeklagte durchaus im Glauben gehandelt habe, der Hund gehöre ihm, obwohl das wegen der Unterschrift unter dem Vertrag nicht der Fall gewesen war, wurde das das Verfahren eingestellt.

Ebenso die Sache mit der Nötigung; es habe sich nicht nachweisen lassen, was der Angeklagte tatsächlich gesagt habe.

Während der 37-Jährige die Auslagen für seinen Verteidiger übernehmen muss, kommt die Staatskasse für die übrigen Kosten des Amtsgerichtsverfahrens auf.

 

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