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+++ Newsletter von Maulkorbzwang.de und den Dogangels +++

17.08.2001

Heute mit diesem:

* Herzlichen Glückwunsch zur tollen Politik

* Der Huetehund muss an die Leine 

* Saftige Strafen drohen

* Zechgelage und Hundekaempfe am Wilhelmsplatz?

* "Floh" nur noch mit Maulkorb 

* Hundequaeler bleiben als tickende Zeitbomben im Dunkeln

* Wiederholung - aus gegebenem Anlass


Herzlichen Glückwunsch zur tollen Politik

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler , Sehr geehrte Damen und Herren!


Vor ca. einem Jahr wurde der kleine türkische Junge Volkan in Hamburg von einen sogenannten Kampfhund zu Tode gebissen!
Vor ca 10 Tagen wurde nun in der Nähe von Itzehoe- Lutzhorn- ein 11jähriges Mädchen von einem Schäferhund zu Tode gebissen.
Sehr geehrter Herr Bundeskanzel, sehr geehrte Entscheidungsträger, wo bleibt da Ihr Aufschrei, "Die Biester müssen weg?!"
Wissen Sie eigentlich welches Chaos Sie mit dem Bundesgesetz und mit den Rasselisten vollzogen haben?

  • Deutschland entwickelt sich zum Hundehasserland Nr. 1!
  • Die Tierheime sind überfüllt!
  • Große Hunde können kaum noch vermittelt werden!
  • Hundehalter bestimmter Hunderassen erhalten von Ihren Vermietern die Kündigung!
  • Hunde werden aufgrund der hohen Hundesteuern im Tierheim abgegeben!
  • Ganz normale Hundehalter werden als kriminelle hingestellt !
  • Ganz normale Hundehalter werden denunziert!
  • Ihre Entscheidungen waren unüberlegt gefällt!
  • Ohne Anhörung von Wissenschaftlern gefällt wurden!
Ist das eine gute Politik?

Nun kann ich in der Ausgabe "Champion 2/01 von Pedigree folgdene Aussage von Hiltrud Schröder lesen:
"Ich glaube, dass es nicht unbedingt eine Frage der Rasse ist, wenn ein Hund bissig wird.
Vielmehr ist eine schlechte Haltung oder Erziehung daran schuld. 

In unseren Dorf lebt beispielsweise eine Dobermann -Hündin, die wirklich sehr friedlich, fast scheu ist. Auch sie muß einen Maulkorb tragen. Das ist zwar nicht so schön, aber schlimmer finde ich, dass die Besitzer auf offener Straße beschimpft wurden. Das fand ich nicht richtig, es wurde überreagiert ( auch von den Politikern! Anmerkung von G.T) Man darf einen Hund nicht wegen seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse verurteilen (wie war!!!)"


Nun sehr geehrter Herr Bundeskanzler , was sagen Sie nun zu dieser Aussage?


Erlauben Sie mir folgende Frage:
Kommt der deutsche Schäferhund nun auch auf die zum Aussterben verurteilten Rasselisten, wie die sogenannten "Kampfhunde"?


Wissen Sie überhaupt wie oft der  deutsche Schäferhund schon in tödlichen Beissunfällen beteiligt war. Mit dem Unfall in Lutzhorn  nun bereits zum 28. mal!?

 Meinen Sie nicht nicht, Sie haben sich zu einen Fehlurteil, vermutlich verursacht durch falsche Berater beraten lassen!?


Im Deutschlandfunk, hörte ich heute Morgen Superintendenten a.D., Dietrich Wendt aus Dresden, "Vorverurteilung, z.B." jeglicher Art ,ist Terror ! 

Terror bedeutet auch Krieg"!
Ich könnte nun diese Aussage zur Vorverurteilung noch fortsetzen, wie jeder Mann ist ein Kinderschänder oder jeder Autofahrer/in  ist ein Mörder!
Ich fordere Sie hiermit auf, dass der deutsche Schäferhund, der Dobermann, der Rottweiler oder andere Hunde unverzüglich auf die Listen  kommen !
Besser wäre jedoch, Sie müllen das Gesetz zur Haltung von sogenannten Listen-und Kampfhunden unverzüglich ein!
Wie Frau Schröder richtig stellt, es liegt nicht am Hund , sondern an der Erziehung und an der Haltung.!
In der Hoffnung auf eine unverzüglich Rücknahme  der Rasselisten,
mit freundlichen Grüßen Gudrun Tischler


http://www.gea.de/nachrichten/gea/20010817/html/Article/2350900001_22801.html

Neckar und Erms / 17.08.2001 

Der Huetehund muss an die Leine 


Verwaltungsgericht Sigmaringen gibt der Stadt Metzingen Recht 

Metzingen. (ral) Der franzoesische Huetehund der Rasse »Briard« muss a n die Leine und einen Maulkorb tragen. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen gibt mit diesem Beschluss der Stadt Metzingen Recht, die das Tier gemaess einer entsprechenden Polizeiverordnung als »gefaehrlichen Hund« eingestuft ha t.
Das Gericht beruft sich bei seiner Entscheidung im Allgemeinen auf den Verfahrensgrundsatz, dass das oeffentliche Interesse dann ueberwiegt, wenn die Anordnung einer Kommune »voraussichtlich rechtmaessig« ist. In diesem Fall kommt das Gericht sogar zu der Auffassung, dass Stadt Metzingen »hoechst wahrscheinlich rechtsmaessig« gehandelt hat.
Im Besonderen steht fuer das Verwaltungsgericht im Fall des franzoesischen Huetehunds fest, dass das Tier bereits als bissig in Erscheinung getreten ist.
Darueber hinaus habe die sachkundige Stellungnahme eines Polizeihundefuehr ers aus Reutlingen den »Briard« als aggressiv eingestuft. Das vom Hundehalter mehrfach ins Feld gefuehrte Revier-Abgrenzungs-Verhalte n und das Bestreben des Tieres, seinen Herrn zu schuetzen, sei instinktmae ssig in jedem Hund angelegt, ohne dass die bei ihnen zwangsweise zu Beissattacken fuehrt, heisst es in der Begruendung der Verwaltungsgericht weiter. Der Huetehund habe darueber hinaus gezeigt, dass mit aggressiven Reaktione n, die »erhebliche Rechtsgutverletzungen zur Folge haben koennen«, jederze it zu rechnen sei. Da stelle der Leinen- und Maulkorbzwang fuer den franzoesisch en Huetehund angesichts des Schutzes der Allgemeinheit eine vergleichsweise geringe Belastung dar, meint das Gericht abschliessend.

Reutlinger General-Anzeiger 
72764 Reutlingen
Burgstr. 1-7
Telefon 07121-302.0 Fax .677
E-Mail gea@gea.de



an-online: Jülicher Nachrichten

16.08.2001 17:48

Jülich übernimmt Vorreiterrolle - Hundeführerscheine kommen

Saftige Strafen drohen

Jülich (an-o/ks). Jülich spielt die Vorreiterrolle in NRW. Ab sofort erhält "Hund", wenn er denn einer der drei in der Landeshunde-Verordnung genannten Gruppierungen angehört, einen eigenen "Hundeführerschein". Und den muss Herrchen immer dabei haben. Saftige Strafen drohen bei Zuwiderhandlung.

"Wir haben in der Stadt rund 1800 Hunde. Deren Halter sind alle angeschrieben worden, aber nur 500 haben bisher geantwortet." Doris Theißen-Vogel vom Jülicher Ordnungsamt ist über den Rücklauf nicht erfreut. "Denn ungefähr 800 weitere Hundebesitzer müssten ebenfalls hier vorstellig werden."

Bußgeld bis 2000 Mark

Ab 1. September werden Ordnungsamt und Polizei das Mitführen dieser Ausweise kontrollieren und werden saftige Strafen aussprechen. "Wir können ein Bußgeld bis zu 2000 Mark verhängen", so Theißen-Vogel. Auf dem Ausweis in Scheckkartenformat sind Daten des Hundes und der Name des Halters widergegeben. "Eine Serviceleistung von uns, denn normalerweise muss eine Erlaubnisliste mitgeführt werden."

So müssen Halter von "Kampfhunden" diesen Ausweis ebenso mitführen wie die, dessen Tiere eine Widerristhöhe von 40 Zentimeter und ein Gewicht von bis zu 20 Kg haben. Aber noch eines wird jetzt kontrolliert: Das Freilaufen von Hunden, was in Jülich innerhalb von geschlossenen Ortschaften sowie Rad- und Gehwegen verboten ist.

http://www.an-online.de/corem/corem/an/juelich/hunde_10816.html


http://news.gtonline.de/RED/LOKALES/story38258.html

Zechgelage und Hundekaempfe am Wilhelmsplatz?

Der Platz wird begrenzt von Universitaetsgebaeuden. Nett bepflanzte Beete,eingefasst von Buchsbaumhecken, und in der Mitte steht Wilhelm IV, der mit Argusaugen beobachtet, was um ihn herum geschieht. Eine Anliegerin beschreib t die Vorgaenge kurz als "Zumutung".
Verschiedene Gruppen, nach Beobachtung von Stadt und Polizei eine bunte Mischung von Punks, linken und rechten Gruppierungen und Wohnungslosen, treffen sich dort an warmen Abenden, feiern und trinken. Sie stoeren nicht nur die Nachtruhe, was schon wiederholt die Polizei auf den Plan rief. "Wir hatten dort 20 Einsaetze zwischen Maerz und Juni, zumeist wegen Laermbelaestigung", sagt Helmut Latermann, Sprecher der Polizeiinspektion Goettingen. Auch Diebstahl und Koerperverletzungen seien vorgekommen.
Die Hunde der Besucher durchpfluegen die vom Gruenflaechenamt angelegten Beete. Flaschen, Glaeser und Einweg-Getraenkebehaelter werden ueber die Schulte r entsorgt, Universitaets- und Gastronomietoiletten verschmutzt. "Das sind horrende Zustaende", empoert sich Detlef Johannson, Sprecher der Stadt Goettingen. Das Stadtreinigungsamt raeume taeglich zwischen 6 und 7 Uhr sowie an Wochentagen zusaetzlich vormittags und nachmittags auf. "Mehr koennen wir nicht leisten." Die Verwaltung sei jetzt mit ihrer Geduld am Ende. "Der Platz ist nicht dafuer geschaffen, dass 200 bis 300 Leute dort oeffentliche Gelage veranstalten", sagt Johannson. "Auch fuer Hundekaempfe ist er nicht gemacht."

Die Feiernden seien teilweise nicht mehr ansprechbar, geschweige denn in der Lage, ihre Vierbeiner unter Kontrolle zu halten. Als vermehrt Beschwerden, unter anderem von der Universitaetsleitung eingingen, suchte die Verwaltung das Gespraech mit umliegenden Kiosken und Ausschankbetrieben. Dabei habe auch schon mal das Wort "Konzessionsentzug" i m Raum gestanden, woraus allgemeine "konstruktive Unruhe" entstanden sei, berichtet der Verwaltungssprecher. Am Mittwoch trafen sich Stadt, Polizei, Universitaet, IHK und Gastronomie, um auszutuefteln, wie die Situation entschaerft werden koennte. Die Polizei, die dem Denkmal und seinen feiernden Fans in den vergangenen Wochen bereits mehrfach Besuche abgestattet hat, will dort noch mehr Streifengaenge durchfuehren. Begleitet werden sollen die Polizisten regelm aessig von staedtischen Vollzugsbeamten. "Wir wollen Vergehen gleich ahnden - die Dose, die ins Beet fliegt und auch den Hund, der trotz Leinenzwangs frei herumlaeuft", kuendigt Johannson an. Auch Platzverweise sollen ausgesproch en werden.

Das Gruenflaechenamt rechne derzeit aus, wieviel Schaden durch die zerst oerten Beete entstanden sei. "Wir werden Schadenersatz geltend machen." Die Stadtverwaltung denke auch darueber nach, ein Hundeverbot fuer den Wilhelmsplatz auszusprechen. "Anders ist dem wohl nicht mehr beizukommen", glaubt Johannson. Die Kioske im Bereich der Burgstrasse werden keine alkoholischen Getraenke in Einwegbehaeltern mehr ausgeben, eine anliegende Gaststaette will kuenftig Pfand erheben und einen eigenen Wachdienst einsetzen. Auch die Universitaet plant , private Ordnungshueter zu beschaeftigen. So wollen alle Beteiligten die La ge in den Griff bekommen. Kommentar Johannson: "Der Platz soll ungemuetlich werde n."


kk / Fotos: BB , Goettingen, 17.08.2001 0:28 Uhr


http://www.westfalenpost.de/free/wp.lokalnews-artikel-000.html?region=nden&id25807

16.08.2001     

"Floh" nur noch mit Maulkorb 


Menden. (cpl) "Die kleine Alina kann keinen Fehler gemacht haben.

Ein 5 Jahr e altes Kind kann nichts falsch machen. 

Es darf keine Veranlassung fuer einen Hund geben zuzubeissen.

" Klare Stellungnahme von Lothar Christ, Leiter des Fachbereichs Recht, oeffentliche Sicherheit und Ordnung im Mendener Rathaus , zur Beiss-Tragoedie Am Vogelsang.

Alina ist inzwischen wieder aus dem Krankenhaus entlassen worden. Die Aerzt e glauben, dass von den Bissspuren der Rottweiler-Huendin "Floh" im Gesicht d es kleinen Maedchens nichts uebrig bleibt, was nicht ab dem 16. Lebensjahr vo n Schoenheitschirurgen beseitigt werden koennte.

Die Ueberpruefung der Halterin aus der Nachbarschaft hat ergeben, dass sie alle verlangten Voraussetzungen erfuellt, um einen Rottweiler halten zu duerfen . Da das Tier auch einen Wesenstest beim Kreisveterinaer bestand, eine Tieraerz tin ihm Friedfertigkeit bescheinigte, bestand sogar die Ausnahmegenehmigung, "Floh" ohne Maulkorb in Aussenbereichen der Stadt sogar ohne Leine laufen z u lassen. Leinenpflicht bestand allerdings in Wohnbereichen. Als "Floh" Alina anfiel, lief er ohne Leine ueber die Strasse und das, so Zeugen, nicht zum ersten Mal.
Diese Ausnahmegenehmigung hat die Ordnungsbehoerde gestern widerrufen. "Flo h" darf nur noch an der Leine und mit Maulkorb auf die Strasse, auch in den Aussenbereichen. Ferner darf er auf dem Grundstueck der Halterin nur noch angeleint herumlaufen, weil der Zaun zu niedrig ist. Fuer den Fall der Nichtbeachtung kuendigt Lothar Christ ein Zwangsgeld von 2000 DM an. Der Kreisveterinaer wird gebeten, das Verhalten des Tieres erneut zu beurteilen .
Die Nachbarschaft in der Privatstrasse hat einen Knacks bekommen. Dort, wo junge Familien mit mehr als 15 Kindern leben, sammelt Alinas Vater zur Zeit Fakten, dass die Rottweiler-Huendin schon frueher nicht nur Alina, sondern auch andere Kinder gezwickt hat, deshalb eine solche Ausnahmegenehmigung gar nich t haette erteilt werden duerfen. Patrick Lesch: "Die Nachbarn sind fast alle auf unserer Seite. Im Augenblick spielt hier kein Kind mehr auf der Strasse."
Die Reaktionen in der Leserschaft waren gestern geharnischt, aber auch nachdenklicher Natur. Sie reichten von "ein Tier muss zum Halter passen" bis zur Forderung nach Einschlaefern. Verglichen wurden Beurteilungen, ob ein H und friedlich ist oder nicht, mit den Aussagen von Psychologen ueber die Besser ung von Straftaetern. Keiner schaue in sie hinein, weder in die Menschen, noch in die Tiere. Geharnischt war die Leserzuschrift von Volker Bette: "Ob sich das Kind gegenueber dem Rottweiler falsch verhalten hat, steht hier absolut nicht zu r Debatte; der Hund haette nicht einmal in die Naehe des Kindes kommen duerfen.
Die einzigen, die sich hier falsch verhalten haben, sind die Halter des Hundes... In so einer Situation nicht einmal ein Wort des Bedauerns zu finden, empfinde ich als Unverschaemtheit; genauso wie das am Gartenzaun angebrachte Schild an Geschmacklosigkeit kaum zu ueberbieten ist..."


http://www.westfaelische-rundschau.de/free/wr.artikel-lokal-000.html?region =ettenberg&id25278

16.08.2001

Hundequaeler bleiben als tickende Zeitbomben im Dunkeln

Herscheid. Nachstehender Leserbrief, in dem Gerd Kohlhage die Landeshundeverordnung als "voellig ueberzogen" bezeichnet, erreichte nach dem Bericht "Hundebesitzer muessen sich sputen" (WR vom 8. August) die Redaktion:

"Nach einem Jahr der Landeshundeverordnung in NRW kann man eine Bilanz ziehen, die mit ´nuechtern´ untertrieben ist.

´Ausser Spesen nichts gewesen´ ist ebenso unzutreffend. 
Denn neben Spesen, sprich: enormem Verwaltungsaufwand fuer die Ordnungsaemter sowie Ausgaben fuer die verantwortungsbewussten Hundehalter, gab´s nicht nur nichts Erfolgreiches, sondern es trat alles das ein, was Pragmatiker an der Basis befuerchtet hatten, wovor sie gewarnt hatten, was aber voellig unangehoert abgetan wur de - nach dem Motto: ´Was nicht sein soll, das nicht sein darf!´
Die pflichtgemaessen Anzeigen der Halter von Hunden, die groesser sind als 4 0 Zentimeter oder schwerer als 20 Kilogramm und die nicht zu den ´Anlagehund en´ gehoeren, fuellen Aktenschraenke. Fuehrungszeugnisse in Massen flattern in die Ordnungsaemter, die eine enorme Zahl von ´Faellen´ bis zum Jahresende dahin ueberpruefen muessen, ob die Vorgaben der Landeshundeverordnung bis zum 1 . Januar 2002 auch von jedem einzelnen Hundehalter erfuellt werden. 

Ein Verwaltungsaufwand wird betrieben, der den ´Behoerdenschimmel´ zum Pfer d des Jahres machen muesste. Und was ist bei solch vorhersehbarem und voellig unverhaeltnismaessigem Aufwand herausgekommen? Voellig ueberfuellte Tierheime, ausgesetzte Hunde, Tierquaelereien in einem Ausmass, das entsetzen muss und Verfolgung von pflichtbewussten Hundehaltern durch Hundegegner, die durch diese Hundeverordnung zur Hysterie getrieben wurden. Ein harmloses Beispiel aus de r aktuellen Zeitung zeigt drastisch die Spitze dieses Eisberges: ´Braver, verschmuster Rottweiler sucht verzweifelt ein neues Zuhause!´ Nur weil der Rottweiler auf der Liste steht - und er soll nur ein Beispiel der vielen ebenso betroffenen Hunderassen sein - wird durch die Landeshundeverordnung eine Angst vor Hunden aufgebaut, die voellig harmlose Hunde zu gequaelten Kreaturen hinter Gittern macht. 

Mit der zumindest sehr bedenklichen Anlage der Landeshundeverordnung werden Hunde wegen ihrer Rassenzugehoerigkeit zu Angst einfloessenden Tieren abgestempelt, obwohl sie im Einzelfall niemand em etwas zu Leide getan haben und zum Beispiel als Polizei-, Rettungs- und Blindenhunde ueber Hundegenerationen brav ihren Dienst getan haben, auch de r Rottweiler. Es gibt keine Hunde, die von Geburt an gefaehrlich sind - schon gar nicht rassebedingt. Wer etwas anderes behauptet, tut dies wider besseren Wissens, oder er hat keine Ahnung. Die Menschen, die unverantwortlichen, unkundigen Halter, machen sie gefaehrlich. 
Mensch am oberen Ende der Le ine ist die Gefahr und nicht das Tier! Die geistigen Vaeter dieser Verordnung tragen die Verantwortung dafuer, was sich in den Tierheimen abspielt, wo si ch das Personal ueber seine Kraefte hinaus alle Muehe gibt, das Leid der Tie re ertraeglich zu gestalten. Wie ist das mit den hehren Grundsaetzen des Tierschutzes vereinbar? Ja, mir ist bewusst, welche Grausamkeiten Hunde Menschen angetan haben, die von ihren Haltern zu Bestien gequaelt wurden. Es besteht ueberhaupt kein Zweifel daran, dass unverantwortliche Hundehalter, deren Verhalten die Tiere
zur Gefahr hat werden lassen, mit aller Konsequenz, viel konsequenter als bisher und mit aller Haerte daran gehindert werden muessen, ihre Mitmensch en weiter akut zu gefaehrden. 
Aber um dies zu tun, haette es keiner solchen Verordnung bedurft. Hierzu reichte die alte Verordnung aus, wenn sie konsequent ange-wendet worden waere. Kriminelle Tierquaeler gehen auch nach Inkrafttreten der Landeshundeverordn ung nicht zum Ordnungsamt und geben ihren Hund ab, weil sie keine Halteerlaubnis bekommen. Diese Hoffnung konnten nur Theoretiker haben, die nie an der Basis waren. Was hat sie letztlich gebracht, diese Landeshundeverordnung? 
Einen riesigen Aufwand fuer verantwortungsbewusste Hundehalter, die als gesetzestreue Buerger alles ins Rathaus getragen haben, was sie mussten und fuer die diese Verordnung ueberhaupt nicht notwendig gewesen waere. 
Und fuer die, von denen schlimme Gefahren ausgehen? 

Die bleiben als tickende Zeitbomben fuer den naechsten grausamen Zwischenfall im Dunkeln!" 

Gerd Kohlhage Jahnstrasse, Herscheid


Wiederholung - aus gegebenem Anlass
Anmerkung: Juergen Arndt ist gerichtlich bestellter Sachverstaendiger fuer
Hundeverhalten in NRW

www.Rettungshunde.net


Was ist ein Wesenstest in NRW wert ?


Von Juergen Arndt
rhnet / Lohmar:

Die Beissattacke eines Vierbeiners, der von Amts wegen als ungefaehrlich eingestuft wurde, zeigt die truegerische Sicherheit der "Wesensteste". die von den Personen durchgefuehrt werden die sich durch eine Ueberpruefung im
Ministerium fuer Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in NRW unterzogen haben.

Doch wie truegerisch diese amtlich bescheinigte Sicherheit sein kann, hat jetzt eine 64-jaehrige Frau schmerzlich erfahren muessen wie die NRZ berichtet. Dieser Vorfall ist kein Einzelfall wie sich bereits jetzt heraus stellt.

So sieht sich die Stadt Essen nach diesem Beissvorfall mit einem amtlicherseits als "ungefaehrlich" getesteten Hund nicht in der Haftung. Da muss man sich fragen. wer hat den Hund auf das inadaequate Aggressionsverhalten denn ueberhaupt getestet?

Hat diese fachkundige Person eine ANERKENNUNG (durch das Ministerium fuer Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in NRW) durch Frau Dr. Landeck erhalten? Tendenzen zum inadaequaten Aggressionsverhalten lassen sich im Vorfeld bereits erkennen, und somit auch bei einem qualifizierten Wesenstest feststellen. Die Halterin dagegen muss sich wegen fahrlaessiger Koerperverletzung verantworten, obwohl sie nach dieser amtlichen Bescheinigung darauf hoffen durfte, dass von Ihrem Tier kein inadaequates Aggressionsverhalten ausgehen wird.

Es draengt sich die Frage auf, wer hat die Sachverstaendigen geprueft, die die sog. Sachverstaendigen geprueft haben, die heute Wesenstests durchfuehren koennen auf ministeriellen Geheiss hin. Das viele der sog. Sachverstaendigen nicht qualifiziert sind, inadaequates Aggressionsverhalten zu erkennen, belegen eine Vielzahl von Videoaufzeichnungen. Insbesondere bei Tieren mit reduziertem Ausdrucksverhalten versagen die meisten voellig.

Man sollte sich darueber im klaren sein dass die Halter von Hunden durch eine Landeshundeverordnung unter Androhung eines Bussgeldes ihrem Tier Leiden zu fuehren muessen in Form durch das generelle Tragen eines Maulkorbs oder dem generellen Leinenzwang. Und durch gut Glueck, diese wieder vom Leiden befreit werden koennen, wenn sie sich durch unqualifizierte Personen einer Wesensprozedur unterziehen muessen.

Die Anforderungen an die Personen die Wesensteste durchfuehren sind enorm, da reicht das Wissen einer Hundeschule oder eines VDH´s-Vereines bei weitem nicht aus.

Die Krux liegt wie immer im Detail!

Mit dieser Verordnung werden die Ordnungsbehoerden und Veterinaeraemter im Zuge der Umsetzung der LHV-NRW dazu verpflichtet, ihren Buergern zuzumuten dass sie gegen die §§ 1 und 2 des BundesTierschutzgesetzes (Tierhalternorm) verstossen. Durch eine nicht artgerechte Haltung (hier durch den generellen Maulkorbzwang und Leinenzwang). Dieses ist eine Aufforderung zur einer strafbaren Handlung. Keinem Buerger ist zuzumuten das er sich strafbar macht. 
Sind doch gerade die Ordnungsbehoerden und Veterinaeraemter verpflichtet als Vollstreckungsbehoerde dem Tierschutzgesetz Rechnung zu tragen. Schon alleine an diesem Zustand kann man erkennen, dass die Verfasser dieser LHV-NRW absolut ueberfordert waren.

Dieses ist umso schlimmer da Fachexperten fuer hundliches Ausdrucksverhalten gar nicht angehoert wurden. Diese stabile Resistenz, Fachkompetenz ueberhaupt anzuerkennen, zeigt sich daran das Fachexperten fuer hundliches
Ausdrucksverhalten, wenn sie Wesensteste in NRW durchfuehren keine autonome Anerkennung durch das Ministerium erhalten. Stattdessen verlangt Frau Dr. Landeck (MUNLV) das diese Experten sich einem unqualifiziertem Test ueber sich ergehen lassen muessen, wenn ihre Verhaltensteste anerkannt werden
sollen. Dieses ist bemerkenswert. Einige der Fachexperten weigern sich, solch eine Prozedur ueber sich ergehen zu lassen, wuerden sie damit doch diesen unzureichenden Test anerkennen. Die Glaubwuerdigkeit waere dahin.

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Trotz positiven Wesenstests biss Kampfhund alte Frau

http://seite1.web.de/show/3B374C18.AP1/?id=010625-.EsGH-00

Essen (AP)

Trotz eines bestandenen Wesenstests hat ein Kampfhund in Essen eine
64-jaehrige Frau angegriffen und durch Bisse im Gesicht verletzt. Die
Polizei berichtete am Montag, der American Staffordshire Terrier habe die
Seniorin am Wochenende im Stadtteil Werden angegriffen, zu Fall gebracht und
durch Bisse am Jochbein und am Ohr verletzt, bevor er zurueckgerufen wurde.

Die 20-jaehrige Hundehalterin konnte einen Hundefuehrerschein vorzeigen.
Nach ihren Angaben soll der dreijaehrige American Staffordshire Terrier
einen Wesenstest bestanden haben. Auf Grund des Vorfalles habe sie bereits
am naechsten Tag einen Termin zum Einschlaefern des Tieres beim Tierarzt
gemacht. Die Polizei ermittelt wegen Verstosses gegen die
Landeshundeverordnung und der fahrlaessigen Koerperverletzung.

Der American Staffordshire Terrier ist in der nordrhein-westfaelischen
Hundeverordnung als besonders gefaehrlich eingestuft, darf in der
Oeffentlichkeit nur mit Leine und Maulkorb gefuehrt werden. Ausnahmen
koennen aber zugelassen werden, wenn der Hundehalter nachweist, dass eine
Gefahr fuer die Oeffentliche Sicherheit nicht zu befuerchten ist.

 

 

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koennen aber zugelassen werden, wenn der Hundehalter nachweist, dass eine
Gefahr fuer die Oeffentliche Sicherheit nicht zu befuerchten ist.

 

 

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