Ich
bitte darum, das hier in den Letter als Such- und
Fahndungsmeldung zu setzen - bei nur geringstem
Verdacht sollte wie in Hamburg STRAFANZEIGE wegen Verdachts
auf fahrlässige Tötung durch Unterlassen gegen Behörden
und Hundehalter gestellt werden, damit
das AUFGEKLÄRT wird!!!
habe eben mit
einem Amtsvet telefoniert, auf der Jagd nach einem
Wesenstest ...
erzählte mir
folgendes:
wäre
unverständlich, daß der Halter sich nicht schon vorher von
dem DSH getrennt habe, denn der wäre schon
mehrfach AUFFÄLLIG geworden
(angeblich Pressemeldung)
Wenn
das stimmt - und ich bitte alle zu graben nach den Infos
dann wäre das vielleicht auch BEHÖRDENVERSAGEN
gewesen?
wie in
Hamburg?
Ich habe den
Amtsvet mit der Bemerkung getröstet, daß alle Gesetze der
Welt nicht alles verhindern können, denn es kann ja auch
nicht hinter jedem Autofahrer ein Polizist stehen, also gibt
es auch immer wieder einen Autofahrer, der sich betrunken
hinters Steuer setzt.
BITTE SUCHEN
- SH und Internet durchkämmen
Freundliche
Grüße
....
DSH - Pit -
HSH - ist mir völlig wurscht - aber kann man
vielleicht erreichen, daß am Beispiel dieses Hundes die
Problematik gefährlicher Hunde (denn die gibt es),
verantwortungsloser Halter (denn die gibt es) und toter
Kinder (denn die gibt es) einmal SACHLICH in der Öffentlichkeit
diskutiert wird, weil die Rasse des Hundes eben diesmal
nicht mit einem Killerimage belastet ist, was beim
letztenmal die Diskussion auf ein völlig unsachliches Gleis
brachte (Rasseliste) ???
Bitte
melden unter : sh@maulkorbzwang.de
Tod nach Hundebissen
Polizei ermittelt weiter
Lutzhorn/Kiel - Im Fall des in Lutzhorn (Kreis Pinneberg) von
einem Hund getöteten, elfjährigen Mädchens sind immer noch
Fragen offen. "Was in den 15 Minuten geschah, als der
Vater seine Tochter im Garten spielen sah und sie später tot
aus dem Gartenteich barg, wissen wir nicht", so Frank
Lassen, Sprecher der Polizei in Pinneberg. Den Tathergang
werde man auch nicht mehr rekonstruieren können. Fest steht
lediglich, dass der Schäferhund der Familie das Kind zu Tode
gebissen hat. Vorher war das Tier jedoch nie auffällig
gewesen. Das Kind, das bei seiner Mutter lebte, war bei ihrem
Vater und dessen Lebensgefährtin zu Besuch, als das Unglück
geschah.
Darin sieht Dorit
Feddersen-Petersen, Verhaltensforscherin an der Uni-Kiel eine
mögliche Erklärung des Unfalls. "Das Mädchen hat den
Hund zwar regelmäßig gesehen, aber war nicht täglich mit
ihm zusammen." Möglicherweise habe sie sich nicht an
soziale Regeln gehalten, die jeder Hund im Familienleben
erlernte. "Vielleicht hat das Mädchen eine falsche
Bewegung gemacht, der Hund hat gedroht, die Situation hat sich
hochgeschaukelt", mutmaßt Feddersen-Petersen. Im Fall
des Mädchens wird weiter ermittelt. Der Hund wurde eingeschläfert.
Nun wird per Obduktion untersucht, ob er an einer Krankheit
litt - Gehirntumoren oder Epilepsie können zu solchen
Reaktionen führen. mik
Hundeverordnungen sind
sicherheitspolitische Fassadenmalerei
Besitz (ots) - Am Nachmittag des
06.08.2001 wurde gegen 16 Uhr im Landkreis Pinneberg die elfjährige
Kristina von der Schäferhündin ihres Vaters tot gebissen.
Angesichts des derzeit offenbar nicht zu klärenden
Unfallherganges regen die Experten des Bündnis Hund an zu prüfen,
ob die Hündin vielleicht zum VDH-Schutzdienst ausgebildet
wurde - falls dies zutrifft, dürfte hier eine wesentliche
Unfallursache zu suchen sein.
"Wieso gibt es in 16
Bundesländern mittlerweile 13 unterschiedliche
Hundeverordnungen mit verschiedenen Rasselisten, auf denen
aber nie der Deutsche Schäferhund steht?" fragt Tom
Haubrich, Sprecher des Bündnis Hund. "Leider sehen wir
uns durch diesen Unfall in unserer grundlegenden Kritik an den
bestehenden Hundeverordnungen bestätigt. Wer die Gefährlichkeit
eines Hundes an dessen Rassezugehörigkeit festmacht und den
Menschen so Sicherheit suggeriert, betreibt
sicherheitspolitische Fassadenmalerei und handelt
unverantwortlich."
Wer das Phänomen "gefährlicher
Hund" auf einzelne Hunderassen reduziert, verstellt die
Sicht auf das wahre Problem: Neben der genetischen
Determination in bestimmten Zuchtlinien liegt die Ursache für
individuell gestörtes Aggressionsverhalten bei Hunden primär
in der Verantwortung des Menschen, der als Sozialpartner die
Zucht, Haltung, Erziehung und Ausbildung maßgeblich
beeinflusst.
Ziel eines wirklich
gefahrabwehrenden Vorgehens muss es also sein, jene Hunde
herauszufiltern, die durch ein gesteigertes
Aggressionsverhalten bzw. eine gestörte aggressive
Kommunikation und gesteigerte Gefährlichkeit gegenüber
Menschen und Tieren auffallen. Ein gefährlicher Hund ist ein
Individuum, das ein der Situation nicht angemessenes, häufiges,
ausgeprägtes und/oder verändertes Aggressionsverhalten gegen
Artgenossen und Menschen zeigt: Schwere Beißunfälle sind
seltenst eine "Ersttat" - zumeist waren solche Tiere
schon zuvor in anderen Situationen auffällig.
Es gilt also, auf den
verschiedenen Ebenen der menschgemachten Probleme anzusetzen -
so, wie es das Bündnis Hund in seinem Regulierungskonzept
gemacht hat, das aus einer gefahrenabwehrenden
Hundeverordnung, einem präventiven Hundezuchtgesetz sowie
einer halterqualifizierenden Hundesteuer-Reform besteht.
Dieses umfangreiche und
fachlich qualifizierte Konzept stellte das Bündnis Hund am
15. Juni 2001 sämtlichen Landtags- und Bundestagsfraktionen,
sämtlichen Bundes- und Landesverbänden der gewählten
Parteien sowie der Bundesregierung und allen Landesregierungen
mit den zuständigen Ministerien vor.
"Von über 200
angeschriebene Verantwortungs- und Entscheidungsträgern haben
bisher gerade mal 15 Prozent geantwortet", führt Tom
Haubrich aus. "Einige wenige Antworten sind nachdenklich,
viele sind oberflächlich formalistisch, die meisten strotzen
vor maßloser Selbstgefälligkeit. Das Problem mit gefährlichen
Hunden sei dank der neuen Hundeverordnungen jetzt ja gelöst -
was soll man angesichts der Ereignisse in Pinneberg dazu noch
sagen?"
ots Originaltext: Vier Pfoten
e.V. Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de Für
Rückfragen oder die Anforderung des benannten
Regulierungskonzeptes "Der gefährliche Hund" steht
Ihnen Herr Tom Haubrich unter den oben benannten Nummern bzw.
unter 0173 / 93 20 692 jederzeit gerne zur Verfügung. BÜNDNIS
HUND c/o Tom Haubrich Kurt-Bürger-Str. 1b 19258 Besitz Fon:
038844/23893 Fax: 038844/23895 Hundsmuehle@aol.com
Willkommen !
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willkommen auf der Homepage des
Justizministeriums und der Justiz in Baden-Württemberg.
Die Justiz im Lande hat viele Aufgaben und
Angebote, die sich nicht nur auf die
klassischen Gebiete wie Straf- verfolgung oder
gerichtliche Auseinandersetzungen beschränken,
sondern eine wichtige Rolle im Leben aller Bürgerinnen
und Bürger spielen, die wir auf diesem Wege
über Aufgaben, Funktion und Dienstleistungen
der Justiz in Baden-Württemberg informieren möchten.
Auf unseren ständig erweiterten Seiten finden
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Ich möchte Sie dazu einladen, unser
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können Sie sich mit Wünschen, Anregungen
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) an uns wenden.
Prof. Dr. Ulrich Goll
Justizminister des Landes Baden-Württemberg
http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de/
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http://www.weser-kurier.de/regionales/fs_wk_reg_nor.html?idr926
09. August 2001
Schäferhund biss Kind und Polizistin
Polizei beschlagnahmte das Tier
Von unserem Redakteur
Hans-Hermann Boeken
Aumund-Hammersbeck. Eine Bissverletzung am Finger erlitt eine
Vegesacker Polizeibeamtin, als sie Dienstag einen Hund
einfangen wollte.
Erst mit Hilfe eines Jungen, der den Hund schon wiederholt
ausgeführt hatte, gelang es , das Tier zu greifen. Anschließend
wurde der Schäferhundmischling zum Tierheim gefahren. Da er
bereits zwei Kinder gebissen hat und unsachgemäß, ohne
Wasser und Futter, gehalten wurde, beschlagnahmte die Polizei
den Hund. Er wird wohl nicht an die Besitzer zurückgegeben,
so die Polizeiinspektion Nord .
Der 36-jährige Halter des Hundes sei im Urlaub, seine
Schwester sollte sich um das Tier kümmern, habe es ganz
offensichtlich aber nicht getan, berichtete die Polizei. Der
Hund sei auf einem eingezäunten Grundstück in ein em
unverschlossenen Geräteschuppen gehalten worden. Bei der
Aktion am Dien stag sei festgestellt worden, dass der Schäferhundmischling
weder Wasser noc h Futter hatte.
Vor ihm lagen zwei totgebissene Meerschweinchen. Da d eren
Herkunft unbekannt ist, muss davon ausgegangen werden, dass
der Hund sich sein Futter selbst besorgte, so die
Polizeiinspektion Nord.
Von Anwohnern hatte es zudem mehrere Hinweise gegeben, der
Hund grabe sich immer wieder unter dem Zaun des Grundstückes
durch und streune dann herum. Am Sonnabendabend hatte der
Schäferhund-Mischling bei einem seiner Ausflüge dann
im Bereich Aumunder Weidestraße/Am Beckehof ein zehnjähriges
Mädchen gebissen.
Zunächst hatten Familienmitglieder gesehen, dass das Mädchen
auf einem Stromkasten saß und der Hund friedlich zu seinen Füßen
lag. Als sie wenig später erneut aus dem Fenster sahen, lag
das Mädchen am Boden und der Hund stand über ihr,
berichtete die Polizeiinspektion Nord. Ein Familienmitglied
eilte dem Kind zu Hilfe.
Der Hund war da schon verschwunden .
Das Mädchen wies eine drei Zentimeter große Bisswunde am
Oberarm auf, außerdem war die Strickjacke zerrissen. Als die
Beamten die Anzeige aufnahmen, erfuhren sie, dass der Hund
bereits einige Tage zuvor ein anderes Mädchen gebissen haben
soll. Eine Anzeige dazu liegt bislang allerdings nicht vor.
http://www.sz-newsline.de/sta/GAV1OL10_1.php3
09.08.2001
Kampfhund-Angriff: Polizei hat heisse Spur
Saarbruecken (ruf).
Zwei Wochen nach der Attacke eines freilaufenden Kampfhundes
auf eine 51-jaehrige Saarbrueckerin verfolgt die Polizei eine
erste heisse Spur. Nachdem sich in den vergangenen Wochen
mehrere Zeugen des Vorfalls gemeldet hatten, sieht es nun
danach aus, als ob der fluechtige Hunde-Halter bald geschnappt
werden koennte.
"Wir gehen davon aus, dass spaetestens Anfang kommender
Woche die Idenditaet des Mannes bekannt ist", erklaerte
Polizei-Pressesprecher Klaus Siegler am Dienstag.
Der Vierbeiner des bisher Unbekannten hatte die 51-Jaehrige am
Mittwoch, 25 . Juli, gegen 22.40 Uhr nahe des Saarbruecker
Buergerparks angegriffen und i n den Oberschenkel gebissen.
Die Frau musste sich im Krankenhaus behandeln lassen.
Der Hunde-Halter entkam unerkannt.
http://www.nrz.de/free/nrz.artikel-000.html?id10220
08.08.2001
Nur einer zahlt hohe Steuer
Vor einem Jahr war die Landeshundeverordnung in aller Munde,
inzwischen sind
die Diskussionen verstummt. Eine weitere Stufe trat im
vergangenen Monat in Kraft.
WESEL. Vor einem Jahr war sie noch Gespraechsthema Nummer
eins, heute wird sie kaum noch diskutiert: die
Landeshundeverordnung.
Die komplizierte und keinesfalls unumstrittene Regelung ist
inzwischen weitgehend umgesetzt. Im Juli lief, fast unbeachtet
von der breiten Oeffentlichkeit, die letzte Anmeldefrist fuer
Besitzer einer bestimmten Gruppe von Hunden an.
Und zwar fuer jene Vierbeiner, die ueber 40 Zentimeter gross
und schwerer als 20 Kilo sind. Gefaehrliche - also auffaellig
gewordene - Hunde und bestimmte, in zwei Klassen eingeteilte
Rassen mussten bereits vor einem Jahr den Ordnungsaemtern
gemeldet werden. Sachkundenachweis, Fuehrungszeugnis,
Wesenstest, Haftpflichtversicherung, Kennzeichnung durch
Mikrochip - auf die Behoerden kamen und kommen immer noch
aufwaendige Kontrollaufgaben zu, auf die Hundebesitzer
erhebliche Kosten. Allein der Mikrochip, den der Veterinaer
einpflanzt, kostet so um die 80 Ma rk. Betroffen von der
Verordnung ist jedoch nur eine Minderheit.
In Wesel sind derzeit rund 3 300 Hunde gemeldet, aber nur 40
gehoeren der so genannten Anlage eins an. In ihr sind jene 13
Rassen aufgefuehrt, die pauschal als Kampfhunde - zum Beispiel
Staffordshire oder Pitbull - bezeichnet werden. Weitere 73
Dobermaenner, Rottweiler oder Mastiffs aus der Anlage zwei
sind inzwischen ebenfalls beim hiesigen Ordnungsamt
registriert. Gefaehrliche, also durch Aggressivitaet bereits
auffaellig gewordene Tiere, die nicht bei den
"Anlage-Hunden" eingestuft sind, gibt es - zumindest
amtlich - in Wesel ueberhaupt nicht.
Dafuer ist die Schar der "grossen" Hunde, die bis
zum vergangenen Monat gemeldet werden mussten, wesentlich
groesser. Die genaue Zahl steht noch nicht fest.
Waehrend der Besitzer eines "normalen" Bellos mit
132 Mark pro Jahr zur Hundesteuerkasse gebeten wird, beschloss
der Rat im vergangenen Jahr einen wesentlich hoeheren Satz
fuer Kampfhunde: 900 Mark pro Jahr. Dieser Satz gilt aber nur
fuer jene Tiere, die nach dem 1.Januar dieses Jahres gemeldet
wurd en. Lediglich ein (!) Besitzer zahlt in Wesel diese
Steuer. Hohe Steuern und erheblicher Aufwand sowie kraeftige
Kosten zur Erfuellung der Auflagen fuehren dazu, dass viele
Hundebesitzer ihre Vierbeiner einfach aussetzen.
Diese landen dann in Tierheimen, und die wiederum bleiben auf
den Kampfhunden "sitzen", weil sie kaum vermittelbar
sind. Diese Befuerchtungen trafen in Wesel nicht ein. Ursula
Alefs, Leiterin des hiesigen Tierheims, muss derzeit nur fuenf
dieser Tiere beherbergen: drei so genannte Kampfhund e und
zwei Rottweiler und Co.
Fuer sie ein normaler Prozentsatz bei gut 30 Hunden, die
zurzeit im Tierheim Unterschlupf gefunden haben. Wobei Ursula
Alefs vor allem einen Aspekt aus der Landeshundeverordnung
begruesst:
das Einpflanzen eines Mikrochips. Dann komme man endlich jenen
"Tierfreunden" schneller auf die Schliche, die ihre
grossen Tiere aussetzen, wenn sie irgendwann mal laestig
werden.
HANSGERT LINDEKAMP
http://www.volksstimme.de/magdeburg/show_fullarticle.asp?AID344&Region=gdeburg&Template=llArticle_lang&Column
9. August 2001
Hundeverordnung: Richterspruch aendert nichts
Thomas Schreyer
Laut Urteil des Oberlandesgerichts Hamm duerfen Kommunen nicht
fuer alle H unde einen generellen Leinenzwang verhaengen. Was
dieser Richterspruch fuer Magdeburg bedeutet, wollte Falk
Heidel von Thomas Schreyer, stellvertretende r
Abteilungsleiter des Stadtordnungsdienstes, wissen.
Volksstimme: Welche Auswirkungen hat das Urteil auf die
Magdeburger Hundeverordnungen?
Thomas Schreyer: Kurz gesagt, ueberhaupt keine. Die hier
geltende Gefahrenabwehrverordnung sowie die Verordnung zum
Schutz vor gefaehrlichen Hunden sind Kommunal- bzw.
Landesrecht. Beide werden von dem Urteil aus Hamm nicht
beruehrt.
Volksstimme: Dennoch koennte sich ein Richter in Magdeburg auf
dieses Urteil berufen.
Thomas Schreyer: Nein. Waehrend die betroffene Kommune einen
generellen Anleinzwang verordnet hatte, ist die Regelung in
Magdeburg differenzierter.
Volksstimme: Naemlich?
Thomas Schreyer: Leinenpflicht fuer alle Hunde gilt nur an
Strassen. Auf saemtlichen staedtischen Anlagen koennen sich
die Tiere unter Aufsicht fr ei bewegen. Ausnahmen sind die
offiziell als Kampfhunde eingestuften Exemplare.
Die duerfen nur mit Maulkorb und an der Leine in die
Oeffentlichkeit.
Volksstimme: Das bedeutet, dass alle ausgesprochenen
Bussgelder ihre
Gueltigkeit behalten?
Thomas Schreyer: Auf jeden Fall aendert der Richterspruch
nichts daran.
Volksstimme: Wie hoch ist hier das Bussgeld?
Thomas Schreyer: Zum ersten Mal ohne Leine erwischt,. kostet
bei einem
ungefaehrlichen Hund zwischen 10 und 75 Mark.
(LRMD)
http://archiv.mopo.de/archiv/2000/20000628/20000628124.html
Hamburger Morgenpost vom 28.06.2000.
Dauerbrenner Kampfhunde/Schaeferhunde beissen am
haeufigsten zu
Bund und Laender schieben sich Schwarzen Peter zu Der grausige
Tod des sechsjaehrigen Volkan aus Hamburg hat das Thema
Kampfhunde ploetzlich auch auf die Tagesordnung der
Bundespolitik gesetzt. Doch mittlerweile geht es nicht mehr
nur um Pitbulls - auch der Deutsche Schaeferhund geraet in
Verdacht.
Die Laender-Innenminister hatten sich erst vor wenigen Wochen
auf ein weitgehend einheitliches Vorgehen verstaendigt. Durch
Zucht-, Import- und Handelsverbote sollen die aggressiven
Hunderassen und -zuechtungen ausgemer zt werden. Die Pflicht,
Leine und Maulkorb zu benutzen, soll ebenso wie eine erhoehte
Hundesteuer den Besitz der Tiere weniger attraktiv machen.
"Da wir sie nicht alle toeten wollen, wird es wohl noch
einige Jahre dauern", gibt NRW-Innenminister Fritz
Behrens (SPD) zu. Fast alle Bundeslaender haben, soweit sie
nicht wie Bayern schon einschl aegige Bestimmungen
praktizieren, seither neue Verordnungen und Gesetze auf den
Weg gebracht.
Nur Thueringen und Niedersachsen straeuben sich bisher. Einer
der Gruende fuer die zoegerliche Haltung: der angeblich so
treue Deutsche Schaeferhund. Den Innenministern lag eine
"Biss-Statistik" des Deutschen Staedtetages fuer den
Zeitraum 1991 bis '95 vor, die von Mischlingen mit 2 376
Faellen angefuehrt wird, gefolgt vom Schaeferhund mit 1956 und
dem Rottweiler mit 542. Erst auf Platz 4 folgt der Pitbull mit
320 Faellen, danach Dobermann, Bullterrier und
Staffordshire-Bullterrier. Waere man also konsequent, muesste
man auch die Schaeferhund-Haltung einschraenken.
Nur die Gruenen-Abgeordnete Ekin Deligoez sprach es gestern
offen aus:
"Die meisten Bissverletzungen an Kindern werden von
Hunden zugefuegt, die nicht als Kampfhunde gelten - allen
voran der Deutsche Schaeferhund." Unterdessen schieben
Bund und Laender den Schwarzen Peter hin und her.
Gruene und CDU forderten gestern bundeseinheitliche Gesetze.
Dazu sagte Bundesjustizministerin Herta Daeubler-Gmelin der
MOPO:
"Wenn wir das tun, kommt uns Stoiber gleich mit einer
Verfassungsklage. Die Laender muessen j etzt schleunigst fuer
Gesetze sorgen."
UR
Sehr verehrte Redaktion,
ich habe meinen Augen heute
morgen nicht getraut, als ich die Meldung auf Seite 25
!!!!!! ganz unten (das letzte untere Drittel einer Zeitung
wird kaum beachtet) entdeckt habe, dass wieder einmal ein
guter deutscher Schäferhund ein Kind zu Tode gebissen hat.
Das ist von 54 tödlichen Beissvorfällen seit 1968 der 27.
Fall mit einem deutschen Schäferhund. Also 50 % !!! Die
Population des deutschen Schäferhundes liegt bei weitem
nicht bei 50 %, also beissen diese Tiere überproportional häufig
!!!
Als letztes Jahr der tödliche
Beissunfall mit Volkan geschah, sahen wir die grausigen
Bilder im Minutentakt über die Bildschirme flimmern,
wochenlang war es immer eine gute Schlagzeile auf S. 1
!!!!!! jedes Boulevardblättchens wert. Die Medien
scheuchten so richtig den gemeinen Mop auf uns
Listenhundehalter, die Auswirkungen dazu kennen Sie
mittlerweile zur Genüge und ich erspare mir, da näher
darauf einzugehen. Wir werden finanziell mit unserer Liebe
zu den jetzt gelisteten Rassen abgezockt (Wesenstest,
Sachkunde, Haltergenehmigungen, erhöhte Hundesteuer von
einigen tausend Mark pro Jahr).
Können Sie mir bitte die
unterschiedliche Behandlung durch die Medien erklären, wenn
ein deutscher Hund ein deutsches Kind totbeisst oder wenn
ein amerikanischer Hund eines kriminellen Türken ein türkisches
Kind totbeisst ???
Der Vater des Kindes bekommt
weder eine Anzeige wegen Verletzung der Aufsichtspflicht
noch eine Anzeige wegen Körperverletzung mit Todesfolge, da
er selbst Halter des Hundes war und die Pressestelle der
Polizei den Vorfall als bedauerlichen Irrtum darstellt. Der
Hund wurde bereits heute verbrannt und das Kind wird NICHT
obduziert.
Ich bin sehr gespannt auf Ihre
Antwort.
Ingrid Zindt mit 4 Listenhunde
PS: ich gehe nachher, wenn die
Dunkelheit hereingebrochen ist, mit einem meiner Hunde auf
einer grossen Wiese spazieren, würde ich ihnen nur den
Maulkorb abnehmen, kann mir mein Hund weggenommen werden, u.
U. wird er getötet. Ich riskiere 2 Jahre Knast und / oder
10.000 DM Bussgeld und mache mich strafbar !!!
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