Hallo,
Herr Weber!
Ich gehöre seit längerem zu
den interessierten Lesern Ihres Newsletters, da ich zwar
(noch) nicht unmittelbar von den m.E. Schwachsinnigen HVO´s
betroffen bin, es aber jederzeit werden kann. Zumindest
mittelbar beeinflusst ein Teil dieses Schwachsinns mein
Leben, da ich mich zwar Gott sei Dank an meinem Wohnort
(Berlin) mit meiner Rotti-Dame noch halbwegs frei bewegen
darf, mich jedoch sofort strafbar mache, sobald ich jedoch
auch nur zu meinen Eltern ins benachbarte Brandenburg
möchte.
Aber das nur am Rande.
Jetzt ist mir etwas besonders
übel aufgestossen, daher möchte ich sie darauf hinweisen,
mit der Bitte um weitläufige Publikation. Einer
Veröffentlichung dieser meiner E-Mail stimme ich vorab zu,
mit der Einschränkung, daß meine persönliche
E-Mail-Adresse bitte unkenntlich gemacht wird.
Zur Sache: Ich bin Kunde des
in meiner Nähe gelegenen Freßnapf-Marktes, diese Märkte
sind sicherlich vielen Hundehaltern ebenfalls ein Begriff.
Diese Kette gibt monatlich eine kostenfreie Zeitung heraus,
die ich regelmäßig lese. In dieser Zeitung äußert sich
regelmäßig auch der gute Herr Wolfgang Apel, seines
Zeichens Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Der Herr
dürfte keiner weiteren Vorstellung bedürfen.
In der aktuellen Ausgabe
findet sich ein Beitrag des Herrn Apel zur sogenannten
"Tierschutz-Hundeverordnung" wieder, auf den ich
Sie gern hinweisen möchte.
Ich möchte einen Ausschnitt
aus diesem Artikel hier kurz zitieren:
"Wie
auch im Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde"
wird in der neuen Tierschutz-Hundeverordnung eine
Aggressionssteigerung bei den Rassen Pitt Bull
Terrier,Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire
Terrier und Bull Terrier vermutet. Die Zucht dieser Rassen
wird deshalb verboten. Auch das Verpaaren von Hunden mit
anderen Caniden (wie z. B. Wölfen) ist mit der neuen
Verordnung grundsätzlich verboten.
Der
Deutsche Tierschutzbund begrüßt es, dass die Hundehaltung
nach langem Hin und Her endlich umfassend gesetzlich
geregelt wurde."
Zitatende.
Mich hat dieser Artikel,
insbesondere diese Aussage doch sehr erschreckt. Wie kann
jemand, der sich eigentlich den Tierschutz auf die Fahne
geschrieben haben sollte, so etwas von sich geben? Ich
hätte gerade vom Tierschutzbund eine klare Distanzierung
von diesen unseligen diskriminierenden Behauptungen
hinsichtlich angeblicher Agressionssteigerungen erwartet.
Jetzt wundert mich auch nicht mehr, wie es soweit kommen
konnte. Der Tierschutzbund begrüßt es. Was soll ich dazu
sagen.
Von mir wird definitiv keine
Mark (bzw. Euro) mehr in Richtung Tierschutzbund fließen.
So stelle ich mir keine Unterstützung vor.
Ich wollte das nur mal
loswerden.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Deutsch
Sie finden
diesen Artikel hier:
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Tierschutz
Neu:
Die Tierschutz- Hundeverordnung
Liebe Leserin, lieber Leser dieser Fressnapf Ausgabe,
liebe Tierfreundin, lieber Tierfreund!
Am 1. September tritt die neue Tierschutz-Hundeverordnung
in Kraft. Sie regelt das Halten und Züchten von Hunden
generell und löst die seit 1974 geltende Hundehaltungs-Verordnung
ab, in der lediglich die Haltung von Haushunden im Freien
geregelt war.
Viele Verbesserungen, die der Deutsche Tierschutzbund seit
langem gefordert hat, sind in den neuen Verordnungstext eingearbeitet
worden. So müssen Hundehalter dem Bedürfnis der
Tiere nach sozialem Kontakt jetzt deutlicher Rechnung tragen
als bisher. Insbesondere einzeln gehaltenen Hunden muss mehrmals
täglich Kontakt zur Betreuungsperson ermöglicht
werden. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter
und dem Gesundheitszustand des Tieres anzupassen.
Neu
ist auch, dass als Standard für die Haltung von mehreren
Hunden die Gruppenhaltung festgeschrieben wurde, von der nur
dann Ausnahmen gemacht werden können, wenn dies wegen
der Art der Verwendung, des Verhaltens oder dem
Gesundheitszustands
des Hundes erforderlich ist.
Zusätzlich sind die Anforderungen sowohl für die
Zwinger- und Anbindehaltung als auch für die Haltung
von Hunden in Räumen verschärft worden.
Welpen dürfen erst im Alter von über acht Wochen
vom Muttertier getrennt werden. Wenn eine Trennung zum Schutz
der Mutter bzw. aus anderen tierärztlichen Gründen
nicht vermeidbar ist, müssen die Geschwistertiere bis
zum Alter von acht Wochen zusammen gehalten werden.
Wer gewerbsmäßig Hunde züchtet, muss für
jeweils zehn Zuchthunde und deren Welpen eine Betreuungsperson
zur Verfügung stellen können, welche der Behörde
die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen
hat. Züchtern, die bereits eine Erlaubnis nach §
11 (1) Nr. 3 des Tierschutzgesetzes haben, wird eine Frist
bis zum 1. September 2002 eingeräumt. Dann müssen
auch sie die neuen Bestimmungen umgesetzt haben.
Um dem Kupiertourismus" entgegenzuwirken, dürfen
kupierte Hunde, an denen der Eingriff nach dem 1. September
2001 vorgenommen wurde, in Deutschland nicht mehr an Ausstellungen
teilnehmen.
Wie auch im Gesetz zur
Bekämpfung gefährlicher Hunde" wird in der neuen
Tierschutz-Hundeverordnung eine Aggressionssteigerung bei den
Rassen Pitt Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American
Staffordshire Terrier und Bull Terrier vermutet. Die Zucht
dieser Rassen wird deshalb verboten. Auch
das Verpaaren von Hunden mit anderen Caniden (wie z. B. Wölfen)
ist mit der neuen Verordnung grundsätzlich verboten.
Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt es, dass die
Hundehaltung nach langem Hin und Her endlich umfassend gesetzlich
geregelt wurde. Wir werden uns jedoch weiterhin für ein
umfassendes Heimtiergesetz einsetzen, in dem Kennzeichnung
und Registrierung, Zucht, Im- und Export aller Heimtiere sowie
der Handel und bei bestimmten Tierarten auch die Ausbildung
umfassend geregelt werden.
Wolfgang Apel
Präsident des Deutschen
Tierschutzbundes e.V.
Den Text der Tierschutz-Hundeverordnung
finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft:
www.verbraucherministerium.de
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http://www.fressnapf.de/medien/zeitung/01-08/seiten/21.htm
Tierwelten: Bärenkämpfe
in Pakistan
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Bärenkämpfe
in Pakistan:
Veranstalter verhaftet - Bären
beschlagnahmt
Nach über
siebenjähriger Kampagnenarbeit der
Welttierschutzgesellschaft in Pakistan
(WSPA) hat das pakistanische
Umweltministerium endlich seine Bemühungen
zur Beendigung der grausamen Bärenkämpfe
verstärkt. Ursache hierfür ist in
erster Linie der erneute Druck von
Seiten der WSPA und Zehntausender
Tierfreunde, die mit Postkarten,
Briefen, E-Mails und Unterschriften
gegen diese grausame Tierquälerei
protestiert haben. So hat man die
Organisatoren eines Bärenkampfes, der
letztes Jahr im November stattfand,
verhaftet und einen der beteiligten Bären
beschlagnahmt. Eine weitere
Veranstaltung dieser Art, die für März
geplant war, wurde von der örtlichen
Polizei verhindert.
Illegale
Bärenkämpfe sind leider immer
noch ein unterhaltsames Wettvergnügen
für die pakistanische Oberschicht.
Dabei werden spezielle, auf
Aggressivität gezüchtete Bullterrier
auf die Bären gehetzt. Die Hunde
verbeißen sich in der empfindlichen
Schnauze und den Ohren des Bären. Die
Bären werden auf den Kampf speziell
vorbereitet: Ihnen sind Krallen
und Zähne gezogen. Damit sind sie
gegen die muskulösen Hunde völlig
wehrlos und werden von diesen
praktisch zerfleischt.
Im
November letzten Jahres, genau zu dem
Zeitpunkt, als die WSPA
Welttierschutzgesellschaft gerade das
etwa fünf Hektar große Freigehege für
beschlagnahmte Bären im Kund Park im
Nordwesten Pakistans fertig gestellt
hatte, erfuhren die Mitarbeiter der
WSPA von einem großen Bärenkampf,
der in Khanbela, einem ländlichen
Teil der Provinz Punjab, geplant war.
Umgehend alarmierte die WSPA die Behörden
und bot ihre Unterstützung bei der
Beschlagnahmung der Bären an. Doch
unsere Warnungen fanden kein Gehör.
Vielmehr wurden an diesem Tag 14 Bären
und zahlreiche Kampfhunde aufeinander
gehetzt. Bei mehreren brutalen Kämpfen
erlitten die Tiere entsetzliche
Verletzungen.
Die
WSPA intervenierte erneut bei der
pakistanischen Regierung und rief
gleichzeitig zu einer weltweiten
Protestkampagne gegen diese grausamen
Tierkämpfe auf. Als Folge dieser
Proteste wurden mittlerweile sechs
Personen wegen ihrer Beteiligung an
der Durchführung des illegalen Bärenkampfes
gemäß des pakistanischen
Naturschutzgesetzes aus dem Jahr 1974
angeklagt. Inzwischen sind zwei Männer
sogar verurteilt worden. Beide müssen
Geldstrafen von jeweils 5000 Rupien
(ca. 200 DM) zahlen und für ein Jahr
ins Gefängnis.
Inzwischen
ist ein Team der WSPA in Pakistan, um
mit dem Umweltministerium endgültig
zu klären, wie die Beschlagnahmung
auch der restlichen Tiere, die an
diesem Kampf beteiligt waren,
sichergestellt werden kann.
Weltweit
werden Bären auf grausame Weise gequält.
Nur mit der finanziellen Unterstützung
von Menschen, an denen das Leid dieser
Tiere nicht spurlos vorübergeht, können
die Bären befreit, in
Auffangstationen untergebracht und
versorgt werden.
Bärensonderkonto
80 42 300 bei der Bank für
Sozialwirtschaft, BLZ 370
205 00.
Durch Ihren Einsatz helfen
Sie den Notleidenden Tieren!
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