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15.07.2001 - 2
+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++



Hier die Themen:


* Warum riecht es nach Bananen in der Republik


Nachtrag:

Bald bundeseinheitliche Rasselisten? Geheimes Protokoll des Arbeitskreises für Tierschutz


Das Treffen fand am 19.4.01 in Würzburg statt. 
Insgesamt 13 Seiten zu dem Thema können Sie unter 

www.kampfhunde-power.purespace.de/download-bund.html 

[unten..] finden.

Beachtenswert auf Seite 4, was der allseitsbekannte Gutachter Breitsamer von sich gibt:

Auf mehrfachen Wunsch erläutert der anwesende öffentlich bestellte
Sachverständige aus Bayern, Herr Breitsamer, zunächst die Eigenschaften der Hunderassen Pitbull, American Staffordshire Terrier und Bullterrier:

"Charakteristisch für diese Gruppe ist, dass bei diesen Hunden bewusst
bestimmte Kommunikationssignale weggezüchtet wurden, die für das
Sozialverhalten der Hunde untereinander und gegenüber Menschen große
Bedeutung haben. 

Dadurch fallen im Konfliktfall die sichtbaren Drohgebärden weitgehend weg, so dass ein Angriff dieser Hunde schwer vorherzusehen ist. Dies begründet - neben der Beißkraft und der Bemuskelung - die erhöhte Gefährlichkeit dieser Rassen."
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KHP > SÄTZE, DIE SICH IN DER URTEILSBEGRÜNDUN WIEDER FINDEN ....


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Wer noch nicht weiß, wer oder was Herr Breitsamer ist: im folgenden Text
erklärt er sich im August 2000 selbst.

Franz Breitsamer, Dipl. Verwaltungswirt, Sachverständiger im Hundewesen: 
Beitrag zur Anhörung am 21.8.00 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

zunächst ein paar Worte zu meiner Person: 

Ich bin 61 Jahre alt, bin Polizeihauptkommissar a.D. und habe seit knapp 40 Jahren beruflich mit Hunden (auch mit sog. "Kampfhunden") zu tun. 
Seit 1975 bin ich von der Regierung von Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Hundewesen, war und bin Fachberater der bayer. Ressorministerien in Bezug auf die Kampfhunde VO und im Tierschutz-Vollzug und bin Mitglied der staatlichen Prüfkommission für Sachverständige. Polizeiberuflich hatte ich über 25 Jahre mit Diensthunden zu tun und war Leiter der Polizeihundeschule in München. 

Ich war selbst Besitzer eines Pitbull- / American-Staffordshire-Mischlings-Rüden, habe eine Hundeschule und –pension mit 12 Angestellten und einer Kapazität von 120 Hunden und züchte Deutsche Doggen.

Lassen Sie mich am Anfang meines Statements kurz Stellung nehmen zu dem strittigen Begriff "Kampfhund" (oder der vermeintlich besseren Bezeichnung "gefährlicher Hund"). Genauso streitig kann man diskutieren über Sinn und Widersinn von Rasselisten. Das wußte natürlich auch der Bayer. Gesetzgeber, als er im Jahre 1992 die Ihnen sicherlich bekannte VO auf den Weg gebracht hat. Der Bayer. Gesetz- und Verordnungsgeber wußte auch, daß jeder Hund ein "Kampfhund" oder ein "gefährlicher Hund" sein kann, und auf diesem Grundlagenwissen ist das bayer. Gesetz (Art. 37 Abs. I LStVG) aufgebaut, in dem es wörtlich heißt: "Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tiere auszugehen ist". Wörtlich heißt weiter: "Das Bayer. Staatsministerium des Innern kann durch VO Rassen, Kreuzungen und sonstige Gruppen von Hunden bestimmen, für welche die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet wird" (Er-mächtigung für die Rasselisten-Aufstellung). Strittig war auch damals schon, was versteht man eigentlich unter dem unbestimmten Rechtsbegriff "gesteigert / aggressiv und gefährlich", wo doch aus ethologischer Sicht allgemein bekannt ist, daß Aggressivität bei den Hunden ganz was "Normales" ist und verhaltensbiologisch unter den Hunden sogar notwendig ist. Es wurde bei der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung dem bayerischen Gesetzgeber entgegengehalten, wenn man den Begriff der "gesteigerten Aggressivität" zur Disposition stellt, müsse man erst feststellen, was ist "nicht" oder "normal / aggressiv". Dies läßt sich etwa so umschreiben:

a) Nicht aggressiv und nicht gefährlich sind Hunde, die gegenüber Menschen und Tiere völlig gutartig reagieren, nicht anspringen, nicht wildern, nicht raufen, sich eher ergeben oder ausweichen, wenn sie selbst angegriffen werden und auch sonst keine Sicherheitsstörungen verursachen.

b) "Normal aggressiv" sind Hunde, die sich im Grunde wie unter a) beschrieben verhalten und nur bei Angriffsattacken gegen den Führer und / oder eigenes Territorium oder sich selbst wehrhaft verteidigen, aber sofort ablassen, wenn der Angriff beendet ist oder wenn das Ablassen befehligt wird.

c) "Gesteigert aggressiv" und gefährlich sind Hunde, die permanent jede sich bietende Gelegenheit wahrnehmen, um zu raufen und / oder zu wildern und / oder nahezu bei jeder Belastungs-, Streß- oder Reizsituation Menschen attackieren (z.B. auch anspringen) und dabei den Gehorsam verweigern. Es wurde schließlich nach Studium der einschlägigen Fachliteratur am Begriff des "Kampfhundes" festgehalten und wählte nicht die Bezeichnung "gefährlicher Hund", zumal das Ergebnis unter dem Strich ohnehin gleich ist. Lassen Sie mich Auszugsweise einige wenige Passagen aus diesen Fachbüchern vortragen. So schreibt z.B. ein sehr bekannter Autor und Kenner der sog. Kampfhunderassen in seinen Büchern mit den Titeln "Gladiatoren I und II" und "Kampfhund I und II" zum Thema Bullterrier: Seite 64 zum Thema Bullterrier-Wesen: Wenn auch die Zeit längst vorüber ist, in der Hundekämpfe ausgetragen wurden, so ist und bleibt der Bullterrier doch in seinem Äußeren und seinem Wesen immer eine Kampfhunderasse.

Seite 92: 
Ich habe es wieder und wieder erlebt, daß der Bullterrier im Augenblick des Kampfes wie verwandelt ist. Außer der Lust am Kampfe dringt kein anderes Gefühl mehr in das Bewußtsein des Hundes durch. Der Hund befindet sich in einem Rauschzustand. Hier an dieser Stelle und hier alleine liegt die Problematik des Kampfhundes.

Seite 127: 
Der Bullterrier im Kampf ist anders als die meisten anderen Hunde,
entschieden härter, wilder, dickköpfiger beseelt von dem unbedingten
Willen zum Sieg, getragen von der Lust am Kampfe.

Ein weiterer Autor und Kenner der Molosser-Hunde schreibt z.B. 

"Wenn auch die Zeit der Gladiatoren-Kämpfe längst vorüber ist, darf man nicht übersehen, daß der Mastino Napoletano ein gut funktionierendes Erbgedächtnis hat".

In einer Info-Schrift einer der vier Rhodesian-Ridgeback-Clubs ist über diese Rasse u.a. folgendes zu lesen:

"Der Ridgeback ist kein Hund für jedermann. Er besitzt eine ausgesprochene Mann- und Raubzeugschärfe. Manche Rhodesian-Ridgeback, vor allem Rüden, neigen zu Raufereien. Ich halte es für ausgesprochen gefährlich, diesen immens schnellen, im Kampf kompromißlosen Hund gezielt "auf den Mann" abzurichten. Dies bedeutet, daß die Ausbildung des Rhodesian-Ridgeback-Hundes dahin gehen kann, ihm beizubringen, daß auch der Mensch und damit ein Kind Beute sein kann".

Spätestens jetzt wissen Sie, warum der bayerische Verordnungsgeber eine Rasseliste aufgestellt und den Rhodesian-Ridgeback-Hund darin vorübergehend aufgenommen hat. Anläßlich der derzeitigen Novellierung der Bayer. Kampfhunde VO wird vermutlich der Rhodesian-Ridgeback aus der Liste II gestrichen. Selbst der Präsident des Bun-desverbandes Tierschutz, Herr Dr. Wilhelm Selzer, veröffentlichte kürzlich in einem Tierschutz-Magazin folgende Feststellung: "Natürlich können wir nicht abstreiten, daß bestimmte Hunderassen größere Aggressivität ihren Artgenossen gegenüber, aber auch gegen Menschen zeigen".

Schließendlich möchte ich Ihnen die Meinung des vorher genannten
Fachbuchautors, Züchter und Kenner der Bullterrier-Hunde nicht
vorenthalten, die er auf Seite 153 eines seiner Bücher wie folgt
veröffentlichte: "Der große Vorzug der Rasse Bullterrier, ihre Kampflust führte dazu, daß sie von schlecht beleumundeten Leuten gehalten werden".

Gerade diese Erkenntnis, daß "manche schlecht beleumundete Leute" die Neigung zur Haltung von bestimmten Bull-Rassen oder vergleichbaren Hundetypen haben, hat der Bayerische Verordnungsgeber in die Gesamtbeurteilung mit einfließen lassen und sogar zum elementaren Inhalt gemacht. Wie Sie wissen, stehen in Bayern die triebstarken Pit- und Staffordshire-Hunderassen in der Kampfhunde-Liste der Kategorie I, die nur unter Erlaubnisvorbehalt gehalten werden dürfen (sie sind bezüglich der Hundehal-tung nicht verboten). Ein 18x Vorbestrafter hätte in Bayern wohl nie eine Genehmigung zur Haltung so eines Hundes bekommen. Hätte er seinen Kampfhund trotzdem ohne Genehmigung geführt, so wäre ihm dieser Hund spätestens nach der ersten bekannt-gewordenen Sicherheitsstörung durch die Polizei weggenommen worden.

Die bayerische Kampfhunde VO aus dem Jahre 1992 greift; sie hat sich auch in der Prävention bewährt. Das zeigen ganz eindeutig die Zahlen. Es gab seit Inkrafttreten der VO einen einzigen Unfall mit Personenverletzungsfolgen durch die illegale Haltung von vier American-Staffordshire-Terrier-Hunden. Diese vier Hunde wurden sichergestellt und euthanasiert. Bei einem weiteren Unfall mit Personenverletzungsfolgen an einem 12-jährigen Kind wurde ein genehmigter Bullmastiff-Rüde einem älteren Halterehepaar wegen Ungeeignetheit bezüglich der Führung dieses Hundes weggenommen und zu einem anderen Halter verbracht.

Es gibt natürlich auch bei uns in Bayern eine Dunkelziffer, die ich in München beispielsweise auf 50 – 100 Hunden der Kategorie I schätze. Ganze drei solcher Hunde werden in München derzeit genehmigt gehalten. Rund 250 Hunde der Kategorie II sind in der Landeshauptstadt als nicht / gesteigert – aggressive Hunde registriert und dür-fen gehalten werden. Die Beweisumkehr-Möglichkeit für Hunde der Kategorie II hat sich bestens bewährt und verursacht keinen Verwaltungsaufwand, weil der Hundebesitzer in der Beweispflicht steht. Es ist zu beobachten, daß alle Besitzer und Führer von aufgelisteten Hunderassen (auch solche, die ihre Hunde ohne Genehmigung halten) wesentlich besser aufpassen, damit keine Sicherheitsstörungen vorkommen.

Es ist selbstverständlich auch uns in Bayern nicht verborgen geblieben, daß mittlerweile einige Hunderassen ins Spiel gebracht werden, die man früher nicht kannte und für die es hierzulande keine Standardisierung gibt. Es haben sich bereits Zuchtvereine gebildet, die Ahnentafeln für solche Hunde ausstellen. Bei der Überprüfung einer Zucht-stätte mit 17 Hunden einer solchen "Nachkommen-Kampfhunderasse" sagte mir der Züchter auf meine Frage, warum er ausgerechnet diese Hunderasse züchtet wörtlich: "Um die Kampfhunde VO zu umgehen". Die Verordnungsgeber sind gefordert, mit Augenmaß entsprechende Listen zu verändern und zu aktualisieren. Das wird Bayern jetzt nach der Sommerpause auch tun, wobei wie schon gesagt, der Ridgeback vermutlich gestrichen wird.

Bei der Bewertung in der Auflistung solcher Hunde spielt nicht immer die Größe und das Gewicht eine entscheidende Rolle. So ist z.B. der Irish-Wolfshound als der bekanntermaßen größte Hund der Welt, bezüglich seiner Aggressionsenergie um ein vielfaches harmloser, als der erheblich kleinere Pit Bullterrier. Es müssen Triebveranlagung, Energie und Dynamik einer Hunderasse in die Bewertungs-Beurteilung mit einfließen. Die Hunderasse Deutsch Drahthaar beispielsweise ist wesentlich triebhafter und dynamischer und so gesehen in Bezug auf Wild oder Artgeossen "gefährlicher" als die viel größeren Deutschen Doggen.

Die Wesensüberprüfung von Hunden bezüglich der vermeintlichen Gefährlichkeit sollte sinnvoll gestaltet werden. Es sollte das Wesensverhalten des Hundes und das Führungsverhalten des Besitzers bei Reizlagensituationen des täglichen Lebens getestet und bewertet werden. Einen Scheinangriff auf den Hundebesitzer oder den Hund halte ich nicht für erforderlich und opportun. Sinnvoll ist die Beobachtung des Hundes im Begegnungsverkehr mit Passanten, Radfahrer, Jogger, Kinder, Skater, Artgenossen und Fahrverkehr, angeleint und freilaufend. Es darf bezüglich der Gefahren-Beurteilung erwartet werden, daß sich der zu überprüfende Hund in diesen Begegnungs- und Reizsituationen neutral / gutartig zeigt und der Hundebesitzer seinen Hund "im Griff" hat. Ein Dominanzverhalten des zu überprüfenden Hundes gegenüber einem gleichgeschlechtlichen Artgenossen sollte den Hund verwaltungs- und sicherheitsrechtlich noch nicht gesteigert / aggressiv und gefährlich stempeln.

Abschließend erlaube ich mir die Bemerkung, daß ich es für dringend notwendig erachte, eine Versicherungspflicht für alle Hunde einzuführen. Ich bin sogar der Meinung, daß dies eine Gesetzeslücke ist. Wenn schon der Gesetzgeber die Hundehaltung zivil-rechtlich gesehen der Gefährdungshaftung unterwirft (§ 833 BGB) und bezüglich der Gefahrenbeurteilung der Inbetriebnahme eines KFZ gleichstellt, dann drängt sich die Versicherungspflicht bei der Hundehaltung förmlich auf. Hier ist der Bundesgesetzgeber gefordert. Darüber hinaus sollte der Bund die Einfuhr von Hunden reglementieren und ein Heimtierzuchtgesetz mit strengen Körvorschriften und Wesensüberprüfungen der Zuchthunde schaffen.

Diese Maßnahmen zusammen mit einer Anpassung der länderkompetenten Hunde-Verordnungen nach bayerischem Vorbild würde m.E. eine Verbesserung der Gesamtsituation erbringen und das derzeitige "Kampfhunde-Chaos" in Deutschland beenden. Es darf daran erinnert werden, daß sowohl die letzte Innenministerkonferenz der Län-der wie auch der Bundesrat die Bayer. Kampfhunde VO für gut befunden und empfohlen hat.

[www.ulrike-hoefken.de ] oder auf unserer HP

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Sie dürfen es auch gerne zwei Mal lesen.

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Und dann STREITET weiter wer den wohl der BOSS sein darf - die Birnen lachen sich kaputt über den "Wiederstand"

Vergesst entlich eure Streitigkeiten - erhebt den Ars.. aus dem Sessel und kämpft für eure Hunde, Grundrechte und für euch selber.

Wie wollt Ihr den in 10 Jahren euren Kindern in die Augen schauen wenn sie fragen:

Was ist ein Hund???

Ihr sollt euch nicht Heiraten - Ihr sollt nur zusammenarbeiten - am gleichen Strang ziehen.

MEHR NICHT!


Und noch etwas: Die SAGA ist noch erweitert worden.....................

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