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13.07.2001

Hier die Themen:

* Das Urteil is erst vor wenigen Stunden verlesen worden
* "Uebergriff auf unbescholtene Hundehalter"
* Kritik an Datenerhebung zur Kampfhundeverordnung in Nusse 
* Bußgeld füllt die Kasse
* Hundeverordnung/Verfassungsgericht

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Das Urteil ist erst vor wenigen Stunden verlesen worden ...


... da geht die [noch verkleidete] Hatz schon los !

Startschuß zur Staatsjagd gibt der Tagesspiegel:

Kampfhunde 

Verordnung ist Verfassungsgemäss 

Hundebesitzer an der Leine 

gn 

Wer als gefährlich eingestufte Hunde hält, wird in seinen
verfassungsmäßigen Rechten nicht beschnitten, wenn die Lieblinge Maulkorb und Hundeleine tragen müssen. Der Schutz und die Unversehrtheit anderer Menschen hat Vorrang, basta.

Das ist keine Schikane, es sichert das Zusammenleben. Der Spruch der
Verfassungsrichter wird der Lobby der Hundebesitzer nicht passen, die
Mehrheit der Berliner aber wird es zufrieden zur Kenntnis nehmen.

Denn das Risiko von Beißattacken ist durch die Berliner Hundeverordnung verringert worden. Das Gericht hatte deshalb nicht nur den gesunden Menschenverstand auf seiner Seite, sondern auch die Statistik mit einer deutlich abnehmenden Zahl von Bissattacken.

Es gibt keinen Anspruch von zu ordnungsgemäßer Tierhaltung unfähigen
Menschen, mit potenziell tödlichen Kampfmaschinen auf den Straßen Angst und Schrecken verbreiten zu dürfen.


Es brauchte den Schock über den brutalen Tod eines sechsjährigen Jungen in Hamburg, um endlich zu handeln. Dass es juristisch sauber gelingen kann, den Hundebesitz einzuschränken, hat das Verfassungsgericht nach jahrelangem Streit nun festgelegt.

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Der Rest ist nun eine Frage der Biologie. In ein paar Jahren wird es in Berlin jedenfalls keine Kampfhunde mehr geben. Hoffentlich.
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[ www2.tagesspiegel.de/archiv/2001/07/12/ak-mn-667879.html ]


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http://www.westfaelische-rundschau.de/free/wr.artikel-national-000.html?news_id57217    

12.07.2001     

"Uebergriff auf unbescholtene Hundehalter"

Bielefeld. (psr) Zum einjaehrigen Bestehen der NRW-Landeshundeverordnung (L HV) sprach die WR mit Alexandra Oetker, die sich mit der "IG Mensch und Hund" f uer die Rechte von Hund und Halter stark macht.

Alexandra Oetker

WR: Wie steht die "IG Mensch und Hund" zur LHV? 

Oetker: Sie ist eine ohne Sachverstand zustande gekommene, von Populismus gepraegte "Verschlimmbesserung" der hervorragenden 1994 von Klaus Mathiesse n erarbeiteten NRW-Gefahrenhundehundeordnung. 

WR: Was bewirkt die LHV? 

Oetker: Extreme Lagerbildung zwischen Hundefreunden- und Gegnern, staatlich gefoerdertes Denunziantentum, gravierende Uebergriffe auf unbescholtene Hundebesitzer. Nicht zu vergessen: Unhaltbare Zustaende in Tierheimen, die entgegen den Vorankuendigungen keine finanzielle Unterstuetzung erhalten haben. Dem entgegen steht enormer finanzieller Aufwand fuer unsinnige behoerdliche Massnahmen. Nur eines hat die LHV nicht bewirkt: 

Schutz vor gefaehrlichen Hunden. Wenn Frau Hoehn das Gegenteil beteuert, jongliert sie mit der Wahrheit. Um den Schein politischen Handelns zu wahren, wird mit der LHV ein buerokratisches Monster geschaffen, das vorrangig verantwortungsvolle Hundehalter bestraft.

WR: Warum ist die LHV fuer Sie ein "Freiheitsthema"? 

Oetker: Ich habe vor einigen Jahren eine politische Vorfeldorganisation mitbegruendet - das Liberale Netzwerk - mit dem Ziel, freiheitliche Werte zu staerken. Und um genau die geht es. Immerhin werden hier Verfassungsrechte mit Fuessen getreten. Nur drei Beispiele: Da wird die Unschuldsvermutung, die fuer jeden Schwerverbrecher bis zum Beweis seiner Schuld gilt fuer Hundebesitzer durch die Umkehr der Beweislast schlicht ausgehebelt. Die Verpflichtung zur Vorlage des Fuehrungszeugnisses ist ein Verstoss gegen den Datenschutz. Als Kroenung hat die Bundesregierung im "Gesetz zur Bekaempfung gefaehrlicher Hunde" die Einschraenkung des Art. 13 Grundgesetz (Unverletzlichkeit der Wohnung) fuer Besitzer bestimmter Hunderassen verfuegt - in NRW allein 42! Im Klartext: Auf Hundehalter kann eine willkuerliche Hausdurchsuchung - ohne richterlichen Beschluss - zukommen. 

Alarmierend!

WR: Wuerden Sie die LHV modifizieren oder abschaffen?

Oetker: Flickschusterei halte ich fuer sinnlos. 

Die alte Gefahrenhundeverordnung sollte wieder in Kraft gesetzt und um einige Punkte ergaenzt werden: Sachkundenachweise, Haftpflichtversicherungszwang und Kennzeichnungspflicht. 

Ansonsten sollte man die Augen auf Defizite im Vollzu g richten und die Schuldigen bestrafen - Halter und Zuechter aus dem kriminel len Milieu, die ihre Tiere zu tickenden Zeitbomben machen. 

WR: Was halten Sie von den "Rassenlisten" und der "40/20"-Regelung? 

Oetker: Die Listen sind verfassungswidrig und wissenschaftlich nicht zu rechtfertigen. Es gibt keine gefaehrlichen Rassen, sondern nur einzelne durch falsche Behandlung zur Gefahr gewordene Hunde aller Rassen. Die "40/20"-Regelung ist leider mehr als ein schlechter Scherz. Sie macht deutlich, worum es den Verantwortlichen geht: Man moechte der waehlertr aechtigen Ueberzahl der Nichthundehalter Rechnung tragen, keine stinkenden Hundehaeufchen, kein laestiges Gebell. . . 

WR: Was unternehmen Sie gegen die LHV? 

Oetker: Prozesse, Symposien, Gutachten. Mein Schwerpunkt liegt im Austausch mit Politikern auf Bundes- und Landesebene. Wir hoffen, dass unser Appell an alle Landtagsabgeordneten, sich fuer eine parteiuebergreifende Loesung einzusetzen, nicht ungehoert verhallt. Das Hunde-Thema ist nur eines von vielen Beispielen politischer Willkuer.

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http://www.ln-online.de/Nachrichten/Lokales/lauenburg_518597.htm


Lokalredaktion Hzgt. Lauenburg

23879 Moelln
Am Muehlenplatz 9 
(04542 851 70)
Verantwortlich: Martin Stein

Kritik an Datenerhebung zur Kampfhundeverordnung in Nusse 

Von Uwe Steinmeyer, LN

Nusse - 
Es war im vergangenen Sommer, als zwei Kampfhunde in Hamburg-Wilhelmsburg den sechsjaehrigen Wolkan anfielen und toeteten. Deutschlandweit protestierten darauf die Buerger derart massiv gegen gefaehrliche Hunderassen, dass die Laender Hals ueber Kopf Gefahrhundeverordnungen erliessen. 
In Schleswig-Holstein trat eine solche a m 28. Juni 2000 in Kraft. Danach klagten wiederum Hundehalter gegen eben diese

Verordnungen. Seitdem laufen die Verfahren vor den Gerichten und waechst di e Verwirrung bei den Beteiligten in Bezug auf die geltende Rechtslage. Eine einheitliche, bundesweite Regelung ist nach wie vor nicht in Sicht.

Jetzt kritisierte der tierschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein, Dr. Heiner Garg, die Praxis der Datenerhebung von Hundehaltern unter anderem im Amt Nusse. "Unter dem Deckmantel der Gefahrhundeverordnung wurde eklatant gegen Paragraph 12 der Landesdatenschutzverordnung verstossen", meint Garg. So sei eine Speichernotwendigkeit "fuer viele persoenliche Daten nicht notwendig und n icht von der Gefahrhundeverordnung gedeckt".

Das gehe aus einer Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten hervor. Der FDP-Politiker hatte an das Unabhaengige Landeszentrum fuer Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) eine entsprechende Anfrage gestellt und sieht "sein e Vermutungen" nun bestaetigt.

"Ich weiss nicht, was das ganze soll", sagt Roland Reugels, leitender Beamt er des Amtes Nusse. Fuer ihn ist der Protest aus Kiel "an den Haaren herbei gezogen". Er findet es "voellig legitim", das die Verwaltung in Nusse als Ordnungsbehoerde den Vorgaben der Gefahrhundeverordnung gefolgt ist. "Wir haben alle Hundebesitzer angeschrieben, nach Anzahl und Rasse der gehaltenen Hunde gefragt sowie danach, ob das Tier eine Ausbildung als Rettungs-, Schutz-, Diensthund oder aehnliches hat", erklaert der Beamte.

Dem Schreiben habe das Amt in Kopie eine Gefahrhundeverordnung beigefuegt u nd einen entsprechenden Fragebogen. Diesen haetten, so Reugels, alle Hundehalt er bereitwillig und relativ kurzfristig ausgefuellt zurueck geschickt. Nieman d habe sich negativ geaeussert. Im Gegenteil sei zu hoeren gewesen: "Endlic h tut die Verwaltung mal was."

Gut 500 Briefe hat das Amt Nusse im August 2000 innerhalb seiner neun Gemeinden mit rund 4700 Einwohnern an Hundehalter verschickt. Die Angaben de r Hundebesitzer hatten keinerlei Konsequenzen. Reugels: "Aber wir haben hier i n Nusse auch eine Grund- und Hauptschule und ich moechte nicht erleben, was passiert, wenn sich hier so ein Fall wie in Hamburg ereignen wuerde und wir haetten zuvor nichts getan."

Nach Mitteilung der ULD hat die Nusser Verwaltung alle Daten aus der Erhebun g geloescht. "Aber die Gefahrhundeverordnung ist nach wie vor in Kraft", beto nt Reugels. In Bezug auf den Protest von Garg bleibt Reugels bei seiner Meinung : "Das kann ich in keinster Weise nachvollziehen."

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http://www.haz.de/hannover/nachrichten/102429.htmla

Bußgeld füllt die Kasse

Die Zwischenfälle mit Kampfhunden sind dank der Gefahrtierverordnung de utlich zurückgegangen. Waren es im Jahr 2000 noch 86, sind in den ersten sechs Monaten dieses Jahres lediglich 16 aktenkundig geworden. „Es hat ein e Trendwende gegeben“, sagte Ordnungsdezernent Stephan Weil, der geste rn eine Bilanz vorlegte. Er gilt als großer Verfechter dieser Verordnung. Sie füllt nebenbei auch die Kassen der Stadt. Etwa 500 Bußgelder i n einer Gesamthöhe von mehr als 400000 Mark hat die Verwaltung in diesem ers ten Jahr der Verordnung verhängt. Ungelöst ist weiterhin das Problem der Unterbringung der beschlagnahmte n Hunde der Klasse 1. Dort sind mit dem Bullterrier, American-Staffordshire-Terrier, Pitbull die gefährlichsten Rassen aufge führt. Das Tierheim Krähenwinkel ist überfüllt, die privaten Pension en stoßen ebenfalls an ihre Grenzen. Das ist allerdings nicht das Problem der Stadt, sondern des Landes. Denn die Strafverfahren gegen die Hundehalter werden von der Staatsanwaltschaft geführt.

„Die Politiker haben mit der Gefahrtierverordnung das umgesetzt, was die Bürger gewollt haben“, sagt Hanns-Dieter Rosinke, Sprecher des Landwirtschaftsministeriums, „nun muss die Gesellschaft ihren Beitra g dazu leisten, dass wir das Problem lösen.“ Der Sprecher von Minister Uwe Bartels schließt eine Erhöhung der Hundesteuer nicht aus, um die Unterbrin gung der Tiere zu finanzieren.

Ebenfalls in der Schwebe ist die Zukunft der Gefahrtierverordnung, nachdem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg das Gesetz in einigen Teilen f ür nichtig erklärt hatte. „Bis Ende August wird vermutlich geklärt se in, in welchen Punkten nachgebessert wird“, sagt Christiane Mehl vom Ordnungsamt. D ie Stadt hat dem Landwirtschaftsministerium eine Reihe von Vorschlägen gemacht. So fordert Hannover eine Haftpflichtversicherung für alle Kampfhunde. „Noch lieber wäre mir sogar für alle Hunde“, sagt Mehl. Außerdem soll auch der Handel mit Kampfhunden verboten werden. Der ist in Niedersachsen erlaubt – das Halten der Hunde aber nicht. „Da s sorgt dafür, dass Tiere der Klasse 1 hier gezüchtet und in andere Bundesländer verkauft werden, in denen die Haltung erlaubt ist“, sagt Mehl. In Hannover le ben derzeit rund 310 angemeldete Hunde der Klasse 1, darunter allein 141 Pitbull-Terrier. Weitere 100 Klasse-1-Hunde werden nach Schätzungen der Behörden ohne Genehmigung gehalten.

Im Fall Völksen, wo jüngst zwei Rottweiler einen Elfjährigen angegriffen hatten, konnte auch ein Gutachten des Landeskriminalamtes den Hergang nicht erhellen. Die Beamten haben festgestellt, dass das Schloss des Zwingers, aus dem die Hunde ausgebrochen waren, nicht manipuliert war.

hau/zi12.07.2001 20:48  

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237/2001

Hundeverordnung/Verfassungsgericht


Claudia Hämmerling, Sprecherin für Stadtentwicklung, erklärt: 

So viele Juristen – so viele Meinungen

Das Berliner Verfassungsgericht hat entschieden, dass die Berliner
Hundeverordnung rechtswirksam ist. Damit wurde die unterschiedliche
Rechtssprechung der Bundesländer weiter zementiert. In Berlin gibt es
gefährliche Hunderassen, in Niedersachsen und Schleswig-Holstein nicht.

Die Oberverwaltungsgerichte dort hatten vor kurzem die Rasselisten für
nichtig erklärt, weil es keine gefährlichen Hunderassen gibt, sondern eine individuelle Gefährlichkeit von Hunden, unabhängig von ihrer
Rassezugehörigkeit.

Auch die Anhörung von Fachexperten im Abgeordnetenhaus hat dies zweifelsfrei erwiesen. Deshalb ist das Gesetz mit den Rasselisten nicht ausreichend zum Schutz vor gefährlichen Hunden. Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen fordert deshalb weiterhin den präventiven Schutz vor gefährlichen Hunden. Den wird es nur geben, wenn die Hundehalter, zumindest aller großen Hunde überprüft werden, da Verletzungen durch große Hunde in der Regel schwerwiegender sind als durch kleinere schwächere Tiere. Alle Fachleute haben erklärt, dass dieser Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus einen weitestgehenden Schutz vor Hundebissen bietet, lediglich die Hundelobby lehnt unser Gesetz ab.

Er sieht vor, dass alle Hundehalter von Hunden, die größer sind als 40 cm und schwerer 17 kg ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Sachkundenachweis erbringen müssen. Die Hunde sollen einem Verhaltenstest unterzogen und mit Microchip und Plakette gekennzeichnet werden. Das soll in einer außerbehördlichen Prüfstelle erfolgen.

Es ist nicht akzeptabel, dass 12 Hunderassen streng reglementiert werden, während Rottweiler und Co. weiter Axt im Walde spielen dürfen. Ebensowenig nachvollziehbar ist, dass es in Berlin gefährliche Hunderassen gibt und nicht in Schleswig Holstein. Wir wollen Sicherheit vor allen gefährlichen Hunden. Deshalb werden wir unseren Gesetzentwurf zum Gegenstand von künftigen Koalitionsverhandlungen machen.

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