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25.07.2001 

+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++




Heute mit diesem:

* Anzeige der Haltung eines Hundes nach §1 Abs.1 Satz 1 LHV NRW,
* Kampfhundegesetz
* Schäferhündin zerfleischt Rehpinscherdame
* Rottweiler attackierte einen Jogger
* Hundeverordnung in der Umsetzung


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Stadt Siegen
Ordnungsamt
z.H. Herrn von Sicard
Markt 2
57072 Siegen
- per Einschreiben mit Rückschein -


24.07.2001


Anzeige der Haltung eines Hundes nach §1 Abs.1 Satz 1 LHV NRW,
vermutlich Kategorie 20/40
Ihr Schreiben vom 05.07.2001

Sehr geehrter Herr von Sicard,
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für Ihre rasche Antwort.

Anbei senden wir Ihnen wie angefordert eine Kopie unserer
Heiratsurkunde, aus der hervor
geht, daß beide Hundehalter das 18. Lebensjahr bereits vollendet
haben.

Die Abgabe eines polizeilichen Führungszeugnisses verweigern wir
strikt unter Berufung auf unser Recht auf informationelle
Selbstbestimmung und die Stellungnahme der
Landesdatenschutzbeauftragten NRW, sowohl gegenwärtig als auch nach
Ablauf der Frist bis zum 01.01.2002.

Laut Ihres Schreibens haben wir deshalb die Voraussetzungen für das
Halten eines Hundes i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 LHV NRW derzeit nicht
erfüllt.
Ein kurzer Blick in den Garten überzeugt uns allerdings, daß der Hund
trotzdem da ist.
Man nennt dies die normative Kraft des Faktischen.

Im Rahmen der gesetzlich verankerten Informations- und
Auskunftspflicht Ihrer Behörde fordern wir Sie auf, uns mit Frist bis
zum 10.08.2001 folgende Auskünfte verbindlich und dezidiert zu
erteilen:

1. Auf welche gesetzliche Rechtsgrundlage gründet sich Ihre
Anforderung eines polizeilichen Führungszeugnisses? (Hinweis: § 26 OBG
reicht als Ermächtigungsnorm für die LHV NRW nicht aus.)

2. Welche Konsequenzen, Maßnahmen, Rechtsfolgen gedenken Sie
einzulegen bzw. treten durch unsere Verweigerung der Abgabe eines
polizeilichen Führungszeugnisses ein, und wodurch sind diese im
einzelnen und detailliert rechtlich und gesetzlich begründet?

3. Ihnen sind weder Rasse, noch Kreuzung, noch Aussehen, noch
Geschlecht, noch Alter, noch Schadensverlauf der
Haftpflichtversicherung des Hundes bekannt, für die tatsächliche
Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip haben Sie keinerlei Nachweis.
Ebenso haben Sie keinerlei Nachweis, daß sich die bestehende
Haftpflichtversicherung auf eben diesen Hund i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1
LHV NRW bezieht..
Sie haben Sich mit diesen Auskünften nicht nur zufrieden gegeben,
sondern uns sogar - ohne weitere Kenntnis oder Prüfung - Sachkunde im
Umgang mit Hunden i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 LHV NRW bescheinigt.
Inwiefern tragen die Ihnen vorliegenden mageren und nicht
beweiskräftig belegten Auskünfte zur Gewährleistung und Verfolgung
Ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgabe der Gefahrenabwehr und
Daseinsfürsorge bei?
(Hinweis: Unsere schriftliche Bestätigung der Angaben genügt
natürlich nicht zur Gefahrenabwehr - diese schriftliche Bestätigung
hätte Ibrahim K. damals in Hamburg auch leisten können. Mit gleichen
und bekannten Folgen.)

Mit freundlichen Grüßen (auch vom Hund)

Silke Groos Bernd Groos

Anlage: Kopie der Heiratsurkunde

http://www.tierheim-olpe.de/news/laender/nrw.htm#20402
dort auch das Schreiben des Ordnungsamtes Siegen vom 05.07.2001

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Kampfhundegesetz
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FDP will keine Rasselisten mehr

WIESBADEN. Bei dem geplanten Hessischen Kampfhundegesetz will die FDP-
Fraktion gegen Innenminister Volker Bouffier (CDU) den Verzicht auf so
genannte Rasseverbotslisten durchsetzen. "Die FDP hält wenig davon,
ordentliche Hundehalterfamilien generell zu kriminalisieren, nur weil
sie sich den Hund einer bestimmten Rasse halten", sagte FDP-
Fraktionschef Jörg-Uwe Hahn am Montag. Das Innenministerium
bekräftigte dagegen, man wolle grundsätzlich an dem Prinzip
festhalten, "besonders gefährliche" Hunderassen in einer Liste zu
benennen.

Die Rasselisten sind umstritten. Nachdem vor einem Jahr in Hamburg ein
Junge von Kampfhunden getötet worden war, hatte Bouffier in einer
Eilverordnung zunächst 16 Hunderassen genannt, die mit einem
Zuchtverbot belegt wurden und nur noch mit Maulkorb ausgeführt werden
durften. Nach Protesten von Hundehaltern wurde die Liste dann auf nur
noch drei Rassen zusammengestrichen. Schließlich kippte der Hessische
Verwaltungsgerichtshof in Kassel weitere Teile der Bouffier-
Verordnung.

Voraussichtlich Ende August will sich der Verwaltungsgerichtshof
erneut mit der Hessischen Hundeverordnung befassen. In ihrer aktuellen
Version sieht sie einen Wesenstest für Hunde vor, deren Rasse als
aggressiv eingestuft wird. Tiere, die diesen Test nicht bestehen,
werden mit Sanktionen belegt. Erst nach einer Entscheidung der
Kasseler Richter über diese Verordnung will Bouffier seinen bereits
vor einem Jahr angekündigten Entwurf für ein neues Hundegesetz
vorlegen.

Für die FDP ist schon jetzt klar, dass es darin keine
"pauschalierenden Rasseverbotslisten" mehr geben dürfe. Wesenstests
für Hunde und Sachkundeprüfungen für Kampfhunde-Besitzer halte er
dagegen für richtig, sagte Hahn. Denn nicht immer seien die in
Rasselisten geführten Tiere auch Problemhunde.

Die Auswertung von "Beißunfällen" zeige vielmehr, dass die Mehrzahl
der beteiligten Hunderassen gar nicht auf den gängigen Kampfhunde-
Listen zu finden seien. mat

Frankfurter Rundschau Vermischtes 24.7.FDP will keine Rasselisten mehr

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AW: Aha - es zeigt sich das die Vielzahl der Beissunfälle garnicht mit
Listenhunden??

Gut --- klar - haben wir schon immer gewusst - aber wieso dann
Wesenstest und Sachkundeprüfung für Listenhundehalter und nicht für
andere???

" LIEBE " FDP ---- SO NICHT!!!

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58-jährige Spaziergängerin in Meiner Ortsmitte hatte Hündchen in
Pflege

Schäferhündin zerfleischt Rehpinscherdame
MEINE (sti) "Diesen Hundeblick werde ich mein Leben lang nicht
vergessen." Jutta Schmidt ist noch völlig erschüttert, als sie ihrer
Tochter Annette Werner von ihrem entsetzlichen Erlebnis am
Sonnabendmittag erzählt, und die ist nicht minder geschockt: Zwei
Schäferhunde fielen über den Rehpinscher her, den Schmidt an der Leine
führte.

Während die 58-Jährige verzweifelt versuche, den Vorfall psychisch zu
verarbeiten, mag sich Annette Werner gar nicht vorstellen, was hätte
passieren können, wenn ihre vierjährige Tochter die Oma wie üblich
begleitet hätte. "Meine Mutter ging in der neuen Ortsmitte in der Nähe
der Teichanlage spazieren, als plötzlich zwei Schäferhunde von einem
nicht eingezäunten Grundstück auf sie zu rannten, nach dem kleinen
Hund schnappten und noch weiter zubissen, als meine Mutter ihn schon
hochgerissen und auf den Arm genommen hatte. Wie durch ein Wunder ist
sie selbst nicht verletzt worden." Das Tier hingegen sei völlig
zerbissen und aufgerissen worden, weil auch das Eingreifen des
Hundehalters gescheitert sei. Der Tierarzt habe noch eine Operation
versucht, aber dann doch einschläfern müssen. Die besondere Tragik:
Jutta Schmidt hatte das Hündchen wie viele Male zuvor von Bekannten in
Pflege, die von dem Unglück noch gar nichts wissen.

Bei der Polizei ist der Vorfall inzwischen aktenkundig. Die Gemeinde
werde informiert, hieß es im Kommissariat. Annette Werner erwägt,
einen Anwalt einzuschalten: "So gefährliche Tiere dürfen einfach nicht
frei herumlaufen."

Die Hundehalter sind ebenfalls "geschockt". Vor drei Jahren hatten sie
die Schäferhündin aus dem Tierheim geholt und in ihrer Familie, zu der
vier Kinder zwischen sieben und 20 Jahren gehören, aufgenommen. Nie
habe es Probleme zwischen Mensch und Tier gegeben. Der zweite
Schäferhund, ein Rüde, der erst nachträglich zu dem Gemenge gekommen
sei, stamme aus dem Wurf der Hündin. Sie seien ein unzertrennliches
Paar, mit dem sie seit einem Dreivierteljahr auch regelmäßig den
Hundeübungsplatz besuchten.

"Uns tut das alles unheimlich leid", beteuert das Ehepaar. Die Hündin,
die wie ihr Artgenosse für gewöhnlich mit Maulkorb und Leine gehalten
werde, sei während der Urlaubsvorbereitungen des Sohnes in einem
unbeobachteten Moment mit aus dem Haus geschlüpft. Dann müsse sie auf
die Rehpinscherhündin aufmerksam geworden sein. Dass Hündinnen sich
bisweilen "nicht riechen" können, habe der Tierarzt bestätigt, den die
Familie eigens gestern aufsuchte, um sich Rat zu holen, was mit der
Angreiferin zu tun sei. Zum Einschläfern gebe es aber keinen Grund, so
die Auskunft. Die Familie, seit drei Jahren in Meine, ist für die
Gegenpartei "gesprächsbereit". Die gemeinsame Fahrt zum Tierarzt nach
dem Vorfall und das Begleichen der Rechnung seien "selbstverständlich
gewesen". "Ein Unglücksfall", bedauert sie.

newsclick Lokales 24.7.Schäferhündin zerfleischt Rehpinscherdame



AW: nur gut das es kein Listenhund war . in der Sommerpause??

Oje!!!!!!!

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Rottweiler attackierte einen Jogger


Stadt fordert Leinenzwang für alle Hunderassen

Barnstorfer Wald (OZ) Ein Rottweiler hätte um Haaresbreite einen
Jogger im Barnstorfer Wald angefallen. Während das Herrchen im letzten
Moment Einfluss auf das ohne Leine laufende Tier nehmen konnte, mahnte
die Frau den Läufer wegen seines gelben Shirts, das dem Hund nicht
gefalle.

„Die Besitzer haben den Hund vermutlich nicht im Griff und damit
verantwortungslos gehandelt“, schlussfolgert Cordula Brüsch,
stellvertretende Tierheimleiterin. „Der Hund gehört an die Leine.“
Cordula Brüsch: „Es fehlen klare Richtlinien für die Hundehaltung. Die
Tiere dürfen nicht zur Gefahr werden.“ In Rostock gibt es zehn
Hundekontrolleure, betont Ordnungssenatorin Karina Jens (CDU). Die
Stadt habe jetzt eine städtische Hundehalterverordnung erarbeitet.
Darin werde ein Leinenzwang gefordert für alle Hunde, auch für die,
die nicht unter die Landeshundehalterverordnung fallen.

Kommt es doch zu einem Angriff durch Hunde, raten Fachleute
Betroffenen: „Wenn ein Hund angreifen will, stehen bleiben, Arme nach
unten und Besitzer auffordern, den Hund an die Leine zu nehmen. Wenn
das nicht geschieht, sollte schnell Anzeige erstattet werden.“

Ostsee Zeitung Lokales 24.7.Rottweiler attackierte einen Jogger#

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AW: im letzten Moment??? gestern stand ich auf der Strasse und bin
dann runtergegengen weil ein LKW kam .

Im letzten Moment - hätte ich noch ein paar Minuten gewartet - hätte
er mich überfahren.................

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Hundeverordnung in der Umsetzung

Fast jede 4. Hund ist meldepflichtig

Jülich (an-o/ojo). Der 6. Juli war ein denkwürdiger Tag. Alle "großen
Hunde" mussten bis zu diesem Datum gemäß Hundeverordnung des Landes
datenmäßig erfasst sein.

In Jülich weiß Doris Theißen-Vogel vom Ordnungsamt seit diesem Tag:
"In der Stadt gibt es 1800 Hunde. 442 davon sind gemeldet." Gemeldet
heißt, es handelt sich um Hunde über 20 Kilogramm Gewicht, über 40
Zentimeter Größe sowie um die so genannten "Anlagehunde". Das sind die
Rassen, die vom Gesetzgeber als meldepflichtig klassifiziert wurden.

Was der Gesetzgeber erdacht hat, stellt die Gesetz-umsetzende Ebene
vor echte Probleme. Während andere Kommunen eigens Personal
einstellten, um den administrativen Aufwand zu bewältigen, steht Doris
Theißen-Vogel in Jülich als Einzelkämpferin an der
Hundeverordnungsfront, unterstützt lediglich von einer Aushilfskraft.
Sie muss darauf vertrauen, dass die Herrchen und Frauchen der "großen
Hunde" der Meldepflicht folgten. Von Verwaltungsseite aus besteht
nämlich keine Möglichkeit, diese Hundehalter direkt anzusprechen. Das
Steueramt darf dem Ordnungsamt lediglich die Zahl aller besteuerten
Hunde in der Stadt nennen. Die Daten ihrer Halter bleiben unter
Verschluss. Aus Gründen des Datenschutzes.

Papiere "am Mann"

Kontrollen auf der Straße sind das einzige Instrument, mit dem das
Ordnungsamt überprüfen kann, ob 20/40-er Hunde und "Anlagehunde"
ordnungsgemäß gemeldet sind. Deren Halter sind verpflichtet, die
notwendigen Papiere mitzunehmen, wenn sie mit ihrem Hund Gassi gehen.

Auch wenn der Stichtag zur Anmeldung verstrichen ist - mit dem
Beibringen der erforderlichen Nachweise (Führungszeugnis,
Versicherungs- und Impfbestätigung etc.) dürfen sich die Halter ein
wenig Zeit lassen. Bis Ende des Jahres aber müsssen alle Unterlagen
beim Amt eingereicht sein. Sonst droht Bußgeld.

Hundeverordnung in der Umsetzung -- Aachener Nachrichten Lokales
24.7.


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