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9.08.2001

Heute mit diesem:

* Hunde-Verhaltensforscherin Dr. Feddersen-Petersen zum Tod von Kristina (11)

* VGH verhandelt über Kampfhunde

* Tod nach Hundebissen

* Hundeverordnung: Richterspruch ändert nichts

* Lockerung des Leinenzwangs: Stadt wartet erst einmal ab

* Tobender Hund verletzte Frau

* Den Beutetrieb vermeiden

* Hundeelend in Heumaden

 

http://www.mopo.de/seiten/20010809/hamburg-artikel9.html

Donnerstag, 9.8.2001

Hunde-Verhaltensforscherin Dr. Feddersen-Petersen zum Tod von Kristina (11)

"Vielleicht gehoerte das Kind nicht mehr zum Rudel" 

Ein Hund beisst das Kind tot, mit dem er aufgewachsen ist. 

Wie konnte es zu der Tragoedie kommen, die Kristina (11) am Dienstag das Leben kostete? 

Die MOPO sprach mit der Hunde-Verhaltensforscherin Dr. Dorit Feddersen-Petersen (53) von der Universitaet Kiel. MOPO: Wieso toetet ein Hund ein Kind, das er kennt? 
Feddersen-Petersen: Ich kann diesen konkreten Fall natuerlich nicht beurteilen. Es ist aber denkbar, dass ein Kind, das wegen der Trennung der Eltern, nicht mehr taeglich mit dem Hund zusammen ist, fuer ihn nicht mehr zum Rudel gehoert. 

Und fuer ein "fremdes" Kind gelten andere Regeln, dem fuehlt sich das Tier unter Umstaenden ueberlegen. Ausserdem kann es zu Eifersucht kommen, etwa wenn das Kind in seinem neuen Umfeld mit anderen Hunden Kontakt hat. 

MOPO: Kann so etwas in jeder Familie passieren?

Feddersen-Petersen: 80 Prozent aller Beissunfaelle mit Hunden geschehen im vertrauten Umfeld der Tiere. 

MOPO: Wie koennen Eltern ihre Kinder schuetzen? 

Feddersen-Petersen: Sie duerfen nie vergessen, dass ein Hund ein Gruppentier ist und seinen Platz im Rudel kennen muss. Der Hund muss sich auch den Kindern unterordnen, das muessen die Eltern ihm klar machen. Immer wieder. 

MOPO: Wie sollten sich Kinder gegenueber Hunden verhalten? 

Feddersen-Petersen: Eines sollte ihnen am besten schon in der Grundschule beigebracht werden: Niemals einen fremden Hund streicheln. Die Eltern sollten ihnen die Signale des Tieres erklaeren. Wenn ein Hund knurrt, ihn sofort in 
Ruhe lassen. Wer einen Hund ueber den Ruecken streichelt, signalisiert ihm Dominanz, und wenn der Hund meint, das steht diesem fremden Menschen nicht zu, dann kann es gefaehrlich werden. 

MOPO: Gehoeren Schaeferhunde jetzt auch auf die Liste gefaehrlicher Rassen? 

Feddersen-Petersen: Keine Rasse gehoert auf diese Listen. Die Gefaehrlichkeit eines Hundes ist immer an dem Hund-Halter-Gespann festzumachen. Auch ein Dackel kann ein kleines Kind verletzen, wenn sein Halter keine Kontrolle ueber das Verhalten des Tiers hat. 
MOPO: Sollten Familien ueberhaupt Hunde haben? 

Feddersen-Petersen: Natuerlich. Es gibt Millionen Kinder, die ein wunderbar es Verhaeltnis zu ihren Hunden haben. 

Interview: S. Lamprecht s.lamprecht@mopo.de

VGH verhandelt über Kampfhunde

MANNHEIM (lsw). Die Klagen gegen die Kampfhundeverordnung des Landes werden am 26. September vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg (VGH) verhandelt. Das oberste Verwaltungsgericht im Südwesten werde alle 13 Normenkontrollverfahren an diesem Tag verhandeln, sagte eine VGH-Sprecherin am Montag. Die Verhandlung bedeutet nicht unbedingt, dass an diesem Tag auch das Urteil verkündet wird.

Die Landesregierung hatte das Halten als gefährlich geltender Kampfhunde mit der Verordnung im August vorigen Jahres beträchtlich erschwert. Neben Leinen- und Maulkorbzwang gilt unter anderem auch Zuchtverbot für einige Rassen. Die klagenden Kampfhundebesitzer machen geltend, dass die Verordnung gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, weil die Kampfhunderassen von vornherein als gefährlich gelten, andere wie Schäferhunde oder Rottweiler aber nicht.


Tod nach Hundebissen

Polizei ermittelt weiter

Lutzhorn/Kiel - Im Fall des in Lutzhorn (Kreis Pinneberg) von einem Hund getöteten, elfjährigen Mädchens sind immer noch Fragen offen. "Was in den 15 Minuten geschah, als der Vater seine Tochter im Garten spielen sah und sie später tot aus dem Gartenteich barg, wissen wir nicht", so Frank Lassen, Sprecher der Polizei in Pinneberg. Den Tathergang werde man auch nicht mehr rekonstruieren können. Fest steht lediglich, dass der Schäferhund der Familie das Kind zu Tode gebissen hat. Vorher war das Tier jedoch nie auffällig gewesen. Das Kind, das bei seiner Mutter lebte, war bei ihrem Vater und dessen Lebensgefährtin zu Besuch, als das Unglück geschah.

Darin sieht Dorit Feddersen-Petersen, Verhaltensforscherin an der Uni-Kiel eine mögliche Erklärung des Unfalls. "Das Mädchen hat den Hund zwar regelmäßig gesehen, aber war nicht täglich mit ihm zusammen." Möglicherweise habe sie sich nicht an soziale Regeln gehalten, die jeder Hund im Familienleben erlernte. "Vielleicht hat das Mädchen eine falsche Bewegung gemacht, der Hund hat gedroht, die Situation hat sich hochgeschaukelt", mutmaßt Feddersen-Petersen. Im Fall des Mädchens wird weiter ermittelt. Der Hund wurde eingeschläfert. Nun wird per Obduktion untersucht, ob er an einer Krankheit litt - Gehirntumoren oder Epilepsie können zu solchen Reaktionen führen. mik

 http://www.welt.de/daten/2001/08/09/0809hh273586.htx


09.08.2001  Magdeburg, News:
Hundeverordnung: Richterspruch ändert nichts
Thomas Schreyer

Laut Urteil des Oberlandesgerichts Hamm dürfen Kommunen nicht für alle Hunde einen generellen Leinenzwang verhängen. Was dieser Richterspruch für Magdeburg bedeutet, wollte Falk Heidel von Thomas Schreyer, stellvertretender Abteilungsleiter des Stadtordnungsdienstes, wissen.

Volksstimme: Welche Auswirkungen hat das Urteil auf die Magdeburger Hundeverordnungen?

Thomas Schreyer: Kurz gesagt, überhaupt keine. Die hier geltende Gefahrenabwehrverordnung sowie die Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden sind Kommunal- bzw. Landesrecht. Beide werden von dem Urteil aus Hamm nicht berührt.

Volksstimme: Dennoch könnte sich ein Richter in Magdeburg auf dieses Urteil berufen.

Thomas Schreyer: Nein. Während die betroffene Kommune einen generellen Anleinzwang verordnet hatte, ist die Regelung in Magdeburg differenzierter.

Volksstimme: Nämlich?

Thomas Schreyer: Leinenpflicht für alle Hunde gilt nur an Straßen. Auf sämtlichen städtischen Anlagen können sich die Tiere unter Aufsicht frei bewegen. Ausnahmen sind die offiziell als Kampfhunde eingestuften Exemplare. Die dürfen nur mit Maulkorb und an der Leine in die Öffentlichkeit.

Volksstimme: Das bedeutet, dass alle ausgesprochenen Bußgelder ihre Gültigkeit behalten?

Thomas Schreyer: Auf jeden Fall ändert der Richterspruch nichts daran.

Volksstimme: Wie hoch ist hier das Bußgeld?

Thomas Schreyer: Zum ersten Mal ohne Leine erwischt,. kostet bei einem ungefährlichen Hund zwischen 10 und 75 Mark.
  

http://www.volksstimme.de/magdeburg/show_fullarticle.asp?AID=97344 &Region=Magdeburg&Template=FullArticle_lang&Column=


Lockerung des Leinenzwangs: Stadt wartet erst einmal ab

Ordnungsamtsleiter Manderbach: "Müssen das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zunächst mit dem Städte- und Gemeindebund abstimmen"

Die Hundeauslauf-Wiese zwischen Esbecker Straße und Lippe wird inzwischen von zahlreichen Hundebesitzern und ihren Vierbeinern intensiv genutzt. Kampfhunde dürfen dort allerdings auch nicht frei laufen.Foto: Prange

Gerd ManderbachLIPPSTADT. Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, dass kleine Hunde nicht unbedingt an die Leine gelegt werden müssen, gilt in Lippstadt noch nicht. Das machte gestern der Leiter des städtischen Ordnungsamtes, Gerd Manderbach, im Gespräch mit unserer Zeitung deutlich. Manderbach wörtlich: "In Lippstadt gibt es seit 1992 generelle Anleinpflicht für alle Hunde im gesamten Stadtgebiet."

Inzwischen ist das Ordnungsamt nach dem Urteilsspruch des Hammer Oberlandesgerichts aber aktiv geworden, wie Manderbach versichert. "Wir haben bereits Kontakt mit dem Städte- und Gemeindebund aufgenommen, um dort zu hören, wie rechtssicher das Urteil ist. Was wir zum Beispiel gebrauchen, ist eine korrekte Definition, was ein kleiner Hund ist", erläutert der städtische Ordnungsamtsleiter.

Die Kommune müsse Haltern von kleinen und als ungefährlich eingestuften Hunden Flächen zur Verfügung stellen, auf denen die Tiere frei laufen können, urteilten die Richter in Hamm. Genau dieser Punkt sei in Lippstadt bereits erfüllt, betonte Gerd Manderbach mit Hinweis auf die Freilaufzone für Hunde an der Esbecker Straße hinüber zur Lippe. Diese Fläche sei mit vier großen Schildern als Hundeauslauf-Wiese ausgewiesen und werde von der Stadt regelmäßig gemäht und auch gereinigt, erklärte Manderbach. Nach Angaben des Ordnungsamtsleiter werde die Wiese an der Lippe nur "sehr wenig" von den Hundefreunden angenommen. Doch das beurteilen Hundebesitzer, die dort regelmäßig mit ihrem Fiffi spazieren gehen, anders. "Inzwischen ist hier eine ganze Menge los", sagte gestern Nachmittag die Besitzerin eines braunen Vierbeiners, der sich sichtlich auf den Auslauf ohne Leine freute.

Wie Ordnungsamtsleiter Manderbach bestätigte, gibt es bei der Stadt Überlegungen, weitere Hundeauslauf-Wiesen freizugeben. Dazu gehört unter anderen eine große Wiese westlich des Jahnplatzes, die heute schon gerne von Hundebesitzern in Anspruch genommen wird. "Leider hat die ABU dagegen gesprochen, weil in direkter Nachbarschaft ein Naturschutzgebiet beginnt", erklärt Manderbach. Eine weitere Wiese im Besitz der Stadt liege im Weihewinkel. Der Nachteil dort: der Bereich zur vielbefahrenen B 55 müsste für viel Geld eingezäunt werden. Weitere Überlegungen gab es, eine Fläche westlich der Philipp-Reis-Straße als Hundeauslauf-Wiese auszuweisen. Das sei jedoch am Veto des Umweltausschusses gescheitert, weil sich schon im Vorfeld abzeichnete, dass sich Anlieger über Hundegebell beschweren würden. "Aber wir suchen weiter, denn wir wollen weitere Flächen ausweisen", macht Gerd Manderbach deutlich.

Kampfhunde dürfen allerdings auch auf den Freilaufzonen nicht mit ihren Artgenossen herumtoben, wie der Ordnungsamtsleiter betont: "Für die Kampfhunde gilt die Anleinpflicht immer und überall." Manderbach appelliert aber auch an die Toleranz der Nicht-Hunde-Besitzer: "Wir streben das verträgliche Miteinander an, nur so läuft es doch."

http://www.derpatriot.de/cont/lokales/artikel.php?ID=35359&RESSORT=LP


2667 Mark Schadensersatz zugesprochen
Tobender Hund verletzte Frau


ril Bonn. Was harmlos mit einem Spaziergang am Rhein und einem netten Pläuschchen zwischen Hundefreunden begann, endete am 2. Januar 2000 für Hundebesitzerin Angela (Name geändert) in einer Katastrophe. Und jetzt als Prozess vor dem Bonner Landgericht!

Der 13 Monate alte Terriermischling ihres Bekannten Roland war beim Spielen mit Angelas sechs Monate altem Labradorhund in ihre Kniekehle geprallt.

Die schwerwiegende Folge: Ein Stauchungsbruch des Schienbeinkopfes am linken Kniegelenk, der eine komplizierte Operation mit einer Transplantation von Knochenmaterial aus dem Becken erforderlich machte.

Prompt schickte die Verletzte dem Herrchen des temperamentvollen Hundes eine Rechnung in Höhe von 5335 Mark, die Summe nämlich, die von der Beihilfe ihres Ehemannes für ihre Behandlung nicht getragen worden war.

Als Roland nicht zahlen wollte, verklagte sie ihn. Denn er bestritt, dass lediglich sein Hund in vollem Lauf auf die Gruppe der sich unterhaltenden Personen zugelaufen und mit dem Kopf in Angelas Kniekehle gestoßen war.

Vielmehr seien die beiden tobenden Hunde gegen das Bein der Klägerin geprallt. Darum habe sie den Schaden zumindest zur Hälfte mitverursacht.

Aber auch für 50 Prozent des Schadens wollte der Anglerfreund ihres Ehemannes nicht aufkommen, denn seiner Meinung nach hätte ihre Krankenkasse die gesamte Rechnung bezahlt, wenn Angela etwas bescheidener auf die Chefarztbehandlung und die Unterbringung in einem Zwei-Bett-Zimmer verzichtet hätte.

Diese Argumentation aber wollte das Bonner Amtsgericht und im Berufungsprozess auch die 5. Zivilkammer des Landgerichts nicht gelten lassen. Der Klägerin wurde die Hälfte der geforderten Summe, nämlich 2667 Mark, zugesprochen.

Im Urteil heißt es: Die Klage ist teilweise begründet. Der Beklagte haftet als Hundehalter aus Gefährdungshaftung für den Schaden der Klägerin.

Jedoch muss sich die Klägerin ein hälftiges Mitverursachen des Schadens durch den von ihr gehaltenen Hund entgegenhalten lassen, da nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme auch dieser an der Verletzung der Klägerin beteiligt war.

Nach Meinung der Richter konnte es zu dem Unfall nämlich nur dadurch kommen, dass sich beide Hunde beim Tollen nebeneinander befanden. In diesem Augenblick sei die Klägerin einen Schritt zur Seite getreten und der Terriermischling habe nicht mehr ausweichen können.

Die Behandlung durch den Chefarzt sei allerdings nicht zu monieren, da es sich bei ihm um einen besonderen Experten für die komplizierte Operation mit einer Transplantation von Knochengewebe gehandelt habe. (Az. 9 C 483/00)

http://rundschau-online.de/bonn/1919300.html


Post bildet Zusteller im Umgang mit Hunden aus / Kleine "Leckerlis" dabei
Den Beutetrieb vermeiden

Eckernförde (vvb) (08.08.2001)

Hundeführer Stefan Begier aus Neuberend (rechts) trainierte mit den Zustellern, hier mit Nicole Schröder, den richtigen Umgang mit Hunden. 

Foto: von Bargen

Was macht man, wenn ein bellender Hund, mit angelegten Ohren, auf eine Person zurennt? Diese und andere Fragen wurden gestern in Gruppenarbeit und mit Hilfe des erfahrenen Hundeführers Stefan Begier im Rahmen einer speziellen Ausbildung für leidgeprüfte Postzusteller geklärt. Die Schulung wurde bundesweit vom Arbeitsschutz ins Leben gerufen und war die erste dieser Art in Eckernförde. Als Resultat erhofft man sich in Zukunft eine geringere Zahl an Bisswunden.

Hundebisse sind für die 5000 Paketzusteller in Schleswig-Holstein ein ernsthaftes Problem. Allein im Jahr 2000 wurden hier im Land 191 Zusteller auf ihren Touren gebissen, 34 mehr als 1999. 580 Krankentage kamen auf. Die Kosten für Behandlungen, Krankentage und Ausfalltage schlugen mit etwa 520.000 Mark zu Buche. Bundesweit verzeichnet die Post jährlich ungefähr 3000 Hundebisse, das sind 30 Prozent aller Arbeitsunfälle.

Dies alles waren Gründe genug für den Arbeitsschutz, die Postzusteller durch eine spezielle Ausbildung im Umgang mit dem Hund zu schulen. Seminare, die sowohl die Theorie als auch Praxis beinhalten. Gestern war es dann so weit: Der Hundeführer Stefan Begier aus Neuberend besuchte mit seinen Schäferhunden Assard und Olga von Preußenstein den Zustellstützpunkt der Post in Eckernförde. Da die Anwesenheit freiwillig war, erschienen nur 15 der insgesamt 33 Postboten Eckernfördes mutig zum praktischen Teil der Ausbildung. Noch vor Beginn des Seminars hatte jeder der Teilnehmer einen anderen Verhaltenstipp aggressiven Hunden gegenüber, und über die Hälfte der Versammelten hatte auch schon schmerzhafte Erfahrungen mit den Vierbeinern gemacht. 

In dem eineinhalbstündigen Kursus spielte Begier die typischen Situationen immer zuerst in ihrer Theorie mit den Teilnehmern durch, bevor er mit einem seiner Hunde anhand einer praktischen Übung das Verhalten der Postangestellten prüfte und so das situationsangepasste Verhalten trainierte. Nach und nach wurden so ganz elementare Fragen geklärt und Verhaltensmerkmale und deren Bedeutung erarbeitet.

Das Fazit des Nachmittages war, beim Umgang mit Hunden stets Ruhe zu bewahren und niemals durch hastige Bewegungen oder lautes Rufen den Beutetrieb des Tieres zu wecken. Stets sollte man mit ruhiger Stimme versuchen, den Kontakt zu dem "besten Freund des Menschen" aufzunehmen und durch sein passives Verhalten seine gute Absicht signalisieren. Leider helfen diese Ratschläge nicht bei allen Tieren, weiß Begier, doch bei der Mehrzahl. 

Nun fehlt nur noch das Verständnis der Bevölkerung für die Ängste der Postboten.

http://www.eckernfoerder-zeitung.de/lokal/lok2001080806.asp


Hundeelend in Heumaden

Aufregung um Maxls Fall

Der Zwergrauhaardackel Maxl ist gerade noch mal mit dem Leben davongekommen. Ein Schäferhund hatte ihn beim Waldspaziergang angefallen und schwer verletzt. Jetzt leben die Heumadener Hundehalter in Sorge: Der "Täter'' ist immer wieder nicht angeleint im Wald unterwegs - dabei ist der Besitzer ein Polizist.

VON WOLF-DIETER OBST

Zwei Stunden lang musste Maxl in einer Tierklinik operiert werden. Mehrere Reanimationen waren nötig - "er war schon halb im Hundehimmel'', sagt sein Besitzer Herbert Becker. Schwere Rückenverletzungen hatte der Dackel am vergangenen Donnerstag gegen 19 Uhr erlitten, als er auf einem Waldweg bei Heumaden einem Schäferhund begegnete. Zwei Rüden, beide nicht angeleint - für den Kleinen endete das äußerst schmerzhaft.

Seit dem Zwischenfall ist die Aufregung groß unter Heumadens Hundehaltern. Schon dreimal habe der Schäferhund andere Hunde angegriffen, heißt es. "Wenn ich so was als Halter weiß, dann nehme ich den Hund doch an die Leine'', klagt Becker. Jetzt geht es um 2400 Mark Operationskosten und die Frage möglicher Konsequenzen.

Die Ermittlungen wurden von der Polizeihundeführerstaffel übernommen. "Eine Hundebeißerei kommt im Schnitt täglich einmal vor'', erklärt Polizeisprecher Stefan Keilbach. Maxl wird's nicht verstehen - aber juristisch geht es um Sachbeschädigung, ein zivilrechtlicher Vorgang.

Der Fall hat indes eine pikante Note: Der Schäferhund war vor Jahren im Privatbesitz eines Polizeihundeführers - und hätte mal Polizeihund werden sollen. Allerdings wies der damals junge Hund Mängel beim Knochenaufbau auf und war deshalb nicht tauglich. Mit eineinviertel Jahren wurde das Tier privat verkauft - an einen Polizeibeamten.

Die Ermittlungsgruppe Tierschutz bei der Hundeführerstaffel prüft nun, ob der Schäferhund besonders aggressiv ist. Für einige Heumadener Hundehalter besteht daran schon jetzt kein Zweifel. Polizeisprecher Keilbach stellt aber klar: "Über den Hund ist bis zu dem Zwischenfall nichts aktenkundig geworden'', sagt er, "wenn es anders war, muss man das eben auch melden.''

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/dc1/html/news-stn/20010808loka0034.shtml


 

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http://www.stuttgarter-nachrichten.de/dc1/html/news-stn/20010808loka0034.shtml


 

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