http://www.mopo.de/seiten/20010809/hamburg-artikel9.html
Donnerstag, 9.8.2001
Hunde-Verhaltensforscherin Dr. Feddersen-Petersen zum Tod von Kristina (11)
"Vielleicht gehoerte das Kind nicht mehr zum Rudel"
Ein Hund beisst das Kind tot, mit dem er aufgewachsen ist.
Wie konnte es zu der Tragoedie kommen, die Kristina (11) am Dienstag das Leben kostete?
Die MOPO sprach mit der Hunde-Verhaltensforscherin Dr. Dorit Feddersen-Petersen (53) von der Universitaet Kiel. MOPO: Wieso toetet ein Hund ein Kind, das er kennt?
Feddersen-Petersen: Ich kann diesen konkreten Fall natuerlich nicht beurteilen. Es ist aber denkbar, dass ein Kind, das wegen der Trennung der Eltern, nicht mehr taeglich mit dem Hund zusammen ist, fuer ihn nicht mehr zum Rudel gehoert.
Und fuer ein "fremdes" Kind gelten andere Regeln, dem fuehlt sich das Tier unter Umstaenden ueberlegen. Ausserdem kann es zu Eifersucht kommen, etwa wenn das Kind in seinem neuen Umfeld mit anderen Hunden Kontakt hat.
MOPO: Kann so etwas in jeder Familie passieren?
Feddersen-Petersen: 80 Prozent aller Beissunfaelle mit Hunden geschehen im vertrauten Umfeld der Tiere.
MOPO: Wie koennen Eltern ihre Kinder schuetzen?
Feddersen-Petersen: Sie duerfen nie vergessen, dass ein Hund ein Gruppentier ist und seinen Platz im Rudel kennen muss. Der Hund muss sich auch den Kindern unterordnen, das muessen die Eltern ihm klar machen. Immer wieder.
MOPO: Wie sollten sich Kinder gegenueber Hunden verhalten?
Feddersen-Petersen: Eines sollte ihnen am besten schon in der Grundschule beigebracht werden: Niemals einen fremden Hund streicheln. Die Eltern sollten ihnen die Signale des Tieres erklaeren. Wenn ein Hund knurrt, ihn sofort in
Ruhe lassen. Wer einen Hund ueber den Ruecken streichelt, signalisiert ihm Dominanz, und wenn der Hund meint, das steht diesem fremden Menschen nicht zu, dann kann es gefaehrlich werden.
MOPO: Gehoeren Schaeferhunde jetzt auch auf die Liste gefaehrlicher Rassen?
Feddersen-Petersen: Keine Rasse gehoert auf diese Listen. Die Gefaehrlichkeit eines Hundes ist immer an dem Hund-Halter-Gespann festzumachen. Auch ein Dackel kann ein kleines Kind verletzen, wenn sein Halter keine Kontrolle ueber das Verhalten des Tiers hat.
MOPO: Sollten Familien ueberhaupt Hunde haben?
Feddersen-Petersen: Natuerlich. Es gibt Millionen Kinder, die ein wunderbar es Verhaeltnis zu ihren Hunden haben.
Interview: S. Lamprecht s.lamprecht@mopo.de
VGH verhandelt über Kampfhunde
MANNHEIM (lsw). Die Klagen gegen die
Kampfhundeverordnung des Landes werden am 26. September vor dem
Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg (VGH) verhandelt. Das oberste
Verwaltungsgericht im Südwesten werde alle 13 Normenkontrollverfahren an
diesem Tag verhandeln, sagte eine VGH-Sprecherin am Montag. Die
Verhandlung bedeutet nicht unbedingt, dass an diesem Tag auch das Urteil
verkündet wird.
Die Landesregierung hatte das Halten als
gefährlich geltender Kampfhunde mit der Verordnung im August vorigen
Jahres beträchtlich erschwert. Neben Leinen- und Maulkorbzwang gilt unter
anderem auch Zuchtverbot für einige Rassen. Die klagenden
Kampfhundebesitzer machen geltend, dass die Verordnung gegen den
Gleichheitsgrundsatz verstößt, weil die Kampfhunderassen von vornherein
als gefährlich gelten, andere wie Schäferhunde oder Rottweiler aber
nicht.
Tod nach Hundebissen
Polizei ermittelt weiter
Lutzhorn/Kiel - Im Fall des in Lutzhorn (Kreis Pinneberg)
von einem Hund getöteten, elfjährigen Mädchens sind immer noch Fragen
offen. "Was in den 15 Minuten geschah, als der Vater seine Tochter im
Garten spielen sah und sie später tot aus dem Gartenteich barg, wissen
wir nicht", so Frank Lassen, Sprecher der Polizei in Pinneberg. Den
Tathergang werde man auch nicht mehr rekonstruieren können. Fest steht
lediglich, dass der Schäferhund der Familie das Kind zu Tode gebissen
hat. Vorher war das Tier jedoch nie auffällig gewesen. Das Kind, das bei
seiner Mutter lebte, war bei ihrem Vater und dessen Lebensgefährtin zu
Besuch, als das Unglück geschah.
Darin sieht Dorit Feddersen-Petersen,
Verhaltensforscherin an der Uni-Kiel eine mögliche Erklärung des
Unfalls. "Das Mädchen hat den Hund zwar regelmäßig gesehen, aber
war nicht täglich mit ihm zusammen." Möglicherweise habe sie sich
nicht an soziale Regeln gehalten, die jeder Hund im Familienleben
erlernte. "Vielleicht hat das Mädchen eine falsche Bewegung gemacht,
der Hund hat gedroht, die Situation hat sich hochgeschaukelt",
mutmaßt Feddersen-Petersen. Im Fall des Mädchens wird weiter ermittelt.
Der Hund wurde eingeschläfert. Nun wird per Obduktion untersucht, ob er
an einer Krankheit litt - Gehirntumoren oder Epilepsie können zu solchen
Reaktionen führen. mik
http://www.welt.de/daten/2001/08/09/0809hh273586.htx
09.08.2001
Magdeburg, News:
Hundeverordnung: Richterspruch ändert nichts |
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Laut Urteil des Oberlandesgerichts Hamm dürfen
Kommunen nicht für alle Hunde einen generellen Leinenzwang
verhängen. Was dieser Richterspruch für Magdeburg bedeutet, wollte
Falk Heidel von Thomas Schreyer, stellvertretender Abteilungsleiter
des Stadtordnungsdienstes, wissen.
Volksstimme: Welche
Auswirkungen hat das Urteil auf die Magdeburger Hundeverordnungen?
Thomas Schreyer: Kurz gesagt, überhaupt keine. Die hier geltende
Gefahrenabwehrverordnung sowie die Verordnung zum Schutz vor
gefährlichen Hunden sind Kommunal- bzw. Landesrecht. Beide werden
von dem Urteil aus Hamm nicht berührt.
Volksstimme: Dennoch könnte sich ein Richter in Magdeburg auf
dieses Urteil berufen.
Thomas Schreyer: Nein. Während die betroffene Kommune einen
generellen Anleinzwang verordnet hatte, ist die Regelung in
Magdeburg differenzierter.
Volksstimme: Nämlich?
Thomas Schreyer: Leinenpflicht für alle Hunde gilt nur an Straßen.
Auf sämtlichen städtischen Anlagen können sich die Tiere unter
Aufsicht frei bewegen. Ausnahmen sind die offiziell als Kampfhunde
eingestuften Exemplare. Die dürfen nur mit Maulkorb und an der
Leine in die Öffentlichkeit.
Volksstimme: Das bedeutet, dass alle ausgesprochenen Bußgelder ihre
Gültigkeit behalten?
Thomas Schreyer: Auf jeden Fall ändert der Richterspruch nichts
daran.
Volksstimme: Wie hoch ist hier das Bußgeld?
Thomas Schreyer: Zum ersten Mal ohne Leine erwischt,. kostet bei
einem ungefährlichen Hund zwischen 10 und 75 Mark.
http://www.volksstimme.de/magdeburg/show_fullarticle.asp?AID=97344
&Region=Magdeburg&Template=FullArticle_lang&Column=
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Lockerung
des Leinenzwangs: Stadt wartet erst einmal ab |
Ordnungsamtsleiter Manderbach: "Müssen das Urteil des
Oberlandesgerichts Hamm zunächst mit dem Städte- und
Gemeindebund abstimmen"
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LIPPSTADT. Das
Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, dass kleine Hunde nicht
unbedingt an die Leine gelegt werden müssen, gilt in Lippstadt noch
nicht. Das machte gestern der Leiter des städtischen Ordnungsamtes,
Gerd Manderbach, im Gespräch mit unserer Zeitung deutlich.
Manderbach wörtlich: "In Lippstadt gibt es seit 1992 generelle
Anleinpflicht für alle Hunde im gesamten Stadtgebiet."
Inzwischen ist das Ordnungsamt nach dem Urteilsspruch des Hammer
Oberlandesgerichts aber aktiv geworden, wie Manderbach versichert.
"Wir haben bereits Kontakt mit dem Städte- und Gemeindebund
aufgenommen, um dort zu hören, wie rechtssicher das Urteil ist. Was
wir zum Beispiel gebrauchen, ist eine korrekte Definition, was ein
kleiner Hund ist", erläutert der städtische
Ordnungsamtsleiter.
Die Kommune müsse Haltern von kleinen und als ungefährlich
eingestuften Hunden Flächen zur Verfügung stellen, auf denen die
Tiere frei laufen können, urteilten die Richter in Hamm. Genau
dieser Punkt sei in Lippstadt bereits erfüllt, betonte Gerd
Manderbach mit Hinweis auf die Freilaufzone für Hunde an der
Esbecker Straße hinüber zur Lippe. Diese Fläche sei mit vier
großen Schildern als Hundeauslauf-Wiese ausgewiesen und werde von
der Stadt regelmäßig gemäht und auch gereinigt, erklärte
Manderbach. Nach Angaben des Ordnungsamtsleiter werde die Wiese an
der Lippe nur "sehr wenig" von den Hundefreunden
angenommen. Doch das beurteilen Hundebesitzer, die dort regelmäßig
mit ihrem Fiffi spazieren gehen, anders. "Inzwischen ist hier
eine ganze Menge los", sagte gestern Nachmittag die Besitzerin
eines braunen Vierbeiners, der sich sichtlich auf den Auslauf ohne
Leine freute.
Wie Ordnungsamtsleiter Manderbach bestätigte, gibt es bei der Stadt
Überlegungen, weitere Hundeauslauf-Wiesen freizugeben. Dazu gehört
unter anderen eine große Wiese westlich des Jahnplatzes, die heute
schon gerne von Hundebesitzern in Anspruch genommen wird.
"Leider hat die ABU dagegen gesprochen, weil in direkter
Nachbarschaft ein Naturschutzgebiet beginnt", erklärt
Manderbach. Eine weitere Wiese im Besitz der Stadt liege im
Weihewinkel. Der Nachteil dort: der Bereich zur vielbefahrenen B 55
müsste für viel Geld eingezäunt werden. Weitere Überlegungen gab
es, eine Fläche westlich der Philipp-Reis-Straße als
Hundeauslauf-Wiese auszuweisen. Das sei jedoch am Veto des
Umweltausschusses gescheitert, weil sich schon im Vorfeld
abzeichnete, dass sich Anlieger über Hundegebell beschweren
würden. "Aber wir suchen weiter, denn wir wollen weitere
Flächen ausweisen", macht Gerd Manderbach deutlich.
Kampfhunde dürfen allerdings auch auf den Freilaufzonen nicht mit
ihren Artgenossen herumtoben, wie der Ordnungsamtsleiter betont:
"Für die Kampfhunde gilt die Anleinpflicht immer und
überall." Manderbach appelliert aber auch an die Toleranz der
Nicht-Hunde-Besitzer: "Wir streben das verträgliche
Miteinander an, nur so läuft es doch."
http://www.derpatriot.de/cont/lokales/artikel.php?ID=35359&RESSORT=LP
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2667 Mark Schadensersatz
zugesprochen
Tobender Hund verletzte Frau
ril Bonn. Was harmlos mit einem Spaziergang am Rhein und
einem netten Pläuschchen zwischen Hundefreunden begann, endete am 2.
Januar 2000 für Hundebesitzerin Angela (Name geändert) in einer
Katastrophe. Und jetzt als Prozess vor dem Bonner Landgericht!
Der 13 Monate alte Terriermischling ihres Bekannten Roland war beim
Spielen mit Angelas sechs Monate altem Labradorhund in ihre Kniekehle
geprallt.
Die schwerwiegende Folge: Ein Stauchungsbruch des Schienbeinkopfes am
linken Kniegelenk, der eine komplizierte Operation mit einer
Transplantation von Knochenmaterial aus dem Becken erforderlich machte.
Prompt schickte die Verletzte dem Herrchen des temperamentvollen Hundes
eine Rechnung in Höhe von 5335 Mark, die Summe nämlich, die von der
Beihilfe ihres Ehemannes für ihre Behandlung nicht getragen worden war.
Als Roland nicht zahlen wollte, verklagte sie ihn. Denn er bestritt, dass
lediglich sein Hund in vollem Lauf auf die Gruppe der sich unterhaltenden
Personen zugelaufen und mit dem Kopf in Angelas Kniekehle gestoßen war.
Vielmehr seien die beiden tobenden Hunde gegen das Bein der Klägerin
geprallt. Darum habe sie den Schaden zumindest zur Hälfte mitverursacht.
Aber auch für 50 Prozent des Schadens wollte der Anglerfreund ihres
Ehemannes nicht aufkommen, denn seiner Meinung nach hätte ihre
Krankenkasse die gesamte Rechnung bezahlt, wenn Angela etwas bescheidener
auf die Chefarztbehandlung und die Unterbringung in einem Zwei-Bett-Zimmer
verzichtet hätte.
Diese Argumentation aber wollte das Bonner Amtsgericht und im
Berufungsprozess auch die 5. Zivilkammer des Landgerichts nicht gelten
lassen. Der Klägerin wurde die Hälfte der geforderten Summe, nämlich
2667 Mark, zugesprochen.
Im Urteil heißt es: Die Klage ist teilweise begründet. Der Beklagte
haftet als Hundehalter aus Gefährdungshaftung für den Schaden der
Klägerin.
Jedoch muss sich die Klägerin ein hälftiges Mitverursachen des Schadens
durch den von ihr gehaltenen Hund entgegenhalten lassen, da nach dem
Ergebnis der Beweisaufnahme auch dieser an der Verletzung der Klägerin
beteiligt war.
Nach Meinung der Richter konnte es zu dem Unfall nämlich nur dadurch
kommen, dass sich beide Hunde beim Tollen nebeneinander befanden. In
diesem Augenblick sei die Klägerin einen Schritt zur Seite getreten und
der Terriermischling habe nicht mehr ausweichen können.
Die Behandlung durch den Chefarzt sei allerdings nicht zu monieren, da es
sich bei ihm um einen besonderen Experten für die komplizierte Operation
mit einer Transplantation von Knochengewebe gehandelt habe. (Az. 9 C
483/00)
http://rundschau-online.de/bonn/1919300.html
Post
bildet Zusteller im Umgang mit Hunden aus / Kleine
"Leckerlis" dabei
Den Beutetrieb vermeiden |
Eckernförde (vvb) (08.08.2001)
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Hundeführer
Stefan Begier aus Neuberend (rechts) trainierte mit den
Zustellern, hier mit Nicole Schröder, den richtigen Umgang
mit Hunden.
Foto: von
Bargen
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Was macht man, wenn ein bellender
Hund, mit angelegten Ohren, auf eine Person zurennt? Diese und
andere Fragen wurden gestern in Gruppenarbeit und mit Hilfe des
erfahrenen Hundeführers Stefan Begier im Rahmen einer speziellen
Ausbildung für leidgeprüfte Postzusteller geklärt. Die Schulung
wurde bundesweit vom Arbeitsschutz ins Leben gerufen und war die
erste dieser Art in Eckernförde. Als Resultat erhofft man sich in
Zukunft eine geringere Zahl an Bisswunden.
Hundebisse sind für die 5000
Paketzusteller in Schleswig-Holstein ein ernsthaftes Problem. Allein
im Jahr 2000 wurden hier im Land 191 Zusteller auf ihren Touren
gebissen, 34 mehr als 1999. 580 Krankentage kamen auf. Die Kosten
für Behandlungen, Krankentage und Ausfalltage schlugen mit etwa
520.000 Mark zu Buche. Bundesweit verzeichnet die Post jährlich
ungefähr 3000 Hundebisse, das sind 30 Prozent aller
Arbeitsunfälle.
Dies alles waren Gründe genug für
den Arbeitsschutz, die Postzusteller durch eine spezielle Ausbildung
im Umgang mit dem Hund zu schulen. Seminare, die sowohl die Theorie
als auch Praxis beinhalten. Gestern war es dann so weit: Der
Hundeführer Stefan Begier aus Neuberend besuchte mit seinen
Schäferhunden Assard und Olga von Preußenstein den
Zustellstützpunkt der Post in Eckernförde. Da die Anwesenheit
freiwillig war, erschienen nur 15 der insgesamt 33 Postboten
Eckernfördes mutig zum praktischen Teil der Ausbildung. Noch vor
Beginn des Seminars hatte jeder der Teilnehmer einen anderen
Verhaltenstipp aggressiven Hunden gegenüber, und über die Hälfte
der Versammelten hatte auch schon schmerzhafte Erfahrungen mit den
Vierbeinern gemacht.
In dem eineinhalbstündigen Kursus
spielte Begier die typischen Situationen immer zuerst in ihrer
Theorie mit den Teilnehmern durch, bevor er mit einem seiner Hunde
anhand einer praktischen Übung das Verhalten der Postangestellten
prüfte und so das situationsangepasste Verhalten trainierte. Nach
und nach wurden so ganz elementare Fragen geklärt und
Verhaltensmerkmale und deren Bedeutung erarbeitet.
Das Fazit des Nachmittages war, beim
Umgang mit Hunden stets Ruhe zu bewahren und niemals durch hastige
Bewegungen oder lautes Rufen den Beutetrieb des Tieres zu wecken.
Stets sollte man mit ruhiger Stimme versuchen, den Kontakt zu dem
"besten Freund des Menschen" aufzunehmen und durch sein
passives Verhalten seine gute Absicht signalisieren. Leider helfen
diese Ratschläge nicht bei allen Tieren, weiß Begier, doch bei der
Mehrzahl.
Nun fehlt nur noch das Verständnis
der Bevölkerung für die Ängste der Postboten.
http://www.eckernfoerder-zeitung.de/lokal/lok2001080806.asp
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Hundeelend in Heumaden
Aufregung um Maxls Fall
Der Zwergrauhaardackel Maxl ist gerade noch
mal mit dem Leben davongekommen. Ein Schäferhund hatte ihn beim
Waldspaziergang angefallen und schwer verletzt. Jetzt leben die Heumadener
Hundehalter in Sorge: Der "Täter'' ist immer wieder nicht angeleint
im Wald unterwegs - dabei ist der Besitzer ein Polizist.
VON WOLF-DIETER OBST
Zwei Stunden lang musste Maxl in einer
Tierklinik operiert werden. Mehrere Reanimationen waren nötig - "er
war schon halb im Hundehimmel'', sagt sein Besitzer Herbert Becker.
Schwere Rückenverletzungen hatte der Dackel am vergangenen Donnerstag
gegen 19 Uhr erlitten, als er auf einem Waldweg bei Heumaden einem
Schäferhund begegnete. Zwei Rüden, beide nicht angeleint - für den
Kleinen endete das äußerst schmerzhaft.
Seit dem Zwischenfall ist die Aufregung
groß unter Heumadens Hundehaltern. Schon dreimal habe der Schäferhund
andere Hunde angegriffen, heißt es. "Wenn ich so was als Halter
weiß, dann nehme ich den Hund doch an die Leine'', klagt Becker. Jetzt
geht es um 2400 Mark Operationskosten und die Frage möglicher
Konsequenzen.
Die Ermittlungen wurden von der
Polizeihundeführerstaffel übernommen. "Eine Hundebeißerei kommt im
Schnitt täglich einmal vor'', erklärt Polizeisprecher Stefan Keilbach.
Maxl wird's nicht verstehen - aber juristisch geht es um
Sachbeschädigung, ein zivilrechtlicher Vorgang.
Der Fall hat indes eine pikante Note: Der
Schäferhund war vor Jahren im Privatbesitz eines Polizeihundeführers -
und hätte mal Polizeihund werden sollen. Allerdings wies der damals junge
Hund Mängel beim Knochenaufbau auf und war deshalb nicht tauglich. Mit
eineinviertel Jahren wurde das Tier privat verkauft - an einen
Polizeibeamten.
Die Ermittlungsgruppe Tierschutz bei der
Hundeführerstaffel prüft nun, ob der Schäferhund besonders aggressiv
ist. Für einige Heumadener Hundehalter besteht daran schon jetzt kein
Zweifel. Polizeisprecher Keilbach stellt aber klar: "Über den Hund
ist bis zu dem Zwischenfall nichts aktenkundig geworden'', sagt er,
"wenn es anders war, muss man das eben auch melden.''
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/dc1/html/news-stn/20010808loka0034.shtml
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