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19.07.2001 - 3
+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++



Hier die Themen:

* Stadt Dortmund 
* Action-Held Jean Claude Van Damme verlor seinen Hund
* Therapieren oder Wegsperren?


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Stadt Dortmund 44122 Dortmund

Gebäude:Hoher Wall 15
Zimmer:105
Auskunft erteilt: Frau Kolleck
Telefon: (0231)50-2 29 71
Telefax: (0231)50-2 30 05
e-mail-adresse: hkolleck@stadtdo.de

Datum: 19. Juli 2001 

Mein Zeichen: 32/St-BB: Boussahel
Ihre Nachricht vom: *09.04.2001
Amt für öffentliche Ordnung




Ihr Beschwerdeschreiben vom 15.05.2001
Anliegen: Situation im Tierheim


Sehr geehrte Frau Boussahel,

hiermit möchte ich mich zunächst für Ihre Eingabe vom 15.05.2001 bedanken. 

In Ihrem Schreiben sprechen Sie die Situation im Tierheim Dortmund an, die auch aus meiner Sicht äußerst prekär ist. 

Generell kann ich Ihnen versichern, dass keine Tiere lediglich aus Platzgründen getötet werden. Für eine solche Euthanasie müssen Gründe bzw. Ursachen vorliegen wie bestehende Aggressivität und/oder Bissigkeit eines Hundes, so dass eine Vermittlung des Tieres aus Sicherheitsgründen nicht verantwortet werden kann. Dies gilt gleichfalls bei Verhaltensstörungen gegenüber anderen Hunden. Darüber hinaus dürfen Wirbeltiere lediglich eingeschläfert werden, wenn sie an chronischen Krankheiten leiden, die eine Dauertherapie mit hohem Aufwand erfordern würden und keine Aussicht auf einen Heilungserfolg versprechen würden.

Die angespannte Situation im Tierheim Dortmund sowie die zahlreichen Eingaben von Tierfreunden und besorgten Bürgerinnen und Bürgern habe ich zum Anlass genommen, am 14.07.2001 zusammen mit dem Regiebetrieb Stadtgrün eine Sonderaktion im Tierheim durchzuführen.

Wie Sie der Tagespressen entnehmen konnten, wurden dabei insgesamt 28 Hunde an geeignete Interessenten und Interessentinnen kostenfrei abgegeben; für 6 Hunde gibt es weitere Anfragen.


Damit hat sich die Situation im Tierheim auch im Sinne Ihrer Eingabe für eine gewisse Zeit entspannt. Da dies jedoch keine Dauerlösung darstellt, arbeiten meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an weiteren geeigneten Maßnahmen.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag



Ortwin Schäfer
Leiter des Ordnungsamtes


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http://seite1.web.de/Suche/?msg_id2269

Action-Held Jean Claude Van Damme verlor seinen Hund
  
New York (dpa) - 

Karatekoenig Jean-Claude Van Damme trauert zutiefst ueber 'den tragischen Tod seines geliebten Rottweilers Schmitzie', der kuerzlich an Knochenkrebs gestorben ist, berichtet die 'New York Post'. 

Kurz bevor das Tier eingeschlaefert werden musste, telefonierte Van Damme noch einmal mit dem Rueden: 

'Meine Frau hat den Hoerer an Schmitzies Ohr gehalten', erzaehlte der Schauspieler dem Blatt, 'und ich habe ihm gesagt, wie sehr ich ihn liebe.' 

Auch Schauspieler-Kollege Patrick Swayze beklagt den Verlust eines tierischen Freundes: 

Als sein Hund Cody kuerzlich verstarb, habe er sich 'gefuehlt, als sei mein Sohn gestorben', sagte Swayze der 'New York Post'.

'Ich habe mit niemandem zuvor so wundervolle Konversationen gehabt.'

© dpa - Meldung vom 09.07.2001 14:52 Uhr

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Therapieren oder Wegsperren?


Fundort der Leiche der 8-jährigen Julia
aus dem hessischen Biebertal


Der Kanzler spürte die Massen mal wieder hinter sich. Zielsicher
formulierte Gerhard Schröder in der "Bild am Sonntag", er komme "mehr
und mehr" zu der Auffassung, dass Kinderschänder "nicht therapierbar"
seien. Des Kanzlers Lösung: "Wegschließen - und zwar für immer!"

Volltreffer. In der Woche, in der die ermordete Julia im hessischen
Biebertal beerdigt wurde, beklagten drei von vier Deutschen den
angeblich zu laschen Umgang mit Sexualstraftätern. Wie immer, wenn
kleine Mädchen entführt, vergewaltigt und getötet werden, schlägt die
Stunde der Populisten.

Die Berichterstattung in den Medien vermittelt den Eindruck, als
würden beinahe täglich Kinder entführt und umgebracht. Tatsächlich gab
es 1999 und 2000 jeweils zwei Fälle - grauenvoll genug. Doch die Täter
müssen bereits mit Höchststrafen rechnen:

- Lebenslange Haft für Armin Schreiner, der 1996 die kleine Natalie
vergewaltigte und das bewusstlose Mädchen in den Lech geworfen hatte.
Natalie ertrank.

- Lebenslange Haft für Ronnie Rieken, der die 13-jährige Ulrike und
die elfjährige Christina brutal ermordet hatte.

- Lebenslange Haft für Rolf Diesterweg, der im Januar 1997 die
zehnjährige Kim misshandelt und getötet hatte.
Hamburgs Topfahnder Reinhard Chedor sagt: "Emotional betrachtet, bin
ich mit dem Kanzler-Wort einverstanden. Denn er zeigt Mitgefühl für
die Opfer. Wie das aber in unser Rechtssystem passen soll, ist mir
nicht klar."

Bei vielen Experten provozieren Schröders Sprüche fassungsloses
Kopfschütteln. Der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Geert
Mackenroth, erinnert an den Grundsatz der Menschenwürde und lehnt
pauschale Änderungen ab: "Das geht so schlicht nicht." Christian
Pfeiffer (SPD), niedersächsischer Justizminister, verweist auf die
bestehenden Gesetze: "Die reichen aus." Der Mainzer Psychologie-
Professor und renommierte Gutachter Johann Glatzel sagt: "Als
ehemaliger Strafverteidiger müsste der Kanzler wissen, was im Gesetz
steht. Unverständlich, warum er jetzt in die Rolle des Laien
wechselt."

Es waren immerhin die Sozialdemokraten, die in den frühen siebziger
Jahren die große Strafrechtsreform durchsetzten. Das mittelalterliche
Zuchthaus, das allein dem Wegsperren diente, wurde ersetzt durch einen
Strafvollzug, der von Beginn an nur ein Ziel hat: die
Wiedereingliederung des Täters in die Gesellschaft. Im "Lebach"-Urteil
verankerte das Bundesverfassungsgericht 1973 den Grundsatz: "Der
Sozialstaat verlangt, dass im Vollzug dem Gefangenen persönliche Hilfe
zur Ermöglichung eigener Selbsthilfe geleistet und soziale Betreuung
und Fürsorge gewährt werden." So viel Aufwand, um wegzuschließen -
"und zwar für immer"?

Bislang müssen sich die Gerichte bei der Verurteilung von
Sexualstraftätern entscheiden - zwischen Gefängnis und
Maßregelvollzug. Eine Gefängnisstrafe erhält, wer für voll schuldfähig
angesehen wird. Für den sexuellen Missbrauch von Kindern sieht das
Gesetz Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren vor. Auf Sexualmord
steht lebenslänglich. Wiederholungstäter mit Sexualdelikten müssen
bereits jetzt mit Sicherungsverwahrung rechnen: Sie müssen nach
Absitzen ihrer Strafe noch bis zu zehn Jahre länger im Gefängnis
bleiben. Schwerstkriminelle haben eine unbegrenzte Verwahrung zu
gewärtigen.

In den Maßregelvollzug schickt das Gericht Täter, die es für
vermindert schuldfähig oder schuldunfähig hält. Nur hier werden aus
Tätern Patienten, die von Fachpersonal unter strengsten
Sicherheitsvorkehrungen therapiert werden sollen. Erst wenn alle
Beteiligten einig sind, gibt es Lockerungen. Und bis jemand rauskommt,
vergehen in der Regel viele Jahre.

Therapie gilt allgemein als der beste Opferschutz - wenn auch ohne
Garantie. Sadistischen Mördern wie Jürgen Bartsch, der in den
sechziger Jahren Kinder entführte, um sie vorsätzlich zu töten, ist
nur schwer zu helfen. Auch gibt es keine hundertprozentigen Prognosen
über die Entwicklung solcher Täter. "Probleme sind erkennbar, die
durchaus aus anderen

Bereichen wie Medizin, Luftfahrt, ja sogar der Wettervorhersage
bekannt sind", heißt es in der Anleitung zum "HCR 20", einer von
kanadischen Wissenschaftlern entwickelten Prognose-Checkliste, die
auch hierzulande immer mehr Anwendung findet.

"Es ist unmöglich, von irgendeinem Menschen ohne jede Einschränkung zu
sagen, dass keine ,Gefahr? mehr bestehe, dass dessen ,Gefährlichkeit?
fortbestehe", schreibt der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für
Sexualforschung in einer Stellungnahme zum "Gesetz zur Bekämpfung von
Sexualdelikten", das zahlreiche Verschärfungen des Strafrechts
festschreibt. Pädophilie etwa halten Fachleute für unheilbar. Mit
Hilfe einer Verhaltenstherapie kann der Patient jedoch lernen, damit
umzugehen - also gezielt Hilfe zu suchen, wenn er das Gefühl bekommt,
die Kontrolle zu verlieren.

Ohne Hilfe bleibt jeder, der hinter Schloss und Riegel landet, sich
selbst überlassen. "Ich weiß ganz genau, wenn Leute wie ich nicht
behandelt werden, entlässt man lebende Zeitbomben", sagt Thomas M.,
der Ende der achtziger Jahre zu langjähriger Haft verurteilt wurde. Er
musste sich eine Therapie per Gerichtsbeschluss erkämpfen - denn wer
ins Gefängnis muss, bekommt nur selten qualifizierten Beistand. Alle
vier Wochen ein einstündiges Gespräch mit dem Gefängnispsychiater ist
die Regel. Guntram Knecht, Leiter des Maßregelvollzugs im Hamburger
Klinikum Nord Ochsenzoll, spricht von einer "psychiatrischen
Schmalspurbehandlung" für Insassen im Strafvollzug. Der
Rechtsausschuss des Bundestages kam nach einer Anhörung zu dem
Schluss: "Die Situation ist unbefriedigend."

Dennoch werden 97 Prozent der in Deutschland verurteilten
Sexualverbrecher im Strafvollzug weggesperrt, wo sie keine angemessene
Therapie erfahren. Der Fehler liegt im System. Denn im frühen Stadium
des Prozesses müssen Richter, Staatsanwalt oder Verteidiger - allesamt
psychiatrische Laien - entscheiden, ob eine Einschränkung der
Schuldfähigkeit vorliegen könnte und der Beschuldigte daher
begutachtet werden muss. Vom Urteil des Experten hängt dann wiederum
ab, wohin der Delinquent gesperrt wird: in die Maßregel oder in den
Strafvollzug, zur Behandlung oder zum Absitzen.

Diese Kopplung von Schuldfähigkeit und Therapiemöglichkeit hält
Norbert Leygraf, bundesweit anerkannter Gutachter und Professor für
Forensische Psychiatrie, für "höchst problematisch". Denn auch den
Verurteilten im Strafvollzug sollte eine Therapie zumindest angeboten
werden. Ansonsten drohen die Einmaltäter zu Wiederholungstätern zu
werden.

Längst nicht jeder Sexualtäter ist behandlungsfähig. Voraussetzung für
den Erfolg einer Therapie sind ein Mindestmaß an Intelligenz und vor
allem der Wille zur Therapie. "Da fallen rund zehn Prozent aus", sagt
Ochsenzoll-Direktor Knecht. Professor Klaus M. Beier, einer der
führenden deutschen Sexualwissenschaftler, wird deutlicher: "Für
therapieunfähige und -unwillige Täter bleibt nur die Möglichkeit der
Sicherung."


Die Experten sind sich einig, dass Therapien mehr bringen als das von
Schröder geforderte lebenslange Wegsperren. Andreas Hoyer,
Strafrechtsprofessor an der Universität Regensburg, sagt: "Mit
erhöhter Strafandrohung lassen sich vielleicht die Täter in Verkehrs-
oder Vermögensdelikten abschrecken, aber doch keine Sexualstraftäter.
Bei denen stehen irrationalere Überlegungen im Vordergrund."

Sinnvoller als populistische Forderungen wäre eine Begutachtung der
Praxis im deutschen Maßregelvollzug. "Die Forensische Psychiatrie ist
leider die letzte Ecke der Psychiatrie, mit der keiner etwas zu tun
haben möchte", sagt Hans-Joachim Schwarz, Chefarzt des Psychiatrischen
Krankenhauses im schleswig-holsteinischen Rickling. Seit Jahren leidet
die Forensische Psychiatrie an chronischem Nachwuchs- und
Personalmangel. Derzeit gibt es etwa 30 bis 50 qualifizierte Fachleute
in Deutschland, der Bedarf wird auf das Zehnfache geschätzt. "Es gibt
so gut wie keine Ausbildung für den Umgang mit Sexualstraftätern",
klagt Beier.

Erst allmählich entstehen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, so im
nordrhein-westfälischen Eickelborn, wo jetzt 20 Ärzte und Psychologen
in zwei Jahren die Begutachtung von Triebtätern lernen sollen, oder an
der Berliner Charite, wo Beier bereits seit 1997 entsprechende
Fortbildungen anbietet: "Als Gutachter oder als Therapeut müssen Sie
Fragen stellen, die einem selbst sehr schwer fallen, und wenn Sie
nicht die richtigen Fragen stellen, erfahren Sie gar nichts."

Die Behandlung von Sexualstraftätern gilt auch als unbeliebt, weil
ihre Therapie nicht nur langwierig und schwierig ist, sondern zudem
gesellschaftlich nicht gewollt. "Wir sollen therapieren, aber
niemanden entlassen", beschreibt Maria Bolze das Dilemma. Die
Psychotherapeutin hat knapp sechs Jahre lang im Maßregelvollzug in
Sachsen-Anhalt gearbeitet. Sie hat den Job gekündigt: "Im Grunde ist
das doch nur l‘art pour l‘art."

Die Zustände in vielen Maßregelvollzugsanstalten genügen nicht
modernen Ansprüchen. So wird im "Ostseezentrum für seelische
Gesundheit" in Neustadt/ Holstein jeder neue Straftäter zunächst in
eine "Sackzelle" gesperrt - einen nur mit Bett oder Matratze
möblierten Raum. "Ich habe Todesangst ausgestanden", sagt ein 30-
Jähriger, der später rehabilitiert wurde.

Eine 29-jährige Pflegerin aus einer norddeutschen Klinik berichtet,
dass in der geschlossenen Abteilung nur eine Kinderpsychologin zur
Verfügung stehe. "Von der bekommen wir nur selten die Order: ,Ich will
mal den Patienten X sprechen,

holen Sie den mal!?" In der Regel bekämen die Patienten ruhig
stellende Medikamente. Angesichts solcher Erfahrungen bleibt der Frau
nur die zynische Frage: "Therapie? Was ist das? Kann man das essen?"

In den ostdeutschen Kliniken sieht es insgesamt noch schlimmer aus.
Einmal pro Woche gibt es so etwas wie ein Gruppengespräch, aber
meistens geht es nur um Fernsehzeiten oder schimmlige Duschen. Für
Einzelgespräche mit einem Therapeuten ist nur eine Stunde wöchentlich
vorgesehen, und die fällt meist aus. Wenn nicht, gibt es allenfalls
Fragen wie: "Wann haben Sie das letzte Mal onaniert?"

Geantwortet wird von den Insassen oft so, dass sie in der Beurteilung
möglichst gut abschneiden. Markus B., der 18 Monate lang Zimmernachbar
von Frank Schmökel in der Landesklinik Brandenburg war, berichtet:
"Man sagt, was die Ärzte hören wollen. Dass man aus seinen Fehlern
gelernt hat, dass man willig ist, die Therapie durchzuziehen, um
draußen ein neues Leben zu beginnen." Der mutmaßliche Mörder und
Vergewaltiger Schmökel gilt als Meister der Verstellung, der möglichst
schnell möglichst weit reichende Freiheiten bekommen will. Nur
versierte Experten erkennen die Lügen.

Wenn dann einmal im Jahr das Gutachten über jeden Häftling geschrieben
werden muss, begnügen sich die zuständigen Vollstreckungskammern
häufig mit den Expertisen der Anstaltstherapeuten - die somit ihre
eigene Arbeit beurteilen. "Das kommt immer wieder vor", sagt ein
Hamburger Richter, der anderthalb Jahre in einer solchen Kammer saß.
Er kam frisch aus dem Referendariat, als er über den Freigang von
Frauenmördern zu entscheiden hatte. "Derart unerfahren kann man sich
nur auf das Gutachten stützen."

Wenn ein Patient aus dem Maßregelvollzug entlassen wird, steht er
völlig allein da. Es gibt keine Einrichtungen für ihn, und die
Krankenkassen weigern sich, eine Nachbetreuung zu bezahlen. "Das ist
ein Skandal", sagt Ochsenzoll-Chef Knecht, "das gefährdet den
Therapieerfolg."

Die Niederlande machen vor, wie man mit Sexualstraftätern umgehen
kann. Sämtliche Delinquenten werden von einem Psychiater und einem
Bewährungshelfer untersucht, die meisten bekommen ein Therapieangebot.
Nach Beginn lässt sich das Gericht regelmäßig berichten, wie es läuft.
Bricht der Klient die Therapie ab, wird er inhaftiert, bringt die
Behandlung nichts, muss der Häftling in Sicherungsverwahrung.

Die Methode ist umstritten: Sie arbeitet vor allem mit der
Opferperspektive, das heißt, die Täter müssen in die Opferrolle
schlüpfen, werden beleidigt und gedemütigt, um zu erkennen, was andere
durch sie erlitten haben. Jan Niemantsverdriet, Sprecher einer Klinik
in Utrecht, sagt: "Wenn man diese Leute nur in das Gefängnis steckt
und sonst nichts mit ihnen tut, liegt die Wahrscheinlichkeit, dass sie
später wieder ähnliche Verbrechen begehen, bei fast 100 Prozent."

Florian Gless / Mitarbeit: Gerd Elendt, Günter Handlögten, Martin
Knobbe, Dieter Krause, Rainer Nübel, Holger Witzel



http://www.stern.de/politik/news/tagesthema/artikel_27985.html

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