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+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

13.08.2001

Heute mit diesem:

* Wieder Schäferhund.....

* Sechzehn Kampfhunde-Reglungen

Hunderauferei

*  TV - Tipps

*  Links

*  Ölbohrungen im Naturschutzgebiet

 

Wieder Schäferhund:

Spiel - Junge von Hund angefallen

Böblingen - Mit schwersten Bissverletzungen musste am Samstagmittag, 16.25 Uhr, ein siebenjähriger Junge aus Böblingen mit einem Rettungshubschrauber in eine Tübinger Klinik geflogen werden. Hinter einer Scheune bei der Jugendfarm im Röhrer Weg spielten der siebenjährige Junge und ein Mädchen mit einem Schäferhund. Beide Kinder warfen dem Schäferhund Steine zu, die der Hund mit seinem Maul auffangen sollte. Der Junge wollte dann während des Spieles das Halsband des Schäferhundes wieder zurechtrücken, nachdem dieses verrutscht war. Hierbei biss der Schäferhund dann mehrfach zu und verletzte den Siebenjährigen schwer im Gesicht und am rechten Oberarm. Der Schäferhund wurde durch die Böblinger Polizei ins Kreistierheim Böblingen verbracht. Die Ermittlungen gegen den Hundehaltehalter, der nicht vor Ort war, dauern an. Ebenso wird geprüft inwieweit anwesende Erwachsene, welche jedoch nicht den Bereich hinter der Scheune einsehen konnten, ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind.

http://www.pipeline.de/cgi-bin/pipelinetest.fcg?userid=

1&publikation=15&template=arttextbb&ausgabe=5492&redaktion=13&artikel=103004070


Aus der FAZ  vom 7.8.2001

Sechzehn Kampfhunde-Reglungen / 

Der Aktionismus des vergangenen Sommer ist unschlüssigem Abwarten gewichen / 

Von Eva Busse

FRANKFURT, 6. August. 

Die Zeit ist vorbei, in der die Ordnungsbehörden ständig von Bürgern angerufen wurden, die sich vor Hunden fürchteten. Vor einem Jahr, nachdem ein Junge in Hamburg von einem Pittbull und einem Staffordshire-Terrier getötet worden war, griff Angst vor Kampfhund en um sich. Die Stadt- und Länderparlamente wurden mit Peditionen bestürmt, deren Verfasser Kampfhund e generell eingeschläfert sehen wollten. Die Zahl der Pitbulls, American Staffordshire und Staffordshire-Bullterrier in Tierheimen verdoppelte sich, staatliche Zuwendungen wurden erhöht, um die Kastrationen und Sterilisation der abgegebenen Tiere zu finanzieren. Dann überboten die Innenminister einander mit Ankündigungen der jeweils strengsten Verordung gegen gefährliche Hunde, Bundesinnenminister Schilly sprach von den Tieren als einer "tödlichen Gefahr", die von den Straßen verschwinden müsse. Am Ende des Sommers gab es in Deutschland sechzehn verschiedene Kampfhund Regelungen, die die Landesregierungen wo nötig als Eilverordungen verabschiedet hatten.

DREI; ELF; VIERZEHN GEMEINGEFÄHRLICHE RASSEN

Seitdem können in NRW 42 Rassen und Hunde, die mehr als 40 Zentimeter groß und mehr als 20 Kilogramm schwer sind, nur noch mit polizeilichem Führungszeugnis gehalten werden. Die Hundehalter müssen nachweisbar sachkundig und zuverlässig sein, ihre Hunde nachweisbar sozialverträglich. Im Saarland gelten nur drei Rassen als potentiell gemeingefährlich, in Schleswig-Holstein elf, in Niedersachsen vierzehn. In manchen Bundesländern sind Wesenstests für Kampfhund e Pflicht, fällt der Wesenstest ungünstig aus, kann ihre Tötung angeordnet werden. Trägt ein Kampfhund in Mecklenburg-Vorpommern keinen Maulkorb oder verstößt anderweitig gegen die Verordnung, drohen Strafen von bis zu 10 000 Mark, in Sachsen bis zu 50 000 Mark, in Hamburg bis zu 100 000 Mark.
Aufgebrachte Hundehalter formieren sich zu Interessenverbänden, beklagten auf ihren Internetseiten die Kriminalisierung ihrer Lieberhaberei und den "Rassenhaß", wie es die Aktion "Kampfhunde in Not" formuliert, gegen "friedliche, äußerst sensible und zutrauliche Hunde". Inzwischen hat sich die Empörung gelegt, obwohl es immer wieder zu Zwischenfällen mit Kampfhunden kommt.
Im Frühjahr hat der Bundestag ein "Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde" beschlossen. Da innere Sicherheit jedoch Ländersache ist, kann das Bundesgesetz nur Einfuhr und Zucht von bestimmten Hunden in ganz Deutschland verbieten. Das Durcheinander der sechzehn Gefahrenabwehrverordnungen zu beseitigen bleibt Aufgabe der Länder. Die aber schieben die Vereinheitlichung der Länderreglungen vor sich her. Der Aktionismus vom vergangenen Jahr ist einem unschlüssigen Abwarten gewichen. Eine einheitliche Kampfhundregelung müßte auch der Rechsprechung Standhalten, die sich aus den Landesverordnungen des vergangenen Sommers entwickelt hat. Die Bedenken gegen die rechtliche Ungleichbehandlung von Hunderassen sind im Laufe des Jahres stetig gewachsen. In örtlichen Verwaltungsgerichten wurden die auf dem Höhepunkt der öffentlichen Entrüstung entstandenen Erlasse juristisch geprüft - und in wiedersprüchlichen Urteilen zum Teil entschärft oder verworfen.
So hat das Verwaltungsgericht Kassel schon im September 2000 die vorgesehene Zwangskastrierung von Kampfhunden in Hessen für rechtswidrig befunden und aufgehoben. Während Gerichte in Berlin und Hamburg die ungleichen Auflagen für Hundehalter auf der Basis von sogenannten Rassenlisten aufrechterhielten, hat das Oberveraltungsgericht Schleswig die dortige Gefahrenhundeverordnung teilweise für nichtig erklärt. Im Mai 2001 gab das Oberverwaltungsgericht Lüneburg einer Klage gegen die niedersächsische Rasseliste teilweise statt. In der Urteilsbegründung heißt es, das Haltung-, Zucht- und Vermehrungsverbot von bestimmten Rassen sei unverhältnismäßig. Ein individueller Wesenstest sei besser geeignet, die Gefährlichkeit eines Hundes festzustellen, als die Kategorisierung seiner Rasse.

DAS PROBLEM DER HUNDEHALTER

Tierschutzverbände behaupten das schon lange: Nicht das Tier sei das Problem, sondern der Halter; nicht die Rasse, sondern die Erziehung. Jeder Hund könne scharfgemacht werden, sagt der Sprecher des Deutschen Tierschutzbundes und warnt, daß die Ächtung einiger Rassen dazu führe, daß Hundehalter mit "krimineller Energie" andere Rassen benutzen, um sich bestialische Waffen zu kultivieren. Rasselisten in höchster Instanz entgültig den Garaus zu machen und sie durch die Prüfung von individuellem Hundeverhalten zu ersetzen ist Ziel des Verbands für das deutsche Hundewesen. Im Herbst will er eine Verfassungsklage einreichen und sucht zur Zeit in ganz Deutschland nach "seriösen Hundehaltern ohne Vorstrafen". Mit "freundlichen und gehorsamen" Kampfhunden, die möglichst als Therapie- oder Rettungshunde ausgebildet sein sollen, will der Verband die Richter davon überzeugen, daß pauschale Urteile falsch sind.
Der Vorsitzende des Kampfhunde-Arbeitskreises der Innenministerkonferenz, Thomas Veil, hält dem entgegen, daß schlichtweg das Naturell dieser Rassen, denen ursprüngliche Hemmungen "weggezüchtet" worden seien, gefährlich sei. Die angeborene Unberechenbarkeit der Kampfhunde könnten selbst verantwortungsvolle Halter nicht aufheben. Im September wird auch Thüringen, das einzige Bundesland, das bisher keine Rasseliste führte, vier Rassen als gemeingefährlich einstufen. Ihre Halter müssen eine Prüfung ablegen, die den Regeln für Waffenscheine entlehnt ist.
Allerdings fehlen den deutschen Gesetzgebern statistische Belege sowohl für die Gemeingefährlichkeit der Kampfhunde als auch für die Wirksamkeit der verschärften Verordnungen. Die Polizei führt nur Buch über Körperverletzungen, Hundebisse werden nicht eigens vermerkt. In den meisten Ländern weiß man weder, wie oft vor den neuen Reglungen gebissen wurde, noch wie oft danach. Statistiken für ganz Deutschland gibt es nicht. Die jüngste Erhebung über Beißattacken stammt vom Deutschen Städtetag und ist fünf Jahre alt. Damals waren Pitbulls in der Rangliste aggressiver Rassen weit abgeschlagen: Am häufigsten bissen Mischlinge und deutsche Schäferhunde, die heute in keinem Bundesland auf Kampfhundelisten geführt werden. Die Statistik sagt freilich nichts aus über den Unterschied zwischen einem Angstbeißer der allzu sorglose menschliche Annäherungsversuche durch ein kurzes Zuschnappen abwehrt, und dem Angriff eines Kampfhundes, der seinen Biß erst lockert, wenn das Opfer leblos liegenbleibt.
Ob unter dem Eindruck des tödlichen Angriffs der Hamburger Kampfhunde, deren Halter siebzehnmal vorbestraft war, zu weit gegangen wurde, entscheiden jetzt die Gerichte. Hunderte von Einzelklagen stehen noch aus. Bis die Urteile gefällt sind und die Innenminister eine einheitliche Regelung für gefährliche Hunde getroffen haben, wird es noch eine Weile dauern. Bis dahin bleibt die "Kampfhundeproblematik" den Ordnungsbehörden eine Last. Wenigstens rufen dort mittlerweile die meisten nicht mehr aus Angst an, sondern aus Verwirrung über das Durcheinander der Maulkorb- und Leinenverordnung


MUSTER - aufbewahren für den Fall des Falles: Hunderauferei

Herrn
.......

13.08.2001

Tierärztliche Rechnung
Ihr Schreiben vom 06.08.2001

Sehr geehrter Herr ...,

mit o.a. Schreiben baten Sie um Erstattung der durch tierärztliche Behandlung Ihres Hundes "..." angefallenen Kosten.

Wir kommen Ihrer Bitte aus Gründen der Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht mittels Überweisung des Betrages von DM ... auf das von Ihnen angegebene Konto nach, um die guten nachbarschaftlichen Beziehungen zwischen Ihrer Familie und der Halterin unseres Pflegehundes, Frau ..., nicht unnötig zu belasten.

Wir weisen für den Fall weiterer Schadensfälle darauf hin, daß nach gängiger Rechtssprechung eine "gegenseitige Anrechnung" der mit § 833 Satz 1 BGB benannten "unberechenbaren Tiergefahr" bei Hunderaufereien üblich ist. 
Danach kann schon die Anwesenheit eines Hundes Auslöser für das Verhalten eines anderen Hundes sein. Entsprechend erfolgt ein prozentualer Abzug am Schadensersatz von bis zu 50% und bei entsprechender Situationsbedingtheit (wie Größenunterschiede der Hunde, Fehlverhalten des geschädigten Hundeführers etc.) auch bis zu 100%, da der geschädigte Hundehalter durch "Anwesenheit mitwirkt."

Im vorliegenden Fall führte Ihre Ehefrau einen Rüden (Afghanenmischling), der einerseits größer als unser von Frau ... geführter Rüde war, und welcher zum anderen durch gefühlsgrobe Spielaufforderungen und dominanzaggressive Kommunikation bis hin zu Versuchen, den von Frau ... geführten Hund zu besteigen, seinen hundlichen Kommunikationspartner reizte, belästigte und bedrohte.
Trotz eindeutiger antagonistischer Kommunikationsignale des von Frau ... geführten kleineren Hundes (Aufstellen der Nackenhaare zur "Bürste" etc.) unterließ es Ihre Ehefrau, diese Belästigungen durch Unterordnungsmaßnahmen oder Entfernen ihres Hundes zu beenden.
Da der von Frau ... geführte Rüde zum einen kleiner war als der von Ihrer Ehefrau geführte Hund, zum anderen an der Leine geführt wurde und zum dritten in das Kommando "Sitz" befohlen war, welches er während des Vorfalles durchgängig befolgte, standen dem von Frau ... geführten Hund
keine Möglichkeiten zur Verfügung, den dominanzaggressiven Attacken Ihres Hundes durch Meideverhalten zu entgehen. Auch die Möglichkeiten einer Diskussion oder einer Beschwerde wegen sexueller Belästigung waren dem von Frau ... geführten Hund naturgemäß versagt.

Der von Frau ... geführte und von Ihrem Hund bedrängte Hund zeigte deshalb als letztes Mittel antagonistischen Ausdrucksverhaltens ein Abwehrschnappen, welches die Nase Ihres Hundes traf und zu einer Bißverletzung führte.

Es sei angemerkt, daß es sich bei dem von Frau ... in unserem Auftrag geführten Hund nicht um einen Bullterrier handelt, wie Sie schreiben, sondern um einen Staffordshire Bullterrier im Sinne von §1 Absatz 1 Satz 2 LHV NRW. Der Hund ist gemäß § 6 Absatz 4 LHV NRW durch einen gerichtlichen Sachverständigen überprüft und verfügt erwiesenermaßen und behördlicherseits
bescheinigt über keinerlei inadäquates Aggressionsverhalten, er ist deshalb behördlicherseits von Maulkorb- und Leinenpflicht befreit. 
Frau ... ist gemäß § 3 Satz 1 LHV NRW behördlich überprüft und sachkundig im Umgang mit Hunden der Anlage 1 LHV NRW.

Im Falle Ihres Hundes handelt es sich um einen Hund im Sinne von § 1 Absatz 1 Satz 1 LHV NRW, ob Anzeigepflicht und Haltungsvoraussetzungen nach § 3 Absätze 1,2,3,4,5 und 6 LHV NRW für diesen Hund erfüllt sind, entzieht sich unserer Kenntnis.

Wir weisen grundsätzlich und vorsorglich darauf hin, daß jeder Hund als gefährlicher Hund im Sinne von § 2 LHV NRW einzuordnen ist, der in gefahrdrohender Weise einen Menschen angesprungen hat (§ 2 Absatz 3 LHV NRW) oder bewiesen hat, dass er unkontrolliert Wild, Vieh oder andere Hunde hetzt (§ 3 Abs. 4 LHV NRW).
Für solche Hunde kann die Befreiung von der behördlich auferlegten Maulkorb- und Leinenpflicht grundsätzlich nicht erreicht werden (§ 6 Absatz 4 LHV NRW).

Wir hoffen, daß sich zukünftig durch Kenntnis und rechtzeitige Deutung des hundlichen Ausdrucksverhaltens sowie durch Förderung der Unterordnung und des Gehorsams des Hundes solche für alle Beteiligten unvorteilhaften Vorfälle in Kaffhausen keinesfalls wiederholen.

Zudem werden wir in einem etwaigen Wiederholungsfall keine weitere Kulanzzahlung leisten.

Wir hoffen, daß unser Entgegenkommen und diese Hinweise zu einem toleranten, fachkundigen und rücksichtsvollen Umgang der Kaffhausener Hundehalter untereinander dienen.

Kopielesend geht dieses Schreiben dem bereits am 23.07.2001 von uns informierten zuständigen Sachbearbeiter des Ordnungsamtes Kafftal zu.

Mit freundlichen Grüßen

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Hier einige Interessante Links:

 
 

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USA: Ölbohrungen im Naturschutzgebiet

Nach zwölfstündiger Debatte hat das US-Repräsentantenhaus am späten Mittwochabend (Ortszeit) das Bohren nach Erdöl und Erdgas in einem arktischen Naturschutzgebiet in Alaska genehmigt. Die Abstimmung im Repräsentantenhaus gilt als Erfolg für den Plan von US-Präsident George W. Bush zur nationalen Energiepolitik, der unter anderem einheimische Energiereserven stärken soll.

Das Naturschutzgebiet Arctic National Wildlife Refuge liegt in einer Küstenebene und ist Lebensraum für Wandervögel und andere Tiere. Versuche, das besonders umstrittene Ölbohrprojekt in der Arktis von dem Gesetzespaket zu trennen, wies die Mehrheit des Repräsentantenhauses mit 223 zu 206 Stimmen zurück.

Steuererleichterungen für Energieindustrie

Das Repräsentantenhaus sprach sich zudem gegen weitere umweltschützende Maßnahmen aus. So wurden Forderungen, besonders viel Sprit schluckende Sportwagen, Minivans und Kleinlastwagen sparsamer zu machen, abgelehnt. Die Energieindustrie dagegen erhält in dem 510 Seiten starken Gesetzespaket Steuererleichterungen in einer Höhe von 335 Milliarden Dollar verteilt über zehn Jahre.

Zustimmung des Senats fraglich

Das Gesetzespaket, das mit 240 zu 189 Stimmen angenommen wurde, muss allerdings noch den Senat passieren, in dem Bushs Republikaner keine Mehrheit haben. Die zweite Kongresskammer wird sich voraussichtlich im September mit der Energiepolitik befassen.

Nach Schätzung der Regierung könnte das Naturschutzgebiet rund 16 Milliarden Barrel Erdöl liefern (1 Barrel = 159 Liter). Damit könnte für die nächsten 70 Jahre beispielsweise die Erdöleinfuhr aus dem Irak ersetzt werden. Auf dem US-Markt werden täglich bis zu 20 Millionen Barrel Erdöl verbraucht. Etwa 56 Prozent dieses Bedarfs werden importiert.

© tagesschau.de

www.tagesschau.de/archiv/2001/08/02/aktuell/meldungen/oelbohrung


TV-Tipps

13. August 2001

Unterhaltung

Sendung: Richterin Barbara Salesch

Sender: Sat1

Zeit: 15:00

Beschreibung: Ein Spaten für den Schäferhund. Schäferhundattacke auf eine Schülerin im Park. Ein Mann will zu Hilfe eilen, wird aber bei seiner Rettungsaktion von einem Tierschützer niedergeschlagen.

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Liebe Leser!

Zwar ist es eine Wiederholung, aber dennoch immer wieder sehenswert:

Heute (13.8.) auf ARTE, 19.00 Uhr: Der Herr der Wölfe - über Christoph Promberger und die Karpaten-Wölfe!

Viel Spaß

Elli Radinger

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Elli H. Radinger

Chefredaktion Wolf Magazin

Blasbacher Str. 55, D-35586 Wetzlar

E-Mail: redaktion@wolfmagazin.de

http://www.wolfmagazin.de


 



Mit kämpferischem Gruß


Achim Weber


Für Hunde und gegen die LHVO sowie die Einschraenkung der Grundrechte.

Der Weg zum Archiv unseres Newsletters: http://www.maulkorbzwang.de/archive_news/archiv.htm


Dieses und viel mehr auf der HP und im Info Forum!

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Und vergesst die Autoaufkleber nicht - jeder Aufkleber hilft den Hunden und dem Tierheim des Monats (siehe hierzu auch im INFORMATIONS FORUM
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