- Newsletter - Archiv


8.08.2001

+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

 

Heute mit diesem:

 

* Schäferhund biss Elfjährige tot

* Betr.: Totes Mädchen mit Schäferhund in S-H

* Ermittlungsverfahren eingestellt

* Sie wird dem Herrn Thierse die Protestschreiben und die Zollstöcke überreichen.

* Habitat-Richtlinie

* Vogelschutzrichtlinie

 

Und was steht in der BLOED zum Tod  des 11 jährigen Mädchens?? GENAU! GARNICHTS!! Was hätte da gestanden wenn es ein Listenhund gewesen wäre ?? GENAU!! 3 Seiten in Farbe mir gähnenden Hundemäulern usw. usw. :-((


Schäferhund biss Elfjährige tot


Lutzhorn - Ein elf Jahre altes Mädchen ist vom Schäferhund seines Vaters totgebissen worden. Das Unglück ereignete sich nach Angaben der Polizei bereits am Montagnachmittag auf dem Grundstück der Familie in Lutzhorn (Kreis Pinneberg).
Die elfjährige Kristina hatte mit Zora, dem drei Jahre alten Schäferhund, im Garten gespielt. Sie kannte das Tier schon von klein auf. Ein lieber, ruhiger Hund. Die neue Lebensgefährtin von Kristinas Vater, Wolfgang S., hatte das Mädchen noch gegen 16 Uhr im Garten mit dem Hund herumtollen sehen.
Die Elfjährige, die mit ihrer Mutter in der Nähe von Elmshorn lebte, besuchte ihren Vater regelmäßig in Lutzhorn. Stets spielte sie mit Zora.
Als Wolfgang S. am Montag gegen 16.15 Uhr nach dem Rechten sehen wollte, lag das Mädchen leblos im Gartenteich. Kristina wies tiefe Fleischwunden an Kopf und Hals sowie an Brust und Armen auf. Nach Aussage der Polizei muss sich das Tier regelrecht in das Kind verbissen haben. Der Notarzt konnte nur noch den Tod des Kindes feststellen. Der Vater und seine Lebensgefährtin stehen unter Schock.
Sie hatten seit kurzem noch einen zweiten Schäferhund. Tierexperten vermuten, dass das neue Tier für Zora möglicherweise eine Konkurrenz darstellte.
Zora wurde kurz nach dem Unglück eingeschläfert. Der zweite Schäferhund, der nicht eingegriffen hatte, kam in das Tierheim Elmshorn. (kol)


Betr.: Totes Mädchen mit Schäferhund in S-H

Hallo liebe Hundefreunde!

Im Flensburger Tageblatt heute steht, dass die Eltern des getöteten Mädchens keine Obduktion ihrer Tochter haben wollen, weil sie davon ausgehen, dass der Schäferhund ihr Kind vor dem Ertrinken aus dem Teichretten wollte!

Laut Polizeiaussagen seien aber dafür die Verletzungen zu schwer gewesen.

Ist nun so ein ungeklärter Todesfall eine reine Privatsache, wo die Eltern entscheiden dürfen, ob obduziert wird, um die wahre Todesursache festzustellen, oder nicht?

Die Frage ist, warum der tapfere Held dann sofort eingeschläfert wurde!!!

Soll hier ein Heldenbild des Deutschen Schäferhundes aufgebaut werden, um ihn mit allen Mitteln von jeglicher Rassenlistenerfassung fernzuhalten???

Muss nicht Innenminister Buss nun zugeben, dass seine vom OVG verworfene Liste nicht geholfen hat, dieses Kind vor dem Tode zu schützen?

Und wenn der Hund wirklich keine "Schuld" gehabt hat, dann sind wir es ihm schuldig, dass es auch nachgewiesen wird.

Mir bleibt ein sehr ungutes Gefühl!

Haben die Eltern Angst, dass man sie belangt wegen mangelnder Aufsicht, falls sich herausstellen sollte, dass der Hund das Kind getötet hat?

Es gehört zum Grundwissen eines jeden Hundehalters, dass man Kinder und Hunde nicht zusammen allein lassen soll.

So entstehen doch viele Beißunfälle, vor allem im häuslichen Umfeld, die auch gar nicht alle gemeldet werden.. Und da sind sicher alle Rassen beteiligt!

Meiner Meinung nach muss dieser Fall im Interesse der gesamten Bundesrepublik vollständig aufgeklärt werden. Und man wird sicher aus der Art der Bissverletzungen feststellen können, ob der Hund z. B. von unten angesprungen/angegriffen hat oder versucht hat, den Körper aus dem Wasser zu ziehen, ganz abgesehen von der Menge des Wassers in der Lunge!

Wer von Euch/Ihnen kann da nachhaken??????

Mir geht es nicht darum, dem Schäferhund eins "auszuwischen", sondern um Klarheit und Gerechtigkeit, auch für den Hund, der leider schon tot ist!!

Liebe Grüße

Iris Strassmann

Hundemagazin WUFF Deutschland-Redaktion

Nerongsallee 48

D 24939 Flensburg

Tel/Fax: +49-(0)461-51386

Mail: strassmann@wuff.at


Das Ermittlungsverfahren gegen die Schiesswütigen Polizisten im Fall Apollo ist eingestellt. :-(

Mehr dazu direkt hier: http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/fakten/dortmund_apollo/eingestellt.htm oder über die Hauptseite.


Hallo Leute,

wie ihr der Mail entnehmen könnt hat Thorsten Dorrit Feddersen- Petersen als Schirmherrin für die Aktion Zollstock gewonnen.

Sie wird dem Herrn Thierse die Protestschreiben und die Zollstöcke überreichen.

Leider ist der Stand der Aktion bei etwas über 6.000 Protestschreiben, rührt also noch mal richtig die Werbertrommel für die Aktion und stellt die Aktion, wenn noch nicht geschehen, noch kurzfristig auf eure Seiten.

Nehmt einige Kopien mit auf eure Gänge( welche auch immer, man trifft erfahrungsgemäß immer Leute, die bereit sind zu unterschreiben ).

Oder legt sie noch in Tierpraxen, Futtermärkten aus, beim nächsten Einkauf/ Besuch dort könntihr sie ja wieder einsammeln und dem Stan zuschicken ( Die Vorgedruckten Protestschreiben findet ihr z.B. hier: Aktion ZOLLSTOCK ! +++HIER+++ ).

In der Hoffnung noch recht viele Schreiben und Zollstöcke zusammen zu bekommen,

grüßt euch, Angie


 

Eu-Kommissions -Pressemitteilungen vom 6. August 2001 Habitat-Richtlinie

Brüssel/Berlin, 06.08.2001 um 16:33

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Portugal vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen und wegen unzureichender einzelstaatlicher Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Habitat-Richtlinie der EU mit Gründen versehene Stellungnahmen (zweites Mahnschreiben) an die Niederlande, an Italien, an das Vereinigte Königreich und an Deutschland zu richten. Außerdem wird die Kommission an Schweden eine mit Gründen versehene Stellungnahme wegen der zu starken Bejagung von Luchsen übermitteln.

In der Habitat-Richtlinie sind ein System zum Schutz bestimmter Tier- und Pflanzenarten sowie die Auswahl bestimmter Arten von Lebensräumen vorgesehen.

Bis Juni 1998 sollte ein Netz geschützter Lebensräume geschaffen werden, das unter der Bezeichnung Natura 2000 bekannt ist. Für alle Schutzgebiete des Netzes wird ein Katalog von Schutzbestimmungen gelten. In seiner vollen Dimension sollte das Netz sicherstellen, dass die besten Beispiele natürlicher Lebensräume in der EU sowie Lebensräume seltener Pflanzen- und Tierarten angemessen erhalten und geschützt werden. Die Habitat-Richtlinie ist der wichtigste Beitrag der Gemeinschaft zur Erhaltung der globalen biologischen Vielfalt.

Da die Mitgliedstaaten ihre Vorschläge für Schutzgebiete nicht fristgerecht eingereicht haben (d.h. bis Juni 1995), verzögert sich die Einrichtung von Natura 2000. Obwohl Portugal, die Niederlande, das Vereinigte Königreich, Deutschland und Italien der Kommission ihre Rechtsvorschriften mitgeteilt haben, bestehen noch wesentliche Lücken. So sind zum Beispiel nach den deutschen Rechtsvorschriften im Widerspruch zur Richtlinie bestimmte Projekte, die keiner einzelstaatlichen Zulassung oder Mitteilungspflicht unterliegen, ohne vorherige ökologische Bewertung in einem Schutzgebiet von Natura 2000 zulässig.

Hintergrundinformationen zu diesem Thema finden Sie im Internet.

 

Vogelschutzrichtlinie

Brüssel/Berlin, 06.08.2001 um 16:37

Die Europäische Kommission hat beschlossen, wegen Missachtung der Jagdbestimmungen der EU-Vogelschutzrichtlinie Portugal vor den Europäischen Gerichtshof zu rufen und mit Gründen versehene Stellungnahmen (zweites Mahnschreiben) an Finnland, Spanien, Deutschland und die Niederlande zu richten. Die mit Gründen versehene Stellungnahme, die an Deutschland gerichtet ist, betrifft Mängel im deutschen Jagdrecht. Insbesondere geht es um Mängel im Jagdgesetz des Bundes und den einschlägigen Rechtsvorschriften der Länder. So ist z.B. sowohl im Bundesgesetz als auch in Ländergesetzen die Bejagung bestimmter Arten während der Migrations- und der Reproduktionsphase erlaubt.

Das Jagen von Vögeln ist generell erlaubt. Es kann durch die Erhaltung von Lebensräumen, die ansonsten verloren gehen könnten, sogar einen positiven Beitrag zum Vogelschutz leisten. Durch die Jagdkontrolle soll ein Gleichgewicht zwischen der Tätigkeit Jagen und den langfristigen Vorteilen des Erhalts gesunder und überlebensfähiger bejagbarer Populationen gefunden werden. Aus diesem Grund wird in der Vogelschutzrichtlinie auch gefordert, dass bei der Jagdsaison die Phasen höchster Anfälligkeit wie etwa die Rückkehr von der Migration, die Reproduktionsphase und die Aufzucht der Jungvögel auszunehmen sind. Genaue Daten werden in der Richtlinie nicht festgelegt.

Die Vogelschutzrichtlinie ist die älteste und eine der wichtigsten Naturschutzvorschriften der Gemeinschaft. Mit ihr wurde ein umfassender Rahmen für den Schutz der wild lebenden Vögel in der Gemeinschaft geschaffen, der sich aus verschiedenen Einzelkomponenten zusammensetzt. Ein Element ist der Schutz von Lebensräumen. Ein zweites Element ist das Verbot einer direkten Bedrohung von Vögeln (wie der absichtlichen Zerstörung von Nestern und der Entnahme des Geleges) sowie von damit zusammenhängenden Tätigkeiten wie dem Handel mit lebenden oder toten Vögeln. Eine dritte Komponente umfasst Bestimmungen über die Anzahl der bejagbaren Arten, über die Zeiträume, in denen die Jagd erlaubt ist sowie über die erlaubten Jagdmethoden (so werden z.B. nicht selektive Jagdmethoden untersagt). Für die zweite und dritte Komponente sind Ausnahmen möglich, sind Ausnahmen möglich, die aber nur unter strengen Auflagen und bei Fehlen zufrieden stellender Alternativen genehmigt werden dürfen.

Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, sich zu dem Mahnschreiben zu äußern.

Verstreicht diese Frist ungenutzt, kann die Kommission beschließen, den Europäischen Gerichtshof mit dem Fall zu befassen.

Rolf Borkenhagen

Vorsitzender

Tierversuchsgegner Saar - Menschen für Tierrechte

http://www.tvg-saar.de

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