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18.07.2001 - 2
+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++



Hier die Themen:

* zum gestrigen Thema: wieder Wölfe in Deutschland
* Das politische Urteil in Berlin
* Kampfhunde:Ist das Amt zu neugierig?
* Liebe Schäferhündin sucht dringend neues Zuhause
* Hundeverordnung -- Beißer ohne Leine



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Sehr geehrte Damen und Herren,

an den Wölfen werden wir nicht viel Freude haben.

Sobald der durchgeknallte Vorsitzende des Deutschen Kinderschutzbundes
davon Wind bekommt und auch nur der kleinste Vorfall passiert (z. B.
ein Kind sieht einen Wolf und fängt an, zu heulen), rastet diese Figur
vollends aus. Heute noch brüllt er:

"Diese Hunde müssen weg!" und morgen geht's dann weiter mit:

"Diese Wölfe müssen weg!"

In der Zwischenzeit (1 Tag) ist ein weiteres Kind von einem Autofahrer
abgemurkst worden (und jeden Tag kommt eins dazu) und dagegen hat er
offenbar kein Rezept parat.

"Diese Autos müssen weg!"

wäre ja wohl ein bischen zu viel verlangt!? Wahrscheinlich spürt er
instinktiv, dass solch eine Äußerung bei seiner Klientel nicht so gut
ankäme.

Mit freundlichen Grüßen
B. Schwab, Koblenz


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AW-Anmerkung:

Was sagt der durchgeknallte eigentlich zu den ca. 50 sexuellen
Missbräuchen von Kindern die täglich bekannt werden - die Dunkelziffer
soll erheblich höher sein!

Na was sagt er dazu??

Genau: eigentlich NICHTS!

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Das politische Urteil in Berlin

Leider liegt mir nur die Presseerklärung des Verfassungsgerichtshofes
vom 12.07.2001 vor.
Was ist geschehen?
Eine Verfassungsklage wurde einfach vom Tisch gewischt, indem sie
zurückgewiesen wurde.
Im ersten Verhandlungstermin gab es (berechtigte) Hoffnung, daß das
Gericht den klaren und deutlichen, engagiert vorgetragenen Argumenten
der Verteidigung - vertreten durch Frau Löwe - folgen würde. Besonders
die teilweise herablassende Art und Weise und die inhaltlich
nachweisbar falsche Argumentation der Beklagten mußte zu dem Schluß
führen, daß die Richter gar nicht anders entscheiden können als zu
Gunsten der Kläger. Zumal das Gericht ausdrücklich die Wichtigkeit der
Entscheidung in Schleswig - Holstein hervorhob.
Und jetzt DAS!
In den 14 Tagen zwischen der ersten Verhandlung und der
Urteilsverkündung hat offensichtlich ein Meinungsumschwung
stattgefunden.
Was ist geschehen?
Das bzw. was sich tatsächlich in einer solchen Situation hinter den
Kulissen abspielt ist leider nicht beweisbar. Es gibt darüber nur
Vermutungen. Daß die Parteizugehörigkeit des einen oder anderen
Richters eine Rolle gespielt hat glaube ich nicht; daß
"freundschaftliche" Telefonate mit den Richtern stattgefunden haben:
diese Spekulationen mögen zwar stimmen - aber weshalb sollte das
geschehen sein?

Was wäre geschehen, wenn festgestellt worden wäre, die LHVO ist
verfassungswidrig?
Das wäre Munition im Wahlkampf, der zur Zeit in Berlin läuft!!
Die Regierungsparteien kämen in den Ruch Verfassungsfeinde zu sein,
weil ihnen dieses Argument der Verfassungsfeindlichkeit der LHVO seit
einem Jahr auf den Tisch gelegt worden - auf allen Demos, die in
Berlin stattgefunden haben! Dieses Argument wurde von ihnen ignoriert.
Dieser Ruch konnte nicht zugelassen werden, zumal dann bestimmte
andere Parteien einen Stimmenzuwachs zu verzeichnen hätten: Die FDP
und die PDS. Bei den Grünen kann man wohl davon ausgehen, daß sie
abgewirtschaftet haben.
Insofern ist dieses Urteil weniger gegen die Hunde gerichtet.
Es muß endlich erkannt werden, daß es den Politikern nicht um die
Hunde geht! (Frau Schoettler, nachdem ihr 8 Experten bei einer
Anhörung die LHVO um die Ohren gehauen haben: "Es interessiert mich
nicht, was die sagen. Ich mache, was ich will!")
Jeder, der noch auf die Hundeargumentation reinfällt, leistet der
Zielsetzung der Politiker (Etablierung der Berliner Republik) aktiv
Vorschub!

Also:

Es ist ein politisches Urteil!

Darüber müssen wir (nicht nur in Berlin!!!) uns bei aller
Betroffenheit wegen der Auswirkungen auf die Hunde im klaren sein! Es
geht bei den LHVOs und allen möglichen anderen Gesetzen und VOs schon
lange nicht mehr um die Hunde!

Aber weiter zum Urteil.
Was steckt noch dahinter?
Im Herbst findet die Landesinnenministerkonferenz statt. Was soll da
geschehen?
Geplant ist die Verabschiedung eines Gesetzentwurfs, der dann
gleichlautend für alle 16 Bundesländer gelten soll. Dieser
Gesetzentwurf - soweit die Informationen durchgesickert sind - sieht
vor:

* Leinenzwang für alle Hunde, unabhängig von der Rasse,
* evtl einen Hundeführerschein für alle Hunde die unter die 20/40 -
Regelung fallen und
* Streichung der Rasselisten - bis auf unsere 4 Terrier.

Was würde das bedeuten?
Leinenzwang für alle Hunde:
Durch fehlende Auslaufgebiete steigt das aggessive Verhalten der Hunde
aller Größen. Es kommt vermehrt zu Zwischenfällen. Die Einziehungs-
und Tötungsvorschriften in dem Gesetz gelten dann ganz ausdrücklich
für alle Hunde.
Weiter:
Hundeführerschein:
Wer ihn nicht besteht (Hund mit vorgesehenem Wesenstest) oder Halter
(Sachkundeprüfung) wird seinen Hund los.
Das "Problem" der 4 Terrier löst sich sowieso biologisch (so der
Tagesspiegel)

Nach den Urteilen von SH und Niedersachsen mußte unbedingt ein
politisches Signal gesetzt werden, das den Weg für das Vorhaben der
Landesinnenminister ebnet. Jetzt hat ein Verfassungsgericht (!) den
offenen Verfassungsbruch legalisiert. Damit ist der Weg für die
Innenminister frei. Sie können sich jetzt auf dieses (neue!) Urteil
berufen und sich somit den Anschein einer legalen und
verfassungsmäßigen Handlung geben.
Jeder, der dagegen - zumindest aus Berlin - opponiert wird auf dieses
Urteil verwiesen und vor allen Dingen kommt der Kritiker dann in die
Situation, nicht nur Urteilsschelte zu machen sondern: er ist dann
(wenn es expansiv definiert wird) Verfassungsfeind!!
Auf diese Art und Weise wird ganz "legal" unsere Demokratie
eingeschränkt - viele meinen inzwischen beseitigt!
Auch die Tierschutzhundeverordnung, die am 01.09.2001 in Kraft tritt
und ebenfalls die 4 Terrier in einem besonderen Paragraphen nennt und
ebenfalls verfassungsmäßige Bedenken rechtfertigt ist mit diesem
Urteil abgesegnet!
Darum geht es bei dem berliner Urteil!
Diese Zusammenhänge müssen wir uns vor Augen halten!

Deshalb:
Wir müssen uns politisch zusammenfinden, sonst ist der Kampf um unsere
Hunde von vornherein auf Dauer verloren!
Tierschutz ja - aber nie ohne diese politische Basis! Wer diese nicht
als Grundlage hat rettet die Hunde lediglich momentan, nicht aber
grundsätzlich (weil sie durch geltendes Recht trotzdem massenweise
ausgerottet werden).
Wir müssen kämpfen inzwischen vorrangig um unsere demokratischen
Rechte kämpfen, damit wir unsere Hunde retten können!
Wenn die Hunde beseitigt sind geht es vielleicht um die Arbeitslosen,
um die Sozialhilfeempfänger? ("Solch ein Gesindel wie Sie es sind
wollen wir hier in Deutschland nicht mehr sehen!" CDU -
Bundestagsfraktionsvorsitzender Merz)

So sehe ich das für unsere Hunde und unsere Demokratie im wahrsten
Sinn des Wortes vernichtende Urteil von Berlin!

Ted
Dobermann3

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Kampfhunde:Ist das Amt zu neugierig?

FDP kritisiert Praxis in Achterwehr
Achterwehr (sel) Verstößt das Amt Achterwehr gegen den Datenschutz,
wenn es Informationen über "Kampfhunde" und deren Halter im
Amtsbereich sammelt? Der FDP-Landtagsabgeodnete Heiner Garg hat die
Praxis in Achterwehr kritisiert und rät allen Hundhaltern, die auf
freiwilliger Basis erfragten Auskünfte zu verweigern. Im Amt sieht man
das anders: "Wie sollen wir die Gefahrhundeverordnung umsetzen, wenn
wir gar nicht wissen, wer einen hat?" "Unter dem Deckmantel der
Gefahrhundeverordnung wurde eklatant gegen §12 Landesdatenschutzgesetz
verstoßen. So ist die Speichernotwendigkeit für viele persönliche
Daten des Hundehalters nicht notwendig und nicht von der
Gefahrhundeverordnung gedeckt", meint Garg.
Seit Inkrafttreten der Gefahrhundeverordnung verschickt Achterwehrs
Steueramt, das als einzige Abteilung wegen der Hundesteuer über die
Adressen verfügt, Fragebögen an die Hundehalter. Als freiwillige
Selbstauskunft werden dort Angaben zur Person des Halters erfragt, ob
dieser einen Sachkundenachweis besitzt und die Daten des Hundes:
Alter, Rasse, Geschlecht, Ausbildung. Ein Abschnitt informiert über
die Möglichkeit, das Einverständnis zur Datenerfassung zu verweigern
oder auch später zu widerrufen.

Die Bögen sollen an das Ordnungsamt geschickt werden, das als
"örtliche Ordnungsbehörde" für die Umsetzung der Gefahrhundeverordnung
zuständig ist. "Das Verfahren ist mit dem
Landesdatenschutzbeauftragten abgestimmt", betont Amtsleiter Hans-
Werner Grewin. Bisher wurden 682 Bögen zurückgeschickt, dabei wurden
sieben "gefährliche Hunde" gemeldet. Die Beteiligung sei freiwillig,
es werde keine Frist gesetzt. "Es ist ein Versuch, die
Gefahrhundeverordnung mit Leben zu erfüllen", so der Amtsleiter. Die
erfassten Daten könnten zum Beispiel dazu benutzt werden, zu
kontrollieren, ob der Halter eines gefährlichen Hundes tatsächlich an
seinem Grundstück die Warnhinweise angebracht hat, die nach der
Verordnung Pflicht sind. "Wenn ich gar nicht weiß, wer einen
gefährlichen Hund hat, wie soll ich dann die Beschilderung
kontrollieren?" Schließlich hätte mit der neuen Regelung das Amt die
Verantwortung -"wenn hier etwas passiert wie in Hamburg, werden wir
sehen, wer zuerst mit dem langen Finger auf wen zeigt". Allerdings, so
gibt er zu, sei das Verfahren des Amtes alles andere als perfekt. Dies
sei jedoch nicht Schuld des Amtes. Wie eine Ordnungsbehörde die
Regelung umzusetzen habe, sei offengelassen worden, und er schließt
daraus: "Die Gefahrhundeverordnung schießt zu kurz, sie kann gar nicht
mit Leben erfüllt werden". Die Alternative sei, gar nichts zu tun -
"ich erwarte dann aber auch, dass wir aus der Verantwortung entlassen
werden".

Inzwischen hat das Oberverwaltungsgericht die Gefahrhundeverordnung
wegen der Auflistung bestimmter Hunderassen für teilweise nichtig
erklärt. Der Rassenkatalog war von vielen Hundehaltern kritisiert
worden. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, deshalb gilt die
Verordnung für die Behörde weiter. In einigen Gemeinden gilt für Hunde
der aufgelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ein höherer Steuersatz
als für "normale" Hunde, Gemeinden im Amt Achterwehr sind nicht
darunter.

Hier können Sie uns Ihre Meinung sagen.

Kieler Nachrichten vom 18.07.2001
http://www.kn-online.de/htm/aktuell/kiel/c-hunde_acht_ART.htm

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Hallo Achim !!

Bitte leite folgenden Notruf weiter:

Liebe Schäferhündin sucht dringend neues Zuhause !!

Brenda ist eine 7-jährige, bildhübsche Deutsche Schäferhündin,
die leider nicht ganz gesund ist.
Sie benötigt für ca. DM 15,- /Monat Herztabletten und sollte aufgrund
einer Wirbelsäulenerkrankung keine Treppen steigen.

Brenda ist sehr gut erzogen, wachsam und treu. Sie kann gut auch
einmal allein gelassen werden und bellt nur, wenn Grund dazu besteht.
Sie sucht ein Heim, möglichst mit Garten und ohne Treppen bei einem
erfahrenen Hundeliebhaber. Trotz ihrer gesundheitl. Handicaps (über
die ihr Tierarzt gern Auskunft gibt) ist sie kein "Pflegefall",
sondern ein temperamentvoller, fröhlicher Hund.

Die Halterin zieht um und kann Brenda nicht mitnehmen - es eilt also
fürchterlich!! Wer kann helfen ?? Interessenten bitte euch direkt an
Petra Kampa wenden Tel: (0 42 54) 80 14 75 oder per mail:
pkampa@gmx.net

Bild findet sich auf meiner Seite. http://www.protect-animals.de in
der Rubrik Zuhause gesucht.

Danke für Deine Hilfe.
Liebe Grüsse Simone

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Hundeverordnung -- Beißer ohne Leine

Von Matthias Niewels

Bergisch Gladbach - Renate Frenking wollte mit Hund Chico nur eine
Runde um den Block drehen. Für den Mischling endete das mit einer
tiefen Bisswunde.

Ein Terrier war aus einem Hauseingang auf den kleinen Hund los gerannt
und hatte sich festgebissen. Renate Frenking: "Mindestens fünf Minuten
musste ich mit ansehen, wie dieses Tier Chico im Maul hatte und hin
und her schüttelte." Nach der seit Juli 2000 geltenden
Landeshundeverordnung hätte der Terrier einen Maulkorb tragen und
angeleint sein müssen.

Tatsächlich ist das Tier nicht angemeldet und das Bergisch Gladbacher
Ordnungsamt hat Mühe, den Hundehalter zu ermitteln.

Die Bergisch Gladbacher Hundehalterin hält deshalb nicht viel von der
Verordnung: "Was helfen denn die schönsten Buchstaben, wenn sich in
der Praxis nichts ändert." Schließlich kenne in ihrem Viertel fast
jeder den "Kampfhund". Und weiter: "Alle fürchten ihn."

Der Pressesprecher der Stadt, Peter Schlösser, erläutert das Dilemma
des Ordnungsamtes. Dort setze man auf "Einsicht, Verständigung und
Mithilfe". Aber nach wie vor gebe es eine große Grauzone:

"Da hat sich im Vergleich zur Zeit vor der Verordnung nichts
geändert." Gemeldet werden - so auch die Erfahrung in anderen Kommune
- nur die problemlosen Fälle.

Meldepflichtig sind alle Tiere, die größer als 40 Zentimeter oder
schwerer als 20 Kilogramm sind. In Bergisch Gladbach sind rund 1000
dieser so genannten 40/20-er Hunde registriert worden.

Ihre Besitzer mussten außerdem ein Führungszeugnis beilegen. Von den
in der Verordnung genannten "gefährlichen Hunden" gibt es in Bergisch
Gladbach offiziell 103. Insgesamt tummeln sich im Stadtgebiet rund
4300 Vierbeiner.

Mit der Verordnung unzufrieden sind viele Hundebesitzer - insbesondere
die Leinenpflicht ist umstritten. Rolf Gaßmann, Inhaber eines
Geschäftes für Hundebedarf, kritisiert die Stadt. So müssen 40/ 20-er
Hunde auch in öffentlichen Anlagen wie am Saaler Mühlensee oder an der
Paffrather Mühle angeleint werden.

Diese Auslegung der Landesverordnung ist für ihn nicht
nachvollziehbar: "Da schießen die Ordnungshüter in Bergisch Gladbach
weit übers Ziel heraus."

Gaßmann ist allerdings froh, dass wenigstens die anfängliche "Hysterie
und Panikmache" abgeflaut sei. "Da wurde aus jeder Mücke ein Elefant
gemacht." Angriffe wie auf Chico sind seiner Meinung nach durch keine
Verordnung der Welt zu stoppen. "Die wird es immer geben." Das Problem
sei der Mensch und nicht der Hund.

Bei der Polizei hat die Hundeverordnung keine großen Veränderungen
nach sich gezogen. Pressesprecher Kurt Ruland erklärte: "Die Polizei
nimmt bei Verletzungen von Tieren nur die Personalien der Halter auf."
Wenn ein Hund einen anderen Hund beiße, dann sei das eine
Ordnungswidrigkeit.

Wenn das Tier allerdings aufgehetzt wurde, dann sei dies ein
Straftatbestand. In jedem Fall könnten in einem zivilrechtlichen
Verfahren Entschädigungskosten geltend gemacht werden.

Und so ist Renate Frenking fest entschlossen, die Attacke auf ihren
Hund gerichtlich bestrafen zu lassen. Allerdings fühlt sie sich von
der Stadt und auch von der Polizei "mangelhaft unterstützt". Für sie
steht fest: "Durch die neue Verordnung hat sich nicht wirklich etwas
verändert."


http://www.ksta.de/berg/1872063.html

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t wirklich etwas
verändert."


http://www.ksta.de/berg/1872063.html

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