Liebe Leser!
Und hier wieder noch ein paar Fernsehtipps für die
Abendunterhaltung:
Kein Wolf, aber vielleicht doch interessant:
So. 19.8. RTL, 23.10 Uhr: Der beste Freund - Die
Deutschen und ihr geliebtes Haustier
Mähnenwölfe Di. 21.8., ORF, 20.15 Uhr: Universum:
Südamerika - Land der Savannen.
Heimat des Mähnenwolfes, des Jaguars und des
Ameisenbären.
Wiederholung über Kojoten Do. 23.8., BR3, 13.30
Uhr: Kojoten - Gauner mit Pfiff
Termin:
Indianerfest im Bärenpark Worbis am 19. August
2001.
Ca. 50 Hobbyindianer und ein echter
Blackfoot-Indianer, der zur Zeit in Deutschland lebt, stellen ihre Tipis
auf, demonstreiren für die Besucher das indianische Leben und berichten
über Sitten und Gebräuche.
Besuchen Sie bei dieser Gelegenheit die Wölfe und
Bären im gemeinsamen Freigehege.
Weitere Infos: http://www.baerenpark.de
Happy Howlings
Elli Radinger
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Elli H. Radinger
Chefredaktion Wolf Magazin
Blasbacher Str. 55, D-35586 Wetzlar
E-Mail: redaktion@wolfmagazin.de
http://www.wolfmagazin.de
TIERE SUCHEN EIN ZUHAUSE: Hündin
angebunden und allein gelassen
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Wer kennt schwarze
Bullterrier-Dame?
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Spät abends vor dem Städtischen
Tierheim in der Wollstraße angebunden wurde letzte Woche eine
Staffordshire Bullterrier-Dame. "Sie ist etwa zwei bis drei
Jahre alt und im Moment läufig. Sie war schon mal Mutti",
beschreibt Tierpflegerin Diana Kiefer die Hündin.
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Deren Grundfarbe ist schwarz, sie hat eine weiße Brust bis zum
Hals und vier weiße Pfoten, auf der Schnauze ist ein weißer
Strich. Sie sei sehr lieb. Diana Kiefer bittet um Hilfe von Nachbarn
oder Freunden, die den Hund kennen und weist darauf hin, beim
Aussetzen eines Tieres wenigstens einen Zettel mit Namen,
Eigenschaften und Alter des Tieres zu hinterlassen.
Wer die Staffordshire Bullterrier-Hündin kennt, erreicht Diana
Kiefer unter (0621) 55 30 00. Geöffnet ist das Tierheim montags,
dienstags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr sowie freitags und
samstags von 10 bis 12 Uhr. (uln) |
RON - RHEINPFALZ ONLINE, Montag, 13. Aug ,
03:45 Uhr
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Oberverwaltungsgericht Rheinland - Pfalz
Pressemeldung vom 13.08.2001 10:56 Uhr
Pressemitteilung Nr. 30/2001
Bissiger Hund: Tötungsanordnung bestätigt
Erweist sich ein Hund aufgrund konkreter Vorfälle als besonders gefährlich, kann
die zuständige Ordnungsbehörde unter Umständen die Tötung des Tieres anordnen.
Dies bestätigte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einer jetzt
veröffentlichten Eilentscheidung.
Der Staffordshire-Bullterrier war in Neustadt an der Weinstraße mehrmals durch
Beißattacken gegen Menschen auffällig geworden. So hatte er in der Neustadter
Bahnhofshalle plötzlich und ohne ersichtlichen Grund eine Reisende ins Bein
gebissen. Zwei ähnliche Vorfälle ereigneten sich später in einer Gaststätte
sowie in einem fahrenden Zug. In allen Fällen mussten die Opfer ärztlich
behandelt werden. Der vom Ordnungsamt eingeschaltete Amtstierarzt stellte bei
dem Tier eine erhebliche Verhaltensstörung fest, die auf mehrjährige falsche
Erziehung zurückzuführen und nicht therapierbar sei. Daraufhin ordnete die
Behörde ein Einschläferung des Hundes an. Dessen Halterin begehrte dagegen
vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz. Das Verwaltungsgericht Neustadt lehnte
den Eilantrag jedoch ab, und auch das Oberverwaltungsgericht entschied jetzt in
demselben Sinne.
Offenkundig sei dieser Hund besonders gefährlich, befanden die Richter. Aufgrund
der vom Amtstierarzt festgestellten Verhaltensanomalie gewannen sie die
Überzeugung, dass es auch künftig zu Beißattacken kommen werde, und zwar selbst
dann, wenn der Hund an einen anderen, zuverlässigen Halter abgegeben werde.
Unter diesen Umständen sei die Tötungsanordnung rechtmäßig.
Unberührt von der hier umstrittenen Tötung eines konkret gefährlichen Hundes
bleibt die grundsätzliche Frage, ob die in der "Gefahrenabwehrverordnung -
Gefährliche Hunde" getroffenen allgemeinen Regelungen über den Umgang mit Hunden
bestimmter Rassen rechtens sind. Die Entscheidung hierüber wird der
Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz voraussichtlich Anfang September bekannt
geben.
Aktenzeichen: 12 B 11190/01.OVG
Die Entscheidung kann beim Oberverwaltungsgericht angefordert werden.
Oberverwaltungsgericht 56068 Koblenz
Rheinland-Pfalz Deinhardplatz 4
Telefon: 0261/1307-217
- Pressestelle -
Telefax: 0261/1307-350