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24.07.2001 - 2

+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++




Heute mit diesem:

* FDP will keine Rasselisten mehr
* Postboten auf Hunde "losgelassen"
* Ratsmitglied hat verfassungsrechtliche Bedenken
* Bonner Ergebnis ist Klimaschutz "ultralight"
* Für Norwegen ist der Wal nicht mehr als ein Rohstoff
* Geschuetzte Tiere auf langen Listen


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http://www.fr-aktuell.de/fr/0407/t0407004.htm

Kampfhundegesetz

FDP will keine Rasselisten mehr

WIESBADEN.

Bei dem geplanten Hessischen Kampfhundegesetz will die FDP-Fraktion
gegen Innenminister Volker Bouffier (CDU) den Verzicht auf so genannte
Rasseverbotslisten durchsetzen.

"Die FDP haelt wenig davon, ordentliche Hundehalterfamilien generell
zu kriminalisieren, nur weil sie sich den Hund einer bestimmten Rasse
halten", sagte FDP-Fraktionschef Joerg-Uwe Hahn am Montag. Das
Innenministerium bekraeftigte dagegen, man wolle grundsaetzlich an dem
Prinzip festhalten, "besonders gefaehrliche" Hunderassen in einer
Liste zu benennen.

Die Rasselisten sind umstritten.

Nachdem vor einem Jahr in Hamburg ein Junge von Kampfhunden getoetet
worden war, hatte Bouffier in einer Eilverordnung zunaechst 16
Hunderassen genannt, die mit einem Zuchtverbot belegt wurden u nd nur
noch mit Maulkorb ausgefuehrt werden durften.

Nach Protesten von Hundehaltern wurde die Liste dann auf nur noch drei
Rassen zusammengestrichen. Schliesslich kippte der Hessische
Verwaltungsgerichtshof in Kassel weitere Teile der Bouffier-
Verordnung. Voraussichtlich Ende August will sich der
Verwaltungsgerichtshof erneut mit der Hessischen Hundeverordnung
befassen. In ihrer aktuellen Version sieht si e einen Wesenstest fuer
Hunde vor, deren Rasse als aggressiv eingestuft wird.

Tiere, die diesen Test nicht bestehen, werden mit Sanktionen belegt.

Erst nach einer Entscheidung der Kasseler Richter ueber diese
Verordnung will Bouffier seinen bereits vor einem Jahr angekuendigten
Entwurf fuer ein neu es Hundegesetz vorlegen.

Fuer die FDP ist schon jetzt klar, dass es darin keine
"pauschalierenden Rasseverbotslisten" mehr geben duerfe. Wesenstests
fuer Hunde und Sachkundepruefungen fuer Kampfhunde-Besitzer halte er
dagegen fuer richti g, sagte Hahn.

Denn nicht immer seien die in Rasselisten gefuehrten Tiere auch
Problemhunde. Die Auswertung von "Beissunfaellen" zeige vielmehr, dass
die Mehrzahl der beteiligten Hunderassen gar nicht auf den gaengigen
Kampfhunde-Listen zu finden seien. mat

[ document info ]
Copyright © Frankfurter Rundschau 2001

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AW: Denn nicht immer seien ..... ??? Prozentual gesehen sogar sehr
selten - schaut mal die Statistiken der Wesenstests z.B.

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Postboten auf Hunde "losgelassen"


Sprichwörtlich sind sie sich Spinnefeind: Hund und Postbote. In
Komödien gerne zur Belustigung der Zuschauer bemüht, wird die
Gegnerschaft in der Realität zum ernsten Problem. Mit rund 30 Prozent
der Arbeitsunfälle sind Hundebisse bundesweit die zweithäufigste
Unfallursache bei den Briefträgern. Im Jahr 2000 wurden von den 5000
Zustellern in Schleswig-Holstein 191 gebissen, 34 mehr als 1999;
Behandlung und Krankentage kosteten rund 520000 DM - Grund genug, die
Zusteller im Umgang mit den Tieren zu schulen.
"Wenn ein Hund beißt, dann haben Hundehalter und Opfer etwas falsch
gemacht", sagt Stefan Begier, der mit seinen beiden Schäferhunden
Assard und Olga von Preußenstein die Briefträger des
Zustellstützpunktes Mettenhof schult. "Wenn so ein Hund kommt, dann
laufe ich weg, so schnell kommt der gar nicht hinterher", behauptet
Postbote Carsten Benthien. Olga belehrt ihn eines Besseren: Obwohl
Benthien ein Fahrrad und zehn Meter Vorsprung hat, holt sie ihn nach
wenigen Metern ein. "Weglaufen oder Drohgebärden helfen nicht",
erklärt Begier. Hunde hätten einen natürlichen Jagdinstinkt: Beute
erkennen, Beute jagen, Beute töten. "Dieses Schema muss man
durchbrechen".

"Bleiben Sie ruhig, das ist das Wichtigste", lautet der Tipp des
Trainers. Ruckartige Bewegungen, der starre Blick in die Augen,
fuchtelnde Arme oder das Runterbeugen zum Tier würden als Aggression
gewertet, die das Beuteschema auslöst. "Wer den Hund beobachtet,
sieht, was er will". Gesträubte Nackenhaare, gefletschte Vorderzähne,
Knurren und nach vorn oder zur Seite gelegte Ohren sind Anzeichen für
Drohgebärden, wedelt der Hund hingegen mit dem Schwanz, dann zeigt er
Zuneigung. "Wird die Annäherung akzeptiert, dann läuft der Hund auf
seinem Territorium voraus", erklärt Begier. Dann sei es wichtig dem
Tier zu folgen.

Wie kräftig ein Schäferhund sein kann, erlebte Benthien gestern am
eigenen Leib, als sich Assard im Armpolster festbiss. "Mit so viel
Kraft hab ich nicht gerechnet", entfährt es dem erstaunten Postboten:
"Den hätte ich nie abschütteln können." "Ohne die Hilfe Dritter ist
man in einer solchen Situation machtlos", klärt der Hundeführer auf,
je mehr man sich wehre, desto mehr setze der Hund dagegen. "Es ist
eigentlich schade, dass keine Hundehalter hier sind", sagt er, denn
gerade die könnten bei der Vorführung noch einiges lernen. Winfried
Parzel konnte ihm nur zustimmen: "Letztlich heißt bei den Hundehaltern
jedes Tier {sbquo}Tut nix'", ist seine Erfahrung aus Gesprächen.

"Um Schwierigkeiten im Vorfeld zu begegnen, haben wir haben im letzten
Jahr 35000 Handzettel an die Hundehalter verteilt", sagt Hans-Heinrich
Blöhs, Fachwart für Arbeitssicherheit bei der Post. Sein Ratschlag an
Hundehalter: "Bringen Sie den Briefkasten an der Gartenpforte an oder
sperren Sie das Tier während der

http://www.kn-online.de/htm/aktuell/kiel/c-fass-den-postboten_ART.htm

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Hundeverordnung
Umkämpfte Vierbeiner
Ratsmitglied hat verfassungsrechtliche Bedenken

Von Ina Sperl

Kürten - Weiches weißes Fell, tiefbraune Augen und viel Temperament
haben Branca, Kluntje und Ceba. Sie bellen zwar gerne, wenn jemand ihr
Territorium betritt, haben aber ein freundliches Gemüt. Die drei
Hündinnen vom Cleverhof sind Gegenstand eines Streits, der sich
zwischen ihrem Halter, Ratsmitglied Dietmar Freiherr von Landsberg und
der Gemeinde Kürten entfacht hat.

Denn die Hündinnen gehören zur Rasse "Slovensky Cuvac", die in der
Anlage zwei der Landeshundeverordnung aufgeführt ist. Nur 400 bis 500
dieser weißen Gebirgs-Hirtenhunde aus der Slovakei gibt es in
Deutschland. "Uns ist kein einziger Fall bekannt, dass ein Slovensky
Cuvac einen Menschen gebissen hat - europaweit", erklärt von
Landsberg. Dass sie dennoch in der Landeshundeverordnung (LHV)
auftauchen bedeutet, dass ihr Halter eine ordnungsbehördliche
Erlaubnis zum Halten, Ausbilden und Abrichten beantragen muss. Dazu
ist unter anderem auch ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.
"Ich besitze einen Jagdschein", erklärt von Landsberg. Das heiße, dass
dem Kreis ein polizeiliches Führungszeugnis vorliege. Da der
Jagdschein regelmäßig erneuert werde, und das nur geschehe, wenn der
Inhaber sich in der Zwischenzeit nichts zu Schulden kommen lassen hat,
liege ja eigentlich ein Führungszeugnis vor.

Doch nach dem Gesetz reicht das vorliegende nicht aus. Als Hundehalter
müsse er ein Führungszeugnis vorzeigen, dies bestätigt auch die
Gemeinde und verweigerte von Landsberg die Erlaubnis zum Halten der
Hunde. Auch Wilfried Görres, Pressesprecher des Rheinisch-Bergischen
Kreises, erklärt, dass das Führungszeugnis "zu alt" sei. Ob es durch
den gültigen Jagdschein von Landsbergs ersetzt werden könne, sei
unklar.

Von Landsberg weigert sich allerdings strikt dagegen, ein neues
Führungszeugnis zu beantragen. Zwar befürwortet er beispielsweise
einen "Hundeführerschein" - ein Führungszeugnis für Hundehalter macht
jedoch seiner Meinung nach keinen Sinn. Überhaupt weise die
Landeshundeverordnung grundsätzliche Fehler auf: Abgesehen davon, dass
sie die Gefährlichkeit von Hunden an ihrer Rasse festmacht, was von
Landsberg energisch bestreitet, verstößt sie seiner Meinung nach auch
gegen die Verfassung: "Ohne Ankündigung kann die Gemeinde meinen Grund
und Boden betreten und mein Haus durchsuchen, da ich Hunde halte, die
unter die Landeshundeverordnung fallen. Auch sei es eine Umkehr der
Beweislast, wenn Hundehalter erst beweisen müssten, dass ihr Hund
ungefährlich sei." Das seien massive Eingriffe in die Rechte der
Bürger. Ein mündiger Beamter habe Ermessensspielraum in seinen
Entscheidungen, wenn seiner Meinung nach ein Zweifel an der
Verfassungsrechtlichkeit einer Verordnung bestehe. Mit anderen Worten:
die Verwaltung könne sich über diesen Punkt der Verordnung
hinwegsetzen und ein Auge zudrücken können, um das beim Kreis
vorliegende Zeugnis anzuerkennen.

Fall geprüft

Eine Ansicht, die die Kürtener Gemeinde nicht teilt. "Wir haben den
Fall geprüft, und wollen ihn auch bürgerfreundlich entscheiden", sagt
Bürgermeister Ulrich Iwanow. "Aber es gibt keinen Ermessensspielraum.
Wir kommen jedem gerne entgegen, besonders bei Dingen, die wir selbst
auch für nicht so gelungen halten." Denn die Hundeverordnung sei eine
"typisch deutsche Sache, die Bürger und Verwaltung belaste." Jedoch
könne die Verwaltung von Landsberg nicht bevorzugen, bloß weil er
Ratsmitglied und bekannt sei. Das bedeute allerdings in keinster
Weise, dass er als "unzuverlässig einzustufen" sei.

"Ich will ja nicht unterstellen, dass die Ablehnung der Genehmigung
persönlich gemeint ist", sagt von Landsberg. "Aber mein Vertrauen in
die Kompetenz der Gemeindeverwaltung ist geschwunden." Dass sie sich
streng an die Vorschriften hält, empfindet er als "perfekten
Kadavergehorsam", die Beamten seien "so sensibel wie eine
Friedhofsmauer." In anderen Orten würden Jagdscheininhaber
unbürokratisch von der Vorlage eines zusätzlichen Führungszeugnisses
befreit. Gegen den Ablehnungsbescheid hat von Landsberg Widerspruch
eingelegt, den die Gemeinde Kürten an den Kreis weiterleitete, wo er
zur Zeit bearbeitet wird.

Widersprüche sind derzeit beim Rheinisch-Bergischen Kreis an der
Tagesordnung. Gab es etwa 20 bis 25 Widersprüche gegen verschiedene
Aspekte der alten Gefahrhundeverordnung, so hat sich diese Zahl
verdoppelt, seit die neue LHV in Kraft ist.

Von Landsberg ist bereit, die Sache bis zum Schluss durchzukämpfen -
weniger als Einzelperson, sondern vielmehr in seiner Position als
Vorsitzender des "Club Slovensky Cuvac" und Mitglied im Verband für
das Deutsche Hundewesen (VDH). Auch an Ministerpräsidenten Wolfgang
Clement hat er bereits geschrieben. Als Antwort erhielt er einen
Standard-Brief, der anklingen lässt, dass in absehbarer Zeit eine "für
Hundehalter weniger belastende Regelung" gefunden werden soll.

Lehnt der Kreis allerdings seinen Widerspruch in der Zwischenzeit ab,
will von Landsberg die Halteerlaubnis bei der Gemeinde Kürten
einklagen.

http://www.ksta.de/berg/1888367.html

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BUND: Internationaler Klimaschutz nicht gescheitert

Bonner Ergebnis ist Klimaschutz "ultralight"

Berlin, 23.7.01: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND) zeigt sich erleichtert, dass die USA den globalen Klimaschutz
nicht blockieren konnten. Der heute in Bonn verabschiedete Kompromiss
zur Umsetzung des Kyoto-Abkommens sei ein erster, aber leider
unzureichender Schritt beim internationalen Klimaschutz. Die
Reduktionsziele von Kyoto seien extrem verringert worden, so dass
lediglich der Anstieg der Treibhausgasemissionen gebremst werden
könne. Der dramatische Klimawandel werde so nicht abgewendet.

Dr. Angelika Zahrnt, BUND-Bundesvorsitzende: "Dieser Kompromiss
entspricht weder den wissenschaftlichen Erkenntnissen noch den
Hoffnungen der vom Klimawandel Betroffenen in allen Teilen der Welt.
Die vielen Proteste wie unser Bau eines großen Rettungsbootes für den
Klimavertrag haben gezeigt, dass die Menschen einen wirksamen
Klimaschutz wollen. So bald wie möglich müssen deshalb strengere
Reduktionsziele vereinbart werden."

Nach Ansicht des BUND ist es zumindest ein Erfolg, dass sich die USA
mit ihrer totalen Blockadehaltung im Klimaschutz nicht gegen die
Staatengemeinschaft durchsetzen konnten. Japan hätte seine
ausschlaggebende Position für das Zustandekommen einer Vereinbarung
leider missbraucht und damit vor allem in der Frage der Senken der
Glaubwürdigkeit des Abkommens geschadet.

Der BUND bemängelt, dass bereits bestehende Wälder als CO2-Senken
angerechnet werden können. Das vermindere die Notwendigkeit, die
Treibhausgasemissionen in den Industrieländern tatsächlich zu
verringern. Auch die den Entwicklungsländern in Aussicht gestellte
Unterstützung zum Ausgleich von Klimaschäden sei viel zu gering.
Positiv sei allerdings, dass der Einsatz von Atomkraft nicht als
klimaschonende Maßnahme anerkannt werde. Auch die Formulierungen und
Vereinbarungen über die Kontrollmechanismen seien nicht so stark
aufgeweicht worden wie befürchtet.

Zahrnt: "Wir werden uns intensiv dafür einsetzen, dass die in Bonn
beschlossenen Schlupflöcher beim Klimaschutz nicht genutzt werden.
Dabei kann die Bundesregierung auch in Zukunft eine Vorreiterrolle
übernehmen. Ihr Bekenntnis zu einer Reduktion der Treibhausgase um 40
Prozent bis 2020 wäre dafür jetzt das richtige Signal."



Für Rückfragen in Bonn: Dr. Angelika Zahrnt, BUND-Bundesvorsitzende,
mobil: 0172-5940409 oder Daniel Mittler, BUND-Referent für
internationale Umweltpolitik, mobil: 0173-9234747; BUND-Pressestelle,
Tel: 030-27586-425/-489, Fax: -449, eMail: presse@bund.net.

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http://www.stuttgarter-zeitung.de/dc1/html/news-
stz/20010724verm0009.shtml

Für Norwegen ist der Wal nicht mehr als ein Rohstoff
Export soll in Kürze wieder aufgenommen werden - Internationale
Walfangkommission tagt in London

OSLO. Obwohl die Internationale Walfangkommission auf ihrer Tagung in
London voraussichtlich am Fangverbot für Wale festhalten wird, will
Norwegen den Export bald wieder aufnehmen. Seit neun Jahren hat sich
das Land über das Verbot hinweggesetzt.

Von Hannes Gamillscheg

Schon 1986, als die Kommission (IWK) ein Moratorium für den Walfang
verhängte, meldete Oslo Vorbehalte an. Daher ist man nach eigener
Auffassung juristisch nicht an das Jagdverbot gebunden. Auch in diesem
Jahr machen 30 norwegische Walfängerboote wieder Jagd auf die 549
Zwergwale, die ihnen vom Fischereiministerium als Abschussquote
zugeteilt wurden. Bei einem Bestand von 118000 Tieren in den
norwegischen Gewässern sei es "unsinnig'', diese Jagd als Bedrohung
der Zwergwale anzusehen, meint Fischereiminister Otto Gregusson: "Im
Gegenteil: der Bestand nimmt Jahr für Jahr zu.''

Auch das wissenschaftliche Komitee der IWK hat eine begrenzte Jagd auf
die Zwergwale als unproblematisch bezeichnet, sodass sich Norwegen
bestätigt fühlt. "Wir sehen keinen Grund, die Wale anders zu behandeln
als alle anderen Tiere'', sagt Staatssekretär Jan Böhler, der seine
Regierung in London vertritt. Für die Norweger sind die Wale ein
Rohstoff, den man "ernten'' kann, solange man dies mit Sorgfalt tut.

"Wir müssen am Prinzip der nachhaltigen Verwaltung festhalten'',
betont Böhler. "Wenn wir bei einzelnen Tierarten die Gefühle bestimmen
lassen, kann dies rasch unabsehbare Konsequenzen bekommen.'' Dies sei
der Grund, warum Norwegen auf seinem Recht auf Walfang bestehe, obwohl
kommerzielle Interessen für eine Aufgabe sprächen. Der Walfang ist nur
ein Nebenerwerb einer kleinen Gruppe von Lofoten-Fischern, deren
Einnahmen in keinem Verhältnis zu dem Imageverlust stehen, der
Norwegen durch das sture Festhalten an seinem unpopulären Standpunkt
droht.

Mit der Wiederaufnahme des Exports fordert Oslo die Walfanggegner nun
zusätzlich heraus. 600 Tonnen Walspeck, Überbleibsel der Jagd der
letzten Jahre, liegen in Kühlhäusern und sollen nach Japan verfrachtet
werden, das einzige Land, wo dieses Produkt als Delikatesse gilt.
Befürchtungen von Umweltschützern, dass durch den Export nun auch dem
Wildern wieder Tür und Tor geöffnet werde, will Norwegen durch eine
Gendatenbank entgegentreten: dort werden Proben aller erlegten Tiere
gespeichert, um später beweisen zu können, dass das verkaufte Fleisch
von einem in Norwegen "legal'' erlegten Wal stammt.

Doch die DNA-Proben der Wale können die Jagdgegner nicht besänftigen.
Norwegens Export müsse als Schmuggel betrachtet werden, erklärte
Rolland Schmitten, der US-Vertreter in der IWK. Zahlreiche
Fluggesellschaften kündigten an, kein Walfleisch transportieren zu
wollen - eine rein symbolische Geste, da der Speck mit Kühlschiffen
verfrachtet wird. Dass sich auch die skandinavische SAS, an der der
norwegische Staat Teilinhaber ist, dem Boykott anschloss, löste in
Oslo dennoch große Verärgerung aus.

Angesichts des starken Widerstands gegen den Walfang hat man in Oslo
wenig Hoffnung, dass sich die IWK zu einer Lockerung des Fangverbots
durchringen werde, obwohl deren eigenes Wissenschaftskomitee dies für
zulässig hält. Mit Rückendeckung kann Norwegen allerdings aus Island
rechnen, das die IWK 1993 aus Zorn über deren restriktive Haltung
verließ, nun aber zurückkehren möchte - mit dem erklärten Ziel, nach
norwegischem Beispiel den Walfang wieder aufzunehmen.

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http://www.neue-lz.ch/news/artikel.jsp?ref0131992

Dienstag, 24. Juli 2001

Geschuetzte Tiere auf langen Listen

Ueber 130 Staaten haben das Uebereinkommen ueber den internationalen
Hand el mit gefaehrdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen
(Cites) unterzeichnet, auch die Schweiz. Die Bestimmungen des
Abkommens gelten fuer etwa 4000 Tier - und rund 30 000 Pflanzenarten.

Im Anhang I sind die von der Ausrottung bedrohten Arten wie etwa
Baeren, Meeresschildkroeten oder die Venusschuh-Orchidee aufgefuehrt.
Der Handel d amit ist grundsaetzlich verboten.

Im Anhang II sind die Arten aufgelistet, die strengen Kontrollen
unterliegen und nur mit Bewilligungen gehandelt werden duerfen. Das
sind zum Beispiel alle Alpenveilchen oder bestimmte Krokodilarten.
Anhang III enthaelt Arten, die einzelne Vertragsstaaten bezeichnet
haben, u m deren Nutzung im eigenen Land speziell zu regeln oder zu
beschraenken. Honduras schuetzt so den Nasenbaeren.

Im Gegensatz zur roten Liste (Anhang I) werden Exemplare von Anhang II
und III weltweit in grossen Mengen gehandelt. Das Cites-Uebereinkommen
verpflichtet die Vertragsstaaten aber, den Handel mit diesen Arten zu
ueberwachen und deren nachhaltige Nutzung sicherzustellen.

Fuer den Vollzug des Artenschutzes sind in der Schweiz die
Bundesaemter f uer Veterinaerwesen und Landwirtschaft verantwortlich.
Tiere: BVET, Tel. 031 - 323 85 09 Pflanzen: BLW, Tel. 031 - 323 83 99
(Mo-Mi), 031 - 324 94 40 (Do-Fr)

Die Broschuere «Die Schweiz und Cites» kann gratis bezogen werden beim
Bundesamt fuer Veterinaerwesen, Schwarzburgstrasse 161, 3003 Bern.

Viele Informationen und Merkblaetter fuer Ferienreisende sind auch auf
dem Internet zu finden: <www.bvet.admin.ch> oder unter
<www.zoll.admin.ch>.

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blaetter fuer Ferienreisende sind auch auf
dem Internet zu finden: <www.bvet.admin.ch> oder unter
<www.zoll.admin.ch>.

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