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25.07.2001 - 2

+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++




Heute mit diesem:

* Vierjähriges Mädchen von Hund angefallen
* 6-Jähriger von Hund gebissen
* 187 Tiere überlebten die Vorschriften nicht
* Polizeihund beisst jungen Mann
* Hund bekam kein Wasser und sollte Lamm fressen
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Und wer wissen will wie die Strafanzeigen gegen die Tötung der
Tierheimhunde in Mönchengladbach ausgegangen ist - auf der HP!
:-(

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Hallo Achim,

anbei zwei aktuelle Links bezüglich der Ungefährlichkeit des DSH.

Der Fall in Mannheim ist deshalb so interessant, da hier eine
zusätzliche städtische Verordnung gilt und auch Hunde mit WT Maulkorb
und Leinenzwang haben.

Das gilt natürlich nicht für den immer lieben DSH :-((

Was dabei rauskommt sieht man nun:

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Vierjähriges Mädchen von Hund angefallen
Mannheim (dpa/lsw) - Ein vierjähriges Mädchen ist am Montagabend in
Mannheim von einem Hund angefallen und schwer verletzt worden. Nach
Polizeiangaben vom Dienstag war das Kind in Begleitung seiner 34 Jahre
alten Mutter, als es von dem streunenden Hund angegriffen und in
Gesicht, Kopf und Hals gebissen wurde. Das Mädchen wurde in ein
Krankenhaus gebracht. Bei dem Hund handelt es sich vermutlich um einen
Schäferhund-Mischling. Das Tier konnte noch nicht gefunden werden.

http://www.rnz.de/15_regional/mannheim/07_mannheim.htm


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6-Jähriger von Hund gebissen



Stubbendorf (EB/pz). Ein sechsjähriger Junge ist am Wochenende in
Stubbendorf von einem Schäferhund gebissen worden. Wie die
Polizeidirektion Neubrandenburg gestern mitteilte, war der Hund in der
Nähe einer Angelstelle an einem Pfahl angeleint. Als der Junge hier
vorbeilief, griff der Hund sofort an. Das Kind erlitt durch die Bisse
schwere Gesichtsverletzungen. Die Kripo Demmin ermittelt.

http://www.nordkurier.de/cgi-bin/fm.pl?location=
http://www.nordkurier.de/lokal/malchin/f/f.html
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http://www.echo-online.de/suedhessen/detail.php3?id0213

Polizeihund beisst jungen Mann

MICHELSTADT (kn). In der Schlesischen Strasse in Michelstadt wurden in
der Nacht zum Samstag gegen 4.50 Uhr vier Autos offensichtlich durch
Fusstritte beschaedigt.

Der Schaden wird auf 6000 Mark geschaetzt.

Der Verdaechtige, ein 24 Jahre alter Mann aus Michelstadt, wurde in
Tatortn aehe von einer Polizeistreife gestellt. Er war bereits wegen
Sachbeschaedigung u nd auch wegen Widerstandes gegen Polizeibeamte
bekannt, und auch diesmal verlief seine Festnahme nicht problemlos.

Er trat auch gegen die Beamten rabiat auf und drohte Schlaege an.

Auch der anwesende Polizeihund schreckte den angetrunkenen Mann nicht
ab. Die Beamten wichen ihm aus. Darauf hin stuerzte sich der junge
Mann auf den Hund, packte ihn am Kopf und liess sich auf ihn fallen.
Das Tier reagierte entsprechend und biss mehrmals zu. Der Mann wurde
schliesslich ueberwaelt igt und zur Versorgung seiner Verletzungen ins
Krankenhaus nach Erbach gebracht.

Nach der Ausnuechterung wurde er dem Polizeibericht zu Folge
entlassen.
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http://www.op-online.de/8_120_40680.html


Mittwoch, 25. Juli 2001

187 Tiere ueberlebten die Vorschriften nicht


Wiesbaden (dpa) 242 Tiere eingezogen, 187 eingeschlaefert und 3485 auf
Aggressivitaet getestet - das hessische Innenministerium in Wiesbaden
ist zufrieden mit der vor einem Jahr erlassenen Kampfhundeverordnung.
In vielen Kommunen gilt die Regelung als nuetzliche Handhabe, doch
nicht nur bei Tierschuetzern regt sich der Widerstand.

"Es gibt im Sinne der Verordnung keinen gefaehrlichen Hund mehr in
dieser Stadt", sagt Peter Erkel vom Wiesbadener Ordnungsamt. Dagegen
urteilt die Landestierschutzbeauftragte Madeleine Martin: "Die
Verordnung hat eher geschadet." Das naechste Wort hat der Hessische
Verwaltungsgerichtshof (VGH ), der voraussichtlich am 28. August ueber
die Klagen von 21 Hundebesitzern entscheidet.

Auf die Empoerungswelle ueber den Tod eines von Kampfhunden
zerfleischten Hamburger Jungen hatte Innenminister Volker Bouffier
(CDU) im Juli 2000 mit den bundesweit strengsten Vorschriften fuer
Kampfhundebesitzer reagiert. Ku rz darauf musste er sie auf Druck des
VGH und des Koalitionspartners FDP entschaerfen, und selbst aus dieser
Fassung strichen die Richter einige Paragrafen vorlaeufig heraus.
Damit durchkreuzten sie auch Bouffiers Absich t, der Verordnung zuegig
ein ordentliches Gesetz folgen zu lassen. Nun muss er die VGH-
Entscheidung abwarten.

Juristisch heikelster Punkt ist die Frage, ob die Verordnung ganze
Hunderassen vom Pitbull bis zum Mastino generell als gefaehrlich
einstufen und ihren Haltern erhebliche Auflagen machen darf.
Entsprechende Regelungen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind
von den dortigen Verwaltungsgerichten bereits kassiert worden. Vor dem
Berliner Verfassungsgerichtshof bestanden sie, und Bouffier wuerde die
Rasseliste ge rne beibehalten.

Hessens Tierschutzbeauftragte Martin hofft auf eine Aufhebung: "Man
kann hoechstens einzelne Zuchtlinien als problematisch bezeichnen."
Dies gelte nicht nur fuer Kampfhunde, sondern auch fuer Moderassen aus
Massenzuchten.

"Deshalb werden auch viele Beisszwischenfaelle mit Golden Retrievern
gemeldet." Dagegen helfe die Verordnung jedoch ebenso wenig wie gegen
die kriminelle Hundekampf-Szene, klagt Martin. Stattdessen bereite
Hessen gesetzestreuen Buergern Scherereien mit den Behoerden.

Wer einen Bullterrier oder einen anderen Vertreter aus der Liste der
16 Rassen halten will, muss laut Verordnung eine Genehmigung
beantragen und sic h die erforderliche Sachkunde bescheinigen lassen.
Der Hund muss in einem Wesenstest zeigen, dass er im Alltag ruhig und
beherrschbar bleibt. 214 hessische Kampfhunde oder 6,2 Prozent fielen
bisher durch.

250 Mark nehmen die Kommunen als Gebuehr, Sachkunde- und
Wesenspruefung addieren sich meist auf dieselbe Summe. Zudem haben
viele Staedte die Steue r fuer Kampfhunde drastisch erhoeht; droht
dann der Vermieter mit Kuendigun g, wird der vierbeinige Freund bald
oeffentlicher Kostgaenger: "Im Moment besitzen wir 17 Hunde", stoehnt
Erkel in Wiesbaden. 92 000 Mark hat die Landeshauptstadt im ersten
Halbjahr 2001 fuer Unterbringung, Tierarztrechnungen und Schutzkleid
ung gezahlt. Da das Problem viele Kommunen plagt, fordert der
hessische Staedte tag vom Land finanzielle Unterstuetzung.

Gebissen aber wird nach wie vor: Laut Innenministerium haben Hunde
seit vergangenem Juli 146 Hessen verletzt, acht von ihnen schwer.

Viele Faelle gehen jedoch auf das Konto anderer Rassen.

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http://www.thueringer-allgemeine.de/free/ta.artikel-
lokal.inhalt-000.html?region=rdhausen&news_id80692

25.7.2001

Hund bekam kein Wasser und sollte Lamm fressen


NORDHAUSEN (ns).

Die Tierbestaende von Dieter F. wurden mehrfach von Amts we gen unter
die Lupe genommen, und dabei stiessen die Inspektoren immer wieder au
f Missstaende. Mal bezog sich die Kritik auf schlechte Tierhaltung,
mal auf Unsauberkeit in den Staellen.

Die Verstoesse wurden in Protokollen festge halten, unter die der
Schaefer seinen Namen setzte. Er akzeptierte auch zwei Verfuegungen
und erweckte so den Eindruck, Eigentuemer der Tiere zu sein. Bei einer
weiteren Ueberpruefung stellten die Kontrolleure unter anderem fest,
dass der Huetehund kein Wasser bekommen hatte und ein verendetes Lamm
im Zwinger als Futter diente. Diese gravierenden Verstoesse gegen das
Tierschutzgeset z und Tierkoerperbeseitigungsgesetz ahndete die
Behoerde mit einem Bussgeld in Hoehe von 650 Mark (331,5 Euro).

Dieter F. erhob Einspruch gegen den Bescheid und verantwortete sich
jetzt in einem Ordnungswidrigkeits-Verfahren vor Gericht.

In der Verhandlung sprach er selbst kein Wort und liess nur von seinem
Rechtsanwalt verkuenden, dass si ch weder der Stall noch die Tiere in
seinem Besitz befinden. Der Leiter des Staatlichen Veterinaer- und
Lebensmittelueberwachungsamtes verhehlte nicht , dass "bei Dieter F.
seit 1991 regelmaessig Verstoesse" registriert wurden und seine
Mitarbeiter im Verlaufe dieses langwierigen Rechtsstreites
herausfanden, dass die Herde dem Sohn des Beschuldigten gehoert. Der
Gesetzgeber hat jedoch verfuegt, dass derjenige zur Verantwortung zu
ziehen ist, dem die Vierbeiner anvertraut sind. In einem
emotionsgeladenen Streitgespraech bestritt der Verteidiger die
Obhutspflicht seines Mandanten und beantragte Freispruch.

Die Bussgeldrichterin machte sich die Entscheidung offensichtlich
nicht leicht, denn sie benoetigte geraume Zeit bis zur
Urteilsverkuendung. Ihren Worten zufolge liegt die Vermutung zwar
nahe, dass der 49-Jaehrige die Verantwortung fuer die Schafe und Hunde
trug. Doch eine Vermutung allein reicht fuer einen Schuldspruch nicht
aus. Und deshalb sprach sie den Familienvater frei und hob den gegen
ihn erlassenen Bussgeldbescheid auf.

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