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+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

10.08.2001

Heute mit diesem:

* Pressemitteilung der Bürgerinitiative Hund, Mülheim / Ruhr

* Sachsens Innenminister setzt auf Einigung im Hunde-Streit

*  Kampfundeverordnung: Gut in Theorie, Probleme in der Praxis 

* „Von Hundeurteil nicht betroffen“ 

 

An                                                                                                                   10.08.20001

Antenne Ruhr                                                                                                   BI Hund, Mülheim

NRZ Mülheim 

Mülheimer Woche

WAZ Mülheim

 

 

 

Pressemitteilung der Bürgerinitiative Hund, Mülheim / Ruhr

Bezug:     Presseerklärung der Stadt Mülheim / Ruhr vom 9.8.2001:

            Kampfhunde aus dem Tierheim jetzt doch in Privathand!

 

Die o.a. Pressemitteilung der Stadt Mülheim an der Ruhr beinhaltet bewusste Fehlinformationen und Unwahrheiten:

 

  1. Die dort angesprochene Rechtssicherheit bzgl. der Vermittlung von Anlage 1 Hunden besteht seit dem 13.10.2000. Sie ist seit diesem Tage in den Verwaltungsvorschriften zur Landeshundeverordnung eindeutig geregelt. Es ist daher ein unwiderlegbarer Tatbestand, dass Hunde der Anlage 1 schon seit annähernd einem Jahr, aus dem Tierheim an private Halter, hätten vermittelt werden können. Diese Rechtsicherheit beinhaltet, das erst jetzt von der Stadt angesprochene besondere öffentliches Interesse.

 

Rechtssicherheit wurde nicht jetzt erst herbeigeführt, sie besteht seit fast einem Jahr.

 

Das es bis heute zu keiner Vermittlung kam, lag also nicht an der fehlenden Rechtssicherheit, sondern an dem einigenmächtigen Verhalten der Stadtspitze, namentlich Jens Baganz und Frank Steinfort, an allen Gesetzen vorbei.

 

  1.  Die Behauptung von Herrn Steinfort, dass die Stadt mit der bis dato geltenden Regelung nicht glücklich war, ist eine Lüge und gleichzeitig eine Diskriminierung derer, die sich seit langem bemüht haben, einem der Anlage 1 Hunde aus dem Mülheimer Tierheim ein neues und artgerechtes Zuhause zu geben.

 

Am 4.5.2001 fand ein Gespräch zwischen dem Veterinäramt der Stadt Mülheim, dem Tierschutzverein Mülheim, Vertretern der Tierärzte und der BI Hund in den Räumen des Veterinäramtes, auf Einladung von Herrn Amtstierarzt Dr. Michael Berger, statt. Grund der Zusammenkunft war die Weigerung der Stadtführung, namentlich Jens Baganz und Frank Steinfort, die Hunde der Anlage 1 trotz bestehender Rechtssicherheit zur Vermittlung zuzulassen, und Möglichkeiten auszuarbeiten die Stadt Mülheim zu zwingen ,einer Vermittlung der Anlage 1 Hunde zuzustimmen.

 

Ein weiterer Termin wurde für den 8.6.2001 vereinbart.

 

Am 6.6.2001 wurde dieser Termin seitens des Veterinäramtes abgesagt, da angeblich kein weiterer Handlungsbedarf bestehe.

 

 Für uns besteht kein Zweifel, dass das Veterinäramt diesen Termin nur aufgrund eines massiven Druckes „von oben“ zurückgezogen hat.

 

Wie man uns aus gutunterrichteten Kreisen zugetragen hat, ist ein solches Vorgehen der Stadtspitze in Mülheim seit Amtsübernahme von Jens Baganz der Normalfall.

 

  1. Es erscheint mehr als seltsam, dass eine Reaktion der Stadtspitze exakt zu dem Zeitpunkt erfolgt, da Jens Baganz sich aufgrund unserer Strafanzeige und Dienst- bzw. Fachaufsichtbeschwerde ( Pressemitteilung vom20.7.2001) zu diesen Vorfällen bei der Bezirksregierung Düsseldorf, hat äußern müssen.

 

Die Verkehrung der Tatsachen aus der o.a. Pressemitteilung der Stadt Mühlheim betrachten wir als lächerliche Ausflüchte. Jedoch zeigt dieses Verhalten der Stadtspitze, dass sich deren politische Moral 3 Meter unter der Grasnarbe befindet.

 

  1. Uns erscheint es befremdlich, dass Sie trotz vorliegender Presseerklärung von uns zu diesem Fall, als Urheber einer Klage, die eigentlich eine Strafanzeige und Dienst- bzw. Fachaufsichtbeschwerde seitens der BI HUND ist, einen Verein PRO HUND angeben. Wir sind sicher, dass es in Deutschland irgendwo einen Verein PRO HUND gibt, der mit dieser Aktion aber nichts zu tun hat.

 

Die Medien, die dieses nicht so veröffentlicht haben (namentlich: Antenne Ruhr und Mülheimer Woche) sind von diesem Punkt ausgenommen.

 

  

Mit freundlichen Grüßen

 

Jan-Claudius Salewski                                                             Willi Scherer

BürgerInitiative Hund, Mülheim                                             BürgerInitiative Hund, Mülheim

 

 


Freitag, 10. August 2001

Sachsens Innenminister setzt auf Einigung im Hunde-Streit

Hardrath will bis Herbst einheitliche Regelung 

Koeln.

Sachsens Innenminister Klaus Hardrath (CDU) will auf der Innenministerkonferenz im Herbst auf eine einheitliche Linie beim Umgang mit  Kampfhunden dringen. Die Minister muessten zu einer "vernuenftigen Regelung" kommen, denn die Hundehalter seien angesichts der in den Bundeslaendern unterschiedlichen Vorschriften "verwirrt", sagte Hardrath gestern im Deutschlandfunk. 

Der CDU-Politiker wandte sich dagegen, Hunde "automatisch" wegen ihrer Rasse zu verbieten. Bei einer Überpruefung von 210 Hunden, die zu angeblich gefährlichen Rassen gehören, seien in Sachsen nur zehn tatsächlich aggressiv gewesen. ddp/uj  


http://www.ron.de/osform/cms_osmm?articleName=RMES:20010810:2160913&temp
late=mplates/cms_osmm/recherche/lokal/pir/meldung.oft
       
Kampfhundeverordnung: Gut in Theorie, Probleme in der Praxis 
  

Seit rund einem Jahr gibt es die so genannte Kampfhundeverordnung - In 
Pirmasens 181 registriert 
  
Seit Einfuehrung der Landesverordnung "Gefaehrliche Hunde" vor rund einem Jahr sind in Pirmasens 181 solcher gefaehrlicher Hunde registriert worden. Das h at Dezernent Peter Scheidel im Gespraech mit der RHEINPFALZ mitgeteilt. Sein bisheriges Fazit zur so genannten Kampfhundeverordnung faellt zwiespaeltig aus. Es sei gut gewesen, "dass wir dieses Thema offensiv angegangen sind" - das belegt beispielsweise das taegliche Bild in der Fussgaengerzone. Allerdin gs stehe die Landesverordnung auf wackligen Fuessen und ihre Umsetzung koste auch eine ganze Menge Geld.

Seit vergangenem Sommer sind per Gesetz Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier sowie Staffordshire Bullterrier sowie Mischlinge dieser drei Rassen als gefaehrliche Hunde klassifiziert. Diese muessen gesondert registriert werden, duerfen beispielsweise nur mit Maulk orb ausgefuehrt werden, und ihre Hundehalter muessen in einer Sachkundepruefu ng nachweisen, dass sie zum Fuehren des Hundes geeignet sind. Beim Ordnungsamt sind mittlerweile 181 solcher Hunde erfasst: 
24 der Rasse Staffordshire Terrier, 38 Pitbulls, drei Staffordshire Bullterrier sowie 114
Mischlinge dieser Rassen, darunter vor allem solche mit Pitbull-Vorfahren (73). 
Nur in 19 Faellen meldeten sich die Besitzer selbst, zehn fand das Ordnungsamt nach Hinweisen, den Rest ermittelte es selbst. Ausserdem registriert sind ein Schaeferhund-Husky-Mischling sowie ein Golden-Retriever - beide hatten gebissen und werden damit zu gefaehrlichen Hunden nach der Verordnung. Scheidel schaetzt, dass damit alle in Pirmasens herumlaufenden Hunde dieser Rassen erfasst sind. Viele nach wie vor eingehenden Buergerhinweise bezoegen sich auf den normalen Bullterrier (wegen seines Aussehens oft auch "Schweinehund" genannt), der nicht unter die Verordnung falle und von dem es in Pirmasens massenhaft Vertreter gebe. Seit vergangene n Sommer sind wegen der Verordnung 17 Bussgeldverfahren abgeschlossen und 20 gebuehrenpflichtige Verwarnungen erteilt worden. 
22 Hunde sind mittlerweile freiwillig unfruchtbar gemacht worden. Weil eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verordnung anhaengig sei - das Urteil soll Anfang September kommen -, habe die Verwaltung keine Anordnungen erteilt, sagt Scheidel. Ohnehin wird das wahrscheinlich fuer die Stadt eine teure Angelegenheit. Denn viele Hundehalter koennten sich die Sterilisierung (250 Mark fuer Rueden, 500 fuer Huendinnen) nicht leisten, so dass die Stadt in die Bresche springen muesste. Gleiches gilt uebrigens auch fuer die Kennzeichnung der gefaehrlichen Hunde, die mit einem elektronisch lesbaren Chip zu erfolgen habe. 162 Hunde sind bislan g (zumeist freiwillig und auf eigene Kosten) gechippt worden, bei den uebrige n werde die Stadt zahlen. 
Insgesamt hat das Ordnungsamt fuer die Umsetzung der Verordnung bislang rund 8600 Mark bezahlt. Der grosse Brocken kommt aber er st noch. Bis Jahresende, so hat Scheidel berechnen lassen, wird die Stadt 25.00 0 Mark allein fuer die Unterbringung von sichergestellten Hunden bezahlt habe n. Insgesamt sind acht solcher Hunde ihren Besitzern weggenommen worden, weil diese fuer die Haltung nicht geeignet waren, vier davon befinden sich immer noch in Verwahrung. Allerdings stellt die Unterbringung der Kampfhunde die Stadt immer noch vor grosse Schwierigkeiten, weil das Pirmasenser Tierheim ausgelastet ist. 31 dieser Hunde leben dort, die meisten waren schon vor Inkrafttreten der Verordnung von ihren Besitzern beim Tierheim abgegeben worden - insgesamt acht weitere Hunde sind ueber Pflegevertraege an neue Herrchen abgegeben worden. Wenig praxisnah zeigt sich laut Scheidel die Verordnung auch, wenn es um die vorgeschriebene Sachkundepruefung geht. In der Suedwestpfalz seien dafuer nur zwei Tieraerzte zugelassen. Konsequenz: Bislang haben erst 25 Pirmasenser Hundehalter die Pruefung ablegen koennen, 98 stehen noch auf der Wartelist e. (wop)

RON - RHEINPFALZ ONLINE, Freitag, 10. Aug , 03:45 Uhr 


 

http://www.nw-news.de/news/lokal/pb/NW_20010810_2241246.html

Freitag, 10. Aug. 2001


„Von Hundeurteil nicht betroffen“ 
Pauli: Haben Verhältnissmäßigkeit gewahrt 

Paderborn (ph). Das Urteil aus Hamm lässt Hundebesitzer aufhorchen. Dem nach müssen die Halter von kleinen Hunden ihre Lieblinge nicht unbedingt an die Leine nehmen. Kommunale Verordnungen, die einen generellen Leinenzwang ohne Ausnahme vorschreiben, "verstoßen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit", argumentiert das Oberlandesgericht. Doch das treffe auf Paderborn nicht zu, meint jedenfalls Ordnungsamtsleiter Josef Pauli: "Wir werden uns das Urteil natürlich genau ansehen. Aber m ein erster Eindruck ist, dass Paderborn von dem Richterspruch nicht betroffen ist."
Der Grund: Auch wenn in Paderborn alle Hunde unabhängig von ihrer Gr öße und ihrem Gewicht an die Leine müssen, habe die Stadt genau festgelegt, wo die Vierbeiner anzuleinen sind. "Das heißt im Umkehrschluss, dass es au ßerhalb geschlossener Ortschaften keinen generellen Leinenzwang gibt, dass wir Ausnahmen zulassen und damit auch nicht gegen den Grundsatz der Verhältnislosigkeit verstoßen", argumentiert Pauli. Zur Erinnerung: In Paderborn einigte sich der Rat vor rund einem Jahr darauf , dass alle Hunde (unabhängig von Größe und Rasse) innerhalb ge schlossener Ortschaften auf Sport- und Spielflächen und in öffentlichen Verkeh rsmitteln grundsätzlich angeleint werden müssen. Und darüber hinaus auf allen Flächen, die eigens dafür gekennzeichnet sind. Nicht aber draußen auf dem F elde, wo kein Schild steht. Dort dürfen "Fiffi" und "Waldi" los sprinten. Allerdings nicht die Vierbeiner, die als gefährlich eingestuft oder in den Anlagen eins und zwei der Landeshundeverordnung aufgeführt sind: "Denn für diese Hunde gilt der Leinenzwang überall", stellt Ordnungsamtsleiter Jo sef Pauli noch einmal klar.


 

 

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iter Jo sef Pauli noch einmal klar.


 

 

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