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12.07.2001 - 2 

+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++





Hier die Themen:


* Berliner Kampfhundeverordnung verfassungsgemäß
* Kampfhund fürchtet sich vor Attacken
* Hund biss zwei Radfahrer
* Tierheime voll: Städte fordern Hilfe
* Hasso und Senta müssen auf die Waage
* Im Tierheim werden Hunde verschenkt


12.07.01, 10:41 Uhr
Berliner Kampfhundeverordnung verfassungsgemäß - Verfassungsgerichtshof des Landes weist Beschwerde ab
Berlin, 12.Juli (AFP) - Die Berliner Kampfhundeverordnung verstößt nicht gegen die Verfassung des Landes. Der Verfassungsgerichtshof Berlins wies am Donnerstag eine Beschwerde von 35 Kampfhundebesitzern zurück. Die obersten Richter des Landes hielten es für verfassungsgemäß, dass der Berliner Senat im vergangenen Jahr in einer Verordnung bestimmte Hunderassen als «gefährlich» eingestuft und deren Halten und Züchten eingeschränkt hatte. Halter von zwölf Rassen müssen seitdem ihre «Zuverlässigkeit» und Sachkunde nachweisen können. Die Zuverlässigkeit wird unter anderem Alkoholkranken, Drogensüchtigen oder wegen einer Gewalttat verurteilten Straftätern abgesprochen.

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Kampfhund fürchtet sich vor Attacken

Halterin: Wenig Opferschutz

Mehrmals ist „Tyson“ von anderen Hunden angegriffen worden. Eine Anzeige wäre möglich, so die Stadt.
Von Susanne Gloger

Oldenburg. „Tyson“ ist drei Jahre alt, der Rüde hat die Hundeschule besucht und gehorcht seinen Besitzern, Susanne Denisha und Ilhan Akbas, aufs Wort. Doch wenn das „Gassigehen“ ansteht, dann reagiert er zurzeit verstört. „Tyson“ ist ein so genannter Kampfhund der Kategorie 2, ein Staffordshire-Bullterrier-Mischling. Er muss, weil der Wesenstest noch aussteht, einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden. Dreimal, so berichtet seine Besitzerin, sei er bereits von nicht angeleinten Rüden anderer Rassen angegriffen worden. „Von einem wurde er sogar gebissen.“ Vor dem Maulkorb habe „Tyson“ mittlerweile regelrecht Angst. „Er verbindet ihn mit diesen schlechten Erlebnissen.“

Wie andere Hundehalter sei auch sie um das Wohl ihres Tieres besorgt, so Akbas. „Aber als Besitzer eines so genannten Kampfhundes fühlt man sich automatisch schuldig.“ Beschimpfungen wildfremder Menschen seien schon ärgerlich, so die 23-Jährige. Vielmehr erbost sie aber, dass es anscheinend nur wenig Handhabe gegen Hundebesitzer gibt, die ihre Tiere nicht im Griff haben. Vom Ordnungsamt der Stadt Oldenburg jedenfalls, dem sie alle drei Angriffe gemeldet habe, sei die Auskunft gekommen, da könne man nichts machen, erst müsse „das Kind in den Brunnen gefallen sein“. „Also muss wohl erst ich gebissen werden“, mutmaßt die Oldenburgerin.

So möchte Stadtsprecher Jürgen Krogmann die Lage nicht interpretiert wissen. Grundsätzlich gebe es die Möglichkeit, Hundehalter, die ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkämen, anzuzeigen. Das beziehe sich auf Angriffe ihrer Tiere, aber auch auf das Nichteinhalten des Leinenzwangs. Oft sei es aber problematisch, eine Ordnungswidrigkeit nachzuweisen, so Krogmann. Es müssten dem Ordnungsamt oder der Polizei der Name des Hundehalters und möglichst auch Zeugen genannt werden, „denn sonst steht nachher Aussage gegen Aussage“. Die Stadt könne gegen auffällige Hunde einen Leinen- und Maulkorbzwang aussprechen. In extremen Fällen werde der Hund sogar eingezogen. Anzeigen gehen laut Krogmann öfter bei der Stadt ein. Auf Grund der schwachen Beweislage komme es aber relativ selten zu weiteren Maßnahmen.

http://www.nwz-online.de/lokales/oldenburger-nachrichten/fs_aufmacher.html?showres

=NWZ%2FOLDENBURG%2F.1&showid=208750.0

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http://www.weser-kurier.de/regionales/fs_wk_reg_ohz.html?ide514

12. Juli 2001

Hund biss zwei Radfahrer 

Platjenwerbe (dhu). Innerhalb einer Viertelstunde hat ein Hund am Freitagabend im Verbindungsweg zwischen Heidkamp und Stubbener Strasse zwei Radfahrer gebissen. Wie die Polizei jetzt mitteilte, wurde um 20. 15 Uhr ein e 20-jaehrige Ritterhuderin und 15 Minuten spaeter ein 39-Jaehriger aus Schwanewede durch das grosse, beige-gelbliche Tier verletzt. Die Frau erlit t blaue Flecken, die Verletzungen des Mannes mussten im Krankenhaus behandelt werden. Die Polizei konnte die Halterin des Hundes ermitteln. Nach ihrer Auskunft war der Vierbeiner, der einmal von einem Radfahrer angefahren worde n sei und seitdem auf Radler aggressiv reagiere, vom umzaeunten Grundstueck weggelaufen. Gleichwohl hat die Frau nun mit einem Strafverfahren wegen fahrlaessiger Koerperverletzung zu rechnen.

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Tierheime voll: Städte fordern Hilfe
  Köln. Die NRW-Landeshundeverordnung (LHV) füllt die Tierheime und leert die Kassen der Kommunen. Der Städtetag fordert das Land auf, sich an den Kosten für die Unterbringung zu beteiligen.

Weil die Tierheime überquellen, müssten aufgrund der LHV beschlagnahmte Tiere bereits auf Kosten der Städte in Tierpensionen untergebracht werden, so der kommunale Spitzenverband. Wegen der angespannten Finanzlage der Kommunen, sei es für die Kommunen nicht hinnehmbar, wenn das Land ihnen einerseits zusätzliche Kosten aufbürde, andererseits nichts dazu beitrage, diese Lasten zu mildern, so Monika Kuban, Geschäftsführerin des Städtetages. Wegen der LHV entstünden den Städten jährlich zusätzliche Kosten von mehreren hunderttausend Mark. Angesichts der Unterbringungskosten von 5000 DM jährlich pro Tier und der Kosten durch den Vollzug der Verordnung, sei die vom Umweltministerium gewährte Soforthilfe von 100 000 Mark "absolut indiskutabel". Beispiele für überfüllte Tierheime: Dortmund - auf 68 Boxen kommen 86 Hunde, Iserlohn (42/62), Kreis-Tierheim Unna (38/53), Lüdenscheid (25/32), Hagen (17/23), Schwerte (15/19).

Von Peter Ring
http://www.westfaelische-rundschau.de/free/wr.newsflash.set-000.html?news_id=1754821
Hasso und Senta müssen auf die Waage


Zollstock raus, Waage in Position: Wenn Hasso oder Senta eine größere Schulterhöhe als 40 cm aufweisen oder schwerer als 20 Kilo sind, gelten sie als "größere Hunde". Und diese müssen seit dem 6. Juli dem Ordnungsamt gemeldet werden.

So schreibt es die zweite Stufe der NRW-Landeshundeverordnung vor. Die entsprechenden Anschreiben und Meldebögen wurde mit den Hundesteuer-Bescheiden verschickt und kommen nun zurück.

Generell gilt, dass jeder Halter eines größeren Hundes ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen muss, um damit seine Zuverlässigkeit zu belegen. Wer noch keine drei Jahre Halter eines größeren Hundes ist, muss seine Sachkunde im Umgang mit dem Tier nachweisen. Helfen können dabei die Hundevereine, aber auch das Ordnungsamt, das mit Tierärzten zusammen arbeitet. Infos gibt es über die Hunde-Hotline der Verwaltung, Tel: 2832444.

Spätestens ab 1.Januar muss jeder größere Hund vom Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Die Kosten trägt der Halter. Außerdem verlangt der Gesetzgeber den Nachweis einer Haftpflicht-Versicherung für den Hund.

Wer die neuen Vorgaben ignoriert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss im Extremfall ordentlich bluten: Geldbußen bis 2000 DM sind möglich.

So weit will man beim Ordnungsamt ungern gehen. Ursula Fohrmann, die stellvertretende Amtsleiterin, setzt auf das Verständnis der Hundehalter und empfiehlt, bei der Beantragung des Führungszeugnisses im Bezirksamt gleich die beiden anderen Bescheinigungen mitzubringen. So lassen sich doppelte Wege vermeiden. kie

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Im Tierheim werden Hunde verschenkt

Dorstfeld. (or) Das gibt´s nur einmal, das kommt nie wieder: Im Tierheim in der Hallerey werden am Samstag, 14. Juli, von 9 bis 15 Uhr Hunde verschenkt.

Alle vorhandenen Rassen. Die Vermittlungsgebuehren - immerhin 250 Mark - entfallen, nur 50 Mark fuer den Tierarzt muessen die frischgebackenen Hundehalter zahlen.

Grund fuer die "Schnaeppchen-Hunde" sind die ueberfuellten Zwinger, die gerade in den Sommerferien aus allen Naehten platzen: Einige Hunde sind hier auf Urla ub, andere werden von Frauchen und Herrchen irgendwo angebunden und landen fr ueher oder spaeter auch hier. Also muessen die Tierschuetzer Platz schaffen. "Schnell und unbuerokratisch" will Tierheimleiter Klaus Temme die Vierbeine r mit dem Zweibeinern zusammenbringen. "Sonst muss man ja kreuz und quer durch

Dortmund laufen, um eine Genehmigung zu bekommen". Diesmal koennten Interessenten die Genehmigung gleich vor Ort bekommen. Bei einigen Hunderassen muessen die Halter vorher ihre Sachkunde unter Bewe is stellen. Geht auch direkt vor Ort, Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden bereit stehen. Ob die Hunde einen Maulkorb tragen muessen, wird spaeter getestet - auch kostenlos.

Ausverkauf im Tierheim in der Hallerey - vor allem Menschen, die sich vor de n Behoerdengaengen scheuen, aber trotzdem gerne einen Hund haben moechten, will Tierheimchef Temme erreichen. Und wenn´s klappt, gibt es das vielleicht doch nicht nur dieses eine Mal.

http://www.westfaelische-rundschau.de/free/wr.artikel-lokal-000.html?region=rtmund+NW&id54690    

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