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17.07.2001-2
+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++



Hier die Themen:


* Hier ein Termin zur Hessischen HVO
* Leinenzwang aufgehoben
* wenn wir uns die kommentare so ansehen.....
* Landeshundeverordnung: Grosse Hunde muessen angemeldet werden
* Vater griff Halterin an


Hallo,
hier ein Termin zur Hessischen HVO, den Ihr veröffentlichen könnt,
wenn Ihr wollt. Es ist eine Podiumsdiskussion zum Thema "Ein Jahr HVO"
der Jungen Union Lahn-Dill, an der voraussichtlich (99%) auch der
hessische Innenminister Volker Bouffier teilnehmen wird.

Datum: 02.08.2001(Donnerstag)
Uhrzeit: 19.00 Uhr
Ort: Hotel Blankenfeld in Wetzlar
Wegbeschreibung:
- A45 Frankfurt-Dortmund
- Ausfahrt Gießen/Lützellinden
- Ortseingang Rechtenbach an der Ampelkreuzung Richtung Wetzlar
- In Wetzlar auf der Vorfahrsstr. bleiben
- ca. 100m nach der 2. Ampel rechts abbiegen Richtung
Dutenhofen/Gießen
- nach 200m rechts abbiegen, direkt wieder rechts abbiegen
- Hotel Blankenfeld

Ciao,Anja.

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http://news.landeszeitung.de/lokal/result.php?id“696

Leinenzwang aufgehoben

gvh Lueneburg. Seit gestern ist der Leinenzwang aufgehoben. Das teilt Kreisjaegermeister Hans Heinrich Duetzmann mit. Damit duerfen sich Hunde ab sofort wieder frei bewegen, muessen sich aber auch weiterhin stets im Einwirkungsbereich des Halters aufhalten. "Besonders in tollwutgefaehrdeten Gebieten sollten die Tiere weiterhin an d ie Leine genommen werden", sagt der Jaeger, "denn in jedem Hund schlummert der Jagdinstinkt".
Auch an die uebrigen Spaziergaenger richtet Duetzmann seinen Appell: So b ittet er die Besucher, die angelegten Waldwege nicht zu verlassen, kein Feuer zu entzuenden, keinen Muell im Wald liegen zu lassen, das Wild nicht zu st oeren und Jungwild niemals anzufassen - denn das kann fatale Folgen haben: So sei der Ausbruch der Schweinepest im Landkreis Soltau-Fallingbostel vermutlich das Resultat der Unachtsamkeit von Spaziergaengern, die einen angeblich verwais ten Frischling mit nach Hause genommen haetten, um ihn als Haustier grosszuzie hen, so der Kreisjaegermeister. "Durch Einsicht kann jeder Naturliebhaber seinen Teil dazu beitragen, dass Wildtiere in ihrem natuerlichen Lebensraum nicht noch mehr beeintraechtigt werden", sagt Duetzmann.
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hallo mitstreiter,

wenn wir uns die kommentare so ansehen, müssen wir uns wirklich fragen, was wir eigentlich wollen!!!

wir können nicht erwarten, daß alles sofort fällt. aber wir können über jeden "tropfen" froh sein, den wir erreichen. "tropfen" bezüglich "tropfen auf den heißen stein". 36 hunde wurden vermittelt und sechs waren reserviert. bei 42 hunden, die das tierheim verlassen konnten oder können, sollte man die angelegenheit etwas differenzierter sehen.

also folgendes:
unsere sprecherin war in der letzten zeit in mehreren tierheimen und hat am 06.07.2001 erst wieder einen hund aus dem tierheim schwerte geholt. inzwischen hat sie 15 tiere und das ist völlig ausreichend. trotzdem ist sie zu diesem tag des "hundeverschenkens" gefahren. sie traf dort die halterin (arbeitet für den tsv do) des 13 monate alten am.staff., der im dezember 2000 in schwerte ermordet aufgefunden wurde. diese junge frau war trotzdem mit hingabe dabei, die tiere zu vermitteln. auch unsere sprecherin konnte durch aufklärung dazu beitragen, daß sich menschen entschließen konnten, auch einen listenhund mitzunehmen. das die tiere nicht an jeden herausgegeben wurden, ist richtig und vernünftig. unsere sprecherin konnte hören, wie einer der interessenten sagte, die hunde wären alle zu lieb und er könnte sie nicht gebrauchen. so einer darf auch keinen hund bekommen. die hundemafia hat uns genug eingebrockt.

hier fordern wir herrn schäfer vom ordnungsamt auf, dafür sorge zu
tragen, daß gegen die hundemafia im dortmunder norden
vorgegangen wird. ansonsten müssen wir uns eigentlich bei ihm bedanken, daß er den mut besessen hat, diese schritte vorzunehmen. denn mut gehört dazu.

unserer sprecherin - und nicht nur ihr - ist auch nicht entgangen, daß
einer der "besucher" sie nicht aus den augen ließ. er trug ein blaues
hemd und eine helle hose. wir gehen davon aus, daß es eine amtsperson
war, die sich nicht traute, sich vorzustellen.

ob vorher in dieser angelegenheit etwas nicht getan oder zu wenig getan wurde, liegt in der perspektive des betrachters.

das tierheim schwerte ist klein, sauber und die mitarbeiter sind freundlich und höflich. auch das tierheim iserlohn ist klein, sauber, sehr beengt und auch hier sind die mitarbeiter sind ebenfalls freundlich und hilfsbereit. trotz allem traf unsere sprecherin auch in dortmund auf freundliche, nette und sehr gut vorbereitete mitarbeiter.

seht euch das tierheim unna an und auch ihr seid froh über jeden
"tropfen".


mit freundlichen grüßen für unsere kampfschmuser
marita redemann, sprecherin der ig zu schutz und rettung bedrohter
hunderassen

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http://www.pipeline.de/cgi-bin/pipeline.fcg?userid=publikation=templ
ate=ttextl&ausgabex02&redaktion=artikel2967748 

Dienstag, der 17. Juli 2001 

Landeshundeverordnung: Grosse Hunde muessen angemeldet werden

(wey). Nachdem man sie fast schon wieder vergessen hat, wird die Landeshundeverordnung in NRW in diesen Tagen wieder konkreter. Die Bestimmung, die nach toedlichen Beissattacken so genannter Kampfhunde vor gut einem Jahr erlassen wurde, geht in die zweite Runde. Nun muessen nicht nur die in Anlage 1 benannten 42 "gefaehrlichen" Rassen, sondern auch "grosse und schwere Hunde" angezeigt werden. 

In der Praxis bedeutet das, dass jeder Besitzer von Hunden, die entweder groesser als 40 Zentimeter oder schwerer als 20 Kilogramm (oder beides) si nd, ihre Tiere dem Ordnungsamt melden muessen. Dazu gibt es ein Formular, das i m Ordnungsamt, in den Buergerbueros und im Internet erhaeltlich ist. 

Die Meldung sollte in den naechsten Tagen erfolgen. Bis zum Ende des Jahres muessen da nn vier weitere Bedingungen erfuellt werden: Die Halter muessen Sachkunde, ei ne Hundehaftpflichtversicherung, ein Fuehrungszeugnis und eine Chipnummer f uer das Tier nachweisen. "Darum sollte man sich bald kuemmern und nicht bis Weihnachten warten", raet Juergen Beckmann, stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes. Von einem Ansturm koenne zwar noch nicht die Rede sein, aber: 

"Es hat in den letzten Tagen deutlich angezogen." 

Entsprechend lang kann die Bearbeitung dauern. Die vier Bedingungen im Einzelnen: Sachkunde kann jeder nachweisen, der glaubhaft versichert, seit drei oder mehr Jahren einen grossen/schweren Hund zu halten. 

Alle anderen koennen eine theoretische Pruefung beim Amtstierarzt machen. Eine Hunde-Haftpflicht sollte bei wirklich jedem Hund selbstverstaendlich sein. D

as Fuehrungszeugnis kann bei der Stadtverwaltung beantragt werden und nennt alle Vorstrafen, sollte also bei den meisten nur den Eintrag "Keine Eintraege" enthalten. 

Die Chipnummer schliesslich erh aelt man, wenn der Hund beim Tierarzt einem winzigen Mikro-Chip eingepflanzt bekommt. Nach diesem kurzen und schmerzlosen Eingriff kann das Tier immer einwandfrei identifiziert werden. 
Theoretisch denkbare Probleme beim Messen oder Wiegen der Hunde oder beim Zuordnen von Mischlingen sieht Juergen Beckmann in der Praxis nicht. Im Notfall, vor allem wenn der Halter nicht weiss, von welchen Eltern sein Vierbeiner abstammt, koenne immer noch der Amtstierarzt helfen. 

Wer seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachkommt und sein Tier nicht anmeldet, muss mit einem Bussgeld rechnen. Allerdings gibt Beckmann zu, dass die Stadt Remsche id im Moment nicht genug Personal hat, um die Einhaltung der Landesverordnung z u kontrollieren. Dafuer gehen aber fast taeglich Anzeigen besorgter Nachbarn ein.
Die Anmeldung der so genannten 40/20-Hunde ist uebrigens kostenlos. 

Einfach Dokument ausfuellen und an die Stadt schicken. Im Internet wurde es als PDF-Datei unter 

<A HREF=ttp://www.remscheid.de">www.remscheid.de</A> hinterlegt. 

Pfad: Ueber "Arbeit und Wirtschaft" zum Punkt "Stadtverwaltung" , dann unten "Formular- und Dokumentendepot" anklicken und schliesslich den Punkt "Buergerservice und Ordnungsangelegenheiten" waehlen. 

Zur Darstellung wird das Programm "Acrobat Reader" benoetigt.

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http://www.ksta.de/bonn/1868493.html
  
Vater griff Halterin an
Hund war auf Kinder losgegangen


Bonn - Innerhalb weniger Sekunden eskalierte in den Mittagsstunden des 23. Dezember 2000 die Auseinandersetzung zwischen einer 59-jaehrigen 
Hundebesitzerin und einem 52-jaehrigen Vater. 

Er war um das Wohl seiner elf und 13 Jahre alten Kinder besorgt, mit denen e r einen Spaziergang unternahm. Die Frau war der Ansicht, dass ein verspieltes Tier auf freiem Acker nicht an die Leine gehoere. Nach einem kurzen Wortgefecht lag die Frau am Boden: Von dem Vater "am Hals gepackt und nach unten gestossen", sagte sie jetzt vor Gericht aus.

Dank einer Anwohnerin, die das Spektakel vom Balkon eines unweit gelegenen Hochhauses aus verfolgte, war die Polizei alarmiert und der Vater von der Staatsanwaltschaft wegen Koerperverletzung angeklagt worden. Denn er habe eindeutig jedes Augenmass verloren.

Das aber stellte der Angeklagte in Abrede. Der fast ein Meter grosse Mischl ing sei auf seine Kinder zugerannt, habe sie angebellt und angesprungen: "Das sa h sehr bedrohlich aus." Darum rief der Vater der Hundehalterin zu, dass sie da s Tier umgehend anleinen moege. Aber sie habe nur gerufen:

"Warum denn? 

Der ist ganz harmlos, der will nur spielen." Im Uebrigen befinde man sich nicht meh r im geschlossenen Siedlungsgebiet, sondern schon auf einem angrenzenden Ackergelaende. Da brauche man Hunde nicht mehr an die Leine zu nehmen.

In diesem Punkt irre die Hundehalterin, stellte jetzt das Bonner Amtsgericht klar: "Wenn ein Tier nicht auf Kommando pariert und nicht bei Fuss geht, da rf es zumindest dann nicht mehr frei herumlaufen, wenn andere Personen in Sichtweite sind." Dieser eindeutige Verstoss der 59-Jaehrigen sei fuer de n Angeklagten aber keine Entschuldigung, das Problem gewaltsam zu klaeren. Er koenne sich auch nicht auf eine Notwehrsituation berufen. Schliesslich hab e der Hund ja nicht gebissen.

Das Amtsgericht verhaengte gegen den Vater wegen Koerperverletzung eine Geldstrafe in Hoehe von 750 Mark, ersatzweise 50 Tage Haft. Die 
Hundebesitzerin kam dagegen mit einer Verwarnung davon. Gegen sie war kein Ordnungsgeld beantragt worden. Fuer eine solche Anzeige sei es mittlerweile auch zu spaet.   


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