- Newsletter - Archiv


8.08.2001

+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

 

Heute mit diesem:

* Neu: Die Tierschutz- Hundeverordnung

* Tierwelten: Bärenkämpfe in Pakistan

 

Hallo, Herr Weber!

Ich gehöre seit längerem zu den interessierten Lesern Ihres Newsletters, da ich zwar (noch) nicht unmittelbar von den m.E. Schwachsinnigen HVO´s betroffen bin, es aber jederzeit werden kann. Zumindest mittelbar beeinflusst ein Teil dieses Schwachsinns mein Leben, da ich mich zwar Gott sei Dank an meinem Wohnort (Berlin) mit meiner Rotti-Dame noch halbwegs frei bewegen darf, mich jedoch sofort strafbar mache, sobald ich jedoch auch nur zu meinen Eltern ins benachbarte Brandenburg möchte.

Aber das nur am Rande.

Jetzt ist mir etwas besonders übel aufgestossen, daher möchte ich sie darauf hinweisen, mit der Bitte um weitläufige Publikation. Einer Veröffentlichung dieser meiner E-Mail stimme ich vorab zu, mit der Einschränkung, daß meine persönliche E-Mail-Adresse bitte unkenntlich gemacht wird.

Zur Sache: Ich bin Kunde des in meiner Nähe gelegenen Freßnapf-Marktes, diese Märkte sind sicherlich vielen Hundehaltern ebenfalls ein Begriff. Diese Kette gibt monatlich eine kostenfreie Zeitung heraus, die ich regelmäßig lese. In dieser Zeitung äußert sich regelmäßig auch der gute Herr Wolfgang Apel, seines Zeichens Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Der Herr dürfte keiner weiteren Vorstellung bedürfen.

In der aktuellen Ausgabe findet sich ein Beitrag des Herrn Apel zur sogenannten "Tierschutz-Hundeverordnung" wieder, auf den ich Sie gern hinweisen möchte.

Ich möchte einen Ausschnitt aus diesem Artikel hier kurz zitieren:

"Wie auch im „Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde" wird in der neuen Tierschutz-Hundeverordnung eine Aggressionssteigerung bei den Rassen Pitt Bull Terrier,Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Bull Terrier vermutet. Die Zucht dieser Rassen wird deshalb verboten. Auch das Verpaaren von Hunden mit anderen Caniden (wie z. B. Wölfen) ist mit der neuen Verordnung grundsätzlich verboten.

Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt es, dass die Hundehaltung nach langem Hin und Her endlich umfassend gesetzlich geregelt wurde."

Zitatende.

Mich hat dieser Artikel, insbesondere diese Aussage doch sehr erschreckt. Wie kann jemand, der sich eigentlich den Tierschutz auf die Fahne geschrieben haben sollte, so etwas von sich geben? Ich hätte gerade vom Tierschutzbund eine klare Distanzierung von diesen unseligen diskriminierenden Behauptungen hinsichtlich angeblicher Agressionssteigerungen erwartet. Jetzt wundert mich auch nicht mehr, wie es soweit kommen konnte. Der Tierschutzbund begrüßt es. Was soll ich dazu sagen.

Von mir wird definitiv keine Mark (bzw. Euro) mehr in Richtung Tierschutzbund fließen. So stelle ich mir keine Unterstützung vor.

Ich wollte das nur mal loswerden.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Deutsch

Sie finden diesen Artikel hier:

 

 
Tierschutz

Neu: Die Tierschutz- Hundeverordnung

Liebe Leserin, lieber Leser dieser Fressnapf Ausgabe, liebe Tierfreundin, lieber Tierfreund!

Am 1. September tritt die neue Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft. Sie regelt das Halten und Züchten von Hunden generell und löst die seit 1974 geltende Hundehaltungs-Verordnung ab, in der lediglich die Haltung von Haushunden im Freien geregelt war.

Viele Verbesserungen, die der Deutsche Tierschutzbund seit langem gefordert hat, sind in den neuen Verordnungstext eingearbeitet worden. So müssen Hundehalter dem Bedürfnis der Tiere nach sozialem Kontakt jetzt deutlicher Rechnung tragen als bisher. Insbesondere einzeln gehaltenen Hunden muss mehrmals täglich Kontakt zur Betreuungsperson ermöglicht werden. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Tieres anzupassen.

Neu ist auch, dass als Standard für die Haltung von mehreren Hunden die Gruppenhaltung festgeschrieben wurde, von der nur dann Ausnahmen gemacht werden können, wenn dies wegen der Art der Verwendung, des Verhaltens oder dem Gesundheitszustands des Hundes erforderlich ist.

Zusätzlich sind die Anforderungen sowohl für die Zwinger- und Anbindehaltung als auch für die Haltung von Hunden in Räumen verschärft worden.

Welpen dürfen erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Wenn eine Trennung zum Schutz der Mutter bzw. aus anderen tierärztlichen Gründen nicht vermeidbar ist, müssen die Geschwistertiere bis zum Alter von acht Wochen zusammen gehalten werden.

Wer gewerbsmäßig Hunde züchtet, muss für jeweils zehn Zuchthunde und deren Welpen eine Betreuungsperson zur Verfügung stellen können, welche der Behörde die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen hat. Züchtern, die bereits eine Erlaubnis nach § 11 (1) Nr. 3 des Tierschutzgesetzes haben, wird eine Frist bis zum 1. September 2002 eingeräumt. Dann müssen auch sie die neuen Bestimmungen umgesetzt haben.

Um dem „Kupiertourismus" entgegenzuwirken, dürfen kupierte Hunde, an denen der Eingriff nach dem 1. September 2001 vorgenommen wurde, in Deutschland nicht mehr an Ausstellungen teilnehmen.

Wie auch im „Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde" wird in der neuen Tierschutz-Hundeverordnung eine Aggressionssteigerung bei den Rassen Pitt Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Bull Terrier vermutet. Die Zucht dieser Rassen wird deshalb verboten. Auch das Verpaaren von Hunden mit anderen Caniden (wie z. B. Wölfen) ist mit der neuen Verordnung grundsätzlich verboten.

Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt es, dass die Hundehaltung nach langem Hin und Her endlich umfassend gesetzlich geregelt wurde. Wir werden uns jedoch weiterhin für ein umfassendes Heimtiergesetz einsetzen, in dem Kennzeichnung und Registrierung, Zucht, Im- und Export aller Heimtiere sowie der Handel und bei bestimmten Tierarten auch die Ausbildung umfassend geregelt werden.


Wolfgang Apel
Präsident des Deutschen
Tierschutzbundes e.V.

Den Text der Tierschutz-Hundeverordnung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft:
www.verbraucherministerium.de

http://www.fressnapf.de/medien/zeitung/01-08/seiten/21.htm


Tierwelten: Bärenkämpfe in Pakistan

Bärenkämpfe in Pakistan:
Veranstalter verhaftet - Bären beschlagnahmt

Nach über siebenjähriger Kampagnenarbeit der Welttierschutzgesellschaft in Pakistan (WSPA) hat das pakistanische Umweltministerium endlich seine Bemühungen zur Beendigung der grausamen Bärenkämpfe verstärkt. Ursache hierfür ist in erster Linie der erneute Druck von Seiten der WSPA und Zehntausender Tierfreunde, die mit Postkarten, Briefen, E-Mails und Unterschriften gegen diese grausame Tierquälerei protestiert haben. So hat man die Organisatoren eines Bärenkampfes, der letztes Jahr im November stattfand, verhaftet und einen der beteiligten Bären beschlagnahmt. Eine weitere Veranstaltung dieser Art, die für März geplant war, wurde von der örtlichen Polizei verhindert.

Illegale „Bärenkämpfe“ sind leider immer noch ein unterhaltsames Wettvergnügen für die pakistanische Oberschicht. Dabei werden spezielle, auf Aggressivität gezüchtete Bullterrier auf die Bären gehetzt. Die Hunde verbeißen sich in der empfindlichen Schnauze und den Ohren des Bären. Die Bären werden auf den Kampf speziell „vorbereitet“: Ihnen sind Krallen und Zähne gezogen. Damit sind sie gegen die muskulösen Hunde völlig wehrlos und werden von diesen praktisch zerfleischt.

Im November letzten Jahres, genau zu dem Zeitpunkt, als die WSPA Welttierschutzgesellschaft gerade das etwa fünf Hektar große Freigehege für beschlagnahmte Bären im Kund Park im Nordwesten Pakistans fertig gestellt hatte, erfuhren die Mitarbeiter der WSPA von einem großen Bärenkampf, der in Khanbela, einem ländlichen Teil der Provinz Punjab, geplant war. Umgehend alarmierte die WSPA die Behörden und bot ihre Unterstützung bei der Beschlagnahmung der Bären an. Doch unsere Warnungen fanden kein Gehör. Vielmehr wurden an diesem Tag 14 Bären und zahlreiche Kampfhunde aufeinander gehetzt. Bei mehreren brutalen Kämpfen erlitten die Tiere entsetzliche Verletzungen.

Die WSPA intervenierte erneut bei der pakistanischen Regierung und rief gleichzeitig zu einer weltweiten Protestkampagne gegen diese grausamen Tierkämpfe auf. Als Folge dieser Proteste wurden mittlerweile sechs Personen wegen ihrer Beteiligung an der Durchführung des illegalen Bärenkampfes gemäß des pakistanischen Naturschutzgesetzes aus dem Jahr 1974 angeklagt. Inzwischen sind zwei Männer sogar verurteilt worden. Beide müssen Geldstrafen von jeweils 5000 Rupien (ca. 200 DM) zahlen und für ein Jahr ins Gefängnis.

Inzwischen ist ein Team der WSPA in Pakistan, um mit dem Umweltministerium endgültig zu klären, wie die Beschlagnahmung auch der restlichen Tiere, die an diesem Kampf beteiligt waren, sichergestellt werden kann.

Weltweit werden Bären auf grausame Weise gequält. Nur mit der finanziellen Unterstützung von Menschen, an denen das Leid dieser Tiere nicht spurlos vorübergeht, können die Bären befreit, in Auffangstationen untergebracht und versorgt werden.

Bärensonderkonto 80 42 300 bei der Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 370 205 00.
Durch Ihren Einsatz helfen Sie den Notleidenden Tieren!
Die WSPA im Internet: www.wspa.de

 

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