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13.07.2001 -2
+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++





Hier die Themen:

* 1 : 0 für die in den Glaspalästen
* Meine Sicht:   Gut gebellt
* Frauchens bittere Traenen, Herrchens ohnmaechtige Wut
* Von jedem "20/40-Hund" wird jetzt eine Akte angelegt
* Eckpunkte der Verordnung im Ueberblick
* ..von Levi Goldstein:



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Berlin 12.07.2001

1 : 0 für die in den Glaspalästen

Das ging sauber in die Uhr.
Wird uns aber nicht hindern, weiter zu machen.
Der einzige vernünftige Kommentar zum Urteil erreichte uns soeben:

----- Original Message -----


From: <XXX>
To: <bernd.groos@cityweb.de>
Sent: Thursday, July 12, 2001 8:01 PM
Subject: Urlaub

Sehr geehrte Frau Groos,
sehr geehrter Herr Groos,

heute war ein sehr freundlicher Hund bei mir in der Kanzlei und hat auf meinen Füßen ein Nickerchen gehalten :). ... Keine Angst wegen Berlin, Ausreißer wird es immer geben. Außerdem wird so die Herausforderung nur größer und das Leben bleibt auch für mich spannend. ...

Ihr Kü.
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So.
Da schneidet sich bitte jetzt jeder ein Stück von ab.

Wenn wir jedesmal in Heulen und Zähneklappern ausgebrochen wären, wenn wir auf die Fresse gekriegt haben, hätten wir schon aufgegeben, als wir die Verordnungen vor einem Jahr gesehen haben.

Auch wenn das Urteil offensichtlich auf dem Golfplatz entstanden ist, und auch wenn es die Damen und Herren beeinflußt haben, die schon mal wegen weißem Puder in den Glaspalasttoiletten aufgefallen sind

- es ist das schönste Stück Realsatire seit den Verordnungen!

Sätze wie:

"Der generelle Leinen- und Maulkorbzwang sei geeignet, die in der
Öffentlichkeit von gefährlichen Hunden ausgehenden Gefahren für die
Gesundheit und das Leben von Menschen zu verringern sowie das subjektive Sicherheitsgefühl vieler Menschen erheblich zu stärken."
in denen subjektives Sicherheitsempfinden mit erfolgreicher Gefahrenabwehr verwechselt wird

oder

"Der Verordnungsgeber habe vielmehr im Rahmen der ihm zustehenden Risikoabschätzung berücksichtigen dürfen, daß bezüglich von Hunden solcher Rassen, die seit jeher gezüchtet und gehalten sowie als Gebrauchs- und Schutzhunde verwendet würden, ein größerer Erfahrungsschatz bezüglich ihres Charakters und Verhaltens bestehe."

in denen behauptet wird, daß Gefahren mit einem geringeren Risiko behaftet sind, wenn sie seit langem bekannt und geduldet sind

- solche Sätze sind, um es mit den Worten eines gewissen Juristen zu
sagen:

"einfach WELTKLASSE!"

Das soll jetzt Signalwirkung haben?
Wofür?
Für den Satire-Kleinkunst-Preis?

Daß wir nicht jedes Mal ein Urteil wie in Schleswig kriegen, war von Anfang an klar. Wer keine Schläge ins Gesicht einstecken kann oder nur zum Sprint geeignet ist, ist hier schlicht und ergreifend fehl am Platz. Ebenso war klar, daß in Berlin erheblicher politischer Druck auf die Urteilsfindung einwirken würde. Daß wir ein Urteil mit derartigen Schmankerln kriegen, wird uns aber irgendwann wieder zum Vorteil werden. 

Bleibt abzuwarten, welche Perlen der Weisheit noch in der Urteilsbegründung verborgen sind, und woher die "fachwissenschaftlichen Veröffentlichungen" stammen, auf die das Urteil Bezug nimmt. 
Hoffentlich nicht wieder der bewußte "Gutachter aus Bayern", bei dessen Nennung bereits der Gerichtssaal in Niedersachsen in schallendes Gelächter ausgebrochen ist. siehe 

http://www.tierheim-olpe.de/news/12breits.htm 

Brandenburg wird voraussichtlich jetzt den ganzen Salat abschreiben. 

Ist ja auch einfacher.

Macht aber alles nix. ---- Weiter im Text. ---- Auch in Berlin.


Das neue Berliner Gesetz, 11 OVG, Bundesverwaltungs- und verfassungsgericht und die EU liegen noch vor uns. In Schleswig war es ein Volltreffer, in Niedersachsen kommen noch weitere Klagen vor´s OVG, und Berlin muß nachbessern. Heute ist nicht alle Tage - wir kommen wieder, keine Frage.

Die Berliner möchten sich allerdings bitte alle einmal rechtzeitig vor neuen Aktionen an die eigene Nase (oder an die sprichwörtliche große Schnauze) packen und überlegen, ob sie zu der Realsatire vor dem VGH in irgendeiner Weise beigetragen haben.

Nicht, daß wir uns da irgendwie einmischen wollen... Auffällig ist allerdings, daß jeder Berliner, den man lediglich um eine sachliche Auskunft bittet, sich vorab erst mal intensiv über 3 - 25 andere Berliner beschweren muß. Kann das ursächlich mit diesem Ergebnis zu tun haben?

Wir danken den Berliner Klägern, die entschlossen in den Ring gestiegen sind.

www.tierheim-olpe.de

"Wer aufgibt, gewinnt nie. Wer nie aufgibt, gewinnt."
(Dieter, Joy und Zorro)


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http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=1889&IDC=5

Fr, 13.07.01
Meine Sicht:   Gut gebellt
Von Peter Kirschey

Die Abweisung der Klage von Hundebesitzern durch den Berliner Verfassungsgerichtshof teilt die Stadt in zwei unversöhnlich gegenüberstehende Teile. In Hundehalter und Nichthundehalter. Auf der einen Seite jene, die ihre Tiere nun in Maulkörbe zwängen und an der Leine halten müssen, und jene, die sich mit dem Urteil sicherer fühlen und keine Herzattacke bei jeder heraushängenden Zunge bekommen. Wohl jeder kann von Situationen berichten, da einem das Herz in die Hose gerutscht ist im Angesicht eines fletschenden oder bellenden
Ungeheuers. Also machen viele Bürger, besonders mit kleinen Kindern, einen großen Bogen um die Vierbeiner ab einer bestimmten Größe, wechseln die Straßenseite oder meiden Parks – auch wenn nur in seltenen Fällen eine tatsächliche Gefahr existiert. Doch wer weiß das schon vorher, wenn so ein wilder Bulle auf einen zugerast kommt? Ob Berlin durch die Verordnung sicherer wird, muss sich erst noch zeigen. Denn die beste Kampfhundeverordnung ist nichts wert, wenn sie nicht kontrolliert wird und es möglicherweise die falschen Tiere trifft.
Nach der polizeilichen Geschäftigkeit des letzten Jahres, als Berlin in eine wahre Hundehysterie verfiel, scheint nun wieder Ruhe eingekehrt zu sein. Polizisten sehen lieber weg, als einem Minikalb in die Augen blicken zu müssen. Denn auch Uniformierte sind nur Menschen, die, wie alle anderen auch, von irdischen Ängsten geplagt sind. Berlin hat in den letzten Jahren viele Kraftakte zur sauberen und sicheren Stadt unternommen: gegen Dreckecken, gegen Hundekot, gegen Drogenplätze, Graffiti und Scheibenkratzer. Gebracht hat es wenig.
Weil das Hemd immer zu kurz war, um den Hintern zu bedecken. Und so hat eine vom Gericht bestätigte Hundeverordnung nur einen Sinn, wenn sie mit Vernunft und Augenmaß, aber entschlossen durchgesetzt werden kann.

(ND 13.07.01) © ND GmbH 2001

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http://195.170.124.152/archiv/2001/07/12/ak-be-447826.html

13.07.2001  
Kampfhunde 
 
Frauchens bittere Traenen, Herrchens ohnmaechtige Wut 
 
Hundehalter scheitern vor Gericht: Die Kampfhundeverordnung ist nicht 
verfassungswidrig 
 
Katja Fuechsel 

Nach dem Urteilsspruch brechen die ersten in Traenen aus. Als der Gerichtspraesident Helge Sodan in seiner Begruendung dann ueber die Aggressivitaet und das Beissverhalten von Kampfhunden spricht, verlassen v iele Hundebesitzer empoert den Saal. "Das ist eine Luege!" ruft einer den Verfassungsrichtern zu. Sodan zuckt nicht mit der Wimper, er dreht die Lautsprecher auf.

Punkt fuer Punkt geht der Richter die Beschwerden der Halter durch und kommt jedes Mal zu demselben Ergebnis: Die Berliner Kampfhundeverordnung, die im vergangenen Jahr nach den toedlichen Bissen in Hamburg erlassen wurde, ist laut Urteil "verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden".

Wie berichtet, wollten 35 Tierhalter mit ihrer Beschwerde die Senatsverordnung kippen. Sie fuehrten an, dass die Auflagen gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Willkuerverbot in der Verfassung verstossen. Neben dem Leinen- und Maulkorbzwang fuer zwoelf Rassen muessen Besitzer jener f uenf Kampfhunde-Rassen, die als besonders gefaehrlich gelten, zudem Unbedenklichkeitsbescheinigungen fuer sich und das Tier vorweisen. Ferner duerfen diese Rassen - Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshi re Bullterrier, Bullterrier und Tosa Inu - nicht neu angeschafft oder gezuecht et werden.

Voellig zu Recht, sagt Sodan. Die so genannte Rassenliste verletze "Halter dieser Hunde nicht in ihrem Grundrecht auf Gleichbehandlung". Aus fachwissenschaftlichen Aussagen lasse sich schliessen, dass es "Aggressionszuechtungen" gibt und dass sich bestimmte Hunderassen hierfuer besonders eigneten. "Der Schutz von Leben und koerperlicher Unversehrtheit von Menschen hat oberste Prioritaet", sagt Sodan. Die Entscheidung des Senats s ei sachlich vertretbar, da die Haltung von Kampfhunden die Gefahr erhoehe, das s es bei "Beisszwischenfaellen" zu schweren oder gar toedlichen Verletzunge n komme.

Damit ist das Berliner Verfassungsgericht zu einer anderen Aufassung als die Richter in Schleswig-Holstein und Niedersachsen gekommen. Ende Mai hatten di e Gerichte Teile der dortigen Hundeverordnungen fuer nichtig oder rechtswidri g erklaert. Die Richter bemaengelten vor allem, dass als Kriterium fuer die Gefaehrlichkeit die Hunderasse zu Grunde gelegt wurde. Die Berliner liesse n sich hingegen von den "fachwissenschaftlichen Aussagen" ueberzeugen.

Der Berliner Senat sei mit der Verordnung seinem praeventiven Schutzauftrag nachgekommen, fuehrt Sodan aus. In der Stadt gebe es bundesweit die meisten Hunde. Die Halter seien in ihrer Handlungsfreiheit auch durch die Kennzeichnungspflicht nicht eingeschraenkt. Maulkorb und Leine seien geeign et, die Sicherheit der Einwohner zu erhoehen. "Ein milderes Mittel ist nicht ersichtlich", sagt Sodan.

Freude auf der einen, Wut auf der anderen Seite. Die Beschwerde-Anwaeltin Annet Loewe kritisiert das Urteil: "Die Entscheidung ist falsch und macht d ie Stadt nicht sicherer." Sie kuendigt an, jetzt fuer jeden einzelnen Fall Kl agen bei den Verwaltungs- und Amtsgerichten einzureichen.

Enttaeuscht reagiert auch der Tierschutzverein. "Wir haben uns von Anfang a n gegen eine pauschale Rasseliste ausgesprochen." Senats-Anwalt Thomas Kunze zeigt sich zufrieden. "Das ist eine Ermutigung, im noch ausstehenden neuen Hundegesetz weiter reichende Regelungen zu treffen." Sozialsenatorin Gabriel e Schoettler nahm das Urteil zum Anlass noch einmal Bilanz zu ziehen. Demnanc h ist die "Zahl der Beissvorfaelle" im Jahr 2000 gegenueber 1999 um 20 Proz ent zurueck gegangen. Ein neues Bundesgesetz soll kuenftig nicht nur widerrechtliches Handeln oder Zuechten, sondern auch das unerlaubte Halten gefaehrlicher Hunde unter Strafe stellen.


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http://www.ksta.de/euskirchen/1858508.html

  
Registrierung laeuft
Von jedem "20/40-Hund" wird jetzt eine Akte angelegt

Von Johannes Puderbach

Kreis Euskirchen - Hochbetrieb herrscht zurzeit in den Ordnungsaemtern der Kommunen im Kreis Euskirchen. Denn die Besitzer von so genannten "20/40-Hunden" mussten ihren Liebling bis Ende letzter Woche bei den Behoer den registrieren lassen.

Die "20/40-Hunde" sind jene Vierbeiner, die entweder groesser als 40 Zenti meter sind oder mehr als 20 Kilogramm auf die Waage bringen.

Grundlage der Meldevorschrift ist die Landeshundeverordnung, die im letzten Jahr erlassen worden war, nachdem immer wieder Kampfhunde Menschen angefalle n hatten.

Fuehrungszeugnis 

Fuer die Halter der "20/40-Hunde" gelten nun mehrere Vorschriften: Sie m uessen bei den Ordnungsaemtern nachweisen, dass sie eine Haftpflichtversicherung f uer ihren Vierbeiner abgeschlossen haben.

Damit ist gewaehrleistet, dass fuer den Fall, wenn der Hund zubeisst, zum indest die finanziellen Folgen abgedeckt sind. Ausserdem muss der Halter ein polizeiliches Fuehrungszeugnis vorlegen.

Zudem muss er den Nachweis erbringen, dass er ueber die notwendige 
Sachkenntnis fuer Hundehalter verfuegt. Dazu muss er entweder den 
"Hundefuehrerschein" erwerben oder zum Beispiel einen Jagdschein vorweisen.


Ab dem 1. Januar naechsten Jahres muss der Hund ausserdem einen Mikrochip implantiert haben, in dem seine wichtigsten Daten registriert sind. 

"Wir haben eine Menge zusaetzlicher Arbeit zu erledigen", berichtete Johann es Schnichels, der Leiter des Mechernicher Ordnungsamtes.

Deshalb habe man extra fuer die Registrierung der Hundehalter eine zusaetz liche Halbtagsstelle eingerichtet, die zunaechst einmal auf die Dauer eines Jahre s befristet ist.

Schnichels schaetzt, dass von den rund 2100 Hunden im Mechernicher Stadtgeb iet etwa 400 bis 500 unter die "20/40er-Regelung" fallen.

"Ein anstaendiger Hundehalter kommt seiner Verpflichtung nach", meinte Schnichels. Viele Betroffene haetten sich bereits gemeldet. Wer erst in den naechsten Wochen ins Rathaus kaeme, muesse noch nicht mit der Verhaengun g eines Bussgeldes rechnen.

Bei der Angabe der Groesse und des Gewichts der Vierbeiner verlasse man si ch auf die Angaben der Hundebesitzer. "Eine Waage haben wir nicht im Buero", sagte Schnichels.

Er erinnerte sich daran, dass eine Dame ein Attest ihres Tierarztes vorlegte : "Laut Attest war der Hund der Dame exakt 39 Zentimeter gross."

3300 Hunde in der Stadt 

"Bei uns geht der Betrieb munter weiter", berichtete Hubert Heuer, der Leite r des Schleidener Ordnungsamtes. Manche Hundehalter braechten ihren Vierbeine r zur Registrierung mit, um zu zeigen, "wie lieb er ist".

Doch in Schleiden verlaesst man sich nicht unbedingt auf den Augenschein. " Wir pruefen in unseren Akten nach, ob der Hund schon einmal aufgefallen ist", s o Heuer.

Auch in der Kreisstadt Euskirchen werden fleissig neue Akten angelegt. "Bis jetzt haben sich 654 Hundehalter gemeldet", berichtete Ulrich Glaesener, de r Leiter des Ordnungsamtes.

Er schaetzt, dass von den 3300 Hunden der Stadt etwa 1300 unter die "20/40e r Regelung" fallen. Jeden Tag kaemen rund sieben, acht Hundebesitzer vorbei. Obwohl der Stichtag abgelaufen ist, will man auch in der Kreisstadt noch keine Bussgelder gegen verspaetete Hundehalter verhaengen.

Lob fuer die Verordnung 

"Wenn morgen auf einmal 50 Hundehalter hier stehen wuerden, koennten wir d ie allerdings nicht alle abfertigen", meinte Glaesener.

Der Chef des Euskirchener Ordnungsamtes lobte aber trotz der Mehrarbeit die Hundeverordnung: "Viele Leute haben Angst vor grossen Hunden, und der Staat muss dem Sicherheitsbeduerfnis der Menschen Rechnung tragen", sagte er.

Seit dem Erlass der Regelung gebe es viel weniger Beschwerden von Einwohnern . Auch das Strassenbild habe sich veraendert: Kampfhunde sehe man kaum noch, und die groesseren Hunde truegen fast alle einen Maulkorb.

"Traegt mal einer keinen Maulkorb, so machen die Fussgaenger automatisch einen Bogen um den Hund", hat Glaesener beobachtet.

In Euskirchen ueberprueft das Ordnungsamt stichprobenartig auf der Stra sse die Einhaltung der Vorschriften. Uneinsichtige Hundehalter muessen dabei mit ei nem Bussgeld rechnen.

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 http://www.westfaelische-rundschau.de/free/wr.artikel-national-000.html?news_id57219   

12.07.2001     
Eckpunkte der Verordnung im Ueberblick

Eckpunkte der NRW-Landeshundeverordnung und Neuerungen seit dem 6. Juli 2001:

42 Hunderassen sind als gefaehrlich eingestuft. 13 Kampfhunde in LHV-Anlage 1, 29 weitere Rassen in Anlage 2 


seit dem 6. Juli 2000 muessen diese wie auch alle Hunde, die groesser als 40 cm oder schwerer als 20 kg sind ("40/20"-Regelung), in bebauten Gebieten, der Oeffentlichkeit oder im OePNV an die Leine. Ausnahmen sind nach Verhaltenspruefungen moeglich sowie bei Behindertenbegleit- und Rettungshunden.

fuer als gefaehrlich eingestufte Hunde gilt Maulkorbzwang und 
Kennzeichnungspflicht * 
Halter muessen mindestens 18 Jahre alt sein und eine Sachkundepruefung ablegen 

die Zucht von Kampfhunden ist verboten * 
Seit dem 6. Juli 2001 gilt: Alle "40/20"-Hunde muessen beim Bezirksamt 
gemeldet werden. Die Halter muessen ihre Adresse und die Rasse ihres Tieres bis zum Jahresende angeben.

ab dem 2. Januar 2002 gilt auch fuer alle "40/20"´er der Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Der Halter benoetigt ein polizeiliches Fuehrungszeugnis (keine Vorstrafen, keine Drogensucht) Ziel der Auflagen se i, Buerger vor aggressiven Hunden zu schuetzen, heisst es in einer Pressemit teilung des NRW-Umweltministeriums. Eine reine "Kampfhunde-Regelung" reiche nicht aus, so Umweltministerin Baerbel Hoehn. Auch Mischlinge oder Schaeferhund e seien oft "bissig", wenn sie scharf gemacht, falsch gehalten wurden oder der Halte r zuwenig Sachkenntnis besitzt.

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..von Levi Goldstein:

Nun ich habe so lange wie Michelle nicht da ist das Forum uebernommen. Ich leben in Australien , bin seit 6 Jahren bei einer Tierrecht Organisation. 

Wir haben schon mit so einem Gericht gerechnet es ging alles zu glatt. Nun seht ihr wie es mit dem Recht bestellt ist. Es ist auf der ganzen Welt, Tiere zaehlen nicht, es geht um Geld und Macht. Ihr sollt Lichterketten gegen Rassenhass anstecken und auf die Strasse gehen. Cem Oezidimr moechte in Berlin keine Luxuskoeter mehr bei Deutschen sehen , und seine 500$ Schuhe vertragen keine Hundescheisse!

Ich sage euch sie schaffen es die Hunderassen zu vernichten. Hoert endlich mit dem Steit auf. Geht alle zusammen, nur viele sind eine Macht.

Glaubt mir wir haben eine Menge gelernt. 
Der Politiker denkt warum soll ich mich an Gesetze halten wenn ich sie
mache!

Setzt nicht auf grosse Demos ,Hundehalter sind keine Autonomen sie haben angst auf zu fallen.
Fuer Demos muss eine gewisse Bereitschaft da sein, 
normale Hundehalter kennen das nicht. 

Wie kann in Deutschland ein Gericht eine Gefahr an Rassen festmachen. Ich habe Filme von Verhandlungen von einem Richter Freisler gesehen , es tut mir leid aber ich habe mich lange mit der Deutschen Vergangenheit
beschaeftigt und ich glaube, alles kann sich wiederholen!

Hier ein kleiner Vorgeschmack : 
www.net4you.net/erinnern/erinnern/doku/urteil.html 

Ich weiss was hat es mit Hunden zu tun? Nun jeder mag es fuer sich entscheiden. Ich wuerde nicht stolz sein Deutscher zu sein! Auch nicht als Richter!

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Und noch was zum Nachdenken: 

Was vergessen schien, taucht wieder auf. Auch das: Anfang der 40er Jahre plante der NS-Staat,100 000 Behinderte und Kranke umbringen zu lassen. 
Auch die Justiz wurde schließlich eingeweiht. Und keiner der Oberlandesgerichts- Präsidenten, keiner der Generalstaatsanwälte widersprach bei der entsprechenden Konferenz. Nicht einer stellte überhaupt nur eine einzige Frage.
Was hat Juristen zu Werkzeugen gemacht? Wilhelminischer Zeitgeist, der ihre Jugend prägte, der ihnen Untertänigkeit einimpfte und Autoritätsgläubigkeit? Auch wenn die "Autorität" später von Hitler ausging, mörderisch pervertiert? Das wird den Kongreß noch beschäftigen.
Auch die Frage, warum NS-Juristen so nahtlos der Übergang in den Rechtsstaat gelang.

Rolf Potthoff, Recklinghausen 

[ http://hundeverordnungnrw.com/ ]

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