Wieder Schäferhund:
Spiel
- Junge von Hund angefallen |
Böblingen - Mit
schwersten Bissverletzungen musste am Samstagmittag, 16.25 Uhr, ein
siebenjähriger Junge aus Böblingen mit einem Rettungshubschrauber in
eine Tübinger Klinik geflogen werden. Hinter einer Scheune bei der
Jugendfarm im Röhrer Weg spielten der siebenjährige Junge und ein Mädchen
mit einem Schäferhund. Beide Kinder warfen dem Schäferhund Steine
zu, die der Hund mit seinem Maul auffangen sollte. Der Junge wollte
dann während des Spieles das Halsband des Schäferhundes wieder
zurechtrücken, nachdem dieses verrutscht war. Hierbei biss der Schäferhund
dann mehrfach zu und verletzte den Siebenjährigen schwer im Gesicht
und am rechten Oberarm. Der Schäferhund wurde durch die Böblinger
Polizei ins Kreistierheim Böblingen verbracht. Die Ermittlungen gegen
den Hundehaltehalter, der nicht vor Ort war, dauern an. Ebenso wird
geprüft inwieweit anwesende Erwachsene, welche jedoch nicht den
Bereich hinter der Scheune einsehen konnten, ihrer Aufsichtspflicht
nachgekommen sind.
http://www.pipeline.de/cgi-bin/pipelinetest.fcg?userid=
1&publikation=15&template=arttextbb&ausgabe=5492&redaktion=13&artikel=103004070
Aus der FAZ vom 7.8.2001
Sechzehn Kampfhunde-Reglungen /
Der Aktionismus des vergangenen
Sommer ist unschlüssigem Abwarten gewichen /
Von Eva Busse
FRANKFURT, 6. August.
Die Zeit ist vorbei, in der die
Ordnungsbehörden ständig von Bürgern angerufen wurden, die sich vor
Hunden fürchteten. Vor einem Jahr, nachdem ein Junge in Hamburg von
einem Pittbull und einem Staffordshire-Terrier getötet worden war,
griff Angst vor Kampfhund en um sich. Die Stadt- und Länderparlamente
wurden mit Peditionen bestürmt, deren Verfasser Kampfhund e generell
eingeschläfert sehen wollten. Die Zahl der Pitbulls, American
Staffordshire und Staffordshire-Bullterrier in Tierheimen verdoppelte
sich, staatliche Zuwendungen wurden erhöht, um die Kastrationen und
Sterilisation der abgegebenen Tiere zu finanzieren. Dann überboten
die Innenminister einander mit Ankündigungen der jeweils strengsten
Verordung gegen gefährliche Hunde, Bundesinnenminister Schilly sprach
von den Tieren als einer "tödlichen Gefahr", die von den
Straßen verschwinden müsse. Am Ende des Sommers gab es in
Deutschland sechzehn verschiedene Kampfhund Regelungen, die die
Landesregierungen wo nötig als Eilverordungen verabschiedet hatten.
DREI; ELF; VIERZEHN GEMEINGEFÄHRLICHE RASSEN
Seitdem können in NRW 42 Rassen und Hunde, die mehr als 40 Zentimeter
groß und mehr als 20 Kilogramm schwer sind, nur noch mit
polizeilichem Führungszeugnis gehalten werden. Die Hundehalter müssen
nachweisbar sachkundig und zuverlässig sein, ihre Hunde nachweisbar
sozialverträglich. Im Saarland gelten nur drei Rassen als potentiell
gemeingefährlich, in Schleswig-Holstein elf, in Niedersachsen
vierzehn. In manchen Bundesländern sind Wesenstests für Kampfhund e
Pflicht, fällt der Wesenstest ungünstig aus, kann ihre Tötung
angeordnet werden. Trägt ein Kampfhund in Mecklenburg-Vorpommern
keinen Maulkorb oder verstößt anderweitig gegen die Verordnung,
drohen Strafen von bis zu 10 000 Mark, in Sachsen bis zu 50 000 Mark,
in Hamburg bis zu 100 000 Mark.
Aufgebrachte Hundehalter formieren sich zu Interessenverbänden,
beklagten auf ihren Internetseiten die Kriminalisierung ihrer
Lieberhaberei und den "Rassenhaß", wie es die Aktion
"Kampfhunde in Not" formuliert, gegen "friedliche, äußerst
sensible und zutrauliche Hunde". Inzwischen hat sich die Empörung
gelegt, obwohl es immer wieder zu Zwischenfällen mit Kampfhunden
kommt.
Im Frühjahr hat der Bundestag ein "Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher
Hunde" beschlossen. Da innere Sicherheit jedoch Ländersache ist,
kann das Bundesgesetz nur Einfuhr und Zucht von bestimmten Hunden in
ganz Deutschland verbieten. Das Durcheinander der sechzehn
Gefahrenabwehrverordnungen zu beseitigen bleibt Aufgabe der Länder.
Die aber schieben die Vereinheitlichung der Länderreglungen vor sich
her. Der Aktionismus vom vergangenen Jahr ist einem unschlüssigen
Abwarten gewichen. Eine einheitliche Kampfhundregelung müßte auch
der Rechsprechung Standhalten, die sich aus den Landesverordnungen des
vergangenen Sommers entwickelt hat. Die Bedenken gegen die rechtliche
Ungleichbehandlung von Hunderassen sind im Laufe des Jahres stetig
gewachsen. In örtlichen Verwaltungsgerichten wurden die auf dem Höhepunkt
der öffentlichen Entrüstung entstandenen Erlasse juristisch geprüft
- und in wiedersprüchlichen Urteilen zum Teil entschärft oder
verworfen.
So hat das Verwaltungsgericht Kassel schon im September 2000 die
vorgesehene Zwangskastrierung von Kampfhunden in Hessen für
rechtswidrig befunden und aufgehoben. Während Gerichte in Berlin und
Hamburg die ungleichen Auflagen für Hundehalter auf der Basis von
sogenannten Rassenlisten aufrechterhielten, hat das
Oberveraltungsgericht Schleswig die dortige Gefahrenhundeverordnung
teilweise für nichtig erklärt. Im Mai 2001 gab das
Oberverwaltungsgericht Lüneburg einer Klage gegen die niedersächsische
Rasseliste teilweise statt. In der Urteilsbegründung heißt es, das
Haltung-, Zucht- und Vermehrungsverbot von bestimmten Rassen sei
unverhältnismäßig. Ein individueller Wesenstest sei besser
geeignet, die Gefährlichkeit eines Hundes festzustellen, als die
Kategorisierung seiner Rasse.
DAS PROBLEM DER HUNDEHALTER
Tierschutzverbände behaupten das schon lange: Nicht das Tier sei das
Problem, sondern der Halter; nicht die Rasse, sondern die Erziehung.
Jeder Hund könne scharfgemacht werden, sagt der Sprecher des
Deutschen Tierschutzbundes und warnt, daß die Ächtung einiger Rassen
dazu führe, daß Hundehalter mit "krimineller Energie"
andere Rassen benutzen, um sich bestialische Waffen zu kultivieren.
Rasselisten in höchster Instanz entgültig den Garaus zu machen und
sie durch die Prüfung von individuellem Hundeverhalten zu ersetzen
ist Ziel des Verbands für das deutsche Hundewesen. Im Herbst will er
eine Verfassungsklage einreichen und sucht zur Zeit in ganz
Deutschland nach "seriösen Hundehaltern ohne Vorstrafen".
Mit "freundlichen und gehorsamen" Kampfhunden, die möglichst
als Therapie- oder Rettungshunde ausgebildet sein sollen, will der
Verband die Richter davon überzeugen, daß pauschale Urteile falsch
sind.
Der Vorsitzende des Kampfhunde-Arbeitskreises der
Innenministerkonferenz, Thomas Veil, hält dem entgegen, daß
schlichtweg das Naturell dieser Rassen, denen ursprüngliche Hemmungen
"weggezüchtet" worden seien, gefährlich sei. Die
angeborene Unberechenbarkeit der Kampfhunde könnten selbst
verantwortungsvolle Halter nicht aufheben. Im September wird auch Thüringen,
das einzige Bundesland, das bisher keine Rasseliste führte, vier
Rassen als gemeingefährlich einstufen. Ihre Halter müssen eine Prüfung
ablegen, die den Regeln für Waffenscheine entlehnt ist.
Allerdings fehlen den deutschen Gesetzgebern statistische Belege
sowohl für die Gemeingefährlichkeit der Kampfhunde als auch für die
Wirksamkeit der verschärften Verordnungen. Die Polizei führt nur
Buch über Körperverletzungen, Hundebisse werden nicht eigens
vermerkt. In den meisten Ländern weiß man weder, wie oft vor den
neuen Reglungen gebissen wurde, noch wie oft danach. Statistiken für
ganz Deutschland gibt es nicht. Die jüngste Erhebung über Beißattacken
stammt vom Deutschen Städtetag und ist fünf Jahre alt. Damals waren
Pitbulls in der Rangliste aggressiver Rassen weit abgeschlagen: Am häufigsten
bissen Mischlinge und deutsche Schäferhunde, die heute in keinem
Bundesland auf Kampfhundelisten geführt werden. Die Statistik sagt
freilich nichts aus über den Unterschied zwischen einem Angstbeißer
der allzu sorglose menschliche Annäherungsversuche durch ein kurzes
Zuschnappen abwehrt, und dem Angriff eines Kampfhundes, der seinen Biß
erst lockert, wenn das Opfer leblos liegenbleibt.
Ob unter dem Eindruck des tödlichen Angriffs der Hamburger
Kampfhunde, deren Halter siebzehnmal vorbestraft war, zu weit gegangen
wurde, entscheiden jetzt die Gerichte. Hunderte von Einzelklagen
stehen noch aus. Bis die Urteile gefällt sind und die Innenminister
eine einheitliche Regelung für gefährliche Hunde getroffen haben,
wird es noch eine Weile dauern. Bis dahin bleibt die
"Kampfhundeproblematik" den Ordnungsbehörden eine Last.
Wenigstens rufen dort mittlerweile die meisten nicht mehr aus Angst
an, sondern aus Verwirrung über das Durcheinander der Maulkorb- und
Leinenverordnung
MUSTER - aufbewahren für den Fall des
Falles: Hunderauferei
Herrn
.......
13.08.2001
Tierärztliche Rechnung
Ihr Schreiben vom 06.08.2001
Sehr geehrter Herr ...,
mit o.a. Schreiben baten Sie um Erstattung der durch tierärztliche
Behandlung Ihres Hundes "..." angefallenen Kosten.
Wir kommen Ihrer Bitte aus Gründen der Kulanz und ohne Anerkennung
einer Rechtspflicht mittels Überweisung des Betrages von DM ... auf
das von Ihnen angegebene Konto nach, um die guten nachbarschaftlichen
Beziehungen zwischen Ihrer Familie und der Halterin unseres
Pflegehundes, Frau ..., nicht unnötig zu belasten.
Wir weisen für den Fall weiterer Schadensfälle darauf hin, daß nach
gängiger Rechtssprechung eine "gegenseitige Anrechnung" der
mit § 833 Satz 1 BGB benannten "unberechenbaren Tiergefahr"
bei Hunderaufereien üblich ist.
Danach kann schon die Anwesenheit eines Hundes Auslöser für das
Verhalten eines anderen Hundes sein. Entsprechend erfolgt ein
prozentualer Abzug am Schadensersatz von bis zu 50% und bei
entsprechender Situationsbedingtheit (wie Größenunterschiede der
Hunde, Fehlverhalten des geschädigten Hundeführers etc.) auch bis zu
100%, da der geschädigte Hundehalter durch "Anwesenheit
mitwirkt."
Im vorliegenden Fall führte Ihre Ehefrau einen Rüden
(Afghanenmischling), der einerseits größer als unser von Frau ...
geführter Rüde war, und welcher zum anderen durch gefühlsgrobe
Spielaufforderungen und dominanzaggressive Kommunikation bis hin zu
Versuchen, den von Frau ... geführten Hund zu besteigen, seinen
hundlichen Kommunikationspartner reizte, belästigte und bedrohte.
Trotz eindeutiger antagonistischer Kommunikationsignale des von Frau
... geführten kleineren Hundes (Aufstellen der Nackenhaare zur
"Bürste" etc.) unterließ es Ihre Ehefrau, diese Belästigungen
durch Unterordnungsmaßnahmen oder Entfernen ihres Hundes zu beenden.
Da der von Frau ... geführte Rüde zum einen kleiner war als der von
Ihrer Ehefrau geführte Hund, zum anderen an der Leine geführt wurde
und zum dritten in das Kommando "Sitz" befohlen war, welches
er während des Vorfalles durchgängig befolgte, standen dem von Frau
... geführten Hund
keine Möglichkeiten zur Verfügung, den dominanzaggressiven Attacken
Ihres Hundes durch Meideverhalten zu entgehen. Auch die Möglichkeiten
einer Diskussion oder einer Beschwerde wegen sexueller Belästigung
waren dem von Frau ... geführten Hund naturgemäß versagt.
Der von Frau ... geführte und von Ihrem Hund bedrängte Hund zeigte
deshalb als letztes Mittel antagonistischen Ausdrucksverhaltens ein
Abwehrschnappen, welches die Nase Ihres Hundes traf und zu einer Bißverletzung
führte.
Es sei angemerkt, daß es sich bei dem von Frau ... in unserem Auftrag
geführten Hund nicht um einen Bullterrier handelt, wie Sie schreiben,
sondern um einen Staffordshire Bullterrier im Sinne von §1 Absatz 1
Satz 2 LHV NRW. Der Hund ist gemäß § 6 Absatz 4 LHV NRW durch einen
gerichtlichen Sachverständigen überprüft und verfügt erwiesenermaßen
und behördlicherseits
bescheinigt über keinerlei inadäquates Aggressionsverhalten, er ist
deshalb behördlicherseits von Maulkorb- und Leinenpflicht befreit.
Frau ... ist gemäß § 3 Satz 1 LHV NRW behördlich überprüft und
sachkundig im Umgang mit Hunden der Anlage 1 LHV NRW.
Im Falle Ihres Hundes handelt es sich um einen Hund im Sinne von § 1
Absatz 1 Satz 1 LHV NRW, ob Anzeigepflicht und Haltungsvoraussetzungen
nach § 3 Absätze 1,2,3,4,5 und 6 LHV NRW für diesen Hund erfüllt
sind, entzieht sich unserer Kenntnis.
Wir weisen grundsätzlich und vorsorglich darauf hin, daß jeder Hund
als gefährlicher Hund im Sinne von § 2 LHV NRW einzuordnen ist, der
in gefahrdrohender Weise einen Menschen angesprungen hat (§ 2 Absatz
3 LHV NRW) oder bewiesen hat, dass er unkontrolliert Wild, Vieh oder
andere Hunde hetzt (§ 3 Abs. 4 LHV NRW).
Für solche Hunde kann die Befreiung von der behördlich auferlegten
Maulkorb- und Leinenpflicht grundsätzlich nicht erreicht werden (§ 6
Absatz 4 LHV NRW).
Wir hoffen, daß sich zukünftig durch Kenntnis und rechtzeitige
Deutung des hundlichen Ausdrucksverhaltens sowie durch Förderung der
Unterordnung und des Gehorsams des Hundes solche für alle Beteiligten
unvorteilhaften Vorfälle in Kaffhausen keinesfalls wiederholen.
Zudem werden wir in einem etwaigen Wiederholungsfall keine weitere
Kulanzzahlung leisten.
Wir hoffen, daß unser Entgegenkommen und diese Hinweise zu einem
toleranten, fachkundigen und rücksichtsvollen Umgang der Kaffhausener
Hundehalter untereinander dienen.
Kopielesend geht dieses Schreiben dem bereits am 23.07.2001 von uns
informierten zuständigen Sachbearbeiter des Ordnungsamtes Kafftal zu.
Mit freundlichen Grüßen
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Hier einige Interessante Links:
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USA: Ölbohrungen im
Naturschutzgebiet
Nach zwölfstündiger Debatte hat das
US-Repräsentantenhaus am späten Mittwochabend (Ortszeit) das Bohren
nach Erdöl und Erdgas in einem arktischen Naturschutzgebiet in Alaska
genehmigt. Die Abstimmung im Repräsentantenhaus gilt als Erfolg für
den Plan von US-Präsident George W. Bush zur nationalen
Energiepolitik, der unter anderem einheimische Energiereserven stärken
soll.
Das Naturschutzgebiet Arctic National
Wildlife Refuge liegt in einer Küstenebene und ist Lebensraum für
Wandervögel und andere Tiere. Versuche, das besonders umstrittene Ölbohrprojekt
in der Arktis von dem Gesetzespaket zu trennen, wies die Mehrheit des
Repräsentantenhauses mit 223 zu 206 Stimmen zurück.
Steuererleichterungen für
Energieindustrie
Das Repräsentantenhaus sprach sich
zudem gegen weitere umweltschützende Maßnahmen aus. So wurden
Forderungen, besonders viel Sprit schluckende Sportwagen, Minivans und
Kleinlastwagen sparsamer zu machen, abgelehnt. Die Energieindustrie
dagegen erhält in dem 510 Seiten starken Gesetzespaket
Steuererleichterungen in einer Höhe von 335 Milliarden Dollar
verteilt über zehn Jahre.
Zustimmung des Senats fraglich
Das Gesetzespaket, das mit 240 zu 189
Stimmen angenommen wurde, muss allerdings noch den Senat passieren, in
dem Bushs Republikaner keine Mehrheit haben. Die zweite Kongresskammer
wird sich voraussichtlich im September mit der Energiepolitik
befassen.
Nach Schätzung der Regierung könnte
das Naturschutzgebiet rund 16 Milliarden Barrel Erdöl liefern (1
Barrel = 159 Liter). Damit könnte für die nächsten 70 Jahre
beispielsweise die Erdöleinfuhr aus dem Irak ersetzt werden. Auf dem
US-Markt werden täglich bis zu 20 Millionen Barrel Erdöl verbraucht.
Etwa 56 Prozent dieses Bedarfs werden importiert.
© tagesschau.de
www.tagesschau.de/archiv/2001/08/02/aktuell/meldungen/oelbohrung
TV-Tipps
13. August 2001
Unterhaltung
Sendung: Richterin Barbara Salesch
Sender: Sat1
Zeit: 15:00
Beschreibung: Ein Spaten für den Schäferhund.
Schäferhundattacke auf eine Schülerin im Park. Ein Mann will zu
Hilfe eilen, wird aber bei seiner Rettungsaktion von einem Tierschützer
niedergeschlagen.
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Liebe Leser!
Zwar ist es eine Wiederholung, aber dennoch
immer wieder sehenswert:
Heute (13.8.) auf ARTE, 19.00 Uhr: Der Herr der
Wölfe - über Christoph Promberger und die Karpaten-Wölfe!
Viel Spaß
Elli Radinger
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Elli H. Radinger
Chefredaktion Wolf Magazin
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