+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++
Der Weg zum Archiv unseres Newsletters:
http://www.maulkorbzwang.de/archive_news/archiv.htm
Hier die Themen:
* Hinter den Kulissen: Gewohnheit
* Sie fahren in Urlaub und schmeißen uns weg
* AUF EIN WORT - Schluss mit Hunde-Rassismus
* Hund mit Steinen beschwert und in der Ruhr ertränkt
* Streit um Welpen eskalierte
###############################################
Hinter den Kulissen: Gewohnheit
Von Rainer Funke
Über Jahre gab es ritualisierte Stimmgewohnheiten im Abgeordnetenhaus.
CDU votierte mit SPD und umgekehrt, solange die Koalition hielt. PDS und
Grüne taten es ihnen meist gleich, als sie gemeinsam die Oppositionsbank
drückten. Wenn es mal anders kam, wunderte man sich. Als Regierung mit
der Opposition zu stimmen, als Opposition mit der Regierung, das gehört
sich einfach nicht. Auch wenn man gar nicht so weit auseinander liegt.
Die allgemeine parteipolitische Sorge um den Hund und vor allem den Wähler
Hundebesitzer stellte gestern im Innenausschuss die ungeschriebene Regel
auf den Kopf. Natürlich soll das im Gesetz als Kampfhund beschriebene
Tier Bus und Bahn benutzen dürfen, ganz entgegen den Vorschriften im öffentlichen
Nahverkehr. Und so stimmte auch die CDU dem Antrag von SPD und Grünen zu,
dass solche Hunde wieder für mitfahrtauglich erklärt werden sollen,
sofern man sie an der Leine führt und sie einen Maulkorb tragen.
Doch hatten die neuen Regierungsparteien SPD und Grüne samt der in
duldender Position befindlichen PDS wohl nicht an die Sache mit den
Stimmritualen gedacht. Oder sie allzu sehr verinnerlicht, je nach Partei.
Denn als die CDU-Vertreter ihre Hände zum Ja hoben, regte sich die Macht
der Gewohnheit. Weshalb die der anderen Parteien unten blieben. Sie
reckten sich vielmehr entschlossen beim Nein. Und so kam es, dass SPD und
Grüne gegen ihren eigenen Antrag stimmten. Und die PDS machte es ihnen
nach.
Gut, dass der Ausschuss-Vorsitzende ein zweites Votum zuließ. Das lautete
zur neuerlichen allgemeinen Verblüffung »einstimmig«. Vermutlich
braucht es nach dem Regierungswechsel eine Weile, bis gute alte und
vertraute Gewohnheiten wieder einkehren. Oder haben wir es oh Graus
mit neuem Politikstil zu tun? (ND 10.07.01)
###############################################
Mit den Ferien
beginnt die schlimme Zeit für Hunde
Sie fahren in Urlaub und schmeißen uns weg
Von TANJA BEHNKE
Bonn Gabriele Hohn vom Tierheim Hennef ahnte schon
Schlimmes, als sie morgens den Pappkarton im Hof liegen sah. Darin
kauerten drei verängstigte Mischlingswelpen. Jemand hatte sie in der
Nacht über den Zaun geworfen.
Jeden Sommer das gleiche Trauerspiel: Vor einer Woche ging sie los, die
Leidenszeit für Haustiere. Herrchen will in den Süden, Bello ist im Weg
und wird kurzerhand entsorgt. Jedes Jahr machen sich unzählige
Hundehalter einfach aus dem Staub und lassen ihr Tier zurück. Ausgesetzt
auf der Autobahnraststätte. Angebunden an der Leitplanke oder am
Tierheim-Zaun. Wer ist bloß so gemein?
Wir hoffen, dass wir die kleinen Racker schnell vermitteln können,
sorgt sich Gabriele Hohn in Hennef um die drei acht Wochen alten
Findelkinder. Denn: Sechs weitere Hunde sind alleine in der Woche vor den
Ferien angekommen. Das Tierheim ist überfüllt. Uns droht wieder ein
harter Sommer.
Auch Iris Burg vom Troisdorfer Tierheim stöhnt. Seit zwei Wochen gehen
bei uns unzählige Fundtiere ein. Vom Rottweiler bis zum
Dackelmischling. Teilweise sind die Hunde in erbärmlichem Zustand. Ein
Schäferhund muss tierärztlich versorgt werden, um wieder auf die Beine
zu kommen.
Manche Hundebesitzer greifen zu ganz miesen Methoden, setzten gutherzige
Tierschützer unter Druck. Einer drohte gar, sein Tier zu erschießen,
falls das Tierheim die Aufnahme ablehnt. Selbst Siegrid Schneider vom
Hundehotel Droemont hat schlechte Erfahrungen gemacht. Manche Herrchen
holen ihr Tier nach den Ferien einfach nicht mehr ab. Hauptsache, das
Problem ist weg.
Gerade Spontan- und Weihnachtsgeschenke werden abgestoßen. Die Tierschützer
kämpfen ums Überleben der wehrlosen Geschöpfe. Doch ihnen fehlt es an
Geld und an Helfern, die mit den Bellos spazieren gehen. Unser
Jahresbeitrag kostet nur 18 Mark, nach einer Schulung dürfen schon 14-Jährige
die Tiere ausführen, sagt Iris Burg. In Hennef dürfen sich
Jugendliche ab 16 um die Hunde kümmern.
##########################################################
AUF EIN
WORT
Schluss mit Hunde-Rassismus
Von Jürgen Müller
In der Gemeinde Röderau-Bobersen wird es keine
Kampfhunde-Steuer geben. Der Gemeinderat lehnte eine solche Strafsteuer
jetzt mehrheitlich ab. Damit hat sich die Vernunft durchgesetzt, ließ man
sich vom hektischen Aktionismus, vom Hunde-Rassismus anderer Gemeinden
nicht anstecken, die wohl glauben, mit einer solchen Strafsteuer auf
wundersame Weise alle Probleme zu lösen. Denn das genaue Gegenteil dürfte
eintreten: "Kampfhunde" würden nicht (mehr) angemeldet, oder
schlimmer noch, einfach ausgesetzt oder am Tierheim angebunden. Und es würden
mit einer solchen Steuer die Ehrlichen bestraft. Diejenigen, die ihre
Hunde ordnungsgemäß melden, diejenigen auch, die die
"Kampfhunde" ordentlich erziehen.
Möglich, das die Gemeinderäte in ihrem Entschluss bestätigt wurden
durch die Tatsache, das in ihrer Gemeinde ein Kind wohnt, welches von
einem Schäferhund regelrecht skalpiert wurde, einem Tier also, das nicht
als "Kampfhund" eingestuft wird. Und dass es ohnehin nur zwei
Hundehalter in der Gemeinde gibt, deren Vierbeiner unter diese Kategorie
fallen würden.
Bestraft würden mit einer solchen Steuer jedenfalls nicht in erster Linie
die Hundebesitzer, sondern die Tiere selbst, die wehrlose Kreatur also.
Insofern kann man nur hoffen, dass sich die Röderauer Vernunft auch in
anderen Gemeinden durchsetzt, man ein bisschen weiter denkt. Denn die
Pitbulls oder Stafford Terrier - man muss sie nicht schön finden und auch
nicht unbedingt mögen - können nichts dafür, dass sie als eine Rasse
geboren wurden, die unglücklicherweise von "klugen" Zweibeinern
als "Kampfhunde" eingestuft und damit pauschal diskriminiert
werden, unabhängig von Erziehung, Verhalten, Ausbildung, Mentalität.
http://www.sz-online.de/news/artikel.asp?id=79581
###########################
Hund mit Steinen beschwert und
in der Ruhr ertränkt
Auf widerliche
Art und Weise hat sich ein Hundehalter seines Vierbeiners entledigt: Er
hat dem Tier einen Rucksack mit Steinen umgehängt und es anschließend in
der Ruhr ertränkt.
Wie die Polizei
erst jetzt berichtete, hatte ein Kanufahrer den toten Hund am Freitagabend
im Bereich der Schleuse und Bootrutsche in Bergerhausen entdeckt. Seine
Hinterbeine ragten aus dem Wasser heraus.
Die Feuerwehr zog den Tierkadaver aus der Ruhr. Dem
Rottweiler-Mischling hatte man einen roten Leinenrucksack um den Hals
gebunden, in dem sich mehrere 20 x 10 cm große Pflastersteine befanden.
Noch ist unklar, ob die Tat mit der seit einem Jahr gültigen neuen
Landeshundeverordnung im Zusammenhang steht. In den letzten Monaten waren
viele sogenannte Kampfhunde einfach vor die Tür gesetzt oder irgendwo
angebunden worden, da ihre Herrchen offenbar nicht bereit waren, die Gebühren
für den geforderten Verhaltenstest zu bezahlen.
Einen ähnlichen Fall von Tierquälerei hat es nach Angaben der Polizei
allerdings noch nicht gegeben. Auch im Tierheim an der Grillostraße
zeigte man sich schockiert: "Wir haben mittlerweile 90 Kampfunde
aufgenommen, die mehrheitlich ausgesetzt wurden", so
Tierheim-Mitarbeiterin Dagmar Baltruschat, "aber sowas habe ich noch
nicht gehört."
Die Polizei sucht nun Zeugen, die beim Spaziergang oder Radfahren an
der Ruhr etwas gesehen haben oder aber den Hundehalter kennen. Hinweise:
Tel: 82 90. Kömi
http://www.waz.de/free/waz.staedte.set-000.html
####################################
Gerichtsverhandlung
Streit um Welpen eskalierte
ann Rheinbach.Bei dem Gegenstand, den der 37-Jährige im
November 2000 entwendet haben sollte, handelte es sich um den Hund
Antonio.
Ihn hatten der Angeklagte und dessen damalige Lebensgefährtin als Welpe
im Juni 1999 aus einem Bonner Tierheim geholt.
Erst soll er einen Welpen entführt und dann auch noch seine Freundin
bedroht haben wegen Diebstahls und Nötigung musste sich in diesen Tagen
ein 37-jähriger Unternehmer aus Rheinbach vor dem Amtsgericht
verantworten.
Am Ende stellte das Gericht das Verfahren Hintergrund war ein Streit
zwsichen dem Angeklagten und seiner Ex-Lebenspartnerin jedoch ein.
Des weiteren soll am 01. Dezember 2000, also wenige Tage später, der
Angeklagte die Geschädigte bedroht haben.
Bereits bei einem Zivilverfahren im Mai war dem Angeklagten durch einen
Vergleich der Hund zugesprochen worden, nachdem er sich bereit erklärt
hatte, an seine ehemalige Partnerin 2850 Mark an Pflegekosten zu zahlen.
Eine schöne Entschädigung, die sie da bekommen haben, so der Richter zu
der ehemaligen Lebensgefährtin.
Nach der Trennung habe er, so der Angeklagte vor Gericht, mit der 41-jährigen
vereinbart, dass er den Hund zu sich nehmen würde, sobald er eine Übertagbetreuung
gefunden hätte. Als es so weit war, habe er das Tier abgeholt. Zu der
Zeit sei nicht seine Ex-Freundin, sondern nur eine Bedienstete da gewesen.
Vollkommener Käse, was er behauptet, erklärte dagegen die Ex-Freundin.
Sie sagte, sie habe seinerzeit den Übergabevertrag unterschrieben und
auch die Schutzgebühr von 250 Mark gezahlt. Dem widersprach wiederum der
Angeklagte. Er sei zudem für alle anderen Kosten wie Versicherung, Steuer
und Tierarztkosten aufgekommen.
Harte Drohung oder nur eine Bitte?
Die Nötigung der zweite Vorwurf sollte sich ereignet haben, nachdem die
Frau Anzeige erstattet hatte und der 37-Jährige mit ihr darüber reden
wollte. In normalem, eindringlichem Ton habe er gesagt: Meinst Du nicht,
dass wir schon genug schmutzige Wäsche gewaschen haben?
Versuch Dir bitte vorzustellen, wenn man Dir das wegnimmt, was Dir am
liebsten ist. Wenige Tage später erhielt er zu seiner Verwunderung eine
Strafanzeige wegen Nötigung.
Die Ex-Freundin hatte die Situation anders in Erinnerung: Er ging mich an,
und zwar sehr massiv, sagte sie dem Vorsitzenden. Sie habe zwei Wochen
ihre Kinder eingesperrt, nachdem er zu ihr gesagt habe: Wenn Du nicht die
Anzeige zurücknimmst, werde ich Dir das wegnehmen, was Dir am liebsten
ist.
Das Ergebnis der Verhandlung: Weil der Angeklagte durchaus im Glauben
gehandelt habe, der Hund gehöre ihm, obwohl das wegen der Unterschrift
unter dem Vertrag nicht der Fall gewesen war, wurde das das Verfahren
eingestellt.
Ebenso die Sache mit der Nötigung; es habe sich nicht nachweisen lassen,
was der Angeklagte tatsächlich gesagt habe.
Während der 37-Jährige die Auslagen für seinen Verteidiger übernehmen
muss, kommt die Staatskasse für die übrigen Kosten des
Amtsgerichtsverfahrens auf.
|