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18.07.2001 - 2 |
+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++ Hier die Themen: * zum gestrigen Thema: wieder Wölfe in Deutschland * Das politische Urteil in Berlin * Kampfhunde:Ist das Amt zu neugierig? * Liebe Schäferhündin sucht dringend neues Zuhause * Hundeverordnung -- Beißer ohne Leine ################################################ Sehr geehrte Damen und Herren, an den Wölfen werden wir nicht viel Freude haben. Sobald der durchgeknallte Vorsitzende des Deutschen Kinderschutzbundes davon Wind bekommt und auch nur der kleinste Vorfall passiert (z. B. ein Kind sieht einen Wolf und fängt an, zu heulen), rastet diese Figur vollends aus. Heute noch brüllt er: "Diese Hunde müssen weg!" und morgen geht's dann weiter mit: "Diese Wölfe müssen weg!" In der Zwischenzeit (1 Tag) ist ein weiteres Kind von einem Autofahrer abgemurkst worden (und jeden Tag kommt eins dazu) und dagegen hat er offenbar kein Rezept parat. "Diese Autos müssen weg!" wäre ja wohl ein bischen zu viel verlangt!? Wahrscheinlich spürt er instinktiv, dass solch eine Äußerung bei seiner Klientel nicht so gut ankäme. Mit freundlichen Grüßen B. Schwab, Koblenz ----------------- AW-Anmerkung: Was sagt der durchgeknallte eigentlich zu den ca. 50 sexuellen Missbräuchen von Kindern die täglich bekannt werden - die Dunkelziffer soll erheblich höher sein! Na was sagt er dazu?? Genau: eigentlich NICHTS! ##################################### Das politische Urteil in Berlin Leider liegt mir nur die Presseerklärung des Verfassungsgerichtshofes vom 12.07.2001 vor. Was ist geschehen? Eine Verfassungsklage wurde einfach vom Tisch gewischt, indem sie zurückgewiesen wurde. Im ersten Verhandlungstermin gab es (berechtigte) Hoffnung, daß das Gericht den klaren und deutlichen, engagiert vorgetragenen Argumenten der Verteidigung - vertreten durch Frau Löwe - folgen würde. Besonders die teilweise herablassende Art und Weise und die inhaltlich nachweisbar falsche Argumentation der Beklagten mußte zu dem Schluß führen, daß die Richter gar nicht anders entscheiden können als zu Gunsten der Kläger. Zumal das Gericht ausdrücklich die Wichtigkeit der Entscheidung in Schleswig - Holstein hervorhob. Und jetzt DAS! In den 14 Tagen zwischen der ersten Verhandlung und der Urteilsverkündung hat offensichtlich ein Meinungsumschwung stattgefunden. Was ist geschehen? Das bzw. was sich tatsächlich in einer solchen Situation hinter den Kulissen abspielt ist leider nicht beweisbar. Es gibt darüber nur Vermutungen. Daß die Parteizugehörigkeit des einen oder anderen Richters eine Rolle gespielt hat glaube ich nicht; daß "freundschaftliche" Telefonate mit den Richtern stattgefunden haben: diese Spekulationen mögen zwar stimmen - aber weshalb sollte das geschehen sein? Was wäre geschehen, wenn festgestellt worden wäre, die LHVO ist verfassungswidrig? Das wäre Munition im Wahlkampf, der zur Zeit in Berlin läuft!! Die Regierungsparteien kämen in den Ruch Verfassungsfeinde zu sein, weil ihnen dieses Argument der Verfassungsfeindlichkeit der LHVO seit einem Jahr auf den Tisch gelegt worden - auf allen Demos, die in Berlin stattgefunden haben! Dieses Argument wurde von ihnen ignoriert. Dieser Ruch konnte nicht zugelassen werden, zumal dann bestimmte andere Parteien einen Stimmenzuwachs zu verzeichnen hätten: Die FDP und die PDS. Bei den Grünen kann man wohl davon ausgehen, daß sie abgewirtschaftet haben. Insofern ist dieses Urteil weniger gegen die Hunde gerichtet. Es muß endlich erkannt werden, daß es den Politikern nicht um die Hunde geht! (Frau Schoettler, nachdem ihr 8 Experten bei einer Anhörung die LHVO um die Ohren gehauen haben: "Es interessiert mich nicht, was die sagen. Ich mache, was ich will!") Jeder, der noch auf die Hundeargumentation reinfällt, leistet der Zielsetzung der Politiker (Etablierung der Berliner Republik) aktiv Vorschub! Also: Es ist ein politisches Urteil! Darüber müssen wir (nicht nur in Berlin!!!) uns bei aller Betroffenheit wegen der Auswirkungen auf die Hunde im klaren sein! Es geht bei den LHVOs und allen möglichen anderen Gesetzen und VOs schon lange nicht mehr um die Hunde! Aber weiter zum Urteil. Was steckt noch dahinter? Im Herbst findet die Landesinnenministerkonferenz statt. Was soll da geschehen? Geplant ist die Verabschiedung eines Gesetzentwurfs, der dann gleichlautend für alle 16 Bundesländer gelten soll. Dieser Gesetzentwurf - soweit die Informationen durchgesickert sind - sieht vor: * Leinenzwang für alle Hunde, unabhängig von der Rasse, * evtl einen Hundeführerschein für alle Hunde die unter die 20/40 - Regelung fallen und * Streichung der Rasselisten - bis auf unsere 4 Terrier. Was würde das bedeuten? Leinenzwang für alle Hunde: Durch fehlende Auslaufgebiete steigt das aggessive Verhalten der Hunde aller Größen. Es kommt vermehrt zu Zwischenfällen. Die Einziehungs- und Tötungsvorschriften in dem Gesetz gelten dann ganz ausdrücklich für alle Hunde. Weiter: Hundeführerschein: Wer ihn nicht besteht (Hund mit vorgesehenem Wesenstest) oder Halter (Sachkundeprüfung) wird seinen Hund los. Das "Problem" der 4 Terrier löst sich sowieso biologisch (so der Tagesspiegel) Nach den Urteilen von SH und Niedersachsen mußte unbedingt ein politisches Signal gesetzt werden, das den Weg für das Vorhaben der Landesinnenminister ebnet. Jetzt hat ein Verfassungsgericht (!) den offenen Verfassungsbruch legalisiert. Damit ist der Weg für die Innenminister frei. Sie können sich jetzt auf dieses (neue!) Urteil berufen und sich somit den Anschein einer legalen und verfassungsmäßigen Handlung geben. Jeder, der dagegen - zumindest aus Berlin - opponiert wird auf dieses Urteil verwiesen und vor allen Dingen kommt der Kritiker dann in die Situation, nicht nur Urteilsschelte zu machen sondern: er ist dann (wenn es expansiv definiert wird) Verfassungsfeind!! Auf diese Art und Weise wird ganz "legal" unsere Demokratie eingeschränkt - viele meinen inzwischen beseitigt! Auch die Tierschutzhundeverordnung, die am 01.09.2001 in Kraft tritt und ebenfalls die 4 Terrier in einem besonderen Paragraphen nennt und ebenfalls verfassungsmäßige Bedenken rechtfertigt ist mit diesem Urteil abgesegnet! Darum geht es bei dem berliner Urteil! Diese Zusammenhänge müssen wir uns vor Augen halten! Deshalb: Wir müssen uns politisch zusammenfinden, sonst ist der Kampf um unsere Hunde von vornherein auf Dauer verloren! Tierschutz ja - aber nie ohne diese politische Basis! Wer diese nicht als Grundlage hat rettet die Hunde lediglich momentan, nicht aber grundsätzlich (weil sie durch geltendes Recht trotzdem massenweise ausgerottet werden). Wir müssen kämpfen inzwischen vorrangig um unsere demokratischen Rechte kämpfen, damit wir unsere Hunde retten können! Wenn die Hunde beseitigt sind geht es vielleicht um die Arbeitslosen, um die Sozialhilfeempfänger? ("Solch ein Gesindel wie Sie es sind wollen wir hier in Deutschland nicht mehr sehen!" CDU - Bundestagsfraktionsvorsitzender Merz) So sehe ich das für unsere Hunde und unsere Demokratie im wahrsten Sinn des Wortes vernichtende Urteil von Berlin! Ted Dobermann3 ########################################################## Kampfhunde:Ist das Amt zu neugierig? FDP kritisiert Praxis in Achterwehr Achterwehr (sel) Verstößt das Amt Achterwehr gegen den Datenschutz, wenn es Informationen über "Kampfhunde" und deren Halter im Amtsbereich sammelt? Der FDP-Landtagsabgeodnete Heiner Garg hat die Praxis in Achterwehr kritisiert und rät allen Hundhaltern, die auf freiwilliger Basis erfragten Auskünfte zu verweigern. Im Amt sieht man das anders: "Wie sollen wir die Gefahrhundeverordnung umsetzen, wenn wir gar nicht wissen, wer einen hat?" "Unter dem Deckmantel der Gefahrhundeverordnung wurde eklatant gegen §12 Landesdatenschutzgesetz verstoßen. So ist die Speichernotwendigkeit für viele persönliche Daten des Hundehalters nicht notwendig und nicht von der Gefahrhundeverordnung gedeckt", meint Garg. Seit Inkrafttreten der Gefahrhundeverordnung verschickt Achterwehrs Steueramt, das als einzige Abteilung wegen der Hundesteuer über die Adressen verfügt, Fragebögen an die Hundehalter. Als freiwillige Selbstauskunft werden dort Angaben zur Person des Halters erfragt, ob dieser einen Sachkundenachweis besitzt und die Daten des Hundes: Alter, Rasse, Geschlecht, Ausbildung. Ein Abschnitt informiert über die Möglichkeit, das Einverständnis zur Datenerfassung zu verweigern oder auch später zu widerrufen. Die Bögen sollen an das Ordnungsamt geschickt werden, das als "örtliche Ordnungsbehörde" für die Umsetzung der Gefahrhundeverordnung zuständig ist. "Das Verfahren ist mit dem Landesdatenschutzbeauftragten abgestimmt", betont Amtsleiter Hans- Werner Grewin. Bisher wurden 682 Bögen zurückgeschickt, dabei wurden sieben "gefährliche Hunde" gemeldet. Die Beteiligung sei freiwillig, es werde keine Frist gesetzt. "Es ist ein Versuch, die Gefahrhundeverordnung mit Leben zu erfüllen", so der Amtsleiter. Die erfassten Daten könnten zum Beispiel dazu benutzt werden, zu kontrollieren, ob der Halter eines gefährlichen Hundes tatsächlich an seinem Grundstück die Warnhinweise angebracht hat, die nach der Verordnung Pflicht sind. "Wenn ich gar nicht weiß, wer einen gefährlichen Hund hat, wie soll ich dann die Beschilderung kontrollieren?" Schließlich hätte mit der neuen Regelung das Amt die Verantwortung -"wenn hier etwas passiert wie in Hamburg, werden wir sehen, wer zuerst mit dem langen Finger auf wen zeigt". Allerdings, so gibt er zu, sei das Verfahren des Amtes alles andere als perfekt. Dies sei jedoch nicht Schuld des Amtes. Wie eine Ordnungsbehörde die Regelung umzusetzen habe, sei offengelassen worden, und er schließt daraus: "Die Gefahrhundeverordnung schießt zu kurz, sie kann gar nicht mit Leben erfüllt werden". Die Alternative sei, gar nichts zu tun - "ich erwarte dann aber auch, dass wir aus der Verantwortung entlassen werden". Inzwischen hat das Oberverwaltungsgericht die Gefahrhundeverordnung wegen der Auflistung bestimmter Hunderassen für teilweise nichtig erklärt. Der Rassenkatalog war von vielen Hundehaltern kritisiert worden. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, deshalb gilt die Verordnung für die Behörde weiter. In einigen Gemeinden gilt für Hunde der aufgelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ein höherer Steuersatz als für "normale" Hunde, Gemeinden im Amt Achterwehr sind nicht darunter. Hier können Sie uns Ihre Meinung sagen. Kieler Nachrichten vom 18.07.2001 http://www.kn-online.de/htm/aktuell/kiel/c-hunde_acht_ART.htm ################################################################### Hallo Achim !! Bitte leite folgenden Notruf weiter: Liebe Schäferhündin sucht dringend neues Zuhause !! Brenda ist eine 7-jährige, bildhübsche Deutsche Schäferhündin, die leider nicht ganz gesund ist. Sie benötigt für ca. DM 15,- /Monat Herztabletten und sollte aufgrund einer Wirbelsäulenerkrankung keine Treppen steigen. Brenda ist sehr gut erzogen, wachsam und treu. Sie kann gut auch einmal allein gelassen werden und bellt nur, wenn Grund dazu besteht. Sie sucht ein Heim, möglichst mit Garten und ohne Treppen bei einem erfahrenen Hundeliebhaber. Trotz ihrer gesundheitl. Handicaps (über die ihr Tierarzt gern Auskunft gibt) ist sie kein "Pflegefall", sondern ein temperamentvoller, fröhlicher Hund. Die Halterin zieht um und kann Brenda nicht mitnehmen - es eilt also fürchterlich!! Wer kann helfen ?? Interessenten bitte euch direkt an Petra Kampa wenden Tel: (0 42 54) 80 14 75 oder per mail: pkampa@gmx.net Bild findet sich auf meiner Seite. http://www.protect-animals.de in der Rubrik Zuhause gesucht. Danke für Deine Hilfe. Liebe Grüsse Simone ########################################## Hundeverordnung -- Beißer ohne Leine Von Matthias Niewels Bergisch Gladbach - Renate Frenking wollte mit Hund Chico nur eine Runde um den Block drehen. Für den Mischling endete das mit einer tiefen Bisswunde. Ein Terrier war aus einem Hauseingang auf den kleinen Hund los gerannt und hatte sich festgebissen. Renate Frenking: "Mindestens fünf Minuten musste ich mit ansehen, wie dieses Tier Chico im Maul hatte und hin und her schüttelte." Nach der seit Juli 2000 geltenden Landeshundeverordnung hätte der Terrier einen Maulkorb tragen und angeleint sein müssen. Tatsächlich ist das Tier nicht angemeldet und das Bergisch Gladbacher Ordnungsamt hat Mühe, den Hundehalter zu ermitteln. Die Bergisch Gladbacher Hundehalterin hält deshalb nicht viel von der Verordnung: "Was helfen denn die schönsten Buchstaben, wenn sich in der Praxis nichts ändert." Schließlich kenne in ihrem Viertel fast jeder den "Kampfhund". Und weiter: "Alle fürchten ihn." Der Pressesprecher der Stadt, Peter Schlösser, erläutert das Dilemma des Ordnungsamtes. Dort setze man auf "Einsicht, Verständigung und Mithilfe". Aber nach wie vor gebe es eine große Grauzone: "Da hat sich im Vergleich zur Zeit vor der Verordnung nichts geändert." Gemeldet werden - so auch die Erfahrung in anderen Kommune - nur die problemlosen Fälle. Meldepflichtig sind alle Tiere, die größer als 40 Zentimeter oder schwerer als 20 Kilogramm sind. In Bergisch Gladbach sind rund 1000 dieser so genannten 40/20-er Hunde registriert worden. Ihre Besitzer mussten außerdem ein Führungszeugnis beilegen. Von den in der Verordnung genannten "gefährlichen Hunden" gibt es in Bergisch Gladbach offiziell 103. Insgesamt tummeln sich im Stadtgebiet rund 4300 Vierbeiner. Mit der Verordnung unzufrieden sind viele Hundebesitzer - insbesondere die Leinenpflicht ist umstritten. Rolf Gaßmann, Inhaber eines Geschäftes für Hundebedarf, kritisiert die Stadt. So müssen 40/ 20-er Hunde auch in öffentlichen Anlagen wie am Saaler Mühlensee oder an der Paffrather Mühle angeleint werden. Diese Auslegung der Landesverordnung ist für ihn nicht nachvollziehbar: "Da schießen die Ordnungshüter in Bergisch Gladbach weit übers Ziel heraus." Gaßmann ist allerdings froh, dass wenigstens die anfängliche "Hysterie und Panikmache" abgeflaut sei. "Da wurde aus jeder Mücke ein Elefant gemacht." Angriffe wie auf Chico sind seiner Meinung nach durch keine Verordnung der Welt zu stoppen. "Die wird es immer geben." Das Problem sei der Mensch und nicht der Hund. Bei der Polizei hat die Hundeverordnung keine großen Veränderungen nach sich gezogen. Pressesprecher Kurt Ruland erklärte: "Die Polizei nimmt bei Verletzungen von Tieren nur die Personalien der Halter auf." Wenn ein Hund einen anderen Hund beiße, dann sei das eine Ordnungswidrigkeit. Wenn das Tier allerdings aufgehetzt wurde, dann sei dies ein Straftatbestand. In jedem Fall könnten in einem zivilrechtlichen Verfahren Entschädigungskosten geltend gemacht werden. Und so ist Renate Frenking fest entschlossen, die Attacke auf ihren Hund gerichtlich bestrafen zu lassen. Allerdings fühlt sie sich von der Stadt und auch von der Polizei "mangelhaft unterstützt". Für sie steht fest: "Durch die neue Verordnung hat sich nicht wirklich etwas verändert." http://www.ksta.de/berg/1872063.html |
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