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21.07.2001 - 2
+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++



Hier die Themen:


* "Hundehaltungsverordnung" und "Hundehalterverordnung"
* Ich wohne in Rheinland-Pfalz und bin FDP-Mitglied.
* Es bleiben Angst und Misstrauen




"Hundehaltungsverordnung" und "Hundehalterverordnung"
Amtstierärztliche Aufgabenstellung und Problembereich
ordnungsbehördlichen Handelns

Arnim Beduhn:

Die in der Überschrift genannten Verordnungen basieren auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen. Die Verordnung über das Halten von Hunden im Freien vom 06. Juni 1974 wurde auf der Grundlage des damaligen § 13 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes erlassen, und hat
somit seit ihrem Inkrafttreten Allgemeingültigkeit für die Bundesrepublik, in den neuen Ländern mit Wirkung vom 01. Juli 1991. Sie regelt tierschutzrelevante Fragen bei der

* Anbindehaltung
* der Zwingerhaltung
* sonstigen Haltung sowie
* Wartung und Pflege

von Hunden, die im Freien gehalten werden. Sie findet keine Verwendung auf Hütehunde in Begleitung von Herden, auf Hunde während tierärztlicher, insbesonderer stationärer Behandlungsmaßnahmen sowie auf Hunde, die zu wissenschaftlichen Tierversuchen herangezogen werden. Mit der Hundehaltungsverordnung ist dem Amtstierarztein sehr gutes Instrument zur Beseitigung tierschutzwidriger Hundehaltungsbedingungen in die Hand gegeben worden. Diese Verordnung
in Verbindung mit dem Tierschutzgesetz ermöglicht eine erfolgreiche Einflussnahme auf die Durchsetzung artgemäßer Hundehaltungsbedingungen.

Die Detailregelungen, wie Angaben über die Größe, Beschaffenheit, Wärmedämmung und Hygiene des zu schaffenden Schutzraumes und die Festlegung, wie eine Anbindehaltung tierartgerecht zu gestalten ist, gestatten gegenüber den Tierhaltern gezielte Auflagen zu erlassen, die noch durch die Vorschriften der §§ 4 bis 6 über die Gestaltung anderer Haltungsarten im Freien für Hunde erweitert werden können.
Auch über die notwendigen täglichen Sozialkontakte, über die Beschaffenheit von Futter- und Tränkbehältnissen sowie über den zu gewährenden Mindestauslauf gibt diese Verordnung verbindliche
Hinweise. Die Verbotsvorschriften regeln abschließend das Anbindeverbot mittels Würge- oder Stachelhalsband für tragende und säugende sowie kranke Hunde und schreiben den Schutz der Tiere vor anhaltend nasser Witterung vor.

Bei dem Erlass der Hundehalterverordnungen haben einige Bundesländer von ihrem Recht der konkurrierenden Gesetzgebung Gebrauch gemacht und zum Teil landesrechtliche Verordnungen, aber auch überwiegend miniterielle Verordnungen als Polizeiverordnungen im Rahmen ordnungsbehördlicher Regelungen erlassen. Diese Verordnungen haben nicht tierschutzrelevante Bestimmungen, sondern ordnungsbehördliche und Sicherheitsvorkehrungen zum Inhalt, wodurch gewährleistet werden soll, dass Hunde keine Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und keine Gefährdung von Menschen, oder von anderen Tieren verursachen.

Von ihrem Verordnungsrecht auf diesem Gebiet haben bisher acht Bundesländer Gebrauch gemacht. Das Land Brandenburg hat als Erstes der neuen Bundesländer mit seiner ordnungsbehördlichen Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung) vom 22. Februar
1993 diesem Regelungsbedarf Rechnung getragen. Ähnlich wie in den Ländern Bremen, Hessen Rheinland-Pfalz und Schleswig Holstein werden im Land Brandenburg in der Hundehalterverordnung ordnungsbehördliche Belange wie


* Allgemeine Aufsichtspflichten,
* Leinen- und Maulkorbzwang,
* Annahme der Bissigkeit,
* Mitnahmeverbot und
* Untersagung der Haltung von Hunden bei Nichtvorhandensein bestimmter Voraussetzungen

geregelt. Dabei wird herausgestellt, dass bei nicht sachgerechtem Umgang mit Hunden, bei Vernachlässigung klar definierter Pflichten, mangelndem Hygienebewußtsein des Besitzers oder Verfügungsberechtigten sowie bei fehlender Zuverlässigkeit von Hundehaltern Gefahren
resultieren können, die behördliche Auflagen und Einschränkungen zur Folge haben. Die Verordnung stellt darauf ab, dass bei Nichterfüllung durch die Halter in erster Linie Gefahren resultieren, die aber oft
ungerechterweise in der Öffentlichkeit dem Tier zugeschrieben werden. Die inhaltliche Grundlage dieser Hundehalterverordnungen findet sich im Tierschutzgesetz i § 1 wieder, der den Zweck des Gesetzes
dahingehend definiert, dass der Mensch die Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf trägt und für den Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere zuständig ist.

Die Verordnungsgeber der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg haben sich bei der Regelung der Hundehalterproblematik sehr eng gefasst und ihre Verordnungen auf die Haltung von gefährlichen Hunden bzw. auf die Zucht und das Halten von Kampfhunden reduziert. Dabei
bleibt das in Brandenburg geregelte umfangreiche Gebiet ordnungsbehördlicher Belange unberücksichtigt und ist wie hier, nicht in dieser speziellen Rechtsverordnung geregelt. Der Begriff der
Kampfhunde ist bisher kynologisch nicht definiert. Der derzeitige Meinungsstand versteht darunter alle diejenigen Hunde, die unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit kein artspezifisches Sozialverhalten
entwickelt haben, sondern vielmehr durch ein besonders aggressives Verhalten sowohl gegenüber Artgenossen als auch Menschen auffallen. 
Die Aufzählung von Hunden in einer Rechtsverordnung und ihre Deklarierung als sogenannte Kampfhunde mit einer daraus abzuleitenden Rechtsfolge ist bei dem gegenwärtigen Wissensstand nicht geeignet, das Vertrauen verantwortungsbewußter Halter solcher Tiere zum Gesetzgeber
zu fördern.

Auch die drastische Erhöhung der Steuer für willkürlich festgesetze Hunderassen wird von deren Haltern eher als unverständliche Bestrafung Einzelner empfunden, nicht aber als ein probates Mittel, Verletzungen von Menschen und Tieren durch Hundebisse zu reduzieren. Eine über Jahre vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Uecker-Randow geführte Biss-Statistik weist sogenannte Kampfhunde als Verursacher sowohl bezüglich der Schwere als auch der Häufigkeit
gesetzter Verletzungen noch hinter Hunderassen folgend aus, die landläufig zu den Schoßhunden zählen.

Der Landkreis Uecker-Randow ist im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern an der Deutsch-Polnischen Grenze am Stettiner Haff gelegen. Zu dem  1.624 qkm großen Landkreis gehören fünf amtsfreie Städte und 60 Gemeinden, in denen Ende 1998 insgesamt 87.442 Einwohner lebten. Mit
54 Einwohner je qkm liegt der Landkreis unter dem Landesdurchschnitt, der 78 Einwohner je qkm beträgt. 58, 4 Prozent der Landkreisbewohner leben in den fünf amtsfreien Städten Pasewalk, Torgelow, Ueckermünde, Eggesin und Strasburg.

Im Zeitraum von 1996 bis 1999 sind an insgesamt 724 erfassten Hundebissen bei eindeutiger Rasse- und Mischlingsdifferenzierung sogenannte "Kampfhunde" nur sechsmal Verursacher von Verletzungen bei Menschen gewesen. Das ist eine Häufigkeit innerhalb von vier Jahren von 0, 83 Prozent. Als häufigste Bissverursacher sind 246 Schäferhunde ermittelt worden, wobei auch Verletzungen bei der ausbildung sowie beim Diensthundegebrauch im Einsatz registriert wurden. 
Mischlinge, die in absoluter Ermangelung von äußeren Merkmalen keiner Rasse zuzuordnen waren, verursachten im Auswertungszeitraum 214 Bissverletzungen. In abnehmender Häufigkeit folgten 
  • Dackel (40), 
  • Rottweiler (36), 
  • Spitz (27), 
  • Terrier (26), 
  • Dobermann (20),
  • Schnauzer (14), 
  • Collie (10), 
  • Hovawarth (7), 
  • Deutsch-Drahthaar (7), 
  • Deutsche Dogge (6), 
  • Dalmatiner (6), 
  • Westie (6), 
  • Golden Retriever (4),
  •  Pudel (4), 
  • Berner Sennenhund (4),
  • Kaukasier (4), 
  • Bullterrier (3),
    Staffordshireterrier (3), 
  • Pekinese (2), 
  • Mastino (1) 
  • sowie Boxer, Leonberger, Bobtail, Irish Setter, Münsterländer, Deutsche Bracke,
    Tibet-Terrier, Kromfohrländer, Husky und Neufundländer je einer. 

Außer durch Hunde wurden Menschen auch noch durch andere Tierarten durch
Bisse verletzt. Dabei sind

  • 73 Katzen,
  • 8 Pferde, 
  • 2 Esel, 
  • 1 Kuh,
  • 4 Ratten, 
  • 3 Frettchen bzw. Nerze, 
  • 1 Hamster, 
  • 1 Hahn und 
  • 2 Füchse  


registriert worden.

Die in der Anlage beigefügten zwei Diagramme verdeutlichen die Tierbissstatistik für den Landkreis Uecker-Randow im Jahr 1999. Im Diagramm der monatlichen Verteilung wird eine höhere Häufigkeit der
Bissaktivität während der warmen Jahreszeit deutlich. Das Diagramm Verletzungen 1999 durch Tierbisse verdeutlicht noch einmal als Überblick die dominierende Rolle von Hunden als Verursacher von tierverletzungen.

Zusammenfassend wird für den Landkreis Uecker-Randow festgestellt:

1.
Tierbisse werden mit einer zahlenmäßigen Häufung besonders in der
warmen Jahreszeit registriert.

2.
Hauptverursacher sind Hunde, unabhängig von Größe und
Rassezugehörigkeit. Schäferhunde sind auf Grund ihrer sehr
verbreiteten Haltung zahlenmäßig häufiger Verursacher von Verletzungen
als andere Rassen.

3.
Hunderassen, denen die ungerechtfertigte Zusatzbezeichnung
"Kampfhunde" verliehen wurde, spielen bei Verletzungen in dem ländlich
strukturierten und dünn besiedelten Landkreis eine untergeordnete
Rolle.

4.
Verletzungen durch Tierbisse werden im gesamten Territorium des
Landkreises registriert, mit einer zahlenmäßigen Häufung in Städten
durch Hunde. Dabei rangiert Ueckermünde (11.912 Einwohner) vor
Pasewalk (12.983 Einwohner), Torgelow (11.820 Einwohner), Eggesin
(7.249 Einwohner) und Straburg (7.111 Einwohner).


Monatliche Verteilung der Hundebißverletzungen im Landkreis Uecker-
Randow 1999

Januar 12
Februar 18
März 14
April 32
Mai 25
Juni 26
Juli 15
August 27
September 16
Oktober 20
November 6
Dezember 12

Verletzungen 1999 durch Tierbisse (Gesamt 239)

Hund (213)
Katze (15)
Ratte (2)
Fuchs (2)
Marder (1)
Kaninchen (1)
Pferd (1)
Nerz (1)
Wühlmaus o. Wasserratte (1)
Esel (1)
Kuh (1)

Anschrift des Verfassers: 

Landkreis Uecker-Randow, Herrn Dr. Arnim Beduhn, An der Kürassierkaserne 9, 17309 Pasewalk

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wohne in Rheinland-Pfalz und bin FDP-Mitglied. In dem o. g. Artikel aus der Rheinpfalz vom 21.07.2001 steht, dass die "Saar-FDP" die Förderung eines Hundetherapie-Zentrums als schlechten Witz bezeichnet und weiter: "Auch im Tierschutz gebe es eine Grenze, die nicht überschritten werden sollte. Bei Kampfhunden sei dabei kein Spielraum vorhanden."

Während die FDP-Bundestagsfraktion eine Verfassungsbeschwerde gegen das "Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde" vorbereitet, steht die Saar-FDP offenbar immer noch auf dem Standpunkt, dass es bei Hunden generell gefährliche Rassen gibt.

Die Hundehalter aller politischen Richtungen haben am eigenen Leibe erfahren müssen, dass Liberalität der wichtigste Garant einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung ist und sind deshalb in die FDP
eingetreten.

Die Verfassungsbeschwerde der FDP-Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat, unbeachtet der Dauer des Verfahrens, nach Auskunft von Juristen (auch solcher, die nicht in der Pro-Hunde-Bewegung engagiert sind), hochwahrscheinlich in allen Punkten Erfolg.

Die Allianz der größten Hundehasser in politischen Machtpositionen wusste das immer schon.

Deshalb auch deren Eile, bis zur Konsolidierung EU- und verfassungskonformer, juristisch einwandfreier Regelungen, Tatsachen zu schaffen und möglichst viele Hunde, die äußerlich dem von der Springer-Presse entworfenen Feindbild entsprechen, aus dem Straßenbild zu entfernen. (Vergleichbar den US-amerikanischen Bürgermeistern, die Obdachlose aus den Citys in die Vororte evakuieren.)

Der Beifall des Pöbels, dem die Abschottung vor Problemen wichtiger ist, als deren Lösung, ist ihnen hier wie dort sicher.

Der größte bundesdeutsche Hetzer gegen unsere Hunde ist der durchgeknallte Vorsitzende des Deutschen Kinderschutzbundes, ein Herr Wilken.

Seit einem Jahr verkündet diese beratungsresistente Figur stereotyp das Gleiche: "Diese Hunde müssen weg!" Wenn er davon Wind bekommt, dass in Sachsen wieder Wölfe herumlaufen, wird er als nächstes brüllen: "Diese Wölfe müssen weg!"

Jeden Tag wird auf unseren Straßen ein Kind von einem Autofahrer abgemurkst. Tag für Tag und immerfort. Doch der Satz "Diese Autos müssen weg." kommt nicht über seine Lippen. Wahrscheinlich spürt er instinktiv, dass solch eine Äußerung bei seiner Klientel nicht so gut ankäme und deswegen läßt er es bleiben und jeden Tag stirbt ein weiteres Kind.

Bei den dem Homo sapiens so nahe stehenden Mitgeschöpfen, wie es Hunde nun einmal sind, hat Rassendiskriminierung nichts verloren. "Die Deutschen haben schon wieder Rassengesetze" heißt es jetzt im Ausland.

Ich würde mich freuen, wenn auch die Saar-FDP für alle(!) Menschen das hochhalten könnte, was die Grundfesten dieser Partei sind: Freiheit und Liberalität!

Mit freundlichen Grüßen
PDir a. D. Dipl.-Ing. Bernd Schwab, Koblenz

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http://www.rp-
online.de/news/lokales/remscheid/2001-0721/l020000028_20101.ht
ml



21.07.01

rheinische post

Ein Jahr nach Einfuehrung der Landeshundeverordnung hat sich die Lage noch nicht normalisiert
Es bleiben Angst und Misstrauen

(RP). Der Schreibtisch von Michael Sauer ist voll. Vor einem Jahr, am 30. Juni 2000, wurde die so genannte Landeshundeverordnung eingefuehrt. Zwoelf Monate spaeter sorgt dieses Regelwerk immer noch dafuer, dass sich der Sachgebietsleiter fuer allgemeine Ordnungsangelegenheiten ueber Arbeitsman gel nicht beklagen kann. "Am 6. Juli ist die Meldefrist fuer grosse Hunde abgelaufen", erzaehlt Sauer. "Dadurch ist in den letzten Wochen ein ganzer Schwung von Antraegen hinzugekommen, der jetzt bearbeitet werden muss.

Auch auf den Strassen ist die Normalitaet nicht mehr zurueckgekehrt. 
Das Verhaeltnis zwischen Hunde haltern und ihren Mitmenschen bleibt angespannt. Und es trifft nicht mehr nur Kampfhunde. "Es hat sich nichts beruhigt", sagt Eva Huebeler-Schenck.

Die Tieraerztin und Verhaltensberaterin hat alle Haende voll zu tun.
Dabei bitten nicht nur Hal ter von aggressiven Hunden um ihren Rat:

Angst beherrscht das Verhaeltnis zwischen Hundehaltern und ihren Mitmenschen. Egal, ob Schaeferhund, Dalmatiner oder Mischling - "die Landeshundeverordnung hat ein derartiges Misstrauen gesaet , dass es eine Katastrophe ist".

Halter von grossen Hunden seien Repressalien ausgesetzt, die sogar in Rechtsstreitereien und Wohnungskuendigungen muendeten. Die Gehege in den Tierheimen seien staendig belegt. Grund:

"Es dauert viel laenger, bis Hund e an neue Besitzer vermittelt werden koennen." Kaum ertraeglich fuer die ohneh in schon durch Trennung traumatisierten Vierbeiner. Allein 40 Hunde warten im Remscheider
Tierasyl auf ein neues Herrchen oder Frauchen, "und das sind bei uns gar nicht mal Kampfhunde, sondern in der Regel ueber die Anlage II klassifizierte Rassen wie Dobermaenner oder Rottweiler", erklaert Tierheimleiter Axel Werbeck. Das Tierheimpersonal wur de bereits auf sechs Kraefte aufgestockt. Neben der laengeren Verweildauer de r Hunde ein weiterer Kostenfaktor, den man mit einem Zuschuss aus staedtische n Mitteln aufzufangen hofft. Vorausgesetzt, die Stadt zahlt.

Die aber muss mit einer Flut von Antraegen kaempfen. 758 Vierbeiner wurden seit Mitte vergangenen Jahres registriert - sie gehoeren zu den entweder in Anlage I und II als gefaehrlich eingestuften Rassen oder sind groesser als 40 Zentimeter und schwerer als 20 Kilogramm. "Die Arbeit ist nicht weniger geworden, im Gegenteil", erzaehlt Michael Sauer, Sachgebietsleiter fuer allgemeine Ordnungsangelegenheiten. Das Team seiner Abteilung wurde indes nicht vergroessert:

Vier Sachbearbeiter sollten sich neben ihrer uebrigen Arbeit wie etwa der Kontrolle von Gaststaetten eigentlich auch noch darum kuemmern, ob Hundehalter ihren Lie bling angeleint haben oder nicht.

"Doch dazu sind wir gar nicht in der Lage", erklaert Sauer.

So bleibt es bei Ermahnungen, wenn ihm und seinen Mitarbeit ern Hunde mit ungewoehnlichem Verhalten ins Auge fallen. Dass die Stapel auf Michael Sauers Schreibtisch in naechster Zeit kleiner werden koennten, ist kaum zu erwarten.

"Bis Januar kommenden Jahres koennen Hundehalter alle noetigen Unterlagen wie das polizeiliche Fuehrungszeugnis nachreichen."

Immerhin - "ein Gutes hat die ganze Sache vielleicht", ueberlegt Tierheimleiter Werbeck.

"Einige Hundehalter haben mehr Verantwortungsbewusstsein entwickelt.

" Einige - "aber das sind immer noch nicht genuegend."
Von ALEXANDRA KEMP

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mmer noch nicht genuegend."
Von ALEXANDRA KEMP

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