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6.08.2001

Der neue Maulkorbzwang - Newsletter heute mit diesem:
PDir a. D. Dipl.-Ing. B. Schwab 05.08.2001

Bruno-Hirschfeld-Str. 1

56076 Koblenz

 

Ministerium für Umwelt und Naturschutz,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

des Landes Nordrhein-Westfalen

Schwannstr. 3

40476 Düsseldorf

per Fax. (0211) 4566-388

 

Sehr geehrte Frau Ministerin,

um die Effektivität von Hundeverordnungen zu steigern, halte ich es für dringend erforderlich, nicht nur die Hunde, sondern auch die Hundehalter zu kategorisieren.

Anknüpfend an die Regelungen des Bayerischen Arbeitsscheuengesetzes von 1926 könnte man z. B. bestimmten Volksgruppen die Hundehaltung ganz verbieten.

Aber das ist nur ein Beispiel. Denkbar sind Kategorisierungen der Hundehalter nach Rasse, Gewicht und Größe.

Dem Sicherheits- und Tierschutzaspekt wäre es ungemein förderlich, wenn die Gewichts- und Größenrelation von Halter und Hund in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen würden.

So dürften z. B. Liliputaner nur Hunde der Kategorie 1/10 (Gewicht/Größe) halten, während solche Hunde für gewichtige und große Halter aus tierschutzrechtlichen Gründen verboten sein müssen (Gefahr des Übersehens und des versehentlichen Draufsetzens).

Ein weiterer wesentlicher Fortschritt wäre es, wenn Weiße nur weiße Hunde, Schwarze nur schwarze Hunde und Braune nur braune Hunde halten dürften. Beim Auffinden eines herrenlosen Hundes wäre damit die Rassenzugehörigkeit des Halters von vornherein geklärt, man könnte die übliche Haltersuche durch Rollkommandos und Blockwarte entsprechend eingrenzen und in Folge, um nur ein Beispiel zu nennen, das  Verantwortungsbewusstsein menschlicher Rassen gegenüber Tieren auf einfache Art und Weise wissenschaftlich austesten und die notwendigen Folgerungen ziehen (s. Absatz 2).

Ich plädiere für die "2 zu 1" Gewichtsrelation zwischen Halter und Hund als Mindeststandard. Eine 160 Kilo schwere, schwarze Prostituierte könnte demnach zum persönlichen Schutz vor zahlungsunwilligen Freiern ohne Weiteres einen "BILD-formatierten" schwarzen 80-Kilo-Pitbull halten.

Die solcherart erweiterten Hundeverordnungen beinhalten ganz automatisch auch einen wirkungsvollen Minderheitenschutz, ein Aspekt, der den im "Netz gegen Rechts" engagierten Politikern sehr entgegen kommen dürfte.

Als Beispiel sei hier der Minderheitenschutz für die völkische Gruppe der "attackierfreudigen rechtsradikalen Satanisten" genannt. Bei einer nächtlichen Begegnung mit dem o. g. Gassi gehenden 240-Kilo-Gespann würden die Satanisten normalerweise, ihrer negroiden Fixierung folgend, sofort angreifen und in dem 10-Tonnen-Gebiss des 80-Kilo-Pitbulls jämmerlich verenden.

Da aber auch der Hund, dank der erweiterten Verordnung, schwarz ist und in dunkler Nacht alles Dunkle nur schemenhaft erkennbaren ist, brechen die Satanisten, in dem festen Glauben, Luzifer samt Beelzebub höchstpersönlich vor sich zu haben, sofort in Lobgesänge und Huldigungen aus und verleihen solcherart dieser nächtlichen Begegnung einen festlichen und friedvollen Ausklang.

Ich bin der festen Überzeugung: Halter und Hund müssen im Charakter, in der Rasse, im Gewicht, in der Größe und in der Farbe miteinander harmonieren. Nur dann ist ein ausgewogenes, gefahrloses und überzeugendes Miteinander gegeben, das auch unsere, stets um das Wohl ihrer potentiellen Wählerschaft besorgten Politiker rundum zufrieden stellen wird.

Sehr geehrte Frau Ministerin, ich wäre sehr erfreut, wenn Sie meine Vorschläge aufgreifen und die Verordnung entsprechend ergänzen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Schwab



Mit kämpferischem Gruß

Achim Weber

Für Hunde und gegen die LHVO sowie die Einschraenkung der Grundrechte.

Der Weg zum Archiv unseres Newsletters: http://www.maulkorbzwang.de/archive_news/archiv.htm

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