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28.07.2001  - 2

+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++




Heute mit diesem:

* 3000 Hundebisse in Briefträgerbeine pro Jahr sind zuviel.
* "Haarscharf an Tötungsdelikt vorbeigeschrammt"
* Behörden wissen alles, reagieren zu spät
* Polizeibeamtin von Hund gebissen
* Verein für Deutsche Schäferhunde e.V.


25.07.2001 
Im Angesicht des Hundes 



Von Ulli Engelbrecht Kamen. 

3000 Hundebisse in Briefträgerbeine pro Jahr sind zuviel. Das ist nicht nur arg für die Betroffenen, das "sorgt auch für Ausfälle und kostet uns Geld", sagt Postsprecher Berthold Hoppe. Ein Schnellkurs soll das Problem mindern. Motto: "Verhaltenstraining mit Hunden". Jungbotinnen und -boten versetzen sich zwei Stunden lang in die Psyche der Vierbeiner.

Diesmal sind´s 17 Azubis der Post-Niederlassung Hamm, die sich da irgendwo im Grünen in der Nähe von Kamen aufklären lassen. Hundetemperament und ein bisschen Anfassen stehen zunächst auf dem Plan: Der kalbgroße Riesenschnauzer ist unruhig, aber lieb. Der Mischling aus südafrikanischem Löwenhund und Labrador ist ruhig, aber ganz lieb. Von der Runde wird er als "echt cool" eingestuft. Der junge Schäferhund schließlich ist pechschwarz, und den finden alle supersüß.

"Ihr müsst Angst überwinden. Ihr müsst ruhig bleiben." Rolf Stöwe, Zuchtwart des Schäferhundevereins Kamen-Heeren, sagt´s eindringlich und krault dabei den Kopf von Rottweiler-Hündin Banja von der Burgbleiche. Die adelige Dame ist launisch jedoch: hechelt hektisch, wuselt wild. Azubi-Blicke werden jetzt banger, Bisse ins Brötchen kräftiger. Und als Stöwe noch erzählt, dass die Beißkraft eines Hundezahns bis zu 75 Kilogramm entspricht, sieht man in noch bangere Gesichter. Und schnell wird im Kopf überschlagen, wieviel der Gesamtdruck wohl ausmacht bei durchschnittlich 42 Hundezähnen - da wird sogar ein Pudel glatt zum Monster.

Freiwillig sind die Postler hier, weil sie schon so viel über böse Hunde gehört oder schon selbst was erlebt haben. "Ich lief ganz schnell weg, hatte Panik, stolperte dann über einen Zaun." Nicole (17) denkt mit Schrecken an den Tag zurück, als sie beim Postaustragen von einem Hund entdeckt wurde. "Der war so zottelig und sah aus wie ein Teddybär", sagt sie und breitet weit ihre Arme aus.

Später lernt sie dann gemeinsam mit Lisa (18), Jasmin (18), Sascha (18) aus Lippstadt und allen anderen, dass Hunde beutebezogene Tiere sind, und deshalb angriffslustig reagieren, wenn man Angst zeigt, wenn man wegläuft, wenn man dem Tier in die Augen schaut, wenn man herumhampelt. Einmal mehr bekräftigt Stöwe, dass "Ruhe bewahren!" das beste Abwehrmittel ist.

Draußen, auf dem Platz, zeigen Helfer, wie gut ausgebildete Hunde funktionieren. Gehorsamsübungen sind´s allesamt, und es ist beeindruckend, wie die Tiere agieren, reagieren, parieren. Interessant, sagt Sascha, und auch, dass er nun sicherlich anders auf die Hunde zugehe werde. "Ich bin auf jeden Fall um eine Erfahrung reicher." Wohl weil er nun auch weiß, dass Hunde grundsätzlich gar nicht bösartig sind, da ja das Problem immer am anderen Ende der Leine zu finden sei.

"Aggressivität bei Hunden heißt auch, dass sie unsicher sind", sagt Rolf Stöwe zum Abschluss und ist zufrieden mit dem heutigen Unterricht, der in seinem Verein schon zum achten Mal für die Postler aus Südwestfalen stattfand. "Ich fühl´ mich jetzt sicherer", sagt Lisa und Jasmin schließt sich ihr an, schränkt allerdings ein: "Naja, es kommt doch immer noch auf die Größe des Hundes an." Nicole will auf jeden Fall nicht mehr weglaufen, und Sascha glaubt sich nun auch mutiger, wenn er angekläfft und verfolgt wird. Dann, so hofft er, ignoriere er das Tier einfach.

"Der Kurs ist sinnvoll und wirkt besser als unser Pfeffer-Spray", sagt Postmann Hoppe. "Wird das Notfall-Gemisch im Freien verwendet und der Wind steht ungünstig, sprühe sich der Kollege wohlmöglich selber k.o." Da seien die postinternen Hundemerkkarten schon hilfreicher, da sie alle Auffälligkeiten des Tieres listen. Nur eines, sagt er, stünde da nicht drauf: Der tuuuuut nix...!!! 

http://www.westfalenpost.de/free/wp.artikel-000.html?region=Region+Rhein%2dRuhr&id=1782232 
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25.07.2001 
"Haarscharf an Tötungsdelikt vorbeigeschrammt"


Fortsetzung von Seite 1. 

Dabei ritzte er die Jacke des Opfers auf einer Länge von über 20 Zentimetern auf. Dann aber ließ der Wüterich ab und trat vom unmittelbaren Tatort zurück. Nur dieser Umstand rettete den heute 20-Jährigen vor einer Anklage etwa wegen eines versuchten Tötungsdeliktes. Und wäre der Stich nur ein paar Zentimeter tiefer angesetzt worden, so der Staatsanwalt, hätte das Opfer gar getötet werden können. Nach einer kleinen "Märchenstunde" zeigte sich der Angeklagte geständig.

Nicht nur wegen des "haarscharfen Vorbeischrammens an einem Tötungsdelikt" barg das gestrige Verfahren besondere Brisanz in sich. Denn in der Vergangenheit hatte sich der Angeklagte schon unzählige Gewaltdelikte zu Schulden kommen lassen. Besonders häufig gerieten dabei Zeugen ins Visier, die gegen ihn ausgesagt hatten. Mit heftigen Prügeln und seinem Kampfhund als zusätzlicher Drohkulisse wollte der junge Türke die Zeugen jeweils dazu bewegen, ihre Aussagen zurückzunehmen.

In den vorangegangenen Verfahren wurde immer wieder verminderte Schuldfähigkeit festgestellt. Haupterziehungsmittel des Vaters, er verbüßt wegen eines Mordes in Hemer eine lebenslängliche Freiheitsstrafe (inzwischen in einer türkischen Haftanstalt), war Gewalt. Das habe eine seelische Grundstörung hinterlassen. Und die führe dazu, dass der Angeklagte schon bei harmlosen Provokationen ausraste. Dem sollte unter anderem mit einem Anti-Aggressionstraining bei der Straffälligenhilfe Knackpunkt entgegengewirkt werden. Eine Mitarbeiterin bestätigte dem Angeklagten in der gestrigen Verhandlung auch Fortschritte - und das, obwohl ihm mittlerweile jeglicher Familienrückhalt fehle, da im vergangenen Jahr seine Mutter in die Türkei ausgewiesen worden war. Eine weitere Stabilisierung könne er eher in Freiheit als im Strafvollzug erfahren, meinte die Knackpunkt-Mitarbeiterin, zumal inzwischen auch ein Arbeitsverhältnis besteht.

Unter "erheblichen Bauchschmerzen" und unter öffnen der letzten Hintertürchen des Jugendstrafrechts plädierte der Staatanwalt daher für eine sechsmonatige Bewährungsstrafe. So urteilte schließlich auch das Jugendschöffengericht.

"Früher haben Sie nahezu im Wochentakt irgendwo ein gebrochenes Nasenbein verursacht; da hat sich in der Tat einiges verbessert", sah auch der Vorsitzende Richter Fortschritte beim 20-Jährigen. In Hinsicht auf mögliche weitere Straftaten blieb aber ein Unbehagen: "Ich weiß nicht, wie ich künftigen Opfern in die Augen schauen soll. Aber für dieses Risiko müssen wir die Verantwortung tragen", meinte der Richter.

Und um das Risko ein wenig zu mindern, ordnete das Gericht an, dass der Verurteilte künftig keinerlei Waffen oder vergleichbare Gegenstände mehr mitführen dürfe. Und den Führerschein gibt es frühestens in neun Monaten zurück. Zudem muss dem Opfer der Sachschaden (750 Mark) ersetzt werden. Auf dieser Basis akzeptierte das Opfer auch die Entschuldigung des Verurteilten. 


http://www.westfaelische-rundschau.de/free/wr.artikel-lokal-000.html?region=Iserlohn&id=1783463


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Behörden wissen alles, reagieren zu spät

Der irre Beißer von St. Augustin

Von STEFAN SCHULTZ

Sankt Augustin – Musste es so weit kommen? Warum reagiert das Ordnungsamt so spät? Warum läuft die Kooperation zwischen Polizei und Stadt so schleppend? Erst jetzt sind die Behörden aufgewacht, und Schäferhund-Mischling Barry ist dort, wo er hingehört: im Tierheim.

Auf einem Spielplatz in Niederpleis biss der irre Beißer einem 10-jährigen Jungen in den Arm und (unfassbar) der 13-jährigen Jasmin in die Brust. In einer fast zweistündigen Notoperation konnten Spezialisten der Kinderklinik Sankt Augustin ihre Brustwarze wieder annähen. Ob Jasmin je wieder völlig gesund wird bleibt offen (EXPRESS berichtete).

Der irre Beißer von Sankt Augustin. Nicht zum ersten Mal soll Hund Barry zugebissen haben. Eine Nachbarin: „Der Hund läuft ständig frei rum. Die Frau hat ihren Köter überhaupt nicht im Griff. Außerdem prügelt sie ständig auf ihn ein.“ 

Und was tut das Ordnungsamt? „Angebliche frühere Fälle wurden nicht zur Anzeige gebracht. Jetzt prüfen wir zwei Dinge. Zum einen verstößt die Halterin gegen das Ortsrecht, Hunde dürfen nicht auf Spielplätze. Zum anderen prüfen wir, ob der Hund nach der Landeshundeverordnung als gefährlich eingestuft werden muss. Wir haben jetzt erst mal Konsequenzen gezogen und ihn ins Tierheim gebracht“, so Fachbereichsleiter Walter Masemann. 

Viel zu spät. Erst 36 Stunden nach der Tat ist die Bestie im Tierheim. Da hätte viel passieren können. Denn schon kurze Zeit nach der Beißattacke wurde Barrry wieder auf dem Spielplatz gesehen. 

Für Jasmin ein schwacher Trost. Ihr gehts den Umständen entsprechend. Sie muss noch mindestens zwei Wochen im Krankenhaus bleiben. 




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Pressebericht vom 04.07.2001

Inhaltsverzeichnis


STADTGEBIET NÜRNBERG


Polizeibeamtin von Hund gebissen

Am 04.07.2001, gegen 06.00 Uhr, teilte eine 21-jährige Frau der Einsatzzentrale mit, dass sie soeben am Harsdörfferplatz in Nürnberg von einem Hund angegriffen wurde. Der Hund habe versucht, sie zu beißen, habe sie aber nur an ihrem weiten Pullover erwischt und daher nicht verletzt. 

Kurze Zeit später trafen zwei Polizeistreifen am Harsdörfferplatz ein. Als eine 27-jährige Polizeibeamtin aus dem Dienstfahrzeug ausstieg, kam plötzlich vom Ritterplatz ein Schäferhundmischling auf sie zugerannt und biss sie in den rechten Oberschenkel. Nachdem der zweite Kollege sein Pfefferspray gegen den Hund einsetzte, lief das Tier in Richtung Ritterplatz zu einem kleinen Mädchen, das sich dort aufhielt, zurück. 

Bei der Überprüfung stellte sich dann heraus, dass das Kind, ein 4-jähriges Mädchen, welches in der Nähe wohnt, mit dem vier Jahre alten ausgewachsenen Hund offensichtlich ohne Wissen der Mutter unterwegs war. Während die Mutter und auch die Schwester der 4-Jährigen noch schliefen, hatte das Mädchen kurz vor 06.00 Uhr die Wohnung verlassen und war mit dem Hund ohne Leine spazieren gegangen. Bei diesem Spaziergang hat dann der Hund zunächst die 21-jährige Passantin angegangen und später die 27-jährige Polizeibeamtin gebissen. 

Die Polizeibeamtin musste sich in ärztliche Behandlung begeben und ist derzeit dienstunfähig. Das Mädchen und auch der Hund wurden der Mutter übergeben, die hinzukam, während die Beamten den Vorfall aufnahmen. Das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg wurde eingeschaltet. Ein Ermittlungsverfahren gegen die Hundehalterin wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde eingeleitet. 


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Zur Erinnerung:


"Zur Kampfhundeverordnung NRW und andere"


Verein für Deutsche Schäferhunde e.V.

Eine Flut von E-Mails und Briefen hat uns erreicht, insbesondere aus
Nordrhein-Westfalen. Dies ist auch verständlich, nachdem die
Landeshundeverordnung LHV NRW bekannt geworden ist und doch eine ganze
Reihe von Dingen enthält, die uns Schäferhundeigentümer und den Verein
nicht kaltlassen.

Zunächst einmal ist festzustellen, daß weite Bereiche dieser
Verordnung erst Klarheit bekommen durch die noch zu erlassenden
Ausführungsbestimmungen. Nachstehend einige wichtige Punkte:

Alle Hunde, die mehr als 20 kg wiegen oder größer als 40 cm sind,
dürfen in Nordrhein-Westfalen per sofort nur noch an der Leine
innerhalb im Zusammenhang gebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen
und Plätzen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln geführt werden. Für
solche Hunde muß der Abschluß einer Haftpflichtversicherung
nachgewiesen werden. Die Hunde müssen dauerhaft in ihrer Identität
gekennzeichnet sein.

Wir empfehlen dringend, dem Anleinerfordernis Rechnung zu tragen und
keinen Anlaß zu geben, dass der Eindruck entsteht, dass die
Schäferhundebesitzer zu recht mit so stark einschneidenden
Bestimmungen konfrontiert wurden.


Die angehängte ordnungsbehördliche Verordnung enthält noch sehr
vieles, was der Klärung bedarf, so z. B. die Kennzeichnungspflicht per
Chip, die gefordert wird. Wir sind der Meinung, dass unsere Hunde
durch Tattoo ausreichend gekennzeichnet sind.

Die weiteren Punkte: Der Nachweis der Sachkunde, die Meldepflicht etc.
werden Ihnen nach Klärung erläuternd in einem Merkblatt auch über das
Procedere bekanntgegeben.


Die Frage „Schutzhund = gefährlicher Hund“ ist noch nicht eindeutig
geklärt, weil wir davon ausgehen, daß der nach der bisherigen Regelung
und auch in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des
Tierschutzgesetzes (Bundesvorschrift) angewandte Terminus Anwendung
findet. Hierbei sind nämlich Schutzhunde, die nach der PO des VDH
ausgebildet sind, ausgenommen, also als nicht gefährliche Hunde
einzustufen. Dies ist aber noch nicht endgültig geregelt, somit dann
momentan, bis wir gegenteiliges hören, so meinen wir, es bei dem
bisherigen Verhalten bleiben kann.


Schutzhundearbeit auf den Übungsplätzen kann unserer Meinung nach
weiterhin mit Hunden, die die Begleithundeprüfung (so wie bisher auch)
bestanden haben, durchgeführt werden.
Sie dürfen davon ausgehen, dass der VDH und der SV weiter an der Sache
arbeiten, wobei unter dem Gesichtspunkt der Ereignisse sicher zu
vielen Fällen das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Wir halten
mehr davon, insbesondere nachdem der Deutsche Schäferhund keine
Kampfhunderasse ist, zu versuchen, mit den Verantwortlichen den Dialog
zu führen, als in den Medien zu lamentieren. In der kommenden Ausgabe
des SID werden wir vielleicht schon konkreter berichten können, wobei
wir ganz klar Ihnen allen zwei Argumentationshilfen im Gespräch mit
dem Bürger liefern möchten.

1. „Der Deutsche Schäferhund beißt laut Statistik am meisten“.

Dies ist schlicht und ergreifend falsch, weil die Statistiken, die
herangezogen werden, nicht aussagekräftig sind in zwei Punkten:

a) Die Anzahl der Beißvorfälle wird nicht in Relation zur Population
(400.000 lebende Exemplare) gesetzt.

b) Niemand hat die Rassereinheit der Deutschen Schäferhunde belegt,
sondern alle schäferhundähnlichen – so steht zu befürchten – wurden
mitgezählt.

2. „ Schutzhunde sind gefährlich“

In den meisten bisherigen Verordnungen, beginnend mit der Bayerischen,
aufhörend mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung
des Tierschutzgesetzes, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 36 vom
22.2.2000 wird festgestellt, dass die Ausbildung nach PO des VDH nicht
unter das Verbot zur Ausbildung zum aggressiven Verhalten zu sehen
ist; desweiteren dass die Ausbildung zum Schutzhund zur Kanalisierung
der natürlich vorhandenen Aggression dient. Außerdem wird über die
Vorprüfung der Begleithundprüfung sichergestellt, dass die
Schutzhundeausbildung auch abgeschlossen werden kann und es sich nicht
um Tiere handelt, die von ihrem Wesen und Verhalten her ungeeignet
sind. Letztendlich kann festgestellt werden, dass bei den
bedauerlichen Beißunfällen nicht einmal eine Promillezahl von
geprüften Schutzhunden festzustellen ist.

Quelle: Verein für Deutsche Schäferhunde e.V.
Homepage: www.schaeferhund.de

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