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+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

10.08.2001 - 2

Heute mit diesem:

* Hunde mit Zukunft

* Osterburger Satzungen hundefreundlich 

* Labrador biss Hundefreundin

* Widerspruch gegen den "Waffenschein"
 

 

Hunde mit Zukunft


Die 15 Kampfhunde im überfüllten Tierheim dürfen jetzt vermittelt werden. 

Wer dem Tierheim einen sogenannten Kampfhund abnehmen wollte, konnte dies bislang nicht. Rambo, ein gut erzogener American Staffordshire Terrier, durfte nur im hohen Norden eine neue Heimat finden. Die Düsseldorfer Bezirksregierung und das Innenminesterium führten nun "Rechtssicherheit" im Zusammenhang mit der Vermittlung dieser Hunde aus Tierheimen herbei.

Die Rechtsauslegung der Landeshundeverdordnung durch die Düsseldorfer Behörde besagt, dass die Vermittlung von Hunden der Anlage 1 aus Tierheimen aus Gründen des Tierschutzes möglich ist. Mit 15 Hunden ist das Tierheim bis zum Rand gefüllt.

Bislang hatte die Stadt die Vermittlung von Kampfhunden aus "öffentlichem Interesse" verweigert. Dagegen hatte der Tierschutzverein protestiert und der Verein "Pro Hund" schließlich geklagt. "Wir waren mit der bisherigen Regelung unterm Strich nicht glücklich", versichert Frank Steinfort. Der
Schutz der Bevölkerung sei weiterhin sichergestellt. 


AW - Kommentar:  PRO HUND gibt es nicht, das war die BI - Mühlheim, nur so zur Anmerkung,

http://www.volksstimme.de/osterburg/show_fullarticle.asp?AID—643&Region=terburg&Template=llArticle_lang&Column


10.08.2001  Osterburg

Osterburger Satzungen hundefreundlich 

Hund an der Leine: Vorbildlich, aber in Osterburg selten zwingend geboten - 
von Kampfhunden 

Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm gegen eine generelle Leinenpflicht f uer Hunde, laesst die Osterburger sozusagen kalt. In Satzung ueber die Ordnung und Sicherheit der Biesestadt existiert ein entsprechender Passus nicht. Und den
Umgang mit den so genannten Kampfhunden regelt die Gefahrenabwehrverordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Leinenzwang kaum ein Thema fuer Wuffi & Co. Osterburg. Nachdem es um Hunde und Kampfhunde im Besonderen etwas ruhiger geworden war, sorgt das Oberlandesgericht Hamm in dieser Woche fuer Schlagzeilen, weil es einem Hundehalter Recht gab, der gegen den generellen Leinenzwang fuer alle bellenden Vierbeiner und damit verbundene Bussgelder geklagt hatte. Was viele Buerger nach wie vor nicht wissen: Diese Art von Rahmenbedingungen regelt ebenso wie die Besteuerung der Tiere die Kommune.

Waehrend in der verklagten Gemeinde Luenen von den Stadtvaetern offensich tlich ein genereller Leinenzwang (wie beispielsweise auch in Stendal) erlassen wurde, waren die Osterburger beim Beschluss ihrer Satzung ueber die oeffentliche Ordnung und Sicherheit grosszuegiger. In dem Papier von 1997 werden Tierhalter und Personen, die mit der Fuehrung oder Pflege von Tieren beauftragt sind, sinngemaess nur verpflichtet zu verhueten, dass die Tier e auf oeffentlichen Strassen und Anlagen unbeaufsichtigt herumlaufen, Personen o der Tiere anspringen oder anfallen. Ausnahme sind Kindereinrichtungen, Kin derspielplaetze oder Schulhoefe. Dort gilt die Leinenpflicht ebenso wie be i Maerkten, Umzuegen, oeffentlichen Veranstaltungen oder Festen. Da wird so gar von der kurzen Leine gesprochen.

So genannte Kampfhunde muessen in der Satzung nicht ausdruecklich erwaehn t werden. Fuer die sorgt die Landesgesetzgebung mit der Gefahrenabwehrverordnung. American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Rassen muessen demnach ausserhalb eingefriedeter Besitzun gen generell angebunden sein und darueber hinaus einen Maulkorb tragen. Der Landtag hatte vor etwa einem Jahr auf Vorfaelle mit genannten Rassen reagie rt - gegen den Protest vieler Hundezuechter und -freunde.

Ganz abgesehen davon, das der Stadt beziehungsweise dem Ordnungsamt das Personal fehlen wuerde, einen generellen Leinenzwang durchzusetzen, gibt es in der Biesestadt wohl auch kaum Bedarf fuer die umstrittene Regelung. Vorf aelle, bei denen Hunde Menschen anfallen, scheinen in Osterburg offensichtlich sehr selten zu sein (zwei im vergangenen Jahr), bestaetigte Werner Bertleff, stellvertretender Leiter des Osterburger Ordnungsamtes. Er bescheinigte den hiesigen Haltern von als gefaehrlich eingestuften Hunden auf Anfrage der Volksstimme bislang Einsicht in Sachen Leinen- und Maulkorbzwang. Wieviele Kampfhunde es in der Stadt und den Ortsteilen gibt, weiss man im Rathaus allerdings nicht, weil es weder bei der Registrierung der Tiere noch bei der

Besteuerung eine Rassenerfassung gibt. 

Von Ralf Franke 


http://www.rhein-main.net/FNP/Zeitung/TZ/fff_lattfrei_k.0000274695.html

Freitag, 10. August 2001 

Labrador biss Hundefreundin

Frankfurt. Eine 48Jahre alte Spaziergaengerin ist auf dem Kerbeplatz an der

Oeserstrasse in Nied von einem Labrador-Mischling attackiert und in den rechten Unterarm gebissen worden. Wie die Polizei berichtet, fuehrte die Fr au ihren Hund an der Leine aus, als ihr der Mann mit dem freilaufenden Labrador begegnete. Der Vierbeiner sei dann ploetzlich auf die 48-Jaehrige und dere n Hund losgegangen. Als die Frau zu Boden stuerzte, packte der Labrador zu. Nach dieser Attake eilte der Mann herbei und hielt den Hund in Zaum. Wie sich herausstellte, fuehrte er den Labrador aus, ist allerdings nicht dessen Besitzer.


http://www.nrz.de/free/nrz.artikel-000.html?news_id12444

09.08.2001     
Widerspruch gegen den "Waffenschein"

Wilhelm Baranowski fuehlt sich von der Landesregierung gegaengelt. 

ALPEN-MENZELEN. 
Wenn Wilhelm Baranowski mit seinem Dobermann "Duras" unterwegs ist, dann hat er seit einiger Zeit das Gefuehl, eine scharfe Waffe mit sich zu fuehren. Dieses Gefuehl beschleicht den Rentner angesichts der vielen Vorschriften und Bestimmungen, mit denen Hund und Halter belegt sind.

Moeglich macht es die Landeshundeverordnung, die am 6. Juli vergangenen Jah res in Kraft trat. Da tauchen Dobermaenner in der Anlage 2 der Rasselisten auf.

Und das bedeutet: Solche Hunde - auch wenn sie noch so brav sind - duerfen nur mit Maulkorb und Leine in der Oeffentlichkeit auftreten. Fuer 50 Mark musste Baranowski einen Sachkundetest vor einem Vertreter des Veterinaeramtes absolvieren. Mit der Beantwortung von 50 Fragen hatte er se ine Reife als Hundehalter unter Beweis zu stellen. Dies haelt der Menzelener f uer sinnvoll und ist der Ansicht, dass fuer die Haltung bellender Vierbeiner generell eine Reifepruefung eingefuehrt werden sollte. Tierisch aergert e r sich jedoch ueber die Post, die ihm dieser Tage ins Haus flatterte. Da bekam er von der Gemeinde die offizielle Erlaubnis zur Haltung von "Duras". Und fuer die se auf fuenf Jahre befristete Genehmigung, mit der der dreijaehrige Ruede nu r an einer maximal 1,50 Meter langen Leine gefuehrt werden darf, sind immerhin 1 20 Mark zu loehnen. Baranowski will gegen die Erlaubnis Widerspruch einlegen, die ihm eher wie ein "Waffenschein" erscheint. Denn das amtliche Schriftstueck soll er kuen ftig staendig mit sich fuehren, um es bei Bedarf vorzeigen zu koennen. "Die H oehe der Gebuehr finde ich ziemlich drastisch", klagt der pensionierte Solvayaner. Zugleich meint er, dass die normalen Hundehalter gegaengelt werden, wohinge gen man diejenigen, um die es eigentlich gehe, ueberhaupt nicht erwische. "Denn die melden ihre Tiere erst gar nicht an."
Nicht zuletzt berurteilt er die Rasselisten als "total bekloppt". Darin fehl e beispielsweise der Deutsche Schaeferhund, fuer den zurzeit schon eine dreijaehrige Haltung als Eignungsnachweis ausreicht. Und dies, obwohl erst juengst wieder ein toedlicher Unfall mit einem Schaeferhund zu beklagen w ar. Wilhelm Baranowski ist davon ueberzeugt, dass die starke Lobby der Vereine zu solch unterschiedlicher Behandlung gefuehrt habe. Auch fuer Ordnungsamtsleiter Joachim Wolter ist die Umsetzung der Landeshundeverordnung keine angenehme Aufgabe. Zur Hoehe der festgelegten Gebuehren bemerkte er, dass diese kreisweit abgestimmt worden seien. Nicht halten lasse sich die von der Gemeinde festgelegte Anleinpflicht fuer alle Hunde. Das Oberlandesgericht Hamm urteilte juengst, dass solche Verpflichtu ng bei kleineren Vierbeinern unangemessen sei. Wolter: "Wir muessen handeln." Im NRW-Umweltministerium mag man mit der bestehenden Situation ebenfalls nicht so recht gluecklich werden. Denn jedes Bundesland hat seine eigene Hundeverordnung und die Erlasse sind nicht kompatibel. Dies fuehrt gerade i n der Urlaubszeit zu grossen Verunsicherungen. Mit Spannung blickt man im Ministerium dem September entgegen. Dann soll ein von der Innenministerkonfe renz eingesetzter Arbeitskreis gemeinsam mit Vertretern der obersten Veterinaeraemter den Versuch unternehmen, Regelungen zu finden, die bundes weit einheitlich gueltig werden.

ULRICH ERNENPUTSCH 


http://www.westfaelische-rundschau.de/free/wr.artikel-lokal-000.html?region=hwerte&id11887    


09.08.2001     

Schwertes Hunde bleiben an der Leine

Schwerte. (TiB) "Hund ist Hund". Sagt zumindest die Stadt und schreibt auf oeffentlichen Flaechen, Wegen, Plaetzen einen Leinenzwang vor. Eine Sicht weise, die nicht von jedem geteilt wird.

"Hund ist keineswegs Hund", urteilte kuerzlich das Oberlandesgericht Hamm. Dort wurde festgestellt, dass ein Leinenzwang fuer Vierbeiner, der keine Einschraenkungen und Ausnahmen vorsieht, sogar verfassungsrechtlich unzul aessig ist. Hintergrund dieses Urteils war die Klage eines Hundebesitzers aus Luen en. Der zog gegen die Stadt vor Gericht, weil die ihm einen Bussgeldbescheid we gen des Verstosses gegen die Anleinpflicht schickte. Die Kommune schrieb sogar die Laenge der Leine vor. Die musste genau einen Meter lang - oder kurz - sein.
"Die Form der Leine ist bei uns nicht vorgeschrieben", berichtet Andreas Pap vom Ordnungsamt, "allerdings ist die Anleinpflicht bindend fuer alle Hundehalter." 
Und somit auch fuer alle Hunderassen. Was, zumindest nach Ansicht der Richter aus Hamm, der Landeshundeverordnung widerspricht. Hunde, die kleiner als 40 Zentimeter sind, gelten demnach als ungefaehrlich und muessen - mit einigen Ausnahmen wie auf Spielplaetzen, Friedhoefen, Liege wiesen etc. - nicht angeleint werden.
Die Anleinpflicht fuer die Hunde in Schwerte geht auf eine ordnungsbehoerd liche Verordnung des Kreises Unna zurueck. "Wir beobachten die rechtliche Entwicklung genau und werden entsprechend handeln", erklaert Gabriele Vo ss, die Leiterin des Amts fuer oeffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Verordnung wuerde aber derzeit ohnehin ueberarbeitet, ueber eventuelle Veraenderung en noch beraten. Was bei der vielfaeltigen und teilweise unterschiedlichen Rechtsprechung allerdings nicht einfach sein. Geplant sei, dass zukuenftig jede Gemeinde eigene Verordnungen erlaesst und der Kreis nur die Rahmenbedingen festsetze. Klagen von Hundehaltern wegen der Anleinpflicht fuer alle Vierbeiner gegen die Staedte oder den Kreis seien nicht anhaengig, berichtete Voss. Was wohl a n der gaengigen Kontroll- und Bussgeldpraxis liegt. Die erfolgt naemlich vor Or t "nach Ermessen".



 

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