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+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

14.08.2001

Heute mit diesem:

* TV-TIpps

* Wer kennt schwarze Bullterrier-Dame?

* Bissiger Hund: Tötungsanordnung bestätigt 

* Rottweiler-Zucht: Hund muss aufs Wort genau hören 


Liebe Leser!

Und hier wieder noch ein paar Fernsehtipps für die Abendunterhaltung:

Kein Wolf, aber vielleicht doch interessant:

So. 19.8. RTL, 23.10 Uhr: Der beste Freund - Die Deutschen und ihr geliebtes Haustier

Mähnenwölfe Di. 21.8., ORF, 20.15 Uhr: Universum: Südamerika - Land der Savannen.

Heimat des Mähnenwolfes, des Jaguars und des Ameisenbären.

Wiederholung über Kojoten Do. 23.8., BR3, 13.30 Uhr: Kojoten - Gauner mit Pfiff

Termin:

Indianerfest im Bärenpark Worbis am 19. August 2001.

Ca. 50 Hobbyindianer und ein echter Blackfoot-Indianer, der zur Zeit in Deutschland lebt, stellen ihre Tipis auf, demonstreiren für die Besucher das indianische Leben und berichten über Sitten und Gebräuche.

Besuchen Sie bei dieser Gelegenheit die Wölfe und Bären im gemeinsamen Freigehege.

Weitere Infos: http://www.baerenpark.de

Happy Howlings

Elli Radinger

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Elli H. Radinger

Chefredaktion Wolf Magazin

Blasbacher Str. 55, D-35586 Wetzlar

E-Mail: redaktion@wolfmagazin.de

http://www.wolfmagazin.de


TIERE SUCHEN EIN ZUHAUSE: Hündin angebunden und allein gelassen
 
Wer kennt schwarze Bullterrier-Dame?
 
Spät abends vor dem Städtischen Tierheim in der Wollstraße angebunden wurde letzte Woche eine Staffordshire Bullterrier-Dame. "Sie ist etwa zwei bis drei Jahre alt und im Moment läufig. Sie war schon mal Mutti", beschreibt Tierpflegerin Diana Kiefer die Hündin.
 
Deren Grundfarbe ist schwarz, sie hat eine weiße Brust bis zum Hals und vier weiße Pfoten, auf der Schnauze ist ein weißer Strich. Sie sei sehr lieb. Diana Kiefer bittet um Hilfe von Nachbarn oder Freunden, die den Hund kennen und weist darauf hin, beim Aussetzen eines Tieres wenigstens einen Zettel mit Namen, Eigenschaften und Alter des Tieres zu hinterlassen.
Wer die Staffordshire Bullterrier-Hündin kennt, erreicht Diana Kiefer unter (0621) 55 30 00. Geöffnet ist das Tierheim montags, dienstags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr sowie freitags und samstags von 10 bis 12 Uhr. (uln)
RON - RHEINPFALZ ONLINE, Montag, 13. Aug , 03:45 Uhr

Oberverwaltungsgericht Rheinland - Pfalz 
Pressemeldung vom 13.08.2001 10:56 Uhr 

Pressemitteilung Nr. 30/2001 
Bissiger Hund: Tötungsanordnung bestätigt 

Erweist sich ein Hund aufgrund konkreter Vorfälle als besonders gefährlich, kann 
die zuständige Ordnungsbehörde unter Umständen die Tötung des Tieres anordnen. 
Dies bestätigte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einer jetzt 
veröffentlichten Eilentscheidung.

Der Staffordshire-Bullterrier war in Neustadt an der Weinstraße mehrmals durch 
Beißattacken gegen Menschen auffällig geworden. So hatte er in der Neustadter 
Bahnhofshalle plötzlich und ohne ersichtlichen Grund eine Reisende ins Bein 
gebissen. Zwei ähnliche Vorfälle ereigneten sich später in einer Gaststätte 
sowie in einem fahrenden Zug. In allen Fällen mussten die Opfer ärztlich 
behandelt werden. Der vom Ordnungsamt eingeschaltete Amtstierarzt stellte bei 
dem Tier eine erhebliche Verhaltensstörung fest, die auf mehrjährige falsche 
Erziehung zurückzuführen und nicht therapierbar sei. Daraufhin ordnete die 
Behörde ein Einschläferung des Hundes an. Dessen Halterin begehrte dagegen 
vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz. Das Verwaltungsgericht Neustadt lehnte 
den Eilantrag jedoch ab, und auch das Oberverwaltungsgericht entschied jetzt in 
demselben Sinne.

Offenkundig sei dieser Hund besonders gefährlich, befanden die Richter. Aufgrund 
der vom Amtstierarzt festgestellten Verhaltensanomalie gewannen sie die 
Überzeugung, dass es auch künftig zu Beißattacken kommen werde, und zwar selbst 
dann, wenn der Hund an einen anderen, zuverlässigen Halter abgegeben werde. 
Unter diesen Umständen sei die Tötungsanordnung rechtmäßig.

Unberührt von der hier umstrittenen Tötung eines konkret gefährlichen Hundes 
bleibt die grundsätzliche Frage, ob die in der "Gefahrenabwehrverordnung - 
Gefährliche Hunde" getroffenen allgemeinen Regelungen über den Umgang mit Hunden 
bestimmter Rassen rechtens sind. Die Entscheidung hierüber wird der 
Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz voraussichtlich Anfang September bekannt 
geben. 

Aktenzeichen: 12 B 11190/01.OVG

Die Entscheidung kann beim Oberverwaltungsgericht angefordert werden.

Oberverwaltungsgericht 56068 Koblenz 
Rheinland-Pfalz Deinhardplatz 4 

Telefon: 0261/1307-217 
- Pressestelle - 
Telefax: 0261/1307-350


http://www.ngz-online.de/ngz/news/meerbusch/2001-0814/rottweiler.html

so lange wie Züchter auch noch kundtun in der Presse, es hätte sich für sie kaum etwas verändert, sehe ich für alle immer mehr schwarz als hell werdend.
Lies mal Marion

Rottweiler-Zucht: Hund muss aufs Wort genau hören


Vor der Zucht stehen mehrere Prüfungen

Seit den Kampfhunde-Attacken des vergangenen Jahres sind viele Bürger größeren Vierbeinern gegenüber misstrauisch geworden. Nicht so Claudia Kamp. Die Osteratherin ist voll "auf den Hund gekommen" und züchtet Rottweiler. In 16 Jahren sind im "Hause Kamp" insgesamt 52 Welpen auf die Welt gekommen. "Für mich sind die schwarzbraunen Hunde mehr als nur ein Hobby", berichtet Kamp.

"Meine Zuchthündin Bonny ist ein Teil meines Lebens". Rund sechs Stunden ist sie jeden Tag mit ihren vierbeinigen Mitbewohnern beschäftigt. Jeder ihrer Rottweiler wird täglich einzeln ausgeführt. Mindestens drei Mal pro Woche fährt sie mit ihnen auf den Hundesportplatz, um sie zu trainieren. Denn bevor ein Hund zur Zucht zugelassen wird, muss er mehrere Prüfungen beim Allgemeinen Deutschen Rottweiler-Klub (ADRK) bestehen, für die einige Übung erforderlich ist. Bei der Verhaltensprüfung wird der Hund zum Beispiel vor einem Geschäft angeleint und alleine gelassen.

Wenn er vorbeigehende Passanten oder fremde Kinder, die ihn anfassen, übermäßig anbellt oder anknurrt, hat er kaum Chancen auf die Zuchthundezulassung. Dass er aufs Wort gehorchen muss, versteht sich von selbst. Aber nicht nur das Verhalten, auch das Aussehen des Hundes wird für die Zuchthundezulassung genau geprüft. Bei Rottweilern kommt es dabei besonders auf die Haltung beim Gehen, aber auch auf Zähne, Ohren und Augen an. Bisher waren die Züchtungen aus dem Hause Kamp sehr erfolgreich. Der Platz im Wohnzimmer der Bauzeichnerin reicht kaum für die rund 50 Pokale und unzähligen Manschetten, die Kamps Rottweiler bei verschiedenen Ausstellungen gewonnen haben. Und auch ihre Welpen sind international gefragt.

Aus dem letzten Wurf wurde ein pelziges Flauschbällchen nach Südkorea und ein anderes nach Amerika verkauft. Trotz des Erfolges der schönen Tiere lässt sich mit der Zucht kein Geld verdienen. Zwar werden für einen Welpen bis zu 2.000 Mark bezahlt, doch die Kosten für die Fütterung, das Training und die Unterbringung werden dadurch kaum wieder herausgeholt.

Die neue Hundeverordnung in Nordrhein-Westfalen brachte für die Züchterin kaum Veränderung. Ihre Hunde waren schon vorher auf Herz und Nieren geprüft, und auch ihre persönliche Sachkunde, die die Hundehalter jetzt nachweisen müssen, ließ nichts zu wünschen übrig. Einzige Neuerung für ihre Hündinnen war das "chippen". Dabei wird jedem Rottweiler ein elektronischer Mikrochip am Hals eingepflanzt, anhand dessen man den Hund eindeutig identifizieren kann.

 

 

 

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