An
10.08.20001
Antenne
Ruhr
BI Hund, Mülheim
NRZ
Mülheim
Mülheimer
Woche
WAZ
Mülheim
Pressemitteilung
der Bürgerinitiative Hund, Mülheim / Ruhr
Bezug:
Presseerklärung der Stadt Mülheim / Ruhr vom 9.8.2001:
Kampfhunde aus dem Tierheim jetzt doch in
Privathand!
Die o.a. Pressemitteilung der
Stadt Mülheim an der Ruhr beinhaltet bewusste Fehlinformationen und
Unwahrheiten:
- Die
dort angesprochene Rechtssicherheit bzgl. der Vermittlung von Anlage 1
Hunden besteht seit dem 13.10.2000. Sie ist seit diesem Tage in
den Verwaltungsvorschriften zur Landeshundeverordnung eindeutig
geregelt. Es ist daher ein unwiderlegbarer Tatbestand, dass Hunde der
Anlage 1 schon seit annähernd einem Jahr, aus dem Tierheim an private
Halter, hätten vermittelt werden können. Diese Rechtsicherheit
beinhaltet, das erst jetzt von der Stadt angesprochene besondere öffentliches
Interesse.
Rechtssicherheit wurde
nicht jetzt erst herbeigeführt, sie besteht seit fast einem Jahr.
Das es bis heute zu
keiner Vermittlung kam, lag also nicht an der fehlenden Rechtssicherheit,
sondern an dem einigenmächtigen Verhalten der Stadtspitze, namentlich
Jens Baganz und Frank Steinfort, an allen Gesetzen vorbei.
- Die
Behauptung von Herrn Steinfort, dass die Stadt mit der bis dato
geltenden Regelung nicht glücklich war, ist eine Lüge und
gleichzeitig eine Diskriminierung derer, die sich seit langem bemüht
haben, einem der Anlage 1 Hunde aus dem Mülheimer Tierheim ein neues
und artgerechtes Zuhause zu geben.
Am
4.5.2001 fand ein Gespräch zwischen dem Veterinäramt der Stadt Mülheim,
dem Tierschutzverein Mülheim, Vertretern der Tierärzte und der BI Hund
in den Räumen des Veterinäramtes, auf Einladung von Herrn Amtstierarzt
Dr. Michael Berger, statt. Grund
der Zusammenkunft war die Weigerung der Stadtführung, namentlich Jens
Baganz und Frank Steinfort, die Hunde der Anlage 1 trotz bestehender
Rechtssicherheit zur Vermittlung zuzulassen, und Möglichkeiten
auszuarbeiten die Stadt Mülheim zu zwingen ,einer Vermittlung der Anlage
1 Hunde zuzustimmen.
Ein
weiterer Termin wurde für den 8.6.2001 vereinbart.
Am
6.6.2001 wurde dieser Termin seitens des Veterinäramtes abgesagt, da
angeblich kein weiterer Handlungsbedarf bestehe.
Für
uns besteht kein Zweifel, dass das Veterinäramt diesen Termin nur
aufgrund eines massiven Druckes von oben zurückgezogen hat.
Wie
man uns aus gutunterrichteten Kreisen zugetragen hat, ist ein solches
Vorgehen der Stadtspitze in Mülheim seit Amtsübernahme von Jens Baganz
der Normalfall.
- Es
erscheint mehr als seltsam, dass eine Reaktion der Stadtspitze exakt
zu dem Zeitpunkt erfolgt, da Jens Baganz sich aufgrund unserer
Strafanzeige und Dienst- bzw. Fachaufsichtbeschwerde (
Pressemitteilung vom20.7.2001) zu diesen Vorfällen bei der
Bezirksregierung Düsseldorf, hat äußern müssen.
Die
Verkehrung der Tatsachen aus der o.a. Pressemitteilung der Stadt Mühlheim
betrachten wir als lächerliche Ausflüchte. Jedoch zeigt dieses Verhalten
der Stadtspitze, dass sich deren politische Moral 3 Meter unter der
Grasnarbe befindet.
- Uns
erscheint es befremdlich, dass Sie trotz vorliegender Presseerklärung
von uns zu diesem Fall, als Urheber einer Klage, die eigentlich
eine Strafanzeige und Dienst- bzw. Fachaufsichtbeschwerde seitens der
BI HUND ist, einen Verein PRO HUND angeben. Wir sind sicher, dass es
in Deutschland irgendwo einen Verein PRO HUND gibt, der mit dieser
Aktion aber nichts zu tun hat.
Die
Medien, die dieses nicht so veröffentlicht haben (namentlich: Antenne
Ruhr und Mülheimer Woche) sind von diesem Punkt ausgenommen.
Mit
freundlichen Grüßen
Jan-Claudius
Salewski
Willi Scherer
BürgerInitiative
Hund, Mülheim
BürgerInitiative Hund, Mülheim
Freitag, 10. August 2001
Sachsens Innenminister setzt auf Einigung im
Hunde-Streit
Hardrath will bis Herbst einheitliche Regelung
Koeln.
Sachsens Innenminister Klaus Hardrath (CDU) will auf
der Innenministerkonferenz im Herbst auf eine einheitliche Linie beim
Umgang mit Kampfhunden dringen. Die Minister muessten zu einer
"vernuenftigen Regelung" kommen, denn die Hundehalter seien
angesichts der in den Bundeslaendern unterschiedlichen Vorschriften
"verwirrt", sagte Hardrath gestern im Deutschlandfunk.
Der CDU-Politiker wandte sich dagegen, Hunde
"automatisch" wegen ihrer Rasse zu verbieten. Bei
einer Überpruefung von 210 Hunden, die zu angeblich gefährlichen Rassen
gehören, seien in Sachsen nur zehn tatsächlich aggressiv gewesen. ddp/uj
http://www.ron.de/osform/cms_osmm?articleName=RMES:20010810:2160913&temp
late=mplates/cms_osmm/recherche/lokal/pir/meldung.oft
Kampfhundeverordnung: Gut in Theorie, Probleme in der Praxis
Seit rund einem Jahr gibt es die so genannte Kampfhundeverordnung - In
Pirmasens 181 registriert
Seit Einfuehrung der Landesverordnung "Gefaehrliche Hunde" vor rund einem Jahr sind in Pirmasens 181 solcher gefaehrlicher Hunde registriert worden. Das h at Dezernent Peter Scheidel im Gespraech mit der RHEINPFALZ mitgeteilt. Sein bisheriges Fazit zur so genannten Kampfhundeverordnung faellt zwiespaeltig aus. Es sei gut gewesen, "dass wir dieses Thema offensiv angegangen sind" - das belegt beispielsweise das taegliche Bild in der Fussgaengerzone. Allerdin gs stehe die Landesverordnung auf wackligen Fuessen und ihre Umsetzung koste auch eine ganze Menge Geld.
Seit vergangenem Sommer sind per Gesetz Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier sowie Staffordshire Bullterrier sowie Mischlinge dieser drei Rassen als gefaehrliche Hunde klassifiziert. Diese muessen gesondert registriert werden, duerfen beispielsweise nur mit Maulk orb ausgefuehrt werden, und ihre Hundehalter muessen in einer Sachkundepruefu ng nachweisen, dass sie zum Fuehren des Hundes geeignet sind. Beim Ordnungsamt sind mittlerweile 181 solcher Hunde erfasst:
24 der Rasse Staffordshire Terrier, 38 Pitbulls, drei Staffordshire Bullterrier sowie 114
Mischlinge dieser Rassen, darunter vor allem solche mit Pitbull-Vorfahren (73).
Nur in 19 Faellen meldeten sich die Besitzer selbst, zehn fand das Ordnungsamt nach Hinweisen, den Rest ermittelte es selbst. Ausserdem registriert sind ein Schaeferhund-Husky-Mischling sowie ein Golden-Retriever - beide hatten gebissen und werden damit zu gefaehrlichen Hunden nach der Verordnung. Scheidel schaetzt, dass damit alle in Pirmasens herumlaufenden Hunde dieser Rassen erfasst sind. Viele nach wie vor eingehenden Buergerhinweise bezoegen sich auf den normalen Bullterrier (wegen seines Aussehens oft auch "Schweinehund" genannt), der nicht unter die Verordnung falle und von dem es in Pirmasens massenhaft Vertreter gebe. Seit vergangene n Sommer sind wegen der Verordnung 17 Bussgeldverfahren abgeschlossen und 20 gebuehrenpflichtige Verwarnungen erteilt worden.
22 Hunde sind mittlerweile freiwillig unfruchtbar gemacht worden. Weil eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verordnung anhaengig sei - das Urteil soll Anfang September kommen -, habe die Verwaltung keine Anordnungen erteilt, sagt Scheidel. Ohnehin wird das wahrscheinlich fuer die Stadt eine teure Angelegenheit. Denn viele Hundehalter koennten sich die Sterilisierung (250 Mark fuer Rueden, 500 fuer Huendinnen) nicht leisten, so dass die Stadt in die Bresche springen muesste. Gleiches gilt uebrigens auch fuer die Kennzeichnung der gefaehrlichen Hunde, die mit einem elektronisch lesbaren Chip zu erfolgen habe. 162 Hunde sind bislan g (zumeist freiwillig und auf eigene Kosten) gechippt worden, bei den uebrige n werde die Stadt zahlen.
Insgesamt hat das Ordnungsamt fuer die Umsetzung der Verordnung bislang rund 8600 Mark bezahlt. Der grosse Brocken kommt aber er st noch. Bis Jahresende, so hat Scheidel berechnen lassen, wird die Stadt 25.00 0 Mark allein fuer die Unterbringung von sichergestellten Hunden bezahlt habe n. Insgesamt sind acht solcher Hunde ihren Besitzern weggenommen worden, weil diese fuer die Haltung nicht geeignet waren, vier davon befinden sich immer noch in Verwahrung. Allerdings stellt die Unterbringung der Kampfhunde die Stadt immer noch vor grosse Schwierigkeiten, weil das Pirmasenser Tierheim ausgelastet ist. 31 dieser Hunde leben dort, die meisten waren schon vor Inkrafttreten der Verordnung von ihren Besitzern beim Tierheim abgegeben worden - insgesamt acht weitere Hunde sind ueber Pflegevertraege an neue Herrchen abgegeben worden. Wenig praxisnah zeigt sich laut Scheidel die Verordnung auch, wenn es um die vorgeschriebene Sachkundepruefung geht. In der Suedwestpfalz seien dafuer nur zwei Tieraerzte zugelassen. Konsequenz: Bislang haben erst 25 Pirmasenser Hundehalter die Pruefung ablegen koennen, 98 stehen noch auf der Wartelist e. (wop)
RON - RHEINPFALZ ONLINE, Freitag, 10. Aug , 03:45 Uhr
http://www.nw-news.de/news/lokal/pb/NW_20010810_2241246.html
Freitag, 10. Aug. 2001
Von Hundeurteil nicht betroffen
Pauli: Haben Verhältnissmäßigkeit gewahrt
Paderborn (ph). Das Urteil aus Hamm lässt Hundebesitzer aufhorchen. Dem nach müssen die Halter von kleinen Hunden ihre Lieblinge nicht unbedingt an die Leine nehmen. Kommunale Verordnungen, die einen generellen Leinenzwang ohne Ausnahme vorschreiben, "verstoßen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit", argumentiert das Oberlandesgericht. Doch das treffe auf Paderborn nicht zu, meint jedenfalls Ordnungsamtsleiter Josef Pauli: "Wir werden uns das Urteil natürlich genau ansehen. Aber m ein erster Eindruck ist, dass Paderborn von dem Richterspruch nicht betroffen ist."
Der Grund: Auch wenn in Paderborn alle Hunde unabhängig von ihrer Gr öße und ihrem Gewicht an die Leine müssen, habe die Stadt genau festgelegt, wo die Vierbeiner anzuleinen sind. "Das heißt im Umkehrschluss, dass es au ßerhalb geschlossener Ortschaften keinen generellen Leinenzwang gibt, dass wir Ausnahmen zulassen und damit auch nicht gegen den Grundsatz der Verhältnislosigkeit verstoßen", argumentiert Pauli. Zur Erinnerung: In Paderborn einigte sich der Rat vor rund einem Jahr darauf , dass alle Hunde (unabhängig von Größe und Rasse) innerhalb ge schlossener Ortschaften auf Sport- und Spielflächen und in öffentlichen Verkeh rsmitteln grundsätzlich angeleint werden müssen. Und darüber hinaus auf allen Flächen, die eigens dafür gekennzeichnet sind. Nicht aber draußen auf dem F elde, wo kein Schild steht. Dort dürfen "Fiffi" und "Waldi" los sprinten. Allerdings nicht die Vierbeiner, die als gefährlich eingestuft oder in den Anlagen eins und zwei der Landeshundeverordnung aufgeführt sind: "Denn für diese Hunde gilt der Leinenzwang überall", stellt Ordnungsamtsleiter Jo sef Pauli noch einmal klar.