PDir a. D. Dipl.-Ing. B. Schwab
05.08.2001
Bruno-Hirschfeld-Str. 1
56076 Koblenz
Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Schwannstr. 3
40476 Düsseldorf
per Fax. (0211) 4566-388
Sehr geehrte Frau Ministerin,
um die Effektivität von Hundeverordnungen zu steigern, halte ich
es für dringend erforderlich, nicht nur
die Hunde, sondern auch die Hundehalter zu kategorisieren.
Anknüpfend an die Regelungen des Bayerischen
Arbeitsscheuengesetzes von 1926 könnte man z. B. bestimmten
Volksgruppen die Hundehaltung ganz verbieten.
Aber das ist nur ein Beispiel. Denkbar sind Kategorisierungen der
Hundehalter nach Rasse, Gewicht und Größe.
Dem Sicherheits- und Tierschutzaspekt wäre
es ungemein förderlich, wenn die Gewichts- und Größenrelation von
Halter und Hund in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen
würden.
So dürften z. B. Liliputaner nur Hunde der Kategorie 1/10
(Gewicht/Größe) halten, während solche Hunde für gewichtige und
große Halter aus tierschutzrechtlichen Gründen verboten sein müssen
(Gefahr des Übersehens und des versehentlichen Draufsetzens).
Ein weiterer wesentlicher Fortschritt wäre es, wenn Weiße nur
weiße Hunde, Schwarze nur schwarze Hunde und Braune nur braune
Hunde halten dürften. Beim Auffinden eines herrenlosen Hundes wäre
damit die Rassenzugehörigkeit des Halters von vornherein geklärt,
man könnte die übliche Haltersuche durch Rollkommandos und
Blockwarte entsprechend eingrenzen und in Folge, um nur ein Beispiel
zu nennen, das Verantwortungsbewusstsein menschlicher Rassen
gegenüber Tieren auf einfache Art und Weise wissenschaftlich
austesten und die notwendigen Folgerungen ziehen (s. Absatz 2).
Ich plädiere für die "2 zu 1"
Gewichtsrelation zwischen Halter und Hund als Mindeststandard. Eine
160 Kilo schwere, schwarze Prostituierte könnte demnach zum persönlichen
Schutz vor zahlungsunwilligen Freiern ohne Weiteres einen "BILD-formatierten"
schwarzen 80-Kilo-Pitbull halten.
Die solcherart erweiterten Hundeverordnungen beinhalten ganz
automatisch auch einen wirkungsvollen Minderheitenschutz, ein
Aspekt, der den im "Netz gegen Rechts" engagierten
Politikern sehr entgegen kommen dürfte.
Als Beispiel sei hier der Minderheitenschutz für die völkische
Gruppe der "attackierfreudigen rechtsradikalen Satanisten"
genannt. Bei einer nächtlichen Begegnung mit dem o. g. Gassi
gehenden 240-Kilo-Gespann würden die Satanisten normalerweise,
ihrer negroiden Fixierung folgend, sofort angreifen und in dem
10-Tonnen-Gebiss des 80-Kilo-Pitbulls jämmerlich verenden.
Da aber auch der Hund, dank der erweiterten Verordnung, schwarz
ist und in dunkler Nacht alles Dunkle nur schemenhaft erkennbaren
ist, brechen die Satanisten, in dem festen Glauben, Luzifer samt
Beelzebub höchstpersönlich vor sich zu haben, sofort in Lobgesänge
und Huldigungen aus und verleihen solcherart dieser nächtlichen
Begegnung einen festlichen und friedvollen Ausklang.
Ich bin der festen Überzeugung: Halter und Hund müssen im
Charakter, in der Rasse, im Gewicht, in der Größe und in der Farbe
miteinander harmonieren. Nur dann ist ein ausgewogenes, gefahrloses
und überzeugendes Miteinander gegeben, das auch unsere, stets um
das Wohl ihrer potentiellen Wählerschaft besorgten Politiker rundum
zufrieden stellen wird.
Sehr geehrte Frau Ministerin, ich wäre
sehr erfreut, wenn Sie meine Vorschläge aufgreifen und die
Verordnung entsprechend ergänzen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Schwab